Neue Social Media Guidelines: Jeder Soldat ein Influencer

Die Bundeswehr überarbeitet ihre Richtlinien für den Umgang mit sozialen Netzwerken – und setzt auf einen im Militär bislang unüblichen Ansatz: Die Soldatinnen und Soldaten werden bewusst ermuntert, Social Media zu nutzen.

Die Bundeswehr begrüßt es sehr, wenn ihre Angehörigen Social Media verantwortungsvoll nutzen. Bundeswehrangehörige sollen sich, ihren Arbeitgeber und ihren dienstlichen Alltag authentisch, stolz und mit Freude präsentieren – praktisch gleich zu Beginn stimmen die neuen Social Media Guidelines der Bundeswehr die Truppe auf ein anderes Bild von Instagram, Faceboook, Twitter oder TikTok ein. Denn nicht nur der Ton, auch die Haltung zu den sozialen Netzwerken unterscheidet sich deutlich von den ersten Richtlinien dieser Art, die das Verteidigungsministerium 2012 in Kraft setzte.

Wo vor sieben Jahren noch die Devise Social Media ja, aber mit Vorsicht galt, sind die Prioritäten nun anders gesetzt – aus nachvollziehbaren Gründen: Tragen Sie dazu bei, das Bild des Arbeitgebers Bundeswehr weiter zu verbessern und dessen Einbindung in die Gesellschaft zu fördern! heißt es in der neunseitigen Übersicht. Das Ziel ist offensichtlich: wie die militärische Devise Every Man a Rifleman soll im Interesse der Streitkräfte auch gelten: Jeder Soldat ein Influencer.

Allerdings: auch wenn es die Bundeswehr sehr begrüßt, wenn sich ihre Angehörigen zu ihrem Arbeitgeber bekennen – es gelten etliche Einschränkungen und Sicherheitsregeln, schließlich ist es das Militär. Posten und veröffentlichen Sie keine Inhalte, die die militärische Sicherheit gefährden oder Sie und andere in Gefahr bringen könnten, heißt es als erster Punkt auf der Liste dessen, was Soldatinnen und Soldaten in den sozialen Medien vermeiden sollen. Dort finden sich aber auch Regeln, die eigentlich für alle Nutzer sozialer Netzwerke gelten: Lassen Sie sich auch im Social Web nicht dazu verleiten, unangemessen oder gar aggressiv zu handeln.

Die militärspezifischen Einschränkungen nehmen dann doch eine ganze Seite ein. Keine Inhalte von Verschlusssachen, auch nicht jede OFFEN eingestufte Information ist öffentlich! heißt es recht eindeutig. Das Fotografierverbot in Kasernen muss beachtet werden, und Geheimdienste könnten Fähigkeiten, Mängel und ähnliche Angaben auswerten. Und grundsätzlich gelten die Regeln der Social Media Guidelines für den Grundbetrieb in der Heimat: Im Einsatz sowie bei einsatzgleichen Verpflichtungen, Übungen etc. gelten meist weitergehende Einschränkungen.

So ganz einfach wird das mit dem Posten also nicht. Aber am Ende läuft vieles auf den gesunden Menschenverstand hinaus. Was, wenn das auf einer Titelseite landet? ist die erste Frage auf der Checkliste für Postings. Und: Würde ich das vor 100 Leuten zu meinen Vorgesetzten oder meiner Dienststellenleitung sagen?

Nebenbei erinnern die Richtlinien auch an technische Fallen, die gerne übersehen werden: Die Koordinaten, die moderne Smartphones, Smartwatches und Tablets automatisch speichern, können den Standort einer Aufnahme und damit sensible Informationen enthalten. Beim Posten können diese Daten erhalten bleiben und ggf. durch Dritte ausgelesen sowie zu Ihrem und zum Nachteil der Bundeswehr genutzt werden, lautet die klare Warnung.

Noch sind die neuen Richtlinien übrigens nicht in Kraft getreten. Zwar haben sie den langwierigen Mitzeichnungsgang im Verteidigungsministerium überstanden, müssen allerdings noch von den Beteiligungsgremien wie dem Ausschuss der Vertrauenspersonen nachgetragen werden – und sollen in wenigen Wochen gelten.

Dann soll auch schon der nächste Schritt folgen: Besonders motivierte Social Media-Nutzer, heißt es in den Richtlinien, haben die Möglichkeit, Corporate Influencer der Bundeswehr zu werden. Die Regeln  für diese Markenbotschafter der Bundeswehr werden allerdings derzeit noch abgestimmt.

(Foto: Screenshot aus dem offiziellen Instagram-Account der Bundeswehr)