DroneWatch: USA zur Lieferung von „Reaper“-Drohnen an Deutschland bereit
Auch wenn die deutsche Entscheidung über die Anschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr noch nicht gefallen ist – die Optionen zumindest scheinen Verteidigungsminister Thomas de Maizière und die Luftwaffe zu haben: Mittlerweile habe der US-Kongress, berichtet Spiegel Online, einem Verkauf des unbemannten Systems Reaper an Deutschland zugestimmt. Die Entscheidung über diesen Foreign Military Sale sei bereits am 10. April gefallen, Berlin aber bislang nur inoffiziell mitgeteilt worden.
Damit gibt es die Auswahlmöglichkeit zwischen der Reaper und dem israelischen Modell Heron TP. Luftwaffeninspekteur Kar Müllner befürwortet den Kauf des US-Systems, weil es bereits seit Jahren eingeführt und combat proven ist. Allerdings sagt die amerikanische Zustimmung zum Verkauf noch nichts darüber aus, wie die grundsätzliche Diskussion in Deutschland und die Entscheidungsfindung laufen – abstimmen über den Kauf eines solchen Systems wird ohnehin erst der neue Bundestag nach der Wahl im September.
Nachtrag: Laut SpOn bestätigte Verteidigungsminister Thomas de Maizière inzwischen eine entsprechende Anfrage an die USA – wohlgemerkt die Anfrage, nicht die Antwort. Nun ja, die Anfrage selbst war schon seit Monaten bekannt; ebenso die Tatsache, dass Deutschland seit Monaten auf eine Antwort wartet. Mir ist deshalb nicht ganz klar, warum Teile der Opposition so tun, als sei das eine neue Qualität.
(Archivbild: Eine bewaffnete Drohne der U.S. Air Force vom Typ MQ-9 Reaper – U.S. Air Force photo/Staff Sgt. Brian Ferguson via flickr unter CC BY-NC Lizenz)
P.S.: Man suche doch mal unter > EU-Kommission lobt Entwicklung von großen Drohnen zur Förderung von Wirtschaft und Wettbewerb <.
@Vtg-Amtmann
Und was soll TdM deiner Meinung in Sachen T€uroHawk so groß machen? Der Vogel gehört immer noch der Industrie, die damit die Vertraglich vereinbarten Tests durchführt, um danach den EH an die Bw zu übergeben! In den Verträgen gibt es sicherlich keine Möglichkeit der Einseitigen Kündigung für das BMVg. Der EH soll im dritten oder vierten Quartal 13 der Bw übergeben werden. Danach kann die Bw alleine Entscheiden, ob man den Vogel weiter betreiben will oder nicht. Da lohnen sich jetzt auch nicht mehr große Verhandlungen über vorzeitige Beendigung. Ergo wird es da nichts geben, worüber die Abgeordneten in Sachen EH Abstimmen können.
@all, @Ben: „Und was soll TdM deiner Meinung in Sachen T€uroHawk so groß machen?“
TdM soll endgültig, konsequent und entschlossen einmal die „Notbremse“ ziehen (was auch wahltaktisch gar nicht so unklug wäre und der Drohnendebatte gänzlich neue Impulse geben würde)!
Dem allgemeinen Rechtssatz „pacta sunt servanda“ steht seit jeher die Bestimmung „clausula rebus sic stantibus“ gegenüber. Explizit gilt dies dies im Vertragsrecht seit der Schuldrechtsreform von 2002 mit dem § 313 Abs. 1 – 3 BGB „Störung der Geschäftsgrundlage“.
Stichworte: Schuldrecht – Störung (Wegfall) der Geschäftsgrundlage, Treu und Glauben, Unzumutbarkeit, (vgl. http://www.peterfelixschuster.de/juraag/sat-geschgrd.pdf).
D.h.: Unter den Aspekten „Nichtzulassungsfähigkeit, Nichtoffenlegung der Black-Boxes, unvollständige Prüf- und Zulassungs-Dokumentation sowie bei bisherigen Flügen offenbar gegebene einsatzspezifische Mängel“ (*),
• unverzüglicher Rücktritt vom Entwicklungsvertrag wg. „Störung der Geschäftsgrundlage“
• sofortige Einstellung aller Zahlungen,
• sofortige Einstellung aller Mitwirkungen (WTD 61: Einstellung aller Prüf und und Zulassungsarbeiten, Abzug allen projektbezogen BW-Personals aus Manching und USA),
• Prüfung ob schuldhaftes und/oder treuwidriges und/oder widersprüchliches Verhalten und/oder Ausnutzen unredlich erworbener Rechte der EuroHawk GmbH vorliegen,
• Prüfung ob Mitverschulden und/oder Verletzung eigener Pflichten und Obliegenheiten des BMVg, vertreten durch das BAAINBw (vorm. BWB), vorliegen,
• Gegf. Durchsetzung von Schadensersatzforderungen gegen die EuroHawk GmbH, bei Mitverschulden gegf. unter Aufrechnung,
Genau dieses Exempel muß m.M.n. einmal mit dem Haus- & Hoflieferanten durchgezogen bzw. das BMVg durch das Parlament dazu gezwungen werden. Mit Seitenblick auf UHT, NH90, SHS EC 135 T1, A400M, Eurofighter, GAST, PARS, MEADS, anteilige Kosten der Risikominimierungsstudie Talarion, und, und, und …, ist solch eine Maßnahme seit zig Jahrzehnten längst überfällig!
