Hallo Heer, wir müssen reden.
Als Journalist brauche ich einen sehr guten Grund, bereits veröffentlichtes Material zu löschen – sei es Text, seien es Fotos. Eigentlich geht das gar nicht. Heute habe ich einen solchen Grund akzeptiert und aus meinem Bilderset von der Informations- und Lehrübung (ILÜ) 2013 ein Foto entfernt, das zwei Fernspäher zeigt. Statt dessen habe ich es durch das Bild oben ersetzt. Als Entgegenkommen gegenüber jemandem, der sich mir per E-Mail als Abgebildeter vorstellte und – zu Recht – die Befürchtung hatte, dass er auf dem Foto erkennbar und damit identifizierbar ist.
Ich sehe OPSEC-Notwendigkeiten gerade bei einer Einheit wie den Fernspähern, deshalb auch dieses Vorgehen. Allerdings: Die beiden Soldaten habe ich bei einem Fototermin (!) für die Medien aufgenommen, sie waren Teil der (Vor)Übung für die ILÜ-Durchläufe – und damit war und ist gegen ein solches Bild und auch die Veröffentlichung eigentlich nichts zu sagen.
Deshalb, Deutsches Heer, müssen wir mal reden. Das war ein Pressetermin, der von eurem Pressefachpersonal begleitet wurde. Da darf eigentlich nicht vorkommen, dass dabei Soldaten abgelichtet werden können, deren Bild aus nachvollziehbaren Gründen nicht veröffentlicht werden soll. Das KSK löst dieses Problem mit der Verwendung von Sturmhauben; vielleicht sind die im Beschaffungstitel für die Fernspähkompanie ja auch noch drin.
(Und das ist nicht nur eine Frage für Medientermine; was ich mit meiner Ausrüstung aus dem Amateurbereich hinbekomme, bekommen auch andere ILÜ-Besucher hin. Was professionelle Fotokollegen mit ’ner Nikon D4 oder ähnlichem und entsprechender Optik draus machen könnten, würde als Porträt-Poster taugen.)
Nachtrag: Der zuständige Presseoffizier hat am Montag in einer E-Mail dazu Stellung genommen:
Bei allen Pressevorhaben muss sichergestellt sein, dass die Truppe über das Interesse der Bw an der Berichterstattung sowie über die mögliche bzw. zulässige Erstellung und Verwendung von Wort- und Bildberichten informiert wird. Dies obliegt in erster Linie dem begleitenden Presseoffizier.
Wenn OPSEC bzw. PERSEC Gesichtspunkte berührt werden könnten, kann keine allgemeine Fotografiererlaubnis erteilt werden. Bei erteilter allgemeiner Fotografiererlaubnis findet grundsätzlich keine nachträgliche Auswahl zu verwendender Fotos („Einzelfreigabe“) durch die Bw statt.
Ungeachtet der Frage, ob im vorliegenden Fall tatsächlich OPSEC bzw. PERSEC Gesichtspunkte berührt wurden (ich kenne das fragliche Bild nicht), ob Rechte der Soldaten am eigenen Bild verletzt wurden, ob sie hätten zustimmen müssen oder ob sie im Dienst und in Ausübung einer dienstlichen Tätigkeit diesen Aufnahmen bzw. der Verwendung dieser Aufnahmen gar nicht zustimmen mussten: Wir halten es für zweckmäßig und fürsorglich, den Soldaten in jedem Fall Gelegenheit zu geben, Aufnahmen ihrer Person ausdrücklich zu widersprechen, wenn sie darauf mglw. identifizierbar wären.
Ich war selbst als verantwortlicher Presseoffizier vor Ort und meinte, alle entsprechend informiert zu haben.
Wenn das nicht geklappt hat und der notwendige Informationsstand nicht bei allen Soldaten gegeben war, dann ist dem nachzugehen.
Es handelt sich dann aber um einen individuellen Fehler und nicht um einen „Fehler im System“.
Naja, vielleicht sieht das Heer ja gar keine Notwendigkeit die Fernspäher durch entsprechende Maßnahmen zu schützen. Die Fernspäher selber anscheinend schon. Der Aufruf zum entfernen kam ja schließlich von dem Soldaten selber, und nicht von der BW.
Ich sehe da eher ein Problem zwischen den Soldaten und dem Dienstherrn, und nicht zwischen der BW und den Medien.
