Bundeswehr-Stinger verfehlte ziviles Flugzeug
Doch, man kann auch mit einer Stinger daneben schießen – zum Glück etlicher Passagiere in einer Zivilmaschine über Schleswig-Holstein, wie die Lübecker Nachrichten* berichten:
Auf einem Schießplatz der Bundeswehr im schleswig-holsteinischen Putlos ist es bereits vor einiger Zeit fast zu einer tödlichen Katastrophe gekommen: Ein Soldat feuerte demnach bei einem Übungsschießen eine Stinger-Flugabwehr-Rakete nicht wie vorgesehen auf eine Drohne, sondern auf ein ziviles Flugzeug ab. Der Vorfall vom Mai 2011 wurde erst jetzt bekannt, weil ein 25-jähriger Feldwebel, der damals den Abschuss angeordnet hatte, sich nun vor dem Amtsgericht in Oldenburg (Holstein) verantworten musste, berichten die „Lübecker Nachrichten“ (Sonnabendausgabe). Bei dem Vorfall verfehlte das Geschoss, das über einen Infrarotstrahl gesteuert wird und dessen Trefferquote normalerweise bei 80 Prozent liegt, das Ziel und schlug in einem Waldgebiet ein. Das Gericht stellte das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Geldbuße ein, die Schuldfrage sei nicht mehr zu klären. Pikant: Mit der internen Untersuchung der Bundeswehr sei seinerzeit ausgerechnet jener Major beauftragt worden, der Verantwortung für die gesamte Übung trug, rügte der Richter.
Viele Fragen, die wahrscheinlich nie beantwortet werden. Warum das Man-portable Air Defense System (MANPAD) das Flugzeug – glücklicherweise – nicht traf, ist nicht die wichtigste, aber auch eine.
(* Deutsche Verlagswebseiten werden wg. des Leistungsschutzrechts hier im Regelfall nicht verlinkt; darüber hinaus ist der eingestellte Text länger als bei Zitaten üblicherweise zulässig. Bei diesem Text handelt es sich jedoch um eine Pressemitteilung der Zeitung, die ausdrücklich zur Veröffentlichung vorgesehen ist.)
(Archvbild: Pfc. Trevor Gaston, a Soldier with the 2nd Battalion, 263rd Air Defense Artillery, demonstrates an FIM-92 Stinger Man-Portable Air-Defense System at Bolling Air Force Base April 14, 2010 – National Guard via Flickr unter CC-BY-Lizenz)
Grundgütiger… Warum das jetzt nicht die Meldung des Jahres ist, mit einem ARD-Brennpunkt nach der Tagesschau etc. verstehe ich nicht. Das lässt sich wohl nur dadurch erklären, dass der Vorfall schon eine ganze Weile zurückliegt.
Über einen Infrarotstrahl gesteuert? Ich dachte, die wäre fire and forget?
@chickenhawk: Ohja, das hat definitiv das Zeug zu einem Riesenskandal mit fetten Lettern auf Titelseite von BILD, SPIEGEL, Stern, …
Al-Qaida wäre stolz, wenn sie nur annähernd so nahe an den Abschuß eines Zivilflugzeuges in Deutschland kämen.
Was macht ein Luftfahrzeug in gesperrtem Luftraum?
Da haben wohl ein paar mehr gepennt als der Fw.
Bisschen knapp für ein Wahlkampfskandälchen, oder?
Gibt´s bei so einem Schiessen keinen Luftraumbeobachter?
Wow. Das ist ja unglaublich. Wenn ich das nicht hier gelesen hätte, würde ich es nicht glauben.
Wie ist sowas möglich?
Und der eigentliche Skandal, wie ist es möglich, dass hier ein mit in der Verantwortung stehender Vorgesetzter mit den Ermittlungen betraut wurde? Man spricht ja schnell von „totalem Systemversagen“ in Bezug auf die Streitkräfte, aber das es soweit kommen kann. Ich komme aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus.
Wie viele Rädchen müssen ineinandergreifen, damit sowas auch nur annähernd sein kann. Ein Sechser im Lotto sollte da doch wahrscheinlicher sein.
Wie sowas möglich ist?
Bundeswehr.
Mich irritiert eigentlich am meisten, dass so was eher zufällig durch ein Verfahren vor einem Amtsgericht rauskommt, weil der örtliche Gerichtsreporter der Lokalzeitung das mitbekommt… Hätte damals doch eigentlich so gemeldet werden müssen, dass auch der Verteidigungsauschuss davon erfahren hat. Oder haben wir da alle was übersehen?
die Story könnte der Postillon 1:1 übernehmen und keiner würde verdacht schöpfen….. absolut unglaublich!
@ O.Punkt
Was soll hier der Skandal sein? Ohne dabei gewesen zu sein, ist doch auch folgende Situation möglich:
Der Major ist Chef der Einheit und leited das Schiessen. Der Feldwebel schießt nun bspw. bei grüner Flagge, in die falsche Richtung, auf das falsche Ziel, mit defekter Waffe oder falscher Waffeneinstellung.
