Nachgetragen: Die Sache mit den Leutnantstellen
Am vergangenen Wochenende hatte das Verteidigungsministerium relativ knapp mitgeteilt, dass eine – zuvor offensichtlich aus Haushaltsgründen gefährdete – Beförderung von Offizieranwärtern zum Leutnant gesichert sei. Ich hab‘ wegen der Details mal nachgefragt.
Das Wehrressort verwies dabei darauf, dass eine Absprache zwischen Verteidigungsminister Boris Pistorius und dem neuen Bundesfinanzminister Jörg Kukies das alles glattgezogen habe. Wie das glattgezogen wurde, darauf antwortete mir inzwischen das Verteidigungsministerium so (zur besseren Lesbarkeit meine Fragen in normaler Schrift, die Antwort kursiv):
Zu Ihrer Einordnung lassen Sie uns zu Beginn einen Fehler einräumen. Leider ist uns bei unserem Post eine Unschärfe unterlaufen. Es handelt sich nicht um „rund 1.100 bisher nicht besetzte militärische Dienstposten“, sondern um Planstellen.
Vor diesem Hintergrund werden wir Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Frage 1: Um welche rund 1.100 bisher nicht besetzten militärischen Dienstposten handelt es sich, bzw. für welche Laufbahngruppen waren diese Dienstposten vorgesehen und werden sie für diese Laufbahngruppen im kommenden Jahr nicht mehr zur Verfügung stehen?
Es handelt sich um sogenannte „unbewirtschaftete Planstellen“. Bisher war ein Umfang von rund 1.100 bereits im Haushalt 2024 vorhandener militärischer Planstellen, davon rund 600 Planstellen für Offizierinnen und Offiziere, zur Nutzung gesperrt. Nunmehr sollen im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium (BMF) diese Bestandplanstellen wieder vollständig in die bestimmungsgemäße Nutzung genommen werden und damit die vorhandenen haushaltsseitigen Spielräume konsequent ausgeschöpft werden. D.h. konkret: Diese Entscheidung geht nicht zulasten anderer Laufbahn- oder Personengruppen.
Frage 2: Trifft es zu, dass für die Beförderung der künftigen Leutnante im Gegenzug Beförderungen in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere unterbleiben?
Nein, diese Entscheidung geht nicht zulasten von Beförderungen in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere. Es gilt das Laufbahngruppenprinzip bei der Planstellennutzung. Durch die Nutzungsfreigabe stehen rund 600 Offiziersplanstellen für den Bereich der Offizierinnen und Offiziere wieder zusätzlich zur Verfügung. Vielmehr können durch die o.g. Nutzungsfreigabe nun auch noch rund 500 Planstellen für den Bereich der Unteroffiziere herangezogen werden.
Frage 3: Trifft weiterhin die Aussage des BMVg vom August des Jahres zu „Die Anzahl an Offizierinnen und Offiziere erreicht voraussichtlich Ende 2024 den im aktuellen Haushaltsplan festgelegten Umfang an ‚Planstellen für Offiziere‘ (Personalplanstellen für Offiziere). Eine Erhöhung dieser ‚Planstellen für Offiziere‘ im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 kann derzeit nicht angenommen werden. Die Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen sehen für kein Ressorts neue Planstellen in 2025 vor.“
oder sind angesichts der Verständigung zwischen dem BM der Verteidigung und dem BMF da Veränderungen zu erwarten?
Die Anzahl an Offizierinnen und Offiziere erreicht voraussichtlich Ende 2024 den im aktuellen Haushaltsplan festgelegten Umfang an „Planstellen für Offiziere“ (Personalplanstellen für Offiziere) Damit wird zum Jahresende 2024 eine nahezu vollständige Nutzung der zur Verfügung stehenden Planstellen für Offizierinnen und Offiziere (rd. 40.000) erreicht.
Wir bitten um Verständnis, dass Aussagen zum Bundeshaushalt 2025 aufgrund des andauernden parlamentarischen Verfahrens nicht getroffen werden können.
Zu Ihrer Einordnung: In Zusammenarbeit mit dem BMF ist es uns damit gelungen, unabhängig von den aktuell stattfindenden Haushaltsabstimmungen für den Bundeshaushalt 2025 anstehende Beförderungen von Soldatinnen und Soldaten zum Leutnant zeitgerecht zu ermöglichen. Die Planstellen, die im Zuge dieser Maßnahme verfügbar gemacht wurden, sind wie alle Planstellen im Verteidigungsressort in einem Kapitel (hier: 1403) ausgebracht.
Alles klar? Ich hab‘ noch nicht recht verstanden, warum die Planstellen zwar da waren, aber zur Nutzung gesperrt. Aber die Details lasse ich erstmal so stehen.
Im öffentlichen Dienst sind sog. „Wiederbesetzungssperren“ nicht unüblich. Beim Ausscheiden von Beamten, Soldaten, Richtern oder Angestellten werden deren Stellen für drei bis sechs Monate nicht nachbesetzt. Das ergibt sich oft aus dem jeweiligen Haushalt und der Haushaltsordnung. Es handelt sich dabei um Maßnahmen zu Haushaltskonsolidierung. Ich finde die Praxis furchtbar, aber man verspricht sich dadurch kurzfristig einsparungen bei Personalkosten. Vielleicht hat die Misere damit zu tun. Andere Grundlagen für gesperrte Haushaltsstellen sind mir nicht bekannt. Ich habe aber gerade auch nicht die Muße mir die bundesrechtlichen Grundlagen anzugucken.
Die Haushaltsmittel für die zu befördernden Leutnante m,w,d wurden, nach meinem Wissen,zu einem nicht geringen bei den Spitzendienstgraden der U.m.P., sprich Oberstaber
„geklaut/geliehen“.
Das Rückgrat der Bw wird langsam aber sicher ausgebeutet.
[Das war zwar meine Vermutung, aber die Aussage des Ministeriums steht dazu in direktem Widerspruch. Was ist Ihre Quelle? T.W.]