Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten zu können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie die Wiedererkennung, wenn Sie auf diese Website zurückkehren, und helfen mir zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.
Ich bin ausserdem verpflichtet darauf hinzuweisen, dass diese Website auf die Google Fonts Bibliothek zugreift. Wenn Sie die Website nutzen, gehe ich davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
@TW
Low Ops und „incidents“: Sie kennen doch den Unterschied zwischen Korrelation und Kausalität ? 😀
Eine Frage an die verteidigungs- und verfassungsrechtlichen Experten:
– Wenn quasi eine breite Mehrheit der Abgeordneten der Grünen, CDU/ CSU, FDP und Teile der SPD für eine Panerlieferung an die Ukraine ist, könnte dann nicht eine Parlamentariergruppe einen entsprechenden Antrag einreichen?
– Könnte, ein solcher Entscheid, wenn er denn eine Mehrheit bekäme, am Kanzleramt vorbei (welches ja wahrscheinlich die Lieferung blockiert) zur Wirkung gebracht werden?
– Zumindest würde ein Mehrheitsvotum klar die Trennlinien und Verantwortlichkeiten zeigen und massiven Druck ausüben. Wäre allerdings auch ein (nicht konstruktives) Mißtrauensvotum.
– Oder sind die Mehrheitsverhältnisse gar nicht so klar und wir hören hier nur immer die gleichen, öffentlichkeitsaffinen Personen, wie Strack- Zimmermann, Habeck, Hofreiter usw.?
Kann das jemand beurteilen?
@ Wehrpflichtiger:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw03-de-ukraine-kampfpanzer-929556
Das sollte ihre Frage beantworten. Die Panzerfrage scheint es FDP und Grünen nicht wert zu sein, die Koalition in Frage zu stellen. Misstrauensvotum ist in meinen Augen lange überfällig.
Hallo Wehrpflichtiger_90,
ich sehe mich nicht als verfassungsrechtlichen Experten, Wenn Sie von so jemandem eine Auskunft wollen, rufen Sie evtl. bei einem Lehrstul für öffentliches Recht an irgend einer Uni an. (Kein Scherz, einach mal freundlich nachfragen. Vielleicht nicht gerade beim Prof, aber evtl. bei einem akad. Mitarbeiter)
Zu ihren Fragen lassen sich aber trotzdem „auf die Schnelle“ ein paar Antworten finden:
1. zum „Antrag“ : Vielleicht ist Ihnen das entgangen, dass dieser Versuch mit dem Antrag („Lieferung schwerer Waffen für Ukraine“) im letzten Jahr schon einmal unternommen wurde.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw38-de-ukraine-waffen-910320
Hatte ja auch keinen großen Erfolg…
2. Zur Wirkung bringen eines solchen Antrags? Kurz und knapp: In Deutschland herrscht Gewaltenteilung. Judikative sind die Gerichte, Legislative macht Gesetze (Bundestag) und die Exekutive (BReg incl. Ministerien und nachgeordnete Behörden) führen die Gesetze aus. „Zur Wirkung bringen “ würde bedeuten das Gewaltenteilungsprinzip auszuhebeln.
3. Zu ihrem Misstrauensvotum. Hier kann auf den „fehlgeschlagenen“ Antrag verweisen werden. s.oben.
4. Evtl. missverstehen sie „Mehrheitsverhältnisse“. Das klingt so, als ob sie jeden einzelnen Abgeordneten fragen möchten, dann davon ausgehen, dass eine Mehrheit dieser Einzelpersonen dann in freier Abstimmung für einen Panzerlieferung wäre und deshalb „eine Mehrheit“ für Panzerlieferungen wäre… So funktioniert das aber üblicherweise nicht. (Einzig mir bekannte prominentere Ausnahme in letzter Zeit: Ehe für Alle)
Der Bundestag arbeitet arbeitsteilig. Die meisten Abgeordneten haben von den meisten Materien keine Ahnung. (Wüßten Sie jetzt auf die Schnelle Einzelheiten zur Alterssicherung? Zu Grundsatzfragen der Pflege? Zu Arbeitsmarktreformen? Zur Digitalisierung? Zu europäischen Gesetzesvorhaben?)
Deshalb wird die Arbeit in den spezifischen Ausschüssen gemacht, denen jeweils bestimmte Abgeordnete angehören. Keiner weiß alles.
Auch in der Panzerfrage wird nur ein geringer Prozentsatz der Abgeordneten sich in die Materie so weit eingearbeitet haben, dass diese aufgrund auf eigener Sachkenntnis basierendem unabhängigem Urteil eine individuelle Entscheidung treffen wollten.
Deshalb: Die Abgeordneten einer Fraktion stimmen üblicherweise so, wie das von ihrer Fraktion vorgegeben wird. Das ist kein Demokratiedefizit, das ist eine sinnvolle Arbeitsstruktur.
So viel zu den „Mehrheiten“.
Ergänzend:
Die Freigabe zur Lieferung der Panzer ist ein Akt der Exekutive. Soweit das das Verteidigungsressort betrifft, macht das der Verteidigungsminister. Und der macht in der Regel, was der Bundeskanzler will (Richtlinienkompetenz):
Art. 65 GG:
1Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. 2Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. 3Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung.
Ich hoffe Ihnen damit etwas weiter geholfen zu haben.
Meinen etwas oberlehrerhaften Schreibstil sehen Sie mir bitte nach.
Ich arbeite daran, das zu verbessern…
Schönes WE!