Als Kompaniechef ist er der Disziplinarvorgesetzte des Fw und damit verpflichtet, die Ermittlungen zu führen. Er muss sie nur abgeben, wenn er sich selbst für befangen fühlt. Geht aus seiner Sicht das Fehlverhalten eindeutig aus dem Soldaten oder der Waffe hervor, bleibt er im Spiel und ermittelt. Anscheinend scheinen seine Vorgesetzten mit dieser Entscheidung zufrieden zu sein. Gleichzeitig meldet er ein Besonderes Vorkommnis mit dem vorgesehen Verteiler und bringt damit die Staatsanwaltschaft ins Spiel. Die kommt zur Entscheidung, den Soldaten anzuklagen, scheitert mehr oder weniger vor Gericht.
Also alles ok, alles richtig gelaufen. Denn spätestens vor Gericht hätte ein kompetenter Verteidiger den Chef wieder ins Spiel bringen können, wenn dieser daran beteiligt war.
Der Skandal ist, dass der Fw eine zweijährige informelle Beförderungssperre aufgrund des laufenden Verfahrens bekommen hat und damit möglicherweise seine Karriere versaut hat, obwohl er anscheinend nicht eindeutig schuldig ist. Denn ein Soldat, gegen den ermittelt wird, darf weder be- noch gefördert werden und das schliesst auch alle förderlichen Lehrgänge mit ein.
@Roman
Hm…
Echt?
Der Skandal ist, dass der ganze Vorfall offensichtlich nicht mehr aufzuklären ist. Und da bleibt die Frage, warum eigentlich. Wir reden hier nicht über den berühmten Schuss in die Entladekiste oder über sturztrunkenes Autofahren, wir reden über eine – zum Glück verhinderte – potenziell hohe Zahl von Toten. Ist natürlich nix gegen eine versaute Karriere, das verstehe ich.
@ Thomsen
Schon mal selber Luftraumbeobachter gewesen? Und vielleicht eine Vorstellung davon, wenig Zeit ein Flugzeug braucht, um eine bestimmte Strecke zurückzulegen? Und dann müsste ja auch noch die Meldung vom Beobachter bei dem Schützen ankommen. Falls er das überhaupt gesehen hat.
Wenn Dinge, die eigentlich nicht sein können, trotzdem passieren, liegt in der Tat mehr als ein (1) Versagen vor. Eines davon kann man sicher der mangelhaften Flugvorbereitung des zivilen Piloten zuschreiben. Wenn einer in Munster beim Artillerieschießen im Zielraum Heidelbeeren sammelt uns es fällt ihm was auf den Kopf, wer trägt dann die Hauptschuld?
Es fehlt aber zunächst mal die Info, welche Art von zivilem Flieger das war und wie groß damit die Verwechslungsgefahr. Eine Boeing 737 wird es eher nicht gewesen sein. Und eine Piper oder gar ein UL könnte schon mal mit einer Drohne verwechselt werden.
@ TW.
Er ist nur dann voll umfänglich schuldig, wenn ihm der Vorsatz bewiesen werden kann. Das scheint schonmal nicht stattgefunden zu haben, denn sonst hätten die Ermittlungen nicht so lange gedauert und hätten nicht in solch einem Desaster vor Gericht geendet. Bleibt Fahrlässigkeit beim Soldaten, beim Leitenden, dem Sicherheitsoffizier, dem Radargerätebediener der Schießbahn, dem Piloten oder ein Versagen der Waffe. Oder ein Mix aus allem.
Schien ja auch nicht möglich gewesen zu sein, damit jemanden direkt zu belangen. Bleibt der Ausweg des Gerichts. Der Soldat nimmt die Geldbuße an, denn er ist das schwächste Glied in der Prozesskette. Jedes weitere Verfahren kostet ihn so oder so Geld, Nerven und mögliche Aufstiegschancen. Der Staatsanwalt, der Richter, der Chef, die Bundeswehr. Sie alle haben Zeit, der Soldat nicht.
Um vielleicht etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Ich war damals in Schleswig Holstein stationiert und wir erfuhren einen Tag später von dem Ereignis. Man erklärte uns die Geschehnisse wie folgt (2. Hand, daher keine Gewähr):
Eine leichte Flugabwehrraketenbatterie führte ein Schießen „im scharfen Schuss“ mit der Stinger durch. Es kam zu einer geplanten Schießunterbrechung, in der für eine andere Schießbahn Flugzieldarstellung geflogen werden sollte. Diese wollten die zuvor genannten Kameraden wohl für Richtübungen mit dem Übungsgerät nutzen. Der Feldwebel soll während dieser Richtübung die Anweisungen bis hin zum Feuerbefehl gegeben haben. Nur leider war es nach wie vor eine scharfe Stinger und nicht ein Üb-Gerät, welches der Schütze hielt. Wenn es wirklich so war, ist das der Grund warum der Fw vor Gericht stand, er war die Aufsicht beim Schützen … und die Maschine war wahrscheinlich eine der GFD und somit berechtigt in diesem gesperrten Luftraum.
Warum der Leitende oder der Sicherheitsoffizier nicht im Blickpunkt standen wäre aber auch eine interessante Frage …
@Roman | 20. September 2013 – 22:47
Achso, nur (mögliche) Fahrlässigkeit. Dann ist ja alles in Ordnung.
Komisch, das etliche Strafgesetze auch fahrlässiges Handeln unter Strafe stellen – zBsp bei (tödlichen) Verletzungen.
