Statt Behörden-Wirrwar künftig Betreuung Verwundeter im Verteidigungsministerium
Das Bundeskabinett hat am (heutigen) Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der für – körperlich oder psychisch – verwundete Soldaten wichtig ist: Die Zuständigkeit für ihre Versorgung und vor allem für die Anerkennung der so genannten Wehrdienstbeschädigung liegt künftig komplett beim Bund, genauer: beim Bundesverteidigungsministerium. Bislang mussten die Betroffenen einen bürokratischen Hürdenlauf absolvieren: So lange sie Soldat waren, war die Wehrverwaltung für sie zuständig, nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst dagegen die Landesbehörden.
Das soll mit der Neuregelung anders werden:
Mit einer Übernahme der Zuständigkeiten der Länder durch den Bund kann eine einheitliche Rechtsanwendung des Soldatenversorgungsgesetzes – auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Auslandseinsätze der Bundeswehr – sichergestellt und eine Beschleunigung der Bearbeitungszeiten sowie eine Entbürokratisierung erreicht werden. Den Versorgungsberechtigten wird die Orientierung erleichtert, da sie künftig nur noch die Bundeswehrverwaltung als Ansprechpartner haben, unabhängig davon, ob sie sich noch im Wehrdienstverhältnis befinden oder bereits ausgeschieden sind.
heißt es in der Begründung des Gesetzes mit dem etwas sperrigen Namen Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund.
Die Details müssen Fachleute des Versorgungsrechts und des Soldatenversorgungsgesetzes bewerten; es scheint aber, dass damit eine immer wieder zu hörende Klage nach Verwundung – oft in PTBS-Fällen – aufgegriffen wurde: Das Problem, dass sich ausgeschiedene Soldaten einem Landesversorgungsamt gegenübersahen, dass die Besonderheiten eines Falles nach Auslandseinsätzen nicht, falsch oder viel zu spät einschätzte.
Wegen der komplizierten Umstellung des Verfahrens von allen Ländern – die bei der Abstimmung des Gesetzentwurfes grünes Licht gegeben hatten, weshalb die Bundesregierung auch Zustimmung im Bundesrat erwartet – soll das Gesetz im Wesentlichen Anfang 2015 in Kraft treten, Teile auch erst Anfang 2016.
(Foto: Soldaten des Bravo-Zugs der Schutzkompanie Kundus im direkten Feuerkamp in Qala e Zahl, September 2010 in Qala e Zal – Bundeswehr/von Söhnen via Flickr unter CC-BY-ND-Lizenz)
Ein Vorschlag zur Vereinfachung:
Wird ein Soldat im Einsatz an Körper und/oder Seele verletzt, hat er Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, bis er genesen ist oder bei Bedarf, ein Leben lang.
Unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung sollte bereits JETZT zur Verfügung gestellt werden! Wenn ich höre, dass Soldaten, deren Gehör durch eine Explosion im Einsatzland geschädigt wurde Probleme haben ihre Wehrdienstbeschädigung anerkannt zu bekommen, ist das blanker Hohn‘ („Warum hätten sie denn keinen Gehörschutz drin, als sie beschossen wurden?“).
So sehr diese Änderung zu begrüßen ist: für viele Soldaten kommt sie zu spät. Die Kraft, sich gegen die Bürokratie zu stemmen haben viele nicht (mehr).
Auch der Bundeswehrverband unterstützt nur in den seltensten Fällen mit Rechtsbeistand.
Fürsorgepflicht des Dienstherren: weder im Dienst, noch danach ausreichend gegeben.
Es bleibt zu hoffen, dass das Ausmaß an abrutschenden Veteranen und die Zahl der Selbsttötungen nicht so dramatisch ansteigt, wie in den USA.
Ich habe mir im Einsatz den Rücken ruiniert. Laut Gutachter natürlich alles angeboren. DU-Verfahren läuft seit Oktober 2011. Zum Glück habe ich bereits eine zivile Ausbildungszusage zum August 2013, aber leider immer noch keine Entlassungsdatum von der Bw! Habe Donnerstag vor zwo Wochen auf Anraten meiner BFD-Beraterin einen Antrag auf Entlassung im Rahmen des Reformbegleitgesetzes gestellt, bis jetzt noch nicht mal ne Eingangsbestätigung…
Wenn ich mich nicht irre, stand im Bericht des Wehrbeauftragten auch, dass es momentan nur 2 oder 3 Guterachter für WDB-Angelegenheiten in der Bw gibt…
(unabhängig von vielen Details, an denen man sicherlich herumnörgeln kann,) gute Sache! Es geht voran!
Bei all den negativen Entwicklungen, eine aus meiner Sicht sehr gute Sache.
Interessant wäre, wer dies initiiert hat.
@ Memoria:
Der Impuls kam durch den DBwV in der Zeit von zu Guttenberg. Sts Kossendey hat sich der Sache persönlich angenommen. Es gab im Laufe der Zeit mehrere Gesprächsrunden mit versehrten Kameraden beim DBwV, Wehrbeauftragten etc.. Alle waren dran und so haben alle Erfolg. Insbesondere die versehrten Kameraden, die sich für Verbesserungen eingesetzt haben (z.B. die Seedorfer etc.) können stolz auf ihr Engagement sein. Die Umsetzung wird aber sicherlich noch über ein Jahr dauern.