Kostenfreie Bahnfahrt für Soldaten wird gesetzlich geregelt – auch wegen der Steuer (Korrektur)
Die seit Beginn des Jahres für Soldaten kostenfreie Bahnfahrt in Uniform wird gesetzlich verankert. Eine entsprechende Änderung im Soldatengesetz brachte das Bundeskabinett auf den Weg – und will damit auch die Voraussetzung dafür schaffen, dass diese Freifahrten steuerlich nicht berücksichtigt werden.
Seit Beginn dieses Jahres dürfen Soldatinnen und Soldaten kostenfrei die Bahn auch für private Fahrten nutzen, wenn sie dabei Uniform tragen und vorher über ein spezielles Buchungsportal eine entsprechende Fahrkarte gelöst haben. Diese Regelung, die zunächst nur für die Fernverbindungen der Deutschen Bahn, deren Regionalverkehr und Zubringerfahrten zum Fernverkehr gilt, soll auf alle Zugverbindungen in Deutschland ausgeweitet werden. Grundlage dafür ist eine Vereinbarung des Verteidigungsministeriums mit der Deutschen Bahn und zunehmend auch den Betreibern privater Eisenbahnen.
Mit der Neufassung des Soldatengesetzes, deren Entwurf das Bundeskabinett am (heutigen) Mittwoch verabschiedete, wird dieses Angebot an die Truppe auf eine gesetzliche Grundlage gestellt – nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen.
Dafür wird in Paragraph 30 des Soldatengesetzes, der Besoldung, Versorgungszahlungen und die freie Heilfürsorge regelt, ein zusätzlicher Absatz eingefügt:
Der Dienstherr ermöglicht dem Soldaten die unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Eisenbahnen, wenn der Soldat während der Beförderung Uniform trägt. Eine Rechtsverordnung bestimmt das Nähere über die Voraussetzungen und die weitere Ausgestaltung des Anspruchs.
Schon in der Vorbereitungsphase der kostenfreien Bahnfahrt war hitzig debattiert worden, ob sich diese Leistung für die Soldaten an anderer Stelle auswirkt – vor allem steuerlich. Die Bundeswehr hatte zwar erklärt, die auf diesen so genannten geldwerten Vorteil entfallenden Steuern zu bezahlen. Unklar blieb aber, inwieweit das den Soldaten dann angerechnet wird und möglicherweise die Entfernungspauschale beeinträchtigt.
In der Begründung der gesetzlichen Neuregelung wird klar, dass sie vor allem dazu dienen soll, diese steuerlichen Nachteile zu vermeiden:
Mit Satz 1 wird ein Anspruch der Soldatinnen und Soldaten gegen ihren Dienstherrn geschaffen, ihnen die unentgeltliche Personenbeförderung in öffentlichen Eisenbahnen zu ermöglichen. Da mit diesem Anspruch das Ziel verfolgt wird, die Sichtbarkeit von Soldatinnen und Soldaten in der Öffentlichkeit zu erhöhen, ist das Tragen der soldatischen Uniform während der Beförderung gesetzliche Anspruchsvoraussetzung. (…) In Abhängigkeit von den unter Umständen inhaltlich divergierenden Regelungen der durch den Dienstherrn mit Dritten geschlossenen Vereinbarungen zur Beförderung bedürfen die Voraussetzungen, unter denen Soldatinnen und Soldaten unentgeltlich befördert werden, der Detailregelung. Aus diesem Grund wird mit Satz 2 eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung geschaffen. Die Verordnung soll zugleich als Anknüpfungsgrundlage für eine Regelung in § 40 Absatz 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes dienen, kraft deren die unentgeltlichen Personenbeförderungen pauschal mit 25 Prozent der Aufwendungen des Arbeitgebers besteuert werden können, wobei eine Minderung der Entfernungspauschale der Soldatinnen und Soldaten ausgeschlossen wird. Diese beiden aufeinander bezogenen Regelungen sollen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
KORREKTUR: Beim Lesen des entsprechenden Paragraphen im Einkommensteuergesetz ist mir Steuergesetz-Laien etwas durcheinander gekommen (danke für den Leserhinweis). Der Verweis auf § 40 Absatz 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes bezieht sich wohl auf diese Passage:
Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit folgenden Pauschsteuersätzen erheben: (…)
2. mit einem Pauschsteuersatz von 25 Prozent anstelle der Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 15 einheitlich für alle dort genannten Bezüge eines Kalenderjahres, auch wenn die Bezüge dem Arbeitnehmer nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden; für diese pauschal besteuerten Bezüge unterbleibt eine Minderung der nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 und Absatz 2 abziehbaren Werbungskosten.
Pardon für die Fehlinterpretation; ich hoffe jetzt ist es korrekt dargestellt.
(Archivbild 2008 – Martin Stollberg/Bundeswehr)
@T.W.
Sie haben das Einkommensteuergesetz falsch zitiert. Sie haben § 40 Satz 1 Nr. 2 EStG zitiert. Die Nummerierungen zählen nicht als Sätze. Richtig wäre § 40 Satz 2 Nr.2 EStG .
Da heißt es in Satz 2 „Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit folgenden Pauschalsätzen erheben:“ und in Nr.2 „mit einem Pauschsteuersatz von 25% anstelle der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 einheitlich…“
§ 3 Nr.15 EStG regelt die Steuerfreiheit von Zuschüssen des Arbeitgebers zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Dann wird auch ein Schuh daraus.
Und für alle die nicht im Gesetz weiterlesen, in § 40 Abs. 3 Satz 1 EStG steht wörtlich „Der Arbeitgeber hat die pauschale Lohnsteuer zu übernehmen.“
[Ups, danke für den Hinweis. Steuergesetze sind noch mal was Spezielles… T.W.]
Mhhhh… wenn man sich jetzt noch am österreichischen Bundesheer orientiert und jedem BS und SaZ das Recht auf einen Waffenschein einräumt hätte das ganze auch einen Sicherheitsgewinn. So finanziert der Steuerzahler/Bürger nur einen attraktivitäts Bonus für einen kleinen Teil der Staatsbediensteten.
