Die Wehrdienst-Debatte: Übersicht?
Während ich unterwegs bin – ja, in Afghanistan, aber das ahnten ja schon alle – rollt in Deutschland wieder die Wehrpflicht-Debatte an.
Im Interesse aller Leser, und natürlich auch in meinem: Mag jemand mal die wesentlichen Berichte dazu hier in den Kommentaren verlinken?
Vielleicht bekommt man dann ein bisschen Übersicht…
Ich bin da mal ganz dreist und poste im Interesse meines Arbeitgebers folgende Debatte, die unter anderem Beiträge von BrigGen a.D. Wittmann, dem Kommandeur dieses Standortes hier und einigen mehr enthält.
http://www.theeuropean.de/debatte/3783-bundeswehr-reform
Hier mal der Link der Tagesschau:
http://www.tagesschau.de/inland/bundeswehrreform118.html
n-TV:
http://www.n-tv.de/politik/Guttenberg-will-Wehrpflicht-aussetzen-article1326571.html
stern:
http://www.stern.de/politik/deutschland/plaene-fuer-bundeswehrreform-guttenberg-muss-sich-beweisen-1595820.html
Hoffe ich konnte weiterhelfen.
Ein gelungener Schachzug von Frau Dr. Angela Merkel
Als eines von vielen Ereignissen dürfte aufmerksamen Beobachtern des politischen Geschehens in der Bundeshauptstadt die Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel am 21. Juli vor der versammelten Hauptstadt-Journaille in Erinnerung
bleiben.
Mit Blick auf die anstehenden Reformvorhaben – gerade für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung – brachte sie eine neue Variante in der
Wehrformfrage ins Spiel.
Notiert werden darf aus dem Wortlaut ihrer Einlassungen folgender Hinweis:
„Ich denke aber, dass wir auf gar keinen Fall die Wehrpflicht aus
dem Grundgesetz streichen werden. Das wird nicht passieren.“
Bislang ist aus den Reihen der Parteien in Deutschland zu keinem Zeitpunkt die
Forderung erhoben worden, Artikel 12a (1) mit der notwendigen Mehrheit
von zwei Dritteln der Stimmen aus der Verfassung ersatzlos zu streichen.
Zumindest wurde diese Forderung nicht öffentlich vertreten.
Es darf also festgestellt werden:
Die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland bleibt als verfassungsrechtlich
gebotene Möglichkeit weiterhin bestehen. Formal bleibt sie erhalten.
Allerdings hat das bislang auch niemand angezweifelt.
Warum also der Hinweis vor der Sommerpause in der Bundespressekonferenz?
Eine Erklärung könnte sein, dass sich die Aussetzung des Wehrpfl ichtgesetzes als Lösung anbietet. Denn eine Aussetzung lässt sich im Wege der Änderung des
Gesetzes unter Beibehaltung seines materiellen Gehaltes leicht bewerkstelligen.
Es bietet sich an, das bestehende Wehrpflichtgesetz abzuschließen mit dem Satz und in Paragraphenform gefasst: „Das Gesetz tritt mit dem Tag der Verkündigung
in Kraft.“
Unterm Strich bedeutet dies:
Die Wehrpflicht bleibt als verfassungsrechtliche Möglichkeit erhalten.
Das Wehrpflichtgesetz bleibt unverändert bestehen und wird
erst dann wieder vollzogen, wenn die Voraussetzungen gegeben
sind.
Allerdings: in diesem Zusammenhang darf auch notiert werden, dass über diesen angedeuteten Weg zwischen den Regierungsparteien (noch) kein Konsens besteht
und es ist zu erwarten, dass die für Herbst anstehenden Parteitage der beiden christdemokratischen Parteien für Klarheit sorgen werden.
Und bis dahin argumentieren die Befürworter der Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und diejenigen, die sie aussetzen wollen, mit den Argumenten, die weitgehend bekannt sind.
Neu ist allerdings der eingangs zitierte
Hinweis der Bundeskanzlerin: „ Ich denke aber, dass wir auf gar keinen Fall die Wehrpflicht aus dem Grundgesetz streichen werden.“
Und das hat niemand gefordert.
Die zu keinem Zeitpunkt geforderte Verfassungsänderung dient nun als Argument für eine Aussetzung der Wehrpflichtgesetzes.
