Das neue Meldegesetz: Kompromiss zwingt Soldaten weiterhin zum Hauptwohnsitz am Standort
Das neue Meldegesetz hat öffentlich ziemlich Aufmerksamkeit erregt – angesichts der etwas merkwürdigen Datenschutzregelungen, die in dem in einer immerhin minutenlangen Beratung im Bundestag verabschiedeten Gesetz enthalten waren. Deshalb war das Gesetz auch in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gewandert. Für die Soldaten der Bundeswehr hatte das neue Melderecht noch eine zusätzliche Bedeutung: Es ging und geht um den Hauptwohnsitz für – unverheiratete – Soldaten an ihrem Standort, unabhängig vom Lebensmittelpunkt, Familie und Angehörigen. Und da haben sich die Innenpolitiker vor allem der Union durchgesetzt: Den Hauptwohnsitz müssen diese Soldaten auch künftig in der Kaserne haben. Lediglich die Frist für die Ausnahmeregelung wird von sechs auf zwölf Monate verlängert. Diese im Vermittlungsausschus ausgehandelte modifizierte Neuregelung werden Bundestag und Bundesrat voraussichtlich kommende Woche endgültig beschließen.
Schon nach dem bisherigen Gesetz galt die Regelung, dass – unverheiratete – Soldaten ihren Lebensmittelpunkt und damit ihren Hauptwohnsitz am Dienstort haben, auch wenn sie nur während der Dienstzeit in der Kaserne wohnen (müssen) und eigentlich ganz woanders zu Hause sind. Das sollte mit der Neufassung des Meldegesetzes geändert werden. Denn auch unter Soldaten gibt es, wie in der ganzen Bevölkerung, zunehmend nichteheliche Lebensgemeinschaften, ob mit oder ohne Kinder. Und Reduzierung und Umbau der Bundeswehr mit der Schließung zahlreicher Standorte, dazu die regelmäßigen Versetzungen, schicken immer mehr Uniformierte als Pendler auf die Auto- oder Eisenbahn.
Doch auf Druck einiger Abgeordneter flog, weitgehend unbemerkt, kurz vor der endgültigen Abstimmung im Parlament die geplante Änderung aus dem Gesetzentwurf: Die Bürgermeister großer Bundeswehr-Standorte vor allem in Niedersachsen hatten Druck gemacht. Denn wenn Soldaten, die bislang in der Kaserne gemeldet waren, nun auch an ihrem tatsächlichen Wohn- statt am Dienstort gemeldet würden, fehlen diesen Kommunen auf einmal Tausende von Einwohnern. Und damit Steuergelder.
Als das Meldegesetz nach der karnevalesken abschließenden Beratung angesichts der merkwürdigen Datenschutzbestimmungen für Meldedaten – auch die ein Wunsch von Kommunalpolitikern – in den Vermittlungsausschuss ging, hatten auch etliche Soldaten und ihre Interessenvertreter die Hoffnung: Das mit der Meldepflicht am Standort, das fällt raus. Nunmehr ist allerdings absehbar: So wird es nicht kommen. Soldaten müssen mit dienstlicher Unterkunft müssen ihren Hauptwohnsitz am Standortnehmen – eine Ausnahme gibt es nur, sofern die Unterkunft für nicht länger als zwölf Monate bezogen wird.
Das ist nämlich der Kompromiss, so man ihn so nennen will. Bisher war im neuen Gesetz die Frist von sechs Monaten vorgesehen, jetzt gilt: Bis zu zwölf Monate nicht ummelden, dann aber hurtig. Das wird vor allem Wilhelmshaven freuen, den künftig größten deutschen Bundeswehrstandort. Denn dort werden dann viele Soldaten gemeldet sein müssen, die zur See fahren. Ein doppelter Gewinn für den Stadtkämmerer: Steuern und Ergänzungszuweisungen fließen ins Stadtsäckel, aber die Zahler können die meiste Zeit die Infrastruktur der Stadt nicht benutzen – weil sie mit ihren Schiffen unterwegs sind.
(Foto: Zurück im Heimathafen, der künftig per Gesetz auch Heimat ist – Bundeswehr/Modes via Flickr unter CC-BY-NC-ND-Lizenz)
Man sieht wieder einmal, wie wichtig die Politik „ihre“ Parlamentsarmee nimmt. Ich bin kein Steuerberater, aber welche (negativen) finanziellen Auswirkungen hat dieser Bockmist für die Soldaten? Fiktiver Wohnort WHV, Wohnung in Münster???
und wieder mein Lieblingsfrage: wo ist denn der Mann im Amt des Wehrbeauftragten?