Feuerwehr(Berufs FW), Justiz, THW (Hauptamt), BBK, Zoll… sind halt nicht soviel Wert, verdienen nicht soviel Anerkennung für ihren Dienst, sind halt nur 08/15 BOS.
Willkommen im zwei Klassen Staat….
@Küstengang01 sagt: 03.06.2020 um 21:31 Uhr
„Mhhhh… wenn man sich jetzt noch am österreichischen Bundesheer orientiert und jedem BS und SaZ das Recht auf einen Waffenschein einräumt hätte das ganze auch einen Sicherheitsgewinn.“
LOL
„So finanziert der Steuerzahler/Bürger nur einen attraktivitäts Bonus für einen kleinen Teil der Staatsbediensteten.“
Die Maßnahme obwohl sie auch die Attraktivität steigert hat das Ziel die Integration der Streitkräfte in die Gesellschaft zu erhalten. Das hat nichts mit den anderen Staatsdienern zu tun.
„Feuerwehr(Berufs FW), Justiz, THW (Hauptamt), BBK, Zoll… sind halt nicht soviel Wert, verdienen nicht soviel Anerkennung für ihren Dienst, sind halt nur 08/15 BOS.“
Neid ist keine hilfreiche Kategorie!
Äpfel mit Birnen zu vergleichen hilft nur insofern weiter, dass beides Obst ist. Es gibt multiple Unterschiede zwischen Soldaten und Beamten, das kann sich auch solchen Dingen mal zu unseren Gunsten auswirken. Wir haben ja auch genügend Aspekte welche sich zu unseren Ungunsten auswirken…
@Küstengang01 sagt:
03.06.2020 um 21:31 Uhr
„Feuerwehr(Berufs FW), Justiz, THW (Hauptamt), BBK, Zoll… sind halt nicht soviel Wert, verdienen nicht soviel Anerkennung für ihren Dienst, sind halt nur 08/15 BOS.
Willkommen im zwei Klassen Staat….“
Dann sollten die Zuständigen, z.B. BMF und BMJV, es dem BMFSFJ gleichtun
– siehe BT-Drucksache 19/15279 – und auch Verhandlungen für ihre Beschäftigten
mit der Bahn aufnehmen…
…aber selbst wenn dies auf der Zeitschiene zum Erfolg führt… wird es dann
immernoch Personengruppen geben, die sich ungerecht behandelt fühlen…
Zum Thema „zwei Klassen Staat“: Ich verstehe diese Regelung als ein Mittel, um das Pendeln der oft sonstwo stationierten Soldaten zu erleichtern. Das trifft aber regelhaft nicht auf die Angehörigen der Feuerwehren oder Hilfsorganisationen zu, die sich lokal an ihrem Wohnort engagieren. Sollten diese dienstlich verreisen müssen, kriegen sie die Kosten im Nachgang erstattet oder sogar direkt die Fahrkarten gestellt. Wo soll also der Bedarf für eine derartige Regelung liegen?
Ich möchte auch mal in Frage stellen, ob die „bewaffneten Familienheimfahrten“ mit Waffensein für SaZ/BS samt dahinter hängenden Rattenschwanz auf Akzeptanz stoßen – sei es bei den Soldat*innen selbst, den anderen Reisenden oder auch dem Gesetzgeber.
Da ist es wieder….
Die Dienstreise bekommt der Soldat und bekam er bisher genau wie der Beamte bezahlt… Bundesreisekostengesetz.
Warum die anderen Resorts das nicht machen liegt auf der Hand. Privatvergnügen zahlt der Staat als Arbeitgeber nicht. Und zu dem Punkt der Feuerwehrmann, Zöllner oder Justizwachtmeister wohnen da wo sie Arbeiten…. nur bedingt richtig. In Städten wie München oder Hamburg findet ein kleiner A6 besoldeter Justizwachtmeister nur noch schwer eine Wohnung. Und der Zöllner der aus der Prignitz zum Frankfurter Flughafen versetzt wird bekommt nur die Umzugsbeihilfe und sonst nix.
Wenn man sich die Historie diese Projektes anschaut ging es ganz zu Anfang um Sicherheit…. dann stellte man fest, das das nicht funktioniert (keine Waffe, keine hoheitlichen Rechte). Da rollte der Zug schon…. dann wollte man das mit „Anerkennung für den harten Dienst“ begründen. Jetzt ist man bei…. „Öffentliche Wahrnehmung der Streitkräfte“
Und genau da kommen wir im zwei Klassen Staat an….
Der Feuerwehrbeamte bekommt die Leistung nicht, die Eindeutig Privater Natur ist. Dienstreise wird ja weiterhin bezahlt. Der Soldat darf nach Lust und Laune durchs Land fahren…. und das Argument Heimfahrt gilt hier nur bedingt. Schließlich ist es nicht auf die Heimfahrten beschränkt.
Schlussargument… die Polizei bekommt es ja auch! Zählt ebenfalls nicht. Da wird durch die Verkehrsunternehmen auf ein Beförderungsentgelt verzichtet. Die bringen schließlich auch den Sicherheitsgewin.
Ich als Bürger sehe nur, das mit meinen Steuergeldern einer kleinen Privilegierten Gruppe (die gut Verdient) etwas bezahlt wird was mit dem Dienstverhältnis Null Komma Null zu tun hat. In einer Größenordnung die dann zukünftig im zweistelligen Millionenbetrag liegt. Ist mir dann schwer zu vermitteln wenn ich jedes Jahr eine Renteninformation bekomme die Weniger ausweist, im Amt für Zettel jedes Mal mehr zahlen muss die ich für den Broterwerb benötige und die Kids in den Schulen keine gute IT haben. Solange da noch andere Baustellen sind ist Kostenloses Bahnfahren eben ein Verzichtbarer Luxus.
