EuroHawk: Bisschen Dokumentation scheint nötig
Das Debakel um das gestoppte Projekt EuroHawk, die Riesendrohne der Bundeswehr, ist natürlich in diesen Tagen ein mediales Top-Thema. Da kann man schon mal den Überblick verlieren, welche Fakten schon bekannt und veröffentlicht wurden, was wirklich neu ist und was tatsächlich ein Aufreger (oder eben nur ein scheinbarer) bei dieser Beschaffung ist. Ein wenig Dokumentation scheint nötig.
Zum Beispiel beim Kabinettsbeschluss vom 8. Mai dieses Jahres. Da beschloss die Bundesregierung den Bericht zum Stand der Neuausrichtung der Bundeswehr, über den noch am gleichen Tag sowohl die Bundesregierung als auch das Verteidigungsministerium berichteten, der hier zum Download bereitsteht und hier bei Augen geradeaus! zu heftigen Diskussionen führte. Und in der Tat, da taucht der EuroHawk auf, genau ein Mal, nämlich in der Liste der Strukturrelevanten Hauptwaffensysteme, auf S. 24:
Was es bedeutet, dass der Verteidigungsminister dem Kabinett eine Woche vor Stopp des Projekts diese Liste vorgelegt hat, ist in der Tat eine politische Frage. Allerdings kann man kaum, wie die Kollegen der Tagesschau, das als bislang geheim gehaltene Neuigkeit verkaufen: Und es werden neue Informationen bekannt: Laut ARD-Hauptstadtstudio legte er dem Kabinett noch am 8. Mai einen Bericht vor, in dem von einem – so wörtlich – strukturrelevanten Hauptwaffensystem“ die Rede war.
Nun gut. Man kann ja nicht alles im Blick haben, was schon zum Thema EuroHawk geschrieben wurde. Damit das ein bisschen einfacher wird, hier noch ein bisschen weitere Informationen zu den bereits bekannten Fakten:
Den Zeitablauf des Projekts EuroHawk haben die Kollegen vom US-Fachblatt Defense Industry Daily zusammengestellt – vom November 2003 bis zum Stopp im Mai 2013:
RQ-4 EURO HAWK UAV: Death by Certification
Der Brandbrief des Bundesrechungshofs zu dem Projekt vom Sommer 2012 wird hier ausführlich zitiert:
Breitseite vom Bundesrechnungshof gegen Geheimniskrämerei im Ministerium
Zu den Kosten, die nach Dezember 2011 anfielen, also nach Bekanntwerden der Probleme im BMVg (nach deren eigenen Angaben):
Auch nach Zweifel an Zulassung kostete EuroHawk 100 Mio. Euro
Ein Papier von einer Tagung der internationalen Luftfahrtorganisation ICAO im November 2012 müsste man auch mal richtig auswerten – die Kenner wissen bestimmt, wer Deutschland bei so einer ICAO-Konferenz vertritt (das Verkehrsministerium?). Da steht als Fazit:
The central conclusion from our national safety case that allowed the integration of the Euro Hawk into Class C airspace is that – due to the general provision of ATC separation within this airspace – the lack of an additional detect-and-avoid capability was deemed acceptable.
GERMAN ACTIVITIES RELATED TO REMOTELY PILOTED AIRCRAFT SYSTEMS (RPAS)
Die Luftwaffe hat im September 2011 ein längeres Stück zum EuroHawk und zu anderen Drohnen der Bundeswehr veröffentlicht, unter dem Titel Der EuroHawk ist da – eine Bestandsaufnahme. Bei diesen Webseiten weiß man nie, wie lange sie Bestand haben, deshalb unter dem Screenshot der Worlaut zur Dokumentation:
Der Euro Hawk ist da – eine Bestandsaufnahme
Manching, 21.07.2011.
Mit dem Non-Stop-Überführungsflug des Euro Hawks wird der Bundeswehr ein Waffensystem in Aussicht gestellt, das nicht nur neue militärische Fähigkeiten ermöglicht, sondern gleich mehrfach für Aufsehen sorgt: Das erste UAS in Deutschland, im deutschen Luftraum. Am 20. Juli gegen Mittag auf der Edwards Air Force Base in Kalifornien gestartet, ist der Euro Hawk am 21.07.2011 gegen 10:08 Uhr morgens in Manching sicher gelandet.
Wenn gleich mehrere Anlässe für eine Berichterstattung anliegen, so ist es nur konsequent, dass – betreffend der unbemannten fliegenden Systeme (UAS) und ihrer außergewöhnlichen Fähigkeiten – im mehrdeutigen Sinne „Aufklärungsbedarf“ besteht.
UAV, UAS und RPA – der Versuch einer Annäherung
Die Luftwaffe benutzt mittlerweile den Begriff „UAV“ immer weniger, da er in einer Bandbreite zwischen Drohne und Satellitenaufklärung auch für Fesselballone wie bewaffnete unbemannte Luftfahrzeuge (Lfz) steht, welche die Luftwaffe selbst nicht unterhält. Die Bezeichnung UAV definiert auch nicht, dass es sich bei den betreffenden Luftfahrzeugen in der Regel um ein Gesamtsystem handelt: Luftfahrzeug und Bodengeräte werden aber häufig „als ein Paket“, ein Ganzes aus Technik, Organisation sowie Kräfteansatz für Personal angeboten. Genau das umschreibt das Gesamt-System mit dem Kürzel „Unmanned Aircraft System“ UAS, weswegen sich die Luftwaffe entschieden hat, das Kürzel „Unmanned Aircraft Vehicle“ UAV möglichst nicht zu verwenden, sondern UAS für das Gesamtsystem (Unmanned Aircraft System) oder RPA (Remotly Piloted Aircraft), wenn nur das unbemannte, ferngesteuerte Luftfahrzeug gemeint ist. Im Focus steht hier der Einsatz des „Remotly Piloted Aircraft“ RPAHeron 1 und des „Remotly Piloted Aircraft RPA Euro Hawk bei der Luftwaffe.
Allein unterwegs – wirklich allein?
Das „Remotly Piloted Aircraft“ ist zwar kein bemanntes Luftfahrzeug, aber dennoch wird es von einem Piloten gesteuert, der dazu eigens eine Militärluftfahrzeugführerberechtigung erwerben muss. Nur sitzt dieser Luftfahrzeugführer nicht im Cockpit, sondern unter Umständen hundert bis tausende Kilometer entfernt an einer Steuerkonsole, mit welcher er das Luftfahrzeug genauso sicher führen kann wie der Pilot im Cockpit eines Kampfflugzeuges oder einer zivilen Passagiermaschine: Technik und Möglichkeiten sind im Prinzip die gleichen, da der Pilot des Remotly Piloted Aircraft über eine nicht störbare Internetverbindung die gleichen Instrumentendaten vor sich hat wie der Pilot im Cockpit eines Jets. Die Überführung und der erfolgreiche Einsatz der Zwischenlösung Heron 1 über Afghanistan zeigen, dass eigentlich kein Grund zur Besorgnis besteht: Absprachen müssen zuvor getroffen werden, so dass die jeweilige regionale Flugsicherung immer im Bilde ist, dass das neue Luftfahrzeug auf ihrem Monitor nicht bemannt ist. Und wenn diesbezügliche Vereinbarungen der Flugsicherheit auch beim US-amerikanischen „Global Hawk“ oder „Predator“ funktionieren, dann sollte dies auch für die deutschen UAS im Luftraum über Europa und nach/über Afghanistan keine Außergewöhnlichkeit, sondern lediglich ein Novum darstellen. Die Luftwaffe hat zur Feststellung der Auswirkungen der Integration des Euro Hawks in die bestehende Luftraumstruktur und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Flugsicherung, den zuständigen Ministerien sowie der Industrie eine DIN- und EU-verordnungskonforme Sicherheitsbewertung erstellt: Die Nutzung des Euro Hawk im deutschen wie europäischen Luftraum ist insbesondere durch die genaue Risikoanalyse und die erarbeitete Sicherheitskonzeption genauso sicher wie bei einem bemannten Luftfahrzeug.
HALE und MALE
Räumlich zwischen Satelliten einerseits und Drohnen andererseits liegen die „echten“ UAS, die „High Altitude, Long-Endurance“ (HALE) und „Medium Altitude, Long-Endurance“ (MALE). Zur Abgrenzung und im Gegensatz zur Drohne benötigen diese eine reguläre Start- und Landebahn, da es sich hier tatsächlich um „Luft-Fahrzeuge“ handelt, die eine gewisse Distanz benötigen, um mit Hilfe ihres mechanischen Antriebs die Schwerkraft zu überwinden. Hinzu kommt, dass der Einsatz von Drohnen zeitlich und räumlich deutlich begrenzter ist als derjenige eines UAS. Das Akronym MALE steht für „Medium Altitude, Long-Endurance“ und bezeichnet eine bestimmte Klasse von UAS, die in mittlerer Flughöhe operieren und dabei etwa 24 Stunden kontinuierliche Flugdauer (teilweise auch mehr) erreichen, während die nächst größere Klasse der HALE UAS („High Altitude, Long-Endurance“) in einer deutlich größeren Flughöhe (16 bis 20 Kilometer und mehr) ihren Dienst verrichten und dabei eine noch größere Reichweite vorweisen können – sogar länger fliegen, als alle zivilen Luftfahrzeuge, wenn es zum Vergleich kommt. Wenn man den Herstellerangaben der Firma Northrop Grumman Glauben schenken darf, dann hat bereits der Erprobungsträger (Full Scale Demonstrator / FSK) des Euro Hawks Einsätze mit über 30 Stunden Flugdauer geleistet – wohlgemerkt bereits im Erprobungsstadium!
