Neues Gesetz soll schnellere Beschaffung von Rüstungsgütern ermöglichen
Mit zahlreichen Ausnahmen von geltenden gesetzlichen Regelungen will die Bundesregierung die schnellere Beschaffung von Rüstungsgütern für die Bundeswehr ermöglichen. Ein geplantes Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz soll sich dafür an einem bereits vorliegenden Gesetzentwurf für einen schnelleren Einsatz von verflüssigtem Erdgas orientieren, sieht aber auch weiter gehende Ausnahmen vom Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor.
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