„aber die Zahler können die meiste Zeit die Infrastruktur der Stadt nicht benutzen – weil sie mit ihren Schiffen unterwegs sind.“
Welche Infrastruktur hat denn WHV zu bieten? Diese habe ich noch nicht gefunden, und dass WHV die Soldaten mit offenen Armen empfaengt, um Geld zu nehmen ist offensichtlich, mit dem Geben ist dann allerdings sehr schnell das Ende erreicht.
WHV macht wenig bis gar nichts fuer seine Soldaten, trotzdem ist der Oberbuergermeister ein sehr haeufiges „Freibiergesicht“ auf allen BW Veranstaltungen und zeigt so die „Verbundenheit der Stadt WHV mit der Bundeswehr“.
Klingt komisch, ist aber so.
Chris | 21. Februar 2013 – 17:40
„Welche Infrastruktur hat denn WHV zu bieten?“
Straßen, Plätze, Schulen, Schwimmbäder, Sportanlagen, Hafen etc. gibt es alles nicht in WHV?
„trotzdem ist der Oberbuergermeister ein sehr haeufiges “Freibiergesicht” auf allen BW Veranstaltungen “
Würde er nicht kommen, würden die Soldaten sicher wieder weinerlich über ihre Nichtbeachtung durch die Politiker berichten.
Im alten Thread wurde ja schon alles geschrieben, es ist nur wirklich traurig das es wieder die trifft um die die BW ja eigentlich kämpft, den Nachwuchs. Ich habe zumindest wieder einen Punkt auf meiner „so toll ist’s nicht“ Liste.
Aber wenn der Vorsitzende des DBwV schon offen Briefe an den IBUK schreiben muss weiß man ja was los ist.
„Nunmehr ist allerdings absehbar: So wird es nicht kommen. Soldaten müssen mit dienstlicher Unterkunft müssen ihren Hauptwohnsitz am Standortnehmen – eine Ausnahme gibt es nur, sofern die Unterkunft für nicht länger als zwölf Monate bezogen wird.“
Bedeutet also dass nur die bewohner dienstlicher Wohnung sich dort anmelden müssen? Nicht aber über 25 Jährige die einen eigenen Hausstand besitzen?
Dann ist doch alles in Butter?!?
Gibt es denn noch Soldaten mit dienstlicher Unterkunft?
Naja, grundsätzlich wohnen doch unter 25 Jährigen, die nicht vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit oder verheiratet sind, in einer solchen Unterkunft. Und entrichten dafür eine Zwangsabgabe direkt bei der Besoldungsauszahlung.
Über 25 Jährige können bei Verfügbarkeit auch Wohnungen (Räume) anmieten.
@all
@T.W. hat schon recht: das trifft in erster Linie die unter 25 jährigen, ledigen, zwischenfahrenden Seefahrer, für die die Koje an Bord die Dienstunterkunft ist…….
Gilt das mit der Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft nach Abschaffung der Wehrpflicht immer noch? Ich dachte das hätte sich erledigt!?
Wieso müsste es für Soldaten in so einem Fall eine Ausnahmeregelung geben?
Wenn ich die Mehrzahl der Tage im Jahr an einem Ort lebe, also bspw. 4 1/2 Tage die Woche in einer Kaserne wohne/ wohnen muss, dann ist dort mein Hauptwohnsitz.
Irgendwie sehe ich das Problem nicht, Sorry.
……und natürlich die Fallis und Grennies an Einödstandorten wie S. :-) wo kein unter 25 jähriger am Wochenende tot überm Zaun hängen möchte
@E.J.
in einem FDGO Land erwarte ich eigentlich, dass ich auch als Soldat frei festlegen darf wo mein Lebensmittelpunkt = Hauptwohnsitz ist. Die Volljährigkeit ist 18 Jahre, bei deutschen Soldaten scheinbar bei 25
Nett und die anderen Kommunen führen dann die Zweitwohnungssteuer ein !!
@ EJ ja das gilt immer noch und das auch für ump oder offz. Halte es auch für nicht mehr zeitgemäß aber das ist ein anders Thema.
