Amtshilfe nach Cyberangriff: Bundeswehr unterstützt Wiederherstellung von kommunalem IT-System (Neufassung)
Die Bundeswehr leistet nach einem Cyberangriff auf eine Kommunalverwaltung erstmals Amtshilfe bei der Wiederherstellung der IT-Infrastruktur. Das Verteidigungsministerium billigte einen Antrag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, der im Juli Opfer von Hackern geworden war, die die Daten der Verwaltung verschlüsselt hatten und dafür Lösegeld forderten. Geplant ist der Einsatz eines Spezialisten aus dem Kommando Cyber- und Informationsraum (CIR).
Nachdem es am (gestrigen) Montag zunächst Unklarheiten über die Genehmigung des Antrags gegeben hatte, teilte das Ministerium am (heutigen) Dienstag mit, dass die Amtshilfe am Montagabend gebilligt wurde. Die Angaben einer Ministeriumssprecherin:
Die Bundeswehr beabsichtigt die Entsendung eines IT-Stabsoffiziers aus dem Kommando CIR. Dieser wird den Krisenstab des Landkreises Anhalt Bitterfeld personell unterstützen.
Eingesetzt wird er als Koordinator der Maßnahmen zur Wiederherstellung des IT-Systems. Bei der Ausübung seiner Tätigkeiten gelten selbstredend die bekannten rechtlichen Auflagen. Dies sind zB. das Ausschließen einer Inanspruchnahme hoheitlicher Zwangs- und Eingriffsmaßnahmen.
Die Amtshilfe bei Naturkastatrophen und anderen größeren Schadensfällen ist für die Streitkräfte nicht ungewöhnlich, wie zuletzt bei den verheerenden Hochwassern in Westdeutschland. Allerdings war bislang nur Unterstützung mit schwerem Gerät zur Räumung oder mit Personal zur Bewältigung der Folgen von Hochwassern oder anderen Großereignissen üblich. Die Anfrage des Landkreises an die Bundeswehr, nach einem Cyberangriff auszuhelfen, war die erste dieser Art.
Die formalen Voraussetzungen für einen Amtshilfeantrag hatte der Landkreis Anhalt-Bitterfeld erfüllt – vor allem die Ausrufung des Katastrophenfalles bereits am 9. Juli. Aufgrund früherer guter Erfahrungen mit der Unterstützung der Bundeswehr zum Beispiel bei Hochwassern oder in der Coronavirus-Pandemie habe der Kreis die Hilfe der Streitkräfte beantragt, sagte ein Sprecher der Kreisverwaltung. Im Unterschied zu anderen Spezialisten zum Beispiel des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werde die Bundeswehr nicht nur beratend tätig, sondern helfe auch bei der Wiederherstellung der IT-Infrastruktur der kommunalen Einrichtungen.
Der Angriff auf die Computersysteme hatte nicht nur die Kommunikation der Verwaltung, sondern alle Dienstleistungen des Landkreises bis hin zur Kfz-Anmeldung lahmgelegt. Der neu gewählte Landrat Andy Grabner (CDU), seit dem 12. Juli im Amt, lehnte es ab, das von den Kriminellen geforderte Lösegeld zu zahlen.
Die bisherigen Mitteilungen der Kreisverwaltung zu dem Schaden:
9. Juli – Katastrophenfall festgestellt
(amtliches Schreiben hier)
11. Juli – Cyberangriff auf Landkreisverwaltung
16. Juli – Landrat Andy Grabner – Informationen nach Cyber-Angriff auf die Landkreisverwaltung
16. Juli – Presseinformation Cyber-Angriff – Notinfrastruktur und Kommunikation
Nach Cyber-Angriff- Erreichbarkeit der Ämter der Kreisverwaltung per E-Mail
Information zur E-Mail-Erreichbarkeit der Ämter
18. Juli – Presseinformation – Cyber-Angriff
22. Juli – Presseinformation Cyber-Angriff
26. Juli – Presseinformation Cyber-Angriff (Hinweis auf Amtshilfeantrag an die Bundeswehr)
29. Juli – Presseinformation Cyber-Angriff (Bundeswehr-Erkundungsteam vor Ort)
30. Juli – Presseinformation Cyber-Angriff
(Archivbild 2018 – Symbolbild! Arbeitsplatz in der Abteilung Software-Kompetenz der Bundeswehr, Teilbereich des Zentrums für Cybersicherheit (ZCSBw) – Martina Pump/Bundeswehr)
„Die formalen Voraussetzungen für einen Amtshilfeantrag hatte der Landkreis Anhalt-Bitterfeld erfüllt – vor allem die Ausrufung des Katastrophenfalles …“
Das Vorliegen bzw. Ausrufen eines Katastrophenfalles ist keine Voraussetzung für Amtshilfe.
Aha. Also nix mit wiederherstellen von IT-Infrastruktur etc., sondern der „Einkauf“ von Fachexpertise für den KatS-Stab. Das macht Sinn, vor allem, wenn der eigene IT-Bereich etwas schwach auf der Brust ist.
