Bundeswehr-Stinger verfehlte ziviles Flugzeug
Doch, man kann auch mit einer Stinger daneben schießen – zum Glück etlicher Passagiere in einer Zivilmaschine über Schleswig-Holstein, wie die Lübecker Nachrichten* berichten:
Auf einem Schießplatz der Bundeswehr im schleswig-holsteinischen Putlos ist es bereits vor einiger Zeit fast zu einer tödlichen Katastrophe gekommen: Ein Soldat feuerte demnach bei einem Übungsschießen eine Stinger-Flugabwehr-Rakete nicht wie vorgesehen auf eine Drohne, sondern auf ein ziviles Flugzeug ab. Der Vorfall vom Mai 2011 wurde erst jetzt bekannt, weil ein 25-jähriger Feldwebel, der damals den Abschuss angeordnet hatte, sich nun vor dem Amtsgericht in Oldenburg (Holstein) verantworten musste, berichten die „Lübecker Nachrichten“ (Sonnabendausgabe). Bei dem Vorfall verfehlte das Geschoss, das über einen Infrarotstrahl gesteuert wird und dessen Trefferquote normalerweise bei 80 Prozent liegt, das Ziel und schlug in einem Waldgebiet ein. Das Gericht stellte das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Geldbuße ein, die Schuldfrage sei nicht mehr zu klären. Pikant: Mit der internen Untersuchung der Bundeswehr sei seinerzeit ausgerechnet jener Major beauftragt worden, der Verantwortung für die gesamte Übung trug, rügte der Richter.
Viele Fragen, die wahrscheinlich nie beantwortet werden. Warum das Man-portable Air Defense System (MANPAD) das Flugzeug – glücklicherweise – nicht traf, ist nicht die wichtigste, aber auch eine.
(* Deutsche Verlagswebseiten werden wg. des Leistungsschutzrechts hier im Regelfall nicht verlinkt; darüber hinaus ist der eingestellte Text länger als bei Zitaten üblicherweise zulässig. Bei diesem Text handelt es sich jedoch um eine Pressemitteilung der Zeitung, die ausdrücklich zur Veröffentlichung vorgesehen ist.)
(Archvbild: Pfc. Trevor Gaston, a Soldier with the 2nd Battalion, 263rd Air Defense Artillery, demonstrates an FIM-92 Stinger Man-Portable Air-Defense System at Bolling Air Force Base April 14, 2010 – National Guard via Flickr unter CC-BY-Lizenz)
@ Roman, 20. September 2013 – 22:41:
Man munkelt mehrfach, aber nicht beim FlA-Schießen. Und über mitteleuropäischen TrÜbPl, auf welchen ich einst beheimatet war, fliegen seltener Flugzeuge im Gefahrenbereich der eingesetzten HaWa und WaSys als beim FlASchießen.
Um das ganze einmal zu relativieren bei dem ganzen Stuss den ich hier gelesen habe. Bei dem „zivilen Flugzeug“ handelte es sich nicht um einen vollbesetzten Jumbo Jet mit hunderen armen unschuldigen Passagieren (vermultlich alles Kinder ä nein Waisenkinder ä nein totkranke Waisenkinder) an Bord sondern um ein Schleppflugzeug, dass im Auftrag der Bundeswehr Schleppziele für die Luftabwehrübungen zieht!
Hm, bei der ganzen Diskussion hier muss ich ja zu dem Eindruck kommen: Hätten die auf einen Bw-Tornado gezielt und gefeuert, wär’s egal gewesen, wäre ja ein bundeswehreigenes Flugzeug. Oder wie soll ich das sonst verstehen?
@ Roman:
Ich darf Sie zitieren: „Und trotzdem hätte ich nicht abgegeben, sondern versucht, mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln das Verfahren im Haus zu halten.“
Im vorliegenden Fall war es schlichtweg unmöglich, es „im Haus zu halten“ und es nicht abzugeben. Insofern wundert mich Ihre Nachfrage, zumal ja bereits dankenswerterweise klargestellt wurde, dass es abzugeben ist und sie keine Mittel haben, es zu verhindern; es sei denn, Sie ändern die Vorschrift…
In den Schießgebieten von Todendorf und Putlos fliegen ausschließlich Zieldarsteller vom Typ PC-9 der Firma E.I.S Air oder aber Learjet der GFD aus Hohn. Also wird es einer von denen gewesen sein. Unabhängig davon darf so etwas nicht passieren. Ende.
…mit Migrationshintergrund!!!
Trennung.
@ T.W.: nein, das Problem ist bei der ganzen Diskussion, dass kaum jemand zur Sachverhaltsbewertung entscheidende Tatsachen kennt und trotzdem versucht wird, den Herrschaften, die diese kennen, ihre Bewertungs- und Beurteilungskompetenz abzusprechen.
Also wie so oft.
Ich sehe die ganze Sache so, dass a) gottseidank nix Gravierendes passiert ist, b) dieses trotzdem hätte passieren können, und das deswegen c) hier jemand eins zwischen die Hörner erhalten hat, wie das in der Historie der BW schon oft der Fall war und es auch künftig sein wird.
Chris Hoffmann | 21. September 2013 – 16:27
Was bitte wollen Sie denn mit Ihrer Einlassung relativieren?