Das Desaster der Staatsanwaltschaft deute ich auch anders.
Da wird ermittelt – und das uU unter nicht idealen Bedingungen. Und im Ergebnis des Ermittlungsverfahrens ist die Staatsanwaltschaft entweder nicht davon überzeugt die Verantwortung / Fahrlässigkeit im notwendigen Maße sicher nachweisen zu können oder sie hält die Geldbuße für eine hinreichende Strafe. Und diese Erkenntnis der Staatsanwaltschaft, ganz im Gegensatz zur potentiellen Prozessführung um jeden Preis mit dem unbedingten Ziel einer starken Verurteilung, sehen sie als „desaströs“?
Wenn das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße in so einem Fall eingestellt wird, dann halte ich das im Angesicht des Vorwurfs gegenüber dem Soldaten und der vergangenen Zeit durchaus für desaströs.
Ok, mag aber sein, das ich das zu sehr aus der Sicht eines betroffenen Soldaten sehe. Ich habe solche Abläufe nicht wenige Male im Kameradenkreis beochbachten können und [zu Recht :-( ]leider selber erleben dürfen. Die Folgen der Prozessdauer sind in der Regel heftiger als die Strafe an sich. Aber gut, jeder hat ja seine eigenen Interessen.
@ Hamlet
Vielen Dank für den Bericht. Damit haben wir einen der möglichen Knackpunkte. Beim Üben mit dem Üb-Gerät gibt es keine Aufsicht beim Schützen.
Womit eigentlich auch die Überschrift des Beitrages nicht mehr angemessen ist. Denn sie suggeriert bisher, das es sich ein von der Bundeswehr unbeteiligtes Flugzeug handelt. Ist halt ein Zieldarstellungsflugzeug, dessen Betrieb ausgelagert wurde.
Merkwürdige Diskussion. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist ein scharfer Schuss auf ein Luftfahrzeug, in dem Menschen waren, abgegeben worden. Das darf nicht vorkommen. Das ist keine Lappalie!
Wenn das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt hat, weil die Schuldfrage nicht mehr zu klären war, dann wohl auch, weil keine schwerwiegende Folge eingetreten ist. Der betroffene Soldat musste die Einstellung nicht akzeptieren. Insoweit hält sich mein Mitleid in Grenzen.
Die entscheidende Frage ist doch tatsächlich, ob der Vorfall gemeldet wurde und bis in welche Ebene? Welche Maßnahmen wurden ergriffen um eine Wiederholung auszuschließen?
Wegen welchem Gesetzesverstoß wurde der Soldat denn angeklagt? Versuchte fahrlässige Tötung, oder fahrlässige versuchte Tötung… gibt es nun einmal nicht… Es ist etwas passiert, was nicht hätte passieren dürfen, keiner ist zu schaden gekommen: Glück gehabt! Einer Zahlung zur Einstellung des Verfahrens hätte ich nie zugestimmt. Alles was passiert ist, ist ein Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften: damit „Firmenintern“.
Wie es genau zu dem Vorfall kommen konnte, sollte jedoch untersucht werden, damit es nicht nocheinmal vorkommt.
Ein solches Vorkommnis muss vom General Flugsicherheit und/oder vom LBA untersucht werden. Vielleicht gibt es da mehr Informationen?
@MV
Das müssen Sie das Amtsgericht in Oldernburg oder die Lübecker Nachrichten fragen. Aber offensichtlich ist das Thema ja nicht über Schleswig-Holstein hinaus bekannt geworden.
Dass ein Feldwebel in einer Schiessunterbrechung Richtübungen mit scharfen Waffen auf zivile Flugzeuge durchführen lässt, die gar nicht seine Zieldarstellung sind, hat mit „firmenintern“ nichts zu tun. Auch wenn die Flugzeuge für die Bw fliegen und für andere Zieldarstellung spielen.
@Roman
Die Staatsanwaltschaft hat die Einstellung gegen eine Geldbusse beantragt. Daran kann ich nichts „desaströs“ finden.
Das Vorgehen des Majors kann ich nicht nachvollziehen. Gibt es bei der Bw keine Abteilung „interne Ermittlungen“, die sowas übernehmen kann? Ein solches Vorgehen wirft immer ein schlechtes Licht auf den Verlauf der Ermittlungen und sollte schon deshalb nicht gewählt werden.
@ Hein Blöd
Ob es so eine Ermittlungsstelle gibt kann ich nicht sagen, bei uns war es 2003 in Afghanistan auch so, dass der ermittelnde Offizier im Falle eines Absturzes unserer Drohne LUNA auch der Batteriechef war. Hat ihm übrigens die Geburtstagsfeier versaut, aber die Untersuchung selber war absolut korrekt, alles wurde untersucht, jeder Beteiligte wurde befragt (darunter auch ich). Die Ergebnisse der Untersuchung wurden alle weitergeleitet, das Endergebniss war „Kein menschliches Versagen“.
Werferfehler
Da gibts keinen Skandal.
