In Ausnahmefällen militärische Mittel im Inland erlaubt
Das Bundesverfassungsgericht hat – erneut – über die Möglichkeit entschieden, dass die Bundesregierung die Bundeswehr im Inland in bestimmten Fällen auch mit militärischen Mitteln einsetzen darf. Grund der Entscheidung war wiederum der Streit um das Luftsicherheitsgesetz der rot-grünen Koalition, dass insbesondere bei entführten Flugzeugen als letzte Möglichkeit auch den Abschuss der Maschine vorsah. Nachdem die höchsten deutschen Richter das bislang abgelehnt hatten, hat nun das Plenum des Bundesverfassungsgerichts eine Kehrtwende vollzogen – und die militärischen Mittel unter eng begrenzten Voraussetzungen
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