Bundestag bringt Kurzzeit-Mandate für MINUSMA und Peshmerga-Hilfe auf den Weg

Der Bundestag hat am (heutigen) Mittwoch weitere kurzzeitige Mandatsverlängerungen für Auslandseinsätze der Bundeswehr auf den Weg gebracht. Wie schon am Vortag befasste sich das Parlament mit neuen, unveränderten Mandaten, die bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung die Fortsetzung an zwei weiteren Missionen erlauben sollen: Die Beteiligung deutscher Soldaten am UN-Einsatz in Mali und die Ausbildungsunterstützung im Nordirak, deren Mandate Ende Januar 2018 auslaufen, sollen um drei Monate verlängert werden. Die entsprechenden Beschlüsse hatte das Kabinett im Oktober gefasst.Die beiden neuen Mandate:

• Der Bundeswehreinsatz in der UN-Mission MINUSMA, die inzwischen größte Auslandsmission der Bundeswehr. Aktuelles Mandat in der BT-Drucksache 18/10819, das neue Mandat in BT-Drucksache 19/24 (neu)*

• Die Ausbildungsunterstützung für die kurdischen Peshmerga-Kämpfer im Nordirak für den Kampf gegen ISIS, aktuelles Mandat in der BT-Drucksache 18/10820, das neue Mandat in der BT-Drucksache 19/25. Die Debatte über dieses Mandat zeigte übrigens eine gewisse Verunsicherung, wie angesichts der inner-irakischen Auseinandersetzungen über die kurdische Unabhängigkeit künftig mit dieser Unterstützung umgegangen werden soll – das dürfte über die bisherigen Ansichten der verschiedenen Fraktionen hinaus bei der kommendes Jahr anstehenden Neufassung eine schwierige Debatte werden.

Interessant ist der Umgang der neuen Fraktion im Bundestag, der AfD, mit den Auslandseinsätzen – und das wird künftig sicherlich noch eine Rolle spielen: Dass die AfD die beiden Missionen aus inhaltlichen Gründen ablehnt, ist nicht unbedingt bemerkenswert – die Linkspartei stimmt auch seit Jahren gegen die Auslandseinsätze. Aber im Unterschied selbst zur Linkspartei lehnte die AfD auch die Überweisung der neuen Mandate an den Hauptausschuss des Bundestages ab (der bis zur Konstituierung der regulären Ausschüsse auch die Rolle des Verteidigungsausschusses übernimmt), stimmte also schon gegen eine parlamentarische Befassung mit den Mandaten.

* Natürlich bin ich der Frage nachgegangen, warum die Bundestagsdrucksache 19/24 als Neufassung markiert ist: im Begründungsteil der vom Kabinett verabschiedeten Fassung gab es einen Rechenfehler.

Die ursprüngliche Fassung:
Die Bundesregierung unterstützt durch laufende Maßnahmen der Krisenprävention, Ertüchtigung und Ausstattungshilfe mit einem Gesamtvolumen von rund 47 Mio. Euro, u. a. für die Unterstützung des Versöhnungsprozesses und für die Stabilisierung des Nordens Malis.

Die Neufassung:
Die Bundesregierung fördert laufende Maßnahmen der Krisenprävention, Ertüchtigung und Ausstattungshilfe mit einem Gesamtvolumen von rund 30 Mio. Euro u. a. für die Unterstützung des Versöhnungsprozesses und für die Stabilisierung des Nordens Malis.

(Archivbild: Bundeswehr-Aufklärer patrouillieren in der Umgebung von Gao/Mali im Rahmen der UN-Mission MINUSMA am 03.02.2017 – Bundeswehr/Christian Thiel)