Steuerstreit beigelegt: Freiwillig Dienstleistende zahlen – aber nur zum Teil
Zu den fast schon traditionellen Problemen zwischen Verteidigungsministerien, die Geld brauchen, und Finanzministerien, die sparen wollen, war in den vergangenen Wochen ein weiteres hinzugekommen: die Soldaten, die sich als Freiwillig Wehrdienst Leistende (FWDL) bis zu 23 Monaten verpflichten, sollten nach dem Entwurf des Jahressteuergesetzes ihre Einkünfte ganz normal versteuern. Nun geht es nicht um viele Leute und schon gar nicht um viel Geld – aber ums Prinzip: Einkünfte sind Einkünfte, sagen die Finanzer; der Freiwillige Wehrdienst ist, ebenso wie der früher verpflichtende Grundwehrdienst, nicht in erster Linie eine auf Einkommen zielende Tätigkeit, sagen die Verteidiger. Jetzt haben sie sich geeinigt: Die Kurzdiener zahlen Steuern – aber nur auf einen Teil dessen, was sie vom Staat bekommen.
Der Kompromiss, den Verteidigungs-Staatssekretär Stéphane Beemelmans heute verkündete und der am (morgigen) Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligt werden soll, sieht im Wesentlichen vor, dass der eigentliche Wehrsold von 9,41 bis 11,71 Euro pro Tag steuerfrei bleibt. Ebenso der Sachbezug Bekleidung – also: die Uniform – mit veranschlagten 37 Euro im Monat und, das schon teurer, die unentgeltliche turppenärztliche Versorgung mit einem angesetzten Wert von 147 Euro im Monat. Steuern werden dagegen fällig auf den Wehrdienstzuschlag von 16,50 bis 26,50 Euro pro Tag, die Verpflegung (angesetzt mit 219 Euro im Monat) und die Unterkunft in der Kaserne (rechnerisch 53 Euro im Monat) sowie die wöchentlichen Familienheimfahrten und eventuelle Zuschläge.
Alles zusammengerechnet, erhält ein Freiwillig Wehrdienst Leistender zwischen 17.000 und 23.000 Euro pro Jahr und ist damit natürlich in dem Bereich, für den jeder Arbeitnehmer Steuern zahlen würde. Gegen diese Anrechnung aller Bezüge sperrte sich das Verteidigungsministerium allerdings aus gutem Grund: Zum einen wäre das in der Nachwuchswerbung ja nicht so gut angekommen – und zum Anderen soll, das ist politische Absicht, dieser Freiwilligendienst eben nicht wie die Tätigkeit eines Berufssoldaten als normales Arbeitsverhältnis betrachtet werden: Damit würde die formal ja nur ausgesetzte Wehrpflicht auch politisch endgültig zu Grabe getragen.
Unterm Strich, versicherte Beemelmans, würde die gefundene Regelung für die meisten Kurzdiener zu gar keinen oder nur zu minimalen Steuerzahlungen führen – bei einem FWDL im 20. Dienstmonat von knapp 30 Euro. Zwischen 60 und 70 Prozent aller FWDL hätten sich ohnehin nur für maximal ein Jahr verpflichtet, erhielten damit geringere Bezüge und zahlten dementsprechend noch weniger Steuern. Allerdings spielt dabei auch eine Rolle, wann ein solcher Kurzdiener antritt: Beginnt sein Dienst im Sommer und war er vorher Schüler, wird das Halbjahreseinkommen als FWDL zu Grunde gelegt und führt zu weniger Steuern, ebenso, wenn der Dienst mitten im Jahr endet und der Ex-Soldat danach ein Studium aufnimmt. Ein Soldat auf Zeit, der sich zum Beispiel auf zwei Jahre verpflichtet, zahlt dagegen von Anfang an Steuern wie ein Arbeitnehmer, ohne Steuerfreiheit für den Wehrsold – obwohl er nur einen Monat länger im Dienst ist als ein FWDL, der die 23 Monate ausschöpft.
Das Ganze dürfte eher psychologische und politische statt tatsächlich steuerliche Bedeutung haben, und mit dem Kompromiss haben beide Seiten ihr Gesicht gewahrt. Ein bisschen kompliziert wird es künftig dann wohl nur für die Nachwuchswerber, die auf die Frage Muss ich das versteuern? zu einer komplizierten Erläuterung ansetzen müssen.
