EuroHawk: Bisschen Dokumentation scheint nötig
Das Debakel um das gestoppte Projekt EuroHawk, die Riesendrohne der Bundeswehr, ist natürlich in diesen Tagen ein mediales Top-Thema. Da kann man schon mal den Überblick verlieren, welche Fakten schon bekannt und veröffentlicht wurden, was wirklich neu ist und was tatsächlich ein Aufreger (oder eben nur ein scheinbarer) bei dieser Beschaffung ist. Ein wenig Dokumentation scheint nötig.
Zum Beispiel beim Kabinettsbeschluss vom 8. Mai dieses Jahres. Da beschloss die Bundesregierung den Bericht zum Stand der Neuausrichtung der Bundeswehr, über den noch am gleichen Tag sowohl die Bundesregierung als auch das Verteidigungsministerium berichteten, der hier zum Download bereitsteht und hier bei Augen geradeaus! zu heftigen Diskussionen führte. Und in der Tat, da taucht der EuroHawk auf, genau ein Mal, nämlich in der Liste der Strukturrelevanten Hauptwaffensysteme, auf S. 24:
Was es bedeutet, dass der Verteidigungsminister dem Kabinett eine Woche vor Stopp des Projekts diese Liste vorgelegt hat, ist in der Tat eine politische Frage. Allerdings kann man kaum, wie die Kollegen der Tagesschau, das als bislang geheim gehaltene Neuigkeit verkaufen: Und es werden neue Informationen bekannt: Laut ARD-Hauptstadtstudio legte er dem Kabinett noch am 8. Mai einen Bericht vor, in dem von einem – so wörtlich – strukturrelevanten Hauptwaffensystem“ die Rede war.
Nun gut. Man kann ja nicht alles im Blick haben, was schon zum Thema EuroHawk geschrieben wurde. Damit das ein bisschen einfacher wird, hier noch ein bisschen weitere Informationen zu den bereits bekannten Fakten:
Den Zeitablauf des Projekts EuroHawk haben die Kollegen vom US-Fachblatt Defense Industry Daily zusammengestellt – vom November 2003 bis zum Stopp im Mai 2013:
RQ-4 EURO HAWK UAV: Death by Certification
Der Brandbrief des Bundesrechungshofs zu dem Projekt vom Sommer 2012 wird hier ausführlich zitiert:
Breitseite vom Bundesrechnungshof gegen Geheimniskrämerei im Ministerium
Zu den Kosten, die nach Dezember 2011 anfielen, also nach Bekanntwerden der Probleme im BMVg (nach deren eigenen Angaben):
Auch nach Zweifel an Zulassung kostete EuroHawk 100 Mio. Euro
Ein Papier von einer Tagung der internationalen Luftfahrtorganisation ICAO im November 2012 müsste man auch mal richtig auswerten – die Kenner wissen bestimmt, wer Deutschland bei so einer ICAO-Konferenz vertritt (das Verkehrsministerium?). Da steht als Fazit:
The central conclusion from our national safety case that allowed the integration of the Euro Hawk into Class C airspace is that – due to the general provision of ATC separation within this airspace – the lack of an additional detect-and-avoid capability was deemed acceptable.
GERMAN ACTIVITIES RELATED TO REMOTELY PILOTED AIRCRAFT SYSTEMS (RPAS)
Die Luftwaffe hat im September 2011 ein längeres Stück zum EuroHawk und zu anderen Drohnen der Bundeswehr veröffentlicht, unter dem Titel Der EuroHawk ist da – eine Bestandsaufnahme. Bei diesen Webseiten weiß man nie, wie lange sie Bestand haben, deshalb unter dem Screenshot der Worlaut zur Dokumentation:
Der Euro Hawk ist da – eine Bestandsaufnahme
Manching, 21.07.2011.
Mit dem Non-Stop-Überführungsflug des Euro Hawks wird der Bundeswehr ein Waffensystem in Aussicht gestellt, das nicht nur neue militärische Fähigkeiten ermöglicht, sondern gleich mehrfach für Aufsehen sorgt: Das erste UAS in Deutschland, im deutschen Luftraum. Am 20. Juli gegen Mittag auf der Edwards Air Force Base in Kalifornien gestartet, ist der Euro Hawk am 21.07.2011 gegen 10:08 Uhr morgens in Manching sicher gelandet.
Wenn gleich mehrere Anlässe für eine Berichterstattung anliegen, so ist es nur konsequent, dass – betreffend der unbemannten fliegenden Systeme (UAS) und ihrer außergewöhnlichen Fähigkeiten – im mehrdeutigen Sinne „Aufklärungsbedarf“ besteht.
UAV, UAS und RPA – der Versuch einer Annäherung
Die Luftwaffe benutzt mittlerweile den Begriff „UAV“ immer weniger, da er in einer Bandbreite zwischen Drohne und Satellitenaufklärung auch für Fesselballone wie bewaffnete unbemannte Luftfahrzeuge (Lfz) steht, welche die Luftwaffe selbst nicht unterhält. Die Bezeichnung UAV definiert auch nicht, dass es sich bei den betreffenden Luftfahrzeugen in der Regel um ein Gesamtsystem handelt: Luftfahrzeug und Bodengeräte werden aber häufig „als ein Paket“, ein Ganzes aus Technik, Organisation sowie Kräfteansatz für Personal angeboten. Genau das umschreibt das Gesamt-System mit dem Kürzel „Unmanned Aircraft System“ UAS, weswegen sich die Luftwaffe entschieden hat, das Kürzel „Unmanned Aircraft Vehicle“ UAV möglichst nicht zu verwenden, sondern UAS für das Gesamtsystem (Unmanned Aircraft System) oder RPA (Remotly Piloted Aircraft), wenn nur das unbemannte, ferngesteuerte Luftfahrzeug gemeint ist. Im Focus steht hier der Einsatz des „Remotly Piloted Aircraft“ RPAHeron 1 und des „Remotly Piloted Aircraft RPA Euro Hawk bei der Luftwaffe.
Allein unterwegs – wirklich allein?
Das „Remotly Piloted Aircraft“ ist zwar kein bemanntes Luftfahrzeug, aber dennoch wird es von einem Piloten gesteuert, der dazu eigens eine Militärluftfahrzeugführerberechtigung erwerben muss. Nur sitzt dieser Luftfahrzeugführer nicht im Cockpit, sondern unter Umständen hundert bis tausende Kilometer entfernt an einer Steuerkonsole, mit welcher er das Luftfahrzeug genauso sicher führen kann wie der Pilot im Cockpit eines Kampfflugzeuges oder einer zivilen Passagiermaschine: Technik und Möglichkeiten sind im Prinzip die gleichen, da der Pilot des Remotly Piloted Aircraft über eine nicht störbare Internetverbindung die gleichen Instrumentendaten vor sich hat wie der Pilot im Cockpit eines Jets. Die Überführung und der erfolgreiche Einsatz der Zwischenlösung Heron 1 über Afghanistan zeigen, dass eigentlich kein Grund zur Besorgnis besteht: Absprachen müssen zuvor getroffen werden, so dass die jeweilige regionale Flugsicherung immer im Bilde ist, dass das neue Luftfahrzeug auf ihrem Monitor nicht bemannt ist. Und wenn diesbezügliche Vereinbarungen der Flugsicherheit auch beim US-amerikanischen „Global Hawk“ oder „Predator“ funktionieren, dann sollte dies auch für die deutschen UAS im Luftraum über Europa und nach/über Afghanistan keine Außergewöhnlichkeit, sondern lediglich ein Novum darstellen. Die Luftwaffe hat zur Feststellung der Auswirkungen der Integration des Euro Hawks in die bestehende Luftraumstruktur und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Flugsicherung, den zuständigen Ministerien sowie der Industrie eine DIN- und EU-verordnungskonforme Sicherheitsbewertung erstellt: Die Nutzung des Euro Hawk im deutschen wie europäischen Luftraum ist insbesondere durch die genaue Risikoanalyse und die erarbeitete Sicherheitskonzeption genauso sicher wie bei einem bemannten Luftfahrzeug.
