Koalitions-Einigung: Das Außen- und Verteidigungs-Papier

In den laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD gilt natürlich, wie immer: Nichts ist beschlossen, ehe nicht alles beschlossen ist – und auch Einigungen in der Arbeitsgruppe Außen, Verteidigung, Entwicklung stehen unter dem so genannten Finanzierungsvorbehalt, also (mehr) Geld gibt’s nur, wenn alle einschließlich Finanzminister einverstanden sind.

Mit dieser Einschränkung: Die Einigungen der Fachleute für Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik stehen seit dem (gestrigen) Montagabend. In der Sache war das meiste bereits bekannt, in Details wurden Formulierungen ein wenig geändert (so ist zum Beispiel beim Thema Kampfdrohnen die Absage an extralegale Tötungen auf extralegale völkerrechtswidrige Tötungen verändert worden).

Ansonsten blieb es bei der bereits vergangene Woche verabredeten Formulierung zum Thema bewaffnete unbemannte Luftfahrzeuge – was übrigens von Seiten der Union nicht als Moratorium verstanden wird. Von der SPD-Verhandlungsseite, angeführt von Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier, offensichtlich auch nicht (sonst hätten die vielleicht das auch härter formuliert?) Entscheidender wird da natürlich, wie die SPD-Basis, die ja in einem Mitgliederentscheid über die Koalitionsvereinbarung abstimmt, diese Passage zum Thema Kampfdrohnen interpretiert.

Eine etwas detailliertere Betrachtung lohnt sich vermutlich erst später, wenn der ganze Koalitionsvertrag steht. Aber hier schon mal zum Nachlesen die Einigung der Arbeitsgruppe Außen, Verteidigung, Entwicklung:

KOA_Aussen-Verteidigung-Entwicklung