Schlechte Kommunikation durch den Landkreis. Da hat der Landrat noch etwas zu tun.
@Pio-Fritz, aus dem anderen Beitrag:
„Sie machen zu viele Annahmen, von denen wir gar nicht wissen, ob es so abgelaufen ist.“
Und sie kommen mir zu sehr „wie kann denn nur?“ daher und zeige deswegen alternative Szenarien auf.
„Und selbst wenn man die Festplatten ersetzt hat, war schon jemand mit seinen Tools da drauf und hat Spuren hinterlassen.“
Genauso wie der Sanitäter seine Spuren hinterlassen und die Leiche bewegt hat. Aber mit Ausbau der Datenträger wäre in der Analogie der Tatort „Wohnung“ versiegelt.
„Aber Schuld an dieser Situation, gleich nach Hilfe durch die Bundeswehr zu rufen, ist die Bundesregierung selber.“
Bis die Amtshilfe zur Verfügung stand vergingen 20 Tage, die Presseinfo brauchte auch ca. 2 Wochen. Die Definition von „gleich“ ist in meinem Augen nicht erfüllt, gerade im Hinblick da es ja um IT geht.
@Jan-Peter Brodersen
„Wieso benötigt der Landkreis Hilfe bei der Wiederherstellung des Systems?
Haben die kein Datensicherungskonzept?“
Nach einem Hack würde ich nicht das ganze System genau so 1:1 wieder aufsetzen. Dann hat man nämlich genau die gleichen Lücken wieder offen durch welche die Eindringlinge beim ersten Mal gekrochen sind.
Kann mir auch gut vorstellen das der Kreis noch gar nicht weiß wo die Schwachstelle eigentlich war, Daher die geforderte Unterstützung bei Forensik (Ursache) und Aufbau der Struktur (Abstellmaßnahmen). Klingt für mich jedenfalls nicht als ginge es darum die lokalen Arbeitsplätze wieder an den Switch zu stöpseln.
Ah, mit Symbolbild. smiley
Und wieder einmal wird die Bundeswehr benötigt, um eine Krisensituation zu bewältigen: „Koordinator der Maßnahmen“ – ist das nicht per se der Landrat?
Meine These: Unsere Verwaltung in Deutschland- auf allen Ebenen (siehe auch ADD in Ahrweiler) – kann verwalten, aber sie kann nicht oder nur begrenzt im Krisenmodus schnelle Lösungen liefern.
aus dem Handbuch des Cyberbürokraten: Man besetze eine Alibistelle des IT-Sicherheitsbeauftragten, nimmt sich von kritischer Infrastruktur aus und ruft dann den Katastrophenfall aus, wenn man betroffen ist. Schließlich bittet man jede Sicherheitsbehörde um Amtshilfe, um jedwede Verantwortung für Probleme bei der Wiederherstellung oder Re-Infektion abzuschieben.
„„Koordinator der Maßnahmen“ – ist das nicht per se der Landrat?“
Alter, echt mal.
Ist der Landrat IT-Spezialist oder wie?
Es geht im Kern um die Wiederherstellung eines gesamten IT-Systems einer großen Verwaltung mit wahrscheinlich 200 Arbeitsplatzrechnern, eines eigenen Servers und vielen anderen Geräten. Inklusive vorherigem Finden des Fehlers (Einfallstor), denn nur dann hat das Sinn.
Da benötigt man zur Koordinierung einen IT-Spezialisten. Den hat eine Verwaltung auch. Ist sogar oft verbeamtet – Problem:
Auch der kann vielleicht überfordert sein, hat vielleicht keine Erfahrung in einem kompletten Aufsetzen eines neuen Systems von Null in so einer Lage und ist vielleicht auch nervlich und arbeitszeitig am Limit.
Der Landrat würde da bei der Koordinierung nur stören, der muss in diesem Fall nur die Sachlage sich anhören und die Vorschläge abnicken und unterschreiben. Oder glauben sie, ein Landrat koordiniert auch den winterlichen Schneeräumeinsatz im Landkreis und bestimmt die Fahrzeugrouten und Zeiten?
„Meine These: Unsere Verwaltung in Deutschland kann verwalten, aber sie kann nicht oder nur begrenzt im Krisenmodus schnelle Lösungen liefern.“
Da haben Sie allerdings in sehr vielen Fällen Recht.
Krisenfest nennt sich das und das muss man auch wieder lernen.
Pio-Fritz aus dem anderen Faden:
„Wenn erhöhter Arbeitsanfall ein Grund für einen Katastrophenfall ist und den Einsatz der Bundeswehr, dann habe ich jeden Tag „Katastrophenfall“. Bei mir kommt nur keiner vorbei….“
Tja, dann ist ihr Arbeitsplatz oder ihre Behörde nicht so wichtig.
Eine Landkreisverwaltung ist es und ja, erhöhter Arbeitsanfall kann ein Grund sein wenn die Folgen durch nicht zeitiges Abarbeiten schlimm sein können.