Warum hat er wohl nicht getroffen, hm es ist infrarot strahl, der Schütze hat wohl noch gemerkt, das es keine scheiß Drohne ist, sonst hätte es das Ding zerlegt. Nebenbei ist Luftraum dauerhaft gesperrt über Übungsplätzen in nem Radius, der groß genug ist und ich glaube das sogar dauerhaft, wer da abgeschossen wird, hats verdient. Da fliegt man nicht mal eben aus Versehen rein.
Nebenbei, wie soll man Flugobjekte auf große Entfernung voneinander unterscheiden, wenn ich bei ner Übung das vorhandene abschießen soll, dann mach ich das, wie mir gesagt wird. Da sollen ja auch keine Zivilflieger rumeiern.
Da gibt es ein Kommentar, dass es ein GFD Flieger war, dann ist wieder hier die Falschmeldung mit dem Zivilflugzeug. Und dann gibts wieder andere Aspekte.
@ Hein Blöd
Das Vorgehen des Majors kann ich absolut nachvollziehen. Seine Soldaten, seine Aufgabe zu ermitteln. Außer er hält sich für befangen oder seine Vorgesetzten glauben das das und übernehmen den Fall. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Platzkommandant als Hausherr die Ermittlungen führt. Dies hätte sich vielleicht parallel dazu angeboten, den Major selbst aber von seinen Pflichten nicht entbunden.
Es gibt im BMVG ein Referat „Interne Ermittlungen“ Diese kümmern sich in der Regel aber nicht um solche Fälle, sondern dafür gibt es ja Vorgesetzte und deren Vorgesetzte. Und das ist auch gut so. Und der Vorfall ist 100% firmenintern. Was denn sonst?
@ Schleppi
Nein, musste er sicherlich nicht. Scheint aber im Angesichts der Verfahrenslänge für den Soldaten durchaus sinnvoll zu sein. Da der Fall an die zivile Staatsanwaltschaft übergeben wurde, ist der Verteiler im BV in diesem Fall sicherlich besonders groß. Da kann sich keiner rausreden. Zudem muss es auf der Ebene der Kommandatur ebenfalls einen Meldestrang gegeben haben. Allerdings, und das sollte jedem bewußt sein: Da wird neutral gemeldet, was wann wie wo passiert ist und welche unmittelbaren Maßnahmen ergriffen wurden. Von da an müssen sich die angeschriebenen Dienststellen selber um die Beteiligung kümmern. Im Falle der Dienststelle 8.3 ???, die Unfälle/Vorkommnisse untersucht, dauert es in der Regel nicht lange, bis einer anruft oder sich per Lono meldet. Das habe ich mehrmals in meinen Einheit erlebn dürfen und war immer begeistert von der angebotenen Hilfe, der Neutralität der Stelle und den Sachverstand, auf den man als Disziplinarvorgesetzter nun Zugriff hat.
@ Insider
Das kann sein. Das müsste aber der Platzkommandant entscheiden, wen er alles in mit seiner Meldung beteiligt. Ich gehe davon aus, dass da ausreichend Prozessexpertise vorhanden ist. Zudem bedeutet das nicht, das General Flusi persönlich oder seine Leute da aufschlagen. Es reicht aus, wenn er die Berichte der beteiligten Stellen bekommt und für sich auswertet. Denn manchmal ist es sinnvoller, keine bürokratische Welle zu machen, um zu schnellen und angemessenen Ergebnissen zu kommen.
@T.W.:
Es gibt momentan zwei verschiedene Darstellungen.
1. Es handelt sich um ein ziviles Flugzeug. (Lübecker Nachrichten / Gerichtsreporter)
2. Es handelt sich um ein Bundeswehrflugzeug mit zivilem Piloten. (Hamlet | 20. September 2013 – 23:04)
Nicht das es an der Tragik im Falle eines eventuellen Abschusses etwas ändern würde, aber können Sie hier zur Klarstellung beitragen?
@ Roman | 20. September 2013 – 22:34
Sie Irren in in mehrfacher Hinsicht.
“ Er muss sie nur abgeben, wenn er sich selbst für befangen fühlt. “
Nein, er muss sie auch abgeben, wenn seine Disziplinarbefugnis nicht ausreicht (§30(2) WDO). Und ganz sicher, reicht die Befugnis in diesem Fall nicht aus. Es scheint ja auch an das Truppendienstgericht abgegeben worden zu sein, denn sonst wäre eine Beförderungssperre nicht möglich.
Mal davon abgesehen, hätten Sie als DiszVorg. hier selbst ermittelt? Hätten Sie als nächsthöherer DiszVorg diese Ermittlung in der Prüfungsphase so durchgehen lassen? Hätten Sie als Wehrdisziplinaranwalt in der abschließenden Prüfung so durchgehen lassen?
Das meine ich mit totalem Systemversagen.
Weiterhin ist im Rahmen der Bearbeitung eines solchen Vorfalles ein BV (besonderes Vorkommnis) abzusetzen. Hier genügt schon ein Blick in den Verteiler, um zu erkennen, wer alles Kenntnis davon haben musste. Hier kann man wohl mit Fug und Recht behaupten, dass der Minister, sollte es sich um ein ziviles Flugzeug gehandelt haben, am nächsten Werktag von diesem Vorfall persönlich Kenntnis hatte.
Im Fall der Gefährung des Luftraumes bzw. der Verletzung des Luftsicherheitsgesetzes muss der General Flugsicherheit die Ermittlungen aufnehmen.