Gut möglich, das sich hier auch nur ein Angehöriger „etwas wichtig“ machen wollte…
(Womit ich nicht sagen will, das die Sorge bzgl. „OPSEC“ unbegründet wäre)…
Schon Goethe wusste: Warum in die Ferne spähen, wenn das Gute liegt so nah?
@ Fuchs .. (Klugscheiß Modus ein) von spähen hat der Geheime Rat aber nix geschrieben .. er schrieb von schweifen … (Klugscheiß Modus aus)
Mir ist es schon häufiger untergekommen, dass Einzelne, mit gutem Grund auch bei Presseterminen, Wert darauf legten, nicht namentlich genannt zu werden oder keine Fotos vom Namensschild o.ä. veröffentlicht sehen wollten.
Bei den nachträglichen Telefonaten mit den Pressestellen (in der Einheit oder übergeordnet) wurden dann bereitwillig der Name, Wohnort und Familienstand bekannt gegeben.
Häufig ist es also tatsächlich der Dienstzimmersoldat, dem nicht begrifflich ist, dass nicht jeder mit Name und Dienstgrad im Internet oder der Tageszeitung erscheinen möchte.
Hier hat die Bw noch viel zu lernen.
Bei einer ILÜ ist es allerdings schon ein merkwürdiges Vorkommnis, wie es sich hier zugetragen hat.
Wie häufiger zuvor spreche ich aus „Lob und Anerkennung“ für die OPSEC von Herrn Wiegold!!!
Grundsätzlich ist es „wurscht“ wer das Verlangen nach OPSEC äussert, wenn diesem Verlangen dann unkompliziert gefolgt wird.
Ich wünsche mir, dass es mehr Journalisten Ihres Formates geben würde!
Danke!!
@pg
Habe mir Kraft eigener Arroganz erlaubt, die Worte Goethes dem Kontext anzupassen ;-)
Ich kann die betreffenden Kameraden verstehen und sage Danke Herr Wiegold.
@ huey: Nein, das tun sie schon aus formalen Gründen nicht. Fernspähkräfte, noch, des KSK sind aufgrund von Vorschriften geschützt. Herr Wiegold stellt vollkommen zu Recht die Frage in Richtung Presseoffizier/-feldwebel.
Allgemein müssen Soldatinnen/Soldaten akzeptieren fotografiert zu werden, wenn sie sich im öffentlichen Raum bewegen. Das ist höchstrichterlich als Recht gesprochen worden. Sonst gilt: wer nein sagt, bekommt sein nein wie jeder andere Mensch in Deutschland garantiert-Öffentlichkeitsarbeit hin oder her, hier hat der Dienstherr sich dran zu halten.
@jetflyer: Ich schließe mich an. Und wenn wir mehr Journalisten eines Formats Herrn Wiegolds hätten, dann hätten wir ganz sicher auch eine deutlich fachorientiertere und sachlichere sicherheitspolitische Debatte in Deutschland und vielleicht damit auch eine breitere.
Momentan gibt es Veränderung nur bei Eskalataion nach oben.
Ihr Wunsch nach möglicherweise besseren Schutz er Kameraden oder besser Pressearbeit können Sie auch auf einen Wahlflyer schreiben, bei der nächsten ILÜ wird es genauso laufen.
Herr Wiegold,
ich möchte dies gerne als Respekt vor der Persönlichkeit des einzelnen Soldaten deuten, der einen Dienst an unserer Gesellschaft leistet. Und sich dabei Gedanken macht um seine ganz persönliche Sicherheit. Daher Danke.
Tja, Thomas, das ist halt unsere Rolle: Die Pressearbeit der Bundeswehr professionalisieren zu helfen.
@Sascha
;-)
Nur mal am Rande:
OPSEC ist operational security. Die Operation war die ILÜ.
Hier geht es wohl eher um PERSEC – Personal security.
Siehe auch: http://www.militaryspot.com/resources/opsec-and-persec/
Aber gerade im Heer ist es ja zunehmend üblich unreflektiert englischsprachige Begriffe zu übernehmen (Paradebeispiel: center of gravity).
… einfach dumm gelaufen. Ohne etwas entschuldigen zu wollen, sind die Vorbereitungen für die ILÜ doch reichlich komplex – und dann noch für Heer plus SKB -, dass es einem Feld-, Wald- und Wiesen-PresseStOffz, der darauf aufpassen muss, dass die Medienhorde nicht links und rechts verloren geht, doch mal durchrutschen kann, wenn im Vorfeld der eine oder andere Angehörige von Spezialkräften durchs Bild hoppelt.