Der Euro Hawk
Der Euro Hawk – in seiner Funktion als HALE UAS für die Luftwaffe – hat dabei einen strategischen, weiträumig angelegten Einsatzzweck: Er ist der Träger des sogenannten „Systems der Signalerfassenden Luftgestützten Weiträumigen Überwachung und Aufklärung – kurz: „SLWÜA“ – und damit eine Plattform aller elektromagnetisch erfassbaren Daten in einem zugewiesenen Aufklärungsraum. Plakativ ausgedrückt: Der Euro Hawk ist das „Ohr der Truppe“, weil er sich auf jede, noch so kleine Funk-Nachricht entlang seiner programmierten Flugroute aufschalten kann. Der Pilot/Operateur kann aber auch jederzeit die Flugroute ändern, sollte das aufgenommene Signal aus dem Bereich Fernmelde- und Elektronischer Aufklärung von militärischem Interesse sein. Falls der Kontakt zum HALE abbrechen sollte, kehrt das Luftfahrzeug entlang einer vorprogrammierten Flugroute automatisch zurück. Da der Euro Hawk mit Hinblick auf seine Ausmaße die Größe einer Boeing 737 erreicht, ist es auch schon aus Gründen der Flugsicherheit geboten, eine diesbezügliche Sicherung eingebaut zu haben: Immerhin hat die fliegende Aufklärungsplattform betankt fast 8 Tonnen Treibstoff an Bord – die sie auch braucht, um einen Aufklärungsauftrag mit einer Reichweite von fast 23.000 Kilometern auszuführen.
SLWÜA und SAATEG
Ein MALE UAS wie die Zwischenlösung Heron 1 dagegen dient aufgrund der nicht ganz so hohen Flughöhe und der nicht strategisch ausgelegten Reichweite in erster Linie als taktische Plattform, die in der Nähe eines vorgegebenen Einsatzraumes aufsteigt, um Stunden lang über diesem seine Kreise zu ziehen. Das RPA erfüllt damit eine sehr wichtige Aufgabe für die Truppe: So hat der Heron 1 schon über 27 Stunden am Stück feindliche Truppenbewegungen über dem Einsatzkorridor bildlich verfolgen können, ist quasi das „Auge der Truppe im Einsatz“. Das UAS besteht in diesem Fall aus drei Luftfahrzeugen nebst Bodensegmenten und hat im Einsatzland bereits knapp 5000 Flugstunden erfolgreich absolviert. Die bezeichnete Leistung dieses Einsatzverfahren unter der Abkürzung „SAATEG“ (System zur abbildenden Aufklärung in der Tiefe des Einsatzgebietes) kommt direkt dem Schutz unserer Soldaten in Afghanistan zu Gute und hat daher zur Zeit auch hohe Priorität. Allerdings könnte diese abbildende Aufklärung auch beispielsweise der US-amerikanische Global Hawk leisten, der in seiner technischen Ausführung Pate für den Euro Hawk („System der Signalerfassenden Luftgestützten Weiträumigen Überwachung und Aufklärung“ SLWÜA) stand. Im Rahmen einer „nationalen Beistellung“ wird die Luftwaffe langfristig noch vier weitere UAS für die abbildende Aufklärung im Rahmen der internationalen „Alliance Ground Surveillance“ AGS Core für die NATO beschaffen – derzeitiger Planungsstand.
Diversifizierter Nachrichtengewinn – heute wie morgen
Während der Euro Hawk langfristig von der Luftwaffe übernommen wird – neben den bewährten Aufklärungstornados -, ist eine Entscheidung zur Übernahme eines MALE-Systems noch offen. Zwar ist der Heron 1 bereits im Einsatz, doch konkret wurde er von der Firma Rheinmetall Defence nur ausgeliehen (daher „Zwischenlösung“), um einen Sofortbedarf zum Schutz der Soldaten im Einsatz schnellstmöglich zu decken. Die Videos des RPA Heron 1, das in mehreren Kilometern Höhe nahezu lautlos seine Kreise zieht, werden von Soldaten aus dem Aufklärungsgeschwader 51 „Immelmann“ (AG 51 „I“) ausgewertet. Die Ära Euro Hawk ist derweil auch längst angelaufen: Sowohl Techniker, als auch Bediener des Euro Hawks, Piloten wie Payloadoperateure, sind seitens AG 51 „I“ ausgebildet. Wenn die Erprobung des Euro Hawks in der WTD 61 in Manching abgeschlossen wird, findet der Euro Hawk ab Frühsommer 2012 beim AG 51 „I“ in Jagel sein bereits „fertiges Nest vor“, da die entsprechenden Hallen für das Aufklärungssystem schon aufgezogen wurden.
Fazit
Mit der Beschaffung der HALE- und MALE-Systeme hat sich die Luftwaffe gut für die Zukunft aufgestellt. Das daraus resultierende Fähigkeitsspektrum erweitert sich auf neue operative Möglichkeiten im Einsatz: Der weitgehende Schutz der Soldaten durch flächendeckende und zeitnahe Information ermöglicht es, neue Strategien im Kampf zu erproben. Auch die strategisch ausgerichtete Nachrichtengewinnung der Bundeswehr wird von den neuen Möglichkeiten der Fernmelde- und elektronischen Aufklärung profitieren. Als Dienstleister für die gesamte Bundeswehr kann die Luftwaffe dann für den jeweiligen Bedarf in der Aufklärung und Nachrichtengewinnung auf verschiedenartige Aufklärungssysteme zurückgreifen, deren Leistungsfähigkeit bereits nach wenigen Monaten in der Erprobung (Euro Hawk auf der Edwards Air Force Base), respektive im Einsatz (Heron 1, US Global Hawk) offenkundig ist.
Stand vom: 21.09.11 | Autor: Norbert Thomas
Man lese in der FAS, Seite 1 “Absturz mit Ansage / Bundeswehr kannte Zulassungsprobleme seit 2004″ und dessen Fortsetzung auf Seite 4 “Koloss im Blindflug” von Thomas Gutschker & Marco Seliger. Der T€uroHawk ist mit seinen 660 Mio. € plus noch unbekannten „Overheadkosten“ nur der Anfang der Katastrophe, die weiter bis hin zu AGS mit einem Deutschen Anteil von mindestens 483 Mio. € geht.
Die Forderung von Frau Hoff mögliche Zahlungen für AGS anzuhalten ist deshalb geradezu eine Selbstverständlichkeit! Frage ist vielmehr, was bereits zusätzlich auch noch in dieses am Parlament vorbei gebuddelte Milliardengrab von 483++ Mio. € unter der Ära TDM / SB und in Anbetracht der seit 2004 bekannten Zulassungsproblematik sowie Nichteignung bzw. Mängel des EuroHawk bzw. des GlobalHawk bereits eingezahlt wurde?
Blicken wir auf das Geschehene zurück (hier nochmals chronologisch zwecks besserer Übersicht zusammengestellt):
Stand 2000: Von Scharping und Kujat wurde der RQ-4 Global Hawk ausgeguckt. Dieser wird von Northrop Grumanns Ryan Aeronautical Center in San Diego, Kalifornien, produziert. Der RQ-4E Euro Hawk ist eine Variante der RQ-4B (Block 20), die Aufklärungssensorik stammt jedoch von EADS-(Dornier) Cassidian. Derart wollte man die Brequet Atlantic BR-1150M in Deutschland ersetzen. Die Planungen dazu gehen bis Januar 2000 und bis zur Dornier GmbH in Immenstaad zurück.
Ende 2002: Auf der Edwards Air Force Base finden erste Flugversuche mit ELINT-Sensorik der EADS-Dornier Ulm in einem RQ-4A Global Hawk statt. Neben funktionalen Tests wurde auch der Echtzeit-Datentransfer über eine Direktverbindung zur Groundstation geprüft. Dieser Test ist der Erstflug im Euro-Hawk-Programm.
21.10. 2003. Die US-AirForce, die Lw der Bw, NG und Dornier/EADS führen binnen 2 Wochen 6 Testflüge mit dem Prototyp 01 des Euro Hawk und der EADS-Sensorik in Norddeutschland und über der Nordsee durch, nachdem die Drohne in einem 20-stündigen Nonstop-Flug von der Edwards Air Force Base nach Nordholz überführt wurde. Beim MFG 3 wurde die komplette Infrastruktur von Bodenstationen, LRE, MCE und Auswertestation von EADS aufgebaut. In einer Höhe von ca. 9.000 Metern wurden verschiedene Tests der Sensorik mit per Direktverbindung in Echtzeitübertragung der Aufklärungsdaten an die Bodenstationen und deren Auswertungen durchgeführt. Die Übertragung der Steuersignale erfolgte bereits über Inmarsat.
April 2004: Ein Studie nebst PPT-Präsentation der seinerzeitigen EADS-Dornier beweißt, daß besonders in der Auf- und Abstiegsphase des EuroHawk die Zusammstoßgefahr mit zivilen Flugzeugen gesehen wird und nur ein „Sense & Avoid-System“ diese Gefahren mindern könne. Trotzdem man keinen Einblick in die Blackboxes der Flugsteuerung bis heute hat, ja nicht einmal über die erforderlichen Schnittstellen einen Überblick hat, versprach EADS diese unabdingbare Zulassungsvorsetzung als technologisch erfüllbar! Das ist ein klarer Eingehungsbetrug! Tatsächlich benötigt NG für ein solches einsatzfähiges System für die GlobalHawk Triton der US-Navy noch bis 2018.
Okt./Nov. 2004: Die COMINT-Systemkomponenten werden in einer Tansall C-160 der WTD 61 in Manching erprobt.
Nov. 2004: Bereits drei Jahre vor Abschluss des Entwicklungsvertrages war die Zulassungsproblematik – speziell aufgrund des fehlenden autonomen On-Board Sense & Avoid Systems – allen bestens bekannt und wurde von der WDT 61, dem Amt Flugsicherung Bw und auch der Industrie angemahnt und klar erkannt, daß ohne Sense & Avoid eine Zulassung im hochfrequentierten zivilen Luftraum und in allen 1991 weltweiten ICAO-Mitgliedsstaaten nicht möglich ist. Man vgl. entsprechende PPT-Präsentation des AFSBw.
31.01.2007. Das seinerzeitige Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB, jetzt BAAINBw) und die 1-Mann-Briefkastenfirma EuroHawk GmbH in Immenstaad (bei Friedrichshafen) als auftragnehmende Agentur der Firmen EADS und Northrop Grumman unterschreiben einen Entwicklungsvertrag zum Bau, zur Erprobung und zur Auslieferung eines Full-Scale-Demonstrators (FSD) mit Auslieferungsziel 2010 und mit der Option auf 4 weitere Systeme zur Auslieferung zwischen 2011 und 2014 mit der EADS SIGINT-Ausrüstung.