(Da die Seite bmvg.de aus technischen Gründen derzeit nicht erreichbar ist, hier als Service die Pressemitteilung dazu:
Stand: 22. Mai 201
Presseinformationen zur Besteuerung des Wehrsolds
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Die im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 vorgesehene volle Besteuerung aller wehrsoldrechtlichen Bezüge hatte BMVg mit Blick auf die Attraktivität des Freiwilligen Wehrdienstes (FWD) abgelehnt.
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Die mit BMF nunmehr einvernehmlich gefundene Kompromissregelung sieht eine Steuerfreiheit vor für:
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den Wehrsoldtagessatz (9,41 Euro bis 11,71 Euro/Tag),
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den Sachbezug Bekleidung (Wert: rd. 37 Euro/Monat) und
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den Sachbezug unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (Wert: 147 Euro/Monat).
Dies betrifft FWDL und übende Reservisten gleichermaßen.
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Alle sonstigen Geld- und Sachbezüge sollen hingegen steuerpflichtig sein. Dies betrifft insbesondere:
für FWDL:
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den Wehrdienstzuschlag (zusätzliche Leistung von 16,50 bis 26,50 Euro/Tag),
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die Besondere Zuwendung („Weihnachtsgeld“, max. 230,40 Euro/Jahr) und
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das Entlassungsgeld (max. 1.766,40 Euro nach 23 Monaten),
für übende Reservisten:
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den Leistungszuschlag,
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den Reserveoffizierzuschlag und
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den Reserveunteroffizierzuschlag sowie
für alle Wehrsoldempfänger:
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den Sachbezug Verpflegung (Wert: 219 Euro),
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den Sachbezug Unterkunft (Wert: 53 Euro),
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die im Einzelfall zustehende besondere Vergütung (entspricht einigen Erschwerniszulagen für Besoldungsempfänger),
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den erhöhten Wehrsold für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung und
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die wöchentlichen Familienheimfahrten.
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Die Neuregelung ist zum 1. Januar 2013 geplant. FWDL, deren Dienstverhältnisse vor diesem Datum begonnen haben, sollen ausgenommen bleiben („Vertrauensschutz“).
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Die tatsächlichen steuerlichen Auswirkungen für FWDL hängen erheblich von den individuellen Umständen ab (Familienstand, sonstige Einkünfte, Entfernung vom Dienstort zum Wohnort, Inanspruchnahme von Familienheimfahrten) und können nicht pauschal vorhergesagt werden. Die nachfolgende Übersicht geht daher von idealtypischen Voraussetzungen aus und betrachtet nur die allen FWDL regelmäßig monatlich gewährten Leistungen.
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In den 23 Dienstmonaten eines FWDL entwickelt sich das regelmäßige monatliche Einkommenwie folgt:
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Dienstmonat z.B.
Einbehaltene Lohnsteuer
Auszahlungsbetrag
2.
0,00 Euro
777,30 Euro
7.
0,00 Euro
823,50 Euro
12.
11,83 Euro
991,67 Euro
16.
20,50 Euro
1.065,80 Euro
20.
29,75 Euro
1.116,55 Euro
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Fallweise zeitlich oder dienstbezogen gewährte Zuwendungen sind nicht berücksichtigt und erhöhen im Einzelfall die jeweils abzuführende Lohnsteuer.
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Die steuerlichen Auswirkungen für Reservisten hängen von deren hauptberuflicher Einkommenssituation ab und können nur individuell ermittelt werden.
Was für eine Schande. Das zeigt wieder einmal wieviel wir Sdt der Politik wert sind. :(
Darüber hinaus werden einige „Kleinigkeiten“ auch einfach mal verschwiegen! So z.B. das die gerade die „Zuschläge“ und „Vergütungen“ etc. für Wehrsoldempfänger u.a. aufgrund der Steuerfreiheit deutlich niedriger sind als die für SaZ.
Was jetzt nach der Einführung der Besteuerung zu einem doppelten Ungleichgewicht führt.
