Jetzt offiziell: Die neue ‚Strategie der Reserve‘
Die neue Strategie der Reserve, mit der die Bundeswehr künftig Reservisten stärker in ihre Arbeit einbinden und im Bedarf auch heranziehen will, ist jetzt in Kraft. Ein wesentlicher Baustein ist eine geplante Grundbeorderung von sechs Jahren für alle ausscheidenden Soldaten.
Die Grundzüge der neuen Reservisten-Strategie waren bereits im August bekannt geworden. Die neue Konzeption setzt in einer veränderten Sicherheitslage auf eine teilweise Rückkehr zu früheren Strukturen: Künftig soll die Bundeswehr wieder gezielt auf Reservisten zurückgreifen können, um die aktive Truppe zu verstärken. Bereits im Frieden sollen alle ausscheidenden Soldaten erfasst werden und freiwillig üben können.
In dieser Woche zeichnete Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer das Papier, das am (heutigen) Freitag gültig wurde. Aus der (offenen) Regelung Konzeptionelle Grundlagen für die Reserve der Bundeswehr:
Wesentliche Kernelemente und damit zugleich auch Eckpunkte der Strategie der Reserve sind
• das zu erfüllende Aufgabenspektrum der Reserve aus dem Fähigkeitsprofil der Bundeswehr abzuleiten und dabei die Gestaltung der Reserve an die Planungssystematik der Bundeswehr anzulehnen,
• den Reservistendienst im Frieden unterhalb des Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfalls unter der politischen Vorgabe der Freiwilligkeit auszugestalten,
• den Schwerpunkt in der Beorderung von Reservistinnen und Reservisten auf die Verstärkungsreserve (VstkgRes) zu legen,
• über eine Grundbeorderung7 die vollständige Bedarfsdeckung der Truppenreserve (TrRes) und der TerrRes sicherzustellen,
• die Verlässliche Verfügbarkeit einer möglichst großen Zahl beorderter Reservistinnen und Reservisten zu erreichen,
• nicht aktive Truppenteile – Ergänzungstruppenteile, Kräfte der territorialen Reserve und Feldersatztruppenteile – zur Erfüllung ihres Auftrages aufgabenorientiert mit Großgerät, Fahrzeugen und Material auszustatten,
• ein System der Inübunghaltung und der Ausbildung zu entwickeln, um Reservekräfte einsatzbereit zu halten und Abholpunkte für die Krisenausbildung festzulegen und verlässlich zu erreichen,
• einen zügigen und umfänglichen Aufwuchs der Bundeswehr durch beorderte Reservistinnen und Reservisten in einer Krise zu gewährleisten,
• Bundeswehr und Gesellschaft enger miteinander zu verknüpfen sowie das Gemeinschaftsverständnis zwischen aktiven Soldatinnen und Soldaten sowie Reservistinnen und Reservisten weiter zu verbessern.
Zum Nachlesen (am Wochenende vielleicht…) das komplette Papier hier auf der Bundeswehr-Webseite*.
Vor der Jahrestagung der Reserve in Berlin nannte Kramp-Karrenbauer noch einmal die Gründe, die zu einer Rückkehr der Bundeswehr zur Reserve geführt haben:
Ein Gedanke ist, dass aufgrund der internationalen Lage die Aufgaben unserer Bundeswehr zahlreicher und vielfältiger und bestimmt nicht einfacher werden.
Deswegen braucht unsere Bundeswehr mehr denn je die Unterstützung einer lebendigen Reserve.
Konkret leiten sich für die Reserve daraus drei Aufgabenschwerpunkte ab:
• Die Reserve gewährleistet den Aufwuchs unserer Bundeswehr.
• Die Reserve verstärkt die Einsatzbereitschaft unserer Bundeswehr.
• Und die Reserve erhöht die Durchhaltefähigkeit unserer Bundeswehr.
All das gilt insbesondere mit Blick auf die Landes- und Bündnisverteidigung.
Dass wir dieser Aufgabe wieder mehr Aufmerksamkeit widmen müssen, dass wir Verteidigung wieder ernst nehmen müssen,
wissen wir spätestens seit Russlands völkerrechtswidriger Annexion der Krim.
(zitiert nach dem vom Verteidigungsministerium veröffentlichten Redetext)
Die Vorgaben in der neuen Strategie werden nur schrittweise umgesetzt werden können – so werden auch Gesetzesänderungen nötig sein, zum Beispiel für den so genannten Bereitschaftsdienst, zu dem Reservisten auf Beschluss der Bundesregierung herangezogen werden können sollen. Auch die mit Aussetzung der Wehrpflicht praktisch eingestellte Verwaltung und Erfassung von Reservisten muss erst wieder aufgebaut werden.
*Vorsorglich die Konzeption auch noch mal als gespeicherte Datei:
Strategie der Reserve
(Archivbild Mai 2015: Reservisten der Reservistenkameradschaft Undenheim in Hessen bereiten sich auf einen 12-km-Marsch gemeinsam mit US-Soldaten vor – U.S. Air Force photo/Staff Sgt. Armando A. Schwier-Morales)
Die Nächste Maßnahme in die richtige Richtung. Geht doch, wenn man will.
Sehr gut, das war lange überfällig. Insbesondere auf die Umsetzung von Punkt 5.5 Material und Infrastruktur bin ich gespannt. Da das ganze ja am Wochenende ablaufen soll, müssen ja auch die (wahrscheinlich teilweise aktiven) Ausbilder sowie Unterkünfte, Verpflegung etc. bereit gestellt werden. Eine fast totale Kehrtwende zur momentanen Handhabung, wo man ab Freitag Mittag die Verpflegung oftmals nur in Kühlschränken bereit gestellt bekommt.
Da gibt es noch jede Menge Regelungsbedarf, leider wurde kein Zeithorizont festgelegt.
Ein guter, und mit Bezug auf die Grundbeorderung, großer Schritt zur Sicherstellung der Landesverteidigung. Allen Beteiligten (besonders dem ehemaligen stv InspSKB) muss hierfür auch mal ein Dank ausgesprochen werden. Politisch war das Thema ja lange unbequem. Die Aufwuchsfähig der Streitkräfte im Spannungs- u. Verteidigungsfall kann nur, muss aber durch eine Verpflichtung zum Dienst sichergestellt werden. Die Reservistenarbeit der Bw gibt sich beispielhaft für die Streitkräfte. Feuer und Bewegung. Danke auch dem VdRBw e.V. für die engagierte Wahrnehmung seines Auftrages. Wir sollten nun auch über einen InspRes/GenRes diskutieren.
Ok hört sich gut an .jetzt muss das alles nur richtig und schnell umgesetzt werden.denke mal ich spreche da nicht nur für mich motiviere Reservisten/in sind da.bin gespannt was an änder rauskommt
Ein guter Ansatz und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ist hier offenbar wieder nur die eine Seite aus Sicht der Bundeswehr gedacht worden. Wie sieht das Konzept aus Sicht der Privat Wirtschaft aus? Wie soll die Akzeptanz beim Arbeitgeber erhöht werden? Wie soll er das Fehlen der oftmals hochqualifizierten Fachkräfte kompensieren? Welche Unterstützung kann ihm dabei gewährt werden?