Gefertigt werden sollten die 5 Euro Hawks in Palmdale/Lancaster in den Skunk Works. Zur Ausrüstung sollten diese ohne das SIGINT-System nach Deutschland geflogen werden und am EADS-Standort in Manching sollte die Endausrüstung, Erprobung und als dann die Übergabe an die Bw, das AG 51 “Immelmann” auf dem Fliegerhorst Jagel erfolgen.
Der Entwicklungsvertrag – bei Übernahme aller Kosten durch den AG, jedoch ohne Übergang des kompletten Entwicklungs-Know-How vom AN auf den AG, ermöglichte gemäß den Ausnahmereglungen des Europäischen und Nationalen Vergaberechts eine freihändige Vergabe an den „Wunschkanditaten EuroHawk GmbH“ ohne förmliches Auswahl- und Vergabeverfahren.
Dieser Entwicklungsvertrag enthält gemäß der „Allgemeine Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen (ABEI – Stand Juni 2005, vgl. http://www.baain.de/portal/a/baain/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9pMTEzDy9stSi9MSkVL3EvPTUpPwS_YJsR0UAul0npQ!!/) in Ziffer 1.1 eine sogen. „Bemühensklausel“, welche Haftungen, Regress und Rückzahlungen nahezu ausschließt. „Nahezu“ deshalb, weil man Leistungsstörungen, welche vorsätzlich und/oder grob fahrlässig erfolgen, weil rechtswidrig, vertraglich nicht ausschließen kann.
Dieser Entwicklungsvertrag – wie sich vor dem Verteidigungsausschuss am 15.05.2013 durch die Stellungnahmen des StS SB bewiesen haben soll -, enthält jedoch _k_e_i_n_e_ Vereinbarung wie z.B. „Anlage 7, BEK-Papier zur Musterprüfung/-zulassung, Stückprüfung, Nachprüfung von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät der Bundeswehr“, welche explizit in Ziffern 1.1. und 1.2 die „Bemühensklausel“ des ABEI-Vertrages ausschließt und dies auch rechtlich begründet. (vgl. http://www.uploadarea.de/upload/1xkva8rzvrnanqckfwax4h4zm.html).
Diesen Vertrag soll der damalige Vizepräsident des BWB und jetzige Präsident des BAAINBw Harald Stein unterschrieben haben! Bei einem Liefer- und Werksvertrag hätte man m.M.n. ein förmliches Auswahl- und Vergabeverfahren durchführen müssen.
Juli 2009: Durch Northrop Grumman wird die Strukturmontage des ersten Exemplares abgeschlossen. Es häuften sich aber bereits die ersten Warnhinweise, auch in den USA.
August 2009: Die Europäische Agentur für Flugsicherheit teilt offiziell mit, daß bei Musterprüfung und Verkehrszulassung von UAS gleiche Sicherheitsstandarts wie für bemannte Fflugzeuge entsprechender Größen- und Gewichtsklasse gelten müssen. D.h. adäquat EASA-CS 23, 25 bzw. FAA FAR Part 23,25.
08.10.2009. Der Rollout des ersten Exemplares 99+01 findet in Palmdale verspätet statt.
April 2010: Erste Taxi Tests in Palmdale
Juni 2010: Erstflug von Palmdale nach Edwards / Kalifornien
Juni 2010: Start Flugversuche in Edwards.
März 2011: Amtsübernahme von TdM und StS SB, das Projekt EuroHawk ist bereits ca. 2 Jahre über dem ursprünglichen Zeitplan. Im Zuge einer Bestandsaufnahme hätte man vielleicht auch das Vertragswerk zum EuroHawk sichten (lassen) sollen?
März 2011: Abschluß EMI Test in Edwards.
Mai 2011: Publikation des Operational Test and Evaluation Centers zum RQ-4B Global Hawk Block 30, welcher u.a. vernichtend feststellt, daß dieses UAS „nicht für den Einsatz geeignet“ und durch „häufige Ausfälle flugentscheidener Komponenten“, „geringe Verläßlichkeit beim Start“ und „hohe Flugabbruchraten“ gekennzeichntet ist! EuroHawk ist jedoch die Vorgängerentwicklung Block 20!
(vgl. htp://media.bloomberg.com/bb/avfile/rxEWG2sYf7BM). Dieser Report war der Lw und der WTD 61 bekannt, bei TdM und SB hätten spätestens jetzt sämtliche Alarmglocken läuten müssen!
Juni 2011: Abschluß der Flugversuche in Edwards.
Juni 2011. Laut Ministerialdirigent Detlef Selhausen (UAL / HAL BMVg (Rü) AIN) wurden “fundamentale Probleme beim “Euro Hawk” vorausgesehen“.
20./21.07.2011: Die erste Maschine trifft zur Einrüstung der Aufklärungselektronik in Manching ein. Bei der Überführung gab es offenbar gravierende Zwischenfälle. Bei dem Flug, der von der Luftwaffe als “Meilenstein der Luftaufklärung“, gefeiert wurde habe der Pilot offenbar zweimal für jeweils etwa 10 Minuten den Satellitenkontakt zur Drohne verloren. Sie soll dabei auch vom programmierten Kurs und der Flughöhe abgekommen sein. Wie kann so etwas am Minister, am StS-Rü und am HAL-Rü vorbeigehen?
18.08.2011: Auch der Direktor der Musterprüf- und Zulassungstelle WTD 61 war sich der prekären Situation längst bewußt! Auf „luftwaffe.de“ wird der WTD-Chef Wolfgang Steiger zitiert: „Wir bewegen uns schließlich mit anderen Flugzeugen im gleichen Luftraum und haben deutsche und europäische Gesetze einzuhalten, … Für den Euro Hawk gelten Sicherheitsstandards, die denen der bemannten Luftfahrt entsprechen.“
12.10.2011. Der Euro Hawk wird der deutschen Öffentlichkeit präsentiert.
November 2011. Der Bundesrechnungshof wollte das Projekt prüfen. Es wurden Statusberichte und Vertragsunterlagen angefordert. Die Prüfer bekamen jedoch vom BMVg unter Verweis auf “Geheimhaltungsklauseln” mit der US-Industrie nur Verträge und Berichte die an den entscheidenden Stellen geschwärzt worden waren.
Nov.2011 Die angebliche Erkenntnis, daß eine EuroHawk-Muster- und Verkehrszulassung nur mit erhöhtem Kostenaufwand realisierbar sei, kommt beim BMVg auf.
Ende 2011. In einem als Verschlussache eingestuften Bericht an den Verteidigungsausschuss wird eingeräumt, dass “eine reguläre Musterzulassung für die “Euro-Hawk”-Serienflugzeuge nur mit erheblichem Mehraufwand” von 500 bis 600 Mio. Euro erreicht werden kann.
13.07.2012: Breitseite vom Bundesrechnungshof gegen Geheimniskrämerei im Verteidigungsministerium, wie von T.W. berichtet
11.01.2013. EuroHawk absolviert den ersten Testflug über Deutschland angeblich ohne Schwierigkeiten.
09.04.2013 und 16.05.2013 erfolgte ein 2ter und 3ter Testflug.
19. Mai 2013. Das Projekt “Euro Hawk” ist aufgrund von ungelösten Sicherheits- und Zulassungsproblemen endgültig gescheitert. Das Scheitern sollte offenbar bis nach der Bundestagswahl 2013 im September unter dem Deckel gehalten werden, auch um die heftigen Debatten um die Beschaffung von bewaffneten Drohnen nicht noch zusätzlich zu stören.
05.06.2013: der Verteidigungsausschuss wird sich erneut mit EuroHawk befassen, auch der Haushaltsausschuss wird den EurHawk auf die tagesordnung nehmen.
Juni/Juli 2013: Noch vor der Sommerpause will sich der Bundesrechnungshof abermals an den Haushaltsausschuss und an den Rechnungsprüfungsausschuss wenden.
Das Scheitern des Projekts EuroHawk war im Prinzip seit 2004 den Insidern bekannt. Mit dem freihändig vergebenen ABEI-Entwicklungsvertrag vom 31.01.2007 und den vereinbarten Know-How-Vorbehalten sowie ohne Vereinbarung zur Muster-Prüfung, Musterzulassung, Nachprüfung und Stückprüfung und derart nicht entfallener „Bemühensklausel“, wurde das Scheitern nur noch final festgeschrieben.
Neben der Vielzahl der Warnsignale bis zum Überführungsflug nach Manching und allerspätestens nach dem problembehafteten Pazifik-Alaska-Nordatlantik-Flug hätte das Programm sofort abgebrochen werden müssen und das offensichtlich höchst dilettantische Vertragswerk hätte auch bei den Volljuristen TdM und SB sowie dem HAL-AIN Selhausen sofort Brechreize auslösen müssen!
Es ist ferner eine bodenlose Frechheit, wenn letzte Woche der CEO Bernhard Gerwert der EADS Division CASSIDIAN geradezu „kundenverhöhnend“ bzw. das BMVg industrieseitig vorführend zum Besten gibt „Solche teuren Überraschungen ließen sich vermeiden, wenn die Zulassungsstandards bereits bei der Entwicklung eines Flugsystems berücksichtigt würden“.
Dies beweist nur, am besten von allen wusste EADS – und das bereits seit 2004 -, dass ohne „Sense & Avoid System“ und damit ohne Offenlegung der Flugführungssysteme (Black Boxes) absolut nichts geht (beim GlobalHawk Block 40 nicht vor 2018 und bei Block 20 von dem der EuroHawk abgeleitet ist schon mal gar nicht!).
M.M.n. sollte man das Verhalten der EuroHawk GmbH mal unter den Aspekten „arglistige Täuschung, Betrug bei Vertragsabschluß, Eingehungsbetrug“ prüfen. Wer einen Vertrag eingeht, aber bei Eingehung des Vertrages schon weiß, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen nicht wird erfüllen können (oder wollen), der täuscht seinen Vertragspartner. Denn dieser vertraut bei Vertragsschluss darauf, dass sein Vertragspartner sich an seine vertraglichen Verpflichtungen halten wird, andernfalls würde er den Vertrag nicht abschließen.
