Steuerstreit beigelegt: Freiwillig Dienstleistende zahlen – aber nur zum Teil
Zu den fast schon traditionellen Problemen zwischen Verteidigungsministerien, die Geld brauchen, und Finanzministerien, die sparen wollen, war in den vergangenen Wochen ein weiteres hinzugekommen: die Soldaten, die sich als Freiwillig Wehrdienst Leistende (FWDL) bis zu 23 Monaten verpflichten, sollten nach dem Entwurf des Jahressteuergesetzes ihre Einkünfte ganz normal versteuern. Nun geht es nicht um viele Leute und schon gar nicht um viel Geld – aber ums Prinzip: Einkünfte sind Einkünfte, sagen die Finanzer; der Freiwillige Wehrdienst ist, ebenso wie der
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