Das Problem mit dem Hauptwohnsitz am Standort ist doch ganz einfach. Jeder Mensch hat doch irgendwo außerhalb Arbeit und Kaserne ein Zuhause an dem er praktisch lebt und am sozialen Leben teilnimmt. Viele haben ein Leben ja auch schon vor der BW aufgebaut. Der neue Dienstort liegt zwar in der nähe von „Zuhause bei den Eltern“ aber ist genau über der Landesgrenze.
Schon hast du wegen dieser blöden Regelung dein Wahlrecht auf Landes und Regionalebene deiner Heimat verloren. Beispiel: Wieso sollte ein RLPer in Hessen (Feindesland) wählen obwohl er dort vielleicht niemals hinziehen würde?
Immerhin ist es doch ganz gut, dass über diesen sogenannten Kompromiss auch berichtet wird – und das nicht nur hier (sozusagen unter uns), sondern auch bei tagesschau.de:
http://www.tagesschau.de/inland/melderecht108.html
@ Klabautermann
Lebensmittelpunkt definiert sich aber nicht (nur) aus heimatlicher Verbundenheit, sondern aus Aufenthaltsdauer am Wohnort.
@ Markus700
Wenn der Soldat, welcher unter der Woche in der Kaserne lebt, sein soziales Leben gänzlich für das Wochenende aufspart ist das sein Problem.
Wie ist es den Steuerzahlern am Stationierungsort zu vermitteln, dass sie für Infrastruktur bezahlen, die von Soldaten mit benutzt wird?
Ich sehe da ein Ungleichgewicht.
Im Kernpunkt bleiben die Unterscheidungskriterien das Alter und der Status Verheiratet.
Wie sehr beides taugt Menschen zu unterscheiden zeigte sich ja schon bei der Erfahrungsstufen und des Urlaubsanspruchs.
@E.J
Der Hauptwohnsitz begründet sich durch den Lebensmittelpunkt, dort wo Haus, Familie, Freunde und Vereine sind, und nicht dort wo ich den umzäunten Bereich nur verlasse um zum McD zu gehen.
Nachtrag: Welche Einrichtungen sollen das den sein die auch von Soldaten benutzt werden?
@Fred1911
Das ist rechtlich gesehen falsch.
Wenn Soldaten ihre Freizeitbeschäftigungen auf Fahrten zu Mc Donalds beschränken ist das ihr eigenes Problem. Die Infrastruktur am Dienstort um auch anderen Aktivitäten nachzugehen wird jedenfalls für sie bereitgehalten. Ist das nicht der Fall, so haben diese Kameraden durch das neue Meldegesetz ja jetzt die Chance, sich an ihrem Hauptwohnsitz politisch zu betätigen um die Infrastruktur zu verbessern.
Mal provokativ: Geht es nicht in Wahrheit darum, dass für bestimmte Altersgruppen das Trennungsgeld und die Pendlerpauschale wegfallen?
@ E.J. | 21. Februar 2013 – 19:16
Lebensmittelpunkt definiert sich aber nicht (nur) aus heimatlicher Verbundenheit, sondern aus Aufenthaltsdauer am Wohnort.
Ich meine fred hat durchaus Recht. Und auch das GG definiert zwar nicht explizit, aber ich meine in der Auslegung, dass man den Lebensmittelpunkt dort hin verorten kann, wo die Familie lebt.
Ich gebe zu bedenken, dass das naheliegende Argument, man könne die Familie ja mitziehen lassen, dem Grundrecht auf Freizügigkeit zuwider läuft.
Das ist mal mehr (bei seefahrenden Soldatinnen und Soldaten) und mal weniger (bei Soldatinnen/ Soldaten mit langen Stehzeiten an Standorten) extrem deutlich, dass wir hier über einen Personenkreis (gern unter „Bundesbeamter“ subsumiert, weil es besoldungsrechtlich ganz gut hin haut) sprechen, welche eine Versetzung innerhalb deutschen Hoheitsgebietes (mitunter eine temporäre Verwendung darüber hinaus) hinzunehmen haben, ihre Familien i.S.v. „muss mitziehen“ aber nicht.
Wer bzgl. Pflicht zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft für Soldaten mit und ohne Anspruch auf Bereitstellung am Ball bleiben möchte, findet in den Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 18 SG (siehe auch: ZDv 36/1,Anlage 2/9 und ZDv 70/11, Anlage 1 zu Anhang Teil A ) die aktuellen Umsetzungen für den Amtsbereich BMVg.