So löblich das Austauschen des Bildes auch ist, aber durch die Thematisierung sehe ich da eher eine Art „Streisand-Effekt“.
Wäre es vielleicht nicht besser gewesen, das ganze in einer Woche und ohne Hinweis auf das Orginalphoto zu bringen?
Der Gegner hat das Bild. Diese Website ist ja kein Untergrundkeller.
@califax:
Deswegen muss man wohl mal in und mit dem Heer reden.
Der Vorgang ist genauso peinlich wie normal.
@T.W.
dieser Faden ist Dein ultimativer Knieschuss…..
@klabautermann:
Dunkel seiner Rede Sinn.
Warum ist das hier ein ultimativer Knieschuss?
@Aufklärer:
Das müsste eben schon im Voraus klar geregelt sein.
Wer hat Anspruch auf Identitätsschutz?
OpSec ist ein unbedingtes Muss fuer Soldat und Bundeswehr, jedoch insbesondere in Zeiten des www schwierig! Was nuetzt es eine Auskunftssperre zu beantragen wenn ich Alles ins Netz stelle!
Leider ist die Vorschriftenlage nicht klar und , lediglich ausgebene Sicherheitshinweise auf falsches Verhalten (Facebook etc.) vom MAD werden auch nicht allen Soldaten zugaenglich gemacht bzw. mangelt es leider an Interesse und Verstaendnis in allen Dienstgradgruppen!
Deshalb „Alles Richtig gemacht“ !!!
@klabautermann
Versteh‘ ich auch nicht.
@ Sascha Stoltenow
Wenn Sie helfen wollen die Pressearbeit der Bundeswehr zu professionalisieren, dann werden Sie bei der neuen Zentralredaktion in Berlin aber so einiges zu tun haben! ;)
Da bekommt mittlerweile sogar der Presse/Info Stab so langsam „kalte Füße“!
jetflyer | 22. September 2013 – 19:38:
Ich wünsche mir von der Bundeswehr ein Mindestmaß an Professionalität.
Dann ist man nicht auf „good-will“ von Journalisten angewiesen.
Hier wird viel über militärisches diskutiert, doch grundsätzlich hat auch der Soldat das Recht am eigenen Bild. Dieses kann ihm auch durch den Dienstherrn nicht „wegbefohlen“ werden. Wenn er wirklich zu erkennen war, ist es sein gutes Recht die Entfernung dieses Bildes zu fordern.
Natürlich ist es keine einfache Situation, denn dem betreffenden Soldaten kann sehr wohl die Teilnahme an dieser Übung befohlen werden.
Das ist wieder mal ein gelungenes Beispiel für die erfolgreiche „Informationsarbeit“ der Bundeswehr (nicht nur die des Heeres) auf Ebene A16 und aufwärts. Entweder ist man konsequent und läßt alles weg, was zur Identitätsfeststellung führen könnte, oder man läßt es sein. Fernspäher durchs Bild laufen zu lassen, ist genauso beknackt, wie in einer Einsatz-Pressemitteilung von einem „Hauptmann S. von der Technischen Schule“ zu schreiben, den man 2 Sekunden danach mit vollem Klarnamen und Familienstand gegoogelt hat, weil er vorm Einsatz irgendwo einen Vortrag gehalten hat.
Trotzdem: Hut ab, T.W.
Das „Problem“ ist, dass man von jedem erkennbaren Soldaten eine Einverständniserklärung braucht, wenn man ihn zum Fototermin befiehlt. Egal ob Superspezialgeheimagent oder Landser.
[Ja, man braucht natürlich keine Einverständniserklärung. Aber dann sollte man gegenüber der Medien auch nicht den Eindruck vermitteln, es könnte frei Schnauze bedenkenlos fotografiert und veröffentlicht werden. Und man darf sich nicht wundern, wenn die Abgebildeten im Nachgang ihre Rechte wahrnehmen.]
@ T.W. Falls das Heer Ihrem Wunsch, zu reden, nachkommt – berichten Sie dann hier auch vom Ergebnis? Ich bin sehr gespannt, welches wording da jetzt auf der Begabungsebene A16 zurechtgezimmert wird….
@T.W.:
Frage mich ebenfalls – hat sich das PIZ Heer überhaupt schon gemeldet?
Denn bisher gab es ja nur eine bilaterale Kommunikation zwischen T.W. und Soldat.
Informationsarbeit?
Bisher gab’s noch keinen Kontakt.
Ist ja auch erst Montag.