Es ist doch im militärischen Beschaffungswesen der BW seit „Starfighter, HS-30 & Co“ immer die selbe Leier, es werden seiten des BMVg Verträge vergeben, welche àpriori nicht erfüllbar sind und von dem (den) Haus- & Hoflieferanten werden diese auch stets eingegangen und am Ende hat man unweigerlich den Skandal und die teure „Beschehrung bzw. Pleite“.
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(*) Fazit: Bei beiden „EuroHawk-Vertragspartnern“ handelt es sich um „Deutsche juristische Personen“, welche sich bei Vertragsverhandlungen und -abschluß der Deutschen und Europäischen (Luft-) Rechtsnormen und deren absehbaren Fortschreibungen bewußt sein mußten. Das der „Flieger“ ein US-Produkt ist und dort auch fliegt, ist hierbei absolut unererheblich.
Dass dies der einen Gesellschafterin der EuroHawk GmbH, der „Briefkastenfirma“ Northrop-Grumman Deutschland GmbH (Holding-Gesellschaft), via Northtrop-Grumman Dänemark via Northrop Grumman Corporation (USA) – aufgrund US-Praktiken -, offenbar ebensowenig bewußt war, wie dem BAAINBw (BWB) – aufgrund einer militärisch geprägten Selbstherrlichkeit und einem blinden Vertrauen auf § 30 LuftVG i.V.m. ZDv 19/, dürfte zunächst ein Verschulden beider Vertragspartner begründen.
Man vgl. hierzu http://www.dglr.de/fileadmin/inhalte/dglr/fb/q3/veranstaltungen/2013_uav_autonomie/2013-03-20_WTD61230_DGLR_AutonomeUAS_Zulassung.pdf. Hier trifft die WDT 61 die klare Aussage (Folie 12 unter Bezug auf Folie 11) „Momentan gibt es und kann es kein UAV der Kategorie 3 geben.“ (N.B.: Das „Momentan“ bedeutet ca. 2018 – 2020!).
Maßgeblich i.S.v § 313 BGB dürfte m.M.n. jedoch der „freihändig vergebene“ EuroHawk-Entwicklungsvertrag sein, welcher eine vollständige „Offenlegung aller Entwicklungs- ergebnisse“ (Black Boxes – Flugführungssysteme) ausschließt und derart – ungeachtet des No-Go-Item „Sense & Avoid“ – grundsätzlich eine Verkehrszulassung nach ZDv 19/1 und damit analog EASA CS 25 „Certification Specifications for Large Aeroplanes“ nicht zuläßt.
Wenn dies dem BWB (BAAINBw) seinerzeit im Januar 2007 schon nicht bewußt gewesen sein sollte, verbleibt jedoch der Fakt, daß die weitere Gesellschafterin der EuroHawk GmbH (ebenso wie Northrop-Grumman Deutschland GmbH eine „1-Mann-Briefkastenfirma“), nämlich die EADS Deutschland GmbH, welcher die militärischen und zivilen Zulassungsprocedere seit DASA-MBB-ERNO–Zeiten, also seit 1958 besten bekannt sind! Insofern darf man im Fall „EuroHawk-Entwicklungsvertrag“ der EADS m.M.n. zumindest treuwidriges Verhalten unterstellen.
Und das Y-Magazin der Bw stellt in der Mai Ausgabe EuroHawk Techniker vor und auf den folgenden Seiten gibt sie den Hinweis auf die Billig-Drohne -Wing Loon- aus China.
Evtl findet die ja im Gegensatz zum EH weltweit Käufer.
„As the Wing Loong can carry two air-to-surface missiles, aside from featuring other UAV characteristics, such as being smaller and quieter than traditional fighters, dozens of countries, especially those in the third world, will have a keen interest in buying them,“ Wong said.
http://m.scmp.com/news/china/article/1079637/low-cost-chinese-drone-be-unveiled-zhuhai-show
@Vtg-Amtmann
Das BMVg hat da kein Gebrauchtwagen Musterkaufvertrag oder ähnliches mit der Industrie geschlossen, sondern ein Entwicklungsvertrag, wo drin sicherlich alle Eventualrisiken (insbesondere des Totalscheiterns) aufgeführt wurden, und Rechtswirksam als Auflösungsgrund ausgeschlossen wurden. So dass der Beschaffer das Komplette Risiko des EH Projektes auf sich nimmt. Das BMVg hat sich wohl wieder vom Haus- und Hoflieferanten übern Tisch ziehen lassen. Das stört doch weder Opposition, noch die Medien wirklich. Solange sich EADS mit den EF Mrd den wohl besten Lobby-Apparat Deutschlands leisten kann, läuft das Spielchen so weiter.
Infos und Links zu EuroHawk
Man suche unter:
manfred-bischoff
Mit einem besonderen Link zu LAPAS
Wir waren 30 Jahre im Voraus
DEFINITIONEN
Primäraufklärung
ist „großflächig angesetzte Aufklärung, die sich auf das Entdecken und Erkennen von Objekten/Aktivitäten richtet. Ihre Ergebnisse dienen in der Regel als Grundlage für die Lagefeststellung und den gezielten Ansatz (verdichtender) Sekundäraufklärung.“
Sekundäraufklärung
ist „Aufklärung, die im Allgemeinen zur Ergänzung der Ergebnisse der Primäraufklärung gezielt angesetzt wird und die sich vorrangig auf das Orten und Identifizieren von Objekten und Aktivitäten richtet. Sie verdichtet die Informationen für die Lagefeststellung und liefert Ziel- und Wirkungsdaten.“
Aufgaben der Primäraufklärung:
Die Primäraufklärung hat zuverlässige Informationen über den Gegner im Frieden, in der Krise und im Verteidigungsfall zu liefern. Im Frieden soll sie die Sicherung vor Überraschungen gewährleisten und in einer Krise, aufgrund von erkannten Bewegungen in der Tiefe des Raumes, Fakten für die Beurteilung der Absichten eines möglichen Gegners bereitstellen. Dazu muß die Primäraufklärung großräumig und möglichst flächendeckend arbeiten…. Ä
und m.E. gilt dies noch immer.
