DroneWatch: Böse Drohnen, gute Drohnen? Der Völkerrechtler sagt Nein
Der Völkerrechtler Thilo Marauhn wird gerne immer wieder in den Medien als Kronzeuge für das Böse der Drohnen zitiert – zumindest wird oft genug der Eindruck erweckt. Dabei hat der Jurist eine sehr differenzierte rechtliche Ansicht dazu. Zum Beispiel in einem bereits eine Woche alten Interview auf tagesschau.de, dass aber in der öffentlichen Debatte kaum zur Kenntnis genommen wurde. Vielleicht passte es einfach nicht.
Deshalb hier noch mal der Link, zum Nachlesen. Kernsatz scheint mir: Drohnen an sich sind weder gut noch schlecht, das geht meines Erachtens nach in der aktuellen Debatte unter. Es kommt immer darauf an, wie sie eingesetzt werden und ob ihr Einsatz die Einhaltung des geltenden Völkerrechts erleichtert oder erschwert.
Atomwaffen und Chemiewaffen an sich sind weder gut noch schlecht, das geht meines Erachtens nach in der aktuellen Debatte unter. Es kommt immer darauf an, wie sie eingesetzt werden und ob ihr Einsatz die Einhaltung des geltenden Völkerrechts erleichtert oder erschwert.
Die Äußerungen illustrieren die Verabsolutierung des Völkerrechts in der sicherheitspolitischen Debatte Deutschlands. In strategisch orientierten Debatten ist das Völkerrecht ein Aspekt unter vielen, der zudem in seiner Bedeutung dem Ausgang des Konflikts nachgeordnet ist. In der deutschen Debatte hingegen scheint, wie Marauhn auch sagt, alles auf das Thema Völkerrecht ausgerichtet zu sein und es auch bei der Diskussion von Einsätzen primär darum zu gehen, dass diese bestimmten Maximalinterpretationen des Völkerrechts genügen. Dass der Einsatz auch wegen dieser fragwürdigen, häufig von Aktivisten mit unklarer Agenda getriebenen Interpretationen scheitert, scheint hingegen als Nebensache verstanden zu werden.
Bevor mir jetzt wieder irgendwer versuche Dinge in den Mund zu legen die ich nie gesagt habe: Das Völkerrecht ist nicht irrelevant und sollte auch nicht gebrochen werden, aber es ist eben interpretierbar und nicht alles, worum es z.B. in der Drohnenfrage oder im Einsatz geht, und vielleicht sollte man sich alternativ einmal Gedanken darüber machen, wie man das Völkerrecht einsatzgerechter zu gestalten als es als einen in Stein gemeißelten Moralersatz zu verstehen. Nicht der Einsatz ist daran zu messen wie er dem Völkerrecht dient (wie Marauhn behauptet), sondern das Völkerrecht sollte dazu da sein, den erforderlichen Einsatz unter Ausschluss militärisch unnötiger Härten zu ermöglichen. Ein von den Erfordernissen des Einsatzes ganz losgelöstes Völkerrecht wäre nur überflüssiger Selbstzweck und absolut entbehrlich.
@MH75 | 30. Mai 2013 – 19:26
Das Völkerrecht ist nicht interpretierbar und klar gefasst. Es wird aber von den mächtigen Staaten für ihre Zwecke selektiv interpetiert und angewandt. So wie man es gerade braucht.
Drohnen sind einfach Werkzeuge und verstoßen selbstverständlich nicht gegen irgendein ominöses Völkerrecht. Welcher Vertrag sollte dies auch konkret sein? Drohneneinsätze in fremden Luftraum ohne Genehmigung der für diesen Luftraum hoheitlich zuständiger Behörden – das ist was anderes.
Aber auch da gibt es keinen Unterschied zwischen bemannten und unbemannten Flugzeugen.
Ich schätze Marauhn generell sehr, aber für seine Analyse muss man wohl nicht zwingend ausgewiesener Völkerrechtler sein. Natürlich haben Drohnen keinen Wert sui generis. Dasselbe gilt für Kleinwaffen, Torpedos oder auch atomare Sprengköpfe (die wir mit Blick auf ihre Weiterverbreitung – siehe Iran oder Nord-Korea – am liebsten wieder einstampfen würden). Der verantwortungsvolle und rechtlich korrekte Umgang mit diesen Mitteln der Kriegführung macht den Unterschied zwischen Gut und Böse.
Aber wie ein Blick auf die Geschichte und auch die Gegenwart zeigt, sind die Grenzen zwischen akzeptabler und fragwürdiger Anwendung von Waffen oft fließend. Und es gibt auch hinreichend viele Beispiele für klaren Missbrauch – oder zumindest die Unterstellung eines vermeintlich klaren Missbrauchs.
Zwei Aspekte sind neben der Frage, ob überhaupt eine Fähigkeitslücke besteht, bei bewaffneten Drohnen entscheidend: Erstens der eigene Umgang mit ihnen, nachdem sie beschafft und eingeführt sind. Das können die deutschen Verantwortlichen selbst entscheiden. Mein persönliches Vertrauen ist dabei groß, was aber nicht viel bedeutet. Und zweitens das, was andere glauben, wie wir sie einsetzen (könnten). Das wiederum kann uns in eine verdächtige und damit schwierige internationale Lage bringen, da das Beispiel CIA hier bereits Schule gemacht hat.
Wie schon an anderer Stelle gesagt: Es handelt sich im Kern nicht um eine rechtliche oder militärische, sondern um eine sicherheitspolitische Abwägung von Vor- und Nachteilen. Ich halte hier tendenziell viel von einer gewissen Zurückhaltung zulasten eines Ansatzes, der alles technisch Machbare immer sofort voll ausschöpft.
@Stefan
„Das Völkerrecht ist nicht interpretierbar und klar gefasst.“
Dann müssten Sie ja die Dokumente bzw. Passagen nennen können, in denen z.B. der Einsatz von Drohnen „klar gefasst“ sein soll?