Darüber hinaus, dass ja gerade diese „Zulagen“, wie erhöhter Wehrsold für „Überstunden“ und besondere Vergütungen anstelle der „Erschwerniszulagen“ ja häufig gerade die Leistungsträger trifft. Denn jemand der jetzt viele Stunden im Gelände „kloppen“ muß und aus Flugzeugen springt kommt hierdurch ja deutlich über die Steuergrenze hinaus und muß (im Gegensatz zu seinen Innendienstkameraden aus dem Stab) jetzt Steuer berappen.
Noch kommt hinzu, dass dadurch automatisch ja eine Steuererklärung fällig wird.
Was bisher für 99% der GWDL/FWDL ja nicht notwendig war.
Das belastet die Soldaten und die Finanzämter und freut nur eine Berufsgruppe: Die Steuerberater.
Und in Bezug auf Unterkunft und Verpflegung: hierzu sollte vielleicht erwähnen, dass diese Leistungen zwar angenehm sind, aber aufgrund der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft nun eben auch obligatorisch für 90% der FWDL sind.
Naja und die Besteuerung der wöchentlichen Familienheimfahrten ist ein deutliches Zeichen dafür, was das BMVg in Wahrheit unter „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ versteht: nämlich nur eines den Einheiten mehr Arbeit machen und immer dann einknicken, wenn es Geld kostet.
Zusammenfassung: Was für eine Schande :(
Da kann man wirklich nur mit dem Kopf schütteln.
Warum zahlen denn künftig nur Wenige wenig, wie der StS vorrechnete?
Richtig, weil die Vergütung der Meisten FWDL unter oder gleich dem steuerfreien Existenzminimum liegt (soweit auch zum Thema finanzieller Attraktivität und Co).
Aber dass für die 6-Mann-Stube, in der zu leben die Betreffenden auch noch verpflichtet sind, ein geldwerter Vorteil zu versteuern sein soll, ist ein wahrer Hohn!
Dass ein SaZ, der ganz anders und selbst im einfachen Dienst deutlich besser besoldet ist, das zahlt (und zwar immer schon), ist was anderes.
Da Reservisten ebenfalls Wehrsoldempfänger sind, macht diese Form der finanziellen „Anreize“ den Dienst und die Bereitschaft sicher deutlich attraktiver… Aber solange es noch einen Ticken über dem HartzIV-Cash-Satz liegt, ist ja alles gut. Oder so.
Das ist doch mal witzig!
Ist nicht der „gute Verdienst“ einer der Werbebotschaften für den FWD? Und nun geht es zum zweiten Mal genau an diesen.
O.k. das erste Mal, dass die FWD-Zulage (16,50 pro Tag – ca. 500 Euro im ersten Monat) erst am 15. des Folgemonates ausbezahlt wird und somit die frischen FWD-Leistenden die ersten 45 Tage mit dem Tageswehrsold (9,41 pro Tag – ca. 230 Euro) auskommen müssen, wurde elegant verschwiegen – und wird in der Regel nicht von den FWD-Beratern angesprochen. Aber nun scheint es doch um einen Fakt zu gehen der publik wird. Oder wird dieser wieder stillschweigend hinter der Hand gehalten?
Wieso sollen die „Freiwilligen“ denn auch keine Steuern zahlen? Das muss jeder, der über 400€ verdient. Und wer glaubt denn, dass die FWD das alle aus Idealismus machen? Krankenschwestern zahlen auch Steuern, und die verdienen nicht zwangsläufig mehr, und da gibts andere Berufe auch noch, auf die das zutrifft, die „zum Wohle“ des Staates arbeiten.
Ich bin allerdings auch bereit, meinen Teil zur Entlastung der Finanzämter zu leisten und biete an, mich von der Steuerpflicht entbinden zu lassen. Würde auch keinen Obulus dafür verlangen.
Heerscharen von Referenten in den zuständigen Ministerien habe wieder gearbeitet um aber auch jedes Wenn und Aber, welches die juristischen Abteilungen aufdecken könnten, von der Liste zu streichen. Es müssen ja alle gleich behandelt werden. Warum eigentlich? Möglicherweise hat auch der ein oder andere hier Schreibende, seinen Vertrag mit seinem Arbeitgeber frei ausgehandelt. Nützt es dem Vorstand das Dax-Unternehmen X wenn er darauf hinweißt, dass der Kollege im Dax-Konzern Y, mehr Geld und bessere Bedingungen bekommt? Abgesehen davon hat das wieder für eins gesorgt, die Administration hat wieder ihre Daseinsberechtigung nachgewiesen.