Plankosten im Entwurf des Bundeswehrplans 1994 (Preisstand 12/92)
LAPAS I (zehn Flugzeuge, zwei Bodenstellen)
(Angaben in Mio DM bei einem Wechselkurs 1 US $ = DM 1,52)
Summe
Entwicklung 437
davon vertraglich gebunden 401
freie, geplante Mittel (X) +36
Beschaffung 2020
davon vertraglich gebunden 337
freie, geplante Mittel (X) +1683
(X) konkrete Freisetzungsbeträge aus den vertraglichen Bindungen hätten nach Verhandlungen mit dem Auftraggeber über Höhe einer Restabgeltung benannt werden können.
Für ein OPV wäre die Egrett eine mögliche Plattform
Die EGRETT G520 „STRATO-1“ ist von dem Firmenkonsortium DEGOSS zu einem unbemannten Flugzeugsystem weiterentwickelt worden, das als (OPV) im kontrollierten Luftraum zusätzlich zur Fernsteuerung auch von einem Piloten konventionell geflogen werden kann.
Es wird als Aufklärungs- und Überwachungsmaschine für große Flughöhen für den militärischen und zivilen Markt angeboten. Sie wurde auf der ILA 2010 präsentiert.
Das System wurde u.a. auch der Bundeswehr im Rahmen des SAATEG-Projektes (System zur abbildenden Aufklärung in der Tiefe des Einsatzgebiets) als Aufklärungsplattform angeboten, letztendlich wurde das israelische UAV HERON-1 als Interimslösung SAATEG für die Bundeswehr beschafft.
Wir benötigen weder das know how Israels noch das der USA.
Die Entwicklungskosten wurden vom deutschen Steuerzahler getragen und den Nutzen ziehen die USA.
Raytheon Flight Test Operation’s EGRETT II aircraft is an all composite, multi-purpose, single turboprop engine, high aspect ratio, mid-wing platform specifically designed to accommodate a wide variety of electro-optical, radar, LIDAR, SIGINT, and scientific / research payloads for high altitude, long endurance, applications.
http://airbornescience.nasa.gov/aircraft/Grob_G-520_Egrett
http://www.fas.org/man/dod-101/sys/ac/row/egrett.htm
Und was die Zulassung betrifft, dürfte es auch kein Problem geben.
The aircraft has dual GPS and is all-weather (IFR/icing) capable and is dual certified as both an EXPERIMENTAL and NORMAL aircraft under US regulations.
http://airbornescience.nasa.gov/aircraft/Grob_G-520_Egrett
@Ben: Apropos „Gebrauchtwagen-Musterkaufvertrag“:
• Es mag sein, wenn ein Aachener Vorstadt-Gebraucht-Lkw-Händler an einem nichtöffentlichen Vergabeverfahren des BAAINBw für einen Luftkissenfahrzeug-Erprobungsträger samt der Option für weitere 62 Fahrzeuge teilnehmen darf und dann auch noch den Zuschlag erhält (vgl. Jahresbericht 2012 des BRH),
• oder wer wie das BAAIN in 2010 einen marktverfügbaren und EASA-zugelassenen serienmäßigen BSHS nach den neuesten Zulassungskriterien aus 2009 fordert, also gleich vorne weg offenbar ca. 7 Jahre Lieferverzögerung ins Kalkül gezogen werden, weil ein derartiger Hubschrauber erst einmal entwickelt sein will und weltweit nicht verfügbar war,
daß man sich auch von EADS ab und an über den Tisch ziehen läßt?
Der EADS-Sprecher sagte am 01.02.2007 zur EuroHawk-Vertragsunterzeichnung vom 31.01.2007: „Die Auslieferung des ersten Demonstrators soll 2010 erfolgen. Es ist geplant, die nächsten vier UAVs zwischen 2011 und 2014 auszuliefern … “
Der Leiter des EADS – Military Air Systems betonte: „Unser wichtigstes Ziel wird es sein, den Euro Hawk® in bester Qualität pünktlich an unseren Kunden auszuliefern. Mit diesem technologisch erstklassigen Aufklärungssystem wird die Luftwaffe künftig in der Lage sein, ihren Auftrag noch besser zu erfüllen.“ (vgl. http://www.bdli.de/index.php?option=com_content&view=bdliarticle&layout=lrifakten&id=572&Itemid=61)
In Anbetracht der Realitäten möchte man mal wieder weinen. Und als nächsten sollte der Verteidigungsausschuß als Allererstes untersuchen (lassen) – unter Beiziehung des Rechnungsprüfungsausschusses und des Bundesrechnungshofes Abt IV -, ob sich das seinerzeitige BWB (BAAINBw) überhaupt an seine eigenen Spielregeln beim „T€uroHawk-Entwicklungsvertrag“ vom 31.01.2007 gehalten hat, welche genau ein „über den Tisch gezogen werden“ verhindern sollen!