Ich ziehe meinen Hut vor diesem genialen Schachzug und muss neidlos anerkennen. Well done, Frau Bundeskanzler
Ich finde es schadet gar nichts, die Wehrpflicht abzuschaffen. Die Jungs, die nach Afghanistan gehen, sollen durchaus nur Berufssoldaten sein. Wo unser Land von NATO Staaten umgeben ist, hat sich die Wehrpflicht überlebt. Die finanziellen Einsparungen sind die eine Sache, die Wehrgerchtigkeit eine andere Sache. Also weg damit.
Siegfried Anton Paul
Für eine mögliche finanzielle Beurteilung der geplanten Wehrreform nachfolgende Hintergrundinformation.
„Länder mit höchsten Militärausgaben: Deutschland auf Platz sechs vor Russland“
mehr:
http://de.rian.ru/security_and_military/20100823/257153992.html
Und auf der BMVg-Seite die wichtigen Passagen aus der heutigen
Bundespressekonferenz (dann brauche ich die ja nicht einzustellen…)
http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLd4k3cbcASUGYxvqR6GJu5gixoJRUfW99X4_83FT9AP2C3NCIckdHRQC7F07g/delta/base64xml/L2dJQSEvUUt3QS80SVVFLzZfRF8zM1FD?yw_contentURL=%2FC1256F1200608B1B%2FW288LJ6D439INFODE%2Fcontent.jsp
An der Stelle sei mal auf die heute auf Zeit Online erschienen Artikel zum Thema Sicherheitspolitik verwiesen. Zufall dass gerade heute die Unions-Nabelschau solcherart eingerahmt und so deren (imho erbärmliche) Kleingeistigkeit in Perspektive gesetzt wird?
– Naturkatastrophen: Spenden allein reicht nicht
– Kongo: Kongo
Rebellen vergewaltigen bei Überfall knapp 200 Frauen
– Bundeswehr: Der Wettkampf um die Reformmodelle hat begonnen
Scheint, dass das BMVg selbst nicht so begeistert von Modell 4 ist:
http://www.tagesschau.de/inland/bundeswehrreform124.html
@MilSecObserver
Genau dies kann ich aus diesem nichtssagenden Beitrag der Tagesschau nicht entnehmen.
1. Genannte „Nachteile“ treffen auf alle Modelle zu.
2. Der ehemalige langjährige Generalinspekteur und Vorsitzende des NATO-Militärausschusses, Harald Kujat ist ein pensionierter General und nicht das BMVg.
3. Das BMVg wird ausschließlich vom Minister (der selbst von Untergrenzen spricht) vertreten, der das Modell 4 klar bevorzugt.
Der Tagesschaubeitrag enthält keinerlei Neuigkeiten (News), die nicht schon vor Tagen bekannt waren. Es wird von Einschränkungen gesprochen, ohne das Ausgangsniveau klar zu erwähnen. Die Größenordnung der Einschränkungen bleibt im Dunkeln. Der Informationsgehalt ist damit gleich Null.
@Stefan
Interessant, dass Sie offenbar den internen Bericht des BMVg mit seiner klaren Analyse zu Defiziten bei der Bündnisfähigkeit schon seit Tagen kannten. Ich fand die Darstellung im Tagesschau-Bericht alles andere als nichtssagend. Aber es können eben nicht alle so brillant informiert sein, wie Sie es offenbar sind.
@Stefan
Hmmm – kann MilSecObserver nur zustimmen. Alle Punkte, mit denen Sie, verehrter Stefan, in dem Tagesschau-Beitrag unzufrieden sind, haben Sie offenbar missverstanden. Als Beleg für die Einschätzung des BMVg wird der (bislang unbekannte) Inhalt des Zwischenberichtes angegeben, nicht Herr Kujat. Der liefert (als zwar pensionierter General, aber nichtsdestoweniger profunder Kenner von Befindlichkeiten in der NATO) nur einen Beleg für die Stimmungslage in Brüssel bezüglich Abstrichen bei der Entsendung von Personal für die Stäbe. Dass in allen Modellen Abstriche gemacht werden müssen, macht die Nachricht nicht obsoleter. Beim aufmerksamen Lesen erfährt man auch, dass im Modell 4 bei maritimen Operationen (laut Bericht Beschränkung auf zwei im NATO-Rahmen) und bei Landoperationen (gleichzeitig nur zwei mit maximal je 10.000 Mann) Einschränkungen gemacht werden müssen. Alles in allem finde ich das schon ziemlich konkret. Seit Tagen bekannt war das wohl nur den Autoren des Zwischenberichtes, was darauf schließen lässt, verehrter Stefan, dass Sie offenbar in Wiekers Stab sitzen. Vielleicht können wir dann mal Essen gehen, denn ich bin im FüS und kannte den Bericht nur vom Hörensagen – der wurde nämlich ziemlich rigoros zurückgehalten. ;-)
Dass die Tagesschau da ran gekommen ist, hat jedenfalls im Haus für ziemlich viel Wallung gesorgt.