Denn egal ob der Höchstsatz, wie im 20sten Dienstmonat, mit kanpp 30€ erhoben wird oder etwa 3 Mio Euro, dass Finanzamt muss ran. Und wenn denn schon Steuern erhoben werden, ist es denn nicht möglich zu sagen, der Soldat bekommt im 20sten Dienstmonat 1.116,55 Euro, Punkt! Der Staat behält die Steuern ein und verlangt auch keine gesonderte Erklärung dafür. Ich weiß, dass ist auch nicht neu und ggf. zu einfach.
@ diba | 23. Mai 2012 – 8:28
[…]Wieso sollen die “Freiwilligen” denn auch keine Steuern zahlen? […]
Sie stellen gleich am Anfang den Kern der Problematik heraus.
Bisher war Ihre Frage einfach zu beantworten: wer zu einem Wehrdienst (aber auch Zivildienst) einberufen wurde, der verrichtete die einzig per Verfassung legitimierte Zwangsarbeit-gern auch: Zwangsdienstleistung- und wurde, ganz genau gesprochen, auch nicht dafür entlohnt. Er bekam Wehrsold, ja, was ganz genau genommen: den Status Taschengeld zum Erwerb von dienstlich notwendigen MarkeTender Waren im Feld hatte, der Dienstherr hier also eher noch eine Entlastung erfuhr-alles andere wurde bereitgestellt, seine Familie und er bekamen (bekommen) dazu noch Unterhaltssicherung gemäß „Unterhaltssicherungsgesetz“.
Heuer ist es so, dass der „Reservistendienst“, der „Wehrdienst“ als eine Art Hobby und/ oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahme angepriesen und artikuliert wird. Insbesondere bzgl. der Reservisten wird Abstand genommen von sauberen verfassungsrechtlichen Formulierungen. An Ihrer Frage bemerkt man: das rächt sich fürchterlich und es wird noch schlimmer werden:
Man solle einem Arbeitgeber -nicht mir!- bitte einmal erklären, der argumentiert: also ich zahle im Landkreis Revensburg meine Steuern und ich stelle gern auch meine Arbeitnehmer für die FFw frei, evtl. noch für den THW Ortsverband: da werden sie laufend gebraucht…damit habe ich meiner gesellschaftlichen Aufgabe genüge getan…was stellt man ihm in diesem Kontext entgegen als Argument?
[…]Und wer glaubt denn, dass die FWD das alle aus Idealismus machen? Krankenschwestern zahlen auch Steuern, und die verdienen nicht zwangsläufig mehr, und da gibts andere Berufe auch noch, auf die das zutrifft, die “zum Wohle” des Staates arbeiten.[…]
Auch das war bisher wie geschrieben einfach: niemand von denen konnte zur Zwangsarbeit herangezogen werden, neimanden von denen konnten diverse Grundrechte eingeschränkt werden und niemand von denen konnte gezwungen werden für die Bundesrepublik Deutschland ihr Leben zu lassen.
Mag sein, dass manch ein FWDL`er „zum BUND ging“ weil er der Arbeitslosigkeit und Hartz 4 entfliehen wollte. Was ist bitte schlecht daran? Wem nützt es, jetzt eine Besteuerung der mit Absstand einkommensschwächsten für diese den Dienst zu unattraktivieren, dass er sich für diesen Personenkreis nicht mehr lohnte?
Das sind aber nur hypothetische Fragen. Denn vorrangig muss eine solche Fragestellung anderen Kriterien genügen: der Verfassung. Hier hätte man leicht argumentieren können, dass auch ein „Freiwilliger“ Zwangsdienst leistet, offensichtlich konnte/ wollte man das aber nicht, folglich dem BMF offensichtlich wenig Argumente entgegengestellt werden konnten. Am Konjunktiv merkt man, dass ich nur spekuliere. Keinesfalls vorwerfe, aber ich möchte mir den Vorgang halt erklären können.