HALE und MALE
Räumlich zwischen Satelliten einerseits und Drohnen andererseits liegen die „echten“ UAS, die „High Altitude, Long-Endurance“ (HALE) und „Medium Altitude, Long-Endurance“ (MALE). Zur Abgrenzung und im Gegensatz zur Drohne benötigen diese eine reguläre Start- und Landebahn, da es sich hier tatsächlich um „Luft-Fahrzeuge“ handelt, die eine gewisse Distanz benötigen, um mit Hilfe ihres mechanischen Antriebs die Schwerkraft zu überwinden. Hinzu kommt, dass der Einsatz von Drohnen zeitlich und räumlich deutlich begrenzter ist als derjenige eines UAS. Das Akronym MALE steht für „Medium Altitude, Long-Endurance“ und bezeichnet eine bestimmte Klasse von UAS, die in mittlerer Flughöhe operieren und dabei etwa 24 Stunden kontinuierliche Flugdauer (teilweise auch mehr) erreichen, während die nächst größere Klasse der HALE UAS („High Altitude, Long-Endurance“) in einer deutlich größeren Flughöhe (16 bis 20 Kilometer und mehr) ihren Dienst verrichten und dabei eine noch größere Reichweite vorweisen können – sogar länger fliegen, als alle zivilen Luftfahrzeuge, wenn es zum Vergleich kommt. Wenn man den Herstellerangaben der Firma Northrop Grumman Glauben schenken darf, dann hat bereits der Erprobungsträger (Full Scale Demonstrator / FSK) des Euro Hawks Einsätze mit über 30 Stunden Flugdauer geleistet – wohlgemerkt bereits im Erprobungsstadium!
Der Euro Hawk
Der Euro Hawk – in seiner Funktion als HALE UAS für die Luftwaffe – hat dabei einen strategischen, weiträumig angelegten Einsatzzweck: Er ist der Träger des sogenannten „Systems der Signalerfassenden Luftgestützten Weiträumigen Überwachung und Aufklärung – kurz: „SLWÜA“ – und damit eine Plattform aller elektromagnetisch erfassbaren Daten in einem zugewiesenen Aufklärungsraum. Plakativ ausgedrückt: Der Euro Hawk ist das „Ohr der Truppe“, weil er sich auf jede, noch so kleine Funk-Nachricht entlang seiner programmierten Flugroute aufschalten kann. Der Pilot/Operateur kann aber auch jederzeit die Flugroute ändern, sollte das aufgenommene Signal aus dem Bereich Fernmelde- und Elektronischer Aufklärung von militärischem Interesse sein. Falls der Kontakt zum HALE abbrechen sollte, kehrt das Luftfahrzeug entlang einer vorprogrammierten Flugroute automatisch zurück. Da der Euro Hawk mit Hinblick auf seine Ausmaße die Größe einer Boeing 737 erreicht, ist es auch schon aus Gründen der Flugsicherheit geboten, eine diesbezügliche Sicherung eingebaut zu haben: Immerhin hat die fliegende Aufklärungsplattform betankt fast 8 Tonnen Treibstoff an Bord – die sie auch braucht, um einen Aufklärungsauftrag mit einer Reichweite von fast 23.000 Kilometern auszuführen.
SLWÜA und SAATEG
Ein MALE UAS wie die Zwischenlösung Heron 1 dagegen dient aufgrund der nicht ganz so hohen Flughöhe und der nicht strategisch ausgelegten Reichweite in erster Linie als taktische Plattform, die in der Nähe eines vorgegebenen Einsatzraumes aufsteigt, um Stunden lang über diesem seine Kreise zu ziehen. Das RPA erfüllt damit eine sehr wichtige Aufgabe für die Truppe: So hat der Heron 1 schon über 27 Stunden am Stück feindliche Truppenbewegungen über dem Einsatzkorridor bildlich verfolgen können, ist quasi das „Auge der Truppe im Einsatz“. Das UAS besteht in diesem Fall aus drei Luftfahrzeugen nebst Bodensegmenten und hat im Einsatzland bereits knapp 5000 Flugstunden erfolgreich absolviert. Die bezeichnete Leistung dieses Einsatzverfahren unter der Abkürzung „SAATEG“ (System zur abbildenden Aufklärung in der Tiefe des Einsatzgebietes) kommt direkt dem Schutz unserer Soldaten in Afghanistan zu Gute und hat daher zur Zeit auch hohe Priorität. Allerdings könnte diese abbildende Aufklärung auch beispielsweise der US-amerikanische Global Hawk leisten, der in seiner technischen Ausführung Pate für den Euro Hawk („System der Signalerfassenden Luftgestützten Weiträumigen Überwachung und Aufklärung“ SLWÜA) stand. Im Rahmen einer „nationalen Beistellung“ wird die Luftwaffe langfristig noch vier weitere UAS für die abbildende Aufklärung im Rahmen der internationalen „Alliance Ground Surveillance“ AGS Core für die NATO beschaffen – derzeitiger Planungsstand.
Diversifizierter Nachrichtengewinn – heute wie morgen
Während der Euro Hawk langfristig von der Luftwaffe übernommen wird – neben den bewährten Aufklärungstornados -, ist eine Entscheidung zur Übernahme eines MALE-Systems noch offen. Zwar ist der Heron 1 bereits im Einsatz, doch konkret wurde er von der Firma Rheinmetall Defence nur ausgeliehen (daher „Zwischenlösung“), um einen Sofortbedarf zum Schutz der Soldaten im Einsatz schnellstmöglich zu decken. Die Videos des RPA Heron 1, das in mehreren Kilometern Höhe nahezu lautlos seine Kreise zieht, werden von Soldaten aus dem Aufklärungsgeschwader 51 „Immelmann“ (AG 51 „I“) ausgewertet. Die Ära Euro Hawk ist derweil auch längst angelaufen: Sowohl Techniker, als auch Bediener des Euro Hawks, Piloten wie Payloadoperateure, sind seitens AG 51 „I“ ausgebildet. Wenn die Erprobung des Euro Hawks in der WTD 61 in Manching abgeschlossen wird, findet der Euro Hawk ab Frühsommer 2012 beim AG 51 „I“ in Jagel sein bereits „fertiges Nest vor“, da die entsprechenden Hallen für das Aufklärungssystem schon aufgezogen wurden.
Fazit
Mit der Beschaffung der HALE- und MALE-Systeme hat sich die Luftwaffe gut für die Zukunft aufgestellt. Das daraus resultierende Fähigkeitsspektrum erweitert sich auf neue operative Möglichkeiten im Einsatz: Der weitgehende Schutz der Soldaten durch flächendeckende und zeitnahe Information ermöglicht es, neue Strategien im Kampf zu erproben. Auch die strategisch ausgerichtete Nachrichtengewinnung der Bundeswehr wird von den neuen Möglichkeiten der Fernmelde- und elektronischen Aufklärung profitieren. Als Dienstleister für die gesamte Bundeswehr kann die Luftwaffe dann für den jeweiligen Bedarf in der Aufklärung und Nachrichtengewinnung auf verschiedenartige Aufklärungssysteme zurückgreifen, deren Leistungsfähigkeit bereits nach wenigen Monaten in der Erprobung (Euro Hawk auf der Edwards Air Force Base), respektive im Einsatz (Heron 1, US Global Hawk) offenkundig ist.
Stand vom: 21.09.11 | Autor: Norbert Thomas
@Kerveros: Na der Wikitext zu “Sense & Avoid“ ist wirklich nah an Lieschen Müller.
Natürlich haben Sie recht, wenn man klar definierte Schnittstellen oder Interfaces zu den Blackboxes der Flugführungssysteme hat, wäre das Ganze (theoretisch) auch nicht aufwendiger als ein autonomes on-board „Sense & Avoid-System“ bei einem modernen „Fly-by-Wire-Flieger“. Die Probleme sind auch nicht die autonome on-board Bild- und Signalverarbeitung samt der 3D- bzw. 4D-Rechner-Algorithmen, sondern die bislang noch nicht ausgereifte, nicht mehrfach redundante und sich substituierende multiple Sensorik im Tag-, Nacht- und Schlechtwettereinsatz, speziell was deren erforderliche Reichweiten aufgrund der Geschwindigkeitsbereiche des GlobalHawk bzw. des EuroHawk vs. Airliner und/oder Commuter Aircraft und damit den Faktor Zeit zwischen “Sense“ und “Avoid“ anbetrifft. Bei weiteren HALE- und MALE-UAS ergibt sich spätestens aus vektorieller Addition der Geschwindigkeitskomponenten bei Geschwindigkeiten ab ca. 450km/h – 500 km/h gleiche Problematik (z.B. EADS-Talarion, Dassault-nEuron, BAE Taranis).