@ E.J. Mal provokativ: Geht es nicht in Wahrheit darum, dass für bestimmte Altersgruppen das Trennungsgeld und die Pendlerpauschale wegfallen?
Für mich bleibt es dabei. Hier geht es um Grundwerte. Schutz der Familie ist ein solcher Grundwert.
@E.J.
Mit Verlaub, ein büschen pervers finde ich schon, was Sie da schreiben. Ein steuerzahlender, in einer durch den Bund finanzierten Infrastruktur wohnender und Deutschland dienender Staatsbürger, der aber seinen Lebensmittelpunkt nicht an diesem Standort hat soll gefälligst für nicht durch die Gemeinde finanzierte Einrichtungen Steuern zahlen ???? Strassenbenutzungsgebühr ?
Reden wir wirklich von Massen an Soldaten die eine dienstliche Unterkunft nutzen?
Die meißten Soldaten haben doch ohnehin eine Zweitwohnung am Dienstort und können diese als Zweitwohnsitz laufen lassen. Oder bin ich jetzt falsch?
“ Soldaten mit dienstlicher Unterkunft müssen ihren Hauptwohnsitz am Standort nehmen“
@E.J.
Mal anders gefragt, da sie ja hauptsächlich rechtlich unterwegs sind und sich mit der empathischen Bertrachtung schwer tun:
Und wenn Soldat das nicht will, weil seine Familie nicht am Dienstort wohnt? Wenn Partner Ehepartner, Kinder dort wohnen, wo sie sich als Bürger im Rahmen der Freizügigkeit ihren Lebensmittelpunkt ausgewählt haben? Weil der Partner dort eine gute Anstellung hat, die kInderbetreuung klappt und sogar ein Teil der Großeltern mit hingezogen ist? Warum sollte ich das aufgeben, in der Gewissheit sowas am Standort nicht zu haben?
Ach ja, Soldaten sind ja immer unverheiratet, partnerlos, kinderlos, und haben eh keine Freunde…
Mal als Beispiel:
Warum sollte ich mich um WHV kümmern, wenn der Rest meines sozialen Umfeldes in Sonthofen ist? Wenn dort mein Lebensmittelpunkt ist, weil dort meine Familie lebt?
Rechtlich richtig ist nicht immer logisch.
@e.j
Welche Einrichtungen sie meinen haben sie mir bisher nicht verraten, aber wenn ich mich morgen ins Auto setze, bei ihnen im Ort die Hauptstraße nutze, ins Schwimmbad schwimmen gehe und danach ins Theater dannbin ich ein fieser Kerl und benutze sachen die sie bezahlen? Ich sehe es immer nur andersrum das Vereine die Infra der Bw nutzen wollen.
Fragen Sie mal die Finanzämter und Verwaltungsgericht, ist recht einfach den Lebensmittelpunkt zu definieren, und die sind ja doch immer sehr genau. Familie, Freunde, Vereinszugehörigkeiten und ganz ganz weit hinten Aufenthaltsdauer.
@Klabautermann
Mal bitte die Kirche im Dorf lassen.
Ich meinte die Nutzung der Infrastruktur rund um die Kaserne. Nicht die Kaserne selbst.
Infrastruktur ist ein bisschen mehr wie Straßen
@E.J.:
Ihre Argumentation geht an der Realität vorbei. Was z der Frage führt ist das Recht dazu da dem Menschen zu dienen, oder der Mensch dem Recht zu dienen?
Außerdem wenn die Soldaten nicht gezwungen wären sich am Standort zu melden, würde ergo auch keine Infrastruktur Sie vorgehalten werden. Wobei Sie mir mal zeigen müssen welche tolle Infrastruktur mit den erheblichen Steuermehreinahnen an Standorten wie z.B. Augustdorf oder Munster den Soldaten zugute kommt. Der öffentliche Nahverkehr an diesen Großstandorten mit 100erten unter 25j. ist nach gerade Soldaten-feindlich, obwohl durch selbige zigtausende Steuereuros in die Kassen gespült werden.