@Koffer, @all: Weiß jemand ein Urteil/ eine Ausführungsbestimmung zu folgendem Thema: Wir modellieren Katsatrophe x im Landkreis x. Wie wir wissen, dürfen die Bürgermeister zum Dienst in der FFw zwangseinberufen. Wir sagen, das machen die Bürgermeister der betroffenen Region.
Viele THW, DRK, ASB Helfer sind auch Reservisten. Das THW et al. kommen wie vorgesehen in unserem Szenario aber zuerst zum Einsatz (mit ihren Reservisten).
Da das alles nicht ausreicht, soll auch die Bw eingesetzt werden. Da die aktiven nicht können -es ist eine Überlegung, daher ist keine Realismusprüfung von nöten!- sollen bereits beorderte Reservisten zum Einsatz kommen.
Wer hat jetzt, unter den heutigen Rahmenbedingungen, das primäre Zugriffsrecht?
Aus dem Bauch heraus würde ich natürlich sagen: die Bw. Aber Bauchgefühle helfen hier mE nicht weiter. Also kennt jemand eine Regelung?
@ Sachlicher
„Zwangsarbeit-“
Bösartige Formulierung für jemanden, der (damals) eine gesetzliche Pflicht erfüllte.
Pflicht ist nicht Zwang!
Zwangsarbeit kennen Diktaturen aber keine freiheitlichen demokratischen Gesellschaften.
@ J. König | 23. Mai 2012 – 12:13 – – –
Nein, nein, Sie sind zu streng in einem ungeeignetem Diskussionsgegenstand mit mir.
Ohne ausdrückliche hoheitliche Rechtsgrundlage erzwungene Arbeit ist verbotene Zwangsarbeit, die Verpflichtung zu dieser mit hoheitlicher Rechtsgrundlage ist erlaubte Zwangsarbeit-so die mE sprachlich erlaubte Ausführung dazu.
Erinnern Sie sich bitte an die Diskussion darum, als man den „Dienst für Jedermann/ Jederfrau“ ins Spiel brachte. Dieser wurde z.B. hauptsächlich mit diesem Argument (und Wortwahl) nicht verwirklicht, eben weil die verfassungrechtliche Grundlage fehlt.
Mit keiner (!) Silbe war es Absicht oder ist es geschehen, dass ich den Wehrdienst und Wehrersatzdienst deshavouierte und bösartig erst recht nicht. Im Gegenteil ich nach wie vor ein Anhänger der mittlerweile „ausgesetzten“ Wehrpflicht bin, mehr noch ich den Wehrdienst (und natürlich Wehrersatzdienst) für Jedermann/ Jederfrau (der/ die gesundheitlich geeignet ist!) möchte.
Die Diskussion „Dienst“ vs. „Zwangsarbeit“ ist und bleibt für mich eine Geschmacksfrage diesbezüglich. Da ich eine Diskussion um Begriffe aber als sinnlos erachten würde, streiche ich: Zwangsarbeit.
Ich habe leider keine besonders präzisen Zahlen dazu finden können, beim BRH fand sich aber immerhin die Zahl der zu bewältigenden „normalen Arbeitnehmersteuererklärungen“ und die Zahl der mit diesen Steuererklärungen befassten Finanzer. Je nach nach Annahmen über die Kosten pro Sachbearbeiterkopf scheinen Werte um 50 Euro reiner Personalkosten je bearbeiteter Steuerklärung plausibel. Demnach wäre der fiskalische Ertrag minimal, wenn nicht sogar negativ.
Sachlicher | 23. Mai 2012 – 12:10
http://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html
Hier bekommen Sie sicher (qualifizierte) Antwort auf Ihre Fragen …
Beste Grüße
Meine Wehrübungen als beorderter Reservist versehe ich in dem Bewußtsein, ein „Ehrenamt“ auszuüben. Dazu bedurfte es übrigens nicht erst des IBuKs entsprechendes Statement vor einigen Monaten.
Meine individuelle Dienstleistung für meine Einheit ist offenbar so speziell, dass unser Kommandeur dazu neulich kommentierte: „Und das stellen Sie alles der Bundeswehr quasi kostenlos zur Verfügung…?“
Aber nun mal im Ernst: es geht mir weniger um die paar müden Quietscher, die mir der BMF am Ende der Wehrübung von den ohnehin kläglichen Zulagen bzw. dem Verpflegungsaufwand (als Reservist gibt’s unentgeltliche Truppenverpflegung, die dann ja wohl als geldwerter Vorteil besteuert werden soll…so ich das richtig verstanden habe…) abzwackt. Es geht mir um die Symbolik dieser Besteuerung.
