Schlagwort: Wehrdisziplinarordnung

Kabinett bringt Neufassung des Soldatengesetzes auf den Weg: Fristlose Entlassung innerhalb von acht Jahren (Nachtrag: DBwV)

Vor dem Hintergrund von rechtsextremistischen Vorfällen in der Bundeswehr soll die fristlose Entlassung von Zeitsoldaten künftig nicht mehr nur in den ersten vier Jahren, sondern in bis zu acht Jahren Dienstzeit möglich sein. Eine entsprechende Änderung des Soldatengesetzes brachte das Bundeskabinett auf den Weg.

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