Bundeswehr-Stinger verfehlte ziviles Flugzeug

Doch, man kann auch mit einer Stinger daneben schießen – zum Glück etlicher Passagiere in einer Zivilmaschine über Schleswig-Holstein, wie die Lübecker Nachrichten* berichten:

Auf einem Schießplatz der Bundeswehr im schleswig-holsteinischen Putlos ist es bereits vor einiger Zeit fast zu einer tödlichen Katastrophe gekommen: Ein Soldat feuerte demnach bei einem Übungsschießen eine Stinger-Flugabwehr-Rakete nicht wie vorgesehen auf eine Drohne, sondern auf ein ziviles Flugzeug ab. Der Vorfall vom Mai 2011 wurde erst jetzt bekannt, weil ein 25-jähriger Feldwebel, der damals den Abschuss angeordnet hatte, sich nun vor dem Amtsgericht in Oldenburg (Holstein) verantworten musste, berichten die „Lübecker Nachrichten“ (Sonnabendausgabe). Bei dem Vorfall verfehlte das Geschoss, das über einen Infrarotstrahl gesteuert wird und dessen Trefferquote normalerweise bei 80 Prozent liegt, das Ziel und schlug in einem Waldgebiet ein. Das Gericht stellte das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Geldbuße ein, die Schuldfrage sei nicht mehr zu klären. Pikant: Mit der internen Untersuchung der Bundeswehr sei seinerzeit ausgerechnet jener Major beauftragt worden, der Verantwortung für die gesamte Übung trug, rügte der Richter.

Viele Fragen, die wahrscheinlich nie beantwortet werden. Warum das Man-portable Air Defense System (MANPAD) das Flugzeug – glücklicherweise – nicht traf, ist nicht die wichtigste, aber auch eine.

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(Archvbild: Pfc. Trevor Gaston, a Soldier with the 2nd Battalion, 263rd Air Defense Artillery, demonstrates an FIM-92 Stinger Man-Portable Air-Defense System at Bolling Air Force Base April 14, 2010 – National Guard via Flickr unter CC-BY-Lizenz)