Genauso fehlt die Seite des Reservisten. Wie kann z. B. die Familie dafür kompensiert werden, dass wir als Reservisten zusätzlich zur normalen Arbeit für eine entsprechende Reserve Arbeit noch mehrere Wochenenden im Jahr opfern? Wie wird Reservisten der Zugang zum Ausbildungsmaterial auch außerhalb der Dienstzeit gewährt, um z. B. die Ausbildung vorzubereiten?…
Ohne Spannungsfall freiwillig, dann ist ja gut. Außerhalb des öffentlichen Dienst oder Firmen die eng mit der Bundeswehr verwoben sind, wird die Begeisterung von Arbeitgebern wohl eher mäßig sein. Naja ein Arbeitnehmer / Beamter aus dem Geschäftsbereich BMVg erhöht während seiner Wehrübung ja die Kosmetik beim atmenden Personalkörper und der Wehrübende geht erstmal zum Zahnarzt. Win-Win 😎
Ein Schritt in die richtige Richtung. Und mit sicher über dreißig Wehrübungen bin ich als „Resi“ schon vom Fach, wenn auch nun schon geraume Zeit nicht mehr beordert.
Das Kernproblem ist jetzt wohl, wie ja auch „ZgFhrOffz n.a. Kp“ heute um 15:10 Uhr schreibt: Wie bringt man den Arbeitgeber dazu, dieses Engagement zu unterstützen – oder wenigstens zu dulden? Ich bin da oft auf Schulterzucken bis Ablehnung gestoßen und vermute sogar, dass ich einmal (u. a.?) deswegen als Bewerber für einen neuen Job abgelehnt worden bin. Der mögliche neue Vorgesetzte stellte da im Vorstellungsgespräch Fragen zu meiner – im Lebenslauf nur kurz erwähnten – Reservistenlaufbahn – Tenor: „Warum tut man sowas?“
Da wird sich in Zeiten nicht mehr vorhandener Wehrpflicht die Bundesregierung noch einiges einfallen lassen müssen.
@PersOffzSK sagt: 19.10.2019 um 12:06 Uhr
„Danke auch dem VdRBw e.V. für die engagierte Wahrnehmung seines Auftrages.“
Das sehe ich überhaupt nicht so. Der VdRBw hat nach meiner persönlichen Wahrnehmung in den letzten Jahren ein rückwärtsgewandtes Reservistenbild vertreten und weder den „echten“ Reservisten noch den Streitkräften als ganzes damit einen Dienst erwiesen.
„Wir sollten nun auch über einen InspRes/GenRes diskutieren.“
Sorry, aber das ist meines Erachtens nach abwegig.
Ein Inspekteur benötigte einen eigene TSK oder einen Organisationsbereich für den er die umfängliche Verantwortung trägt.
Reserve funktioniert so aber nicht. Aus gutem Grund. Reserve ist außerhalb des aktiven Dienstes nicht in umfänglicher Verantwortung einer Person (denn diese Person hätte ja gar nicht die umfängliche Befugnis über die Reservisten zu entscheiden) und im aktiven Dienst gibt es zuständige Inspekteure (nämlich für die Spiegeldienstposten und Ersatzkompanien der echte Inspekteur der zuständigen TSK und für den Heimatschutz und vergleichbar der Nationale Befehlshaber –> also derzeit der Inspekteur SKB).
Einen General der Reservisten hingegen benötigen wir nicht, da hierfür der StvGI zuständig ist.
Alles in allem wäre eine eigenen Reservistenstruktur nicht nur überflüssig, sondern sogar schädlich für die Bundeswehr.
Man muss das immer wieder betonen. Die Reserve hat eine Aufgabe: die Streitkräfte bei ihrer Aufgabenerfüllung zu unterstützen. Ein Eigenleben wäre nicht sinnvoll.
Einzige Ausnahme ist die „Veteranen/Vorfeldorganisation“, aber dafür gibt es den VdRBw. Das kann er und darauf sollte er sich auch spezialisieren.
Ja da wird noch viel geregelt werden müssen. 6 Jahre Grundbeorderung bedeuten bei 30.000 ausscheiden Soldaten Jährlich 180.000 Beorderungsdienstposten + bereits Aktive Reservisten sind wir schnell bei einer 1/4 Million Dienstposten in der Reserve.
Die dann mit Gerät ausgestattet werden soll und regelmäßig Üben soll.
Welche Unmengen an Gerät da beschaft werden muss? Und wie viel neue n.A. Einheiten aufgestellt werden müssen.
Bekommt dann jedes Battalion seine Feldersatzkompanie zurück. Und pumpen wir die RSU Kompanien zu Regimentern auf?
Und was bietet man dem SaZ in Zukunft wenn der Deal dann lautet 18 Jahre davon aber nur 12 aktiv?
Wir werden es sehen. Bin Mal gespannt wie lange es dann dauert bis die BW die Struktur von 400.000 bis 500.000 Verteidigungsumfang eingenommen hat.
[Bitte noch die Quelle nachliefern für die „30.000 ausscheiden Soldaten Jährlich“. In dem verlinkten Eintrag vom August hatte ich auf die Zahl von rund 15.000 im Jahr hingewiesen; die doppelte Zahl werden Sie sicherlich irgendwo belegen können. T.W.]
@Küstengang01 sagt: 19.10.2019 um 17:55 Uhr
Hier liegt ein Missverständnis vor. Es ist nicht beabsichtigt für auch nur annähernd alle Soldaten in den 6 Jahren Material zu beschaffen und Übungen durchzuführen.
Es geht darum die „Grundgesamtheit“ möglicher Verstärkungen im Fall der Fälle zu erhöhen.
Und der „Deal“ lautete schon immer viel mehr als die aktive Dienstzeit. Ehemalige Soldaten waren schon immer im Fall der Fälle viele Jahre länger dienstpflichtig als im aktiven Dienst.
Ich hoffe natürlich, dass die Grundbeorderung nur die ausscheidenden SaZ trifft die ab jetzt eingestellt werden. Denn ich persönlich habe nicht für sechs Jahre zusätzlicher Wehrüberwachung unterschrieben, und sehe das rechtlich ohne meine Zustimmung schon problematisch.
Mal abwarten wie die neue Leitung all die neuen konzeptionellen Grundlagen mit den haushalterischen und demographischen Rahmenbedingungen zusammenbringen will.
Bisher ist nicht mal ansatzweise bis 2031 gesichert, dass die aktive Truppe und die Wehrverwaltung materiell und personell ausreichend alimentiert werden können.
Wenn man die obige Strategie ernst nimmt, dann steigt der materielle Bedarf erheblich – aber auch der personelle Bedarf im aktiven Bereich (Personalwesen, Kaderpersonal).
Ich sehe nur nicht den politischen Rückhalt die notwendigen Schritte, insbesondere finanziell, umzusetzen.
Aber da verbreitet die Ministerin ja aktuell Zuversicht und gibt sich auch bezüglich der außenpolitischen Rolle Deutschlands überraschend selbstkritisch (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/csu-parteitag-annegret-kramp-karrenbauer-beklagt-aussenpolitische-zurueckhaltung-a-1292347.html).
Gute Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit – sagte schon Kurt Schumacher.
Auch bei der Umsetzung der Strategie der Reserve wird sich zeigen, wie ernsthaft politische Entscheidungsträger die eigenen Papiere umsetzen wollen.
Gerade in der Verteidigungspolitik gab es in den letzten 20 Jahren genug kluge Papiere (Weizsäcker-Kommission, usw).
Machen ist wie wollen – nur noch viel krasser.
Es ist sicher gut und wichtig von Zeit zu Zeit die grundlegenden Strategiepapiere für die Reserve zu überarbeiten und anzupassen.
