BND: Kooperation mit der NSA dient auch dem Schutz der Bundeswehr im Ausland

Das Thema Datenausforschung und -überwachung durch die US-National Security Agency (NSA) kann ich schon aus Zeitgründen hier nur am Rande aufgreifen; meist dann, wenn es zum Beispiel Bezug zu (deutschen) Streitkräften hat. Die aktuelle Berichterstattung des Spiegels zeigt wieder einen solchen Bezug: Die Zusammenarbeit zwischen Bundesnachrichtendienst (BND) und NSA diene nicht zuletzt dem Schutz der im Ausland eingesetzten Bundeswehrsoldaten, sagte der BND in seiner Reaktion auf die Spiegel-Geschichte.

Die Erklärung des Dienstes, die am Samstag per Pressemitteilung an die Medien verbreitet wurde, deshalb zur Dokumentation hier im Wortlaut:

Weitergabe von Daten an ausländische Stellen
Der BND arbeitet seit über 50 Jahren mit der NSA zusammen, insbesondere bei der Aufklärung der Lage in Krisengebieten, zum Schutz der dort stationierten deutschen Soldatinnen und Soldaten und zum Schutz und zur Rettung entführter deutscher Staatsangehöriger. Genau diesen Zielen dient auch die Zusammenarbeit mit der NSA in Bad Aibling, die in dieser Form seit über zehn Jahren erfolgt und auf einer Vereinbarung aus dem Jahr 2002  basiert.
Die Kooperation mit anderen Nachrichtendiensten findet auf gesetzlicher Grundlage statt, insbesondere des BND- und G-10-Gesetzes. Die Übermittlung personenbezogener Daten deutscher Staatsangehöriger erfolgt nicht massenhaft, sondern nur im Einzelfall und nach Vorgaben des G-10-Gesetzes. Im Jahr 2012 wurden lediglich zwei Datensätze eines deutschen Staatsangehörigen im Rahmen eines derzeit noch laufenden Entführungsfalls an die NSA übermittelt.
Metadaten aus Auslandsverkehren werden auf der Grundlage des BND-Gesetzes weitergeleitet. Vor der Weiterleitung werden diese Daten in einem gestuften Verfahren um eventuell darin enthaltene personenbezogene Daten deutscher Staatsangehöriger bereinigt.
Nach wie vor gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die NSA in Deutschland personenbezogene Daten deutscher Staatsangehöriger erfasst. Der BND geht davon aus, dass die SIGAD US 987-LA und LB Bad Aibling und der Fernmeldeaufklärung in Afghanistan zuzuordnen sind. Deutsche Telekommunikationsverkehre und deutsche Staatsangehörige sind dann von diesen Erfassungen nicht betroffen, sondern Auslandsverkehre insbesondere in Krisengebieten.

(Foto: Nicht mehr genutzte Einrichtung der US-Streitkräfte in Bad Aibling – Flickr-User Martin Strattner und CC-BY-NC-ND-Lizenz)