EMT und das Ing. Büro Spies sind mit ihrem “Sense & Avoid System“ auf LIDAR-Basis u.a. auch deshalb so fortgeschritten und bereits in der 2ten Entwicklungsgeneration, weil deren UAS-Systeme in maximalen Geschwindigkeitsbereichen von nur 100 km/h bis 180 km/h liegen.
Also eine ganz anderer Liga als UAS, gegenüber Global- / bzw. EuroHAWK, REAPER, AVANGER, HERON & Co., welche gemäß STANAG 4671 – UNMANNED AERIAL VEHICLES SYSTEMS AIRWORTHINESS REQUIEREMENTS (USAR) unter die adäquat zu EASA-CS 23, 25 bzw. FAA FAR Part 23, 25, ICAO Circular 328 Unmanned Aircraft Systems sowie ICAO Annex 2 Para 3.2. und ICAO Annex 8 geforderten Zulassungs- und Sicherheitsstandards fallen!
(Dies ist auch im „EASA- und ICAO-Land Italien“ für ASG gegeben. Und darüber steht in den von@Detlef Borchers eingestellten (21. Mai 2013 – 15:42) “Wikileaks Depeschen“ auch bei noch so USA-freundlicher Lesart absolut nichts. Der Italienische Verteidigungs-Generalstab hat einzig und allein einer Stationierung der Global Hawk UAV auf der Marine Airbase Sigonella, Provinz Catania gemäß Ziffer 4 zugestimmt. Wenn man dieses nette Schreiben den EDA-, MAWA-, ASIC- und AwWG-Foren (vgl. http://www.google.de/url?q=http://www.eda.europa.eu/docs/documents/Mawa_1_OS_Plevka_EDA_Airworthiness.ppt&ei=74ybUeuIDYfXtAbCxYCoDg&sa=X&oi=unauthorizedredirect&ct=targetlink&ust=1369150455217655&usg=AFQjCNGUjo6E5uforuB1CxHeriIeay5ljA) sowie der EASA mit dem Kommentar zustellen würde, daß diese eine „Top-level-Berlusconi-Ausnahmegenehmigung“ seien und sich derart die Zertifizierungsfragen erübrigen, dürften sich warscheinlich einige Experten in ganz Europa totlachen. N.B. mit der EASA gibt es in Europa keine nationalen Musterprüfungen und Verkehrszulassungen mehr (nur noch EASA-TCDS) und mit der zunehmenden Harmonisierung der European Military Airworthiness Requirements (EMARs) sowie der zivil-militärischen Relationen und Schnittstellen im Zulassungswesen gilt prinzipiell Gleiches für nationale militärische Zulassungen. Berlusconi mag vielleicht etwas von „Bienen“ verstehen, aber von „Drohnen“ ist mir absolut neu)
Hinzukommen bei z.B. GlobalHawk bzw. EuroHawk, Predator und Reaper bei der „Sense & Avoid Problematik“ die teils relativ große Eigenträgheit bzw. die geringe Agilität bzw. die im Vergleich zu konventionellen LFZ relativ geringe ’g-Belastbarkeit’ der „Drohnen-Motorsegler“. Ein weitere Aspekt sind das häufig bei UAS im Heckbereich „aufgesetzte“ (Strahl-) Triebwerk und die u.a. deshalb verwendeten in der Ansteuerung (Mischer) komplexeren V-Leitwerke. Die Vorteile dieser Anordnung bestehen in einem geringeren Interferenzwiderstand gegenüber konventionellen Leitwerken und in einem guten Gewichts-/Wirkflächenverhältnis. Zudem bietet diese Anordung Vorteile im Kreisflug (keine Wirkflächenüberlappung), so dass V-Leitwerke vorzugsweise bei Segelflugzeugen und Motorseglern genutzt werden. Der Nachteil liegt wiederum neben der komplexeren Ansteuerung in der ungünstigen Lage der Wirkflächen beim Geradeaus- bzw. Langstreckenflug. So erzeugt die reine Seitensteuerfunktion z.B. grundsätzlich auch Rollmomente, was speziell bei UAS absolut unerwünscht ist.
TdM und das BMVg haben noch Glück im Unglück gehabt. Der T€uroHawk hätte auch bei einen der wenigen Testflügen abstürzen können, wie das mit dem Navy GH Versuchsträger passiert ist. Als Klar war, der T€uroHawk bekommt hier nicht einmal eine Musterzulassung, hätte man das sofort abbrechen müssen. Hier sollten ja nur das Missionsmodul in einen zugelassenen EH getestet werden. Und bestimmt nicht, dass man den Deutschen Luftraum als Testgebiet für nicht Zulassungs Fähige US Drohen missbraucht.
Wenn der EH hier abgestürzt wäre, hätte das BMVg den Staatsanwalt am Hals. Der Rücktritt von TdM wäre dann wohl nur noch Formsache gewesen.
Ach ja, es taugt so einiges zum Eurohawk. Mit welchem Brustton der Überzeugung man, dann auch noch frühzeitig, auf die signalerfassende Aufklärung aus der Luft verzichtet hat, ist schon beeindruckend. Und es ist nicht so, dass es nicht anders lautende Stimmen gegeben hätte.
Also als S&A System muß doch TCAS reichen.
Heutige Flugzeuge (nach CS-25) werden doch nicht vom Piloten geflogen. Der Pilot überwacht das „System Flugzeug“ während es vom ATC geflogen wird. Und das passiert über Transponder.
Oder wer fliegt hier seinen Airbus VFR?
Bei 900 Km/h ist es egal, was der Pilot aus dem Fenster „sieht“. Es wird eh zu spät sein.
Es sollte also zur Zulassung ausreichen (selbe Kriterien wie für bemannte Flieger) ein TCAS + Autopilot einzubauen incl passender Algorhytmen. Das ganze bitte redundant.
Dieses Stück aus dem Tollhaus BMVg zeigt wieder eindrucksvoll in welcher Traumwelt manche dort leben. Da wundert man sich nicht mehr, wie bei der so erfolgreichen Neuausrichtung der Karren mit Lichtgeschwindigkeit vor die Wand gefahren wird.
Und der Minister? Sagt entweder gar nichts oder inhaltlose Phrasen ohne Substanz und Fakten. Mal ab und zu ein kerniger Spruch wie „Der Sack ist zu“
Fehlerkultur = Null und das ganze auf dem Rücken seiner nach Anerkennung gierenden Soldaten.
Sorry aber der Frust musste mal raus.
Habe gerade nochmal auf den Internetseiten der Luftwaffe nach Euro Hawk gesucht. Da ist die ganze „Erfolgsgeschichte“ immer noch eingestellt. Am besten finde ich da den Satz: „Die Fachkompetenz für UAS in der Luftwaffe wurde in einem Kompetenzzentrum der Höheren Kommandobehörden in Köln/Wahn gebündelt“
Ein echter Schenkelklopfer.
Das ist leider nur noch oberpeinlich. So langsam hätte man das ganze auch mal aus dem Netz nehmen können. Aber für unsere IT Services halten wir uns ja auch für teueres Geld eine schicke GmbH.
Wenn das ganze ein schnelles Ende haben soll, dann muss Mutti mal das Ruder übernehmen. Der liebe TdM wird zumindest in Soldatenkreisen deutlich Wählerstimmen kosten. Ich habe schon von einigen Soldaten gehört, die lieber irgendwas anderes wählen wollen, nur um zu verhindern das der VM eine weitere Amtszeit erhält.
@BausC: Und ich setze noch Einen oben drauf: Selbst der seinerzeitige deutsche Predator- / Reaper-Partner, Flugsysteme Rheinmetall Defence Electronics GmbH hat bereits zum DGLR UAV-Workshop / 06.10.2004 eine „nette PPT-Präsentation“ geliefert, die bei genauerer Betrachtung der Folien No. 7 – 11 beim geneigtem Leser bezüglich „Sense & Avoid“ und der ICAO-Standarts auch schon den „Groschen hätte fallen lassen“ müssen! (vgl. http://www.dglr.de/veranstaltungen/archiv/2004_uav-ucaf-mav/14-Rossol/dglr_2004uav_HALE.pdf). Die Teilnehmerliste dieses Workshops ist bekannt; aus naheliegenden Gründen wird diese hier nicht eingestellt.
bzgl. TdM: Es kommt selten etwas besseres nach und das Problem ist ein systemisches Problem im BMVg und manchen Führungsebenen der Truppe.
Wenn die Arbeitsebene wirklich etwas bewegen möchte, so geht das nur noch über gute Lobbyarbeit. Was bedeutet, dass die Arbeitsebene sich zusammenschließen muss um eine Stimme der Truppe zu stellen die gehört wird.