In der BRD gibt es immerhin ein Völkerstrafgesetzbuch, aber dessen Inhalt ist wie alle Gesetze interpretierbar. Den Inhalt muß man aber vom Humanitären Völkerrecht bzw. dessen Anwendung auf internationaler Ebene unterscheiden, wo das Humanitäre Völkerrecht größtenteils eben kein Recht im Sinne des Begriffs ist. Es gibt dort z.B. keine unabhängige internationale Justiz, was das Ganze noch viel interpretierbarer macht.
„Es wird aber von den mächtigen Staaten für ihre Zwecke selektiv interpetiert und angewandt. So wie man es gerade braucht.“
Mit anderen Worten: Staaten interpretieren Völkerrecht, und sie können dies tun, weil es eben interpretierbar ist. Die sicherheitspolitisch relevante Frage, die daraus folgt, ist: Wie müsste Deutschland das Völkerrecht vor dem Hintergrund eigener Interessen interpretieren? Welche Abkommen etc. müsste man ändern oder ggf. aus ihnen austeigen (was zur Folge hätte, dass sie nicht mehr für Deutschland gelten)?
Moral hin oder Heer
Welcher den Krieg will nahm da je das Argument an.
Als die türken im 16Jahrhundert die Kanone hatten, und Europäer noch nicht
Weil uns die Technologie fehlte.
Auch die Panzerentwicklung wurde nicht wie es immer heißte von 1933 bis 1939 entwickelt sondern ging in den 20er Jahre heimlich los.
Drohen Technologie zu verweigern ist die Pure Dummheit, den auch Russland und China bauen eigene Drohnen.
Wir sind schon weit hinter her und wir sind gar nicht in Abwehr fragen, da hat das Thema noch keine Bedeutung.
Denn es können die auch eines Tages gegen Deutschland eingesetzt werden, was heute noch sehr fern ist weiß keiner was morgen schon ist.
Moral am Drohnen Krieg mit Auto werden jedes Jahr tausende Frösche und Katzen und Füchse überfahren, dürfen wir Morgen dann noch Auto fahren.
Und Trotzdem werden Straßen ausgebaut
Wer weiß wirklich was Morgen Islamisten vorhaben heute sind es Messer und Buschmesser.
Und Morgen wieder neue Mobile kleine Truppen die zu spät erkannt werden , da wir in 10 Jahre die dann vielleicht nur noch mit Drohen aufhalten können ?
@MH75 | 30. Mai 2013 – 20:28
Mein Kommentar bezog sich allgemen auf das Völkerrecht. Bezüglich Drohnen gibt es dort (noch) nichts. Ich habe nichts gegen Drohnen. Für bestimmte Einsätze sind sie sinnvoll. Allerdings halte ich ihren militärischen Wert für stark überschätzt.
Gesetze sind nur durch den Gesetzgeber, das demokratisch legitimierte Parlament, interpretierbar. Juristen haben diesen Gesetzen lediglich Geltung zu verschaffen und zu beurteilen ob gegen die Buchstaben des Gesetzes verstoßen wurde.
Das Völkerrecht ist klar gafasst und nicht interpretierbar. Mächtige Staaten interpretieren es, weil sie die Macht dazu haben es zu verletzen. Einige Staaten benutzen es wenn es ihnen in den Kram paßt und an anderer Stelle kümmern sie sich nicht darum. Wünschen sie einen Krieg, dann ist es gut wenn der Sicherheitsrat zustimmt und wenn nicht, dann führen sie ihn trotzdem. Darum braucht man sich nicht zu wundern, wenn immer mehr Staaten dieser Methode folgen.
@Stefan
„Das Völkerrecht ist klar gafasst und nicht interpretierbar. “
Leider selten so gelacht – da hätte ich mir mein Studium, in dem Internationales Recht Nebenfach war, ja sparen können :-)
Eine (kleine) Auswahl aktueller Diskussionsthemen:
+ Definition des Terrorismus
+ Sezessionsrecht
+ Menschenrechte vs. Immunität
+ Bindung des Sicherheitsrates an völkerrechtliche Menschenrechtsstandards
+ menschenrechtliche Verantwortlichkeit multinationaler Unternehmen
+ etc. etc.
Zu diesem Thema gibt es ganze Bibliotheken und zu viele Lehrstühle um hier auch nur einen Überblick geben zu können.
Sorry – ich befürchte das Weltbild, dass eigentlich alles klar ist und nur die bösen mächtigen Staaten alles durcheinanderbringen ist zu einfach und entspricht nicht der Realität.
@Stefan
„Gesetze sind nur durch den Gesetzgeber, das demokratisch legitimierte Parlament, interpretierbar. “
Das Völkerrecht ist aber (außer in seiner Sonderform des Völkerstrafgesetzbuches) kein nationales Recht, das von Gesetzgebern oder gar „demokratisch legitimierten Parlamenten“ beschlossen würde sondern eine Sammlung von in der Praxis mehr oder weniger verbindlichen Absichtserklärungen von Regierungen, denen ein Staat nach Belieben beitreten oder auch wieder verlassen kann.
„Das Völkerrecht ist klar gafasst und nicht interpretierbar. Mächtige Staaten interpretieren es, weil sie die Macht dazu haben es zu verletzen.“
Nicht jede Interpretation ist eine Verletzung. Davon abgesehen müßte Ihre Formulierung angesichts des offenkundigen Widerspruchs zwischen Ideal und Wirklichkeit etwa so heißen: „Ich wünsche mir, daß das Völkerrecht nicht interpretierbar wäre…“. Das Macht über dem Völkerrecht steht, ist eine unumstößliche Tatsache. Auch das Völkerrecht muß sich daher zu seiner Durchsetzung auf die militärische Unterstützung ausreichend mächtiger Akteure stützen, die diese Unterstützung aber rationalerweise in den Kontext ihrer nationalen Interessen stellen. Ohne diese militärische Macht ist das Völkerrecht nur Altpapier, wie man u.a. Mitte der neunziger auf dem Balkan am Beispiel „völkerrechtlich bindenden“ VN-Resolutionen erleben konnte. Ein bosnischer Zyniker soll damals VN-Resolutionen sogar auf Toilettenpapier gedruckt haben, das damals (anders als das Völkerrecht) aber immerhin noch einen praktischen Wert hatte.