Nur wer in der Reserve traut noch den gemachten Versprechungen? Wie oft sollte bereits die Bürokratie bei Reservedienstleistungen reduziert werden? Am Ende des Tages wurde immer ein neues Formular drauf gepackt, ohne das es angeblich nicht geht.
Was tatsächlich nicht geht ist, dass man einmal seine PK und Personalnummer eingibt und diese Daten für alle Formulare übernommen werden. Gleiches gilt für den Zeitraum der Übung und den Übungsort. Selbstverständlich lassen sich diese Dateien auch nicht digital oder mit einer simplen JPG Datei „unterschreiben“. Warum man als mehrmals im Jahr Wehrübender nicht einmal in die Bearbeitung seiner Daten einwilligen kann und dass in zwei Monaten immer noch Gültigkeit haben kann, hat sicher auch nichts mit der DSGVO zu tun. Jeder Friseur kriegt das besser mit seinen Kunden hin, wie die Bundeswehr, die sich an die Herausforderungen des Cyberraums heranwagt.
Kaum bei der Übung warten neue Formulare auf einen. Man darf sich getrost fragen, warum es nicht reicht einmal und in aller Form darüber belehrt zu werden, dass man über relevante Dinge Stillschweigen zu bewahren hat und warum man eintragen muss, welche Kleidungsstücke man getragen hat, wenn man eh nur eine Pauschale für deren Reinigung erhält.
Ich bitte mich jetzt nicht falsch zu verstehen: Mir geht es nicht darum mich auszuheulen, sondern ich möchte klar machen, dass die Bundeswehr auf der Stelle für viele Reservisten attraktiver wäre, wenn all die verschiedenen Stellen, die scharf auf meine unterschriebenen Formulare sind, sich dafür eine zeitgemäßere Lösung ausdenken würden.
Wer glaubt das ganz dicke Brett bohren zu können sollte doch so eine Kleinigkeit sehr einfach lösen können.
@ T.W. erwischt ist eine alte Zahl, die ich noch im Kopf hatte. Die BW ist ja kleiner geworden.
@J.K. sagt: 19.10.2019 um 19:43 Uhr
„Ich hoffe natürlich, dass die Grundbeorderung nur die ausscheidenden SaZ trifft die ab jetzt eingestellt werden.“
Nope.
„Denn ich persönlich habe nicht für sechs Jahre zusätzlicher Wehrüberwachung unterschrieben, und sehe das rechtlich ohne meine Zustimmung schon problematisch.“
Sie haben geschworen treu zu dienen. Es gibt keinen „Vertrag“ zwischen Ihnen und dem Dienstherren, der Ihnen gleichberechtigte Vertragsrechte einräumen würde. Ihre Pflichten werden durch Gesetz bestimmt. Und sofern nicht bestimmte fragen der Besitzstandswahrung betroffen sind (z.B. bei Pensionsfragen), kann der Dienstherr Ihre Pflichten ändern. Gestaffelt nach Bedeutung durch Vorschrift, Kabinettsverordnung oder Gesetz.
Aber da durch die 6 Jahre (bisher) keine aktive Dienstleistung ohne ihre ausdrückliche Zustimmung gefordert ist, haben Sie da gar kein Mitsprachecht.
Nebenbei: Schon als Sie „unterschrieben“ haben, galt folgendes „Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet. Bei Offizieren und Unteroffizieren endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.“ § 3 WPflG Abs. 3-5
@ZgFhrOffz n.a. Kp – gar nicht, ein ziviler Arbeitgeber in der heutigen Zeit hat und wird kein Verständnis für eine Führungskraft oder qualifizierten Mitarbeiter haben der Reservedienst leisten will und kann – denn er „gehört“ ihm und „nur ihm
@Koffer – der VdRBw war schon immer ein „Kaninchenzüchterverein“ – daran wird sie sich durch die „gewählte“ Verbandsstruktur nichts ändern – aber für die Truppe, die in der „Verantwortung“ steht, gilt genau das gleiche, sie müßte sich mit ihren Angehörigen in Führungsverantwortung den Herausforderungen der im Zivilbereich unter härteren Bedingungen stehenden Führungskräften stellen – und das können und wollen sie nicht. Und glaub mir mal, ich weiss wovon ich rede. Und was dann passiert, ist nichts weiter als Alibi und Lückenschließen. Genau das was „Aktive“ noch bereit sind zu akzeptieren. Danach beginnt der „Krieg“. und daran sind auch das Ministerium und jeder „OrgBereich“ beteiligt und schuld.
und eines ist mein statement – weh es würde zum Verteidigungsfall kommen.
@Mediator
Korrekt. Bei uns hatte ein Reservist am Freitag Entlassungsuntersuchung um dann 8 Tage später am Montag bei Beginn der Anschlusswehrübung wieder eine komplette Einschleusung zu machen. Keine Chance diesen Bürokratiekreislauf mit Hinweis auf die Anschlusswehrübung zu verhindern.
Zum Thema Ausstattung: Ich versuche derzeit für Langzeitreservisten (10-Monate) in einer KdoBehörde eine IT-Ausstattung zu bekommen. Antwort: Das ist leider nicht vorgesehen. Ich frage mich nur, wieso dann überhaupt solche Wehrübungen stattfinden ?
@ J.K. sagt: 19.10.2019 um 19:43 Uhr
„Ich hoffe natürlich, dass die Grundbeorderung nur die ausscheidenden SaZ trifft die ab jetzt eingestellt werden. Denn ich persönlich habe nicht für sechs Jahre zusätzlicher Wehrüberwachung unterschrieben, und sehe das rechtlich ohne meine Zustimmung schon problematisch.“
Mmmh, unterschrieben haben Sie vielleicht nicht, aber ehemalige SaZ unterliegen bereits bisher bis zum Ablauf des 60. Lebensjahres bzw. als Mannschaftssoldat bis zum 45. Lebensjahr der Dienstleistungsüberwachung/Wehrüberwachung (§ 77 Abs. 1 i. V. m. § 59 Abs. 2 Soldatengesetz). Die damit verbundenen Pflichten sind ebenfalls gesetzlich geregelt (§ 77 Abs. 4 – 6 Soldatengesetz).
Unabhängig davon bleibt die neue „Strategie der Reserve“ weiterhin hinter den gesetzlichen Möglichkeiten zurück, denn bereits bisher wäre es rechtlich zulässig, ehemalige SaZ im Rahmen der genannten Altersgrenzen auch ohne freiwillige Zustimmung des Reservisten zu Übungen heranzuziehen (§ 59 Abs. 2 Soldatengesetz). Darauf wird auch mit der neuen „Strategie der Reserve“ weiterhin verzichtet, da das Freiwilligkeitsprinzip beim Reservistendienst (Übungen) explizit bestehen bleibt.
Letztendlich sieht es in der Gegenüberstellung – aufsteigend nach der Stärke des Eingriffs – wie folgt aus:
Dienstleistungsüberwachung: keine Änderung, weiterhin für alle
Beorderung: bisher freiwillig, künftig 6 Jahre Grundbeorderung
Reservistendienst/Übung: keine Änderung, weiterhin freiwillig
@Insider
Einschleusungs- und Entlassungsuntersuchung finden i.d.R. als ärztliche Begutachtung statt, das ist jeweils in fünf Minuten gemacht (+ Wartezeit im SanBereich).
IT-Ausstattung: ja, das ist ein Problem. Allerdings auch nur, wenn der RDL zusätzlich zum Stammpersonal hinzukommt (und alle Aktiven da sind), denn wenn er einen Aktiven ersetzt bekommt er ja dessen Rechner.