Die Kommunikationshoheit über die BW hat momentan ganz klar die Politik affine Ebene.
@Vtg-Amtmann:
Die heute in der Presse zitierte NATO-Aussage, das AGS GH sei vom deutschen Abbruch nicht betroffen, klingt für mich zumindest aus Zulassungssicht plausibel. Das die vorgeblichen Zulassungsprobleme des GH / EH zum Projektabbruch geführt haben, ist zuerst einmal eine deutsche (politische) Entscheidung.
Die US-AirForce und zumindest die italienischen Gastgeber auf Sigonella haben offensichtlich kein Problem damit, diese Systeme dort zu betreiben. Und so lange man ausserhalb der 12-Meilen-Zone im Mittelmeer bleibt, kann man als Militär sein Gerät dort auch ohne ICAO und Überflugrechte betreiben – auf eigene Verantwortung, wenn man es denn möchte. Dies ist kein „Berlusconi-Sonderweg“ sondern internationale Praxis. Alle Marineflieger wissen, wovon hier die Rede ist.
@insider: Sorry unsere Beiträge haben sich überschnitten. Nachdem mein „alter Herr“ auch bei der Fa.Y (grau/rot) und in Porz-Wahn OHG-Mitglied war, bin ich überzeugt, dass dort noch in 3 Jahren aufblasbare „T€urohawks“ im Schwimmbad hinter dem Casino voller Stolz „baden gehen“ und diese auch dann immer noch nur hohle Luft beinhalten! Leute wollt Ihr denn nicht die Affinität der eleganten T€urohawks und Reapers zur Luftwaffe erkennen? Diese hässlichen israelischen Drohnen sind schlichtweg der „Deutschen Luftwaffe“ (O-Ton eines UAL zur Luftwaffe der Bundeswehr) unzumutbar und alle weiteren Neuentwicklungen erinnern offenbar zu stark an die fragwürdigen Gebrüder Horten.
Es geht weiter. Rückendeckung aus den Reihen der Koaltion klingt anders. Ähnlicher Tenor auch in der SZ:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/cdu-csu-fraktion-verteidigt-de-maiziere-in-der-drohnen-affaere-a-901032.html
Dennoch bleibe ich dabei, es sitzen keine Dummköpfe im BMVg. Die Referenten sind in der Lage, jede Linie mit Argumenten zu unterfüttern. Das Minus, vor allem auf der militärischen Seite, ist aber die Versetzungshäufigkeit. So wird die Linie, schnell mal zur Schlangenlinie. Auf der anderen Seite nennt man es auch, Spuren verwischen. Am Ende rollt ggf. ein Ministerkopf, die Volksseele hat Ruh, bis der nächste Eurohawk kommt und der kommt ganz sicher.
Mann oh Mann, ihr mögt ja alle in der Sache Recht haben, Dokumente und Besprechungen zitiern, wer hat was gewusst etc, was mich aber ärgert ist das wahrschl. nun gar nix mehr in Sachen Aufklärungs Drohne kommt, und wir weiterhin in der 3. Liga spielen, dabei scheint, jedenfalls wenn man den Auführungen hier folgt, die Hauptsache bei kriegswichtigem Gerät ne „StVO“ oder TÜV (in diesem Fall mehr oder weniger TCAS) Zulassung zu sein.Wusste bis dato gar nicht dass der Euro Hawk für Überwachungsflüge in Deutschland eingesetzt werden sollte, dachte dass man ihn in Kriesenländern (AFG) einsetzt. Ich weiß, auch dort gilt für uns deutsches Recht und die ICAO ist die INTERNATIONALE Zivilluftfahrt Organisation. Aber ist wie immer, aufregen über die komplette Anwendung deutscher Vorschriften in „Kriegsgebieten“ (ich sag nur Hosengummies, Fahrzeuge etc) aber wenn bei einem (für die Truppe) solch wichtigen Gerät Probleme auftauchen wird nur gefragt wer ist dran schuld, und nicht wie kriegen wir das trotzdem hin. Mir persönlich ist die zivile Zulassung völlig schnuppe, solange ich mit dem Eurohawk die Gesundheit und das Leben deutscher Soldaten schützen kann. Fliegt er eben in Deutschland nicht,müssen wir ihn eben zerlegt in Einsatzland bringen, oder halt die paar Kohlen drauflegen – Vergleich Haftung ESM 167 Mrd € – Einlage 22 Mrd €. Da sind ja wohl 500-600 Millionen „Kleinkram“.
@Seestratege:
„Und so lange man ausserhalb der 12-Meilen-Zone im Mittelmeer bleibt, kann man als Militär sein Gerät dort auch ohne ICAO und Überflugrechte betreiben – auf eigene Verantwortung, wenn man es denn möchte.“
Ich bin kein Experte für Luftfahrt, aber diese Aussage kann ich so nicht ganz kaufen.
Die ICAO überwacht ein Internationales Vertragswerk dessen Regeln sich auch auf die exterritoriealen Gebiete außerhalb der 12 Meilenzone erstrecken. Ein ICAO Mitgleidsstaat sollte demnach doch eigentlich auch gehalten sein ICAO Regeln ausserhalb der 12 Meilenzone zu beachten… oder sehe ich da was falsch? Immerhin fliegen da auch andere ICAO Mitgleider herum.
@Seestratege: Bleiben wir mal bitte realistisch; Kosovo, Syrien, Somalia, Mali, Djibuti, AFG, Pakistan, Barain, Nationalchina, Nordkorea, Kongo, vieleicht auch Weißrussland, Bongo.Bongo-Dorf und sonst wo auf der Welt liegen kurz hinter Berlusconi’s 12 Meilenzone und die bis zum Einsatzgebiet überflogenen Staaten haben nichts zu melden?
Sind wir denn im „Wilden Westen“ und ist das tatsächlich „internationale Praxis“?
Die Italiener mögen zwar viele Western-Filme gedreht haben, aber was hat das Ganze im Gegensatz zur Luftwaffe mit unseren eher pragmatischen Marinefliegern zu tun?
Irgendwie liegen Sie m.M.n. völlig neben den Realitäten.
Laut FAZ will Frankreich jetzt ganz konkret Reaper in den USA einkaufen und prompt heult, ´tschuldigung, empört sich der Dassault-Chef. Wenigstens in diesem bezug sind alle Länder in Europa (ansatzweise) gleich. ;-)
„Und ist die Lobby echauffiert, dann kauft es sich ganz ungeniert.“
@Section 31:
„Wusste bis dato gar nicht dass der Euro Hawk für Überwachungsflüge in Deutschland eingesetzt werden sollte, dachte dass man ihn in Kriesenländern (AFG) einsetzt.“
Das ist deutlich zu kurz gedacht.
(a) muss der Vogel dorthin gelangen
(b) Ist selbst der Luftraum über Afghanistan kein Wilder Westen, sondern reguliert. Da fliegen auch zivile Airliner herum.
Ergo: der angeführte Punkt ist nicht wirklich einer.
@ Section 31
Beleuchten sie bitte aber auch einmal die andere Seite ihrer Einstellung. Wir haben da das Problem, dass Inkompetenz (nicht die ihre) auf die „wir machen das irgendwie möglich (kurz: WMDIM)“ Fraktion trifft. WMDIM will einen Auftrag irgendwie ausführen, hat aber unter den Ergüssen von Inkompetenz zu leiden. WMDIM regt sich zu recht auf, folgt aber dem Auftrag und erfüllt den auch mit den gegebenen Mitteln. Inkompetenz steht natürlich glänzend dar, ganz nach dem Motto „schaut her, ich habe es ja gleich gewußt und recht gehabt“ (mit all den kleinen positiven Nebeneffekten für Inkompetenz). Das ganze geht so lange gut, wie nix passiert. Geht etwas schief, was auch immer, so steht nicht Inkompetenz dafür gerade, sondern WMDIM. Weil HINTERHER wird unter anderem auch Inkompetenz den Zeigefinger erheben und ihnen IHRE Fehler ihnen aufzeigen. Ganz übel wird es dann, wenn die aufgrund eigener Hosenträger durchgedrückt haben Etwas war vorher nicht in Ordnung? Das haben sie vorher nicht gemeldet, ihren Auftrag wieder besseren Wissens versucht umzusetzen? Böser Junge…. (Bevor die Diskussion über Verantwortung etc. los geht, mir geht es nicht darum, Verantwortung nicht zu übernehmen, aber jeder hat Grenzen für den eigenen Verwanwortungsspielraum).