Das BMVg hätte Ende 2011 evtl. die Industrie wg. Arglistige Täuschen verklagen können. Jetzt geht das bestimmt nicht mehr. Da wurde auch Ende 2011 mehr oder weniger der Verteidigungsausschuss informiert.
Da die Talaraion Drohne nicht realisierbar war, hat TdM das gescheiterte T€uroHawk Projekt wohl weiter laufen lassen, um Zeit zu gewinnen, um den Französischen EADS Konzern Alternativ Geschäft im Drohnenbereich zu verschaffen!
Hier ein AV Artikel:
„For the time being we are not pushing the development of Talarion,“ says EADS CEO Louis Gallois. Instead, he says, „we have decided to work on technology programs linked to drones.“
http://www.aviationweek.com/blogs.aspx?plckblogid=blog:27ec4a53-dcc8-42d0-bd3a-01329aef79a7&plckpostid=blog:27ec4a53-dcc8-42d0-bd3a-01329aef79a7post:9b11eed5-e99f-46f4-8612-17a8f9bca0f5
Ein Alternativ Geschäft sollten die AGS Bodenstationen sein.Ob damit Steuergeld zum Fenster raus geschmießen wurde, war doch allen Bundestagsparteien mehr oder weniger Egal, genauso wie der Lw. Jetzt hat TdM ein dickes Problem.
@Vtg-Amtmann:
Eindrucksvolle Auflistung – danke dafür.
Aber: machen wir uns doch nichts vor… eine Krähe kratzt der anderen kein Auge aus, soll heissen: Cassidian wird da am Ende reichlich unbeschadet rausgehen. Dem Minister weht derzeit kein ernstzunehmender Wind ins Gesicht und wie immer wird die Truppe es ausbaden müssen (mit den Fähigkeiten, die man dann halt nicht hat leben müssen und die evrschwendeten Gelder anderweitig einsparen).
Wenn man seitens BMVg “ Eingehungsbetrug“ für ernst nehmen würde, dann müsste man man diverse Versprechungen des Ministers prüfen, die er im Zuge der Reform getätigt hat, welche absehbar nicht haltbar waren. So ist die Politik halt. Wenn Versprechen von Politiker vertraglichen Charakter hätten, dann müsste so manche Regierung ob der Nichteinhaltung ihrer Wahlversprechen zurückgetreten werden ;)
Wow! Das ist mal eine tiefgreifende Auf- und Ausarbeitung dazu.
Wobei wir davon auszugehen haben, dass das nur die Dinge sind, die offen und bekannt sind.
Um nochmal einen Schritt zurück zu gehen: Schon sehr lange vor dem Vertragsschluss und der politischen Entscheidung hatte man irgendwo den Globalhawk „ausgeguckt“.
Das bedeutet auf gut deutsch, dass man sich außerhalb jeglicher Betrachtungsbemühungen gestellt hat, die gleiche Fähigkeit mit anderen Mitteln zu erreichen. Wettbewerb war ja auch unnötig, denn man hatte sich ja erneut mit der EADS ins Bett gelegt.
Es ist mir leider nicht mit Links im Netz möglich zu belegen, dass zumindest vor dem Vertragsschluss mindestens zwei (!) weitere Unternehmen bzw. Konsortien hier vorstellig wurden und Lösungen basierend auf nationaler Technik anboten. Und zwar sowohl die Fluggeräte (Egerett aus dem gescheiterten LAPAS-Projekt sowie ein deutlich getunter Grob-Businessjet). Beide wären optionally piloted gewesen und hätten damit alle Sorgen für gewisse Zeit beseitigt und wären höchstwahrscheinlich heute längst operativ. Die Payloads hätten sogar neben SIGINT/ELINT auch IMINT (Elektrooptik und Radar) bieten können. Aber wie gesagt: war ja nicht EADS.
Leider kann ich auch nicht belegen, dass diese beiden Konsortien auf Ebene BWB und Rüstungsstaatssekretär in 2007 „unaufgefordert“ Angebote einreichten, die dann auf Staatssekretärweisung zu vernichten waren. Motto: wenn ich die Augen zu mache, dann sieht mich keiner.
Scheitern mit Anlauf. Und was haben wir nun: Wenn die Payload ISIS wirklich so phantastisch ist (aber nicht zum „gucken“ wie Ministersprecher Paris schwurbelte), dann bleibt sie speziell an diesen Flugzeugtyp der RQ-4 angepasst. Nehme ich eine größere Plattform, dann kann ich auch marktverfügbar bei den ca. 4-6 deutschen und europäischen Unternehmen eine deutlich bessere Lösung (Leistung, Fähigkeiten, Auswertekapazität) nehmen. Und die wäre dann wohl auch noch günstiger, weil nicht extra entwickelt und angepasst. Man kann ja mal auf dem Markt bei den nationalen Champions fragen, was sie für so 250MEuro liefern könnten.
Müsste ich ISIS in eine tiefer fliegende Plattform einbauen, geht mir viel Leistung flöten.
Das Gerwertsche Festhalten an seinem System ist also eine gefährliche Sache. Für ihn, aber auch für seinen Kunden, den Verteidigungsminister.
Ich finde, ein Untersuchungsausschuss über die gesamte Beschaffung inklusive der damals alternativ eingereichten Angebote wäre eine wirklich wichtige Sache. Einfach, damit die Politik ihre Haushaltshoheit verteidigt. Wenn man um ein paar AMPVs oder Eagles so kämpft wie zu lesen war, dann müsste es ja in diesem Thema erst recht hoch her gehen.
Ich vermisse in der medialen Debatte die Frage nach dem weiteren Vorgehen. Wie und wann soll denn nun der dringende Bedarf des „strukturrelevanten Hauptwaffensystems Eurohawk“ gedeckt werden? Die Bundeswehr kann nicht weitere Jahrzehnte auf die Fähigkeit waren.
Hierzu gilt es auch eine Mitschuld der am Eurohawk-Debakel beteiligten Firmen zu klären. Firmen, die einen signifikanten Anteil am Scheitern des Projektes haben, kommen wohl kaum als Auftragnehmer für eine neue Lösung in Betracht. Auch dieses verdient sicherlich mediale Aufmerksamkeit.
Danke für die interessante Dokumentation. Die Kommentare der letzten Tage sind Zeugnis einer Erosion des Systems-BMVg.
Was für ein System? ;-)
@GermanObserver
Mit der Firma Grob Aircraft wäre ich ein bisschen vorsichtig:
-in den 1990ern in die bayrische Amigo-Affäre verwickelt.
-2006 Konkurs
-seit 2009 im Besitz eines Kapitalgebers.
Die Entwicklung der SPn ist eingestellt.
Die Egrett ist noch im Portfolio, aber als „optional piloted vehicle“ (Zulassungsprobleme wie EuroHawk?)
@Oxtorne:
Stimmt. Aber es waren rund um 2007 eben denkbare Alternativen auf dem Markt und die Verantwortlichen haben viel German, damit da kein echter Vergleich möglich war oder statt fand.
Die Amigo-Sache damals ändert nicht, dass LAPAS seiner Zeit voraus war und hätte gut werden können. Und die Grob -Misere wäre wohl mit einem Bruchteil des an Cassidian geschenkten Geldes abgewendet worden. Aber korrekt: Vergangenheit.
@all: Danke für das Lob und dieses darf an Mitstreiter weitergegeben werden. In erfolgter Zusammenfassung steckt natürlich eine Menge an Recherchen drin und dahinter das Know-How eines kleinen, aber feinen, sich auf AUGEN GERADEAUS gefundenen Grüppchens in Sachen militärisches Beschaffungswesen, Luftfahrttechnik, aber vor allem auch Fachjournalismus und Insiderkontakte. Also, diese Zusammenfassung ist fairerweise gesagt, nicht nur auf meinem Mist gewachsen.
So richtig Licht ins Dunkel dürfte aber wohl nur ein zwischenzeitlich „schlau gemachter“ Verteidigungsausschuss als _U_n_t_e_r_s_u_c_h_u_n_g_s_a_u_s_s_c_h_u_s_s_ bringen, um neben einer Vielzahl von Momentaufnahmen und mittlerweile erschlagender Indizien eine durchgehende und in sich geschlossene Agenda zum EuroHawk-Projekt zu erhalten:
Da wäre als erstes Heinz-Jürgen Rommel – ein früherer „EADS-Dornier-Manager und Dr. Stefan Zoller -Mann“ sowie erster Geschäftsführer der EuroHawk GmbH seit Nov. 2005 als „sachverständiger Zeuge“ zu hören. Rommel schied bezeichnender Weise per 03.11.2009 als GF aus und wechselte in 2010 in die Geschäftsleitung der durchsanierten Grob Aircraft AG und ist neuerdings Consultant der H3 Aerospace aus dem oberbayerischen Weßling-Oberpfaffenhofen (auch Sitz der RUAG Aerospace Defence Technology und „HALO-Know-Träger“ (Challenger!)), welche die Grob Aerospace GmbH i.L. vom Insolvenzverwalter Dr. jur. Michael Jaffé gekauft hat.
Der nächste Anhörungskanditat wäre Neset Tükenmez, jetziger Geschäftsführer des NG-/EADS-Gemeinschaftsunternehmens EuroHawk GmbH und Nachfolger von Rommel.
Und wenn der CASIDIAN-CEO Bernhard Gerwert sich schon so belehrend – ich möchte nicht sagen klugsch…..d in Sachen „Zulassungsstandards, die bereits bei der Entwicklung eines Flugsystems berücksichtigt werden sollten“ in den Vordergrund schieben will, müßte sich dieser in Anbetracht seiner „Curriculum Vitae – EADS“ sicherlich auch noch ein paar peinliche Fragen zur Rolle von EADS-CASSIDIAN (ehemals EADS Defence & Security) beim EuroHawk-Projekt gefallen lassen.
Zudem wäre ein entsprechendes internes MOU (Memorandum of Understanding) zwischen den Firmen EADS und Northrop Grumman, wie im April 2000 unterzeichnet, offenzulegen und zu sichten.
Im weiteren steht das sicherlich als VS eingestufte bilaterale Projekt-Übereinkommen zwischen der U.S. Air Force und dem BMVg zur Sichtung an, wie im Oktober 2001 unterzeichnet.