Für die Erkenntnis, das infolge drastischer Truppenreduzierungen die Leistungen für das Bündnis sinken müssen und dies die Stimmung der Bündnispartner nicht verbessert, bedarf es sicher nicht einer Meldung der Tagesschau bzw. einer speziellen Analyse. Da reicht der gesunde Menschenverstand. Dies wurde in anderen Medien bereits in der Vergangenheit häufig so dargestellt und von Politikern geäußert. Es begründet auch nicht warum man gerade vom Modell 4 nicht begeistert sein soll, wo dies doch auf alle Modelle, wie der Bericht richtiger weise feststellt, zutrifft. Die Tatsache das der zuständige Bundesminister und Oberbefehlshaber das Modell 4 bevorzugt, sagt eher das Gegenteil, denn nur er allein spricht für das BMVg.
@Johannes
Ich wünsche Ihnen bei der Arbeit im FüS viel Erfolg. Auch um aus der BW eine wirklich starke Truppe zu machen, auf die alle Bürger stolz sind. Meine Zeit in vergleichbaren Stäben ist leider aus Gesundheits- und Altersgründen beendet. Ich kann die anstehenden Veränderungen nur noch im Herzen begleiten. Ich sitze also nicht in Wiekers Stab, war aber sehr wohl schon mit einem General essen.
Hier noch etwas zur Wehrdienst-Debatte und zum vom BMVg bevorzugten Modell 4 (Freiwilliger Wehrdienst):
„Wir können uns eine Probezeit beim Bund vorstellen“, sagte Karl-Theodor zu Guttenberg der „Bild am Sonntag“. „Nach sechs Monaten kann dann jeder sagen, Soldatsein ist nichts für mich. Und umgekehrt kann die Bundeswehr entscheiden, dieser junge Mann passt nicht zu uns.“ Guttenberg erhoffe sich damit eine erhöhte Attraktivität für die notwendige Rekrutierung von 7.000 bis 15.000 Freiwilligen.
„Wir brauchen auch in Zukunft junge Männer und Frauen, die kürzer dienen, das heißt zwischen 12 und 23 Monaten“, sagt der Minister. „Denen werden wir ein hoch attraktives Angebot machen.“ Das bedeute „keine Gammelzeit, sondern: Qualifikationen wie den Erwerb des Führerscheins, ordentliche Bezahlung, Anrechnung auf Rentenversicherung, Optionen auf Studienplätze und vieles mehr.“ Ziel sei es nach Worten Guttenbergs, „so viele junge Menschen wie möglich zu animieren, einen Dienst an der Gesellschaft zu tun.“
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/1/0,3672,8106305,00.html
Die Kanzlerin betonte im heutigen Bericht aus Berlin der ARD die Unterstützung von Karl-Theodor zu Guttenberg und das nun auch die Auswirkungen auf die Bündnisfähigkeit zu prüfen sind.
Darum glaube ich persönlich an die Umsetzung von Modell 4 und eine nachfolgende Aufstockung der dann modernen und zeitgemäßen BW, wenn dies die Bündnisfähigkeit erfordert. Dies wäre möglich, da uns im 2+4-Vertrag eine maximale Truppenstärke von 370.000 Mann von den Siegermächten erlaubt wurde. Mehr dürfen wir nicht.
@Stefan
Ohne jetzt allzu sehr ins Detail gehen zu wollen: Nach meiner Erinnerung hat der 2+4-Vertrag Deutschland die volle Souveränität zurückgegeben. An eine maximale Truppenstärke kann ich mich nicht erinnern (lediglich an die Zusage, auf dem Gebiet der früheren DDR bis 1995 keine NATO-Truppen zu stationieren…).