Im Klartext: Es kann nicht sein, dass man immer versucht, wie sie es beschreiben, die Unzulänglichkeiten der Führung durch lösungsorientierte Umsetzung der Arbeitsebene zu lösen. Ein System wie z.B. die BW kann und darf so nicht funktionieren.
Der EH sollte auch nicht hier zu Hause eingesetzt werden, wohl aber von hier aus starten und dann quer durch Europa fliegen, um das Einsatzgebiet zu erreichen. Das ist mal leider nicht so eben mit einem „mir egal, ob der das darf oder nicht“ abgetan. Er bewegt sich genau dort, wo der A380 mit ihrer Familie fliegt, um in den Urlaub zu fliegen. Da sollte man schon erwarten, dass dieser Modellflieger sich an das international gültige Recht (quasi rechts vor links) hält.
@Vtg-Amtmann:
Offtopic: Interessanterweise wurden die ganzen italienischen Spaghettiwestern in Spanien gedreht, die wussten damals also auch schon wie’s funktioniert…
Back on topic:
Ich denke die NATO wird von den zulassungsbedingten Schwierigkeiten beim EuroHawk gerade kalt erwischt und in Brüssel gibt’s bestimmt ne Menge hektischer Sitzungen.
Wenn man sich mal die Geschichte von NATO AGS anschaut, ist das bereits heute ein größeres Trauerspiel als EuroHawk es jemals werden kann.
Über mehr als 15 Jahre wurde das Thema oft mehr schlecht als recht von der Industrie am Leben gehalten und im Zweijahresrhythmus mit neuen Konzepten wiederbelebt (bemannte Plattform, mixed fleet, unbemannt, …) und als ich dachte das Thema ist endgültig tot und wird als letztes Relikt des Kalten Krieges beerdigt zeigt der Lybienkonflikt, dass niemand in der NATO mehr über vernünftige Bodenaufklärung verfügt.
Dann taucht Leon Panetta bei der SiKo in München auf, verkündet vollmundig „smart defence“ und setzt das Thema AGS auf die Agenda des NATO Gipfels in Chicago. Ich kenne ein paar Leute bei der NAGSMA, die waren davon mehr als überrascht, denn das Konzept für AGS war damals und ist heute nicht schlüssig.
Ich bin gespannt wie’s damit weitergeht. Der Kommentar des NATO Sprechers heute bezog sich ja auch nur darauf, dass AGS „on schedule“ ist, auf eine mögliche Zertifizierung ging er gar nicht ein…
@Trabantfahrer:
+1
Genau der Grund warum viele Bereiche der Bundeswehr noch ‚funktionieren’… WMDIM
Ich bin durchaus für WMDIM, aber es gibt eigentlich drei prinzipiell inakzeptable Gründe auf WMDIM auszuweichen – Ignoranz ist definitiv einer davon.
Als Industrie, Lw und BMVg 2011 erkannt hatte, den T€uroHawk bekommen wir so nicht zugelassen, wollte man wohl eine Lex T€uroHawk erzwingen. Der T€uroHawk sollte nicht an den Gesetzen angepasst werden, sondern die Gesetze sollten an den T€uroHawk angepasst werden. Für die Politiker ist es einfacher, ein Gesetz zu ändern, als ein paar Hundert Millionen abzuschreiben. Die drei Testflüge haben wohl nicht das gebracht, was nötig wäre, um die Sache weiter zu verheimlichen, und so musste StS Kossendey die „Katze aus den Sack lassen“, und das T€uroHawk Projekt für gescheitert erklären. Anders macht das m.M. keinen Sinn.
Mit diesen an den T€uroHawk angepassten Gesetzen, hätten man wohl dann die AGS GlobalHawk auch in Italien zulassen können. Was jetzt ebenfalls Aussichtslos ist, weil im Block 40 GH noch mehr BlackBox Technik enthalten ist. Ohne Zulassung keine Überflugrechte um nach Nordeuropa zu gelangen. Damit ist NATO AGS für die meisten Länder uninteressant, die Kohle für AGS auf den Tisch legen wollten. Bei der Nato wird man sich auch etwas überlegen müssen.
Die Lw Aufklärungsstrategie baute auf die 5 T€uroHawk und die 4 eigenen GlobalHawk IMINT auf. Mehr Aufklärungsmittel waren nicht vorgesehen. Die Reaper waren ja als Offensiv Waffen vorgesehen. Die zwei Staffeln von Jagel sollten mit je eine Staffel EH und GH ersetzt werden. Die ganze Aufklärungsstrategie der Lw ist wohl jetzt genauso jämmerlich untergegangen, wie der T€uroHawk.
TdM Krisenmanagement ist auch eine Katastrophe. TdM und StS SB wurden in Sachen Drohenstrategie sicherlich von Anfang an mehr schlecht als recht von Bw Angehörigen beraten. Da werden wohl noch vor dem 5. Juni Köpfe rollen.
@Ben
Nachdem SigInt ja bis auf den Platformbetrieb eher der SKB zuzuordnen ist, haben wir auch schon den passenden Schuldigen ausgemacht:
SKB – Ich war’s! ( :D )
@Vtg-Amtmann:
Normalerweise schätze ich Ihren Fachbeitrag in diesem Blog sehr. In diesem Fall ist die Völkerrechtslage aber klar kein „Westernfilm“. Gemäß UN-Seerechtsübereinkommen ist die Nutzung der hohen See (>12 Meilen-Zone) inkl. des darüber liegenden LUFTRAUMES frei.
Ja, und man kann sogar unter Nutzung entsprechender Rechte (Stichwort: Recht auf freie Passage) vom Mittelmeer in alle Ozeane der Welt verlegen, Reichweite vorausgesetzt. Unter diesem Recht übrigens navigieren auch deutsche / NATO-Marineflugzeuge durch das rote Meer oder die Straße von Hormus. Kosovo, Iran, China sind also realistisch vom Meer aus zu erreichen. Die 12-Meilen-Genehmigung brauche ich da nur für den Start- und Landeplatz (wenn das nicht auf einem Träger machen kann – wie in diesem Fall). Neben Sigonella liegen übrigens auch andere potentielle GH-Stützpunkte nah an den relevanten Ozeanen.
Mit einem hochfliegenden Aufklärer kann ich damit schon eine ganze Menge „Area of Interest“ Abdecken. Völlig Zulassungsfrei. Insofern stelle ich die Einlassungen in den heutigen Tagesthemen „Ein NATO-GH wird wohl kaum eine Zulassung über Deutschland zu fliegen“ als operationell irrelevant ab. Über Deutschland will ja auch niemand aufklären bzw. könnte ja auch von Nord- und Ostsee aus eine ganz ordentliche Strecke ins Inland „lauschen“. Diese Praxis war im kalten Krieg übrigens in Ostsee und Nordmeer gang und gäbe.
Ach ja, das Seerechtsübereinkommen gilt auch für unsere vielleicht nicht ganz so pragmatische Luftwaffe. Und für alle anderen Fälle (AFG) benötige ich eben Überflugrechte.
Natürlich sehe auch ich die Vorteile einer Zulassung für den allgemeinen Luftverkehr. Nur so einsatzausschließend wie im moment dargestellt ist diese Frage eben nicht. Überfluggenehmigungen für Staats-Lfz brauche ich da übrigens unabhängig von der Lokalität des Piloten. Und über die vielen Ausnahmegenehmigungen für bemannte Bundeswehr-Lfz begründet durch Abweichungen von zivilen Zulassungsbestimmungen wollen wir hier auch lieber nicht anfangen (z.b. TCAS, 833Khz Funkaustattung, RNAV-Ausstattung…).
Zulassung kann ein Show-Stopper sein, muss aber nicht…
@Seestratege: das klärt aber nicht die eventuellen Verpflichtungen im Hinblick auf ICAO im internationalen Luftraum (auch über See)…
so…mal frühlich wieder nachgelesen:
(1) ICAO ist per se nur auf zivile Lfz anwendbar, nucht auf ‚Staatsluftfahrzeuge‘, ABER
(2) Art 3d des Vertrages sagt:
„die Vertragsstaaten verpflichten sich, beim Erlassen von Vorschriften für
ihre Staatsluftfahrzeuge auf die Sicherheit des Verkehrs der Privatluftfahr-
zeuge gebührend Rücksicht zu nehmen. “
Und das würde auch die Gefährdung des zivilen Luftverkehrs durch Militär-Lfz ausserhalb eigener Hoheitsgebiete (e.g. über See) einschließen)
Art 8 sagt:
„Ein Luftfahrzeug, das ohne Pilot geflogen
werden kann […] jeder Vertragsstaat ver-
pflichtet sich, dafür zu sorgen, dass der Flug eines solchen Luftfahrzeuges ohne Pilot
in Gebieten, die Privatluftfahrzeugen offen stehen, so überwacht wird, dass eine
Gefährdung von Privatluftfahrzeugen vermieden wird. “
Das dürfet über Internationalen Gewässern per se schwierig werden.