“ Ich als Bürger sehe nur, das mit meinen Steuergeldern einer kleinen Privilegierten Gruppe (die gut Verdient) etwas bezahlt wird was mit dem Dienstverhältnis Null Komma Null zu tun hat.“
Und genau dieser von Ihnen als „privilegierte Gruppe“ bezeichneter Personenkreis ist es, der unseren Staat und seine Errungenschaften schützt. Und in diesem Staat geht es uns im Vergleich zu anderen Ländern dieser Erde sicherlich nicht sehr schlecht – auch wenn man für jeden „Zettel jedes Mal mehr“ zahlen muss.
Der von Ihnen genannte Fall des Zöllners, der versetzt wird, hinkt als Vergleich zu diesem Thema sicherlich auch, da dies sicherlich nicht gegen dessen Willen geschehen ist. Als Soldat muss man manchmal eben auch eine Versetzung oder einen Dienstort akzeptieren, der nicht „daheim bei Muttern“ ist.
Entschuldigung, aber diese sehr einseitige Argumentation kann und will ich nicht akzeptieren.
@DE80
Ja Soldaten sind wichtig! Ja sie schützen unsere FDGO! Und Ja beim Bund kann man auch mal gegen seinen Willen versetzt werden.
Fakt ist aber das kein, wirklich kein anderer Bediensteter (Beamter/Tarifangestellter) unseres Staates eine vergleichbare Leistung bekommt. Selbst die Mitarbeiter der DB haben pro Jahr nur 16 Freifahrten im eigenen Unternehmen. Jeder U-Bahn Fahrer muss seine Freifahrten versteuern!
Und sorry solange ich genug *Baustellen* sehe wo Geld fehlt, kann man so ein *Bonschen* nicht mit Steuergeldern finanzieren.
33 Millionen Euro… das entspricht knapp dem STAN Wert einer Infanterie Kompanie. Solange Ausbildungen nicht Stattfinden können weil Munition oder Ausrüstung fehlt, kann man so etwas nicht machen. Wenn ich an meine Dienstzeit zurück denke, hätte ich lieber zwei oder drei Übungsplatzaufenthalte mehr gehabt als Umsonst mit der Bahn zu fahren.
@Küstengang01 sagt:
04.06.2020 um 17:57 Uhr
„Fakt ist aber das kein, wirklich kein anderer Bediensteter (Beamter/Tarifangestellter) unseres Staates eine vergleichbare Leistung bekommt.
…33 Millionen Euro…“
Hessenticket
Für ca. 150000
Beamte
Tarifbeschäftigte
Auszubildende
Kosten für den Steuerzahler: 50.000.000 €/Jahr
@Küstengang01 sagt: 04.06.2020 um 17:57 Uhr
„Und sorry solange ich genug *Baustellen* sehe wo Geld fehlt, kann man so ein *Bonschen* nicht mit Steuergeldern finanzieren.“
LOL
Ne is klar, weil ja auch Baustellen (Innenpolitik/überwiegend Ländersache) und Verteidigung (Sicherheitspolitik/ausschließlich Bundesangelegenheit) so viel mit einander zu tun haben…
@Felix
da hat das Land Hessen sich was geleistet. Tip top Daumen hoch!
Aber das Landesticket ist etwas anderes….
1) alle bekommen es. Kein Unterschied nach Status oder Behörde.
2) es gillt nur im ÖPNV (Hessen) und nicht im Fernverkehr…. wichtig, denn den ÖPNV beauftragt das Land Hessen. Bezahlt diesen zu 100%. Fahrgeldeinnahmen werden da immer nur gegengerechnet und tragen in Deutschland circa 70% der Kosten des ÖPNV, das Land verzichtet da lediglich auf Einnahmen.
(Deswegen ist „schwarz Fahren“ auch so mies weil man nicht das Verkehrsunternehmen schädigt sondern die öffentliche Hand und damit jeden Bürger.)
3) Dienstfahrten sind ebenfalls vorrangig damit abzuwickeln. Die Nutzung eines PKW muss gesondert Begründet und genehmigt werden. Da spart das Land dann auch schon wieder.
4) es ist eine Tarifvertraglich geregelte Leistung. Sprich die Tarifparteien können sie auch wieder herausnehmen. Keine Gesetzeskraft wie mit dem SG, dann zukünftig.
5) die Leistung ist als Jobticket ausgestaltet und zielt auf den täglichen Arbeitsweg ab, auch ein Beitrag zum Klimaschutz.
6) die Bediensteten des Landes Hessen müssen keine Werbung laufen für ihren Arbeitgeber.
Was würde das übertragen auf die Bundeswehr bedeuten?
-DB Jobticket gibt es nur für eine definierte Strecke.
(Fahrkarte für FWDL’er)
-alle Bediensteten müssten es bekommen also auch die Zivielbeschäftigten und Beamten des BMV’g und nachgeordneten Bereichen.
-keine Verpflichtung zum Tragen der Uniform oder eines anderen Erkennungszeichens.
-alle Dienstfahrten müssten mit der Bahn erledigt werden, PKW Nutzung nur in Begründeten Ausnahmefällen ( viel Spass mit den drei Tragetaschen bei Lehrgängen und co.)
Meine Aussage aus dem letzten Beitrag ist aber dennoch richtig da außer Soldaten kein Staatsdiener unbegrenzte Freifahrten zur Privaten Nutzung im Fernverkehr bekommt, auch nicht in Hessen!
(Polizei bekommt diese nicht vom Dienstherrn, sondern vom Verkehrsunternehmen direkt… Sicherheitsgewinn!)
@Küstengang01:
Habe ich den Scherz jetzt verpasst und stehe auf dem Schlauch? Einen irgendwie gearteten „Sicherheitsgewinn“ sehe ich da eher nicht. Das genaue Gegenteil ist vielmehr der Fall. Die Bewaffnung von Soldaten im Zug wäre eher ein Sicherheitsrisiko! Aus Gründen:
1.) Wieviele BS und SaZ schießen regelmäßig Pistole und wie ist der allgemeine Ausbildungsstand beim Schreibtischhengst hinsichtlich des Einsatzes von Handwaffen in beengten Räumen mit haufenweise zivilen Unbeteiligten wenn das Adrenalin pumpt?