Auch das trifft bei einer Landkreisverwaltung zu. Ich sag nur Bearbeitung Löhne, Sozialgelder, Schulverwaltung, Aufsichtsbehörde usw.
@Alex 2.0
Alibistelle des ISB, aber in 3. Nebenfunktion.
Der Landkreis administriert sein Netz ja nicht selber im Sinne von Kabel verlegen, Patches einspielen und ähnlichem. Wie bei uns die BWI, regelt das die Fa. Dataport in Sachsen-Anhalt. Wieso bekommen die das nicht gelöst? Wurde das Amt mal überprüft hinsichtlich InfoSec? Das wird uns sicherlich niemand beantworten 🤨
Mal auf die naive. Kann es denn nicht auch sein dass die Karte BW und Amtshilfe allein daher gezogen wurde dass es für den Landkreis billiger kommt?
Es ist bei den LK wie bei dem CIR: die guten IT-Leute arbeiten nicht mit dem Geld aus der regulären Gehaltsstruktur. Da steht die Frage: Lücke oder Krücke.
Im Alltag geht es (egal wie man die Frage beantwortet), im K-Fall reicht die Decke nicht mehr.
…und ich frage mich immer noch, ob das BSI nicht die eigentliche Anlaufstelle für solche Fragen im Zivilen ist?!
@Bow
Das BSI ist operativ nur für Bundesbehörden zuständig, der Rest wird nur beraten.
Deshalb wird grade auch die Idee des Vorfall-Managers (Incident Managers) gepushed, bei dem eben die Industrie hier mehr Expertise aufbauen soll.
Auch wenn ich den Landkreis verstehe, die Lage ist auch nicht gut; hier hat das BMVg die Büchse der Pandora geöffnet, denn mit welchem Argument soll dann den nächsten Landkreisen nicht auch geholfen werden? Meinen Landrat kenne ich, der würde im gleichen Fall eben auch zuerst nach allen anderen rufen, bevor er selber Geld ausgibt. Verantwortungsignoranz!
@BOW leider nein, BSI = BUND und somit durch das Föderalismusprinzip nicht zuständig.
@Tom Cruise sagt: 04.08.2021 um 1:23 Uhr
„Eine Landkreisverwaltung ist es und ja, erhöhter Arbeitsanfall kann ein Grund sein wenn die Folgen durch nicht zeitiges Abarbeiten schlimm sein können.
Auch das trifft bei einer Landkreisverwaltung zu. Ich sag nur Bearbeitung Löhne, Sozialgelder, Schulverwaltung, Aufsichtsbehörde usw.“
Ich frage mich gerade, ob Sie den Artikel des Hausherrn und die verlinkten Pressemitteilungen des Landkreises überhaupt komplett gelesen haben oder nur auf gewisse Schlüsselwörter anspringen. Der Landkreis hat doch schon in seiner Pressemitteilung vom 16.07. (Brief des Landrats) mitgeteilt, das alle Zahlungen pünktlich geleistet und ausgeführt werden können. Und niemand stirbt, wenn ein Verwaltungsvorgang mal zwei Wochen länger dauert.
Diese herbeigeredete Katastrophe ist zwar äußerst misslich, aber nach 13 Tagen (06.07. Hackerangriff, 19.07. Notnetzwerk) war man wieder arbeitsfähig, das ist verkraftbar. Das man die IT-Expertise nicht im Haus hat, gut, das ist verständlich, aber auch keine Katastrophe. Wie heißt es so schön bei Shakespeare „Viel Lärm um (fast) Nichts“.
Dante sagt:
04.08.2021 um 9:58 Uhr
„Mal auf die naive. Kann es denn nicht auch sein dass die Karte BW und Amtshilfe allein daher gezogen wurde dass es für den Landkreis billiger kommt?“
1+
Das ist / war m.E. auch die Crux bei der Corona-Amtshilfe, v.a. auch nach der Zusage BmVg zur Übernahme der Unterkunfts- und Verpflegungskosten. Man hat sich seitens der KVB mit der Unterstützung der Bw kommod eingerichtet und spart Geld.
@FNU SNU @CharlieBravo79
„Das BSI ist operativ nur für Bundesbehörden zuständig,“ / „BSI = BUND und somit durch das Föderalismusprinzip nicht zuständig.“
Und die Bundeswehr? Die wäre dann ja auch nicht zuständig, zudem eher fachfremd bzw. fachfern. Natürlich kann man das BSI um Amtshilfe bitten. Ich verweise noch einmal auf GG Art. 35, 1:
(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.
Ich verstehe ehrlich gesagt die Kritik hier überhaupt nicht.
Auch der Verweis mit dem „vorgeschobenen“ Katastrophenfall um Geld zu sparen.
Alle Behörden DEU leisten sich gegenseitig Amtshilfe. Im Rahmen freier Kapazitäten. Das darf auch Geld sparen. Immerhin sind es Steuergelder, die hier gespart werden.