Art 13:
„Über dem
offenen Meer gelten die auf Grund dieses Übereinkommens festgelegten Regeln“
u.s.w.
bei sp0n hat man den zusammenhang zwischen AGS und TH nun auch entdeckt …
http://www.spiegel.de/politik/ausland/drohnen-projekt-de-maiziere-droht-neuer-aerger-wegen-nato-pleite-a-901120.html
man scheint sich auch so langsam auf den minister einzuschießen. in anbetracht des dräuenden wahlkampfes glaube ich auch nicht, dass TdM da nochmal rauskommt*. dafür ist der fisch zu dick und die opposition will blut sehen.
*nichtmal wenn ihm kein schuldhaftes handeln nachgewiesen werden kann und falsch beraten / vorsätzlich hinters licht geführt wurde.
@Kerveros:
Der Sinn der ICAO-Regulierung ist natürlich die Erhöhung der Sicherheit. Und daher sind alle Staaten gut beraten, diese zu Erfüllen, wo zwingende hoheitliche Aufgaben dem nicht entgegenstehen.
Spielen wir jetzt mal den NATO-Fall durch (also ein Einsatzszenario z.B. eines NATO-GH):
Art 8 Umsetzung auf hoher See ist gar nicht soo schwierig, wie von Ihnen vermutet: so lange eine NATO-Schiffseinheit mit Luftraumüberwachungskapazität in der Nähe ist (also mehrere hundert NM bei den Flughöhen des GH). Oder eine AWACS in der Luft. Oder ein NATO-Partner seine Luftraumüberwachungsinfrastruktur zur Verfügung stellt. Und davon konnte man bisher in den relevanten Krisengebieten mit NATO-Interesse und besonders im Mittelmeer ausgehen. Im Übrigen kann ich mich ja von den veröffentlichten Luftstrassen separieren. Von angemeldeten IFR-Verkehr kann ich mich ohne weiteres frei halten (Lagebild). Unangemeldeter VFR-Verkehr über der hohen See in GH-Flughöhen sind unwahrscheinlich. Dies alles kann also auch mit Mitteln ausserhalb des GH-Luftfahrzeuges geregelt werden. Sense&Avoid benötige ich in den hier in Frage kommenden Lufträumen nicht zwingend.
Art 13: Genau, und daher gelten ICAO Regeln für Staatsluftfahrzeuge im Grundsatz auch über der hohen See. Wie dies konkret ausgelegt wird, liegt im Ermessensspielraum der entsprechenden Nation. Ob zum Beispiel ein Staatsluftfahrzeug aus zwingenden operativen Gründen auch ohne TCAS oder absichtlich ausgeschaltetem Transponder/Lichtern (Silent Ship) fliegt. Und da sind einige Nationen eben pragmatischer als andere. Und Marineflieger sowieso die pragmatischsten, oder, Vtg-Amtmann?
Markus das schrieb ich gestern auch schon.
Gestern war FDP die von ihm verlangt haben alles raus zu rücken, heute kamen CDU auch dazu, nur ein Rücktritt gab es von CDU/FDP noch nicht
Dieses Jahr sind noch Wahlen, bin mal gespannt wie er will erst 5 Juni erklären zu können.
Diese Woche passiert noch viel.
Nur was will ein neuer V-Minister von Juni-Sep noch erreichen ?
Hätte er nicht Verschleiern gewollt , währ ihm gar nicht s Passiert
Also vorneweg: ich bin kein Experte aber folgende Fragen stellen sich mir:
1.
Die EASA Policy Statement Airworthiness Certification of Unmanned Aircraft Systems (UAS)
E.Y01301
Sagt klar aus:
3. Scope of the Policy Statement
The Basic Regulation limits the Agency’s responsibility for the safety oversight of unmanned aircraft through Article 1(2) and Article 4(4) together with Annex II. Unmanned aircraft excluded from Agency responsibility can be identified as follows:
Article 1(2)
… [Those] engaged in military, customs, police or similar services. The Member States shall undertake to ensure that such services have due regard as far as is practical to the objectives of this Regulation.
-> keine Regulierung für mil. Lfz und das jeweilige Land ist angehalten konforme Regeln einzuhalten, bzw sich selber zu setzen die mit der policy übereinstimmen soweit es eben „practical“ also TROTZ Benutzung des LFZ möglich ist.
Alles folgende kann daher getrost unter „kann soll muss nicht“ im Bezug auf mil. UAS gelesen werden.
2.
ICAO statut ist schon per Gründungserlass nicht für mil LFZ zuständig. Weder kann man für diese Pflichten aber auch keine Rechte aus z. B. den 9 Freiheiten Etc. ableiten. Daher auch nicht zwangsläufig greifbar.
ICAO Cir 328, Unmanned Aircraft Systems (UAS)
Spricht explizit von civil aviation und inkludiert nirgends mil. UAS (was aber notwendig wäre, wenn die ICAO entgegen ihren Grundsätzen Regeln dafür aufstellen möchte)
Daher sind auch die darin enthaltenen Regeln rechtlich nicht bindend.
3.
§30 LuftVG ist nunmal gültig und gibt der Bw, BuPo,Zoll etc. eben die benötigten Freiräume im dt. Luftraum. Zur Durchdringung der tatsächlichen kritischen Lufträume für die ziv. Luftfahrt sind ja dann gesperrte Lufträume (z.b. Über Jagel) vorgesehen.
4.
Die ZDV 19/1 hält faktisch auch keine kollidierenden Passagen vor die den Betrieb nach o.g. Regulierungen einschränken.
5.
Der Betrieb der mil UAS auf hoher See (meint int. Gewässer) unterliegt noch nichtmal den nicht zuständigen o.g. Regulierungen
6.
ein Betrieb der UAS innerhalb fremden Luftraums Bedarf daher der gleichen Genehmigung (z.B. Überflugrecht) wie der eines bemannten mil. LFZ (siehe ICAO Passage zur mil. Luftfahrt) und ist in jeweiligen bilateralen oder anderweitigen (z.B. NATO Mitgliedsstaaten) abkommen zu Regeln. (Mal so im Bezug auf Benutzung AGS GH)
Soweit das was ich persönlich rechtlich da rauslese….
However…
Kann ich die Problematik eines Betriebes einer UAS ohne autonome S&A Systeme schon nachvollziehen, gerade wenn die Drohne ungewollt in beflogene Korridore eindringt (abgebrochene Comm, schaden etc.) allerdings stellt sich mir auch die Frage wie viel S&A denn ein bemanntes LFZ noch hat und ausführen kann wenn FbW mal zusammenbricht bzw die Maschine versagt (schaden nimmt etc).
Wo ist nun der Fehler? Wo steht das die EH für den zivilen Luftraum zugelassen werden muss? Ich kann wie gesagt die Bedenken über das Sicherheitsrisiko aus technischer Sicht verstehen sehe aber eigentlich rechtlich gar keinen Zwang – höchstens ethis
@Jas: Europa ist gross, Deutschland ist klein. Die Bw kann keine Regeln für z.B. den Rumänischen Luftraum festlegen und ist daher auf die Genehmigung Rumäniens angewiesen. Das Problem ist also tatsächlich relevant, denn wer würde blind anderen Streitkräften und ihren eigenen (nicht-internationalen) Standards vertrauen wollen? Daher die faktische Notwendigkeit der zivilen Zulassung.