Bei den in das T€uroHawk „verbratenen 580++ Mio. €“ zählen nur knallharte Überprüfungskriterien und wahre Fakten und dies bitte für beide Vertragsparteien. Und da gibt es:
• Die „Allgemeinen Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen ABEI Stand: 27. Juni 2005“ (vgl. http://www.baain.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY4MzYzNDc3NmQ2NjM1MzUyMDIwMjAyMDIw/B86.pdf)
• Sowie das Konzept für die Qualitätssicherung der NATO in der AQAP-2000 »Grundsätze für einen systemintegrierenden Ansatz zur Qualität während des gesamten Lebenszyklus« niedergelegt und wie durch das Standardisierungsübereinkommen STANAG 4107 »Gegenseitige Anerkennung der Güteprüfung und Anwendung der NATO-Qualitätssicherungsdruckschriften AQAP« in den NATO-Staaten und -Organisationen eingeführt.
(vgl. http://www.bdi.eu/download_content/marketing/BDI_Auftraege_Bundeswehr_Web.PDF)
Was für die Wettbewerber des H&H-Lieferantenten stets bindendes Recht ist, sollte dem Letzterem zumindest „billig“ sein! Ich denke da so an „AQAP 2110 / 2210 Entwicklung, AQAP 2120 Produktion, AQAP 2130 Prüfung und Test, AQAP 2131 Endprüfung sowie an die Zulassung und Anerkennung als Entwicklungs-, Hersteller- und Instandhaltungsbetrieb gem. ZDv 19/1 und dies in engster Anlehnung an die EASA-Regulations. Nur kennen diese Regulations keine „1-Mann-Briefkastenfirmen“! Aber die Gruppe L2 „Wirtschaft / Recht“ der Abteilung Luft des BAAINBw scheint von ganz spezieller Spezies zu sein.
@Elahan: „Wir waren 30 Jahre im Voraus“
Darin stimme ich mit Ihnen voll überein, und glaube zu wissen wovon Sie und ich sprechen. Nachdem ich u.a. seinerzeit einen Herrn Jürgen S. und ein Frau Lydia D. mehrfach an Bord hatte. Übrigens „lustigerweise“ nie in einem MBB- oder ECD-Produkt, aber stets in einem extrem schnellen und komfortablen ‚2-motorigen Chopper‘. Die Münchner-Bastel-Bude und auch Herr S. hatten einen riesen Respekt vor dem Technologievorsprung der „Tussenhausen’eren“. Und irgendwie wiederholt sich die Geschichte, der Direktor der heutigen Grob Aircraft AG ist der ehemalige Leiter der EADS-EADS – Military Air Systems, der Manager Johann Heitzmann, der in 2007 zum T€uroHawk sprach: “Unser wichtigstes Ziel wird es sein, den Euro Hawk® in bester Qualität pünktlich an unseren Kunden auszuliefern. ….“ (siehe meinen vorherigen Beitrag, welcher auf Freigabe wartet).
Ich hoffe nur, dass es am Mi 15.05.2013 mal einen großen Knall im Verteidigungsausschuß tut und zwar des Volksouveräns willens!
@VtG-Amtmann
Gut vier Jahre nach dem Neustart, steht der Flugzeugbauer wieder gut da und Johann Heitzmann gab das operative Geschäft letzten Monat ab. Seit Mai ist er nur noch als Berater für das Unternehmen tätig sein. Es wurden neue Führungskräfte in die Firma geholt. Laut Finanzvorstand des Unternehmens, Andreas Konle ist die Zahl der Mitarbeiter von 85 auf heute 145 angestiegen und es werden rund 30 Flugzeuge pro Jahr gebaut.
Was Sinn macht und die Einsatzfähigkeit erhöht, sollte getan werden!
We shouldn’t fear the Reaper :)
We’ll be able to fly….
@JCR
Reaper has no dual GPS and is not all-weather (IFR/icing) capable and is not dual certified for both, an EXPERIMENTAL and NORMAL aircraft under US and EU regulations.
Wir benötigen Fähigkeiten und kein airfix.
Zur Abwechslung mal ein Ausflug in Etymologie und nicht zu Revell-Kits:
Bis zur voraussichtlichen Zulassungsfähigkeit von (bewaffneten) Drohnen in 2018 -2020 würde ich vorschlagen, daß das BMVg erst mal einen Namenswettbewerb ausschreibt. Das würde nämlich viele völlig unnütze Diskussionen ersparen. Prädestiniert wären da die Macher von „Bundeswehr Adventure Camp“ im Rahmen einer Erzieherischen Maßnahme.
Also ich würde eine bewaffnete Drohne völlig neutral „Echo“ nennen, „Thor“ oder „Wotan“ wäre schon zu braun und „Trotzki“ oder „Galileo“ zu „dunkelrot“.
Aber „Heron“ der „graue Fischreiher“, der sich die Fischlein pickt, das geht schon einmal gar nich!.
Reaper? „Reaper“ ist zwar noch nicht das, was in dem deutschen Volkslied „Schnitter Tod“ heißt. English heißt das „Grim Reaper“. Eine bewaffnete Drohne „Reaper“ zu nennen, läßt aber die Tötungsabsicht erkennen, allerdings verhüllt sie zugleich. So, als ginge es beim Töten – ob in Afghanistan oder sonstwo – um das friedliche Mähen des Korns oder auch Mohnfelder , wobei man an Mohnkuchen und -Hörnchen denkt (bayerisch oder fränkisch gesagt, ist das „hinterfotzig“):
War etwa Clemens Brentano beim CIA oder in einem Vorzimmer von TdM und StS S.B.?