Allerdings, und da gebe ich Ihnen (glaube ich zumindest) recht, ist die gesamte Ausgestaltung des Komplexes „Trennungsgeld; Reisebeihilfe; Familienheimfahrt; Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft; usw.“ ein großer, nein ein riesiger Haufen Scheiße. Man kann sich hier nicht dem Eindruck erwehren, das es im Kern darum geht möglichst viel Geld zu sparen, bei gleichzeitig maximalem Bürokratieaufwand und der sinnlosen Beschäftigung möglichst vieler (Verteidigungs-)Beamter.
@E.J
kommen Sie doch mal zum Punkt, welche Infra meinen Sie denn?
@fred
Sehen sie es von Seite der Gemeinden: Wenn ein Schwimmbad an 5 Tagen die Woche genutzt wird muss mehr investiert werden, als wenn es nur 2 Tage genutzt wird.
Entschuldigen Sie das platte Beispiel.
@E.J.
Meine Wissens ist der Besuch des Gemeindeschwimmbades, des durch die Gemeinde geförderten Theaters etc. nicht frei, ich glaube da muss man überall ein Ticket kaufen…….nur die Strassennutzung ist bislang noch frei ;-)
@E.J
Kein Problem, die Bundeswehr bezahlt aber wie jeder andere Verein für die Nutzung des Bades, wenn die Jungs Abends Privat gehen bezahlen sie Eintritt wie jeder andere. Wie auch ich wenn ich mich jetzt ins Auto setze hinfahre und dort Kunde werde.
Ich bin gerne bei ihnen wenn sie mir irgendwas geben was ich als Soldat mit Hauptwohnsitz dann einen Vorteil habe vor einem der dort nicht den Hauptwohnsitz. Achja Kita Anspruch habe ich zum Beispiel mit dem Hauptwohnsitz leider wohnt das Kind aber nicht bei mir in der Kaserne sondern bei der Familie „daheim“ am Lebensmittelpunkt.
@Fred
ledige Soldaten mit Kind ? Das gibts doch gar nicht ;-))
@NMWC
Wenn Sie tatsächlich in Sonthofen wohnen und sich die Marine als Arbeitgeber ausgesucht haben, dann hält sich meine Empathie in Form von Mitleid tatsächlich in Grenzen.
Wenn Sie einer anderen Teilstreitkraft angehören und durch dienstliche Willkür/Notwendigkeit/was auch immer nach WHV versetzt wurden, kann ich durchaus Mitleid für Sie empfinden. In diesem Fall könnte ich ihren Unmut durchaus verstehen.
Gütiger Himmel….das kann nur der klassische hessische Chauvinismus sein
E.J.
Ihr Mitleid ist mir vollkommen egal. Haben sie sich mit den Inhaten meines Beitrages beschäftigt? Anscheinend nicht.
Dies war ein Beispiel. Welches durchaus Realität haben könnte. Es gibt ja auch ein Feldjäger-Dienstkommando in WHV, und manch ein alter PUO ist noch in Sonthofen groß geworden. Aber das nur mal am Rande. Gibt noch mehr als Marine in WHV, sagt Ihnen ein Marineoffizier.
Ich bin nicht mehr aktiv da ich vor vier Jahren gekündigt habe, aber meine Frau ist BS.
Also habe ich zu diesem Thema eine ziemlich klare Meinung. Und dazu gehört auch für die anderen Kameraden einzustehen und meine Meinung zu äußern.
…damit meine ich die Frankfurter Schule….Paternalismus rulez !
@E.J.
Dank SKB sucht man sich das heute nicht mehr raus. Marine gibts nun auch in Bergnähe.
@Fred
leider ist es in den Gemeinden und Städten eher zur Regel geworden das Infraszruktur wie das Schwimmbad nicht mehr durch Eintritt, sondern Steuergelder erhalten werden müssen.
Ich will hier keine Lanze für Lokalpolitiker brechen, die nicht in der Lage sind, die zur Verfügung gestellten Steuergelder sinnvoll einzusetzen. Hier krankt das System.
Ihr Argument KiTa unterstütze ich voll
@ E.J. | 21. Februar 2013 – 20:05
[…] Oder bin ich jetzt falsch?[…]
Ja, und der Schlüssel liegt in dieser, Ihrer Formulierung:
E.J. | 21. Februar 2013 – 20:25
@NMWC
Wenn Sie tatsächlich in Sonthofen wohnen und sich die Marine als Arbeitgeber ausgesucht haben, dann hält sich meine Empathie in Form von Mitleid tatsächlich in Grenzen.
