Christliche Kirchen verlangen einklagbare Regeln für Rüstungsexport (m. Nachtrag)

Die beiden großen christlichen Kirchen haben Bundesregierung und Bundestag aufgefordert, die Genehmigung von Waffenexporten in einem Gesetz zu regeln und solche Exporte außerhalb von NATO und EU nur in begründeten Einzelfällen zu erlauben. Zwar habe die Bundesregierung in den vergangenen Jahren Neuregelungen für solche Lieferungen angekündigt und zum Teil auch umgesetzt, sagten Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche bei der Vorlage des Rüstungsexportberichts der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) am (heutigen) Montag in Berlin. Dennoch entstehe der Eindruck, dass die Schwankungen in den Exportvolumen weniger einer bewussten Politik als vielmehr der jeweils aktuellen Auftragslage geschuldet sind, sagte der evangelische Prälat Martin Dutzmann.

Die bestehende Regel, das Rüstungsexporte an die so genannten Drittstaaten nur im Ausnahmefall genehmigt werden sollten, habe sich inzwischen ins Gegenteil verkehrt, klagte  Dutzmann. Er  verwies auf Rüstungsexporte an Länder wie Algerien, Saudi-Arabien und Ägypten: Es sei nicht zu erkennen, dass die Bewaffnung dieser Länder mit einer sehr schlechten Menschenrechtssituation im außen- oder sicherheitspolitischen Interesse Deutschlands liege. Der evangelische Theologe kritisierte vor allem die laufende Lieferung deutscher Patrouillenboote an Saudi-Arabien. Solche Boote hätten Seehäfen im Jemen blockiert, zivile Hilfslieferungen damit verhindert und eine Bekämpfung von Cholera-Epidemie und Hungersnot erschwert. Darüber hinaus sei Deutschland durch die Genehmigung von Teilelieferungen für Kampfflugzeuge der Typen Tornado und Eurofighter in Saudi-Arabien für die Situation im Bürgerkriegsland Jemen mit verantwortlich.

Mit einem neuen Rüstungsexportkontrollgesetz habe eine neue Bundesregierung die Chance, eine eindeutige und konsistente gesetzliche Grundlage auf den Weg zu bringen, die die politische Steuerung einer tatsächlich restriktiven Genehmigungspraxis von Rüs- tungsexporten ermöglicht, sagte der katholische Prälat Karl Jüsten. Zwar habe sich in den vergangenen Jahren unter dem SPD-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel einiges in der Praxis der Waffenexporte verbessert. Eine tatsächlich restriktive Genehmigungspraxis von Rüstungsexporten mit politischer Steuerung brauche dennoch eine gesetzliche Grundlage, die auch einklagbar sei.

Die Kirchenvertreter machten deutlich, dass sie kein grundsätzliches Verbot von Rüstungsexporten aus Deutschland an Staaten außerhalb von NATO und EU verlangten: Es könne durchaus in Einzelfällen Gründe für solche Lieferungen geben. Allerdings müsse die Pflicht zur Begründung umgekehrt und die Genehmigung eines Exports begründet werden.

Den GKKE-Bericht gibt es hier zum Nachlesen; die Statements von Dutzmann hier und von Jüsten hier.

Nachtrag: Ich hab‘ es glatt übersehen, wurde aber dankenswerterweise drauf hingewiesen: Die GKKE hat sich in in ihrer Fachgruppe in diesem Jahr prominente neue Expertise dazugeholt: Zu dieser Gruppe gehört jetzt auch Arnold Wallraff, bis zum Februar Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – also ein Profi, was Genehmigungsverfahren für Rüstungsexporte angeht.

(Archivbild 2010: Eurofighter Typhoon der Königlich Saudischen Luftwaffe – Gordon Zammit via Wikimedia Commons unter GNU Free Documentation License)