Offiziersanwärter zehn Tage nach Zusammenbruch bei Marsch gestorben (Nachtrag 2.8.)
Der Vorfall in der Ausbildung von Offiziersanwärtern im OA-Bataillon 1 in Munster, bei dem am 19. Juli mehrere Soldaten bei einem Marsch zusammengebrochen waren, ist auf Augen geradeaus! in den Kommentaren schon diskutiert worden. Am Wochenende nahm das Ereignis eine neue Wendung: Einer der Soldaten ist am Wochenende im Krankenhaus gestorben.
Aus der Mitteilung der Bundeswehr:
Ein Offizieranwärter des Offizieranwärterbataillons 1 ist am 29. Juli im Krankenhaus verstorben. Er war am 19. Juli nach einem Fußmarsch im Standortbereich Munster bewusstlos zusammengebrochen.
(…)
Der Soldat brach nach einer Marschleistung von drei Kilometern unvermutet zusammen. Die Rettungskräfte wurden unverzüglich alarmiert. Die Ausbilder leisteten bis zur Ankunft der Rettungskräfte erste Hilfe.
An diesem Tag brachen bei der praktischen Ausbildung drei weitere Soldaten zusammen, wobei sich die Vorfälle über den Tag verteilt ereigneten. Die drei Kameraden sind stabil beziehungsweise auf dem Wege der Besserung.
Die Untersuchung von Ursachen und Umständen dauert an. Insbesondere hat der Stellvertretende Generalinspekteur den Inspekteur Heer sowie den Inspekteur des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr beauftragt, die Ausbildungsbedingungen sowie die medizinischen Einflussfaktoren zu untersuchen.
Die gemessene Höchsttemperatur am 19. Juli betrug im Raum Munster 27,7 Grad Celsius, weshalb die Soldaten nur mit leichter persönlicher Ausrüstung unterwegs waren. Insgesamt waren an diesem Tag 43 Offizieranwärter in die Ausbildung eingebunden.
Wie dpa ergänzend berichtet, hatte der Mann, dessen Alter nicht angegeben wurde, erst am 3. Juli seinen Dienst bei der Bundeswehr angetreten. Eine Obduktion solle jetzt mögliche Vorerkrankungen und eventuelle Hinweise auf Medikamente oder Drogen klären. An dem warmen Sommertag seien die Offiziersanwärter auf einem Eingewöhnungsmarsch von sechs Kilometern ohne Zeitbegrenzung unterwegs gewesen.
Nachtrag 2. August
Nachdem das Verteidigungsministerium am 2. August auf seiner Webseite mitteilte
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat zur Aufklärung des rätselhaften Todes eines Offizieranwärters, der bei einem Fußmarsch im niedersächsischen Munster unvermutet zusammengebrochen war, eine bundeswehrinterne Untersuchungsgruppe eingesetzt. Auch die Staatsanwaltschaft Lüneburg prüft den Fall.
Der Inspekteur Heer sowie der Inspekteur des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr wurden beauftragt, die Ausbildungsbedingungen sowie die medizinischen Einflussfaktoren zu dem Fall zu untersuchen.
habe ich beim Deutschen Heer nachgefragt, ob es sich um die Untersuchung handelt, die der stellvertretende Generalinspekteur bereits am Wochenende angeordnet hatte (s. in der zitierten Mitteilung Bundeswehr oben), oder um gesonderte Ermittlungen. Die Anwort aus dem Kommando Heer:
Aus dem Untersuchungsauftrag an die Inspekteure hat sich in der Umsetzung durch Kommando Heer die Untersuchungsgruppe unter Leitung Abteilungsleiter I Kommando Heer (Generalmajor Carsten Breuer), der auch für die Ausbildung im Heer zuständig ist, ergeben.
Der Untersuchungsgruppe gehören Experten des Kommandos Heer aus den Bereichen Ausbildung, Personal/Innere Führung/Betreuung, Truppenpsychologie, Sanität/Generalarzt Heer und Juristen an; außerdem ein Vertreter des Ausbildungskommandos des Heeres in Leipzig und der Kommandeur des Ausbildungszentrums Munster, Brigadegeneral Olaf Rohde. Die Federführung liegt nach der Weisung aus dem Verteidigungsministerium beim Kommando Heer; das Kommando Sanität ist auf Zusammenarbeit angewiesen.
(Archivbild 2010: Marsch in der Grundausbildung in Torgelow – Thomas Koehler/photothek.net)
Weiter mit VdL-Personalproblemen:
Offizier stellt Strafanzeige gegen Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Gerd Hoofe, und Ministerin Ursula von der Leyen wegen Unterdrückung von Aussagen und Behinderung disziplinarrechtlicher Ermittlungen bei zwei Soldatinnen.
Bild.de u.a. / Staatsanwaltschaft
1. Frage der StA: Waren den Ausbildern die seit etwa 1963 (Tod von Rekrut Timborn bei der &/9 in Nagold und 1964 Tod von Rekrut Deigel bei der 1/9 in esslingen) ergangenen mindestens 11 Hitzebefehle bekannt?
2. Wie wurden sie befolgt – oder wurden sie ignoriert?
3 Wurde das von einem verpflichtend anwesenden Offizier überwacht?
4. Hatten die Kollabierten Offz.-Anwärter Vorerkrankungen?
%. Falls ja, waren Verwendungseinschränkungen angeordnet und bis zu den Ausbildern durchgereicht worden?
Man sollte die Untersuchung nicht der BW-Vertuschung überlassen, sondern unabhängigen Todesfallermittlern (mit BW-Efrahrung) der Staatsanwaltschaft.
Obduktion nicht bei der BEW, sondern in der Gerichtsmedizin.
@Leopold Mayer
Ihr Kommentar irritiert mich ein wenig – Sie nehmen Bezug auf Ereignisse vor mehr als 50 Jahren und schreiben dann von „der BW-Vertuschung“. Allgemeines Bashing, wollten Sie mal gesagt haben, oder konkreter Grund?
Auweia, jetzt kommt die #aluhut-Fraktion auch noch um die Kurve…
Und was genau war an der Aussage
eigentlich so unverständlich, dass Sie sich in ihre Tirade hineinsteigerten?
[Danke, und damit haben wir diesen OT, glaube ich, erschöpfend abgehandelt. T.W.]