Parteiübergreifendes Lob der Innen-Ressortchefs für GETEX: Gut, dass wir geübt haben

Die erste gemeinsame Terrorübung von Bundesländern, Bund und Streitkräften haben alle Beteiligten durchweg als positiv bewertet – wenn auch die teilweise unterschiedlichen Ansichten vor allem von Union und SPD zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren bestehen bleiben. Vor allem das Einüben von Kommunikationswegen und Entscheidungsabläufen sei sinnvoll gewesen, erläuterten am (heutigen) Donnerstag Bundesinnenminister Thomas de Maizière, Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen und die Landes-Innenressortchefs Klaus Bouillon (Saarland) und Ulrich Mäurer (Bremen) in Berlin.

Mit der Übung GETEX (Gemeinsame Terrorismusabwehr-Exercise) wollten sechs Länder und der Bund praktisch erproben, welche rechtlichen und praktischen Möglichkeiten es für den Einsatz der Streitkräfte in Zusammenarbeit mit der Polizei im Inland gibt. Grundlage dafür war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012, die der Bundeswehr einen solchen Einsatz auch bei besonders schweren Unglücksfällen katastrophischen Ausmaßes erlaubt – und dann eben nicht nur zur technischen Amtshilfe wie bei einem Waldbrand oder Hochwasser, sondern auch mit so genannten hoheitlichen Befugnissen und gegebenenfalls Einsatz militärischer Mittel. Nach Ansicht der Bundesregierung kann das auch auf großangelegte Terrorangriffe zutreffen.

Eine wesentliche Lehre aus der Übung, bei der komplexe, zeitgleiche Terrorangriffe in mehreren Bundesländern von der Polizei und der zur Unterstützung herangezogenen Bundeswehr bewältigt werden mussten, war nach übereinstimmenden Angaben der Ressortchefs die Klärung der Frage, für welche Aufgaben die Streitkräfte unter welcher rechtlichen Regelung zur Verfügung stehen. So seien zwei Anträge aus den Ländern auf Bundeswehr-Hilfe abgelehnt worden, sagte von der Leyen: Baden-Württemberg hatte das Bundeswehr-Kommando Spezialkräfte (KSK) für eine Geiselbefreiung angefordert, obwohl ein Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei verfügbar war. Bayern wollte Soldaten zum Objektschutz vor Konsulaten einsetzen, was angesichts des fehlenden Zusammenhangs mit der Bedrohungslage ebenfalls nicht möglich gewesen sei.

Insgesamt wurden nach Angaben der Verteidigungsministerin 46 Anträge zur Hilfeleistung an die Bundeswehr gestellt. 30 davon hätten die – rechtlich unproblematische – technische Amtshilfe betroffen, zum Beispiel bei der Entschärfung von Sprengsätzen oder beim Verwundetentransport. 16 Anträge hätten auf Hilfeleistung der Streitkräfte abgezielt, die nach dem Grundgesetz-Artikel 35 Absatz 2 hoheitliche Befugnisse beinhalteten. Die Prüfung dieser Anträge habe zunächst sehr lange gedauert; am zweiten Tag der dreitägigen Übung sei die Entscheidung über diese rechtlich schwierigen Fragen sofort auf die Ministeriumsebene eskaliert und dann recht schnell geklärt worden.

An erster Stelle der Anfragen an die Bundeswehr standen laut von der Leyen die Entschärfung von Sprengsätzen, gefolgt von der Nutzung geschützter Fahrzeuge unter anderem für die Evakuierung Verwundeter aus einer Gefahrenzone. Auch für die Versorgung von Verwundeten mit Schuss-, Brand- und Sprengverletzungen hätten die Länder bevorzugt auf die Expertise der Militärärzte zurückgegriffen. Erst an vierter Stelle sei der Einsatz der Streitkräfte für den Objektschutz nachgefragt worden.

Der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer, der einzige SPD-Politiker in der Pressekonferenz, betonte den Wert der Übung – aber es war nicht der Alltag. Das Szenario mit den zahlreichen zeitgleichen Terrorangriffen sei von der Hypothese ausgegangen, dass ein Land keine Hilfe der Polizei aus einem anderen Bundesland bekommen könne und deshalb auf die Bundeswehr zurückgreifen müsse. Bremen, das kleinste Bundesland, hatte nach seinen Angaben zwölf Anträge auf Unterstützung gestellt, bei denen im Ernstfall bis zu 1.000 Soldaten eingesetzt worden wären – bis hin zur Sicherung von Krankenhäusern. Die Befreiung von Geiseln und das Ausschalten von Gewalttätern sei dagegen eindeutig eine Aufgabe der Polizei geblieben.

Nach Mäurers Aussagen war aber auch klar, dass trotz der Beteiligung von SPD-geführten Landesregierungen an der Übung die Differenzen beim Thema Bundeswehr im Inneren bestehen bleiben. So sprach sich der Bremer Senator ausdrücklich dagegen aus, das diesmal nur in den Führungsstäben durchexerzierte Szenario auch praktisch mit Soldaten und Polizisten auf der Straße zu üben: Es ist nicht unsere Aufgabe, die Bevölkerung zu verunsichern. Der Bundesinnenminister hielt dem entgegen, dass über eine Live-Übung mit praktischem Anteil zumindest nachgedacht werden müsse.

Zu Mäurers deutlicher Ansage, eine Änderung des Grundgesetzes für mehr Befugnisse für einen Bundeswehreinsatz sei unnötig, wollten die CDU-Politiker in der Pressekonferenz nicht so recht Stellung nehmen. De Maizière sagte dazu lediglich, es sei klar gewesen, dass die Übung auf der Basis der geltenden Regelungen im Grundgesetz durchgeführt werde. Was möglicherweise in Wahlprogrammen stehen könne, war nicht Gegenstand der Übung.

So weit der wesentliche Überblick aus meiner Sicht zu den Aussagen zur GETEX – wer die komplette Pressekonferenz nachhören möchte:

BPK_GETEX_09mar2017     

 

 

Nachtrag: Die Pressekonferenz gibt es auch als Video, vom Kollegen Tilo Jung (der im Unterschied zu mir clever genug ist, jedesmal um Zuwendungen seiner Zuschauer zu werben…):


(Direktlink: https://youtu.be/1ehvNWSSgzg)

(Foto:  Vor der Bundespressekonferenz – v.l: Mäurer, Bouillon, von der Leyen, de Maizière  – ©Thomas Trutschel/photothek.net)