Wenn die Bw in ihrem Kernauftrag nicht darunter leidet (und das kann ich mir bei bis zu einem Dutzend IT-lern wirklich nicht vorstellen, dann ist das kein Problem.
Nebenbei ist das auch für den/die Soldaten nicht schlecht, das hält fachlich fit.
Sowohl aus rechtlicher, als auch aus inhaltlicher Sicht ist hier finde ich alles richtig gelaufen.
Wenn die IT der Kreisverwaltung mittlerweile wieder halbwegs läuft, dann stellt sich wirklich die Frage, ob das ein Manager/Koordinator aus der Industrie nicht auch zeitnah hinbekommen würde, bei entsprechender Bezahlung natürlich.
Abgrenzung: Tätigkeit auf wirtschaftlichem Gebiet? Oder ist der Kamerad im Interesse der Ausbildung dort eingesetzt? Wie oben beschrieben, die Büchse der Pandora wurde geöffnet und die Juristen werden sicherlich noch ihre Freude an dem Fall finden, sei es wegen der eigentlich nötigen Entlohnung oder weil jetzt so ziemlich jeder beim nächsten Krisenfall nach der Bundeswehr schreien kann.
@Tom Cruise
„Da benötigt man zur Koordinierung einen IT-Spezialisten. Den hat eine Verwaltung auch. Ist sogar oft verbeamtet“
Na das können Sie aber mal gleich vergessen! Diejenigen, die als Letzte verbeamtet werden, sind die Leute aus der IT und da spielt es keine Rolle ob Landkreis oder Bundesbehörde. Und nicht nur das: die IT-Stellen werden auch gerne nur für den gehobenen Dienst ausgeschrieben und das bedeutet TVÖD 9 oder 10.
Was glauben Sie was es da für eine Fluktuation in einer behördlichen IT-Abteilung gibt? Bestenfalls ist das nämlich nur eine Übergangsstation bis man einen besser dotierten Job in der Wirtschaft gefunden hat.
Die Amtshilfeleistungen in Katastrophen- und Notsituationen, aktuell und in der Vergangenheit haben gezeigt, wie schlecht Deutschland im inneren aufgestellt ist.
Sicherlich fühlt sich CIRBw und der IT-Stabsoffizier geehrt, dass von dort Hilfe erwartet wird. Aber meines Erachtens liegt die Zuständigkeit hier definitiv nicht bei der Bundeswehr.
Wie mir scheint, wird mittlerweile ohne strikte Abgrenzung und Zuständigkeit, die Bundeswehr als der alleinige Ober-Problemlöser in DEU gesehen.
CERT Bund oder BSI wären eigentlich hier gefordert, aber vielleicht wurden die nicht angefragt oder haben keine Lust und Zeit.
Krisenpläne scheint seit der Wiedervereinigung auch keine mehr zu geben. Die Bundeswehr kennt jeder, also fragt man dort nach.
Die Bundeswehr sagt eigentlich nie nein, das wissen mittlerweile auch alle.
Das Dilemma der Sorglosigkeit könnte auf Dauer für die Bw nach hinten losgehen.
@Pio-Fritz
Vielleicht mal die Presseinformation vom 26. Juli lesen.
Fragen sie mal in Ihrem örtlichen Landreis nach, wie die Firmen und Einwohner diese Lage bewerten würden und wie sie persönlich die Lage bewerten würden.
Hier wird Amtshilfe geleistet, aber es muss dafür kein ganzes Kontigent aus Mali abgezogen werden.
Gleichzeitig schafft man es die Notsituation signifikant zu verbessern (durch Expertise) und zeitlich signifikant zu beenden (durch mutmaßlich bessere Koordination).
Es ist eben nicht normales Arbeiten bis heute möglich, nicht mal im Ansatz normal und damit meine ich keine kleinen Problemchen.
Untertitel zum sbolbild ist leider nicht ganz korrekt. Das Wappen zeigt eindeutig Zentrum für Cybersicherheit der Bw und ist kein Teilbereich von Softwarekompetenz.
Ist eine eigenständige DSt und untersteht fachlich direkt dem CISO Bw.
[Äh, umgekehrt, Softwarekompetenz als Teil des Zentrums für Cybersicherheit, und der Bildtext stammt vom Kdo CIR… T.W.]
Ich selber finde es sehr gut und begrüsse es ausdrücktlich; genaugenommen freut es mich sehr, dass hier das Verteidigungsministerium mit der Bundeswehr dem Landkreis Amtshilfe bei der Wiederherstellung von IT-Infrastruktur gibt.
Es ist auch sehr gut für die BW, um hier Erfahrung in der praktischen Umsetzung dieser Hilfe zu bekommen,
angefangen von Kommunikation mit der Öffentlichen Verwaltung bis hin zu speziellen IT-Strukturen, hier in der Kommunalverwaltung.
Für die Soldaten ist dies praktisches Lernen in einer anderen IT-Umgebung, Reindenken in andere Netzstrukturen.