2.) Bw hat in der Öffentlichkeit keinerlei Befugnisse über Jedermannsrechte hinaus. Ein Einsatz solcher Waffen würde somit stets ein
3.) Bw schießt im Kaliber 9x19mm ausschließlich Vollmantelgeschosse mit Weichkern, d.h. die Gefährdung Unbeteiligter, wenn ein Bundeswehrsoldat (Notwehrlage und Verteidigungswillen mal vorausgesetzt) auf (eher durch!) einen bösen Übeltäter schießt, ist immens. Die Schlagzeile: „Kind im Zug von Querschläger getötet“ braucht niemand. Weder die Bundeswehr, noch der Soldat in seiner Akte. Im Zweifel wird also ein besonnener Soldat dieses Risiko eher nicht eingehen wollen und die Waffe bleibt ohnehin stecken.
3.) Für Kriminelle und Terroristen aller Couleur wäre das quasi ein Selbstbedienungsladen zur schnellen Gewinnung von Handwaffen. Schreibe Verlustmeldung über 1x Selbstladepistole Heckler & Koch P8 einschließlich Magazin und 15 Patronen Munition. „Bin bereit zu zahlen“(!)
4.) Haben wir nicht unlängst gerade wieder über rechtsextreme Soldaten diskutiert, die sich Waffenlager im Garten angelegt haben? Mal flapsig gesagt: „Nöcht äns KSK geschafft? Jätzt kannst auch Do för den Tag X bonkern, Kamerrrad!“ Wolle mer des? Nee, des wolle mer net!
Falls das tatsächlich nur ein Witz gewesen sein sollte, wäre ich zwar sehr erleichtert, kann aber trotzdem nicht wirklich drüber lachen.
Addendum zur Nr. 2 (zu früh auf abschicken geklickt):
…rechtliches Risiko für den Soldaten darstellen, wenn er die Notwehrlage falsch beurteilt.
@Metallkopf… sorry das war ironie. In Österreich bekommen Berufssoldaten einen Waffenpass (analog Waffenschein in D) und dürfen dann mit ihrer Privatwaffe spazieren gehen…. dann ist man auch selbst verantwortlich damit umgehen zu können, wie jeder Bürger mit einer Waffenrechtlichen Erlaubnis. Und Jedermanns Paragraph reicht bei Terror und Amoklauf.
Also bis jetzt hat mich @Küstengang01 argumentativ überzeugt. Aber hier vielleicht als Idee warum man das so macht:
Ich denke, dass man diese Maßnahme nur ergriffen hat um a) den Soldatenberuf noch etwas aufzuhübschen, b) dabei auch noch die Verteidigungsausgaben hoch zu fahren (POTUS wartet auf Prozentwerte!) ohne c) real enorm Geld zu verlieren, da ja die Bahn die Hand aufhält und die gehört ja bekanntlich auch wem? Alle offiziell genannten Motive gehen Fehl, sogar auch das mit der Sichtbarkeit in der Gesellschaft, denn die übrigen zivilen Bahnfahrer mit der (ganzen) Gesellschaft gleich zu setzen ist wohl nur sehr begrenzt in Ordnung.
Natürlich fließen bei der Bahn auch Gelder ab in andere Hände, aber ingesamt hat man dafür ja noch Truppenwerbung an Bahn- und Taxistand über eben besagte Präsenz in Uniform. Wohl dem, der sich das ausgedacht hat.
@Küstengang01 sagt:
04.06.2020 um 13:29 Uhr
„Ich als Bürger sehe nur, das mit meinen Steuergeldern einer kleinen Privilegierten Gruppe (die gut Verdient) etwas bezahlt wird was mit dem Dienstverhältnis Null Komma Null zu tun hat. In einer Größenordnung die dann zukünftig im zweistelligen Millionenbetrag liegt.“
Und wo ist jetzt der Unterschied zwischen
der „kleinen privilegierten Gruppe“ der
z.B. hessischen Beamten und z.B. den Berufssoldaten
der Bundeswehr ? Warum ist es in Ordnung u.a.
die Freizeit des Beamten zu bezahlen…
beim Soldaten aber nicht ?
In beiden Fällen fließen Steuergelder…
Wie das in den Haushalten verbucht wird,
spielt doch gar keine Rolle…
Es sind und bleiben Steuergelder.
Und in beiden Fällen wird es auch für
die Freizeit benutzt… bzw. spart Emissionen,
wenn z.B. die Soldaten auch ihr Auto stehen lassen…
„Durch die Fahrkarte haben die Landesbediensteten freie Fahrt im gesamten Bundesland – auch außerhalb des Arbeitsweges. Das Ticket wird zu jeder Tages- und Nachtzeit für den Nah- und Regionalverkehr gelten, also für Busse, Straßenbahnen sowie U-, S- und Regionalbahnen.
Mit dem LandesTicket können die Beschäftigten also auch in ihrer Freizeit Ausflüge unternehmen oder Freunde in ganz Hessen besuchen, ohne extra eine Fahrkarte erwerben zu müssen. Davon profitieren auch Freunde und Familienangehörige, denn beim LandesTicket gilt folgende Mitnahmeregelung: Von montags bis freitags ab 19:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen können ein Erwachsener und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitgenommen werden.
Das LandesTicket ist Teil des neu ausgehandelten Tarifvertrags. Rund 51 Millionen Euro stellt das Land Hessen für die Mobilität seiner Bediensteten mit Bus und Bahn zur Verfügung – eine Investition auch zugunsten der Umwelt, denn vom LandesTicket verspricht man sich weniger Emissionen.“
Und dies gibt es auch…
„Freifahrt von Polizeibeamtinnen und Beamten
München.