Auf dem Papier prima.
Aber, ein Teil der Reservisten hat kein Interesse weiter gebunden zu sein.
Ein noch viel größerer Teil der Reservisten bekommt massiv Probleme am Arbeitsplatz sobald das Ganze wirklich ernsthaft betrieben wird.
Eventuell, sollte eine Regelung kommen das man Reservisten nur noch schwer kündigen kann, stellt kaum noch einer welche ein.
Das wiederum könnte die Folge haben das es noch weniger Freiwillige gibt.
Ähnliche Probleme gibt es schon lange und immer wieder bei THW und freiwilliger Feuerwehr.
@Matthias Hake sagt: 20.10.2019 um 0:18 Uhr
„gar nicht, ein ziviler Arbeitgeber in der heutigen Zeit hat und wird kein Verständnis für eine Führungskraft oder qualifizierten Mitarbeiter haben der Reservedienst leisten will und kann“
Es gibt genügend Beispiel dagegen. Sowohl in Streitkräfte- bzw. öffentlichen-Dienst-nahen Unternehmen, als auch in anderen.
Die Frage ist immer: wie verkauft man es seinem Chef und wieviel Zeit will man aufwenden. Am Ende wird häufig ein Kompromiss rauskommen. Bei manchem Arbeitgeber halt nicht. Bei anderen eher großzügig.
„der VdRBw war schon immer ein „Kaninchenzüchterverein“ – daran wird sie sich durch die „gewählte“ Verbandsstruktur nichts ändern“
Deswegen sage sich ja. Der VdRBw soll sich auf das konzentrierten was er gut kann. Vereinsarbeit: Veteranenbetreuung und Vorfeldarbeit.
„aber für die Truppe, die in der „Verantwortung“ steht, gilt genau das gleiche, sie müßte sich mit ihren Angehörigen in Führungsverantwortung den Herausforderungen der im Zivilbereich unter härteren Bedingungen stehenden Führungskräften stellen“
A mit B zu vergleichen bringt nichts. Unser Führungspersonal stellt sich tagtäglich großen Herausforderungen, der man in der Zivilwirtschaft überhaupt nicht ausgesetzt ist und umgedreht.
Wir müssen nicht deren Herausforderungen stand halten und die müssen nicht unseren.
Aber wo es Überschneidungen gibt schneiden wir nach meiner Erfahrung meist nicht schlecht ab :)
@Wehrersatzler sagt: 20.10.2019 um 8:58 Uhr
+1
@J.K. sagt: 19.10.2019 um 19:43 Uhr
„Ich hoffe natürlich, dass die Grundbeorderung nur die ausscheidenden SaZ trifft die ab jetzt eingestellt werden. Denn ich persönlich habe nicht für sechs Jahre zusätzlicher Wehrüberwachung unterschrieben, und sehe das rechtlich ohne meine Zustimmung schon problematisch.“
Nur weil es die letzten 13 Jahre nicht durchgeführt wurde, können Sie sich nicht darauf berufen. Und der Wehrüberwachung unterliegen Sie immer, die Wehrpflicht ist nur ausgesetzt.
Da werden einige Kameraden wohl aus ihrer Wohlfühlzone und Hängematte herauskommen müssen. Oder die haben alle den falschen Beruf.
@Herbert sagt: 20.10.2019 um 10:48 Uhr
„Aber, ein Teil der Reservisten hat kein Interesse weiter gebunden zu sein.“
Da muss man dann wohl einige mal wieder an ihre Pflichten erinnern und daran was unseren Beruf ausmacht!
„Ein noch viel größerer Teil der Reservisten bekommt massiv Probleme am Arbeitsplatz sobald das Ganze wirklich ernsthaft betrieben wird.“
NEIN! Nochmals: die neue Regelung ändert nichts daran, dass Reservedienstleistungen weiterhin auch in diesen 6 Jahren (!) freiwillig sind.
Ich denke, wir werden zukünftig im Interesse der DEU Sicherheit auch noch weitergehende Schritte unternehmen müssen. Aber das hat nichts mit der aktuellen Änderung zu tun. Also bleiben wir doch bitte bei den Tatsachen.
@Pio-Fritz sagt: 20.10.2019 um 11:44 Uhr
„Da werden einige Kameraden wohl aus ihrer Wohlfühlzone und Hängematte herauskommen müssen. Oder die haben alle den falschen Beruf.“
+1
@Koffer
Was Sie schreiben klingt nach wer dem König von Preußen die Treue geschworen hat, dem gehört sein Leben nicht mehr.
Da die Wehrpflicht ausgesetzt wurde, sehe ich nicht wie die BW legitim nichtfreiwillige Dienste von Reservisten verlangen könnte außer im Kriegs oder Spannungsfall.
Ja, guter Ansatz. Doch weshalb sollte die Strategie im Vergleich zur Konzeption der Reserve diesmal besser operationalisiert werden? Wer gestaltet das bis wann aus? Wenn Adm Rühle – geht im April – im kommenden Jahr Gen Kneip folgt, dann könnte die Energie nachlassen. Gut, vielleicht kümmert sich PSt Tauber aufgrund seiner Vernetzung in den VdRBw darum. Ich lass mich gerne positiv überraschen. Aber vielleicht wird in der nächsten Woche bereits der Fahrplan zur Ausgestaltung veröffentlicht. Dann wäre das ein Grund für Optimismus. Nebenbei, gibt es eine Kostenschätzung? Die Strategie müsste sich doch auch im Haushalt wiederfinden, oder? Wie gesagt, ich bewerte die Strategie der Reserve positiv, aber aufgrund der bisherigen Erfahrungen bin ich bezüglich der Umsetzung etwas pessimistisch.
@Pio-Fritz
Dann hatten viele Soldaten den falschen Beruf, von den Legionären Roms(Meuterei eingeschlossen) – heute.
Das ist eine Tradition der US Army, die älter ist als die US Army und führte am Ende des 2ten Weltkriegs zu Problemen wie heute in der US Army Reserve
@ Koffer:
Mit Verlaub, aber ich verbitte mir, von diesem „Eierladen“ betreut zu werden und mit ihm interagieren zu müssen. Der VdRBw darf gerne für Gleichgesinnte offenstehen, ich hingegen regle meine Angelegenheiten lieber im direkten Richten und ohne die kalten Krieger und Triple-S-Jungs. Und ob die Vorfeldarbeit bzw. Werbemaßnahmen dort unbedingt in kompetenten Händen liegen, darf mehr als bezweifelt werden…
Matthias Hake sagt:
20.10.2019 um 0:18 Uhr
@ZgFhrOffz n.a. Kp
Auch hier wäre es sehr sinnvoll, von einigen Negativbeispielen nicht automatisch auf alle anderen Arbeitgeber zu schließen. Ich habe bereits erlebt, dass auch hochqualifizierte Führungskräfte von ihren Firmen freigestellt wurden, um üben zu können.
In NRW gibt es für den öffentlichen Dienst außerdem sogar einen Runderlass, welches die Teilnahme am Reservedienst regelt. Außerdem gibt es dazu ein Bundesgesetz, das Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst „in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S 2055), das durch Artikel 9 Absatz 3 des Gesetzes vom 6. März 2015 (BGBl. I S.250) geändert worden ist.“ Kurzum: In den Verantwortungsbereichen der Landesbehören darf freiwillig geübt werden, wenn der Umfang von sechs Kalenderwochen im Jahr nicht überschritten wird.