Ja, ich versehe also aus persönlichem Engagement und als staatsbürgerliches Credo meinen „Ehrendienst“ in unseren Streitkräften. Ja, ich betreibe als Freiberufler nicht unerhebliches Vorbereitungsmanagement. Meine Kundentermine und -aufträge für eine Wehrübung von zB zwei Wochen entsprechend umzudisponieren bedeutet Einiges an Mehraufwand und in Teilen entsprechendes Wohlwollen und Solidarität meiner Auftraggeber. Vom Mehraufwand im Rahmen der Unterhaltssicherung und der mit dieser verbundenen Anträge ganz zu schweigen.
Nein, ich sehe es einfach nicht ein, dass „aus Prinzip“ dem freiwillig als Reservist sich der Bundeswehr (dem Staat, der Gesellschaft) zur Verfügung stellenden Bürger noch weitere administrative und fiskalische Stolpersteine in den Weg gelegt werden. Betrachte ich den von den Damen und Herren Kassen-Beamten in den BMs erwarteten Mehrertrag an Steuereinnahmen, so kann ich ob dieser – Pardon – eventuell erzielbaren und in summe lächerlichen Auffettung des Steueraufkommens nur ungläubig den Kopf schütteln.
Wie hätte es der Dienstherr denn nun gerne? Reservisten sollen künftig mehr als bisher vor allem mit externem und der Bundeswehr hauseigen nicht zur Verfügung stehendem Know How unterstützend dienen? Sollen künftig (wieder) stärker als Säule der Personal- und Dienstpostenplanung in der sogenannten „Heimatsicherung“ sowie als Operateure auf „Spiegeldienstposten“ eingeplant werden. Und werden zur Belohnung kaltlächelnd mit Verweis auf die „Steuergerechtigkeit“ abkassiert?
Für einen Reservisten mit besagtem Spezial-Know How ein allerdings mehr als schlechter Deal. Wenn ich meinen speziellen Output im Rahmen meiner letzten Wehrübung nach marktüblichen Honorarsätzen berechnet hätte, könnte ich nun beruhigt drei oder vier Wochen Urlaub nehmen. Davon abgesehen, dass die Bundeswehr sich den temporären Zukauf von begehrten und benötigten Fach- und Spezialkompetenzen „auf dem freien Markt“ nicht leisten könnte oder wollte.
Engagierte und leistungsstarke Reservisten werden nmE durch diesen Schildbeamtenstreich vermutlich eher dankend von ihrem „Ehrendienst“ zurücktreten und davon absehen, von ihrem Staat zum Dank für Engagement und „Loyalität“ noch einen Tritt in den Allerwertesten zu kassieren.
Gut möglich, dass der Bundeswehr künftig mit Masse auf „Kameradschaftsabende“ und „scharfen Schuss“ erpichte d.R.’s zur Fahne stehen. Und hier vielleicht ein Tip für die Kassenoptimierer aus dem BMF: von jenen „Reserve-Hedonisten“ wären sicher einige bereit, für eine Woche in Feldanzug und mit aufgewärmten Pulversuppen aus der Therme ein paar Hundert Euro für ihren „Abenteuer-Urlaub“ an die Bundeskasse zu überweisen…
@ Etienne Rheindahlen | 23. Mai 2012 – 13:07- – – –
[…]Und werden zur Belohnung kaltlächelnd mit Verweis auf die “Steuergerechtigkeit” abkassiert? […]
Vor allem stimmt ja auch die hausinterne Rhetorik nicht so recht. Sprach der stv. GI, GenLt Weiler, in der letzten loyal noch recht glaubhaft von den drei Eckpunkten, den Dienst zu attraktivieren (wenn man es denn über die Verfassung partout nicht mehr möchte):
1. attraktivere „Entlohnung“ (Stichwort: „mehr als nur die Verhinderung der Schlechterstellung“)
2. Schaffen von qualitativem Mehrwert (von zivil nutzbarer Ausbildung über Dienstgrade-soll ja im internationalen Bereich nicht so nachrangig sein mitunter- bis hin zu mehr Flexibilität bei der Wehrübungsplanung bzgl. Ausbildungen) für den Reservisten bzgl. seiner Befähigungen
3. Schaffen und Erklären des Mehrwerts den Arbeitgebern gegenüber
Meine Erfahrung ist: die wenigsten machen es wegen dem Geld. Aber auch die, die damit eine Arbeitslosigkeit überbrücken und ordentlich dienen, sind in meinen Augen zu respektieren-man muss ja mal klar aussprechen, dass diese auch zu Hause sitzen könnten. Die anderen beiden Punkte sind mE aber der Schlüssel: denn ohne Vereinbarkeit von ziviler und Reservelaufbahn geht es nun einmal nicht-übrigens auch im umgekehrten Fall: die Bw braucht und möchte zu Recht ja qualifizierte Frauen und Männer.