Ferner wurde zwischen dem BMVg und U.S. Department of Defense eine weiteres MoU – vermutlich auch VS-eingestuft – am 16. Mai 2006 abgeschlossen, welches die generelle Basis für eine US-Deutsche Kooperation für das RQ-4 Global Hawk-Derivat “Euro Hawk” UAS festschrieb.
Dieses Government-to-Government MoU wurde von EADS und Northrop Grumman als eine der kritischen Voraussetzungen zum “Euro Hawk Risk-Reduction Contract“ gesehen, welcher im Herbst 2006 unterzeichnet wurde. (Man vgl. insgesamt http://www.defenseindustrydaily.com/eurohawk-mou-signed-in-berlin-02281/ und http://www.deagel.com/AEWandC-ISR-and-EW-Aircraft/Euro-Hawk_a000556003.aspx).
Am Rande oder mal wieder frei nach Sir Arnold Toynbee:
Fast auf den Tag genau vor 20 Jahren, am 12. Mai 1993 beschloss der Verteidigungsausschuß das endgültige „Aus“ für das Rüstungsvorhaben LAPAS, nachdem am 03.02.1993 Minister Rühe sich aufgrund der Finanzlage und des politischen Drucks (Amigo-Affäre) gezwungen sah das Projekt kurz vor der Unterzeichnung der Beschaffung zu stoppen.
Für Entwicklung und (Teil-) Beschaffung sind aber damals „nur“ 716 Mio DM (= 366 Mio. €) ausgegeben worden (vgl. auch ttp://www.manfred-bischoff.de/images/LAPAS_Todesanzeige.jpg).
Es scheint, als wäre diese Beerdigung erst gestern gewesen und man sucht nun die Erben bzw. auf einem etablierten Stand der Technik einen Neuanfang für SIGINT? Zumindest die „U2-Schnappsidee“ von StS-AIN Beemelmans vor dem Verteidigungsausschuss spricht eindeutig dafür!
Nun ja, es mag immer wieder „Experten wie Sarah Palin“ geben, die den Eskimos erklären wollen, wie diese sich in der tropischen Regenzeit zu verhalten haben!
@Vtg-Amtmann:
Uch ein
“ _U_n_t_e_r_s_u_c_h_u_n_g_s_a_u_s_s_c_h_u_s_s_“
wird nichts ans Licht bringen, dass man nicht sehen will, denn:
Wer liefert das Material? Das BMVg! Aus der Erfahrung (!) heraus haben die Berichte BMVg zu Untersuchungsausschüssen mit der Wahrheit nur bedingt zu tun. Insbesondere darin entscheidende Fakten zu unterschlagen war man bisher sehr gut.
Wenn, dann bräuchte man eine Untersuchungskommission, die unabhängig alle Unterlagen auswertet (und das wäre illusorisch)
@Vtg-Amtmann:
An einer entscheidenden Stelle unterscheidet sich ihr Ablauf vom Bekannten:
Bereits Ende 2011 wurde der VA und/ oder der HHA über die Zulassungsmehrkosten informiert?
Dann hätte man auch dort die Themen EH und AGS mit Ansage verpennt.
Hätte das BMVg ja mal am Rande der letzten Sitzung mitteilen können. Dann wär viel Wind aus den Segeln – gewesen.
Aber wenn man jetzt erst ne Chronologie schreibt: Selbst schuld.
Ein möglicher Untersuchungsausschuss des Bundestages wäre doch schon wieder Ende Juni 2013 beendet. Weil dann der jetzige Bundestag zum letzten mal tagt. Die Opposition könnte eine Aktuelle Stunde wegen den T€uroHawk Debakel ansetzen, dass war es dann auch.
1. Brilliant und wichtig fuer die Demokratie, dass in T.W.’s Blog derart fundiert berichtet wird. Checks and balances sind essentiell fuer unser Gemeinwesen, um Transparenz zu erhalten, gegenzusteuern und um aus Fehlern lernen zu koennen. Hier zunaechst also freie Berichterstattung. Die reicht jedoch nicht aus, denn
2. Im Zusammenhang des richtigen Handelns (Wir.Dienen.Deutschland.) und Lernens sind die Verweise auf die verfassungsseitig festgeschriebenen Kontrollinstanzen (VtgsAusschuss als U-Ausschuss) und auf die rechtsstaatlichen Instrumente richtig und wichtig. Da darf es keine Rolle spielen, dass womoeglich Vorgaengerregierungen einen Teil der Verantwortung trugen.
3. Auch wenn der EuroHawk Geschichte ist, wehret den Anfaengen (oder Auswuechsen). Im geringsten mag wieder fuer eine kurze Zeit Laeuterung einkehren, bis in einiger Zeit der naechste Flop (LAPAS 1993, EH 2013) offenbar wird, weil sich die dann Handelnden des schmerzhaften Lernerlebnissses nicht mehr erinnern koennen oder jenes nicht erlebt haben.
4. Wenn das Ministerium und oder das BAAIN in der dargelegten Form getaeuscht wurden, koennen, ja muessen die eigenen Juristen des Hauses aktiv gegen die Firmen / Personen vorgehen.
5. Die bestenfalls als grossartige Naivitaten zu bezeichnenden Aspekte, die VtgsAmtmann in der sonderbaren Vertragsgestaltung mit mehr als einem Geschmaeckle nicht muede wird zu betonen, kuenden wohlwollend gesehen von hoffentlich einzigartiger Blindheit, in einer neutraleren Sicht eher von grober Fahrlaessigkeit und in einer negativen Sicht ggf. von Vorsatz.
6. Bis dahin Spekulation um den Vertrag und dessen Motive, die evtl. dahinter liegen. Eine Untersuchung ist somit dringend notwendig, warum nicht als Untersuchungskommission wie Kerveros anregt? Zu oft, da hat er Recht, wird der Bock zum Gaertner gemacht. Es geht hier sowohl um den Einzelfall, aber demokratisch wesentlicher um den Grundsatz.
@Harald Lixenfeld
„hoffentlich einzigartiger Blindheit“
Auch wieder ein Erfahrungswert: weder einzig, noch artig ;)
Vtg-Amtmann kennt sicherlich mehr und detailiertere Beispiele für diese Herangehensweise, aber mir fielen auf Anhieb grob ein halbes Dutzend ein, bei denen aus Nutzersicht schon die Herangehensweise, wie auch die Verträge sehr fragwürdig waren.
Ausgezeichnete Zusammenfassung.
Den Eingehungsbetrug sehe ich allerdings nicht so ohne weiteres. TECHNOLOGISCH kann man ein sense&avoid in fast jedes Flugzeug einrüsten (die Kostenfrage stelle ich hier bewusst nicht).
Allen Beteiligten hätte von Anfang an klar sein müssen dass sie bei einem US Produkt keinerlei Einblick in die „Black Boxes“ bekommen und auch nie bekommen werden. Vor diesem Hintergrund sind auch sämtliche Statements seitens EADS zu sehen: lediglich allgemeiner Natur.
@ Kerveros: Ein Untersuchungsausschuss gemäß dem „Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages“ (PUAG) sehe ich als unabhängiges und selbständiges Organ der Parlamentarische Kontrolle über die Exekutive, Sachverhalte abzuklären, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse (Volkssouverän) liegen, zu untersuchen und dem Paralament zu berichten. Entgegen dem Mehrheitsprinzip bei sonstigen parlamentarischen Ausschüssen, haben Ausschussminderheiten, ebenso wie Ausschußmehrheiten das Recht, in gleicher Weise an der Untersuchung mitzuwirken und insbesondere Beweisanträge zu stellen. Dies ist das „scharfe Schwert der Opposition“, welches im Sonderfall des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuß gem. Art 45a Abs. 2 GG nur eines Einsetzungsbeschlußes eines Viertels der Stimmen (also 9 Stimmen) seiner insgesamt 34 Ausschussmitglieder – und keines Parlamentsbeschlußes gemäß Art 44 Abs 1 GG von einem Viertel (also 156 Stimmen von 622) – bedarf. Die Mehrheitsverhältnisse im Verteidigungsausschuß zwischen Regierungskoalition und Opposition sind damit relativ unerheblich, egal ob vor oder auch nach der Bundestagswahl.
@Ben: Das Ganze dürfte weniger von der Legislaturperiode abhängen, als vielmehr eine Frage der Beweismittelsicherung sein. Längst sind BMVg und Industrie vorgewarnt. PUAG § 33 (3) Berichterstattung lautet „Ist abzusehen, dass der Untersuchungsausschuss seinen Untersuchungsauftrag nicht vor Ende der Wahlperiode erledigen kann, hat er dem Bundestag rechtzeitig einen Sachstandsbericht über den bisherigen Gang des Verfahrens sowie über das bisherige Ergebnis der Untersuchungen vorzulegen“.
PUAG § 34 (4) Satz 2 lautet: „Über das Ergebnis seiner Untersuchung hat der Verteidigungsausschuss dem Bundestag einen Bericht zu erstatten; eine Aussprache darf sich nur auf den veröffentlichten Bericht beziehen“.
Am 3. September – also knapp 3 Wochen vor der Bundestagswahl – gibt es ohnehin eine große Bundestagsdebatte zum NSU-Untersuchungsausschuss.
Man lese in der Ausgabe Dienstag, 21. Mai 2013 der FAZ weiter: „Drohnen – Dem Unternehmen Euro Hawk droht das Aus von Rüdiger Köhn, München“. Der CASSIDIAN-CEO Bernhard Gerwert redet offenbar weiter EADS samt Northrop-Grumman um ‚Kopf und Kragen’:„Die Erfahrung zeigt, wie wichtig es ist, vollen Zugang zu allen Technologien und Informationen eines Systems zu haben. Nur wenn Zertifizierungsstandards bereits bei der Entwicklung eines Flugsystems berücksichtigt werden, lassen sich langwierige und kostspielige Nachzertifizierungen vermeiden.“
Fakt ist, EADS war schon in 2004 überzeugt gewesen, die Sicherheitsanforderungen beim EuroHawk mit einem „Sense- & Avoid-System“ erfüllen zu können. Damit dürfte auch Cassidian die Problematik bewusst gewesen sein.