Nur so kann die Bundeswehr IT-Security vor Ort erfahren. Auch eine solche kommunale IT-Struktur wird im Falle eines Cyberangriffs das Ziel sein.
Lernen geht hier nur durch praktische Erfahrung, vorrangig erstmal auf der umsetzenden Arbeitsebene.
CERT Bund oder BSI geben Rahmenbedingungen vor und werden beratend tätig (siehe u.a. Grundschutzhandbuch), aber werden nicht vor Ort mit einem eigenen Team die Netze wiederaufbauen.
IT-Security müssen wir immer von beiden Seiten denken, aus der Seite des Verteidigers, hier der Bundeswehr, die der Kommune hilft und aus der Seite des Angreifers.
In der Praxis sind immer Schwachstellen irgendwann, irgendwie, zu finden, egal wie gut vorher alles geplant wurde. Es gibt keinen zu jedem Zeitpunkt umfangreichen und fehlerfreien Code.
Dies Lernen geht nicht nur im Schulungsraum in Theorie, sondern muss zwingend von der Bundeswehr vor Ort im Recoveryfall erworben werden.
Denn es sind genau diese öffentlichen IT-Strukturen, die im Bereich der Cybersecurity auftragsgemäß auch durch die Bundeswehr geschützt werden.
@Silvretta/@Koffer:
Was bei einigen einen Nachgeschmack hinterlassen mag: Truppe ist gefühlt die letzte Linie der Verteidigung.
Den Aspekt des IT-THW aus vormaligem Blogeintrag finde ich daher sehr interessant. Eine derartige, sicherlich per Heimatschutz mit der BW verbundene Institution, würde nicht den Eindruck hinterlassen ein einfacher OrgK-Angriff könnte die Nation auf die Hinterbeine stellen.
Ansonsten top, wenn das per Amtshilfe geht und Hoheitliches zuvor von BPol etc. abgearbeitet ist.
Also der StOffz vor Ort ist Chef in einem ITBtl und studierter Sozialpädagoge. So viel zu IT-Experte. Mal davon abgesehen stelle ich die Rechtmäßigkeit der Amtshilfe in Frage. Oder ist da Leib und Leben in Gefahr und wir erkennen es nur nicht?
[Geben Sie uns noch die Quelle für die Info? T.W.]
@J.
Weshalb wird Amtshilfe immer mit „Gefahr für Leib und Leben“ assoziiert? Das begründet die allerwenigsten Anträge.
@AoR sagt: 05.08.2021 um 17:33 Uhr
„Was bei einigen einen Nachgeschmack hinterlassen mag: Truppe ist gefühlt die letzte Linie der Verteidigung.“
Selbst wenn das so wäre: ja und?
Die Behörden und Dienststellen der Bundesrepublik leiste sich gegenseitig Amtshilfe.
Wer kann, der soll, darf und muss (!) helfen.
Wenn darunter der Primärauftrag der Bundeswehr (Verteidigung und alles was damit auch indirekt zu tun hat) leidet, dann fände ich es sogar äußerst seltsam, wenn man einer Behörde nicht helfen würde. Ganz zu schweigen von einer Behörde in Not.
„Ansonsten top, wenn das per Amtshilfe geht und Hoheitliches zuvor von BPol etc. abgearbeitet ist.“
Wir sind uns ja im Kern glaube ich einig, aber nur mal so, die Bw darf im Rahmen der Amtshilfe natürlich auch hoheitlich tätig werden, wenn ihr diese hoheitlichen Befugnisse auch im normalen Dienst zustehen.
D.h. also, dass wir nicht hoheitlich zur Strafverfolgung tätig werden dürfen (denn das darf die Bw auch nicht im normalen Dienst), aber z.B. wenn wir im Bereich des Objektschutzes eingesetzt wären, dürften wir unter bestimmten Voraussetzung sehr wohl auch hoheitliche Befugnisse ausüben.
Nur der Vollständigkeit halber, damit sich nicht das Bild hier festsetzt Amtshilfe dürfe generell nicht hoheitlich tätig werden…
@all
Wir brauchen kein IT-THW, das BSI ist hier auf einem ganz anderen Pfad (seit Juli offiziell).
Man möchte sogenannte Vorfallexperten ausbilden, in Behörden und Unternehmen. Und diese sollen dann bei größeren Lagen gegenseitig aushelfen bzw. zusammengezogen werden. Ja, Vorfall Experte ist mal wieder eingedeutscht, Incident-Expert klingt hübscher.
Wer dazu mehr lesen will, in dem Webseitenlink steht das erklärt. Jetzt nur noch bisschen abwarten und wir haben tatsächlich eine ausreichende Anzahl an Experten da.
Und wer hier immer behauptet, CIR braucht auch mal Praxis… ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass es bei der IT der Bundeswehr nicht gelegentlich/regelmäßig zu Sicherheitsproblemen kommt.
