Gorch Fock: Gericht lehnt Eil-Anordnung zum Ausdocken ab

Das Verteidigungsministerium ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, die Bredo-Werft in Bremerhaven zur Herausgabe des Segelschulschiffes Gorch Fock zu zwingen. Das Landgericht Bremen lehnte am (heutigen) Dienstag einen entsprechenden Eilantrag des Ministeriums gegen die Werft ab. Damit scheint das geplante Ausdocken des Rumpfs am kommenden Freitag unwahrscheinlich.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die Forderung der Bredo-Werft, in deren Dock das marode Segelschiff überholt wird, gegen die – insolvente – Elsflether Werft, die den Sanierungsauftrag von der Bundeswehr hat. Da der Hauptauftragnehmer nach Darstellung der Bredo-Werft Zahlungen nicht weitergeleitet hat, will die Bremer Werft den Rumpf des Schiffes vorerst im Dock behalten und nicht herausgeben. Dagegen hatte das Ministerium eine einstweilige Verfügung beantragt.

Das Bremer Landgericht traf keine Entscheidung in der Sache, sah die Angelegenheit aber nicht als eilbedürftig an, so dass keine einstweilige Verfügung erlassen wurde. Die Mitteilung des Gerichts:

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren der Bundesrepublik Deutschland gegen die BREDO Dockgesellschaft mbH hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Bremen durch Beschluss vom heutigen Tag den Antrag der Bundesrepublik Deutschland auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, da dieser sich auf eine – im Ergebnis unzulässige – Vorwegnahme der Entscheidung im Hauptsacheverfahren gerichtet habe. Eine vorläufige Befriedigung komme bei Herausgabeansprüchen nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen, etwa im Falle einer Existenzgefährdung oder bei unabwendbaren, nicht hinnehmbaren Nachteilen, in Betracht, für die vorliegend jedoch keine Anhaltspunkte bestanden hätten.
Die Antragstellerin hatte von der Antragsgegnerin die Herausgabe des im Dienst der Bundeswehr stehenden Segelschulschiffs „Gorch Fock“ verlangt. Die Antragsgegnerin hatte sich auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen behaupteter Zahlungsansprüche berufen und die Herausgabe verweigert.

Das Verteidigungsministerium erklärte dazu lediglich:

Wir haben die Entscheidung zur Kenntnis genommen, dass das Landgericht die Eile der Sache nicht anerkennt. Wir hatten diesen Antrag so kurzfristig gestellt, um ein vertragsgerechtes Ausdocken der GORCH FOCK am 21. Juni 2019 zu ermöglichen.
Über das weitere Vorgehen wird zügig entschieden.

Die Geschichte der Sanierung der 61 Jahre alten Dreimastbark ist damit um eine weitere Wendung reicher. Die Kosten der Wiederherstellung des Segelschulschiffes der Deutschen Marine waren in den vergangenen Jahren von den ursprünglich veranschlagten zehn Millionen auf nun 135 Millionen Euro gestiegen. Parallel dazu hatte die Entwicklung auf der Elsflether Werft, die in Insolvenz ging, die Arbeiten an dem maroden Schiff weiter verzögert.

Unklar ist nunmehr, wie es weitergehen wird – nach dem für Freitag geplanten Ausdocken der Gorch Fock hätten die Instandsetzungsarbeiten an Bord fortgesetzt werden sollen.

Der Grünen-Haushälter Tobias Lindner forderte, die aktuelle Entscheidung zum Anlass zu nehmen, die Sanierung des Schiffes zu beenden:

Der aktuelle Zeitplan der Ministerin ist damit dahin. Die Bundeswehr wird auf absehbare Zeit nicht wissen, ob die Gorch Fock überhaupt schwimmfähig ist. Ob sich die Bundeswehr im Hauptsacheverfahren mit seiner felsenfesten Überzeugung, dass es kein Pfandrecht gibt, durchsetzen kann, bleibt offen und stellt ein weiteres erhebliches Risiko dar. Dass der bereits mehrfach massiv gesprengte Kostenrahmen nun gehalten werden kann, wird immer unwahrscheinlicher. Wenn von der Leyen ihren eigenen Worten Taten folgen ließe, müsste sie die Instandsetzung jetzt endlich abbrechen.

(Korrektur im ersten Satz: Die Bredo-Werft ist in Bremerhaven, das  zu Bremen gehört, aber eben nicht in Bremen)

(Archivbild: Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen auf der auseinander genommenen Gorch Fock im Trockendock im Januar 2019 – Jonas Weber/Bundeswehr)