Seit 1. Juni 2003 können Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte auch die >> Fernzüge << der Deutschen Bahn AG (ICE und IC) in der zweiten Klasse unentgeltlich in Uniform benutzen. Das Bayer. Innenministerium unterzeichnete eine entsprechende Vereinbarung mit der DB AG. Anlage: Wortlaut der Vereinbarung zwischen BayStMI und der BD Reise&Touristik AG"
D.h. z.B. auch diese Polizisten können bundesweit
private Reisen in Uniform kostenlos durchführen.
Weil ihr Dienstherr diesen Vertrag geschlossen hat.
Und wer zahlt das…?
Alle anderen Bahnkunden !!
Denn die DB muss das ja irgendwo in die
Kalkulation einfließen lassen.
https://www.gdp.de/gdp/gdpbay.nsf/id/eMailNews_39_2003
@Felix
1) in Hessen ist es eine tarifvertragliche Leistung. Die von den Tarifparteien ausgehandelt wurde. Da Hessen als einziges Land nicht mehr Mitglied im Tarifverbund der Bundesländer ist. So sind dort die Beamten beihilferechtlich schlechter gestellt als in den Nachbar Bundesländern. Das Landesticket gilt auch nicht für den Fernverkehr…. z.B. darf ein Inhaber des Landestickets auf der Strecke Limburg-Frankfurt nur RE fahren aber nicht den ICE. Fahrzeitunterschied 3/4 Stunde.
2) Da wir in einem föderalen Bundesstaat leben können die Länder weitestgehend im Bereich ihrer Gesetzgebungskompetenz tun und lassen was sie für richtig halten. Ich bin kein Bürger des Landes Hessen und finanziere auch nicht den Landeshaushalt und habe derzeit auch kein Stimmrecht bei Hessischen Landtags- und Kommunalwahlen.
Den EP14 des BMV’g finanziere ich hingegen durch meine Steuern direkt! Deswegen darf ich es auch nicht gut finden wenn da privater Luxus von Staatsdienern finanziert wird. Zumal Hessen keinen Unterschied zwischen Status und Behörde gemacht hat. Vom Ministerpräsident bis zum Azubi bekommt dieses Ticket jeder…. in der Bundesverwaltung bekommen nur Soldaten kostenlose Fahrten im Fernverkehr zu privaten Zwecken. Sonst niemand!
3) sie haben die Polizei angeführt. Alle 16 Landespolizeien und die Bundespolizei haben einen Vertrag mit der DB und den Privatbahnen geschlossen.
Im Kern steht da ff. drin…
-Polizisten in Uniform dürfen Kostenlos mit fahren.
-sie müssen Bewaffnet sein.
-das Verkehrsunternehmen stellt keine Kosten in Rechnung.
Es ist also eine kostenlose Leistung der Verkehrsunternehmen. Die auf diesem Weg erreichen wollen das mehr Polizisten mit ihren Zügen fahren um Sicherheit zu produzieren. Heißt auf gut deutsch der Polizist der sich in Uniform in den Zug setzt muss davon ausgehen daß er vom Schaffner zu einem „Problem“ hinzugezogen wird… Polizisten dürfen sich nämlich jederzeit in den Dienst versetzen.
Der Polizist der sich daran beteiligt spart dem BMI sogar richtig Geld, weil sonst viel mehr Dienstposten bei der Bundespolizei für Bahnstreifen geschaffen werden müssten.
Geben sie einfach Mal die drei Worte in der Suchmaschine ein…. *Anschlag* *Flensburg* *Zug* ein.
@Küstengang01 sagt: 06.06.2020 um 3:20 Uhr
„Ich bin kein Bürger des Landes Hessen und finanziere auch nicht den Landeshaushalt und habe derzeit auch kein Stimmrecht bei Hessischen Landtags- und Kommunalwahlen.
Den EP14 des BMV’g finanziere ich hingegen durch meine Steuern direkt! Deswegen darf ich es auch nicht gut finden wenn da privater Luxus von Staatsdienern finanziert wird.“
Da sind Sie aber auf dem Holzweg. Auch Sie finanzieren den Landeshaushalt Hessen mit. Die vom Bund eingenommen Steuern Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Einkommensteuer werden nach bestimmten Schlüsseln teilweise auf die Länder verteilt. Wovon sollen die sich sonst finanzieren? Grundsteuer und Gewerbesteuer gehören den Städten und Gemeinden. Und damit hätten wir wesentliche Teile der Steuereinnahmen durchdekliniert.
Ich sehe das in unserer „Reisearmee“ auch nicht als privaten Luxus an. Vielmehr als attraktivitätssteigernde Maßnahme, für mich völlig in Ordnung. Andere Bundesbehörden und Ministerien können ja nachziehen, deswegen wird der Haushalt ja nicht erhöht.
@Küstengang01 sagt:
04.06.2020 um 13:29 Uhr
„Ich als Bürger sehe nur, das mit meinen Steuergeldern einer kleinen Privilegierten Gruppe (die gut Verdient) etwas bezahlt wird was mit dem Dienstverhältnis Null Komma Null zu tun hat. In einer Größenordnung die dann zukünftig im zweistelligen Millionenbetrag liegt.“
Dies war Ihre >> grundsätzliche <> warum < direkte direkt > mit dem Dienstverhältnis << Null Komma Null zu tun hat."
Das passt nicht zusammen…
Denn die Landesbediensteten Hessen … selbst die Azubi… verdienen in der Masse und
verglichen mit dem "Steuerzahler" gut …
@Felix @Pio-Fritz
nochmal in Hessen haben sich zwei Tarifparteien zusammengesetzt und einen Tarifvertrag ausgehandelt. Da würde eine Leistung, quasi ein Gehaltsbestandteil mit aufgenommen in Form eines Job Tickets (Landesticket) nur für den ÖPNV.
Bei der Bundeswehr gibt man nur nur 2/3 der Bediensteten des BMV’g einen massiven Vorteil, der ausschließlich privat genutzt wird.