[Den Link zum BSI habe ich mal von Ihrem Nick „entkoppelt“, hier ist er:
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber-Sicherheitsnetzwerk/Vorfall_Experten/Qualifizierung_Vorfall_Experte_node.html;jsessionid=9EF57BA17
T.W.]
@Koffer sagt: 05.08.2021 um 23:08 Uhr
Sie übersehen in diesem Fall, das der Landkreis den Katastrophenfall ausgerufen hat. Im Rahmen dessen wurde ein Hilfeleistungsantrag gestellt. Und da gilt dann auch das Subsidiaritätsprinzip. Und das heißt ganz klar, Bw erst, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Das wird vom Landrat mit seiner Unterschrift bestätigt und der Leiter des KVK wird dann meistens auch um Stellungnahme gebeten.
Wenn jetzt alles über Amtshilfe läuft, weil wir uns ja alle gegenseitig helfen und das tolle Erfahrungen und Übung für die Soldaten sind, wie einige Kommentatoren hier schreiben, dann können wir uns den ganzen Katastrophenschmonzes gleich schenken und mit dem sprichwörtlichen Bauchladen durch die Gegend rennen. „Sie brauchen noch einen PiPz, weil auf Ihrem katastrophalen Spielplatz die Spielgeräte versetzt werden müssen? Bitte schön, ist ja Amtshilfe.“ Wo ist da die Abgrenzung?
Man hat doch schon in der Corona-Pandemie gesehen, dass das BMVg und die BuReg keine Ahnung haben, welche Büchse der Pandora sie mit ihren großzügigen Angeboten geöffnet haben. Begehrlichkeiten und Dollarzeichen in den Augen der Landkreise und privaten Altenheime für kostenlose Kontaktnachverfolger und Schnelltester, die 24/7 zur Verfügung standen. Und niemand hat sich ernsthaft um Kräfte vom Arbeitsmarkt bemüht. Das selbe sehen wir hier auch, da kommt ein StOffz vom CIR als Projektleiter für den Wiederaufbau der IT-Infrastruktur im Landkreis. Ich habe da große Zweifel, das diese Lösung alternativlos ist. Die Bundeswehr ist von kommunalen Verwaltungsstrukturen genauso weit entfernt und hat genauso wenig Expertise wie jedes privatwirtschftliche IT-Dienstleistungsunternehmen auch. Also kein Vorteil Bw, nur viel viel billiger.
@Klaus Trophobie
Ein gutes Datensicherungskonzept nimmt auf jede Bedrohungssituation Rücksicht.
Ich hatte in meiner Zeit eine Datensicherung der Erstinstallation des Systems, das mit Sicherheit sauber war. Weiterhin war es ein Vorteil, das wir einen Server auf Unix Basis und die Clients Windows (ursprünglich NT anschließend W2000) basiert waren. Die Datensicherung dieser Systeme war getrennt. Für mich sind Server/Client Systeme, ohne Bruch des Betriebssystems zu angreifbar. Selbst Microsoft schafft es nicht seine Systeme auf Stand zu halten. Wenn die es nicht schaffen wer soll es dann.
@Pio-Fritz sagt: 06.08.2021 um 10:05 Uhr
„Sie übersehen in diesem Fall, das der Landkreis den Katastrophenfall ausgerufen hat. Im Rahmen dessen wurde ein Hilfeleistungsantrag gestellt. Und da gilt dann auch das Subsidiaritätsprinzip. Und das heißt ganz klar, Bw erst, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.“
Ich stimme ausdrücklich nicht zu.
Das ist weder Rechtslage noch inhaltlich logisch.
Warum sollte denn die Pflicht zur Amtshilfe (solange der eigene Auftrag nicht gefährdert sein) außerhalb einer Krise uneingeschränkt gelten, in Katastrophe und Krise aber nur nachrangig?
Gerade in der Krise hilft derjenige, der es am schnellst oder besten kann.
Und ja, wenn es um Kostenersparnis geht natürlich auch derjenige, der es für den Steuerzahler am günstigsten macht.
Ich verwehre mich gegen Amtshilfe bei denen die Bw ihren eigenen Auftrag vernachlässigen muss und andere Stellen sich dabei dann auch noch finanziell oder politisch gesundstoßen,
Aber in einem Fall in dem die Bw dem Landkreis (und damit dem Bürger!) ohne großen Aufwand helfen kann ist sie dazu nicht nur rechtlich, sondern mEn sogar moralisch verpflichtet.
Es gibt bei der Amtshilfe nur zwei Grenzen:
1. Darf man helfen? (Bw darf z.B. Strafermittlung nur in sehr engen Grenzen).
2. Belastet es den eigenen Auftrag (ungebührlich)?
Wenn keine der beiden Grenzen überschritten sind, ist die Lage sehr, sehr einfach.
@PioFritz
Sie sagen es. Soldaten standen und stehen in Coronazeiten 21 Tage am Stück kostenlos zur Verfügung, eigenbeweglich mit KfZ, Unterkunftskosten übernommen. Und das für Monate!