Weiterhin ist der Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft abzugeben (scheint ja auch passiert zu sein).
Und Sie meinen tatsächich, dass hier der Leitende des Schießens, namentlich der Major und Batteriechef, ein geeigneter, objektiver und unbefangener Ermittler zur Aufklärung des Sachverhaltes gewesen ist?
Sorry, aber das passt nicht so recht in das Bild, dass ich derzeit von den Streitkräften habe, was „sensible und potenziell öffentlichkeitswirksame“ Vorfälle betrifft. (siehe Pressemitteilungen zum Beispiel zum Thema EM-Strahlung im Jammer, usw. usf.)
Roman | 21. September 2013 – 9:59
„Es gibt im BMVG ein Referat “Interne Ermittlungen” “
Kenne ich nicht. Meinen Sie die Abteilung ES?
Der kurze Text liefert sehr wenige Informationen, die Kommentare enthalten viele Spekulationen.
In einem „zivilen Flugzeug“ müssen nicht gleich mehrere Hundert Menschen sitzen – es gibt auch kleinere. Und auch die Zieldarstellungsflugzeuge fürs Flugabwehrschießen haben eine zivile Registrierung.
Es bleibt dennoch großes Glück, dass nichts Schlimm(er)es passiert ist.
@ O. Punkt
Ja, meinte ich. Ich weiß nicht, ob es eine Beförderungssperre als Maßnahme gegen den Soldaten gab. Ich meinte aber die nicht förmliche Förderungssperre während des Verfahrens. Denn sobald gegen einen Soldaten ermittelt wird, wird er nicht mehr be- bzw. gefördert. Da reicht eine dementsprechende mündliche Meldung an die personalführende Stelle aus und der S1 eines Vebandes hat da auch seinen Finger drauf.
Sie haben auch Recht, was die Grenzen der Disziplinarbefugnis angegeht. Hier hat sich der Major aber so entschieden und sowohl sein eigener unmittelbarer Vorgesetzter noch der Wehrdisziplinaranwalt seines Verbandes hatten anscheinend nichts dagegen. Warum auch immer.
Ich hätte versucht, so lange wie möglich das Verfahren im Haus zu halten. Zum Schutz der beteiligten Soldaten, schnelles Verfahrensende mit entsprechender zeitnaher Wirkung bei allen Soldaten des Verbandes / der Einheit. Wir wollen ja nicht bestrafen, sondern erziehen. Bestrafen übernimmt der Staatsanwalt.
Ob ich im Angesicht der bisher bekannten Fakten als befangen gehalten hätte? Na klar, was denn sonst? Meine Einheit, meine Soldaten, mein Schießen, meine blöde Organisation, mein von mir ausgewählter Sicherheitsoffizier, mein Sicherheitsgehilfe, meine Pflicht, nach dem Vorfall als Vorgesetzter und Offizier hier Verantwortung zu übernehmen und diese nicht auf die „arme Wurst vom blöden Feldwebel“ abzuwälzen. Denn ich habe dafür zu sorgen,das er so ein Schwachsinn nicht macht, weil er es in seiner Ausbildung besser gelernt haben (muss), ich habe dafür zu sorgen, dass der „blinde & blöde“ Mannschaftssoldat die Waffen unterscheiden kann und sich im Falle solch irrsinniger Befehle seines Feldwebels getraut hätte das Maul auf zu machen. Und ich habe zusammen mit meinem Sicherheitsoffizier dafür Sorge zu tragen, das ein Schießen so organisiert ist, das Dummheiten und Fehler meiner Soldaten nicht solche Auswirkungen haben können.
Das verstehe ich halt unter Verantwortung. Muss aber nicht jeder so sehen.
Und trotzdem hätte ich nicht abgegeben, sondern versucht, mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln das Verfahren im Haus zu halten.
Ich weiß auch nicht, wann das genau im Mai 2011 war (Hamlet weiß da sicher mehr), aber es war ein bewegender Monat für die Bundeswehr: Neuer Minister, viele tote Soldaten, Verkündigung der Neuausrichtung.
Ich kann verstehen, warum das nicht an die große Glocke gehangen wurde.
@Roman
Respekt. Den Ansatz – Herr des Verfahren – finde ich im Allgemeinen sehr gut und habe ihn immer weiterstgehend befolgt. Ich bin auch der Meinung, dass heute von vielen DiszVOrg viel zu oft und viel zu schnell abgegeben wird. (Aus den Augen, aus dem Sinn – Melden macht frei, Absicherungsdenken, ,…).
Nach den mir bekannten Fakten, hätte ich allerdings auch abgegeben. Was ja nicht heißt, dass man noch als Ermittlungsgehilfe tätig sein kann.
Bzgl. der Beförderungssperre hatte ich Sie dann falsch verstanden. Ich dachte, dies wäre eine vom TrDstGer verhängte Maßnahme.
Hier hat mal wieder jemand sich selbst(und andere) zum Schweigen verdonnert (bekannt aus Politik ;) und versucht dies auf kleiner Flamme zu Kochen,Unglaublich!!!!!
@ Hamlet: Danke für den Bericht.