Nach zwei Tagen hat der Wochenenddienst-Praktikant des Spiegels hier auch abgeschriebe … ähh … recherchiert! ;)
Bei Problemen aufgrund des LSR bitte löschen.
http://m.spiegel.de/politik/deutschland/a-923657.html
@ Hans Dampf
Dann reden wir die ganze Zeit aneinander vorbei. Der Abgabeerlass regelt das Verfahren vollständig und umfassend, insbesonder wann wie wo an wenn abgegeben werden muss. Das betrifft letztendlich aber das zivile Verfahren bzw. deren Einleitung. Da die Kommandantur den Vorfall eh gemeldet haben sollte, kann das Verfahren eh nicht geheim gehalten werden. Was ja auch nicht wurde. Ich bezog mich auf den militärischen und damit in dem für den Soldaten relevanten Teil des Verfahrens. Und da werde ich nie abgeben, nicht solange mich keiner dazu zwingt oder ich mir das selbst nicht zutraue.
Die Relatvierung des des zivilen Fugzeuges habe wohl ich begonnen, da mich der Tenor der Überschrift von TW stört. Das hat der Spiegel etwas besser gelöst, denn hier wird es als Übungsfugzeug bezeichent und damit in den richtigen Zusammenhang gesetzt.
@MV hatte geschrieben, dass das ganze ein „firmeninterner“ Vorfall gewesen sei. Bei der Beteiligung eines zivilen Flugzeugs (selbst wenn es von der Bw bestellt wurde), kann es aber natürlich kein „firmeninterner“ Vorfall sein und muss entsprechend behandelt werden.
Keine Ahnung, wer zuständig gewesen wäre, wenn ich damals mit meinen MGs auf ZwiSoLa die Bronco runtergeholt hätte.
Sagt mal, muss man bei einer echten Stinger Rakete nicht so eine sündhaft teure chemische Batterie aktivieren, die danach hinüber ist? Und wird das Trainingsgerät nicht anders mit Strom versorgt? Dann hätte man doch den Unterschied Üb und echt sofort ohne irgendwas auf der Rakete lesen zu müssen, erkennen müssen…?! Und so was schliesst doch dann die Verwendung für „Trockenübungen“ aus.
@Laie
Ja, da haben SIe recht. Die sogenannte BCU (Battery / Coolant Unit, das ist so ein runder Topf, der von unten ins Griffstück geschraubt wird) versorgt den Suchkopf mit Spannung und irgendeinem (mir nicht mehr geläufigen) Edelgas zur Kühlung der IR-Komponenten. Davon sind drei Stück in dem Lagerbehälter, in dem auch der LFK geliefert wird. Für jeden Aufschaltvorgang muß eine dieser BCUs eingeschraubt und aktiviert werden, sie hält ein paar Minuten lang, und entweder erfolgt in dieser Zeit ein Abschuss oder eben nicht. Einmal aktiviert kann sie nicht mehr „abgeschaltet“ werden, sondern verbraucht sich.
Beim THT kommt das Edelgas aus einer Vorratsflasche (ich glaube, die war statt dem LFK hinten im Startrohr, bin aber nicht mehr sicher). Da der Batteriewechselvorgang zum Drill für den Schützen gehört, wir hier dennoch nach wie vor eine (Üb-)BCU ein- und ausgeschraubt, die zumindest bei den bei der BW verwendeten größer ist und deutlich weiter unten aus dem Griffstück herausragt als eine echte (ich meine auch, dass sie die Betriebsspannung für den THT liefert, weiss aber auch das nicht mehr sicher). Bei dem gestern verlinkten Video eines USMC-Trainings mit THT ist allerdings eine Üb-BCU in Normalgröße zu sehen, das scheint es also auch zu geben).
@ Roman:
OK, dann haben wir in der Tat aneinander vorbeigeredet ;-)!
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Gericht gerügt hat, dass der zuständige (Disziplinar-) Vorgesetzte für die Aufklärung des Sachverhaltes zuständig war/ist. Für uns Soldaten völlig selbstverständlich, wird der Sinn außerhalb der Streitkräfte offenbar infrage gestellt.
Der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte wäre in diesem Falle wohl in der Dienststellung eines stvDivKdr, wenn ich nicht irre.
@T.Wiegold
Mir ging es auch so, dass ich bei dem Artikel an eine (vielleicht verirrte) Passagiermaschine / Ferienflieger denken musste. Als Journalist hat man sich vielleicht daran gewöhnt möglichst verkaufsfördernd zu formulieren. Das ist ja nicht weiter schlimm, schöner ist aber wenn neben den Schlagzeilen etwas ausführlicher berichtet wird. Manchmal sind Fakten auch ganz interessant.
Natürlich ist es bei einem Tornado nicht egal, aber es sind eben nicht 100 Menschen auf dem Weg in den Urlaub dem Tod nur knapp von der Schippe gesprungen. Es wäre ein Pilot während seines Dienstes. Erschreckend genug aber dem wird das Risiko bewusst sein, auch wenn man es verdrängt.
Ich frage mich, ob die Zieldarsteller wohl Gegenmaßnahmen einleiten können?