Bleibt zu hoffen, daß das Vertragswerk zwischen dem BWB und der EuroHawk GmbH das Anlageblatt D samt Bürgschaftserklärungen “BAAINBw-B 097“ der EADS Deutschland GmbH (Manching) und der Northrop Grumman Corporation (Falls Church, Virginia, USA) enthält (vgl. http://www.baain.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY4MzczODY5NjUzMDM4MzIyMDIwMjAyMDIw/B115.pdf)
Das EuroHawk-Projekt ist neben anderen seit jeher kritisch zu hinterfragenden Beschaffungsvorhaben nur noch ein erneuter und drastischer Beweis einer seit Jahrzehnten sich wiederholenden Kontinuität eines systemimmanenten Versagens!
Entsprechend ist m.M.n. die EuroHawk-Pleite parteiübergreifend, in einem politischen Konsens, ohne Ansehen der beteiligten Personen, ohne Wertung deren Parteizugehörigkeiten und ohne Blick zurück auf Fehler der Vergangenheit bzw. deren der Amtsvorgänger, in einer ex-post-Betrachtung ab März 2011 (Amtsübernahme durch TdM und StS SB) und bis zum letzten MoU, in allen Vertragswerken, sowie beim Minister, beim StS-AIN und beim HAL-AIN nicht angekommenen, unterdrückten oder auch ignorierten bzw. nicht hinterfragten Sachstandsberichten, Projektunterlagen sowie Aktenvermerken (d.h. der „geführten produktbezogenen Entscheidungsdokumentation“) zu untersuchen und abzuklären.
Maßstab sind hierbei meiner Aufassung nach nicht etwa die Beschaffungsstrukturen und CPM der Vergangenheit, sondern die Zielsetzung der von Minister de Mazière selber am 18. Mai 2011 verkündeten „Verteidigungspolitischen Richtlinien“ und der in deren Zuge vom Minister erlassene Projektauftrag „Rüstung, Nutzung, IT“ vom 10. Juni 2011, nämlich die Schaffung eines neuen, effizienten und einheitlichen Ausrüstungs-, Beschaffungs- und Nutzungsprozesses, der durch klare Verantwortlichkeiten, verbunden mit eindeutigen Entscheidungskompetenzen und reduzierten Schnittstellen gekennzeichnet ist.
Diese Vorgaben stellten den Rahmen für die „Konzeption des Neuen Ausrüstungs- und Nutzungsprozesses – schnittstellen und mitzeichnungsarm – Stand 31.10.2011“ dar. Dessen Anlage 2 „Ministerielle Aufgaben in Abrgrenzung zum Ämterbereich . Vorgaben zu ministeriellen Aufgaben gem. Gemeinsamer Geschäftsordnung der Bundesminsterien (GGO) und der (GO) BMVg und die Anlage 3 „Abgrenzung der ’Materialverantwortung für die Einsatzreife’ von der ’Betriebs- und Versorgungsverantwortung für den Erhalt der Einsatzfähigkeit und Einsatzbereitschaft’“ sowie Anlage 4 „Aufgaben und Organisation Integrierter Projektteams“, sprechen da einen ansich von TdM stets erwarteten Klartext samt der Vorgabe von Handlungsmaximen.
Genau daran müssen sich also der Minister, sein StS-AIN, sein HAL-AIN und das BAAINBw nunmehr selber im Projekt EuroHawk messen lassen!
Die Kunduz-Geschehen und/oder die NSU-Affäre erscheinen mir dagegen fast schon als lapidar, wenn man EuroHawk, ASG und auch die leidige, weil äusserst unglücklich geführte Kampfdrohnen-Debatte in einem funktionalen, wirtschaftlichen, haushalts- und kostenrelevanten sowie verteidigungspolitischen Gesamtzusammenhang und derart als zwingenden Fall für einen Untersuchungsausschuss sieht.
EuroHawk war Chefsache des Ministers! TdM entschied darüber höchst persönlich, wie er vor dem Haushaltsausschuss am 15.05.2013 berichtete. Er habe sich trotz erheblicher Probleme bei der Zulassung im November 2011 für die Fortsetzung des Projekts entschieden. Ergo hat eindeutig TdM die Hauptverantwortung seit seinem Amtsantritt und sollte deshalb auch die Konsequenzen tragen. Als weitere Verantwortliche stehen zwar in der ersten Reihe der StS-AIN und langjährige TdM-Karriere-Begleiter Beemelmans sowie der Abteilungsleiter AIN, Detlef Sellhausen, doch für „Bauernopfer“ erscheint mir das Desaster mittlerweile zu fortgeschritten und auch zu umfangreich, als daß nur ein nachgeordneter Einzelner für den nicht spätestens per Ende Juli 2011 zwingenden Projektabbruch verantwortlich zeichnet?
Wenn dem Parlament als Kontrollinstanz der Regierung wirklich an Aufklärung und nicht an Wahlkampf gelegen ist, bleibt erstmal nur der Weg einer kleinen Anfrage. Aktuelle Stunden sind was für die erste Minute in der Tagesschau, U-Ausschüsse können unendlich dauern. Aus dem, was Vtg-Amtmann geliefert hat, kann jeder Praktikant eines Abgeordneten einen Haufen unangenehmer Fragen an das Vtg-Mysterium formulieren.
Oje, hier wird ja wiedermal an der Saga des unschuldigen Bedarfsträgers gestrickt.
Alles eine Verschwörung von BAAINBw und Industrie.
Was für mich rein technologisch gesehen die spannende Randfrage bleibt:
Muss ich den Inhalt der Blackboxen kennen um Sens-and-Avoid nachzurüsten?
Wenn die Drohne derzeit weder Sensor, noch System hat, dann befasse ich mich mit der Unterbrindung der zusätzlich nötigen Hardware (sofern erforderlich) und brauche dann eine, wie auch immer geartete Schnittstelle, die entsprechende Reaktionen auslöst. Dazu muss ich weder Inhalt noch Funktionsweise der Blackboxen kennen, nur von der Herstellerfirma ein Interface bereitgestellt bekommen. Gemessen an den Gesamtkosten des Systems sollte das eher unproblematisch sein.
Immerhin haben wir auch andere Geräte amerikanischer Hersteller, deren Software uns nicht im Quelltext vorliegt und für deren Hardware wir keine Baupläne bekommen werden.
@Memoria:
Die vollständige Unschuld des Bedarfsträgers wollte hier aus meienr Sicht noch niemand heraufbeschwören. Ungeachtet dessen, vertraut man regelmäßig mehr den Hochglanzprospekten der Industrie, denn den kritischen Stimmen aus den eigenen Reihen und dann ebenso regelmäßig hochgradig überrascht zu sein, wenn die Probleme dann auftreten. Das die Truppe mit ihren Wunschvorstellungen einen gewissen Anteil an wird wohl niemand abstreiten. Das kann aber keine Entschuldigung für schlechte Verträge und mangelnde Kontrolle sein.
Übrigens nochmal wertfrei ein Wikipedia-Auszug zum Thema ‚Sense and Avoid‘ schmunzeln:
„Auch wenn der Pilot hier am Boden bleibt, bewegt sich das Fluggerät auf dem vorgeplanten Flugweg, was sich bei den großen UAV wie Global Hawk und EuroHawk rein technisch in der Ausrüstung und Verfahren nicht von modernen Verkehrsflugzeugen unterscheidet. Diese UAV haben Transponder und TCAS II an Bord und reagieren automatisch, wie die Verkehrsflugzeuge im Gefahrenfalle.“
;) Mag den wer überarbeiten?
@Kerveros:
Richtig.
@ Vtg-Amtmann (und Co.)
Danke! Werfe gerne mal einen EUR ins Phrasenschwein, aber es ist gut zu wissen das die „Schornsteine noch rauchen“ ;-)
Die Verantwortlichkeiten sind zwar klar (TdM und SB), meine Glaskugel sieht da aber noch nicht genügend Gegenwind um etwas zu bewegen….Schade….
Auf der anderen Seite bin ich mal froh nix mit künftigen kleinen oder grossen Anfragen zu dieser Thematik auf den Tisch zu kriegen (Egoist…).
Ich hoffe, dass TdM dieses blog liest. Zumindest dann könnte er die richtigen Prüffragen entwickeln. Sorry, ich vergass, blogs waren ja irgendwie Teufelszeug. Spaß bei Seite, alle Nutzer (Journalisten, BMVg etc.) sollten diese Tage wieder einmal kräftig spenden. Das hat dieses blog verdient!
Nebenbei, ich freue mich schon auf den nächsten Mittschnitt der BPK der BuReg.
Die US GlobalHawks mit Sense & Avoid dürfen auch nicht im allgemeinen US Luftraum fliegen. Ich frage mich, warum dann die gleichen GlobalHawks im allgemeinen Deutschen Luftraum sich frei bewegen können sollen???
Wenn ich die FAZ.net Berichte richtig gelesen haben, wird der GlobalHawk (wie auch der EH) komplett von der Stehereinheit am Boden gesteuert!!! Da wurde wohl in der Steuereinheit am Boden Sense & Avoid nachgerüstet, und am Fluggerät hat sich wohl nichts verändert. Wenn die Verbindung zum GH abbricht, fliegt der GH führerlos und ohne Sense & Avoid weiter.
Ich kann mir darüber hinaus schwerlich vorstellen, dass die Experten in den Bereichen Beiträge wie folgende verpasst haben sollten:
http://adsabs.harvard.edu/abs/2005SPIE.5783..684M (2005 Ansätze(!) für ein System)
http://www.flightglobal.com/news/articles/predator-uav-to-gain-interim-sense-and-avoid-capability-207324/
(2006 (!) mit Aussicht auf eine mögliche Anpassung an einen Global Hawk ab 2008/9)
http://www.airforcemag.com/MagazineArchive/Pages/2007/February%202007/0207UAV.aspx
(2007, unterstreicht nochmals die Notwendigkeit von See/sense and Avoid und zeigt implizit den Mangel auf)
[…]
Die AGS GH sollen ja die neueren Block 40 GH sein. Da dürfte wohl noch mehr BlackBox Technologien verbaut worden sein, die NG nicht offenlegen darf. An den AGS GH sollen auch nur US Bürger arbeiten können. NG waren sicherlich die Zulassungsprobleme des EuroHawk bekannt. Da hat man auch schon geschwiegen, und im Mai 2012 den AGS Auftrag schön eingesackt.