Die Betrachtung von Raumdimensionen spielt bei der Betrachtung von Grundgesetz- und Grundrechtsexegese keine Rolle.
Eine Soldatin/ ein Soldat wird nach Eignung, Leistung und Befähigung verwendet an einer Stelle die vor dem Haushalt gerechtfertigt werden kann, aber nicht (mehr) nach Herkunft und Wohnort.
Der „stets mobile Arbeitnehmer“ ist eine Erfindung der Ökonomen, nicht der Verfassungsrechtler. Noch dazu „Familie“ weder in der aktuellen Rechtssprechung noch in der gesellschaftlichen Betrachtung auf heterosexuelle standesamtlich Verheiratete mit oder ohne Kind verdichtet sei. Das neue Meldegesetz tut dies, btw: als einzige Norm.
@Klabautermann
Sachlicher übernimmt gerade wieder einmal die Rolle des Luhmann in dieser Diskussion.
:))))
@all:
Thomas Wiegold hat wohl ganz bewusst auf WHV verwiesen.
Hier wird das ganze Ärgernis für die Betroffenen deutlich: Wer an Bord fährt und rund 200 Abwesenheitstage pro Jahr hat, kann die Infrastruktur am Standort doch kaum nutzen. Ob sie nun vorhanden ist oder nicht … ;-)
Wir haben in dieser Sache mehrfach mit den hiesigen Abgeordneten gesprochen, leider vergebens. Und wie war das mit der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf?
Auch richtig schön die gängige Praxis: Der junge Oberleutnant zur See nimmt sich eine kleine Wohnung in WHV (Erstwohnsitz) und muss seine Kammer an Bord als Zweitwohnsitz anmelden. Noch Fragen?
Diese Regelungswut ist ist in DEU schon pathologisch. Wo ich wohne, wie ich lebe, wo meine Kids leben, das geht den Staat eigentlich einen Sche… an. Was wir hier für tolle Ideen haben… Den ganzen Quark könnten wir uns schenken, wenn wir vor Jahren die Merzsche Bierdeckelsteuererklärung bekommen hätten. Alle zahlen gleich, keinerlei Ausnahmen und fertig.
Ich bin wirklich kein Fan der USA und der dortigen Lebensumstände, aber dort ist man Mensch, weil ein Elternpaar einen auf die Welt gebracht hat. Hier bei uns wird man nur durch Papier zu einem solchen
Letztlich ist das Ganze doch ein rechte Tasche – linke Tasche- Spiel. Ob ich die Infrastruktur in Hessen mitfinanziere oder an der Küste, ist was von egal, weil dafür ein anderer an den Main zieht. Frankfurt hatte schon mal die Idee mit einer Art Umlandabgabe, weil es Oper, Zoo und Schauspielhaus etc finanziert und die Leute aus dem wohlhabenden Umland es mit nutzen. Daß genau diese Leute aber auch in Frankfurt arbeiten und damit Geld mitbringen, wurde dabei einfach unterschlagen
Die Gemeinden sind doch vor allem deshalb so pleite, weil sie sich in den fetten Jahren Lasten ans Bein gebunden haben, die sie in den Abgrund ziehen. Da ist am Ende jeder Strohhalm recht. Als Medizin gegen die unterschiedlichen Lebensbedingungen ist doch Länderfinanzausgleich eingerichtet worden.
@ NMWC | 21. Februar 2013 – 20:45
Seine Habilitation lege ich jedem ans Herz: „Recht und Automation in der öffentlichen Verwaltung. Eine verwaltungswissenschaftliche Untersuchung“
Aber ansonsten: Ich habe weder einen Zettelkasten, noch präferiere ich als Erklärungstheorie, „[…] dass Systeme in ihrem Kern gegenüber der Umwelt geschlossene Systeme sind[…]“, Sie?
Das schöne ehmals föderal organisierte Demokratie-Konstrukt genannt Bundesrepublik Deutschland ist zu einer corporate PPP Bürokratie verkommen, wo es nur darum geht, den einkommensteuerpflichtigen Bürger mit Gebühren, Tarifen, Verwaltungsabgaben, direkten und indirekten Steuern so viel Geld wie möglich aus der Tasche zu ziehen auf 3 Ebenen: Bund, Land, Kommune……..es ist nicht Brüssel, es sind wir selbst.
