EuroHawk: Die ressortübergreifende Drohne

EURO HAWK®
(Northrop Grumman Pressefoto)

Ein (Rand)Thema im Untersuchungsausschuss zum EuroHawk ist die Frage, wo und wie die Drohne den hätte eingesetzt werden sollen – über den militärischen Bereich hinaus. Anlass dafür sind Hinweise auf einen ressortübergreifenden Einsatz des Aufklärungssystems, was vor allem von der Linkspartei als Hinweis auf einen möglichen Einsatz des Bundeswehr-Fliegers im Inland verstanden wird.

Dazu hatten Abgeordnete der Linkspartei im Ausschuss vor einer Woche auch den ehemaligen Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan gefragt. In meiner Meldung über seine Anhörung bin ich auf das Thema nicht eingegangen, trage seine Aussage aber zur Dokumentation hier gerne nach, da es jetzt wieder die Runde macht.

Auf die Frage, ob eine von Schneiderhan selbst erwähnte ressortübergreifende Nutzung auch die Nutzung durch das Bundesinnenministerium zum Beispiel zur Demonstrationsüberwachung bedeuten könnte, antwortete der General a.D.:

Nein, um Gottes willen. Ich habe nun das Vergnügen, im Beirat des Auswärtigen Amtes „zivile Krisenprävention“ zu sein. Und wenn es richtig ist, dass Krisenprävention, zivile Krisenprävention ein Schlüssel für die Zukunft wird, um Interventionen erst gar nicht notwendig zu machen, dann brauchen wir in diesem Bereich ein Frühwarnsystem, das das Auswärtige Amt, das Bundeskanzleramt und alle relevanten Ressorts rechtzeitig in die Lage versetzt, zivile Krisenprävention – das geht hin bis zur Steuerung von Dürrekatastrophen in Somalia und Ähnlichem – rechtzeitig zu sehen – oder Wassernotstände – und rechtzeitig zivile Handlungsalternativen aufzubauen, bevor wir vor der militärischen Intervention stehen, weil uns sonst nichts mehr einfällt oder wir schon beim Mittel der letzten Wahl gelandet sind. Das meinte ich damit. Kein Einsatz, wie Sie es geschildert haben. Um Gottes willen.