Man muss zwischen politisch und juristisch beurteilen. Politisch steht im Koalitionsvertrag wie abgestimmt wird. Und das sieht natürlich keine solchen Verfahren vor. Das Thema ist daher durch.
Juristisch ist es so: Jeder Abgeordnete ist juristisch frei und so eine Initiative wäre juristisch kein Problem. Allerdings wäre die Frage welche Wirkung sie hätte. Diese Entscheidung obliegt allein der Regierung. Der Bundestag kann die Regierung nicht zwingen, außer theoretisch mit einem Gesetz. Solche Gesetze sind aber unüblich.
Sprich wird es nicht geben. Das Problem heißt Mützenich und Stegner.
@Wehrpflichtiger_90 sagt: 21.01.2023 um 14:14 Uhr
Wie soll so eine Mehrheit im Bundestag, die Sie für so einen Beschluss brauchen , zustande kommen? Da müsste sich ja die Regierungsmehrheit gegen ihren eigenen Kanzler stellen. Das wäre das Ende der Koalition. Und dann? Neuwahlen? Die Pappnasen der Union, die es die 16 Jahre vorher schon nicht hingekriegt haben? Andere Alternativen? Welche?
@Thomas:
Falls du nicht jede Folge Streitkräfte und Strategien hörst: Du wirst in Episode Leoparden zählen (Tag 329-331) vom 20.01.22 erwähnt :)
Jaja, lowops um mal arabisch zu sprechen:
https://m.dw.com/ar/دبابات-ليوبارد-ألمانية-لأوكرانياما-سر-التردد-الألماني/av-64474194
Nice! 😊 (ab ca. Minute 20)
[Das war am Freitagabend; die low ops Meldung habe ich erst danach rausgeschickt ;-) T.W.]
@ Wehrpflichtiger
Eine Entschließung des Bundestags, Panzer zu liefern, hat keine rechtliche Bindungswirkung für die Regierung. Ein Einzelfallgesetz ala „Lex-Leo2-Export-in-die-Ukranine“ könnte einen unzulässigen Eingriff in die Gewaltenteilung darstellen. Alternativ bleibt nach Art. 67 GG das Mißtrauensvotum zur Ab-/Neuwahl eines Bundeskanzlers, um so eine genehmere Regieung an die Macht zu bringen.
Gemäß § 15 KrWaffKontrG gelten die den Transport, Umgang und Export von Kriegswaffen regelnden §§ 2 bis 4a und 12 nicht für die Bundeswehr. Für Lieferungen aus deren Beständen hat nach Art. 65a GG der Bundesminister der Verteidigung die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte im Frieden; nach Art. 115b GG geht diese mit der Verkündung des Verteidigungsfalles (Art. 115 a GG) auf den Bundeskanzler über. Damit steht die Entscheidung über Lieferungen aus Bundeswehrbeständen z.Zt. dem Verteidigungsminister unter der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers (Art. 65 GG) zu. Der Bundestag kann also nicht über solche Lieferungen entscheiden.
Ansonsten gilt das KrWaffKontrG, für den Export bedarf es einer Genehmigung der Bundesregierung (§ 11 KrWaffKontrG), eine Genehmigung kann also nicht durch einen Bundestagsbeschluss erfolgen.
Soweit ersichtlich, scheinen mir andere rechtliche Bewertungen nicht vorzuliegen – ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
ergänzend:
Die in vorstehenden Kommentaren genannten BT-Beschluss-Anträge „fordern die BuReg auf“ … , den Antragstellern dürfte also bekannt sein, dass sie keinen eigenen wirksamen Ausführungsbeschluss fassen können!
Braucht es eigentlich eine Exportgenehmigung der deutschen Regierung wenn KMW seinen Firmensitz bspw. nach POL oder FIN verlegt? Oder gilt der Herstellungsort?
Vielen Dank für die vielen sachkundigen Antworten, die ich gar nicht als oberlehrerhaft empfunden habe.
Das Parlament hat nur „indirekte“ Wege, eine Bundesregierung zur Ausführung gewünschter Tätigkeiten zu „zwingen“. Alle bedeuten, dass es zu erdrutschartigen Umwälzungen kommt und erhebliche Mengen an politischem Porzellan kaputtgehen.
1. konstruktives Misstrauensvotum, also die Wahl eines neuen Kanzlers mit absoluter Mehrheit. Das ist erst einmal in der Geschichte der Republik vorgekommen und manch ältere Genossen kriegen selbst heute, 40 Jahre später, noch Schnappatmung, wenn das Wort „sozialliberale Koalition“ auch nur in den Mund genommen wird.
2. Drohung mit Weigerung bei der Verabschiedung des Haushalts. Das mündet aber dann meist in ein Platzen der Koalition, die sofortige Entlassung aller Minister der so handelnden Parteien und der Stellung der Vertrauensfrage durch den Bundeskanzler, was ggf. Neuwahlen zur Folge haben dürfte.
Alles sehr diffizil und keineswegs erfolgssicher.
Aber schon eine Abstimmung gegen Koalitionsvereinbarungen für einen entsprechenden Antrag dürfte politisch die gesamte Zusammenarbeit in einer Koalition derart nachhaltig zerrütten, dass sich die weitergehende Überlegung, wie denn ein solcher Aufforderungsbeschluss dann „durchsetzen“ ließe, gar nicht mehr stellte.
@ AoR
Zum aktuellen Lärm in deen Medien gibt es ein passendes arabisches Sprichwort.
„Der Fennek bellt, die Karavane zieht weiter.“