In vielen Impfzentren, die faktisch nie voll ausgelastet waren, sind noch Soldaten im Einsatz, trotz 50% oder weniger Auslastung. Also spart sich die Kommune sehr viel Geld und Aufwand.
Ja, wir haben eine Pandemie und die Bundeswehr muss helfen.
Aber wieso dann nicht Personaldienstleister wie WISAG oder andere Unternehmen zum Zug kamen? Weil es zu „teuer“ gewesen wäre.
Das ist das traurigste Fazit.
@Koffer
Es handelt sich aber aus meiner Sicht hier nicht um Amtshilfe sondern Tätigkeit auf wirtschaftlichem Gebiet.
Wie haben mehr als genug Unternehmen in diesem Bereich, teilweise auch immer noch in Kurzarbeit.
Und der Aufbau eines neuen Netzwerks ist aus meiner Sicht hier eben nicht pauschal Amtshilfe. Sondern eben eine Tätigkeit, die ein Unternehmen genausogut ebenso durchführen kann.
Allerdings, ich kenne den Wortlaut des HLA nicht und auch nicht die begründung der Bundeswehr, insofern dementsprechend Spekulation.
Und Soldaten haben einen Auftrag, auch wenn Sie nicht Corona oder Fluthilfe durchführen. InÜbung halten der Kernfähigkeiten, Einsatz und Übung. Aufbau von IT Netzwerken übernimmt im „Friedensbetrieb“ die BWI.
@ FNU SNU sagt: 06.08.2021 um 20:03 Uhr
„Es handelt sich aber aus meiner Sicht hier nicht um Amtshilfe sondern Tätigkeit auf wirtschaftlichem Gebiet.“
Nur weil es auch Unternehmen gibt, die hier möglicherweise (!) unterstützen könnten, macht es die Tätigkeit keinesfalls (!) rechtlich oder inhaltlich zu einer Tätigkeit auf wirtschaftlichem Gebiet.
Und das der Landkreis damit Geld spart ist mEn nicht vorzuwerfen, sondern sogar zu loben. Es geht hier immerhin um Steuerzahlergeld.
Wenn der Landkreis Hilfe braucht, dann hat er ein Recht darauf, dass ihm die Bundeswehr hilft, wenn sie dazu in der Lage ist und dies nicht auf eigentlichen Auftrag der Bundeswehr ablenkt.
Ein StOffz (oder sogar auch ein Dutzend) würden aber das letztere nicht erfüllen, von daher gibt es hier mEn überhaupt keine Frage. Natürlich müssen, dürfen und sollen wir hier helfen. Alles andere wäre weder dem Steuerzahler noch dem Landkreis zu vermitteln.
@Koffer
Es mag Ihnen nicht gefallen, aber genau das, was ich geschrieben habe ist diegeltende Rechts- und Vorschriftenlage.
Und auch Amtshilfe ist kein Automatismus oder Selbstläufer. Nur weil irgendwo die Wurst platzt muss niemand parat stehen.
@FNU SNU
„teilweise auch immer noch in Kurzarbeit.“
Welche IT-Firma in Deutschland ist teilweise noch in Kurzarbeit?
Waren IT-Firmen das während Corona überhaupt? Kenne seeeehr viele IT-Menschen in IT-Firmen und die können sich vor Aufträgen nicht retten und gerade während Corona ging da die Post ab.
Okay, einige Bereiche waren lahmgelegt (Verkauf vor Ort), aber die Mitarbeiter wurden sofort an anderer Stelle eingesetzt (zum Beispiel Verkauf/Beratung Online und Lieferung inklusive Aufbau/Einrichtung).
„wirtschaftlichem Gebiet“
Nach Ihrer Definition wären dann alle Gebiete, außer Hoheitliches auf „wirtschaftlichem Gebiet“.
Selbst Baurecht könnte ein größeres Bauplanungsbüro (oder Anwaltskanzlei mit Spezialisierung Bauplanungsrecht) übernehmen. Von Bauhof, IT oder Personalsachbearbeitung ganz zu schweigen.
Dann dürfte Amtshilfe fast nie genehmigt werden, denn es gibt immer genügend Bagger und Räumfahrzeuge in Deutschland, die jede Schneemasse regional beseitigen können.
Selbes Prinzip Sandsäcke befüllen bei Hochwasser:
Einfach nur den Preis pro Stunde pro Mitarbeiter auf 100 Euro heben und schon kommen private Baufirmen und machen das.
Trotzdem wird alle paar Monate und Jahre Amtshilfe von der Bundeswehr geleistet und fast immer auf „wirtschaftlichem Gebiet“ (zumindest nach ihrer Definition)
@ Pio-Fritz sagt: 06.08.2021 um 21:50 Uhr
„Es mag Ihnen nicht gefallen, aber genau das, was ich geschrieben habe ist diegeltende Rechts- und Vorschriftenlage.“
Auch hier muss ich Ihnen erneut widersprechen.