Meine eigene Dienstzeit an und mit der Stinger ist zwar schon ein Weilchen her, aber dennoch bin ich Iltis’ Ansicht, dass hier mehr als „nur“ an einer Stelle „geschlafen“ wurde. Leider ist unsere Kenntnis über diesen Vorfall ja noch recht lückenhaft (ich gehe einmal stark davon aus, dass es sich um einen MANPADS-Schuß von der Schulter, und nicht um einen Ozelot-Waffenträger handelte, oder? So ganz 100%ig deutlich wird bisher aus dem Meldung nämlich nicht.).
Grundsätzlich ist es (oder war es zumindest während meiner Dienstzeit) bei Stinger MANPADS nicht ungewöhnlich, dass die Zeit bei Leerläufen während solcher Schießvorhaben genutzt wird, um Richtübungen der FlgFstTrps durchzuführen. Dabei kommt ein sogenannter THT (Tracking Head Trainer) zum Einsatz, das ist ein voll funktionstüchtiger LFK-Suchkopf, der fest in ein Dummy-Startrohr eingebaut ist, so dass wirklich alle Einzelheiten des Bekämpfungsablaufes vom Zuweisen und Aufnehmen des Zieles über den Wechsel der Vorhaltemarken bis zum „Abkrümmen“ des Schützen geübt werden können. Einzig kein LFK startet. Wenn dann also mal ein Sportflugzeug am Horizont oder eine DTM-25-Zieldrohne auf dem Weg zur Nachbarschießbahn vorbeizog, so konnte es der jeweilige Truppführer durchaus mal zur Zielansprache benutzen, um dem Schützen eine reales Ziel für die Richtübung zu geben. Solange es nur ein THT ist, passiert dabei ja nix, und es schult außerdem dessen Augen für die LFZ-Erkennung.
Um aber genau solche Verwechslungen, wie sie gemäß Hamlets Schilderung stattgefunden haben, zu vermeiden, war bei derartigen Übungen stets organisatorisch von vornherein sicherzustellen, dass sich THTs und scharfe Stinger niemals in derselben Stellung oder gar nebeneinander im Zwotonner befanden. Außerdem ist der THT optisch eindeutig von seinem bösen Zwilling unterscheidbar, er ist fett beschriftet und hat eine große eckige Auswertebox am Ende Rohres, die letzterer nicht hat. Deren Fehlen hätte definitiv dem Truppführer, dem Schützen und jedem anderen Stinger-kundigen in der Nähe auffallen müssen.
Nach Aussage erfahrener Stinger-Schützen bemerkt man im Übrigen den Unterschied zwischen einem THT und einem scharfen LFK auch am Aufschaltverhalten: Der THT wird in der Ausbildung x-mal benutzt und ist entsprechend „ausgeleiert“, daher braucht er einige Sekunden dafür. Ein frischer LFK aus dem Mun-Depot hingegen nimmt innerhalb von Augenblicken das Ziel auf.
Warum also nicht spätestens (!) der Schütze vor Auslösung des Schusses seinen Truppführer freundlich darauf hingewiesen hat, dass hier etwas nicht stimmt, wundert mich wirklich. War da eine solche „operative Hektik“ auf der Schießbahn, dass das echt keinem aufgefallen ist?
@ Spring-Brauner
Das ist das schöne an diesem Blog. Es gibt immer jemanden, der noch mehr Detailkenntnisse hat. Vielen Dank dafür. Ich konnte mich nur noch daran erinnern, das man die Dinger unterscheiden kann, aber nicht wie.
Operative Hektik? „Glaskugel anmach“. Da es bei einer geplanten Schießunterbrechung stattfand (Mittagessen?) eher nicht. „Glaskugel wird wieder kalt“
Man sollte hier auch der Frage nachgehen, warum die Stinger ihr Ziel nicht getroffen hat. In diesem Ausnahmefall hatte dies zwar positive Folgen, aber im Einsatz wären die Folgen möglicherweise fatal gewesen. Waren es Ausbildungsmängel beim Bediener oder technische Mängel am System?
Wenn es eine Maschine der Gesellschaft für Flugzieldarstellung war ist es zwar eine zivile Maschine aber dieser Begriff ist hier etwas „schwammig“.
Wenn Kasernen von zivilen Firmen bewacht werden, und etwas passiert. Der Wachdienst erschießt einen Soldaten, der unberechtigter Weise im T-Bereich unterwegs ist. Besoffen (soll ja vorkommen beim Bund) und sich durch weglaufen der Überprüfung entziehen will. Wie auch immer. Dann steht nicht in der Zeitung Soldat von Zivilisten erschossen, sonderen eher Soldat von Wachmann erschossen.
Der Vorfall an sich ist schlimm genug aber die Presse macht da wieder eine Schlagzeile raus als ob da auf eine Passagiermaschine geschossen wurde.
@ O.Punkt wennes eine Maschine der GFD handelte wie Hamlet schrieb war es kein BW Flugzeug mit zivilem Piloten sondern ein ziviles Flugzeug mit zivilem Piloten der für die BW dort fliegt. So wie der BW Fuhrpark zivil ist aber an die BW vermietet.
