Nach Zwischenfall auf der Hermelin droht erste Anklage wegen Meuterei an Bord

Nach dem Zwischenfall auf dem deutschen Schnellboot Hermelin im UNIFIL-Einsatz Mitte Februar, bei dem mehrere Besatzungsmitglieder einen Bootsmann überwältigt und gefesselt haben sollen, droht den Soldaten eine Anklage wegen Meuterei – die erste solche Anklage in der Geschichte von Bundesmarine und Deutscher Marine seit Bestehen der Bundeswehr, wie das Verteidigungsministerium bestätigte:

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Über die bevorstehende Anklageerhebung hatte am (heutigen) Freitag die Süddeutsche Zeitung berichtet. Meine Anfrage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Rostock läuft noch, unter anderem warte ich auf die Bestätigung, dass nach §27 des Wehrstrafgesetzes Anklage erhoben werden soll.

Nachtrag: Ein Leserhinweis in den Kommentaren (danke!) auf eine Meuterei-Anklage bei der Marine – 1963. Allerdings nicht an Bord:

Aus dem Bett geprügelt

Zwei Stunden nach Mitternacht bewaffneten sich die Marinegefreiten mit je einem Paar Sandalen und setzten zum Sturm auf die Stube ihres Vorgesetzten an. Die Überrumpelung gelang vollkommen: Mit Hilfe der Mariner -Fußbekleidung aus dem Bett geprügelt, trat Obermaat Wolf Jung, 23, schmählichen Rückzug auf den Kasernenflur an.
Dreieinhalb Monate nach ihrem Blitzsieg verließen die Wehrpflichtigen Siegfried Vick, 21, und Egon K., 21, zerknirscht das Gerichtsgebäude des holsteinischen Landstädtchens Schwarzenbek. Amtsrichter Nicolaus Caesar, 60, und zwei Schöffen hatten die beiden Gefreiten eines der schwersten Verstöße gegen soldatische Tugenden – der Meuterei – für schuldig befunden und zur zulässigen Mindeststrafe verurteilt.

 

 (Foto Bundeswehr/Paulsen via Flickr unter CC-BY-ND-Lizenz)