Das neue Meldegesetz: Kompromiss zwingt Soldaten weiterhin zum Hauptwohnsitz am Standort

Das neue Meldegesetz hat öffentlich ziemlich Aufmerksamkeit erregt – angesichts der etwas merkwürdigen Datenschutzregelungen, die in dem in einer immerhin minutenlangen Beratung im Bundestag verabschiedeten Gesetz enthalten waren. Deshalb war das Gesetz auch in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gewandert. Für die Soldaten der Bundeswehr hatte das neue Melderecht noch eine zusätzliche Bedeutung: Es ging und geht um den Hauptwohnsitz für – unverheiratete – Soldaten an ihrem Standort, unabhängig vom Lebensmittelpunkt, Familie und Angehörigen. Und da haben sich die Innenpolitiker vor allem der Union durchgesetzt: Den Hauptwohnsitz müssen diese Soldaten auch künftig in der Kaserne haben. Lediglich die Frist für die Ausnahmeregelung wird von sechs auf zwölf Monate verlängert. Diese im Vermittlungsausschus ausgehandelte modifizierte Neuregelung werden Bundestag und Bundesrat voraussichtlich kommende Woche endgültig beschließen.

Schon nach dem bisherigen Gesetz galt die Regelung, dass – unverheiratete – Soldaten ihren Lebensmittelpunkt und damit ihren Hauptwohnsitz am Dienstort haben, auch wenn sie nur während der Dienstzeit in der Kaserne wohnen (müssen) und eigentlich ganz woanders zu Hause sind. Das sollte mit der Neufassung des Meldegesetzes geändert werden. Denn auch unter Soldaten gibt es, wie in der ganzen Bevölkerung, zunehmend nichteheliche Lebensgemeinschaften, ob mit oder ohne Kinder. Und Reduzierung und Umbau der Bundeswehr mit der Schließung zahlreicher Standorte, dazu die regelmäßigen Versetzungen, schicken immer mehr Uniformierte als Pendler auf die Auto- oder Eisenbahn.

Doch auf Druck einiger Abgeordneter flog, weitgehend unbemerkt, kurz vor der endgültigen Abstimmung im Parlament die geplante Änderung aus dem Gesetzentwurf: Die Bürgermeister großer Bundeswehr-Standorte vor allem in Niedersachsen hatten Druck gemacht. Denn wenn Soldaten, die bislang in der Kaserne gemeldet waren, nun auch an ihrem tatsächlichen Wohn- statt am Dienstort gemeldet würden, fehlen diesen Kommunen auf einmal Tausende von Einwohnern. Und damit Steuergelder.

Als das Meldegesetz nach der karnevalesken abschließenden Beratung angesichts der merkwürdigen Datenschutzbestimmungen für Meldedaten – auch die ein Wunsch von Kommunalpolitikern – in den Vermittlungsausschuss ging, hatten auch etliche Soldaten und ihre Interessenvertreter die Hoffnung: Das mit der Meldepflicht am Standort, das fällt raus. Nunmehr ist allerdings absehbar: So wird es nicht kommen. Soldaten müssen mit dienstlicher Unterkunft müssen ihren Hauptwohnsitz am Standortnehmen – eine Ausnahme gibt es nur, sofern die Unterkunft für nicht länger als zwölf Monate bezogen wird.

Das ist nämlich der Kompromiss, so man ihn so nennen will. Bisher war im neuen Gesetz die Frist von sechs Monaten vorgesehen, jetzt gilt: Bis zu zwölf Monate nicht ummelden, dann aber hurtig. Das wird vor allem Wilhelmshaven freuen, den künftig größten deutschen Bundeswehrstandort. Denn dort werden dann viele Soldaten gemeldet sein müssen, die zur See fahren. Ein doppelter Gewinn für den Stadtkämmerer: Steuern und Ergänzungszuweisungen fließen ins Stadtsäckel, aber die Zahler können die meiste Zeit die Infrastruktur der Stadt nicht benutzen – weil sie mit ihren Schiffen unterwegs sind.

(Foto: Zurück im Heimathafen, der künftig per Gesetz auch Heimat ist – Bundeswehr/Modes via Flickr unter CC-BY-NC-ND-Lizenz)