„Darum braucht man sich nicht zu wundern, wenn immer mehr Staaten dieser Methode folgen.“
Träfe dies zu, dann müssten sich z.B. die Aufständischen in Afghanistan in Folge des guten Beispiels der Bundeswehr ja streng an das Völkerrecht halten. Aber warum sollten sie das auch tun? Ihnen entsteht ja kein Nachteil durch den Bruch des Völkerrechts, im Gegenteil.
Es verwundert mich, dass hier ein neuer differenzierender Aspekt angesprochen worden sein soll. Ich hatte in mehreren Kommentaren darauf hingewiesen, dass das Adjektiv „ethisch“ in Bezug auf Gegenstände keinen Sinn macht. Weder eine Waffe, noch sonst ein Gegenstand können ethisch sein. Die Diskussion leidet unter dem Versuch, die Zielsetzung, die mit der Beschaffung verbunden ist, zu verschleiern. Erst wenn diese Zielsetzung bekannt ist, kann die Frage nach der Ethik gestellt werden. Dabei ist auch das Völkerrecht nur ein Aspekt in einer Ethikdiskussion,denn nicht jede völkerrechtlich zulässige Handlung ist auch unter ethischen Aspekten gerechtfertigt.
Oft wird versucht, diese Diskussion durch den Verweis auf das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie zu beschränken. Das halte ich für gefährlich, denn jede Lebenserfahrung spricht für die These, dass auch dort falsche Entscheidungen getroffen werden. Ein schwer zu widerlegendes Argument in der Diskussion ist der Hinweis auf die durch Kampfdrohnen leichtere Führbarkeit von Kriegen und die damit verbundene Absenkung der Hemmschwelle. Eine Zunahme der Präzision in der Wirkung zur Vermeidung von Kollateralschäden ist bei den Drohnen im Vergleich zu bemannten Systemen nicht zu beobachten. Ich würde mich in so einer Diskussion auch nicht auf die technischen Aspekte reduzieren, da auch das Problem des Fliegens im kontrollierten Luftraum technisch ja durchaus lösbar ist.
Im Ergebnis ist ein Umdenken, eine Neuausrichtung des militärischen Denkens erforderlich. Die militärisch technologische Überlegenheit hat doch in den asymetrischen Konflikten keinen wirklichen Vorteil gebracht. Wir brauchen für asymetrische Konflikte andere Ansätze, als die, die wir bisher hatten. Und diese Ansätze werden nicht in erster Linie konventionell militärisch sein. Bei konventionell gedachten Konflikten sind wir überdies noch mehr auf europäisch angelegte Lösungen angewiesen. Und bei den europäischen Lösungen sollten wir das beitragen, was wir wirklich können. Bewaffnete Drohnen könnten wir als Staat im Zentrum Europas weit weniger gut als andere.
Mit dem Völkerrecht wird zu oft falsch argumentiert. Es wird viel zu sehr moralisiert als sich an den Fakten orientiert. Zumindest im humanitären Völkerrecht sind viele Maßnahmen vielmehr erlaubt, z.B. das gezielte Töten des Gegners innerhalb eines bewaffneten Konfliktes, auch wenn dieser sich nicht im Gefecht befindet. Auch nicht unverhältnismäßige Schäden der Zivilbevölkerung sind nicht verboten. Diese Aspekte werden aber heute ausgeblendet, wenn wir darüber diskutieren, wie die Streitkräfte eingesetzt werden und was sie in einem bewaffneten Konflikt dürfen. Nach humanitärem Völkerrecht wäre das nämlich weit mehr, als man in Deutschland wahr haben möchte.
Ich bin kein Jurist, aber was Marauhn zur Steuerung von US-Drohnen über Somalia gerade gesagt hat, geht weit über den IMHO uninteressanten Ethik-Krams gut/böse hinaus. Wenn es von Deutschland aus passiert, ist es eine „Beteiligung an einem völkerrechtlichen Delikt“. Kein Link, aber ein Hinweis, dass Fullquote bei der Süddeutschen zu finden ist.
@Detlef Borchers
Die Amerikaner neigen nicht dazu, ihren mangelnden Willen zum Handeln völkerrechtlich zu kaschieren, sondern setzen Rechtsberater zur Erstellung der erforderlichen Argumentation ein. Drohneneinsatz gegen Ziele in Somalia läßt sich z.B. problemlos völkerrechtlich legitimieren, etwa unter Berufung auf Zustimmung der Übergangsregierung oder unter Verweis auf eine der zahlreichen VN-Konventionen zum Thema Terrorismus, die bewaffnetes Vorgehen als Selbstverteidigung legitimiert, wenn ein Staat nicht willens oder in der Lage ist, von seinem Territorium ausgehende terroristische Aktivität zu unterbinden.
Das Völkerrecht wird in der deutschen Diskussion allgemein mit Heilserwartungen überfrachtet, die es real einfach nicht erfüllen kann. Sogar die Kirchen argumentieren ja mittlerweile lieber mit dem Völkerrecht als mit der Heiligen Schrift.
@schleppi
„Ethisch“ bedeutet doch nicht mehr als die Übereinstimmung von Entscheidungen mit Werten. Wenn man die Wahrung nationaler Interessen als zentralen Wert betrachtet, dem ein politischer Entscheidungsträger folgen sollte, dann ist die Tötung von Feind im Zusammenhang mit der Verfolgung nationaler Interessen grundsätzlich kein ethisches Problem, wobei unbeabsichtigte strategische Nebenwirkungen zu prüfen sind, was auch im Fall Pakistans oder Somalias von amerikanischer Seite erfolgt ist. Die strategische Argumentation gegen Drohneneinsätze mit Verweis auf die mutmaßlich negative Wirkung auf die öffentliche Meinung in Pakistan erübrigt sich, wenn man sich etwa die durchweg positiven öffentlichen Reaktionen in Pakistan auf 9/11 anschaut.