„Es ist ein Schnitter, der heißt Tod,
Er mäht das Korn, wenn´s Gott gebot;
Schon wetzt er die Sense,
Daß schneidend sie glänze,
Bald wird er dich schneiden,
Du mußt es nur leiden …“
Was ich damit sagen will, „mein Gott, wie unglücklich kann man nur seit mehr als einem Jahr argumentieren und diskutieren, Herr Minister und Herr StS.“. Vielleicht brauchen wir bewaffnete Kampfdrohnen wirklich und Sie nehmen allen Ernstes die Diskussion mit „extrem linken Grünen“ und mit „Dunkerot“ auf deren Niveau auf? Kann man denn nicht mal über den Dingen und in einer Ratio stehen? Ich vermute, Ihrer beider Väter konnten das besser und haben auch Ethik und Moral besser beherrscht? Von der aktuellen Politik und Ihrer Verpflichtungen gegenüber der derzeitigen Regierung, einmal ganz abgesehen.
Der Schnitter Tod ist noch dazu mit Höllenfeuer (Hellfire) oder Schwefel (Brimstone) bewaffnet :)
Vielleicht sollte man die Drohne „Meister aus Deutschland“ nennen ;)
@JCR: Jetzt sag ich das mal ganz brutal und auch mit ideologischer sowie pragmatischer Rückendeckung aus Schwielowsee, ich hoffe der Sache und unserer Soldat(inn)en willens, dass die „Meister aus Deutschland“ im Bendelerblock und in Gattow sowie in Köln alsbald „verschule“ haben!
Nun ist die Reaper nicht autonom. Doch könnte es bald eine ihrer Nachfolgerinnen sein. Daher ein Lesetipp zum Thema autonome Waffensysteme: http://bretterblog.wordpress.com/2013/05/08/rage-against-the-machines-die-international-campaign-to-stop-killer-robots/
Ein Beitrag im Bretterblog zum Start der „International Campaign to Stopp Killer Robots“.
„Während bei der aktuellen Drohnengeneration der Waffeneinsatz stets durch einen Soldaten ausgelöst wird…….“
Ist man sich da so sicher?
So, nun mach ich zu diesem Thema nur noch einen Kommentar:
Lieber 100 Reaper oder so verbraten als einen KSK-Soldaten als biologische Unterstützungs- Drohne in Afghanistan, Mali oder sonstwo, wo wir ja keinen Krieg führen !
Bei Breite vor Tiefe braucht die Bw 100 pro keine Höhenaufklärer, auch wenn der aus DE kommt! Die SIGINT BA wurden eher mehr als weniger um 2006 Ersatzlos ausgemustert. Einen Bedarf für eine SIGINT aus der Luft scheint es wenig Bedarf zu geben. Wenn der EH keine Zulassung erhält, ist doch der beste Grund, das überteuerte Teil gleich für immer am Boden zu halten.
http://www.guardian.co.uk/uk/2013/may/06/british-military-500-drones
Thales hat schon 27 von 54 Watchkeeper ausgeliefert. Diese wohl nicht mehr nach Afgh verlegt werden. Bald werden auch 5 weitere Britische Reapers in Afgh fliegen. Müllner sollte lieber mal nach GB reisen, und mal nachfragen, ob die nicht eine Reaper in Nord Afghanistan kreisen lassen können.
@klabautermann
Oder lieber 6 Tornados oder 6 richtige Kampfhubschrauber oder einmal richtig aufgeklärt!
Es fehlte beim Zwischenfall wohl an der Aufklärung und doch geht es bei der Beschaffung nicht um AFG!
Und wenn wir schon dabei sind, für AFG hätten wir Aufklärungsplattformen haben können, aber das Ministerium hielt es für richtig funktionierende Systeme ohne Ersatz abzuschaffen und neue nicht zu beschaffen!
Bewährtes System mit Anbindung an FüWES Adler
http://www.dglr.de/veranstaltungen/archiv/2004_uav-ucaf-mav/6-Arning/dglr_2004uav_CL-289.pdf
Also ich habe da so stets und fürs Erste meine ganz persönlichen Resentiments, wenn unter einem Artikel steht „er ist Projektmitarbeiter an der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung“, oder so ähnlich..
Aber in dem von @Janusz eingestelltem Link, ist mal sehr sauber „aufgedröselt“, wo Schluß mit Lustig ist, nämlich bei Variante 3.2.: „Der Computer wählt ein mögliches Ziel aus und löst die Waffe aus, wenn der Bediener dies erlaubt, oder gibt dem Bediener eine gewisse Zeit sein Veto gegen einen automatischen Angriff einzulegen, oder 3.3 löst die Waffe automatisch aus und informiert den Bediener.“
Auch, oder gerade deshalb ist der Beitrag von @klabautermann absolut nicht ohne und richtig.
Man sollte jedem Befürworter und auch Kritiker von bewaffneten Drohnen diese Entscheidungsmatrix unter das Kopfkissen legen. Das würde uns nämlich viele dumme Diskussionen um Ethik und Moral ersparen. Auch solche von TdM und StS S.B.und sowieso solche von Roth, Brugger, Sträubele, Höger & Co.