Fast alle meiner Bekannten Ex-SaZ, würden sich eine Reserveübung nicht geben. Die sind, Zitat: „Froh, endlich weg aus diesem SchXXX-Verein zu sein“.
Sind aber auch alle 4 oder 8 Jahre SaZ, hat vielleicht auch damit zu tun.
Wenn dann eine Zwang-Aufforderung kommen würde, macht man das vielleicht einmal mit „der alten Zeiten willen“, aber wenn es dann irgendwo zwickt und sei es nur terminlich, geht man zum Arzt.
Auf der anderen Seite habe ich auch einen Bekannten (SaZ 4), der unbedingt Reservist werden will.
Man sollte hier einfach mehr auf die Freiwilligkeit setzen und nicht den Zwang herauskehren. (dies nur als Hinweis an die Kommentatoren)
Klar, für den Verteidigungsfall benötigt man Reservisten und diese Reservisten müssen auch im Frieden vorher geübt haben.
Die Mehrheit der Deutschen (und ich) sehen aber keinen Verteidigungsfall in naher Zukunft und damit ist eine Wehrübung für sie verschwendete Lebenszeit.
@ThoDan sagt: 20.10.2019 um 12:00 Uhr
„Was Sie schreiben klingt nach wer dem König von Preußen die Treue geschworen hat, dem gehört sein Leben nicht mehr.“
Nope. Es klingt nach der gültigen Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland.
„Da die Wehrpflicht ausgesetzt wurde, sehe ich nicht wie die BW legitim nichtfreiwillige Dienste von Reservisten verlangen könnte außer im Kriegs oder Spannungsfall.“
Wie bereits mehrfach klargestellt, ist die aktuelle Änderung der Lage NICHT dazu bestimmt innerhalb der besagten 6 Jahre Reservedienstleistungen jenseits der Freiwilligkeit herbe zuführen. Ich schlage vor, Sie lesen einfach mal den Artikel von @T.W. und die ausführende Kommentare.
@Holzi sagt: 20.10.2019 um 12:05 Uhr
„Wenn Adm Rühle – geht im April – im kommenden Jahr Gen Kneip folgt“
Ist das schon bekannt gegeben oder ist das Ihre Spekulation?
@Voodoo sagt: 20.10.2019 um 12:33 Uhr
„Mit Verlaub, aber ich verbitte mir, von diesem „Eierladen“ betreut zu werden und mit ihm interagieren zu müssen.“
Auch ich habe meine Vorbehalte gegen den VdRBw und bin nach fast 20 Jahren Mitgliedschaft kürzlich ausgetreten. Sowohl der Kurs des VdRBw, als auch einige der an prominenter Stelle handelnden Personen sagt mir nicht zu.
Dennoch kommt man an ihm nicht vorbei. Durch Mitgliederzahl, Struktur und politische Verbindungen ist er nicht komplett zur Seite zu schieben.
Das muss man nüchtern akzeptieren.
Also sollte man das beste aus ihm machen.
Eben Veteranenarbeit und Vorfeldkampagnen/-arbeit.
@Matthias Hake sagt: 20.10.2019 um 0:18 Uhr
„Auch hier wäre es sehr sinnvoll, von einigen Negativbeispielen nicht automatisch auf alle anderen Arbeitgeber zu schließen. Ich habe bereits erlebt, dass auch hochqualifizierte Führungskräfte von ihren Firmen freigestellt wurden, um üben zu können.“
+1
Jepp. Bei mir das gleiche. Kenne mehr als einen Kameraden aus der Zivilwirtschaft (auch ohne Wehrgeschäft), der seinen Chef überzeugen konnte.
@Tom.Tom sagt: 20.10.2019 um 14:45 Uhr
„Wenn dann eine Zwang-Aufforderung kommen würde“
Lesen Sie die wiederholten Klarstellungen dazu im Diskussionsfaden. Derzeit geht es NICHT um Reservedienstleistungen ohne Freiwilligkeit.
Was Sie als „verschwendete Lebenszeit“ ansehen, wird nur ein einziges NATO-Partnerland (im Osten) weit weg als äußerst notwendig betrachtet. Wer ernsthaft glaubt, dass man sich im Bedarfsfall mal eben die nötigen Skills draufzieht, um mit modernem Gerät, Kommunikationsmittlen etc. zu arbeiten, dem kann ohnehin nicht mehr geholfen werden. Und: Nur weil die „Mehrheit der Deutschen dies so sieht“ heißt es noch lange nicht, dass diese Annahme auch korrekt ist. „Etiam si omnes, ego non“ fällt mir dazu nur ein.
Noch ist der Reservedienst freiwillig (also das „Einrücken“ zum Dienst), dies wird für die Grundbeorderten ebenfalls so bleiben. Im übrigen war das für die Wehrpflichtigen überhaupt kein Thema, man wurde einer Feldersatzeinheit zugeteilt und unterlag der Wehrüberwachung, und gelegentlich wurde man zu einer kurzen Wehrübung eingezogen. Sogar Kennworte wurden noch ausgegeben (z.B. Fall FLINKER FUCHS, Fall SCHWARZE KRÄHE, oder so ähnlich).
Davon ab: was ist aus dem Konstrukt „Bereitschaftsfall“ (zusätzlich zu Spannungs- und Verteidigungsfall) geworden?
@ThoDan sagt:20.10.2019 um 12:29 Uhr
Die entsprechenden Passagen der Gesetze wurden hier schon zitiert, vielleicht lesen Sie die einfach mal, bevor Sie komische historische Vergleiche zu ziehen versuchen.
@Tom.Tom sagt: 20.10.2019 um 14:45 Uhr
„Die Mehrheit der Deutschen (und ich) sehen aber keinen Verteidigungsfall in naher Zukunft und damit ist eine Wehrübung für sie verschwendete Lebenszeit.“
Wen dem so wäre, dann hätten wir schon längst keine Bundeswehr mehr, weil die Politik diese aufgrund des Wählerwillens abgeschafft hätte. Es gibt sie aber noch. Es ist immer schlecht, seine eigene Meinung als Mehrheit darzustellen.
Aber wahrscheinlich sehen Sie auch keine Konflikte auf dieser Welt, weil alles bei einer Tasse Lindenblütentee im Gesprächskreis gelöst wird. Vorsicht Ironie!
Auch Ihre Bekannten Ex-SaZ sollten mal die rechtlichen Grundlagen lesen, bevor sie markige Sprüche von sich geben. Vielleicht hilft es ja, einfach mal Nachrichten zu schauen, gibt es allerdings nicht bei Netflix & Co.
Über einige Kommentare hier muss ich wirklich den Kopf schütteln und ich denke all denjenigen die seit Jahren Reservedienst leisten wird es ähnlich gehen.
Die Bundeswehr leidet unter Personalmangel und dies betrifft sowohl die Aktiven als auch die Reserve. Wenn nun beschlossen wird, dass man ehemalige Zeitsoldaten nach ihrem Ausscheiden weiter in einem Beorderungsverhältnis hält, dann ist das eine folgerichtige Entscheidung.
Leider ist es typisch für die Bundeswehr, dass verschiedene Stellen gegeneinander arbeiten. Die einen schicken Berufssoldaten in Frühpension, ohne ihnen eine noch so geringe Pflicht aufzuerlegen sich in der Reserve zu engagieren und andere Stellen machen sich Gedanken um die Generierung neuer Reservisten.