Korrigiert mich wer aber soweit mir bekannt ist zum Beispiel Ramstein auch wenn es in Deutschland liegt Amerikanische Hoheitsgebiet oder täusche ich mich da an dieser Regelung.
@MH75
Sie schrieben:
Zitat: „In der BRD gibt es immerhin ein Völkerstrafgesetzbuch, aber dessen Inhalt ist wie alle Gesetze interpretierbar.“
Ich kommentierte dazu:
Zitat: “Gesetze sind nur durch den Gesetzgeber, das demokratisch legitimierte Parlament, interpretierbar. ”
Sie erwiedern:
Zitat: „Das Völkerrecht ist aber (außer in seiner Sonderform des Völkerstrafgesetzbuches) kein nationales Recht, das von Gesetzgebern oder gar “demokratisch legitimierten Parlamenten” beschlossen würde sondern eine Sammlung von in der Praxis mehr oder weniger verbindlichen Absichtserklärungen von Regierungen, denen ein Staat nach Belieben beitreten oder auch wieder verlassen kann.“
Das passt ja nun überhaupt nicht zusammen. Ich rede von nationalem Recht. Und Sie reden vom Völkerrecht.
Bitte vorher richtig lesen, sonst wirds albern. Das ist ja schon der Wiederholungsfall innerhalb dieses Themas.
@St.Michael | 30. Mai 2013 – 21:10
Ach Sie haben studiert. Donnerlitchen.
Ich auch. Unter Beibehaltung meines gesunden Menschenverstandes. Nicht jede Lehrmeinung ist die einzig richtige Meinung.
Den Beiträge von @califax und von @schleppi kann ich mich nur anschließen.
Und mit den beiden Kernausage von Professor Thilo Marauhn „Es kommt immer darauf an, wie sie [die Drohnen] bedient werden“ sowie „Die schwierige Frage ist, ob es tatsächlich eine Entwicklung gibt, die zu autonomen Systemen führt, also zu einem Ausschluss des Menschen aus Entscheidungsprozessen. Das halte ich unter gegenwärtigen Bedingungen nicht für wahrscheinlich. Und vor allem wäre deren Einsatz aus meiner Sicht völkerrechtlich nicht zulässig.“ Ist der Diskussion fast jeglicher Boden entzogen.
Man sollte deshalb die Diskussion konkret darauf verlagern, wie will denn der Minister – samt weiterer Drohnenemphatisten in dessen Umfeld und bei der Truppe bzw. der Luftwaffe -, was genau erreichen, bei welchem konkreten Nutzwerten (Kosten vs. Wirkung), bei nicht marktverfügbaren, weil bislang nicht zulassungsfähigen und damit ungelegten Eiern?
Genau das ging bislang in dem fruchtlosen und rein publizistischen Gelabere zwischen „ethischen Waffen“ und „Killerdrohnen“ unter und ist durch ein einerseits unsägliches militärisches „Breite vor Tiefe“ des Ministers und andererseits durch ein „abgrundtiefes Unwissen vor militärischer, politischer und intellektueller Breite“ gekennzeichneter extrem linker Müll, mit dem man nur noch das Parlament langweilt und an dem sich die einschlägigen Postillen samt einschlägiger Redakteure „aufgeilen“ können
Wenn genau ein Verteidigungsminister sich auf dieses klägliche Niveau nicht nur begibt, sondern auch noch hartnäckig und offenbar unbelehrbar darauf weiter herumreitet, hätte ich in meiner aktiven Zeit sowie ungeachtet jeglicher eigener zu unterstellender politischer Einstellung, das in den Dienstzimmern von StffKpt’en und EO’s obligatorische Bild des Verteidigungsministers demonstrativ umgehängt. Und zwar mit der Rückseite nach vorne!
califax | 30. Mai 2013 – 19:56
„Drohnen sind einfach Werkzeuge und verstoßen selbstverständlich nicht gegen irgendein ominöses Völkerrecht. Welcher Vertrag sollte dies auch konkret sein?“
Zum Bsp das SALT-II-Abkommen. naturlich können Staaten sich in Vertägen verpflichen bestimmte Waffen zu ächten oder in ihrer Anzahl oder Fähigkeit beschränken. Dies haben wir zum Bsp bei anderen UAV getan (Taurus).
„Aber auch da gibt es keinen Unterschied zwischen bemannten und unbemannten Flugzeugen.“
Siehe oben, denn ein Taurus ist ein unbemannter Flugkörper und unterscheidet sich von einen UAS nur in seinem automatisationsgrad und dass er nicht zurück kehrt (was technisch kein Problem wäre, siehe CL 289).
Wenn UAV autonom arbeiten, ist die Zielauswahl schon etwas anderes als bei bemannten Lfz und durch die Zeitverzögerung bei der Datenübertragung und der Störbarkeit versucht man genau dies zu tun. Viele betrachten die UAV Technologie leider rückwärtsgewandt, aus dem AFG Einsatz heraus ohne die möglichen Einsatzzenarien der Zukunft in ihre Überlegungen mit einzubeziehen. Die Zulunft der bew UAV ist bemannt.