Aber, wie gesagt vor 2018 – 2020 fliegt ohne „Sense & Avoid“ bei uns und im Rest der ICAO-Welt Garnichts (ausser bei bzw. durch die Amis) und bis dahin können „Rot-Grün“ sowie auch „TdM & SB“ Ihren Horizont erweitern, sofern diese denn dann noch gefragt sind.
Es wir schlichtweg im der verteigungspolitischen Beschaffungssystem zuviel gelabert, statt sich auf die Grundsätze von Effizienz, Wirtschaftlichkleit, Nutzwerten und Opportunität sowie tatsächliche Fäahigkeitslücken zu konzentrieren! Das galt schon vor dem „Radfahrer“ und wird auch noch nach dem „Meissener Elephanten“ samt seines „Burgen-, Schlösser- und Parkverwalters“ gelten.
Richtigstellung: Unter „Rot-Grün“ will ich die jeweils extremen linken Flügel verstanden und die hohlen Argumentationen von „Dunkelrot“ inbegriffen wissen.
Die WIENER ZEITUNG vom 09.05.2013, Uhr berichtet ebenso wie ein Vielzahl deutscher Medien in den letzten Stunden:
Gericht ordnete Stopp der US-Drohnenangriffe in Pakistan an.
„…. Der oberste Richter der Provinz Khyber-Pakhtunkhwa (http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Pakistan_%28-claims%29,_administrative_divisions_-_de_-_colored.svg), Dost Mohammad Khan, verurteilte die Angriffe am Donnerstag in Peshawar als Kriegsverbrechen. … In dem Urteil heißt es, Pakistans Regierung und Sicherheitskräfte sollten sicherstellen, dass die Drohnenangriffe ein Ende haben. … Dazu gehöre auch das Recht auf Abschuss. Der Richter [Khan] forderte außerdem die Einrichtung eines internationalen Kriegsverbrechertribunals, das sich mit den Angriffen befassen soll. … Sollten die USA weiter Drohnen einsetzen, müsse die pakistanische Regierung alle Beziehungen mit Washington abbrechen, erklärte Khan weiter. Davon wäre auch der Nachschub der NATO-geführten Schutztruppe in Afghanistan betroffen, der zu großen Teilen durch Pakistan läuft. …“
D.h.: Wenn nach den Parlamentswahlen (kommender Samstag) eine neue Pakistanische Regierung dieses Urteil wirklich konsequent umsetzen würde, müßten damit die USA ihre „Killerdrohneneinsätze“ in Nordwest-Pakistan und in den Stammesgebieten von sich aus einstellen! Ein außenpolitisches Ausscheren Pakistans bzw. ein Bruch mit den USA wäre nicht nur für Nachschub und Abzug der ISAF, sondern auch eine Weltpolitische Katastrophe, die noch dazu in Asien den militär- und wirtschaftspolitischen Einfluß Chinas ganz erheblich stärken würde.
Die Drohnen-Diskussion um das PRO: „Aus sicherer Distanz; wer Soldaten in einen Krieg schickt, ist moralisch verpflichtet, alles dafür zu tun, dass diese Menschen bestmöglich geschützt sind. Dies hat allemal in demokratischen Gesellschaften zu gelten“
und um das KONTRA: „Außer Kontrolle; wie jede Waffe können auch Drohnen missbraucht werden. Die USA führen dies mit ihren Schlägen gegen echte oder vermeintliche Terroristen in aller Welt vor. Der rechtliche Rahmen für militärische Gewaltanwendung ist in Deutschland und in Europa viel enger gesteckt als in den Vereinigten Staaten. Das ist gut so – und dies gilt auch für den Einsatz bewaffneter Drohnen“, könnte derart drastisch versachlicht werden.
Schrieb ich doch am 04.05.2013 in in http://augengeradeaus.net/2013/04/dronewatch-usa-zur-lieferung-von-reaper-drohnen-an-deutschland-bereit/comment-page-2/#comment-63527:
Und neben dem Thema “TdM und die Drohnen” sehe ich da noch “TdM und die BW-BO 105 PAH 1A1an Pakistan, ein Staat mit lupenreiner Demokratie und einem Herz für seine verwundeten Soldaten in den Stammesgebieten”. Beides dürfte auch noch schöne “Morgenlagen” ergeben.
Auszug aus der aktuallisierten Tagesordnung der 141. Sitzung des Verteidigungsausschusses am 15.05.2013 und zum Fakt, daß bei dieser Sitzung der beamteten Staatsekretär-AIN (bzw. Rü) Stéphane Beemelmans gem. § 68 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages präsent sein wird:
13. Beratung des Berichts des Bundesministeriums der Verteidigung zur Entwicklung des Systems EUROHAWK auf der Basis der 25 Mio. Euro Vorlage des Bundesministeriums der Finanzen aus dem Jahr 2007
Ausschussdrucksache 17(12)…
Berichterstatter/in:
Abg. Florian Hahn [CDU/CSU], Abg. Dr. Hans-Peter Bartels [SPD], Abg. Elke Hoff [FDP], Abg. Inge Höger [DIE LINKE.], Abg. Omid Nouripour [B90/GRUENE]
17. Beratung des Berichts des Bundesministeriums der Verteidigung zum Sachstand der Anfrage Pakistans zur Überlassung von Hubschraubern des Typs BO 105
Ausschussdrucksache 17(12)1188
Berichterstatter/in: Abg. Henning Otte [CDU/CSU], Abg. Dr. Hans-Peter Bartels [SPD], Abg. Christoph Schnurr [FDP], Abg. Paul Schäfer [DIE LINKE.], Abg. Katja Keul [B90/GRUENE]
Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a12/tagesordnungen/141__Sitzung__15_05_2013.pdf?