Ich glaube, hier wird teils völlig praxisfremd und auf „Hören- und Sagen-Niveau“ in Sachen ICAO über des Kaisers Bart, der längst seit Jahrzehnten ab ist, diskutiert. Vom Mittelmeer sind natürlich alle Ozeane der Welt zu erreichen, und zwar über die Straße von Gibraltar. Z.B. Weißrussland, Kosovo, Mali, Sudan, Afghanistan, Usbekistan, Taschkent, Georgien und Kaschmir und alle anderen potentiellen Aufklärungs- und Krisengebiete haben einen an internationale Gewässer anschließenden Küstenstreifen mit 12 Meilen Zone. Die militärischen Verkehrszulassungen, welche sich – definitiv gemäß STANAG, USAR und MAWA – an zivilen – und vor allem professionellen – Sicherheits-, Musterprüf- und Musterzulassungsstandards wie EASA-CS 23 & -CS 25 bzw. FAA FAR Part 23 & 25 zu halten haben, sind frei interpretierbar und in den jesweiligen Verteidigungsminsterien diskutierbar. Am Beispiel Kosovo rumpelt man mal kurz hin und zurück durch die Lufträume von Montenegro, Albanien oder Makedonien. Und Berlusconi verhandelt für die NATO die Über- und Durchflugsrechte sämtlicher Mittelmeer-Anrainerstaaten . Na ja, irgend woher müssen sich ja die Zulassungs- und Luftrechtsexperten des BMVg und der Bw – sprich die „Ober- und Unter-Pfeifen“ – rekrutieren und den Rest werden § 30 LuftVG und ZdV 19/1 schon richten? Hat ja beim T€uroHawk auch bestens funktioniert und die Italiener sollten nach einem trilateralen Fachsymposium (Berlusconi, MAFIA, TdM, SB und CIA) die militärische Zulassung der AGS-GlobalHawks am besten gleich von der WTD 61 in Manching per Amtshilfe und gemäß der dortigen einschlägigen Erfahrungen sowie der STANAG-, USAR und MAWA-Standards durchführen lassen. Verdammt und zugenäht, man wird doch irgendwie mit Hilfe von TdM, SB, dem BMVg und Berlusconi, das weltweite Drohnenfliegen für die Amis nochmal neu erfinden können?!
@Jas:
Zu Punkt 2 – siehe den zitierten Artikel 8
@Seestratege:
„Art 8 Umsetzung auf hoher See ist gar nicht soo schwierig, wie von Ihnen vermutet: so lange eine NATO-Schiffseinheit mit Luftraumüberwachungskapazität in der Nähe ist (also mehrere hundert NM bei den Flughöhen des GH). Oder eine AWACS in der Luft. “
Prinzipiell ja, das Problem ist nur:
(1) Entweder muss man dann im Fall einer herrenlosen Drohne den zivilen Luftverkehr umleiten können – auf welcher Rechtsgrundlage? Klar – als Notfall wird das gehen, aber spätestens nach der ersten Aktion wird der Rest dazu auch eine Meinung haben.
(2) Oder ggf. sicherstellen können, dass man die eigene Drohne aus der Luft stanzt – bei >50000 Fuß in entsprechender Entfernung nur für eine begrenzte Anzahl von Waffensystemen zur See realisierbar.
Wie Orontes schon sagte: sinnhaft bringe ich nur Geräte in zivil genutzten Luftraum, die gleichen Standards genügen
@Vtg-Amtmann:
Sie können ja am frühen Morgen durchaus zynischer sein als ich ;) – das will was heissen!
“ trilateralen Fachsymposium (Berlusconi, MAFIA, TdM, SB und CIA)“
Mich würde eher mal interessieren was die ICAO selbst zum Thema sagt.
Bei der ICAO in Montreal hätten wir einen hervorragende Ansprechpartner für T.W., der diesen mal interviewen und für die „Pressearbeit in Sachen T€uroHawk“ derart ein neues Highlight setzen sollte. Übrigens der EASA – Certification Director – Dr. Norbert Lohl und ursprünglich DLR-Experte ist der frühere Technische Direktor des LBA und dieser kann sicherlich auch etwas zum Thema sagen.
Braunschweig, 26.04.2012: Rochade zwischen LBA und ICAO
Zum 01. Mai 2012 übernimmt Jörg-Werner Mendel von Ulrich Schwierczinski das Amt des Präsidenten des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Dieser folgt Mendel wiederum als Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Rat der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) in Montreal/Kanada. Der 55-jährige Diplom-Ingenieur Schwierczinski kennt sich in Montreal gut aus. Bereits von 1990 bis Ende 1997 war er in der deutschen Vertretung bei der ICAO tätig. LBA-Präsident ist er seit dem 01. Mai 2000.(http://www.public-security.de/NL_2012_04/NL_2012_04_01.html)
Laut SpOn hat das BMVg schon 120 Mio für AGS aus den Fenster geworfen. Italien will den AGS GH eine Sondergenehmigung oder so etwas erteilen. Überflugrechte gibt es mit so etwas natürlich nicht. Die Sache mit AGS dürfte wohl ihm das Genick brechen. Die Finanzierung hat ja der Haushaltsausschuss ja erst abgelehnt, und er hat eine Zustimmung dann persönlich erkämpft. Kein Jahr später stellt sich das als Fehlinvestition heraus. Die möglichen Probleme mit der Zulassung in Italien, und daraus folgende beschränkte Nutzbarkeit, hat TdM wohl den Haushaltsausschuss verschwiegen. Das hat eine ganz andere Qualität. Mal sehen, wie lange sich das Mutti noch ansehen wird.
@Ben:
Zustimmung. Bei AGS ist – wie hier ja bereits mehrfach angeklungen – politisch eindeutig mehr Musik drin. SPON hat es erstmals in der politischen Dimension herausgearbeitet.
TdM hat hier persönliche Verantwortung.
Mal sehen wie der Tanz weiter geht.
SpiegelOnline: > „Global Hawk“: Drohnen-Projekt der Nato belastet de Maizière De Maizière und das Euro-Hawk-Debakel Macher am Abgrund < von Christoph Hickmann, Berlin
(inhaltlich): Die VS-Sache "Konzeptionellen Grundvorstellungen zum Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge in der Bundeswehr, erlassen im Februar 2008, vom damaligen GI der Bw Wolfgang Schneiderhan, enthält auf Seite 8 folgende glassklare Formulierung: „Drohnen, die für die Teilnahme am allgemeinen Luftverkehr vorgesehen seien, müssten grundsätzlich die gleichen luftfahrtrechtlichen Sicherheitsstandards wie bemannte Systeme erfüllen".
Auch dieser Erlaß und damit nur noch ein weiteres von dutzenden an Indizien für die Ignoranz und Ohnmacht sowie den zum Himmel schreienden Dilettantismus des Ministers, seines StS-AIN samt deren Berater ist diesen seit jeweilger Amtsübernahme als bekannt zu unterstellen! Oder muß man erst noch „Drohnen-Taschenkarten“ für Minister, BMVg-sprecher, StS’s, LW-Stäbe und AIN-Beamte entwickeln?
Wobei das mit der Taschenkarte ein praxistauglicher Vorschlag ist, den der EP14 vielleicht noch hergeben könnte. Schon alleine deshalb, damit wenigstens der nächste Minister das Thema von Anfang an im Hinterkopf hat…
Beim letzten Beitrga ist ein Fehler passiert; muß richtig lauten:
SpiegelOnline: > „Global Hawk“: Drohnen-Projekt der Nato belastet de Maizière De Maizière und das Euro-Hawk-Debakel Macher am Abgrund < von Christoph Hickmann, Berlin
(inhaltlich): Die VS-Sache "Konzeptionellen Grundvorstellungen zum Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge in der Bundeswehr, erlassen im Februar 2008, vom damaligen GI der Bw Wolfgang Schneiderhan, enthält auf Seite 8 folgende glassklare Formulierung: „Drohnen, die für die Teilnahme am allgemeinen Luftverkehr vorgesehen seien, müssten grundsätzlich die gleichen luftfahrtrechtlichen Sicherheitsstandards wie bemannte Systeme erfüllen". Auch dieser Erlaß und damit nur noch ein weiteres von dutzenden an Indizien für die Ignoranz und Ohnmacht sowie den zum Himmel schreienden Dilettantismus des Ministers, seines StS-AIN samt deren Berater ist diesen seit jeweilger Amtsübernahme als bekannt zu unterstellen! Oder muß man erst noch „Drohnen-Taschenkarten“ für Minister, BMVg-sprecher, StS’s, LW-Stäbe und AIN-Beamte entwickeln?
@iltis: Sie sind aber "pöse", wenn Sie sagen . "Schon alleine deshalb, damit wenigstens der nächste Minister das Thema von Anfang an im Hinterkopf hat"?!
