Wieder da: Verteidigungsministerium veröffentlicht Neubesetzung von Spitzenstellen

Erstmals seit mehr als einem Jahr hat das Verteidigungsministerium wieder eine Übersicht der Neubesetzung von militärischen und zivilen Spitzenstellen in Ministerium und Bundeswehr veröffentlicht. Die jahrelange Praxis war kurz vor der Bundestagswahl 2021 beendet worden.

Das Wehrressort stellte am vergangenen Montag die Übersicht für die neu besetzten Führungspositionen im Ressort und in den Streitkräften auf seiner Webseite ein. Bislang bezieht sich das nur auf den Monat Januar 2023 – also den Monat, in dem der neue Verteidigungsminister Boris Pistorius sein Amt antrat. Ob es im Februar keine entsprechenden Veränderungen gab oder ob da noch nachgelegt wird, ist unklar.

Die Übersicht für Januar hier. Vorsorglich bei archive.org gesichert, ehe die sich das wieder anders überlegen. Denn noch im November vergangenen Jahres hatte das Ministerium die Ansicht vertreten, dass so was die Öffentlichkeit eigentlich nix angeht. Einem Bürger, der aufgrund der in den Vorjahren veröffentlichten Informationen eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) stellte, antwortete die Rechtsabteilung unter dem Geschäftszeichen RI1-39-22-17/A5/V243:

Mit Ihrem Antrag haben Sie gebeten, dass das BMVg die „Informationen über Personalveränderungen in militärischen und zivilen Spitzenstellen“ wieder monatlich öffentlich zur Verfügung zu stellt. Hilfsweise bitten Sie, „die Personalveränderungen in militärischen und zivilen Spitzenstellen im Geschäftsbereich des BMVg in den Monaten Oktober 2021 bis Juli 2022 mitgeteilt zu bekommen.“
Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das IFG begründet keinen Anspruch auf monatlich wiederkehrende öffentliche Bekanntmachung von Personalveränderungen im Geschäftsbereich des BMVg.
Darüber hinaus kann Ihrem hilfsweisen Antrag ebenso nicht entsprochen werden.
Gemäß § 9 Abs. 3 IFG kann ein Antrag u.a. dann abgelehnt werden, wenn sich der Antragsteller die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.
Dies ist vorliegend der Fall. Über die Besetzung der militärischen und zivilen Spitzenstellen in herausgehobener Leitungsfunktion können Sie sich aus allgemein zugänglichen Quellen (z. B. in den Organigrammen des BMVg und auf den Internetseiten des nachgeordneten Bereichs sowie Pressemitteilungen) in zumutbarer Weise informieren.
Soweit über Personalveränderungen nicht öffentlich informiert wird, steht einer Herausgabe der begehrten Informationen § 5 Abs. 2 IFG entgegen. Demnach überwiegt das Informationsinteresse des Antragstellers nicht bei Informationen aus Unterlagen, soweit sie mit dem Dienst- oder Amtsverhältnis in Zusammenhang stehen. Im Hinblick auf den Begriff
des Dienstverhältnisses fallen hierunter alle Personalaktendaten im Sinne des § 29 Soldatengesetz und des § 106 Bundesbeamtengesetz, mithin auch Auswahl- und Verwendungsentscheidungen und die damit einhergehenden Personalveränderungen.
Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihren Anträgen nicht entsprochen werden kann.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium der Verteidigung, Postfach 1328, 53003 Bonn erhoben werden.

Und kampflos geben die Juristen nicht auf. Auch die neue Veröffentlichung ist mit einer Einschränkung versehen:

Die Meldungen umfassen militärische und zivile Dienstposten aller Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche ab Besoldungshöhe B6. Die Veröffentlichungen erfolgen im Rahmen des Datenschutzes und umfassen somit nur diejenigen Personen, die dafür ihre Einwilligung erteilt haben. Aus diesem Grunde bitten wir um Verständnis, dass eine lückenlose Dokumentation möglicherweise nicht gewährleistet werden kann.

Meine ganz subjektive Meinung: Wer als General auf einen neuen Spitzenposten befördert wird und der Ansicht ist, das dürfe nicht öffentlich bekannt werden, ist auf diesem Spitzenposten vielleicht falsch.

(Danke für den Leserhinweis auf die neue Veröffentlichung!)

(Foto: Screenshot der neuen Startseite für die Personalveränderungen)