Wer sich als Zeitsoldat darüber beschwert, dass er nach seinem Dienst für weitere 6 Jahre beordert bleibt, der sollte sich fragen, welche tatsächlichen Verpflichtungen damit verbunden sind. Jeder Wehrpflichtige während des Kalten Krieges war ähnlichen Verpflichtungen unterworfen, völlig unabhängig davon, ob er das wollte oder nicht.
Aktive und Reserve sind keine Gegenspieler sondern ergänzen sich gegenseitig. So mancher Reservist, der seit Jahrzehnten beordert ist um die Aktiven zu entlasten, hat zu recht die Erwartung, dass ausscheidende Aktive sich ebenfalls engagieren. Auch viele Strukturen der Reserve sind personell unterbesetzt. Die Auswirkungen sind hier nicht anders als bei den Aktiven.
Treues Dienen bedeutet eben auch, dass man solange es geht zu seinen eingegangenen Verpflichtungen steht. Es wäre schön, wenn irgendwann jüngere Kameraden übernehmen. Die Bundeswehr ist keine Firma wie jede andere. Es hat schon seinen Grund, warum sie sich um ehemalige „Mitarbeiter“ bemüht und mit diesen Aufgaben überträgt.
Ich weiß, das hilft jetzt nicht in der sachlichen Debatte. Aber war das Absicht mit dem 18.10.😳?
18.10.1944
„Volkssturm“ im Zweiten Weltkrieg – Hitlers „letztes Aufgebot“. Episode: http://www.deutschlandfunk.de/volkssturm-im-zweiten-weltkrieg-hitlers-letztes-aufgebot.724.de.html?dram:article_id=461321
[Tatsächlich hilft das nicht in der sachlichen Debatte – und ist schon hart am Rande des Trollens. Bestimmt nicht beabsichtigt. Wenn es Ihnen hilft, denken Sie daran, dass es der Jahrestag der sog. Völkerschlacht von Leipzig ist, dann können Sie vielleicht besser schlafen. Hilft auch bei der Qualität von Kommentaren. T.W.]
@Koffer & Pio-Fritz
Ich sagte, das ich ohne entsprechende Notwendigkeit wie Spannungs bzw. Verteidigungsfall, eine Zwangseinberufung Ex SaZ für illegitim halte und nebenbei für bestenfalls von fragwürdiger Klugheit.
Das könnte zurecht über entsprechende Gerichtsurteile Gesetzesänderungen erzwingen, die sich im Notfall als problematisch erweisen könnten.
So ganz nebenbei, ich erachte die Amtsperiode des letzten US Präsidenten nicht als historische Vergangenheit und spätestens da hatten die Reservisten der US Army genug von den Einsätzen, bei der Nationalgarde soll das mkn schon unter GW Bush der Fall gewesen sein.
@Thomas Melber
Die Wehrpflicht wurde ausgesetzt,
Auf freiwilliger Basis habe ich bei meinem derzeitigen Arbeitgeber keine Chance an Wehrübungen teilzunehmen. Es sei denn, ich baue Überstunden ab oder nehme Urlaub. Ehrlicherweise muss man aber auch sagen, dass Wehrübungen von wenigen Tagen den Verband mehr belasten als helfen. Das fängt mit der ärztlichen Untersuchung an und zieht sich bis zu einem wieder freigeschalteten LoNo-Zugang. Hier ist die Politik gefordert. Kein Arbeitgeber geht pleite, weil einzelne Personen mal für zwei Wochen im Jahr Dienst an der Gesellschaft leisten. Bei einer Grippe oder ähnlichen Erkrankungen funktioniert das ja schließlich auch. Solange der Reservist weiterhin als Bittsteller auftreten muss, ist das eine Totgeburt.
@ThoDan sagt: 21.10.2019 um 7:37 Uhr
Anscheinend haben Sie weder den Thread noch die Kommentare komplett gelesen, ansonsten wüssten Sie, das es keine „Zwangseinberufung“ geben wird, sondern nur eine Grundbeorderung und Übungen auf Freiwilligkeitsbasis. Das ist ein himmelweiter Unterschied.
Und die Lage der US-Reservisten der Nationalgarde hat mit der Strategie der Reserve der Bundeswehr was genau zu tun? Es hilft keinem, wenn Sie in der Diskussion solche kryptischen Brocken hinwerfen und darauf warten, das irgendjemand darauf anspringt.
Und Sie haben recht, die Wehrpflicht ist ausgesetzt, aber ausgesetzt bedeutet juristisch, das Gesetz gilt noch und kann angewendet werden. Das ist der große Unterschied zu „abgeschafft“.
@Paul
Eine RDL „im Urlaub“ ist grundsätzlich unzulässig, da der Erholungsurlaub der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, die man dem AG schuldet, zu dienen hat.
@Tho Dan
Wer fordert denn eine Zwangseinberufung? Es geht nur um eine Einplanung. Sicher wird man dann vom Verband gelegentlich gefragt ob man für bestimmte RDL zur Verfügung steht, zwangsweise wird man aber nicht herangezogen.
Wenn man sich das Papier durch liest stellt man fix einige Sachen fest.
1) es ist wieder die Rede von Feldersatzkompanien. Nach 13 Jahren nicht exestierten soll es die wieder geben.
2) GBO heißt nichts anderes als das alle verfügbaren Beorderungsposten der Verstärkungsreserve mit Personal ausgeplant werden. Sprich das wieder ein Regime der Wehrüberwachung etabliert wird.
3) alle Übungen bleiben freiwillig. Man will nur versuchen ausgeschiedene SaZ und BS zum Üben zu ermutigen.
Zum DZE gibt’s dann einen Wisch vom S1 mit einer Beorderung und Jährlich dann einen Brief mit Terminen für Übungen und evtl. mit der Frage ob die Adressdaten noch richtig sind.
4) außer das die Strukturen der Landes- und Bündnisverteidigung wieder hergestellt werden passiert nix.
Sollte der Russe also ab 2032 auf die Idee kommen das Baltikum wieder einzugliedern in die Föderation. Kann man auf 100.000 Beorderte Reservisten zugreifen die in den letzen 1 bis 72 Monaten seit DZE entweder bei Übungen waren oder aber zumindest innerhalb von drei Tagen ihr erlerntes Handwerk wieder aufnehmen können.
@ Voodoo 12:33
die Bezeichnung Eierladen ist unpassend und unnötig herabsetzend. Wo Menschen Arbeiten, machen Menschen Fehler. Nennen Sie mir einen Bereich wo das nicht zutrifft. Und wem die Nase des Präsidenten nicht passt kann ja als Gegenkandidat antreten. Die nächste Wahl steht kurz bevor.
Wenn Sie keine Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Interessen brauchen -„Der Starke ist am mächtigsten allein“, (Schiller; Wilhelm Tell) – ein Glück für Sie.
Alle anderen sind z. B. froh über die deutlich erhöhte und steuerfreie Mindestleistung.
Nach der Aussetzung der Wehrpflicht sind Reservisten zur Verankerung der Streitkräfte in der Gesellschaft wichtiger denn je.
(Stichwort: Rückkopplung und Mittlertätigkeit).
Das BMVg sichert sich mit dem Reservistenverband seit fast 60 Jahren einen loyalen Partner und die Mitarbeit von über 100.000 Bürgern in über 2500 Ortsverbänden.
Mal aus dem Soldatengesetz:
§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) Soldat ist, wer auf Grund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis steht.
