Schneller auf die Straße: Im Saarland erste Vereinbarung für einfachere Bundeswehr-Transporte

Als erstes Bundesland hat das Saarland eine Vereinbarung mit der Bundeswehr unterzeichnet, die den Streitkräften eine einfachere und vor allem schnellere Nutzung von Straßen ermöglichen soll. Damit werden große Marschkolonnen mit militärischen Fahrzeugen und Groß- und Schwertransporte ohne das derzeitige langwierige Genehmigungsverfahren möglich. Entsprechende Vereinbarungen mit den anderen Bundesländern und dem Bund für die Autobahnen sollen folgen.

Die am (gestrigen) Donnerstag vom saarländischen Landesbetrieb für Straßenbau, dem Bundeswehr-Landeskommando Saarland und dem Bundesamt für Umweltschutz, Infrastruktur und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) unterzeichnete Regelung sieht vor, dass in einem definierten Umfang Marschbewegungen und Schwertransporte ohne gesonderte Einzelgenehmigung erlaubt sind. Die Vereinbarung gilt nicht nur für die Bundeswehr, sondern auch für die Streitkräfte von Verbündeten.

Aus der gemeinsamen Mitteilung des saarländischen Landesbetriebs und der Bundeswehr:

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) unterliegen bestimmte Straßennutzungen – durch die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden – der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörden. Dies gilt zum Beispiel stets für Kraftfahrzeuge, die in einem geschlossenen Verband fahren, oder bei Großraum- und Schwertransporten. Die Bundeswehr ist zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt soweit entsprechende Vereinbarungen getroffen sind. (…)
Durch die Vereinbarung mit dem Bundesland Saarland wird der Bundeswehr zukünftig in einem definierten Umfang ermöglicht, Fahrten in größeren geschlossenen Verbänden sowie bei Groß- und Schwerlasttransporten ohne gesonderte Genehmigung in dem in der Vereinbarung festgelegten Straßennetz durchzuführen. Die Sicherheit des zivilen Straßenverkehrs ist dabei stets zu berücksichtigen. Mit der Vereinbarung wird für beide Seiten zukünftig der administrative Aufwand reduziert sowie die Verfahren aufgrund des definierten Straßennetzes und der geregelten Ausnahmetatbestände beschleunigt.

Der Kommandeur des Landeskommandos, Oberst Uwe Staab, wies darauf hin, dass die Vereinbarung ein wichtiger Bestandteil für unsere Aufgabe im Bündniskontext sei, den vorgesehenen Auf- und Durchmarsch verbündeter und eigener Streitkräfte in der ‚Drehscheibe Deutschland‘ sicherzustellen. In der Vergangenheit hatten sich die Genehmigungsverfahren als Problem für schnelle Verlegungen von militärischem Gerät und Truppen erwiesen: So hatte Frankreich im vergangenen Jahr darauf verzichtet, für eine NATO-Übung kurzfristig Panzer nach Rumänien zu verlegen, weil die dafür nötigen Erlaubnisse in Deutschland nicht schnell genug zu bekommen waren.

Die Vereinbarung mit dem kleinsten deutschen Flächenland soll nur ein erster Schritt sein. Vor allem die Transporte und Marschbewegungen über die Grenzen von Bundesländern hinweg hatten immer wieder Schwierigkeiten gemacht. So hatte die Marine bei der Sanierung des Segelschulschiffs Gorch Fock Probleme, nach dem Wechsel der Reparaturwerft einen Antriebsmotor zum Schiff zu bekommen: Die damit beauftragte Spedition hatte zwar eine Dauergenehmigung für Schwertransporte in Niedersachsen – die Gorch Fock war aber in eine Werft in Bremerhaven und damit in ein anderes Bundesland verlegt worden.

Fürs Archiv die Sicherungskopie der Pressemitteilung:
20240314_Saarland_Bw_Vereinbarung_Strasse

(Foto: Archivbild Februar 2023: Fahrzeuge vom Jägerbataillon 413 verlegen im Straßenmarsch von Torgelow nach Litauen im Rahmen der Übung Griffin Lightning – Marco Dorow/Bundeswehr)