Schließlich bekommt jeder Trennungsgeldempfänger weiter sein Trennungsgeld, die Heimfahrten bezahlt und kann obendrein alles noch bei der Steuererklärung geltend machen.
Es ist auch kein Job Tickets… da das dann primär für den täglichen Arbeitsweg gedacht wäre. Und im Bereich der DB als Monats oder Jahreskarte für eine definierte Strecke gillt.
Die Freifahrten kommen dem Dienstherren auch nicht bei Dienstreisen (Versetzung/Kommandierung) zu gute, die können auch weiterhin abgerechnet werden.
Der Pendler Armee wurde bereits Rechnung getragen durch das dauerhafte Wahlrecht zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenbeihilfe. Jeder andere Bundesbeamte hat diese Möglichkeit nicht.
Irgendwann muss man auch mal überlegen was der Job als Soldat für einen persönlich bedeutet, jeder Bewerber kann heute 23 Monate testen bevor er/sie/es unterschreibt.
Irgend wo muss auch Mal genug sein, gucken sie sich Mal in der Wirtschaft um. Kostenloses Job Ticket gibt’s sehr selten, in der Regel immer mit einem Eigenanteil. Oder suchen sie Mal einen Arbeitgeber der eine Bahncard 100 voll sponsort.
In jeder westlichen Armee der Welt sind Versetzungen normal. Mit unter ans andere Ende der Welt, Amis werden auch regelmäßig 12 und mehr Monate in eine Combat Zone versetzt.
Wenn ich einen Major in der Bahn sehe denke ich nur, mit A13 muss man echt ne arme Sau sein. Mein Vater war Oberregierungsrat A14 uns hat es da nie an was gefehlt und die Zugfahrten ins Wochenendhaus waren für die Familie nie ein Finanzielles Problem.
@Küstengang01 sagt: 06.06.2020 um 13:40 Uhr
„nochmal in Hessen haben sich zwei Tarifparteien zusammengesetzt und einen Tarifvertrag ausgehandelt. Da würde eine Leistung, quasi ein Gehaltsbestandteil mit aufgenommen in Form eines Job Tickets (Landesticket) nur für den ÖPNV. “
Ihre falsche Aussage wird auch durch dauernde Wiederholung nicht richtiger. Zum einen haben Beamte keinen Tarifvertrag, man lehnt die Erhöhungen nur immer an diese an. Zum anderen macht die Bundeswehr für ihre Soldaten doch nichts anderes. Wo ist für Sie der Unterschied? Weil es die zivilen Bundeswehrangestellten nicht bekommen? Geschenkt, bei der Lufthansa haben die Piloten auch einen anderen Tarifvertrag als das Bodenpersonal, oder Lokführer und Schaffner, Krankenschwestern, Verwaltung und Ärzte oder, oder, oder.
Sie können ja dagegen sein, aber die Begründung ist daneben.
Felix sagt:
06.06.2020 um 12:47 Uhr
@Küstengang01 sagt:
04.06.2020 um 13:29 Uhr
„Ich als Bürger sehe nur, das mit meinen Steuergeldern einer kleinen Privilegierten Gruppe (die gut Verdient) etwas bezahlt wird was mit dem Dienstverhältnis Null Komma Null zu tun hat. In einer Größenordnung die dann zukünftig im zweistelligen Millionenbetrag liegt.“
Dies war und ist ja Ihr grundsätzliche Aussage.
Der Einsatz von Steuergeldern für private Zwecke.
Und daran ändern Ihre Erklärungen und Differenzierungen nichts.
Steuergelder sind Steuergelder … egal ob in Bund oder Ländern.
Und wie Steuergelder fließen… siehe Pio-Fritz…
Das WARUM das Land Hessen / der BMI … etc. … dies tun, spielt dabei keine Rolle.
Das Land Hessen hat SEINE Gründe…
Der BMI hat SEINE Gründe…
Die Länderpolizeien haben IHRE Gründe…
Und das BMVg hat eben SEINE Gründe…
Die muss man jeweils nicht gut und richtig finden… Das sei jedem überlassen…
Aber es zum Beispiel rechtfertigen zu wollen, dass
+ in Hessen 50.000.000 € Steuergelder eingesetzt werden
+ die Kosten für die Polizisten auf alle Bahnfahrer umgelegt werden…ob sie wollen, oder nicht
… bei den ca. 33.000.000 € des BMVg jetzt aber den Finger zu heben … das passt nicht.
Steuergelder sind Steuergelder. Egal ob Bund oder Land !
Dazu kommt … alle nutzen diese Möglichkeiten hauptsächlich für private Fahrten.
Auch die Polizisten. Das diese im Fall des Falles eingreifen müssen, macht daraus keine Dienstfahrt.
Das ist einfach die Vereinbarung.
Und schon gar nicht kann ich Ihrer Logik folgen, dass die Ausgabe von Steuergeldern
für die privaten Fahrten eines Azubi in Hessen etwas anderes sein soll, als die Ausgabe
von Steuergeldern für den Soldaten…
Und was soll mir dies sagen :?
„In jeder westlichen Armee der Welt sind Versetzungen normal. Mit unter ans andere Ende der Welt, Amis werden auch regelmäßig 12 und mehr Monate in eine Combat Zone versetzt.“
Dafür gewährt die US-Armee ihren Soldaten andere „Privilegien“.
z.B. (nahezu) kostenloses Wohnen in den Housing-Areas der Liegenschaften.
Auf US-Steuerzahlerkosten. Und noch Vieles mehr…
@Küstengang01
Für den Sold eines Feldwebels kriegen sie bei uns keinen Facharbeiter und das für weniger Stunden und mehr Urlaubstage, Zulagen, Zuschüsse etc. definitiv nicht mitgezählt
Einige wollen es nicht verstehen und werfen mir hier diverse Dinge und Ungleichheit vor.