GenLt Weiler machte auf mich nicht den Eindruck im Interview, als ob er nicht klare und positive Vorstellungen hätte. Dennoch ist dieses Papier hier erstmal etwas, was es hausintern zu bewältigen gibt-oder es droht, und hier: bestenfalls, das nächste Kommunikationschaos.
P.S.: Ihr letzter Absatz scheint auf das Abenteuer RSU abzuheben. Es ist mir nicht erklärbar, wie und warum sich die Bw nicht eindeutig positioniert. Ich meine: die beorderten Reservisten „gehören“ der Bw. Die beorderungsunabhängigen Reservisten können sich ihre „Heimat“ im VdRBw gestalten, gern mit Unterstützung der Bw.
Die Trennung aber zwischen hoheitlichem Tun, bei dem der VdRBw außen vor zu bleiben hat, und Verbandstätigkeit muss deutlicher werden. Neben, wiederum, Kommunikationsproblemen (siehe Spiegel-Artikel diesbezüglich) droht hier eine als schwierig zu bewertende Durchmischung und Einmischung.
Dazu: Die Reserve und der Verband werden immer „älter“. Auch der zivile Rettungs- und Katstrophenschutz wird immer älter. In meinen Augen ist und bleibt ein verfassungskonformes „Dienstleistungsjahr“ notwendig.
Daran ändert auch nichts die Meldung: „Bereits 3.214 Männer und Frauen haben sich für die RSUKr gemeldet“ auf der Homepage des VdRBw.
Um es klar zu machen: Es geht weder Ihnen noch mir darum, jetzt bereits schon wieder „alles“ schlecht zu machen und zu reden. Aber es gibt in der Tat noch einige offene Fragen.
@Sachlicher
Sollte nicht gleichzeitig der Verteidigungsfall ausbrechen….
ist Katastrophenschutz Laendersache
damit wuerde ich behaupten (jugendlicher mittlerweile leicht aeltlicher Leichtsinn), dass der Landrat weiterhin Herrscher all Reussen bleibt, und damit wird ihm wohl auch niemand die Angehoerigen der Feuerwehren und die Sanitaeter abziehen koennen…
auch wenn er den Katastrophenfall erklaert… was ja nur bedeutet, dass er es mit den ihm zur verfuegungstehenden Kraeften nicht schafft, und auf Zufuehrung neuer bzw anderer Kraefte wartet.
Das THW als Bundesbehoerde steht im Konkurrenzverhaeltnis, hier waere aber m.E. aus sachlichen Erwaegungen (spez Ausbildung wie bsp Schwere Pi Kraefte oder Trinkwasseraufbereitung ) sicher der Einsatz der THW Einheiten / Kraefte zu priorisieren…. und die Bundeswehr sollte dann a. einerseits verbleibende Kraefte mit Ortskenntnis die Aufnahme und Weiterleitung von extern herbeigefuehrten Kraeften unter Fuehrung der Landeskommandos und der ihnen nachgeordneten Kraefte koordinieren und fuehren….
Wenn ich Kp Chef waere, wuerde ich halt mal vor der ersten Katastrophe Bestandsaufnahme machen und meine Einheit dementsprechend personell einteilen, dass mir wenigstens vollstaendige Zuege bleiben…. aber sicher kann man sich auch im Ernstfall erstmal 4 Tage ueber Kompetenzen streiten…