@Stefan
Sorry – war nicht persönlich gemeint. Da haben wohl all die Lehrstühle unrecht.. ;-)
Was sind das doch für seltsame Diskussionen. Akademisch offensichtlich auf höchstem Niveau. Nützt es was? Nein! Die Drohnen werden eingesetzt und da kann man gerne moralisierend und juristisch deklinierend mit dem Finger auf andere zeigen. Das ist ja möglicherweise das Gute an so einer Diskussion, man kann sich vortrefflich streiten und es hat keine Folgen. Hier brauch man wirklich niemandem erzählen wo auf der Welt, das Völkerrecht offensichtlich und massiv mit Füßen getreten wird. Das wird aber nie wirklich thematisiert, nicht einmal im, derzeitig prominenten, Syrien Fall. Es wird so rechtzeitig abgebrochen, dass es folgenlos bleibt. Auf der anderen Seite sollte man vielleicht dankbar sein, dass es uns vergönnt ist solche Debatten zu führen und nicht Opfer einer Völkerrechtsverletzung sind. Denn das würde uns sicherlich eine ganz andere Sichtweise bescheren.
OT:
Ich weiß nicht in weit das bereits bekannt war, Mig-Generaldirektor Sergej Korotkow hat wohl heute laut NTV bestätigt, das Russland 10 Mig-29MM2 an Syrien liefern wird. damit werde ein Vertrag erfüllt heißt es.
Stefan:
Ich dachte eigentlich bisher aufgrund dessen, was ich aus dem Gemeinschaftskundeunterricht behalten habe, dass das Parlament (Legislative) Gesetze beschließt, welche dann von der Exekutive (Verwaltung, Polizei, etc.) umgesetzt werden und im Streitfall von der Judikative interpretiert werden. Das Parlament interpretiert da nix. Die müssen nur dafür sorgen, dass der beschlossene Gesetzestext möglichst eindeutig ist.
Nach dem Inkrafttreten wäre jegliche Interpretation durch das Parlament bei aktuellen Anwendungsfällen möglicherweise schon der Versuch einer Einflussnahme… (abgesehen davon, dass ich keine legalen Verfahren sehe, mit denen aktuell Einfluss genommen werden könnte).
heute steht in der faz, seite staat und recht, ein stück über einen referenten, der früher in der polit. abteilung des bmvg war und im november einen artikel über drohnen verfasst hat. tdm hat ihn in die z-verwaltung entsorgt.
Bin jetzt seit 2001 Soldat in und in Lybien, Afghanistan und Mali gewesen (letzteren beiden regelmaessig) und ich muss leider sagen unsere Bundeswehr sollte solche hochkomplexen Waffentraeger am besten gar nicht anschaffen duerfen.
So schlecht wie bei uns im Bereich Aufklaerung, Kommunikation und Analyse gearbeitet wird, kann das nur schlimme Folgen haben, sollten wir jemals wirklich eine solche Waffe einsetzen wollen.
Ich hoffe das vorher sich in o.g. Bereichen einiges aendert, und bis dies geschehen ist eine Beschaffung verhindert wird… wie auch immer.
Sind Drohnenpiloten Kombattanten nach dem humanitären Völkerrecht Kombattanten,
Auch wenn sie die Drohnen aus der BRD steuern?
Wenn ja, werden die Bodensationen und ihre Wohnungen dann zu legitimen mili Zielen?
Verlieren sie den geschützten Kombattantenstatus, wenn sie nach ihrem Schichtdienst nach Hause fahren?
Was ist, wenn sie nicht unterscheidbar von Zivilpersonen (ihre UAV bedienen (kämpfen), ihre Waffen nicht offen tragen (ist eine Fähigkeit der UAV)?
Was darf ein Drohnenpilot als Kombattanten bekämpfen?
Wird ein Drohnenpilot gefangengenommen, wird er dann Kriegsgefangener?
Müssten die deutschen Behörden US Drohnenpiloten welche aus DEU heraus ihre UAV steuern festnehmen?
„Hamburg/Stuttgart – Laut Recherchen des NDR-Politikmagazins „Panorama“ und der „Süddeutschen Zeitung“ sind US-Standorte in Deutschland „maßgeblich“ in die gezielten Tötungen von Terrorverdächtigen in Afrika durch Drohnen eingebunden. So heißt es in einer am Donnerstagnachmittag versendeten Mitteilung der beiden Medien. Neben der Air-Force-Basis in Ramstein (Rheinland-Pfalz) ist dabei das Africa Command (kurz „Africom“) in Stuttgart involviert.“(SZ)
@Elahan
Alles keine grundsätzlich neuen Fragen. Spätestens seit 1905 die Masse Artillerie das unmittelbare Gefechtsfeld verlassen hat haben wir Soldaten/Kombatanten, die indirekt töten.
Wie oben schon angedeutet ist Völkerrecht hochgradig abhängig von der Auslegung und der Durchsetzbarkeit.
„Sind Drohnenpiloten Kombattanten“ – Ja.
„Wenn ja, werden die Bodensationen und ihre Wohnungen dann zu legitimen mili Zielen“ „Verlieren sie den geschützten Kombattantenstatus, wenn sie nach ihrem Schichtdienst nach Hause fahren?“ – Bodenstationen ja, Wohnung nein, Ja, wie ein Soldat, der aus dem Einsatz heimkehrt.
„Was ist, wenn sie nicht unterscheidbar von Zivilpersonen (ihre UAV bedienen (kämpfen), ihre Waffen nicht offen tragen (ist eine Fähigkeit der UAV)?“
Es sind ja Soldaten, die die Drohnen bedienen – also von zivilen Personal unterscheidbar. Drohnen sind „offen getragene“ Waffen.
„Was darf ein Drohnenpilot als Kombattanten bekämpfen?“ – Jedes gemäß humanitärem Recht in bewaffneten Konflikten legitime Ziel.
„Wird ein Drohnenpilot gefangengenommen, wird er dann Kriegsgefangener?“ – Ja
„Müssten die deutschen Behörden US Drohnenpiloten welche aus DEU heraus ihre UAV steuern festnehmen?“ – Grundsätzlich nicht. Eine Grauzone wäre sicherlich, wenn der Drohnenpilot Kriegsverbrechen begeht, jedoch nicht durch US-Militärjustiz verfolgt wird. Im Zweifelsfall müsste man da die bilateralen Stationierungsabkommen mal studieren. In der Realität wird hier der Nachweis sicher sehr schwer.