@Seestratege
„Gemäß UN-Seerechtsübereinkommen ist die Nutzung der hohen See (>12 Meilen-Zone) inkl. des darüber liegenden LUFTRAUMES frei.“
„Mit einem hochfliegenden Aufklärer kann ich damit schon eine ganze Menge “Area of Interest” Abdecken. Völlig Zulassungsfrei.“
Trotzdem haben sich die Verkehrsteilnehmer an die durch die ICAO herausgegebenen „Verkehrsregeln“ zu halten. Egal ob bemannt oder unbemannt. Macht man das nicht, können schlimme Folgen eintreten (als Beispiel der Zusammenstoß der TU 154 (?) der BW mit einer US C-17 (?) in den 90-er Jahren wegen falscher Anwendung der Internat. gültigen Flugregeln und fehlender Sicherheitsausstattung in der deutschen TU.
@TW: Die beiden vorangegangen Beiträge von mir bitte löschen, Kopier- und Editfunktion sind defekt. Danke.
SpiegelOnline: „“Global Hawk“: Drohnen-Projekt der Nato belastet de Maizière“ von Matthias Gebauer
(inhaltlich): De Maizières Sprecher soll zur Frage der drohenden Pleite beim AGS-System der Nato und dem möglichen Haushaltsschaden lediglich gesagt haben, dass „Ableitungen“ für AGS aus dem Debakel beim „Euro Hawk“-Modell nach gründlicher Prüfung mit den anderen Partnern der Allianz besprochen werden sollen.
Hier gibt es nichts“Abzuleiten“, wir sind in Europa und Italien ist auch Europa, EASA, EUROCONTROL und ICAO! Das müßte doch zwischenzeitlich selbst das letzte Spatzenhirn kapiert haben? Die Voraussetzungen für eine Zulassung sehe ich beim „Global Hawk“ als nahezu aussichtslos, so lange das System nicht über ein autarkes und autonomes „Sense & Avoid System“ verfügt, das völlig unabhängig von den Bodenkontrollstationen und den Datenlinks ist. Speziell hinsichtlich der hierfür erforderlichen multiplen sowie mehrfach redundanten Sensorik wollen die Entwicklungsarbeiten erst einmal abgeschlossen und eine Einsatzreife erreicht sein. Das Jahr 2018 + läßt grüßen. Das müßte der Minister, sein Sprecher und sein StS-AIN eigentlich nach der T€uroHawk-Pleite bzw. seit deren Amtsantritt längst wissen!
Und daß dem so ist, kann man in der Süddeutschen heute nachlesen: „De Maizière und das Euro-Hawk-Debakel Macher am Abgrund“ von Christoph Hickmann, Berlin
(inhaltlich): Die VS-Sache „Konzeptionellen Grundvorstellungen zum Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge in der Bundeswehr, erlassen im Februar 2008, vom damaligen GI der Bw Wolfgang Schneiderhan, enthält auf Seite 8 folgende glassklare Formulierung: „Drohnen, die für die Teilnahme am allgemeinen Luftverkehr vorgesehen seien, müssten grundsätzlich die gleichen luftfahrtrechtlichen Sicherheitsstandards wie bemannte Systeme erfüllen“. Auch dieser Erlaß und damit nur noch ein weiteres von dutzenden an Indizien für die Ignoranz und Ohnmacht sowie den zum Himmel schreienden Dilettantismus des Ministers, seines StS-AIN samt deren Berater ist diesen seit jeweilger Amtsübernahme als bekannt zu unterstellen! Oder muß man erst noch „Drohnen-Taschenkarten“ für Minister, BMVg-sprecher, StS’s, LW-Stäbe und AIN-Beamte entwickeln?
@iltis: Sie sind aber „pöse“, wenn Sie sagen . „Schon alleine deshalb, damit wenigstens der nächste Minister das Thema von Anfang an im Hinterkopf hat“?!
Hier der AG Link zu AGS Genehmigung:
http://augengeradeaus.net/2012/05/grunes-licht-aus-deutschland-fur-ags/
Auf Zeit.de konnte man diesen Schmankerl finden:
„Euro Hawk musste zudem wegen gesperrter Lufträume große Umwege fliegen. Erst da soll dem Verteidigungsministerium aufgefallen sein, dass es Probleme mit der Zulassung geben könnte, berichten Insider.“
Unfassbar, und das trotz des Fachkompetenzzentrum für UAS der Luftwaffe in Köln/Wahn! Werden da Informationen nicht weiter gegeben, oder will das BMVg von der Realität nichts wissen?
Im freien Fall: Die Bundeswehr hat gravierende Defizite in vielen Bereichen wie z.B. bei Führungsfähigkeit, Aufklärungskapazität u. Luftbeweglichkeit sowie enorme Probleme bei der Nachwuchsgewinnung. Schon das würde reichen, um politische Maßnahmen einzuleiten – aber die desaströs u. ziellos laufende Umstrukturierung sowie die massive Unterfinanzierung komplettieren die Misere. Nicht erst die Drohnenaffäre zeigt, dass der Minister sein Ressort fachlich u. inhaltlich nicht im Griff hat. Dazu kommt: Er genießt kein Vertrauen bei der Truppe. Unbedachte Phraseologie, fehlende Fürsorge u. planerische Umzulänglichkeiten sind die Gründe hierfür. Mit Ignoranz, Inkompetenz u. bürokratischer Überheblichkeit kann man so ein wichtiges Amt nicht ausüben. Wenn nun der Minister im Zusammenhang mit der Drohnenaffäre davon spricht, er habe die Reißleine gezogen, heißt dies eher, er befindet sich um freien Fall u. versucht sich per Fallschirm zu retten. Hier wird Führungsfähigkeit mit Selbstrettung verwechselt.
Small side remark: Im Wirtschaftsteil der FAZ ist heute zu lesen, dass die Franzosen den REAPER bestellt haben. Die französische Wirtschaft (Dassault) tobt. Wir Deutschen sind mit unserer Hilflosigkeit nicht alleine – was kein Grund zur Freude ist…
bin gespannt, wann die frz medien eine linie vom TH/AGS debakel in D zu den
Reapern ziehen.
das Gerät dürfte in F ja mal ungefähr ganz genauso wenig zulassungsfähig sein wie Heron/AGS/TH hier … ;)
immerhin hat der Franzos überseedepartements in denen eine luftraumsperrung fürs training weniger stressig sein dürfte als bei unserem zugeparkten luftraum.
§30 LuftVG gilt nur in sehr engen Grenzen und gerade die Polizei hat bei Flugunfällen und den daraus resultierenden Haftungsfragen Erfahrungen gesammelt.
Wenn man sich durch die EMAR in Europa Regeln aufstellt, sollte man sich daran halten. Ich möchte nicht jemand sein, der einem Menschen nach einem vermeidbaren Flugunfall erklären muss, warum sein Kind starb.
Für die militärische Wirkung/Fähigkeit wäre das Theater nicht nötig. Alle Informationen können bemannt beschafft werden!
Selbst wenn der EH die SA Fähigkeit bekommt schafft er den Download der Daten nicht!
Das System ist nicht Einsatzfähig!
Euch ist schon klar, dass die Karre in Manching erstmal weiter fliegt!?
@LTC007 und markus d.Ä.:
Was die Zulassungsprobleme und den Reaper angeht, so könnte das durchaus weniger Problematisch sein. In der Studie aus 2007 (2008?) zum Thema SAA Systeme für gie Global Hawk wurde eine ‚interim solution‘ für Pred/Reaper angesprochen, die man langfristig für den Global Hawk weiterentwickeln wollte.
Soll heissen: in jedem Fall gibt es da realistisch in naher Zukunft Lösungen
http://www.airforce-technology.com/news/newsga-asi-due-regard-radar-predator-b-uav
und „The USAF expects to demo in late summer of 2010 an SAA for the MQ-9.“
http://symposium.auvsi.org/auvsi10/public/SessionDetails.aspx?SessionId=82
was gem. DoD Report 2010 auch stattgefunden hat
Wiegold spricht! Guckst Du dradio.de ;-)
@Elahan:
„Selbst wenn der EH die SA Fähigkeit bekommt schafft er den Download der Daten nicht! Das System ist nicht Einsatzfähig!“
Da sind wir uns im Wesentlichen einig, wobei ich hinsichtlich der Downloadkapazitäten das ’nicht‘ durch ein ‚bedingt‘ ersetzen würde.
„Kann nicht sein, dass außer Staatssekretärs-Statement vom 15. Mai auf Bundeswehr-Webseiten nix Aktuelles zum EuroHawk steht, oder?“ – doch, dafür gibts jetzt was über den Bingo-Abend im Camp Marmal zu lesen… ;-)