@Ben:
Wenn ich Vtg-Amtmann richtig vertsanden habe ist die geforderte Technologie aber für Block 40 wohl durchaus geplant, sprich Block 40 hätte eine realistische Chance auf Zulassung.
„Diese Entscheidung („Beschaffungsstopp“ meine Anmerkung) basiert auf den bisherigen Testergebnissen des Prototyps „Euro Hawk FSD“ (Full Scale Demonstrator). Dieser war im Rahmen des neuen Beschaffungsprozesses eigens zur Identifikation von möglichen Problemfeldern angeschafft und in den Testbetrieb genommen worden. “
Zitat von bmvg.de
Damit ist doch erklärt, dass alles richtig gelaufen ist und kein Schuldiger gesucht werden muss. Schließlich wurde der EH FSD nur angeschafft um Problemfelder zu Identifizieren. Und sie wurden ja auch identifiziert … oder? Ergo, keiner muss gehen; Belobigungen werden später verkünded; weiter zum Tagesgeschäft.
@Kerveros + Ben:
Die GH Block 40 sollen ab 2018 ein SAA bekommen.
Ist dies auch Vertragsgegenstand bei AGS?
Darauf hätte die das BMVg 2012 drängen müssen! AGS soll jedoch bereits 2017 FOC erreichen.
Sollte dies technisch funktionieren bleibt weiter das rechtliche Problem der Weitergabe von Unterlagen für die italienische Zulassung.
Wie man es wendet: Das ist alles andere als stringent. Wieder mal Prinzip Hoffnung, statt klare Linie.
Und zur Rolle von NG/ Cassdian bei EH:
Wurde denn 2007 ein SAA im Vertrag gefordert?
Nach meinem Verständnis wurde dies erst nachträglich (!) untersucht (siehe ICAO-Papier).
Andernfalls wäre 2011 schon auf jeden Fall Ende sein müssen, weil das Vertragsziel (inkl. SAA) nicht erreicht wird – Bemühensklausel hin oder her.
Ich habe jedoch den Eindruck man wollte ein UAV für unbeschränkten Luftraum, hat aber eines ohne SAA bestellt.
Hoffe genau diese Fragen klären sich bald.
@Memoria:
Das die Geräte zu irgendeinem Zeitraum durch heimatlichen Luftraum bewegt werden müssten dürfte zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe klar gewesen sein. Die Berichte und Studien aus 2005, 2006 und 2007 zeigen deutlich auf, dass man sich in den USA der Problematik bezüglich der eigenen Drohnen bewusst war, also NG ohnehin keine Ausrede hat.
Wer an der Materie ‚dran‘ ist, der hätte die entsprechenden Studien auch ohne ICAO-Papier kennen müssen.
Selbst in einem Vortrag von 2011 trägt ein Vertreter Bundeswehr zum Thema Drohnen die Notwendigkeit der Schaffung ‚rechtlicher und technischer“ Betriebsvoraussetzungen vor.
Um dies halbwegs sinnvoll zu bewerten bräuchten wir also:
– Bedarsforderung (oder was immer da aus der Truppe kam)
– ‚Angebot der Industrie
– den Vertrag und die entsprechenden Bewertungspapiere dazu seitens BMVg
und dann hätte wir nur grob den Einstieg geklärt ;)
Hoffen wir also auf einen Untersuchungsausschuss und darauf, dass möglichst viele der Dokumente öffentlich werden, denn ansonsten fehlt uns in der Hinsicht einfach die Grundlage für ein Urteil.
@Kerveros
Noch einmal, der T€uroHawk ist nicht an Sense & Avoid gescheitert!!! Er ist schon an der Musterzulassung gescheitert, da NG die Dokumente nicht raus rückt. Der Block 40 GH wird todsicher genauso an der Musterzulassung scheitern, weil NG die dafür notwendigen Dokumente nicht raus rücken wird!!!
Ein Sense & Avoid Schriftzug auf die Drohne zu kleben wird für die Zulassung zum allg. Luftverkehr bestimmt nicht ausreichen, so wie das hier und in den Medien suggeriert wird!!! Die GH werden komplett von der Steuereinheit am Boden gesteuert. Bricht die Verbindung ab, fliegt der GH Herrenlos im Allgemeinen Luftraum weiter. M.m. wird man damit keine Zulassung zum Fliegen im allgemeinen Luftraum bekommen, und gesperrte Lufträume, wo man den GH bewegen kann, haben wir in DE halt nicht. Der GH ist tod, und der bleibt auch tod.
@Ben:
Ist ja unbenommen. Die Frage zum Scheitern AGS hatte ich ja bei einem der ersten Artikel zum Thema schon gestellt.
Die Kernfrage grade war aber nicht die Dokumentation für die Zulassung, sondern ein Scheitern derselbigen am SAA System. Das schliesst ja nicht aus, dass es darüber hinaus weitere Gründe für eine Nichtzulassung geben kann. Abgesehen davon: gerade dann, wenn die Verbindung abbricht wird ein autonomes SAA zum Showstopper.
Insofern sind das zwei getrennte Baustellen: Dokumentation und Zulassung sind ein Themenfeld, dass in der Art schon zum Zeitpunkt der Vertragsabschlusses IMHO absehbar war, soll heissen: hier gäbe es ohnehin keine Entschuldigung.
SAA ist dann das andere Thema, wo zu klären ist, inwiefern man versprach die Probleme bis zur Übergabe auszuräumen, bzw. seit wann man hätte sehen können, dass sich dies nicht erfüllen wird.
Auch in Afghanistan ist der Luftraum nicht per se gesperrt, sondern eher Anlassbezogen und regional. Eine Drohne, die sich verselbstständigt, wäre da ebenso ein Problem wie in Europa, wenngleich das Flugaufkommen in Europa höher ist – dafür gibt es da aber regelmäßig auch eine aktive Luftraumüberwachung.
@Kerveros:
Richtig diese Dokumente fehlen für eine Bewertung.
2 weitere Dokumente fehlen noch:
Die AF und die Angebotsaufforderung.
Denn es ist nicht die Aufgabe der Industrie aus den Forderungen des Bedarfsträgers eine technische Leistungsbeschreibung zu machen.
Dafür gibt es den Bedarfsdecker, selbst wenn die Industrie es wußte und ggf. drauf hingewiesen hat.
Man bekommt was man bestellt.
Wichtig ist jedoch vor der Bestellung ein offener Dialog aller Beteiligten (BT, BD, Industrie).
Bei der Zusammenarbeit zwischen Bedarfsträger und -decker hat es ja aber schon öfters gemangelt. Hier steht TdM mit Verweis auf den CPM nov. gar nicht so schlecht dar.
„Denn es ist nicht die Aufgabe der Industrie aus den Forderungen des Bedarfsträgers eine technische Leistungsbeschreibung zu machen.
Dafür gibt es den Bedarfsdecker, selbst wenn die Industrie es wußte und ggf. drauf hingewiesen hat.“
Richtig.
Nur, mal so aus dem Erleben heraus: auf seite des Dienstherren sind da nicht immer unbedingt die Fachleute am Werk. Man lässt sich durchaus mal von der Industrie unterstützen – womit wir wieder beim Thema Bock/Gärtnern wären.
Ähnliches kenne ich dann auch von Abnahmen, die allein aufgrund der schlampigen Dokumentation eigentlich hätten verweigert werden müssen. Da widerum spielt dann teilweise wieder anderes, wie zB haushaltärischer Druck eine Rolle (‚Die Gelder müssen ‚JETZT‘ abfliessen)
Das Flugaufkommen in Europa ist das eine Problem, das andere Problem ist, wie man den T€uroHawk gezielt zum Absturz bringen kann, ohne dass Menschen oder Sachen dabei Schaden nehmen! Das Verhalten von Sense & Avoid muss auch mit der EASA und den anderen Europäischen Ländern abgestimmt werden.
Mit den US BlackBox T€uroHawk hat man jetzt 1,3 Mrd € verbrannt, ohne Know How Gewinn in DE zu erzielen oder die Einführung von Drohnen im Allgemeinen Luftraum damit gefördert zu haben. Richtig Profitiert haben davon auch nur US Beschäftigte von NG. Dafür lässt Cassidian den Drohnen Versuchsträger am Boden verrotten. Einfach nur traurig, dass Cassidian sich selber damit sein Grab schaufelt, und es nicht einmal selber merkt!! Und der Cassidian Betriebsrat macht auch noch für den T€uroHawk Werbung.
Konfuzius hält fest: „Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.“
„Irren ist menschlich“ stellt Seneca fest
Horaz mahnt „In Fehler führt uns die Flucht vor Fehlern“
Cicero hält fest: „Jeder Mensch kann irren, aber nur Dummköpfe verharren im Irrtum.“
Und Thomas de Maiziére:
Im Bundestag hat er am Donnerstag über die Bundeswehrreform geredet: Man wolle „eine Fehlerkultur auf allen Ebenen“ ermöglichen, „damit wir aus Fehlern lernen“
http://www.sueddeutsche.de/politik/euro-hawk-pleite-die-fehlerkultur-des-thomas-de-maiziere-1.1674360
Was versteht er unter Fehlerkultur, Fehler zu kultivieren?
Die Fehlerkultur des Thomas de Maiziére hat mit Fehlermanagement nichts zu tun.
Die Bw bietet fabelhafte Lehrgäge zum Fehlermanagement und die Institution – General Flugsicherheit- zeigt wie es geht.
Das Fehlermeldesystem wird mit den volgenden Sätzen ganz gut beschrieben:
Niemand mag Fehler. Aber wir haben die Pflicht, aus ihnen zu lernen. Auch wenn es unsere natürliche Tendenz ist, Fehler zu vergessen – oder sogar zu vertuschen – wir verschwenden damit ein wertvolles Gut – das Gut, aus Fehlern zu lernen. Zitat: Dr. Alan Diehl, National Transport Safety Board (NTSB)
TdM hat ja schon ein Problem mit der Transparenz und der von ihm so oft eingeforderten Verantwortung, Grundpfeiler des Umgangs mit Fehlern.
Wie kann es sein, dass der verantwortliche Resortchef abgetaucht ist? Das ist das Gegenteil des Verhaltens, welches er von einem deutschen Staatsbürger in Uniform verlangt.
