Bundeswehr goes Facebook – auch offiziell

Bw-Facebook

Wo auf Facebook Bundeswehr draufsteht, ist ab Herbst auch offiziell Bundeswehr drin: Das Verteidigungsministerium bestätigte am (heutigen) Montag, dass der bislang privat betriebene Facebook-Account Bundeswehr ab 1. Oktober von der Zentralredaktion der Bundeswehr betrieben und damit zur offiziellen Medienpräsenz der Streitkräfte auf diesem sozialen Netzwerk wird.

Der Bundeswehr-Facebook-Auftritt ist zwar in die Kategorie Regierungsbehörde einsortiert, vorsorglich steht aber auch darunter: Keine offizielle Seite! Das dürfte allerdings den mehr als 210.000 Fans recht egal sein – und auch inhaltlich wird diese Seite ohnehin im Sinne der Bundeswehr betrieben, ja lebt fast ausschließlich von Material, das die Bundeswehr bereits auf ihren Webseiten veröffentlicht hat.

Verglichen mit den hunderttausenden Lesern ist der tatsächliche Facebook-Account der Bundeswehr weit im Hintertreffen: Wir.Dienen.Deutschland, die offizielle Facebook-Seite der Bundeswehr zur Kampagne „Wir. Dienen. Deutschland.“ , hat mit knapp 25.000 Likes nur etwas mehr als ein Zehntel der Fans. Diese Seite soll vorerst weiter betrieben werden; ob sie in der neuen Bundeswehr-Seite aufgehen wird, ist noch nicht entschieden.

Bw-FDD-Facebook

Die freundliche Übernahme der bestehenden Facebook-Seite soll zwar mehr Engagement der Streitkräfte in den sozialen Netzwerken markieren, eine grundsätzliche Änderung des Umgangs wird es allerdings nicht. So soll es neben dem dann zentralen Facebook-Account keine weiteren geben; die Vorstellung, das nach US-Vorbild jede Einheit oder jedes Schiff sich einen solchen Auftritt selber bastelt, wird nicht so gern gesehen.

Ironie am Rande: Die Zeiten, als Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner ihre Kabinettskollegen zum Facebook-Verzicht aufforderte und auch den Bundesministerien von Facebook-Fanseiten abriet*, sind wohl vorbei.

(*Die FAZ wird üblicherweise wie andere deutsche Verlagswebseiten hier nicht verlinkt; bei der verlinkten Geschichte handelt es sich um einen Bericht aus dem Jahr 2011, der selbst bei übelster Auslegung nicht vom neuen Leistungsschutzrecht erfasst wird.)