Wir hatten in Daaden den Fall. Gruppengefechtsschießen aus Grabensysthem mit Stellungswechsel Schußentfernung 800 Meter mit MG bis auf 150 Meter zum Sturmabwehrschießen. 10 Sekunden nachdem wir mit dem Schießen fertig waren und Sicherheit hergestellt war, fuhr der Schäfer der dort seine Herden auf dem Platz hat um die Schranke unserer Schießbahn und queer darüber. 15 Sekunden früher und er wäre mitten in unsere Geschosse gefahren.
Leuchtstern-Rot hoch und erst mal klären was los war. Nach 15 Minuten habe wir dann weitergemacht nachdem wir wußten, daß es nur der Schäfer war und der Schießbahnwart uns sagte der sei Kugelfest bis 20mm.
Nun es ist wenn es so ist wie Hamlet geschrieben hat, schon die Schuld des FW. Wenn er auf ein Flugzeug, das für eine andere Schießbahn Zieldarstellung fliegt richten läßt und bis zum Feuerbefehl alle Komandos gibt. Gut der Soldat hätte mitdenken können und sich fragen können warum er mit einer scharfen Stinger auf ein Flugzeug schießen soll. Aber der FW hätte überhaupt nicht befehlen dürfen mit einer scharfen Waffe Zielübungen durchzuführen. Spielerischer Umgang mit Waffen hieß das bei uns selbst wenn die Waffe nicht geladen war. Du sollst ja selbst wenn du weist, daß die waffe nicht geladen ist. Nicht vor dem Rohr herlaufen. Wenn ich als Aufsicht beim Schützen auf der Schießbahn dem MG Schützen befehlen würde mit einem Fertiggeladenem MG auf die Kameraden bei der Trefferauswertung zu zielen, das gäbe ein riesen Geschrei.
Wenn in einem solchen Fall ein Mensch zu schaden kommt ist das immer traurig. Hier zum Glück nicht passiert. Wenn eine BW Maschine mit einem BW Piloten das Ziel gewesen wäre, dann hätte es kaum jemanden in der öffentlichkeit interessiert. Selbst wenn die Maschine getroffen worden wäre wahrscheinlich nicht. Aber weil hier wieder mit reisserischer Überschrift unsere Soldaten Zivilisten gefährdet haben ist es wohl ein riesen Thema. Nur mal zum drüber Nachdenken.
@Der Fuchs:
Wie auch immer geartete Ausbildungsmängel bei den Bedienern scheinen – siehe mein letzter Beitrag – nicht unwahrscheinlich. Was den LFK technisch angeht, nun ja, wenn er fliegt, dann fliegt er, und die Treffsicherheit ist dann auch recht hoch, solange sich sein Ziel in seiner Reichweite befindet und bestimmte andere Bedingungen stimmen (die ich hier aus verständlichen Gründen auslasse). Verliert der LFK unterwegs sein Ziel, steigt er auf und zerlegt sich selbst.
Was mich daher wundert, ist der Teil der Pressemeldung, der besagt, dass der LFK „in einem Waldstück einschlug“. Hätte der Trupp auf ein Ziel über der See rausgeschossen, wie in Todendorf oder Putlos eigentlich üblich, wäre so etwas ja gar nicht möglich. Wenn sich das „Ziel“ indes über Land befand, könnte sein „Glück“ einfach darin gelegen haben, dass sich im entscheidenden Moment – mutmaßlich ohne dass der Pilot sich dessen bewusst war – irgendeine Baumreihe oder ein Gebäude zwischen ihm und der Sichtlinie des LFK befand.
Ab hier wird esdann aber wirklich „Glaskugel“. Ich finde die Story nach wie vor rätselhaft.
@Spring-Brauner und @Hamlet:
Klar nochmal vielen Dank für die Hintergrund-Infos.
Nun warten wir mal sehnsüchtig auf die Pressemitteillung im Netz. Gerne mit persönlicher Färbung und in leicht gegränktem Ton. Oder auch mal den Autor/Herausgeber attackierend. So wie zuletzt ja oft gelesen.
:-)
Noch wenige Wochen, dann wird alles anders.
@ Spring-Brauner und Der Fuchs.
Tief in den Erinnerungen wühlend (ist ja schon 2 Jahre her) kann ich mich an das exakte Datum natürlich auch nicht mehr erinnern. Die Details sind jedoch noch einigermaßen im Kopf, da unsere Führung die Geschehnisse zum Anlass nahm, eine Belehrung bzw Hinweise auf Studium der Schießbahn- und Sicherheitsvorschriften für ein derartiges Schießen für Leitende, SOs, Sicherheits- und Leitungsgehilfen durchzuführen.
Nochmal zum Schießen:
Wenn ich mich recht entsinne, führte die Einheit ein Gefechtsschießen durch. Diese Schießpause wurde genutzt, um die einzelnen Phasen nocheinmal durchzugehen. Soweit ich weiß, wurde nicht vom Ozelott geschossen, sondern vom ManPAD. Welche Funktion der Fw in diesem Fliegerfausttrupp inne hatte, weiß ich leider auch nicht.
Zum „Waldstück“: Da in Putlos auf der Schießbahn 6 / 7 geschossen wurde, ging der Bescheibung nach der LFK im Schassauer Holz (linke SB Begrenzung) oder im Wienberg (bewaldet, rechte SB Begrenzung) nieder.
