Angriffe auf Huthi in Jemen: Bundesregierung betont „Recht auf Selbstverteidigung“ (m. Nachtrag)

Nach dem Angriff der USA und Großbritanniens auf Huthi-Einrichtungen in Jemen hat die Bundesregierung zusammen mit anderen Staaten das Recht auf Selbstverteidigung gegen die Bedrohung der Schifffahrt im Roten Meer betont. Die am frühen Freitagmorgen veröffentlichte gemeinsame Erklärung gibt es jetzt auch in einer deutschen Fassung:

Angriffe der Huthi auf Handels­schiffe im Roten Meer – Gemeinsame Erklärung von 10 Ländern
12.01.2024 – Pressemitteilung

Gemeinsame Erklärung der Regierungen Australiens, Bahrains, Dänemarks, Deutschlands, Kanadas, der Niederlande, Neuseelands, der Republik Korea, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten

In Anerkennung des breiten Konsenses, wie er von 44 Ländern weltweit am 19. Dezember 2023 zum Ausdruck gebracht wurde, sowie der Erklärung des VN-Sicherheitsrats vom 1. Dezember 2023, in der die Angriffe der Huthi auf Handelsschiffe bei ihrer Fahrt durch das Rote Meer verurteilt werden, haben unsere Regierungen am 3. Januar 2024 eine Gemeinsame Erklärung herausgegeben, in der sie ein sofortiges Ende illegaler Angriffe forderten und warnten, dass böswillige Akteure zur Rechenschaft gezogen würden, sollten sie weiterhin Menschenleben, die Weltwirtschaft und den freien Verkehr von Waren auf den zentralen Seewegen der Region bedrohen. Ungeachtet dieser deutlichen Warnung wurden die Angriffe im Roten Meer fortgeführt; unter anderem wurden am 9. Januar 2024 zahlreiche Raketen und Einweg-Angriffsluftfahrzeuge auf Schiffe im Roten Meer abgefeuert, darunter US-amerikanische Schiffe und Schiffe des Vereinigten Königreichs. Am 10. Januar 2024 verabschiedete der VN-Sicherheitsrat Resolution 2722, in der diese Angriffe ebenfalls verurteilt werden und ihr Ende gefordert wird.
Als Reaktion auf die fortgeführten illegalen, gefährlichen und destabilisierenden Angriffe der Huthi auf Schiffe auch der Handelsschifffahrt bei ihrer Fahrt durch das Rote Meer haben die Streitkräfte der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs mit Unterstützung der Niederlande, Kanadas, Bahrains und Australiens im Einklang mit dem naturgegebenen Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung, das mit der VN-Charta in Übereinstimmung steht, gemeinsame Schläge gegen eine Reihe von Zielen in von den Huthi kontrollierten Gebieten in Jemen durchgeführt. Durch diese Präzisionsschläge sollten die Fähigkeiten, die die Huthi nutzen, um den Welthandel und das Leben internationaler Seeleute auf einem der weltweit wichtigsten Seewege zu bedrohen, gestört und geschwächt werden.
Die mehr als zwei Dutzend Angriffe, die die Huthi seit Mitte November auf Handelsschiffe verübt haben, stellen eine internationale Herausforderung dar. Die heutige Maßnahme bezeugt ein gemeinsames Bekenntnis zur Freiheit der Schifffahrt, zum Welthandel und zur Verteidigung des Lebens von Seeleuten vor illegalen und nicht zu rechtfertigenden Angriffen.
Unser Ziel ist nach wie vor der Abbau von Spannungen und die Wiederherstellung von Stabilität im Roten Meer, aber unsere Botschaft ist klar und deutlich: Wir werden im Angesicht fortdauernder Bedrohungen nicht zögern, Menschenleben zu verteidigen und den freien Verkehr von Waren auf einem der weltweit wichtigsten Seewege zu schützen.

(von der Webseite des Auswärtigen Amtes; die zuvor vom Weißen Haus veröffentlichte englische Fassung hier)

Die britischen Streitkräfte, die sich an den Angriffen mit vier Eurofighter Typhoon-Kampfjets beteiligt hatten, veröffentlichten am Freitagmorgen Videos dieser Luftschläge. An welchem Ort die Aufnahme entstand, wurde nicht angegeben.

(Hinweis: am frühen Morgen sind mir hier und auf social media eine frühere gemeinsame Erklärung vom 3. Januar und die aktuelle durcheinander geraten. Ich hoffe, ich habe die Links jetzt gefixt, und bitte um Entschuldigung.)

Nachtrag: Die britische Regierung veröffentlichte am Freitag ein Policy Paper mit der juristischen Begründung für ihre Beteiligung an den Luftangriffen:

Policy paper
Summary of the UK Government Legal Position: The legality of UK military action to target Houthi facilities in Yemen
Published 12 January 2024

1. The Houthis have been carrying out dozens of serious attacks on shipping in the Red Sea for a sustained period. British flagged vessels, as well as the vessels of many other States, have been the subject of those attacks. On 9 January, this culminated in an attack against HMS Diamond, involving multiple drones. The government assesses that attacks will continue unless action is taken to deter them.
2. Military intervention to strike carefully identified targets in order to effectively downgrade the Houthi’s capabilities and deter further attacks was lawfully taken. It was necessary and proportionate to respond to attacks by the Houthis and this was the only feasible means available to deal with such attacks. 
3. The UK is permitted under international law to use force in such circumstances where acting in self-defence is the only feasible means to deal with an actual or imminent armed attack and where the force used is necessary and proportionate. 
4. The Government will notify the United Nations Security Council of the actions it has taken under Article 51 of the United Nations Charter.

(Foto: Screenshot aus dem Video der Royal Airforce von einem Luftangriff in Jemen)