@St Michael
Danke für die Antwort.
Bei der Antwort zum Thema Schichtdienst bin ich mir nicht so sicher, ob man dies juristisch bewerten kann, wie die Rückkehr aus einem Einsatz. Da freue ich mich auf weitere Meinungen :-)
http://www.npr.org/2012/05/01/151778804/john-brennan-delivers-speech-on-drone-ethics
http://www.oxfordresearchgroup.org.uk/publications/briefing_papers_and_reports/discussion_paper_2
http://t.nbcnews.com/technology/drone-pilot-burnout-triggers-call-recruiting-overhaul-1C9910483
“Verlieren sie den geschützten Kombattantenstatus, wenn sie nach ihrem Schichtdienst nach Hause fahren?” – Bodenstationen ja, Wohnung nein, Ja, wie ein Soldat, der aus dem Einsatz heimkehrt.
Dienst ist nicht gleich Arbeitszeit/Schichtdienst. Es gibt z.B. für deu Soldaten grundsätzlich keine Arbeitszeitregelung. Ist ein Soldat kein Kombattant mehr, wenn er nach einem Außeneinsatz zurück ins Camp geht und sich im Fitness Studio erholt? Gilt das auch für Aufständische?
@Elahan
Tja, das sind eben die Probleme, die sich mit einem Völkerrecht, dass auf klassische Konflikte ausgelegt ist, in einem modernen Umfeld ergeben.
Aber nach meiner (und wirklich nur meiner!) Bewertung ist ein Soldat, der seinen Dienst beendet und nach Hause fährt kein Kombattant mehr im Gegensatz zum Soldat, der sich im Feldlager ist ja weiterhin in einer militärischen Liegenschaft in einem kriegerischen Umfeld befindet.
Spätestens beim Aufständischen wird es dann Zeit den Rechtsberater zu rufen ;-)
@ MH75
Man kann ein Problem natürlich dadurch umgehen, dass man eine neue Definition einführt. Ist im Ministerium auch wohl gängig. Hier bringt es nicht wirklich viel. Die Wahrung nationaler Interessen als einen ethischen Wert an sich zu betrachten ist mehr als verwegen und deutlich neben der Sache.
@ Elahan | 31. Mai 2013 – 14:20
Das würde ich so nicht stehen lassen.
Entscheidung Bundesverwaltungsgericht BVerwG 2 C 41.10 vom 15.12.2011.
Daher hatte ich zum Beispiel in einer Höheren Kommandobehörde, in der ich Dienst versah, als Soldat per Geschäftsordnung eine festgeschriebene 41h-Woche gem. Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (Arbeitszeitverordnung – AZV).
Bezüglich AFRICOM/Ramstein und angebliche neue Erkenntnisse durch die SZ empfehle ich Seidlers Sicherheitspolitik.
@Someone
Deshalb schieb ich ja „grundsätzlich“ und so sind Ausnahmen möglich. Es geht auch nicht um Bürosoldaten, sondern um Einsatzsoldaten und im Einsatz sind Soldaten grundsätzlich solange in Beschäftigung, wie es der Auftrag erfordert. Dienstzeitende geschieht bei Bs mit der Pensionierung und nicht jeden Tag um 16:30 :-)
@ Elahan
Aber in dem o.a. Beispiel ging es doch um Piloten von UAV in DEU und die werden geregelte Zeiten haben. :-)
@Someone
Ja und unser zukünftiger Gegner legt sich auch mal hin oder geht in die Etappe ;-)
@elahan:
„Siehe oben, denn ein Taurus ist ein unbemannter Flugkörper und unterscheidet sich von einen UAS nur in seinem automatisationsgrad und dass er nicht zurück kehrt (was technisch kein Problem wäre, siehe CL 289).“
Also eine für Nuklearkriegsszenarien relevante Cruise Missile als Beispiel für die aktuell diskutierten Drohnen zu bringen, ist schon ein wenig gewagt. ;)
Aber selbstverständlich: WENN man in einem Vertrag vereinbart, auf eine Waffe zu verzichten, DANN haben die Vertragspartner untereinander eine rechtliche Grundlage geschaffen – jedenfalls während der Vertragslaufzeit.
WENN.
Aber auch erst dann, wenn.
@califax
Was unterscheidet denn eine Cruise Missile von einem UAV? Der Gefechtskopf ist ja wohl austauschbar! Man hat beim Taurus auf ein ferngesteuertes Eingreifen in die Flugsteuerung verzichtet, weil die Echtzeitübertragung und die Datensicherheit nicht gewährleistet werden konnte.
@Elahan:
Was unterscheidet denn Space Shuttles und Spielzeughelikopter von Cruise Missiles?
Antwort: Der Verstand. Der gesunde rationale Menschenverstand im Gegensatz zu stupidem Sophistieren. ;)
Und schon zeichnet sich das nächste Ungemach des BMVg und damit des Ministers ab.
Im Zusammenhang mit der unsäglichen „Killerdrohnen-Debatte“ auf die sich der Minister mit „Bündnis 90 / Die Grünen“ und „Die Linke“ einließ und die nunmehr versachlichend auch die SPD (Oppermann) aufgriff „Die SPD lehne gezielte Tötungen strikt ab, sie seien außerhalb von bewaffneten Konflikten illegal“, berichteten die „Süddeutsche Zeitung“ und das ARD-Magazin „Panorama“:
US-Standorte in Deutschland seien maßgeblich in gezielte Tötungen von Terrorver- dächtigen in Afrika durch Drohnen eingebunden. Verwickelt seien das 2008 neu eingerichtete Oberkommando „Africom“ des US-Militärs für Afrika in Stuttgart und das Air Operations Center (AOC) der US-Luftwaffe im rheinland-pfälzischen Ramstein.