Staat und Soldaten sind durch gegenseitige Treue miteinander verbunden.
(2) In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten kann berufen werden, wer sich freiwillig verpflichtet, auf
Lebenszeit Wehrdienst zu leisten. In das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit kann berufen werden, wer sich
freiwillig verpflichtet, für begrenzte Zeit Wehrdienst zu leisten. ……
Also: Ich bin Soldat außer Dienst. Aber ich bin immer noch Berufssoldat. Solange bis sich der Deckel über mir schließt. Und solange herrscht dort ein besonderes Treueverhältnis und meine Pflicht zum Dienen. Ich bin auch keine Reserve. Denn das was ich in einer Übung mache, ist Weiterbildung der aktiven Soldaten mit Hilfe meines Erfahrungsschatzes. Eigene Weiterbildung in meinen Fachgebieten ist zu jeder Zeit meine Pflicht (auch wenn das Finanzamt dies nicht so sieht und den Pensionären für Weiterbildung keine Werbungskosten zugesteht).
Wie oben schon gesagt, gilt für gilt für Reservisten (FWDL und Zeitsoldaten) eine bestimmte Altersgrenze. Für Berufssoldaten gibt es die eigentlich nicht. Die Wehrüberwachung bis zum 65. Lebensjahr ist einfach einmal festgesetzt worden, als man mit 65. schon alt war. Also kann m.E. jeder Berufssoldat (Kennzeichnung: Dienstgrad a.D.) zu jeder Zeit wieder in das Dienstverhältnis zurückgeholt werden. Ob er will oder nicht.
Gibt es die klassische „Stamm-Aufwuchs-Beziehung“ wieder (noch), über die Verzahnung aktiv-nicht aktiv hinaus? Besteht also u.U. ein zusätzliches Couleursverhältnis ResTrTl – aktiver TrTl? Zur Sicherstellung Aufwuchs und Mobilmachung bei Herstellung der Einsatzbereitschaft, aufgrund unterechiedlicher Strukturen, angesichts des gering gewordenen Umfangs, werden Patenschaften zusätzlich erforderlich sein.
@Pio-Fritz
Ich wollte nur darauf hinweisen, das eine Zwangseinberufung ohne dringende Notwendigkeit Vertragsbruch, eine sehr wahrscheinlich konterproduktive Aktion somit illegitim und nebenbei den Vorwurf seinen Beruf verfehlt zu haben – ziemlich respektlos ist.
Ich habe gar nichts zu den Reservisten der Nationalgarde gepostet, nur zu denen der US Army Reserve(da wurde nämlich gegen diese Pflicht von Reservisten geklagt). Bei denen stand dies im Vertrag, machen die Briten übrigens seit den Cardwell Reformen 1868 – 74.
Wenn die BW, BmV etc. Anspruch auf Dienste von Veteranen haben will, dann hätte sie dies in die Verträge aufnehmen müssen, nur kostet das Geld.
Wenn das Gesetz zur Wehrpflicht wieder aktiviert wird, dann sind nichtfreiwillige Übungen der Veteranen nicht mehr das Thema
@Thomas Melber
Das es IMHO ziemlich irrelevant geworden ist was zu den vergoldeten Wehrpflichtzeiten Thema war oder nicht.
@KPK
Grundsätzlich: ja. Die RSU Kp’n haben immer einen Couleur- / Patenverband.
Z.T. hat man n.a. Btl aufgelöst und als 6. Kp an die aktiven Btl angedockt (z.B. AufklBtl 910 n.a. an den damaligen Couleurverband AufklBtl 13).
@Karl Mohr sagt: 21.10.2019 um 13:02 Uhr
„die Bezeichnung Eierladen ist unpassend“
Da stimme ich Ihnen zu (siehe meine o.a. Bewertung zu diesem Thema).
„Und wem die Nase des Präsidenten nicht passt kann ja als Gegenkandidat antreten.“
Es geht nicht um den aktuellen Präsidenten (wiewohl er sicherlich die Sache noch schlimmer gemacht hat). Es geht um das Selbstverständnis des Verbandes und sein Wirken in den letzten 10-20 Jahren.
Nicht als positiver Veränderer der Reserve hin zu einem sinnvollen Beitrag zum Gesamtkonzept, sondern als Versorgungseinrichtung und „Trachtenverein“ der Generation der 70er und 80er und frühen 90er.
Wenn der VdRBw eine Rolle als Veteranenvertretung und politisch-gesellschaftliche Vorfeldorganisation annehmen würde, dann könnte man mit ihm etwas anfangen.
Mit seinem gegenteiligen Wirken in den letzten Jahren allerdings ist er den meisten (interessierten) Aktiven ein Dorn im Auge und sicherlich nicht hilfreich.
@ThoDan sagt: 21.10.2019 um 21:26 Uhr
„Ich wollte nur darauf hinweisen, das eine Zwangseinberufung“
Über die wir hier aber gar nicht sprechen. s.o., s.o., s.o.
„ohne dringende Notwendigkeit Vertragsbruch“
Wie bereits mehrfach hier und an anderer Stelle klargestellt (sowohl inhaltlich, als auch mit Verweis auf die Gesetzeslage), ist das Soldatenverhältnis (und auch das Reservistenwesen) nicht auf Vertragsbasis begründet, sondern auf Gesetzesbasis. Es kann also keinen Vertragsbruch geben und solche Begriffe in den Raum zu werfen ist daher nicht nur fachlich falsch, sondern auch fehlleitend.
„nebenbei den Vorwurf seinen Beruf verfehlt zu haben – ziemlich respektlos ist.“
Nope. Wenn jemand die seit Jahrzehnten gültigen, gesetzlichen Grundlagen nicht anerkennt und die allgemein vermittelten inhaltlichen Grundlagen des Soldatenberufs ablehnt, dann ist das nur folgerichtig.
Ich komme aus „dem anderen Reservisten-Film“ und schreibe damit hier quasi eine „Gastkommentar“
Der „andere Film“ handelt von Reservisten, die diese Aufgabe quasi als Teilzeitaufgabe in ihr Leben integriert haben. Dazu gehört z.B. ein guter Teil der rein aus Reservisten bestehenden Organisation der Kreisverbindungskommandos, in der ich in der Aufbauphase und danach etliche Jahre tätig war. Hier gehört dazu die Arbeit neben dem Beruf – also an Abenden und an Wochenenden. diese Truppe bildet sich weitgehend selbst aus und übernimmt dazu Verantwortung.
In der Arbeit Seite an Seite mit den zivilen Partnern aus freiwilligen Feuerwehren, THW und den Hilfsdiensten, wird diese Arbeit als ganz normales bürgerschaftliches Engagement entpfunden. Und nicht zu vergessen: unser Diensteid hat kein „Verfallsdatum“.
Inzwischen bin ich – auch aufgrund meiner zivilen Cybersecurity-Expertise – in die Cyber-Reserve gewechselt, arbeite dort an deren – sehr zähen – Aufbau mit und bin außerdem als „Subject Matter Expert“ an einer Ausbildungseinrichtung eingesetzt. Auch hier entwickeln wir Modelle, bei denen ein kontiuierliches Engagement neben der Arbeit möglich ist; Online (Learning)-Plattformen, Content-Management-Werkezuge und Web-Konferenzen gehören hier zu unserem Handwerkzeug, das vielen von uns aus unserem Berufsalltag seit Jahren geläufig ist.
