Auslandsmissionen der Bundeswehr, Januar 2022: Kosovo

Der Einsatz im Kosovo, mit dem Einmarsch der NATO in die damalige serbische Unruheprovinz im Juni 1999 begonnen, ist der inzwischen älteste Auslandseinsatz der Bundeswehr. An der NATO-geführten Kosovo Force (KFOR) sind noch knapp 70 Bundeswehrsoldaten beteiligt.

Das aktuelle Mandat (Bundestagsdrucksache 19/29625) ist gültig,  so lange die zu Grunde liegende Resolution des UN-Sicherheitsrats (s.u.) und ein entsprechender Beschluss des Nordatlantikrats in Kraft sind. Bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr können dafür eingesetzt werden. Derzeit sind es 13 im Stab des KFOR-Hauptquartiers, 29 im nationalen Unterstützungselement und elf in multinationalen Aufklärungskräften. Hinzu kommen weitere zwölf im NATO Advisory and Liaison Team (NALT).

Bei der letzten Abstimmung im Bundestag über das Mandat für den Kosovo-Einsatz am 24. Juni 2021 stimmten SPD, Grüne und FDP fast geschlossen zu. Bei den Grünen gab es allerdings zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen; bei der FDP eine Enthaltung.

Auftrag:
Die deutschen Streitkräfte haben den Auftrag, nach Maßgabe des Völkerrechts und der Beschlüsse der NATO einen Beitrag zur NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) zu leisten.
Für die beteiligten Kräfte der Bundeswehr ergeben sich folgende Aufgaben:
– Einen Beitrag leisten zu einem sicheren Umfeld und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
– Unterstützung und Koordination der internationalen humanitären Hilfe und internationalen zivilen Präsenz in der Republik Kosovo;
– Unterstützung zur Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo;
– Beratung zur Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force (KSF) als demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) als Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen.

Rechtliche Grundlagen sind eine Resolution des UN-Sicherheitsrats von 1999 unter Kapitel VII der UN-Charta, Vereinbarungen mit Serbien und Beschlüsse des Nordatlantikrats:
Die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) erfolgt auf der Grundlage
a) der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999,
b) des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) bzw. der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 sowie
c) des Einsatzbeschlusses des Nordatlantikrates vom 30. Januar 1999 sowie im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse der NATO-Gipfel, zuletzt des NATO-Gipfels von Brüssel am 11./12. Juli 2018.

(Undatiertes Archivfoto: Bundeswehrsoldaten im Kosovo – Bundeswehr)