Die Besprechung dazu wird, nach Abstimmung im BMVg, nach Anhörung sämtlicher betroffener und nicht betroffener Personen, nach einer Arbeitsgruppensitzung, deren Leitung noch abgestimmt werden muss, sich schnellstmöglich mit T.Wiegold auseinander setzen. Dazu muss aber noch ein Konzept entwickelt und ein Sprachzettel entworfen werden.
Herr Wiegold, haben Sie im Sommer/Herbst 2016 dann bitte Zeit für ein kurzfristiges Gespräch ?
Stell Dir vor es ist Krieg und der Mitzeichnungsvorgang ist noch nicht durchbesprochen.
Und zum eigentlichen Thema:
Dank und Anerkennung an T.Wiegold für das Löschen des Bildes. Manch andere Journalist hätte das Bild auch gleich unterschrieben mit: Hier sind ganz geheime Fernspäher, exklusiv und in Farbe.
Bei diesen Übungen ist sicherlich der Leitung und auch den Einheitsführern bekannt, dass sich Pressevertreter aufhalten. Ob sich das bis auf die Truppebene imemr so kommuniziert wird?
Es sollte dringend die Dienstanweisung vom 1.4.XX aus Pullach herausgeholt werden, in der das „nach oben schauen“ für den Dienstsitz Pullach verboten wurde.
Eigentlich ein Abteilungsscherz, aber das Papier wurde wochenlang Ernst genommen.
Also liebe Fernspäher:
Wenn T.Wiegold Euch fotografieren kann, dann seid Ihr nicht gut genug versteckt. Oder müsst Euch ebenfalls dann die tollen Strickmützen tragen.
PersSec ist bei der Bundeswehr ein Fremdwort, zwar irgendwo erwähnt aber praktisch kaum umgesetzt. Und man kann nur hoffen, dass weiterhin so wenig passiert.
Selbst wenn das kommuniziert wird -für etliche Truppenteile/-gattungen/-… würde ich das blind unterschreiben-, hilft das nicht.
Der Soldat ist dennoch zur Übungsteilnahme verpflichtet. Er kann sich vor Ort nicht gegen die Aufnahmen wehren. Da bringt ihm ein Anspruch aus GG oder KunstUrhG erstmal nichts.
Also ich glaube schon, daß ein: „Chef, guck mal, da läuft einer rum und knipst uns.“ das Thema gleich beendet hätte. Dem Fotografierten ist der Gedanke aber wohl auch erst gekommen, als er sein Konterfei an prominenter Stelle sah. Da fehlte es noch an Sensibilität und wenn TW hiermit dazu beiträgt, um so besser.
Bevor sich hier ein juristisches Schlachtfeld auftut: Daß es hier nicht um das Recht am eigenen Bild geht, liegt wohl auf der Hand. Auch, aber nicht an erster Stelle.
@Iltis:
„Also ich glaube schon, daß ein: “Chef, guck mal, da läuft einer rum und knipst uns.” das Thema gleich beendet hätte.“
Die Diskussion ist doch absurd. Beim Vorüben einer Informations- und Lehrübung wurden Aufnahmen gemacht nicht auf dem StOÜbPl.
An den verschiedenen Durchgängen der ILÜ (und deren Vorgängern) nehmen seit Jahrzehnten Pressevertreter, „Bw-Presse“ und „Hobby-Fotografen“ teil.
Es wird also nicht zufällig auf ner Übung wer geknipst, sondern von den Leuten auf der Tribüne werden die „Darsteller“ abgelichtet. Auch die militärischen Besucher tun dies seit Jahren. Es gibt kein Fotografierverbot (siehe auch bei youtube).
Mit den modernen Handys ist endgültig jeder Besucher auch spontan in der Lage recht gute Aufnahmen zu machen.
Soviel zur Ausgangslage.
Bei der FSK 200 hatte man das offenbar nicht auf dem Schirm oder hat seine Sturmhaube oder das Staubtuch in Pfulle vergessen.
Was hat das Heer bisher daraus gelernt?
Offenbar noch nicht mal, dass man sich bei T.W. melden sollte.
Informations- und Lehrübung eben.
Deutsches Heer 2013 – alles super späschl und geheim.
Aber dann bitte auch richtig machen.
Kleiner Nachtrag von der Internetseite des Heeres zur ILÜ 2013:
Das Ganze in fett und unterstrichen.
Soviel zum Pressetag ;-)
Tom | 23. September 2013 – 13:51:
Dann soll sich das Heer auch selbst daran halten und entsprechend vorgehen.