Das Kennzeichen der Neuausrichtung: Ich mache keine Fehler und wenn, war ich nicht schuld, sondern schlecht beraten!
So werden Fehler gezüchtet und nicht vermieden!
Hätte er ein Fehlermanagement, wäre im der EH nicht erspart geblieben, aber es wäre am Tag der Amtsübernahme auf seinem Tisch gelegen, genau so wie bei ihm alle Fehler der Neuausrichtung auf dem Tisch liegen könnten!
Aber was nicht sein kann, das nicht sein darf!
Dr. Helmut Becker, unter anderem selbst viele Jahre in der Automobilindustrie tätig (so zum Beispiel als Chefvolkswirt bei BMW), ist heute Direktor des Instituts für Wirtschaft und Kommunikation in München. Er begründet den Erfolg von Toyota in der Unternehmenskultur und in einer konsequenten Beachtung ethischer Normen, die man hierzulande als preußische Tugenden behandeln würde. Fleiß, Sparsamkeit, Beständigkeit, Gründlichkeit, Disziplin, Gehorsam, Bescheidenheit, Genügsamkeit, Selbstvertrauen, Mut, Geduld, Beharrlichkeit, Respekt, Achtung vor Mensch, der Natur, Kreativität, Verantwortung, Treue und Redlichkeit. Die Liste der Tugenden, das Kondensat aus Preußens Gloria und protestantischer Ethik, wird von TdM nur selektiv gelesen und nur dann akzeptiert, wenn es in sein hierarchisch gegliedertes Weltbild paßt.
Sparsamkeit, Selbstvertrauen, Mut, Redlichkeit, Respekt, Kreativität, Verantwortung und Beständigkeit will er nur in seinem Interesse.
Demokratie funktioniert anders, denn die lebt vom Konflikt und der Kritik, die er nicht möchte und auch nicht aushält.
Möglicherweise ist das Eurohawk-Debakel auch ein extremer Ausdruck eines gewissen Hanges zu teuren technischen Spielereien, die noch nicht einsatzreif sind, aber um so intensiver durchgezogen werden, je mehr Geld unkontrolliert ausgegeben werden kann. Der Geldgeber sollte also ein Lastenheft basiertes Projektcontrolling durchführen, wo permanent klar ist, wer was bis wann zu welchen Konditionen zu machen hat und unter welchen Bedingungen Geld fließt. Dann würde der Geldgeber auch schnell merken, wo die Probleme auftauchen. Ich denke, hier haben alle sehr aufeinander vertraut („die werden das schon hinkriegen“), weil sie das Produkt, sinnvoll oder nicht, unbedingt haben wollten.
@autostaedterin:
Das Problem ist, dass der ‚Geldgeber‘ keine Ahnung hat, um dieses durchzuführen.
Der Unterstellte Bereichwill nicht DAS Produkt, sondern eine Fähigkeit. Konkret war es hier Luftgestützt elektronische Aufklärung als Ersatz für die BA, welche ausser Dienst gestellt wurde.
Der Rest ist dann eben das, was man zwischen anbietender Industrie, der zuständigen Stelle (BWB/BAAINBw) und verfügbaren Haushaltsmitteln daraus macht.
Wenn es danach ginge, was die Truppe unbedingt wollte, dann wäre in so manchem Fall ein existierendes amerikanisches System statt einer EADS Neuentwicklung gekauft worden…. danach geht es aber nunmal nicht.
Kerveros | 21. Mai 2013 – 12:01
Gibt es denn im BMVg keine Controlling-Abteilung? Ich weiß nicht, wie das geregelt ist, aber jedes größere Unternehmen hat ja eine und wickelt über Standart-Software wie SAP das Projektcontrolling ab. Das weiß man wenigstens genau, wieviel Geld incl. Ausgaben für Gehälter, Ausbildung und Reisekosten etc. bei einem Projekt bereits aufgelaufen sind und welche Rechnungen gestellt worden sind. So kenn ich das jedenfalls, wir müssen bei jeder Mini-Rechnung einen Projekt-Code angeben (sonst Ärger mit dem Finanzleiter).
@autostaedterin:
Nachtrag:
oder ‚russisches‘ existierendes System… ich meine mich zu erinnern, dass bzgl A400M auch Antonovs heiss diskutiert wurden…
@autostaedterin:
Natürlich gibt es auch im BMVg Controlling… aber ob es ein Projektcontrolling gibt vermag ich nicht zu sagen.
Ungeachtet dessen sind ‚zivile‘ Prinzipien auf den Bereich Bund nur bedingt anwendbar. Wenn eine für die Bundeswehr bestimmte Fregatte im Dock umfällt ist es auch nicht das Problem der Werft, sondern des Bundes (versteh ich zwar auch nicht, aber: isso ;) )
Die Bundeswehr selbst macht auch nicht so wirklich Bauaufsicht (das macht dann der Zoll, wenn er die illegalen Arbeiter von der Baustelle holt [Entschuldigung, das war jetzt zynisch] )
@Kerveros | 21. Mai 2013 – 12:11
Die Antonovs fliegen jetzt auch so unter Unterlass für den Abzug aus AFG, da braucht man sie gar nicht anschaffen.
@Kerveros
Also hier mal ein paar Zusätze am Rande zum etwas irreführenden „isso“. ;))
Wenn die Fregatte in der Bauphase im Dock umippt ist es sehr wohl ein Problem der Werft, weil noch nicht übergeben an die Marine sondern Eigentum der Werft.
Fällt die Fregatte im Rahmen einer Werftliegezeit um, ist es zunächst ein Problem der Marine, weil Schiff in Dienst gestellt und nicht Eigentum der Werft. Aber seien Sie versichert, auch die jeweilige Werft hat dann ein wenig was zu tun.
Und zum anderen Thema Bauaufsicht:
Also ein wenig Bauaufsicht macht die Bundeswehr dann doch. Und sei es nur durch die Güteprüfstellen und vor allem bei Überwachung der jeweiligen Inbetriebnahmen, Funktionsprüfungen Hafen und Probefahrten.
Das dies mitunter von der Projektschiene BAAINBw mit begleitet wird ist ein anderes Thema. Ist aber die WTD mit im Boot sieht es zum Glück etwas besser aus mit der fachlichen Bewertung.
Aber da kann ich nur für meinen Bereich sprechen….Ende des Exkurs und OT
@NWMC:
Bei Bauaufsicht hatte ich eher Gebäude im Sinn ;)
Bei Waffensystemen soweit die WTDs beteiligt sind: ACK, da sind dann aber in der Regel ja auch Fachleute mit Nutzerbezug am Werke.
Was das Schiff und die Werft angeht: wenn das Schiff noch im Bau ist, dann ist es eigentlich kein Problem der Marine. Und wenn die Werft pleite ginge, müsste man halt mit dem Nachfolgeunternehmen verhandeln… würde man annehmen ;)
DER SPIEGEL 27/1981 „Keine müde Mark“ (google hilft da sicherlich)
Schön war in dem Kontext die Passage
„Da könnte ja, meinte Helmut Schmidt, jede Firma kommen, die sich mit öffentlichen Aufträgen verkalkuliere, und in Bonn Geld beantragen. Er fahre am Wochenende zum Bremer SPD-Parteitag nach Bremerhaven, erklärte der Kanzler entschlossen, da könne er die Sache klären.
Geklärt wurde sie dann auch. Ganze 90 Minuten brauchten Bremens Bürgermeister Hans Koschnick, der Bremer Bundestagsabgeordnete und Werftlobbyist Claus Grobecker sowie dessen norddeutscher Kollege Peter Würtz, um den Kanzler umzudrehen. Bonn zahlt.“
(Spiegel 51/1981)
Das war aber noch vor den Zeiten umfallender Fregatten ;)
Aahh..Gebäude. Da war sie wieder die Sache mit dem subjektiven Verständnis. Ich hatte da gleich meinen Bezug im Kopf. Lustig
Netter Artikel, danke für den Hinweis. Hab ich mir doch gleich ausgedruckt.
(Falls es mal zu einem Blogtreffen kommt, werde ich Ihnen bei ner Tasse Bier auch erklären warum…)
Na ja, und der Vulkan war schon immer fürs Klappern bekannt und ist recht lange damit durchgekommen. Bis es dann irgendwann vorbei war.
Und wo sind die Fregatten umgefallen? Richtig, beim Vulkan… hüstel…
Und bei den WTDs bröckelt so langsam die Front der Fachleute…leider…In Koblenz wurde noch fast jeder „eingenordet“….
NG möchte neue Block 30 GH nach Kanada oder Süd Korea verkaufen oder GH Triton nach Australien. Die Block 40 GH dürften wohl nicht Exportierbar sein, also US only. Eine GH Triton für die wenigen DE Hoheitsgewässer brauchen wir nicht, und Block 30 GH fehlt wiederum Sense & Avoid. Das mit den GlobalHawk wird nichts mehr.
Alle drei genannten Kandidaten bei der SAATEG Zwischenlösung fehlt ebenfalls Sense & Avoid. Der Reaper dürfte schon bei der Musterzulassung scheitern. Ist ja für die USA hochsensible Technik. Da muss auch umgesteuert werden.
Nur mal so in die Runde geworfen, weil sich Teilnehmer wegen der Verhältnisse in Italien wundern. Dort hat Berlusconi 2008 persönlich für eine Ausnahmegenehmigung gesorgt, die aber davon abhängig gemacht, dass die USA das vor den Wahlen nicht bekannt geben. Nach meiner Lesart der Wikileaks-Depeschen dazu ist die Ausnahmegenehmigung so top level, dass sich Zertifizierungsfragen erübrigen. Z.B. hier
http://wikileaks.org/cable/2008/04/08ROME398.html
–Detlef
Italien lässt die US GlobalHawks von Sigonella starten, und dann fliegen die nur noch über Meer. Der T€uroHawk lässt die DE Regierung in Süddeutschland starten, und dann ohne Zulassung über Deutschland fliegen, obwohl die USA einen Überfluge über US Gebiet verweigert haben. Die US GlobalHawks haben wenigstens eine US Zulassung. Wohingegen der T€uroHawk ohne Zulassung fliegt. So gesehen sind die Verhältnisse in DE noch schlimmer als in Italien.