Amtshilfe muss geleistet werden, wenn die Kapazität zur Verfügung steht und die Aufgabe bedient werden kann/darf. Da ist sowohl Grundgesetzt, als auch ausführendes Gesetz ziemlich eindeutig.
„Und auch Amtshilfe ist kein Automatismus oder Selbstläufer. Nur weil irgendwo die Wurst platzt muss niemand parat stehen.“
Stimme zu, Automatismus/Selbstläufer nicht, denn es muss ja geprüft werden, ob a) der Antragsteller berechtigt ist, b) der Amtshilfeleister die Kapazität hat und c) er zur Form der Amtshilfe berechtigt ist.
Art. 35 Abs. 1 GG
Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.
§ 5 VwVfG
(2) Die ersuchte Behörde darf Hilfe nicht leisten, wenn
1. sie hierzu aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist;
2. durch die Hilfeleistung dem Wohl des Bundes oder eines Landes erhebliche Nachteile bereitet würden.
(4) Die ersuchte Behörde darf die Hilfe nicht deshalb verweigern, weil sie das Ersuchen aus anderen als den in Absatz 3 genannten Gründen oder weil sie die mit der Amtshilfe zu verwirklichende Maßnahme für unzweckmäßig hält.
Im vorliegenden Fall ist die Lage also ziemlich eindeutig:
a) Die anfordernde Behörde (der Landkreis) braucht nachweisbar und offensichtlich Hilfe – der Antrag liegt also im öffentlichen Interesse
b) Die Bw kann helfen (Fähigkeit ist vorhanden; keine Einschränkung eigene Auftragserfüllung ist gegeben)
c) Die Bw darf helfen (keine rechtlichen Vorbehalte)
Ergebnis –> Machen!
In der Regel stellt der Auftraggeber bei der IHK den Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die IHK prüft daraufhin, ob ein gewerbliches Unternehmen in der Lage und bereit ist, den Auftrag zu übernehmen. Nur wenn nach eingehender Prüfung des Antrags keine Wettbewerbsnachteile für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erkennbar sind, kann dem Antrag entsprochen werden und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden.
Gleiches Verfahren musste ich in den 90-er Jahre durchlaufen, nachdem ich mir für die Beschallung des Geländes Tag der offenen Tür, einen Lautsprecherwagen beim damaligen Bundesgrenzschutz ausleihen wollte.
Ich konnte in der Berichtserstattung keinen Hinweis darauf finden, ob es eine Unbedenklichkeitsbescheinung von seiten der zuständigen IHK gibt.
Wie bereits von einige Kommentatoren erwähnt, gibt es Firmen, die ihr Geld damit verdienen.
Erfahrungsgewinn für wenn auch immer hin und her, kann kein Argument für bestehende Gesetze und Regeln sein.
Der Vollständigkeitshalber der angesprochene Absatz 3 vom § 5 VwVfG:
(3) Die ersuchte Behörde braucht Hilfe nicht zu leisten, wenn
1. eine andere Behörde die Hilfe wesentlich einfacher oder mit wesentlich geringerem Aufwand leisten kann;
2. sie die Hilfe nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand leisten könnte;
3. sie unter Berücksichtigung der Aufgaben der ersuchenden Behörde durch die Hilfeleistung die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben ernstlich gefährden würde.
Die entscheidenden Wörter in § 5 sind ja „leistet“ (also ein „muss“) und „darf nicht“ (also ein „nein“ zur Amtshilfe) und nicht ganz so entscheidend „braucht nicht“ (also ein „kann“).
@HL sagt: 07.08.2021 um 15:21 Uhr
Prüfung Tätigkeit auf wirtschaftlichem Gebiet ist nur einschlägig, wenn kein vordringliches öffentliches Interesses an einer zeitnahen Lösung besteht.
Bei einer Krise spielt diese Prüfschleife keine Role.
Die Behörde (und damit der Bürger) muss in Krise und Katastrophe die schnellstmögliche Hilfe bekommen. Mögliche wirtschaftliche Interessen von Einzelunternehmen müssen hier natürlich zurückstehen.
@HL sagt: 07.08.2021 um 15:21 Uhr
Übrigens, selbst wenn wir nicht Krise und Katastrophe als Grundlage annehmen, selbst denn kennt der Erlass (der übrigens ein BMVg interner Erlass ist, also durch Entscheidung BMVg auch jederzeit mit Ausnahmeregel ausgesetzt werden kann) Ausnahmen!
„Erfahrungsgewinn für wenn auch immer hin und her, kann kein Argument für bestehende Gesetze und Regeln sein.“
Das z.B. ist ausdrücklich eine Ausnahme! Wenn die Tätigkeit Ausbildungsvorteile für die Bw mit sich bringt. Auch ÖA Gründe der Bundeswehr können Wirtschaftsinteressen übersteuern. Beides lässt der Erlass auch auf wirtschaftlichem Gebiet ausdrücklich zu. Auch ganz ohne Krise und Katastrophe.