Zur fragwürdigen Rolle der US-Air Force Base Ramstein als Drohnen-Relaisstation, ohne diese man keine derartigen Angriffe durchführen könne, sagte der Gießener Völkerrechtler Thilo Marauhn: „Die Tötung eines Terrorverdächtigen mit Hilfe einer bewaffneten Drohne außerhalb eines bewaffneten Konflikts kann – wenn die Bundesregierung davon weiß und nicht dagegen protestiert – Beteiligung an einem völkerrechtlichen Delikt sein“.
Das könnte die zu einer sehr heiklen Situation führen und fraktionsübergreifend in Sachen U.S.-Drohnen-Praktiken weiter sensibilisieren sowie voll auf TdM und seine „Kampfdrohnen-Pläne“ zurückschlagen.
Die „SZ“ und „Panoram“ führten weiterhin aus, daß die Bundesregierung betont habe, sie habe _k_e_i_n_e_r_l_e_i_ Anhaltspunkte, dass Drohnenangriffe über Deutschland geplant oder durchgeführt würden [Link gelöscht. T.W.]
Jedoch die Presseinformation der RAe Dr. Peter Becker und Otto Jäckel zum Verfahren 1 K 2822/12 vor dem Verwaltungsgericht Köln und zum am 25. März zugestellten Urteil aus mdl. Verhandlung vom 14.03.2013 beweißt eindeutig, daß die Beklagte die Bundesrepublik Deutschland ist, vertreten durch das Bundesminsterium für Verteidigung (vgl. das Rubrum des Urteils in http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_13/LP04413_270313.pdf)! Gegen dieses Urteil wird seitens der Anwälte des Klägers Berufung eingelegt.
Der Kläger ist ausgerechnet Wolfgang Jung, Sprecher der Friedensbewegung in der Pfalz und dieser wird sicherlich gegenüber dem BMVg nicht sehr zurückhaltend sein!
Das wäre dann das nächste Fettnäpfchen in das der Minister reingetreten wäre, weil er offenbar von seinem Referat R I 2 „Verwaltungsrecht; Prozessführung Verwaltungsgerichte, Europarecht“ und /oder Referat R I 3 „Völkerrecht; Rechtsgrundlagen der Einsätze der Bundeswehr einschließlich verfassungsrechtlicher Bezüge; Menschenrechte“ über den heiklen Fall nicht informiert wurde. Zumindest werden die Kanzlerin und das Auswärtige Amt über diese weitere „vertrauensbildende Maßnahme“ des BMVg nicht erfreut sein?
[Auch die WiWo-Webseite ist eine deutsche Verlagswebseite und findet hier nicht statt, deshalb Link gelöscht. T.W.]
@califax
Wir schreiben aneinander vorbei :-)
Ich schreibe über die rein technische Definition.
Ein Taurus ist ein UAV ohne Fahrwerk und ohne Fernsteuerung.
US Drohnen werden zum Teil eingesetzt wie cruise missiles (Flugbahn und Ziel werden programmiert) nur dass sie nicht ins Ziel fallen und zurückkommen. Würde Cassidian vernünftig agieren, könnte MBDA einsatzfähige RPAs herstellen.
@Vtg-Amtmann
„Die „SZ“ und „Panoram“ führten weiterhin aus, daß die Bundesregierung betont habe, sie habe _k_e_i_n_e_r_l_e_i_ Anhaltspunkte, dass Drohnenangriffe über Deutschland geplant oder durchgeführt würden“
Es ist ein offenes Geheimnis, dass die US-amerikanische militärische Infrastruktur in Deutschland für zahlreiche Zwecke genutzt wird, die von der Bundesrepublik offiziell abgelehnt werden. Wenn die Bundesregierung dafür „keinerlei Anhaltspunkte“ besitzt, liegt das daran, dass sie offiziell nicht danach fragt. Ebenso fragt man nicht nach sonstigen behördlichen Aktivitäten der Amerikaner, die auf deutschem Boden stattfinden, und die man als Verstoß gegen deutsches Recht bewerten könnte, wenn man sie den offiziell zur Kenntnis nehmen würde. Die Amerikaner sind aber bei weitem nicht die einzigen, die sich in Deutschland mit faktischer Deckung der Bundesregierung so verhalten.
@MH75: Sorry, das BMVg soll zum Verfahren Az. 1 K 2822/12 Verwaltungsgerichts Köln zwei Prozesbevollmächtigte, eine Dame und einen Herren, entsandt haben, (man vgl. Seite 26 in https://www.bmvg.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY4MzU3ODZmNzMzOTY2NjUyMDIwMjAyMDIw/Das%20BMVg%20stellt%20sich%20vor_Juli%202012_final_barrierefrei.pdf),welche sich durch Überreichen von Visitenkarten gegenüber dem Vorsitzenden Richter legitimiert haben sollen, aber anonym blieben und auch im Rubrum des Urteils entgegen § 117 (2) Verwaltungsgerichtsordnung nicht benannt wurden.
Das Bundesministerium der Verteidigung habe bereits in seiner schriftlichen Einlassung zu der Klage beantragt, die Klage abzuweisen, weil diese unzulässig sei. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach-und Streitstandes wird auf den Inhalt der Akte und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen. Dem Kläger und seinen Anwälten seien weder die Existenz einer solchen Akte, noch deren Inhalt oder die beigezogenen Verwaltungsvorgänge bekannt gewesen. Deshalb sei Einsicht in diese Akte gefordert worden, die aber erst bei der Vorbereitung der Berufung möglich sein werde.
Irgendwie komisch das Ganze und möglicherweise dem Fall sehr unklug noch mehr Brisanz gebend, auch oder gerade weil es sich beim Kläger um einen Vertreter der Friedensbewegung handelt.
Die neue Flugleitzentrale wurde im Oktober 2011 unter dem Namen „Air and Space Operations Center“ (AOC) auf dem US-Stützpunkt in Betrieb genommen. Die eigentliche „Baustelle“ wird aber gerade erst eröffnet.
