Bundeswehr-Material für Israel auch bei „Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft“

Die Bundeswehr soll künftig Material aus ihren Beständen auch dann an Israel abgeben können, wenn davon ihre Einsatzbereitschaft betroffen ist. Eine entsprechende Regelung, die bereits für die Ukraine gilt, soll angesichts des Krieges in Nahost ausgeweitet werden.

Die Bestimmung im Verteidigungsetat ist Teil des umfangreichen Pakets für die so genannte Bereinigungssitzung des Bundestags-Haushaltsausschusses am kommenden Donnerstag. Bei dieser Sitzung legen die Abgeordneten Änderungen im Entwurf des Bundeshaushalts für das kommende Jahr fest, der dann vom Parlament verabschiedet wird.

Nach der Bundeshaushaltsordnung dürfen die Streitkräfte Material aus Anlasss und zur Vorbeugung von Katastrophen, größeren Unglücksfällen, Notfällen und internationalen Krisensituationen nur dann abgeben, wenn dadurch die Einsatzbereitschaft und Aufgabenerledigung durch die Bundeswehr nicht beeinträchtigt wird. Bereits bisher war davon für die Ukraine eine Ausnahme gemacht worden, die nun erweitert werden soll:

Abweichend hiervon dürfen im Rahmen der Unterstützung der Ukraine und Israels auch Sachen abgegeben werden, die zur Erfüllung der Aufgaben der Bundeswehr weiterhin benötigt werden, auch wenn dies zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft und Aufgabenerledigung der Bundeswehr führt.

Diese Ausweitung sei aufgrund der aktuellen Bedrohungslage geboten und gerechtfertigt, heißt es in den Bemerkungen zu dem Haushaltsvermerk. Die Regelung sieht zwar vor, dass das Material unter Verzicht auf Kostenerstattung überlassen werden kann; allerdings werden auch Erstattungsleistungen Israels im Haushaltsentwurf grundsätzlich vorgesehen.

Bislang hat die Bundeswehr, so weit bekannt, Sanitätsmaterial an die israelischen Streitkräfte abgegeben. Eine Anfrage der israelischen Marine nach 76mm-Munition für Schiffsgeschütze wurde nach Darstellung des deutschen Verteidigungsministeriums aber zurückgezogen.

Das Paket des Bundesfinanzministeriums für die Haushälter im Parlament enthält auch, wie bereits am vergangenen Wochenende bekannt wurde, eine Verdoppelung der militärischen Unterstützung der Ukraine. Der Haushaltstitel Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung im so genannten Einzelplan 60, der Allgemeinen Finanzverwaltung und damit gesondert vom Verteidigungsetat, soll von bislang geplant vier auf acht Milliarden Euro aufgestockt werden. Vorgesehen ist das laut Entwurf für die weitere Unterstützung der Ukraine sowie zur Sicherstellung insbesondere der Wiederbeschaffung von Bundeswehr-Material, das an die Ukraine abgegeben wurde.