Hallo Heer, wir müssen reden.

Als Journalist brauche ich einen sehr guten Grund, bereits veröffentlichtes Material zu löschen – sei es Text, seien es Fotos. Eigentlich geht das gar nicht. Heute habe ich einen solchen Grund akzeptiert und aus meinem Bilderset von der Informations- und Lehrübung (ILÜ) 2013 ein Foto entfernt, das zwei Fernspäher zeigt. Statt dessen habe ich es durch das Bild oben ersetzt. Als Entgegenkommen gegenüber jemandem, der sich mir per E-Mail als Abgebildeter vorstellte und – zu Recht – die Befürchtung hatte, dass er auf dem Foto erkennbar und damit identifizierbar ist.

Ich sehe OPSEC-Notwendigkeiten gerade bei einer Einheit wie den Fernspähern, deshalb auch dieses Vorgehen. Allerdings: Die beiden Soldaten habe ich bei einem Fototermin (!) für die Medien aufgenommen, sie waren Teil der (Vor)Übung für die ILÜ-Durchläufe – und damit war und ist gegen ein solches Bild und auch die Veröffentlichung eigentlich nichts zu sagen.

Deshalb, Deutsches Heer, müssen wir mal reden. Das war ein Pressetermin, der von eurem Pressefachpersonal begleitet wurde. Da darf eigentlich nicht vorkommen, dass dabei Soldaten abgelichtet werden können, deren Bild aus nachvollziehbaren Gründen nicht veröffentlicht werden soll. Das KSK löst dieses Problem mit der Verwendung von Sturmhauben; vielleicht sind die im Beschaffungstitel für die Fernspähkompanie ja auch noch drin.

(Und das ist nicht nur eine Frage für Medientermine; was ich mit meiner Ausrüstung aus dem Amateurbereich hinbekomme, bekommen auch andere ILÜ-Besucher hin. Was professionelle Fotokollegen mit ’ner Nikon D4 oder ähnlichem und entsprechender Optik draus machen könnten, würde als Porträt-Poster taugen.)

Nachtrag: Der zuständige Presseoffizier hat am Montag in einer E-Mail dazu Stellung genommen:

Bei allen Pressevorhaben muss sichergestellt sein, dass die Truppe über das Interesse der Bw an der Berichterstattung sowie über die mögliche bzw. zulässige Erstellung und Verwendung von Wort- und Bildberichten informiert wird. Dies obliegt in erster Linie dem begleitenden Presseoffizier.
Wenn OPSEC bzw. PERSEC Gesichtspunkte berührt werden könnten, kann keine allgemeine Fotografiererlaubnis erteilt werden. Bei erteilter allgemeiner Fotografiererlaubnis findet grundsätzlich keine nachträgliche Auswahl zu verwendender Fotos („Einzelfreigabe“) durch die Bw statt.
Ungeachtet der Frage, ob im vorliegenden Fall tatsächlich OPSEC bzw. PERSEC Gesichtspunkte berührt wurden (ich kenne das fragliche Bild nicht), ob Rechte der Soldaten am eigenen Bild verletzt wurden, ob sie hätten zustimmen müssen oder ob sie im Dienst und in Ausübung einer dienstlichen Tätigkeit diesen Aufnahmen bzw. der Verwendung dieser Aufnahmen gar nicht zustimmen mussten: Wir halten es für zweckmäßig und fürsorglich, den Soldaten in jedem Fall Gelegenheit zu geben, Aufnahmen ihrer Person ausdrücklich zu widersprechen, wenn sie darauf mglw. identifizierbar wären.
Ich war selbst als verantwortlicher Presseoffizier vor Ort und meinte, alle entsprechend informiert zu haben.
Wenn das nicht geklappt hat und der notwendige Informationsstand nicht bei allen Soldaten gegeben war, dann ist dem nachzugehen.
Es handelt sich dann aber um einen individuellen Fehler und nicht um einen „Fehler im System“.