Aber die Man höre sich http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/2128389/ das Interview des Deutschlandfunk mit Prof. Dr. Thilo Marauhn vom heutigen Morgen an, der gemäß dem Genfer Abkommen von 1949 und den Zusatzprotokollen von 1977 klar definierten Begriff des „Bewaffneten Konflikts“ zu dem Fazit kommt, „… da greift der internationale Menschenrechtsschutz. Und wenn man sich da mal den Artikel zwei der Europäischen Menschenrechtskonvention anschaut, ähnlich auch Artikel sechs des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, dann ist solch eine Tötung nur zulässig entweder zur Vollstreckung eines Todesurteils – dass muss aber von einem Gericht verhängt worden sein – oder wenn jemand gegen rechtswidrige Gewalt verteidigt wird, wenn bei eine Festnahmeaktion jemand getötet werden muss oder wenn ein Aufruhr rechtmäßig niedergeschlagen werden muss. Unter anderen Voraussetzungen sind Tötungen von Menschen nicht zulässig.“
Prompt haben als erstes einschlägige Medien, wie „der Freitag“, „Neues Deutschland“, „junge Welt“, etc. den Fall erneut aufgenommen.
Man wird stündlich darauf warten können, daß „integre Printmedien“ sauberer rechierchieren und den StS Seibert ob dessen Aussage auf der Bundespressekonferenz von gestern „Ich kann für die Bundesregierung diese Behauptungen, die in der Berichterstattung aufgestellt werden, nicht bestätigen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu solchen angeblich von US-Streitkräften geplanten oder durchgeführten Einsätzen vor. Für Weiteres kann ich eigentlich nur an den Sprecher des Auswärtigen Amtes verweisen“, mittels der Gerichtsakten „Wolfgang Jung (Sprecher der Friedensbewegung in der Pfalz) gegen „Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das BMVg) seines Unwissens belehren und derert das BMVg und damit den verantwortlichen Minister in eine weiteren Fall der Nichtinformation „vorführen“ (vgl. http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_13/LP04413_270313.pdf).
Wie schnell die Zeit vergeht…………und die Position einer Regierung-
Franz Josef Jung: „Territoriale Integrität respektieren“
Unterdessen hat Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung die USA für ihre Angriffe auf Extremisten in Pakistan scharf kritisiert und zum Stopp aufgerufen. „Hier ist die territoriale Integrität Pakistans zu respektieren“, sagte Jung bei einem Besuch in der Hauptstadt Islamabad. Er werde sich dafür einsetzen, dass solche Vorstöße in Zukunft ausblieben. (Süddeutsche 17.05.2010)
– oder wenn FJ Jung gewusst hätte, dass die USA mit Unterstützung/Dudung der BRD operieren
Zu jedem Krieg, den die USA geführt haben, gibt es mindestens eine Rede, mit der der jeweilige Präsident die Kriegsgründe erläutert, die militärischen Ziele beschreibt und den Gewalteinsatz rechtfertigt. Zum Drohnenkrieg, den US-Präsident Obama drastisch ausgeweitet hat, gibt es so eine Rede nicht. Das mag daran liegen, dass Drohnen in ganz unterschiedlichen Konflikten eingesetzt werden und es sich mehr um eine neue Form der Kriegsführung handelt, als um einen bestimmten Krieg. Es könnte aber auch daran liegen, dass die normative Rechtfertigung des Drohnenkrieges schwerfallen und einer öffentlichen Debatte nicht standhalten würde – oder der Präsident und seine Berater dies glauben – und sie deshalb die Publizität scheuen.
Opposition greift Drohnenpläne der Regierung an: Bericht auf Spiegel Online [Anm. d. OvWa: Weil das Zitat etwas lang war, habe ich hier anstatt den Link zum Artikel eingefügt.]
Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 30. Mai 2013 17:22 unter dem Titel: „Luftangriffe in Afrika US-Streitkräfte steuern Drohnen von Deutschland aus“,
daß mit offenkundiger Einbettung Deutschlands in ein geheimes US-Drohnenprogramm, nach Ansicht des Völkerrechtlers Prof. Dr. Thilo Marauhn die juristische Fragen aufgeworfen wird: „Die Tötung eines Tatverdächtigen mit Hilfe einer bewaffneten Drohne außerhalb eines bewaffneten Konflikts“ könne, wenn die Bundesregierung davon wisse und nicht protestiere, die „Beteiligung an einem völkerrechtlichen Delikt sein“.
Die Bundesregierung betonte auf Nachfrage, sie habe „keine Erkenntnisse“, dass Drohnenangriffe von US-Streitkräften in Deutschland geplant oder durchgeführt würden. „Auch aus verfassungsrechtlicher Sicht“ gelte der Grundsatz, „dass von deutschem Staatsgebiet aus keine völkerrechtswidrigen militärischen Einsätze ausgehen dürfen“. Hierfür habe aber „die Bundesregierung keine Anhaltspunkte“.
Jetzt mal was Spannendes: Einer der Urkundbeweise zur Berufungsklage des Klägers gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das BMVg, vor dem OVG Münster (vgl. http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_13/LP07413_020613.pdf) ist das in http://www.saffm.hq.af.mil/shared/media/document/AFD-101203-039.pdf auf Seite 232 aufgeführte Dokument. Darin steht u.a.:
“Current Situation: Predator (MQ-1), Reaper (MQ-9) and Global Hawk (RQ-4) aircraft will use this site to conduct operations within EUCOM, AFRICOM and CENTCOM Areas of Responsibility (AOR) in support of Overseas Contingency Operations. Because of multi-theater-wide operations, the respective SATCOM Relay Station must be located at Ramstein Air Base to provide most current information to the war-fighting commander at any time demanded. Currently, Ramstein lacks adequate facilities to conduct squadron level operations for the vital UAS mission. Additionally, the nature of the operation requires a site location near an existing intelligence facility on Ramstein Air Base in order to prepare and provide adequate data to the demanding battle-staff agencies.“
Das dürfte am kommenden Wochende wohl von der Presse aufgearbeitet und der Regierung bzw dem BMVg vorgehalten werden.