Warum nicht getroffen wurde (zum Glück) wurde damals unter uns auch heiß spekuliert. Dafür gab es aber zu wenig Datails, um hier eine Antwort zu finden.
In der Heeresflugabwehrtruppe war dieser Vorfall wohl allen bekannt, die entsprechenden Hinweise und Belehrungen erfolgten wie schon geschildert. Wie weit das nach oben ging, kann ich nicht sagen. Wir auf der „Arbeitsebene“ haben nach den Ereignissen nie wieder etwas davon gehört. Aber wie hier schon geschrieben wurde, es war keine leichter Monat für die Bw und andere Themen waren brisanter.
Ah, ok danke. Dann ist der LFK in der Tat nicht weit geflogen, was tatsächlich nach einem (in dem Fall sehr glücklichen!) technischen Versagen klingt, etwa wenn zwar das Starttriebwerk zündet, das eigentliche Marschtriebwerk aber nicht richtig o.Ä… Anyway, Spekulation.
Die Vermischung von THT und scharfem LFK bleibt aber eine stolze Leistung, und die Gesichter der Umstehenden, als während der Phase des „Durchgehens der Übung“ plötzlich ein LFK abhebt (das geschieht bei Stinger, trotz ihrer bescheidenen Abmessungen, mit zweifachem lautem Knallen und einer wirklich respektablen Rauchsäule) kann ich mir nur vorstellen. Da hat der Kdr bestimmt Augen gemacht.
Will das jetzt aber nicht ins Lächerliche ziehen, das hätte sehr böse enden können. Glück im Unglück trifft es hier eher.
Der Anblick der Gesichter ist bestimmt Geld wert. Hätte ich gerne gesehen. Und die riesigen Gedankenwolken über den Köpfen der Verantwortlichen „WTF?“
Bezüglich des „Fehlschusses“ könnte der üblicherweise tiefe Stand der Sonne im Mai geholfen haben. Wobei das glatte Spekulation ist. Vielleicht war der Pilot aber auch gut drauf. So langsam interessiert mich die Untersuchungsakte dann doch. Insbesondere, wie eine zivile Staatsanwaltschaft versucht, da in die Materie einzusteigen und eine sinnvolle und eigenständige Anklage zu zimmern.
Kleiner Nachtrag: Wer es sich einmal anschauen mag, das folgende Video zeigt den Einsatz eines THTs bei Trockenübungen von US Marines. Deutlich zu erkennen sind die Box am Hinterende, sowie bei sec 0:54 die Beschriftung „Tracking Trainer“ am Griffstück.
Dass die echte Waffe dieses beides nicht aufweist, und dafür deutlich den Hinweis „INERT“ etc… eines scharfen Geschosses trägt , muss den Bedienern einfach auffallen.
http://www.youtube.com/watch?v=LQhzsRb9cbM
(Den „Hamsterkäfig“ vorne auf der Waffe der Marines bitte dabei ignorieren, das ist die IFF-Antenne, die findet bei der BW an der Stinger keine Verwendung)
@MV
Bezüglich möglicher Anklagepunkte: Ich bin wirklich alles andere als bewandert in der Materie, aber für mich klingt es nicht allzu abwegig, zumindest von einem „Gefährliche[n] Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr“ auszugehen (§315 StGB).
Da dieser Tatbestand m.W.n. regelmäßig durch Idioten erfüllt wird, die mit nem Laserpointer auf ein Flugzeug zielen, sollte das bei einem Stinger-Beschuss denke ich auch der Fall sein.
Ist aber nur mein persönlicher Beitrag zur Gerüchteküche…
Für meinen Geschmack wird viel zu schnell über den Aspekt der Bestrafung nachgedacht. Dabei kann man den Ergebnissen der Hirnforschung entnehmen, daß das nicht der beste Ansatz sein kann. Natürlich „erzieht“ auch Angst vor Strafe zum gewünschten Verhalten, aber Angst erzeugt auch keine Sorgfalt und keine Ruhe im Umgang mit gefährlichen Dingen.
Ich denke kaum daß das ein Ballermann-Bomber voller unschuldiger Touristen war sondern eher eine dieser zivilen PC-9, die zur Zieldarstellung benutzt werden.
Trotzdem ein ziemlicher „Clusterfuck“, wie der Amerikaner sagt.
Ich habe ihn derzeit nicht zur Hand, aber es gibt den sog. „Abgabeerlass“, der regelt, was an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden muss und was, nach Rücksprache mit dem zuständigen Rechtsberater, abgegeben werden kann. Insofern stellte sich u.U. die Frage nach Abgabe oder Nicht-Abgabe überhaupt nicht…
@Hans Dampf
Tat sie auch nie. Wie kommen sie darauf?
Und so sieht Stinger-Schießen in Deutschland live aus.
Zutreffen dürfte § 315 Abs. 5 StGB
Der sog. Abgabeerlass befindet sich in der ZDv 14/3 B 117 6 ff. (Anhang 1)
ZDv 14/3 B 117 – IV. Einzelregelung
Damit dürfte auch die Abgabe klar sein.
Wenn das Ziel innerhalb des gesperrten Luftraumes war gilt dann immer noch § 315 Abs. 5 StGB ?