Die Klagen meiner Vorredner über die Unzulänglichkeiten, die die Arbeit der Reserve beeinträchtigen, kann ich aus inzwischen 46 Jahren aktiver Reserveerfahrung nur bestätigen. Schlimmer noch; ich habe für mein Engagement bis in die letzte Zeit einiges an Mobbing aus der aktiven Truppe aushalten müssen, besonders dort wo ich die berüchtigten „Zuständigkeitslücken“ ignorieren musste, um Ziele zu erreichen. Und ich erlebe gerade einmal wieder, wie Engagement von potentiellen Reservisten verloren geht, weil die Führungsebene des Kommando CIR ihre Reservistenorganisation nicht im Griff hat Und sicher hat auch die Leitungsebene des Personalamts der Bundeswehrund einige Referenten im BMVg hier iren Anteil. indem sie ihre Arbeit eher verhindernd als gestaltend erledigen. Mit fallen hier nicht zuletzt auch einige Verwaltungsjuristen auf, die ihre „Berater-Macht“ dazu missbrauchen, um ihre Leitungsebenen „einzuschüchtern“. Dort gilt es sicherlich „gegenzuhalten“:
Sicher ist dieser Blog damit überfordert die fehlende Kommunikation – auch zu diesem Thema – in den Streitkräften zu ersetzen, einer Kommunikation die inzwischen übrigens deswegen häufig unterbleibt, weil sie bei kritischen Themen meist auf das Schweigen der zivilen und militärischen Führungskräfte stößt. In meinen jungen Jahre ist hier im Dialog zwischen den Kommandeuren und auch den jungen Soldaten mehr auf dem Truppenübungsplatz ud im abendlichen Gespräch im Kasino gelaufen, als heute auf den vielen offiziellen elektronischen Komunikationsplattformen. Hier scheinen mir viele der heutigen Generale / Admirale die Prioritäten falsch zu setzen oder vielleicht sogar (unbewußt?) vor diesem Kern ihtrer Führungsaufgabe davon zu laufen.
@Koffer
Dann habe ich ihre Aussage oben missverstanden, die BW könnte wenn sie wollte.
Diese Gesetze wurden mkn erlassen auf der Basis einer existierenden Wehrpflicht, aus politischen Gründen dürften Optionen für die Aussetzung der Wehrpflicht gar nicht zur Debatte gestanden haben.
Deshalb halte ich die Legitimität dieser Art der Anwendung besagter Paragraphen für mehr als fragwürdig oder hat das Bundesverfassungsgericht diese Anwendung für rechtens erklärt?
Sie können Vertragsbruch auch ersetzen durch unrechtmäßige ggf. missbräuchliche Anmaßung von Pflichten die der die Treue schwörende, gelobende etc. Soldat gar nicht eingegangen ist.
Ich sehe ganz prinzipiell es mitnichten als die Aufgabe und Pflicht von Reservisten an, die BW bei ihrem Tagesgeschäft zu unterstützen und dort Lücken zu füllen.
Die Aufgabe der Reserve ist die Verstärkung der BW im Notfall und die dafür erforderlichen Fähigkeiten zu schulen und in Übung zu halten.
@Cato sagt: 22.10.2019 um 9:14 Uhr
1. Danke für Ihren Dienst als Reservist. Sowohl in Ihrer früheren Rolle bei den KVK, als auch in der aktuellen Rolle als „SME“. Damit sind zwei von vier wichtigen Rollen der heutigen Reserve abgedeckt (fehlend nur noch das „klassische Wehrersatzwesen“ bzw. die „Feldersatzkompanien“ – die ja heute nicht mehr so heißen dürfen) und der Heimatschutz.
2. Ihre Behauptung des „Mobbings“ finde ich deplatziert und empfinde es eher als „Kampfbegriff“ um Ihrem persönlichen Unmut Ausdruck zu verleihen, denn als sachlichen Beitrag zur Diskussion.
Hier wird von vielen Seiten ja immer so getan, als würde man den („echten“) Reservisten bewusst oder aus Gleichgültigkeit Steine in den Weg legen.
Aber vielleicht ist es ehrlich zu sagen, dass es so halt in der Bundeswehr ist. Auch für die Aktiven. Da gibt es gar keine bewusste Benachteiligung.
Wer schon mal den Aufwand einer Versetzung in/aus dem BMVg erlebt hat oder die unsäglichen Prozesse zur Erlangung von auch nur etwas „ungewöhnlichen“ 90/5er (z.B. Springertauglichkeit an nicht LL-StO) und dem Erhalt von („höheren“) Impfstatussen (z.B. EvakOp außerhalb DSK) etc. etc. der kann das nur bestätigen.
Jetzt sage ich beim besten Willen nicht, dass das gut ist, aber ich bitte doch einfach mal damit aufzuhören so zu tun, als wolle man den „echten“ Reservisten etwas böses.
Müssen wir unsere Prozesse verbessern? Ja. Tun wir das? Ja.
Danke.
@ThoDan sagt: 22.10.2019 um 11:23 Uhr
„Dann habe ich ihre Aussage oben missverstanden, die BW könnte wenn sie wollte.“
Natürlich könnte die Bw, wenn sie wollte und die notwendigen Voraussetzungen eintreten würden (z.B. eine Entscheidung der BReg zur Ansetzung von Bereitschaftsdienst). Aber sie will doch gar nicht. Also warum reiten Sie immer wieder auf etwas herum, was hier gar nicht zur Debatte steht?!?!
„Deshalb halte ich die Legitimität dieser Art der Anwendung besagter Paragraphen für mehr als fragwürdig oder hat das Bundesverfassungsgericht diese Anwendung für rechtens erklärt?“
Entschuldigen Sie bitte, aber Ihre Bewertung gültiger und seit Jahrzehnten im Kern unveränderter Gesetze, halte ich für mehr als nur fragwürdig. Und ja, zum Thema Wehrübungen mit und ohne Einwilligung der Betroffenen gibt es eine über Jahrzehnte beständige und umfassende Rechtsprechung der Gerichte.
„unrechtmäßige ggf. missbräuchliche Anmaßung von Pflichten die der die Treue schwörende, gelobende etc. Soldat gar nicht eingegangen ist.“
…der Bundesrepublik Deutschland Treu zu dienen…
Ich wüsste nicht, was daran missverständlich ist und war. Zu den „Ausführungsbestimmungen“ schauen Sie einfach ins Grundgesetz, ins Soldatengesetz und ins Wehrpflichtgesetz.
„Ich sehe ganz prinzipiell es mitnichten als die Aufgabe und Pflicht von Reservisten an, die BW bei ihrem Tagesgeschäft zu unterstützen und dort Lücken zu füllen.“
Dann soll das Ihre Meinung sein und diese sei Ihnen gegönnt, aber sie stimmt nicht mit dem überein, was die Bw braucht und was die Konzeptionen schon seit Jahren aussagen.
Unabhängig davon, ist das ja nicht die einzige Aufgabe der Reserve. Heimatschutz und LV/BV gehört ja auch unverändert dazu und gewinnt ja gerade jetzt in mit der neuen Strategie der Reserve wieder an größerer Bedeutung. Lesen Sie einfach mal den Artikel des Hausherren und sprechen Sie dann vielleicht mal über Dinge die darin tatsächlich behandelt werden.
Aber im Ergebnis gilt: Man kann sich als Soldaten (und dazu gehören auch die Reservisten) nicht aussuchen welchen Teil seiner Dienstpflichten man gerne umsetzen möchte.
Man ist verpflichtet zum „Gesamtpaket“.