—————————————————–
N.B.: Werden etwa unter „18 Aktuelles“ bzw. „19 Verschiedenes“ vielleicht auch noch die Themen BSHS und SOF-LUH im Hinblick auf die nächsten Sitzungen angesprochen werden?
Scheinbar erlauben es die USA nicht, die Italienischen Reaper zu bewaffnen.
„Rome requested permission to weaponize Reaper nearly two years ago, and a lack of response from Washington is “a case that is not very acceptable,” Gen. Claudio Debertolis, secretary general of defense and national armaments director for Italy, tells Aviation Week during a May 8 interview.“
http://www.aviationweek.com/Article.aspx?id=/article-xml/awx_05_09_2013_p0-577476.xml
Ende April gab es wohl nur die DE Exportfreigabe für den unbewaffneten Reaper.
Inoffiziell finden die US Killerdrohnen Einsätze innerhalb von Pakistans doch mit Genehmigung von Pakistans statt. Im Wahlkampf spielt man nur das unschuldige Opfer. Die Extremisten in Pakistan sind ja auch gleichzeitig ein großer Feind der Herrschaftsklasse in Pakistan.
Iranˈs latest indigenized unmanned aerial vehicle (UAV) dubbed as Hemase (Epic) was unveiled at the presence of Defense Minister Brigadier General Ahmad Vahidi on Thursday night, IRNA reported.
http://www.irna.ir/fa/Photo/80650774/گزارش_تصویری/رونمایی_از_پهپاد_بومی_ˈحماسه_ˈ
Elaban
danke für den Link. Kann ich gut für den Vortrag nächste Woche gebrauchen.
Und noch ein Link: http://rt.com/news/iran-unveils-epic-drone-076/
Eine der Kernfragen an den StS-Rü S Stéphane Beemelmans in der 141. Sitzung des Verteidigungsausschusses am Mittwoch, den 15.05.2013 könnte m.M.n. sein, ob der seinerzeit zwischen dem BWB und der EUROHAWK GmbH abgeschlossene Entwicklungsvertrag vom 31.01.2007,
sowohl den „Allgemeine Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen (_A_B_E_I_)“, Stand: 27. Juni 2005 (vgl. http://www.baain.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY4MzYzNDc3NmQ2NjM1MzUyMDIwMjAyMDIw/B86.pdf)
als auch den Bestimmungen „Musterprüfung/-zulassung, Stückprüfung, Nachprüfung von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät der Bundeswehr“ (vgl. http://www.baain.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY4MzU3NTczNjk2MTY1NzUyMDIwMjAyMDIw/BEK.doc)
voll entspricht?
Die „Goodwill-Klausel“ der _A_B_E_I_, nämlich
„§ 1 Durchführung der Entwicklungsarbeiten
1) Der Auftragnehmer kommt seinen Verpflichtungen zur Durchführung der Entwicklungsarbeiten nach, wenn er sich nach besten Kräften bemüht, unter Ausnutzung des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik und unter Verwertung der eigenen Kenntnisse und Erfahrungen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.“
wird durch die Bestimmungen „Musterprüfung/-zulassung, Stückprüfung, Nachprüfung von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät der Bundeswehr“ _a_u_s_g_e_s_c-h_l_o_s_s_e_n_, wogegen aber die restlichen §§ voll in Gültigkeit bleiben, auch § 19 “Außerordentliche Kündigung, Restabgeltung“.
Die damit verschärften Bestimmungen „Musterprüfung/-zulassung, ….“ lauten u.a.:
„1. Allgemeines
1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen seiner Leistungserbringung die Verkehrssicherheit/Lufttüchtigkeit/Luftfahrtverträglichkeit nach Maßgabe der folgenden Regelungen herzustellen (bei Entwicklung und/oder Beschaffung) bzw. wiederherzustellen (bei Änderungen, Instandhaltungen) und nachzuweisen. Diese Verpflichtung schließt Leistungen aus Unteraufträgen ein. Bei _A_B_E_I_-_V_e_r_t_r_ä_g_e_n_ gilt im Rahmen dieser Anlage § 1 Abs. 1 _A_B_E_I_ als ausgeschlossen.
1.2 Durch Beachtung dieser Regelungen wird die im übrigen vertraglich oder gesetzlich begründete Verantwortlichkeit des Auftragnehmers und seiner Unterauftragnehmer nicht berührt.
1.3 Alle Luftfahrttechnischen Betriebe bedürfen einer besonderen Zulassung zum Nachweis ihrer Befähigung, Luftfahrzeuge bzw. Luftfahrtgerät der Bundeswehr gemäß den gültigen Bestimmungen/Vorschriften zu entwickeln (einschließlich Produktänderung) herzustellen, instandzusetzen oder zu betreuen. Sie haben dazu ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem zu unterhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Vorliegen eines Vertrages mit dementsprechenden Forderungen eine derartige Zulassung beim Auftraggeber (BWB T3.1) unverzüglich mit den erforderlichen Unterlagen zu beantragen.
H_ä_n_d_l_e_r_ von Luftfahrtgerät müssen ebenfalls ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem unterhalten und die Qualitätssicherungsforderungen, Teil D (QSF-D / QM-System nach EN/AS 9120), des BDLI erfüllen. Sie müssen in der Lage sein, die Herkunft des Luftfahrtgerätes sowie den einwandfreien und spezifikationsgerechten Zustand nachzuweisen.