Ein Jobticket ist eine Monatskarte im Nahverkehr und wird in vielen Tarifverbünden als Großkunden Abo angeboten in HH erst ab 20 Abnehmern pro Betrieb. Viele öffentliche Arbeitgeber bieten die meist auch an. In der Regel für den Mitarbeiter zusätzlich neben dem günstigen Großkundenpreis vom Arbeitgeber bezuschusst.
Sinn und Zweck dieser Tickets ist der tägliche Arbeitsweg. Der CO2 Abdruck wird verringert die Innenstädte von Autoverkehr entlastet.
Da es eine Monatskarte ist, kann man die eben auch privat nutzen ist halt ein Nebeneffekt.
Die Bundeswehr stellt jetzt ihren Soldaten kostenlose Bahnfahrten im Fernverkehr zur Verfügung.
-täglicher Arbeitsweg, kann nicht sein. Bei Kommandierung gibt’s eine Stube in der Kaserne unter 25 Jahren ist der Soldat Unterkunftspflichtig in der Kaserne.
-der Trennungsgeldempfänger hat eine Wohnung in Kasernen Nähe. Bezahlt vom Dienstherrn. Bekommt alle 14 Tage eine Familienheimfahrt bezahlt und kann sich mittelfristig überlegen den Lebensmittelpunkt zu verlegen oder von seinem Sold alle 14 Tage die Heimfahrt selber zu Zahlen. (Wir haben das damals über Fahrgemeinschaften geregelt) oder verstößt das Schwarze Brett mittlerweile gegen Datenschutz?
-das aktuelle Angebot… jeder Soldat darf so oft und so weit egal wohin fahren ist einfach nicht Aufgabe des Dienstherrn.
Dazu ein Beispiel aus meiner Dienstzeit….
Ein Kamerad war FC Bayern München Fan. Mit Dauerkarte und ist zu jedem Heimspiel gefahren. Wir waren in Kiel stationiert! Er kam auch nicht aus dem Süden…. Fussball war sein Leben, dafür hat er sich eine BC100 geleistet.
Wenn der noch in der Truppe ist hat er sich letztes Jahr bestimmt krumm gelacht.
Wenn man den Soldaten die Heimfahrt zum sozialen Lebensmittelpunkt bezuschussen hätte wollen dann hätten man das…
a) über ein Jahres Kontingent regeln können.
(52 Kalenderwochen – 4 Wochen Jahresurlaub – 50% Heimfahrten = 24 Hin und Rückfahrt Tickets)
b) über eine Strecken Karte.
(Dienstort – Heimatort)
Und wenn ich an Himmelfahrt einen Stabsfeldwebel mit Frau und Kindern sehe der in den Zug nach Sylt steigt… war das bestimmt keine Heimfahrt oder mit einem Dienstlichen Hintergrund.
Und anschließend ein Wort zu den Beamten im BMVg. Was ist mit den Rechtslehrern/ Rechtsberatern. Das sind zivile Beamte die alle zwo Jahre die Verwendung wechseln, versetzt werden und genau so auf Achse sind. Keine freie Heilführsorge, keine freie Bahnfahrten.
@Küstengang01 sagt: 06.06.2020 um 18:38 Uhr
„Und anschließend ein Wort zu den Beamten im BMVg. Was ist mit den Rechtslehrern/ Rechtsberatern. Das sind zivile Beamte die alle zwo Jahre die Verwendung wechseln, versetzt werden und genau so auf Achse sind. Keine freie Heilführsorge, keine freie Bahnfahrten.“
1. Stimmt das nicht. Wer sich als Beamter im GB BMVg an einem Ort arrangieren will kann dort im Regelfall Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte bleiben.
2. Selbst wenn (!) es hier um Nebengebührnisse/Besoldung ginge, dann wäre es unzulässig nicht vergleichbare Berufe (Soldat und Beamter) mit einander zu vergleichen.
3. Und das ist das entscheidende: Gemäß Begründung der BReg geht es hier nur in dritter Linie um den finanziellen Aspekt. Primär geht es um die Integration der Soldaten in die Gesellschaft durch Sichtbarkeit, dass kann nicht durch Beamte erreicht werden. Sekundär geht es um Anerkennung der besonderen Belastungen denen Soldaten im Vergleich zu anderen Berufen ausgesetzt sind. Erst danach kommt der finanzielle Aspekt zu tragen.
Sicherlich darf man den finanziellen Aspekt auch nicht klein reden. Es ist zweifelsohne eine sehr großzügige Geste des Dienstherren ggü. uns Soldaten!
Von daher sage ich für meinen Teil: DANKE!.
Aber es ist jetzt auch nicht so, als würde man uns Soldaten ständig und dauern das Geld nachtragen und unseren besonderen Problemen im Rahmen der allgemeinen Besoldungsregeln regelmäßig gerecht werden. Im Regelfall werden wir mit anderen über einen Kamm geschoren und das zu unserem Nachteil
Diesmal hat man mal eine Sonderregelung für uns gefunden, die auch noch attraktiv ist :)
@Küstengang01 sagt: 06.06.2020 um 18:38 Uhr
Jetzt sind wir schon beim CO²-Abdruck des Jobtickets als Unterschied zu den Bahnfahrten der Soldaten, hm. Merken Sie es? Ihre Haarspalterei macht es nicht besser.
Im Prinzip kann jeder Arbeitgeber so handeln wie die Bundeswehr. Warum das nicht gemacht wird? Weil es Geld kostet und die Firmen das nicht wollen. Knallhart gesagt, weil denen ihre Arbeitnehmer das nicht wert sind.
Für mich jetzt auch das Ende der Diskussion mit Ihnen. Wenn Sie das partout nicht wollen, dann wählen Sie entweder eine Partei, deren Verteidigungsminister das wieder abschafft, oder Sie wandern aus.
Küstengang01
Das der Soldat unter 25 Jahren Kasernenpflichtig ist, sehe ich weder als Vorteil noch als Privileg sondern eher als Nachteil für denselben und Überraschung es soll auch Soldaten über 25 geben, die diesen Anspruch nicht mehr haben und auch nicht kommandiert sind.