@E.J.
Sind sie wiklich der Meinung, dass Soldaten in welch in einer Bw Liegenschfaft schlafen nur die Infrast. der Gemeinde nutzen an die die Steuern gehen? Wussten Sie, dass genau diese Infra (z.B. Schwimmbäder) von der Bw mitfinanziert werden? Wussten Sie dass Soldaten Mehrwertsteuer bezahen? Wußten sie, dass die Infra der Bw (einschl Abwasser) durch die Bw bezahlt wird? Wie definieren sie Familie? Ist bei ihnen Familie nur der Ehepartner? Schon mal daran gedach, dass es viele geschiedene Soldaten gibt? Wussten sie, dass es Pendler gibt, die kein TG bekommen (meist Uffze)?
Das geht vors Verfassungsgericht!
@Sachlicher
Ich?
Ganz bestimmt nicht. Da bin ich allein schon anders sozialisiert….
Der Klabautermann hat mit der Frankfurter Schule angefangen und Ihre Aussagen waren genau die richtige Kritik. Daher mein Einwurf… ;)
Aber der Klabautermann schweigt ja gerade Stille…
In diesem Kontext ist es natürlich nur all zu lustig wenn ab 1.1.2014 manch Single ohne Kinder Neu-Europäer, vor denen momentan die Nachrichtensendungen berichten, ihren Hauptwohnsitz in Wilhemshafen nehmen können und dort Sozialleistungen bekommen.
Bitte bitte die Diskussion nicht abgleiten lassen, ich musste wirklich nur schmunzeln, als ich beides im Kontext sah.
oh, ich bin noch dabei ;-)
@Sachlicher hat den Punkt – wie immer sehr korrekt – gemacht. Die verschiedensten Rechtsnormen in Deutschland passen immer weniger aus übergreifender gesellschaftpolitischer und verfassungspolitischer Sicht zusammen.
@Elahan
Nein der Meinung bin ich nicht und das habe ich auch nie behauptet.
Es geht mir schlicht um eine gerechte Verteilung von Steuergeldern. Diese durch die Anpassung/Nichtanpassung des Meldegesetzes auf Kosten der Soldaten erreichen zu wollen ist der falsche Weg und wird von mir auch nicht gutgeheißen.
Bei jeder Gelegenheit auf Belastungen des Soldatenberufes hinzuweisen (Trennung von der Familie, Versetzungen in der gesamten Republik etc.), obwohl man sich bewusst für diesen Beruf entschieden hat, kann leicht als (Entschuldigung) Gejammer aufgefasst werden.
Ich schmeiss mal ganz unverfroren das Finanzausgleichgesetz in den Raum, wo die Einwohnerzahl einer Kommune maßgeblich für die Höhe der zu erhaltenen Zahlungen ist.
KÖNNTE ja eine Rolle gespielt haben, neben den bereits erwähnten öffentlichen Einrichtungen, die auch von Soldaten genutzt werden.
Aber nur Einrichtungen die von unter 25jährigen Singles benutzt werden.
Man nennt es also Kompromis wenn man die Rechte einzelner beschneidet um einen Ausgleich zu schaffen, weil es für viele ALLE nicht durchgehen würde.
Also wenn das nicht gegen das GG dann weiß ich aber auch nicht.
@E.J.
„Bei jeder Gelegenheit auf Belastungen des Soldatenberufes hinzuweisen (Trennung von der Familie, Versetzungen in der gesamten Republik etc.), obwohl man sich bewusst für diesen Beruf entschieden hat, kann leicht als (Entschuldigung) Gejammer aufgefasst werden.“
Das brauchen sie keinem Soldaten sagen! Sagen sie es den Kindern, die ihre Eltern immer weniger sehen!
Es geht nich um Umstände, die das Soldatsein mit sich bringt, sonern um unnötige und vermeidbare Belastungen! Machen sie nun auch die Soldaten dafür verantwortlich, dass die Preise steigen, dass heute Beide arbeiten müssen, dass Schulwechsel fast unmöglich gemacht wird uvm? Sagen sie dass jemanden, der im Einsatz war, Ehe in die Brüche ging, Versorgungsausgleich und Unterhalt zahlt!
Achso, dies hätte man ja wissen müssen, als man vor zwanzig Jahren unterschrieb!