1.4 Verkehrssicherheit/Lufttüchtigkeit für Luftfahrzeuge/Luftfahrtgerät werden amtlich festgestellt, ebenso, dass durch die Nutzung von Zusatzausrüstung, für Bodendienst- und Prüfgerät sowie Bodenanlagen die Verkehrssicherheit des Luftfahrzeugmusters/ die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätemusters nicht beeinträchtigt wird (in dieser Anlage als “Luftfahrtverträglichkeit“ bezeichnet).
1.5 Bei der Vergabe von _U_n_t_e_r_a_u_f_t_r_ä_g_e_n_ hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Rechte aus dieser Anlage vertraglich einräumen zu lassen.“(Zitatende)
Damit dürfte es eigentlich für die 1-Mann-EUROHAWK GmbH aus der seit Jahren längst absehbaren Pleite kein Entrinnen mehr geben, es sei denn die damaligen Verträge wurden ebenso wie das ganze Beschaffungsvorhaben “T€euroHawk mit heißer Nadel gestrickt“? Nachdem es aber seinerzeit zu einer „freihändigen Auftragserteilung“ im Sinne von EG-Richtlinie 2004/18/EG – Art. 16 “Besondere Ausnahme“ = § 100 IV Nr. 2 GWB „Anwendung“ kam, also kein Auswahl- und Vergabeverfahren stattfand, dürfte die entsprechende Antwort ziemlich naheliegen.
Wer war 2007 eigentlich AL H ?
Der „Selbe“, der unter dem seinerzeitigen StS Dr. Peter Eickenboom mit der von diesem im Mai 2007 beauftragten AFReG für die neuen BSHS eigentlich als AL H den Auftrag für eine Wirtschaftlichkeits-Untersuchung erhielt, auf das der „Selbe“ als Staatsekretär bis zur ministeriellen Mitzeichnung der BSHS-AFReG in 2010 noch wartete.
Da griff dann einer der Bietervertreter glatt nach Hammer und Pfeife, bekam rote Haare sowie grüne Zähne und polterte u.a. beim damaligen IBUK, beim BRH und RPA und auch auf verteidigungspolitischer bzw. parlamentarischer Ebene heftig.
Zur „Belohnung“ ging es dann ab Mai 2010 mit dem „scharfen“ nichtöffentlichen Angebots- und Verhandlungsverfahren weiter, dessen „ECD.freundliches“ Leistungsverzeichnis nicht eimal ECD voll erfüllen konnte und „man“ brachte dieses zum „Platzen“. Das seitens des BAAINBW bis Juni 2011 neu erstellte BSHS-Ausahl- und Vergabeverfahren, soll bis heute beim STS S.B. liegen und wartet wieder einmal auf ministerielle Mitzeichnung. Da kommt seit einem ersten BSHS-Interessensbekundungsverfahren in 2004 so richtig Freude auf!
Amtmann
danke für die links.
Hat STS S.B. nicht nachbarschaftliche Wurzeln?
@Quino: Bin Franke, aber nicht frankophi̲l!
Franke ist gut!
@Quino: Franke ist immer gut! Der andere beamtete StS stammt aus Lehrberg (umgangssprachlich: Lärbärch), ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Ansbach und einer der beiden parlamentarischen aus Obernzenn, Landkreis Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim. Da „kloppt“ man sich wenigstens untereinander und zumindest ethnisch auf einer Ebene; ich laß mir doch keine Fremdenfeindlichkeit vorwerfen!
Ist bei Lehrberg nicht Roth in der Nähe?
Ok, hat kaum was mit Drohnen zu tun, aber evtl mit dem StS und mit einem Standort der auch, wie so vieles, nicht wie geplant kommt :-)
Es ist unwahrscheinlich, dass es beim T€uroHawk nur einen Vertrag gibt, sondern die Leistungen dürften auf Verschieden Verträge aufgeteilt worden sein. Z.B. mit der EuroHawk GmbH Gesonderte Verträge für die Pilotenausbildung in den USA, Einrüstungen der DE Flughäfen, Fluggerät, Testflüge oder die Bodenstation. Bei Cassidian wurde die Sensoren beauftragt.
Laut den StS sind Kosten von 570 Mio angefallen, andere Quellen sprechen von 1,3 Mrd! Es ist zu vermuten, dass das EH Fluggerät alleine 570 Mio gekostet hat, und der Rest gesondert über gesonderte Verträge abgerechnet wurde. Der erste EH sollte nach Abschluss der Erprobungsphase etwa 600 bis 700 Mio insgesamt kosten. Die Testphase ist noch nicht vorüber, und die Kosten haben sich schon verdoppelt. Wenn man ein Funktionierenden Datenstaubsauger ohne Betriebsgenehmigung haben will, dürften sich die Kosten dann locker mehr als verdreifacht haben. Man schaue sich doch nur die Kostenexplosion bei den US GH an.
Das größte Problem in Sachen T€uroHawk dürfte nicht die fehlende Zulassung sein, sondern die massiven Kostenüberschreitung von mehr als 600 Mio € für ein Fluggerät.
Und ich dachte unbemannte Lfz sind kostengünstiger als bemannte!?
Da schlage ich doch vor den EF 1.Los mit einer Fernsteuerung auszurüsten (den Vorschlag PA200 hatten wir ja schon :-)