Fürs Archiv: USA erlauben Ukraine Zurückschießen mit US-Waffen überall an der Front

Die – wenn auch etwas verklausulierte – Aussage aus den USA scheint ein bisschen untergegangen: Nachdem die US-Regierung, und dann auch die Bundesregierung, der Ukraine Anfang Juni den Einsatz gelieferter Waffensysteme auch gegen Ziele auf russischem Territorium erlaubt hatten, ist nunmehr klar: Diese Erlaubnis der USA bezieht sich nicht allein auf dem Raum Charkiw, wie es damals oft verstanden worden war.

Die ausführliche Erklärung dazu gab Pentagon-Sprecher Pat Ryder Generalmajor Pat Ryder in der Routine-Pressekonferenz am (gestrigen) Donnerstag – und betonte zugleich, das sei kein Politikwechsel. Zur Dokumentation:

Question: In reference to the policy on cross border strikes, I just want to make sure I understand clarity. Was the policy never geographically bound, and was always focused on the intent of counterfire, like you’re describing there? I just want to make sure that I understand this correctly.

GEN. RYDER: Yes, I mean, I think, you know, the context was, again, this Russian offensive that was emanating from the Kharkiv Region. And so, being able to check that offensive and enable the Ukrainians to fire back, and to not allow Russia to use that zone across the border there as a safe haven from which to conduct those attacks.

Q: So, it changed in reference to the offensive near Kharkiv, but it was never intended just to be around Kharkiv, if I understand you?

GEN. RYDER: Yes, exactly. I mean, I think the policy here is, again, and I think, you know, the National Security Advisor put it, you know, in great words here, in the sense that it’s not about geography, it’s about common sense. Right? Being able to fire back if you’re fired upon.

Ähnlich deutlich hat sich Deutschland bislang nicht geäußert, wenn ich nichts übersehen habe, gelten weiter die Aussagen des stellvertretenden Regierungssprechers Wolfgang Büchner vom 2. Juni:

Wir sagen ja offiziell eigentlich auch schon etwas dazu. In der Erklärung steht ja wörtlich:
„In den letzten Wochen hat Russland insbesondere im Raum Charkiw von Stellungen aus dem unmittelbaren russischen Grenzgebiet heraus Angriffe vorbereitet, koordiniert und ausgeführt.
Gemeinsam“ – mit unseren Partnern – „sind wir der Überzeugung, dass die Ukraine das völkerrechtlich verbriefte Recht hat, sich gegen diese Angriffe zu wehren.“
Es ist doch klar, dass da ein Sachzusammenhang mit den Angriffen auf Charkiw hergestellt wird. Insofern ist das, glaube ich, in der Erklärung hinlänglich klar.