24 Hin und Rückfahrtickets hätte ich zu meiner Zeit für ne Unverschämtheit gehalten und ich habe da nur 2mal die Bahn von Heimat zum Dienstort benutzt
Wenn ich mich richtig erinnere hat jeder Beamte Freie Heilfürsorge ohne Truppenärztliche Versorgung(ob diese ein Vor oder Nachteil sind, darüber gibt es unterschiedliche Meinungen)
Nebenbei wird Soldaten auch eine Zweitwohnung finanziert, die nicht am Dienstort liegt?
So ich beende das hier jetzt auch. Sind zuviele vom Stamme Nimm, für die das das normalste der Welt ist und sich bestimmt wundern warum es das nicht schon seit Jahrzehnten gibt.
Meine Meinung bleibt… und auf die habe ich ein Recht wie jeder andere auf seine Meinung. Wenn mir hier auswandern wegen meiner Meinung nahegelegt wird, finde ich das schon etwas extrem. Getreu dem Motto… wer nicht für uns ist, ist gegen uns.
Solange Material, Ausrüstung und Ausbildung fehlt sind diese Mittel halt falsch ausgegeben. Heißt für mich einfach nur die Bundeswehr hat zuviel geld und weiß nicht wohin damit, dann kann der EP14 nächstes Jahr ja wieder gekürzt werden. Die Fetten Jahre sind leider vorbei.
Egal allen Soldaten viel Spass in der Bahn, auf Manöver reicht dann eben wieder der lackierte Besenstiel.
Ende und aus…. wir einigen und das wir uns nicht einig sind. Gute Nacht und bleiben sie gesund.
Küstengang01 sagt:
06.06.2020 um 22:27 Uhr „Heißt für mich einfach nur die Bundeswehr hat zuviel geld und weiß nicht wohin damit,“
Die Bundeswehr? Kommt das von der Bundeshr als Initiator? Oder wer? War das nicht die Ministerin, also die Politik?
@ThoDan sagt: 06.06.2020 um 20:57 Uhr
„Wenn ich mich richtig erinnere hat jeder Beamte Freie Heilfürsorge ohne Truppenärztliche Versorgung“
So nicht richtig. Nur einige Teile (nicht die Mehrheit, nicht der „klassische“ Beamte). Hier vor allem bestimmte Tle der Polizei.
Danke
Ich setze das wohl unbewusst gleich
@
Pio-Fritz sagt:
06.06.2020 um 20:54 Uhr
“
Im Prinzip kann jeder Arbeitgeber so handeln wie die Bundeswehr. Warum das nicht gemacht wird? Weil es Geld kostet und die Firmen das nicht wollen. Knallhart gesagt, weil denen ihre Arbeitnehmer das nicht wert sind.
“
Richtig, so könnte jeder Arbeitgeber handeln. Aber jeder Arbeitgeber ist in der Regel privat und finanziert sich und seine Beschäftigten aus Unternehmenseinnahmen. @kuestengang kritisiert ja aber gerade, dass hier Steuergelder dafür aufgewendet werden, weil die Bundeswehr eben keine Firma ist und das Geld nicht irgendwo verdienen muss, sondern er (und alle übrigen Steuerzahler) das aushalten müssen. Und er bewertet das als Luxus, den man sich nicht leisten sollte, wenn man an anderen wichtigen Stellen erhebliche Defizite hat.
Bei ‚jeder Firma‘ wäre so eine Fahrkartengewährung ein geldwerter Vorteil, so das entweder der Beschäftigte Kartennutznießer steuerlich belangt wird oder bei voller Kostenübernahme auch dieser Zahlungen ‚jede Firma‘. Also wird von irgendwem die Einnahmeseite kleiner ODER der Produktkunde zahlt es mit und wandert daher zum günstigeren Wettbewerb ab. Dieser Vergleich geht also fehl.
Am Ende ist es also genau wie Sie sagen ein Goodie für den Soldaten. Offiziell halt Imagewerbung (denn darunter dürfte die erstrebte Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit ja fallen). Und real ist es wahrscheinlich einfach eine Möglichkeit Geld in den Verteidigungshaushalt zu pumpen, dass anteilig über die Bahn wieder zurück kommt und eben diese Nebeneffekte erziehlt. Da kann man von halten was man will – sicherlich eine pfiffige Variante den 2% näher zu kommen ohne das Geld in ernsthafte Verteidigungsprodukte zu verschwenden.
Da mag man persönlich insgesamt davon halten was man will, aber es hat keiner von Ihnen vermocht die Argumentation von @kuestengang nachhaltig zu widerlegen. Es ist ein Luxusgoodie für einen selbst innerhalb der BW begrenzten Kreis von Personen und damit wohl eine Ungleichbehandlung.
@Alpha November sagt: 10.06.2020 um 14:59 Uhr
Was Ihre Ausführungen zu den steuerlichen Konsequenzen für „normale“ Arbeitnehmer betrifft, da liegen Sie falsch. Lesen Sie den Nachtrag des Hausherrn sowie meinen ersten Post, da steht, wie es steuerlich funktioniert. Und das Steuerrecht unterscheidet nicht in Soldaten und „Restbevölkerung“, das ist für alle gleich.
Ob das nun ein „Luxusgoodie“ ist oder nicht, lasse ich mal dahin gestellt. Tatsache ist doch, dass das Geld aus dem jeweiligen Haushalt kommen muss, der wird deswegen nicht erhöht. Und wofür ich das Geld ausgebe ist eine politische Entscheidung. Wie ich in meinen früheren Posts schon schrieb, wenn jemand das falsch findet, dann soll er seine politische Entscheidung durch Wahl etc. so ausüben, dass dieses entsprechend zurückgenommen wird. Schließlich leben wir in einer Demokratie und nichts ist in Stein gemeißelt. Und auch das kann ich akzeptieren, nur jetzt auf „der Bundeswehr“ rumhacken und Vergleiche suchen, wo man das Geld angeblich „besser“ hätte ausgeben können, das hilft niemanden.