Zumal dies ja eher aufzeigen soll, warum die Plätze für Reservisten und Rotary-Clubs erheblich begrenzt wurden.
Leider habe ich das betroffene Foto nicht mehr im Gedächtnis – Themen wie Boxer vs. Marder waren bei mir eher im Fokus. Dennoch mal als Schuss aus der Hüfte eines, der selbst beruflich mit der Kamera im Anschlag durch die Gegend läuft: Wenn Thomas als Journalist eingeladen war und keinen Restriktionen in Sachen Fotografie zugestimmt hat, greift das ganz normale Presserecht. Wenn die beiden Fernspäher nicht Hauptbestandteil des Bildes (pi mal Daumen über zehn Prozent) ausgemacht haben oder nur als Teil einer größeren Gruppe aufgetreten sind, hätte das Bild nicht mal mit der Begründung Persönlichkeitsrecht gelöscht werden müssen. Es spricht für Thomas, das er trotzdem PersSec den Vorrang gegeben hat. Und ansonsten: Diese Fallstricke hätten schon lange vor Beginn der Übung erkannt werden müssen.
Persec-Ansprüche sind zu 70% Wichtigtuerei und höchstens 30% dienstliches Erfordernis -und selbst das kann einer kritischen Betrachtung unterzogen werden.
Folglich eine Scheindiskussion, die hier stattfindet.
@all
Stellungnahme des Heeres, genauer: des zuständigen Presseoffiziers oben als Nachtrag.
@Memoria: Absurd oder nicht. Personen aus bestimmten Verwendungen haben ein für mich nachvollziehbares Interesse daran, daß ihr Gesicht nicht im Web prangt. Die heutigen Gesichtserkennungsfeatures eines iphones und dessen Geschwätzigkeit alleine reichen aus, besorgt zu sein.
Kleines Beispiel: Anfang der 80er Jahre wurden alle Firmenlogos etc. von den Autos der Fa. SEL entfernt. Man stellte ja schließlich unter anderem mit dem SEM 25 Rüstungsprodukte her und gehörte damit zu den potentiellen Zielen der RAF.
@iltis:
Ich bezweifle nicht die Notwendigkeit von PERSEC in gewissen Bereichen, sondern kritisiere die Stümperei des Heeres in diesem Fall und die Diskussion hier, die das Problem eher bei der Presse sieht als im eigenen Laden.
Auch die Stellungnahme des Heeres ist irgendwie seltsam.
@memoria: Zustimmung. Ich hätte Ihre Stellungnahme genauer lesen müssen.
Alero | 23. September 2013 – 9:10
„Hier wird viel über militärisches diskutiert, doch grundsätzlich hat auch der Soldat das Recht am eigenen Bild. Dieses kann ihm auch durch den Dienstherrn nicht “wegbefohlen” werden. Wenn er wirklich zu erkennen war, ist es sein gutes Recht die Entfernung dieses Bildes zu fordern.“
Ist es nicht eher so, dass der Soldat, ab dem Moment , ab dem er seine Uniform anzieht zu einer Person des öffentlichen Interesses wird? Vgl. Polizei, Feuerwehr, THW, Rettungsdienst. Die haben kein Recht am Bild wenn sie die Uniform anhaben…
Da die Soldaten nicht in originärer Dienstausübung in der Öffentlichkeit abgelichtet wurden, sondern bei einer von Dritten (Dienstherrn) künstlich geschaffenen Fotogelegenheit außerhalb der Öffentlichkeit der sich die Betroffenen zwangsweise stellen müssen, greift der Vergleich zu og Personengruppen bei der öffentlichen Tagesarbeit nicht.
[Und selbst bei Polizisten im Streifendienst werden Portraitaufnahmen von der Rechtsprechung kritisch gesehen.]
@Jonas
„…einer Person des öffentlichen Interesses wird? Vgl. Polizei, Feuerwehr, THW, Rettungsdienst. Die haben kein Recht am Bild wenn sie die Uniform anhaben…“
Keinesfalls! Wie kommen Sie zu dieser Annahme?
Vergleiche hierzu: http://www.rechtambild.de/2013/04/vorsicht-beim-fotografieren-von-polizisten/
Das Recht am eigenen Bild (auch Bildnisrecht) ist eines der höchsten Rechte des Bürgers. Es ist eine Art des „allgemeinen Persönlichkeitsrecht“ welches wiederum zu den Grundrechten zählt.