@T.Wiegold
Bestimmungen des Vertrages
„Die Truppenstärke der deutschen Streitkräfte wird von 500.000 auf 370.000 Mann reduziert und beschränkt.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag#Bestimmungen_des_Vertrages
@T.Wiegold
Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland
(„Zwei-plus-Vier-Vertrag“)
vom 12. September 1990
Artikel 3
(2) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat in vollem Einvernehmen mit der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik am 30. August 1990 in Wien bei den Verhandlungen über Konventionelle Streitkräfte in Europa folgende Erklärung abgegeben:
„Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich, die Streitkräfte des vereinten Deutschland innerhalb von drei bis vier Jahren auf eine Personalstärke von 370000 Mann (Land-, Luft- und Seestreitkräfte) zu reduzieren. Diese Reduzierung soll mit dem Inkrafttreten des ersten KSE-Vertrags beginnen. Im Rahmen dieser Gesamtobergrenze werden nicht mehr als 345000 Mann den Land- und Luftstreitkräften angehören, die gemäß vereinbartem Mandat allein Gegenstand der Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa sind. Die Bundesregierung sieht in ihrer Verpflichtung zur Reduzierung von Land- und Luftstreitkräften einen bedeutsamen deutschen Beitrag zur Reduzierung der konventionellen Streitkräfte in Europa. Sie geht davon aus, daß in Folgeverhandlungen auch die anderen Verhandlungsteilnehmer ihren Beitrag zur Festigung von Sicherheit und Stabilität in Europa, einschließlich Maßnahmen zur Begrenzung der Personalstärken, leisten werden.“
Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik hat sich dieser Erklärung ausdrücklich angeschlossen.
http://www.documentarchiv.de/brd/2p4.html
Mooooment….
„Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich….“ ist ein klein wenig was anderes als „… von den Siegermächten erlaubt wurde“. Wie Sie selber zitieren, ist das auch Ausfluss des KSE-Vertrages. Das klang doch ein bisschen sehr nach Alliierten-Kontrollratsbeschluss…
@T.Wiegold
Ich bezweifle, das die Siegermächte nur als Statisten an diesem Vertrag mitgewirkt haben, sondern glaube eher, dass diese den Text maßgeblich bestimmt haben.
Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland
(„Zwei-plus-Vier-Vertrag“)
vom 12. September 1990
Die Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Demokratische Republik, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika
…
Artikel 7
(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Artikel 8
(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation oder Annahme, die so bald wie möglich herbeigeführt werden soll. Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt daher für das vereinte Deutschland.
(2) Die Ratifikations- oder Annahmeurkunden werden bei der Regierung des vereinten Deutschland hinterlegt. Diese unterrichtet die Regierungen der anderen Vertragschließenden Seiten von der Hinterlegung jeder Ratifikations- oder Annahmeurkunde.
Artikel 9
Dieser Vertrag tritt für das vereinte Deutschland, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika am Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikations- oder Annahmeurkunde durch diese Staaten in Kraft.
Artikel 10
Die Urschrift dieses Vertrages, dessen deutscher, englischer, französischer und russischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt, die den Regierungen der anderen vertragschließenden Seiten beglaubigte Ausfertigungen übermittelt.
ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, hierzu gehörig Bevollmächtigten diesen Vertrag unterschrieben.
GESCHEHEN zu Moskau am 12. September 1990
Für die Bundesrepublik Deutschland
Hans-Dietrich Genscher
Für die Deutsche Demokratische Republik
Lothar de Maizière
Für die Französische Republik
Roland Dumas
Für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
Douglas Hurd
Für die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
Eduard Schewardnadse
Für die Vereinigten Staaten von Amerika
James A. Baker III
@T.Wiegold
Die damals noch nicht voll souveränen Staaten BRD und DDR waren mit Sicherheit nicht die den Ton angeben Vertragspartner. Die „Bestimmer“ waren die Staaten die mit diesem Vertrag Deutschland (nach ihren Bedingungen) in die volle Souveränität entlassen haben. Voran die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika. Der Boss unterschreibt immer zuletzt. Wie man hier auch sehen kann.
Zurück zum Kernthema: Eine Übersicht über die Modelle, deren Eckdaten und Befürworter gibts bei Barschows http://www.afghanistan-blog.de http://www.afghanistan-blog.de/?p=3343