Traditionserlass wird vor der Wahl überarbeitet. Und SPD geht auf Konfrontationskurs (Update)
Zweieinhalb Stunden hat sich der Verteidigungsausschuss des Bundestages am (heutigen) Mittwoch in einer Sondersitzung mit dem Fall Franco A. und dem Rechtsextremismus in der Bundeswehr befasst. Am Ende standen, jedenfalls in den öffentlichen Äußerungen, leider nur zwei neue Erkenntnisse: Der noch aus dem Jahr 1982 stammende Traditionserlass der Bundeswehr wird noch vor der Bundestagswahl überarbeitet. Und die SPD, immerhin Koalitionspartner, geht offen auf Konfrontationskurs zu Ministerin Ursula von der Leyen.
Die Ministerin und Generalinspekteur Volker Wieker nannten nach der Ausschusssitzung zu den Themen vieles, was von beiden schon in den vergangenen Tagen zu hören war. (Allerdings auffällig, wie oft von der Leyen dabei betonte, dass die weitaus überwiegende Zahl der Soldatinnen und Soldaten einen ausgezeichneten Dienst mache.) Der Traditionserlass, der den Umgang mit der Wehrmacht in der Bundeswehr regelt und ohnehin schon festlegt, dass die Streitkräfte des NS-Regimes nicht traditionsbegründend für die Bundeswehr sind, lässt nach den Worten der Ministerin zu viele Hintertüren offen – deshalb auch die geplante schnelle Überarbeitung.
Interessant war bei den Aussagen des SPD-Verteidigungspolitikers Rainer Arnold nach der Sitzung die sehr harte Kritik an der Ministerin – die trete ja auf, als wäre sie die Problemlöserin, und vergesse, dass sie schon seit dreieinhalb Jahren Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt sei. Das klang weniger nach Koalitionspartner als nach Oppositionspartei. Ebenso die Antwort Arnolds auf die Frage, ob er denn den Rücktritt der Ministerin für richtig hielte: Über Personalangelegenheiten, so seine Replik, entscheide jeder Koalitionspartner selbst.
Hinweis: Mit dem Abspielen der O-Töne gab es zeitweise Probleme. Bei mir funktioniert es (wieder); falls es weiter Probleme gibt, bitte ein Hinweis in den Kommentaren.
Zum Nachhören:
Ursula von der Leyen und Generalinspekteur Volker Wieker
Rainer Arnold, SPD
Henning Otte, CDU
Agnieszka Brugger, Grüne
Christine Buchholz, Linkspartei
@zivi a.d.
Ist gem. Ihrem Aufruf zum Kehraus mit dem eisernen Besen jetzt auch die Gründungsphase der Bundesrepublik (Adenauer und Co.) dran? Kämpfen Sie den Kampf der 68er weiter? Ich verstehe Sie so, dass mit Ihrer Argumentation (wenn auch in Bezug auf Globke, etc. berechtigt) letztendlich so ziemlich alle BwSoldaten der Gründergeneration mit Wehrmachtsvergangenheit auch in den Orkus der Geschichte gehören, da diese irgendwie doch alle Mitläufer waren? Dann wird es selbst ohne Wehrmachtsbezug mit einer reinen Tradition der Bundeswehr schwer und wir beginnen ab dem Tag mit dem neuen, reinen Traditionsverständnis, an dem der letzte ehemalige Wehrmachtsangehörige in der Bundeswehr seinen aktiven Dienst beendet hat!
Selbst wenn die FDGO das Sammeln und Ausstellen von Andenken u.ä. an die Wehrmacht zulässt, stellt sich dennoch die Frage, warum dies in einer Dienststelle des Bundes geschehen sollte.
Bei sich daheim kann jeder ausstellen, was er mag (in den gesetzten rechtlichen Grenzen).
Andere Dinge sind auch zulässig und geschehen in einer Dienststelle nicht – weil sie z.B. keinen dienstlichen Zweck erfüllen oder aus anderen Gründen nicht stattfinden.
Ich brauche für mich keine Begründung, warum ich etwas unterlassen sollte – sondern in diesem Fall eine Begründung, warum ich es überhaupt tue.
Den dienstlichen Zweck erachte ich als fraglich (auch wenn andere das andere sehen)
„Deko“ im Sinne von Kunst ist es wohl eher auch nicht (Einzelfälle ggf. ausgenommen).
Im Sinne von historischer Dokumentation halte ich es absolut für sinnvoll z.B. in Ausbildungseinrichtungen – dann aber eben auch epochenübergreifend und nicht bezogen auf eine der Vorläuferarmeen.
In anderen Dienststellen, in den Unterkünften oder „normalen“ Dienstzimmern ebenso wie in Gemeinschaftsräumen, wo sich nach Dienst oder in Pausen aufgehalten wird, gibt es keinen erkennbaren Grund!
@ Harry
Volle Zustimmung, auch wenn man sowohl hier im Blog, als auch in der Truppe immer wieder auf Gegner mit dieser Postion stößt. Ich vermute mal die Ministerin wird sich durchsetzen und bis in einem Jahr wird es keine Räume mehr in Bw-Liegenschaften mit Wehrmachtserinnerungsstücken geben, außer offizielle historische Sammlungen.
Und das ist gut so !
@Harry | 12. Mai 2017 – 13:22
„Selbst wenn die FDGO das Sammeln und Ausstellen von Andenken u.ä. an die Wehrmacht zulässt, stellt sich dennoch die Frage, warum dies in einer Dienststelle des Bundes geschehen sollte.“
Die allermeisten Deko-Gegenstände sollen die Aufenthalts- und Besprechungsräume einfach angenehmer „schön“ gestalten.
Ob das nun „schön“ oder „nicht-schön“ ist, ist natürlich eine Frage des Betrachters, aber wenn die Kameraden das so für sich entscheiden und sich an die Regeln halten.
Warum nicht?
„Den dienstlichen Zweck erachte ich als fraglich (auch wenn andere das andere sehen)
„Deko“ im Sinne von Kunst ist es wohl eher auch nicht (Einzelfälle ggf. ausgenommen).“
Stimmt „Kunst“ ist es nicht, sondern „Verschönerung“..
„Im Sinne von historischer Dokumentation halte ich es absolut für sinnvoll z.B. in Ausbildungseinrichtungen – dann aber eben auch epochenübergreifend und nicht bezogen auf eine der Vorläuferarmeen.“
Auch das geschieht ja. In den Militärischen Lehrsammlungen erfolgt genau das.
Und selbst außerhalb der Lehrsammlungen, also dort wo es meistens eher um „verschönern“, als um Ausbildung oder Traditionspflege im engeren Sinne geht, wird ja die Vielfalt häufig (meistens?!) eingehalten.
Um es mal am Beispiel des vielgescholtenen Aufenthalts-/Besprechungsraum der Kompanie bei 291 zu verdeutlichen.
Es war ja nicht nur ein Landserbild und eine Ausstellungswaffen aus dem II. WK, sondern auch z.B. aus dem Kaiserreich im gleichen Raum…
Ich vermute man wollte den Raum halt „infanterieschön“ über die Jahrhunderte ausgestalten.
„In anderen Dienststellen, in den Unterkünften oder „normalen“ Dienstzimmern ebenso wie in Gemeinschaftsräumen, wo sich nach Dienst oder in Pausen aufgehalten wird, gibt es keinen erkennbaren Grund!“
Deutlicher Widerspruch! Die Bundeswehr ist keine normale Behörde, wie das Finanzamt, hier leben Menschen 24/7 und müssen sich zudem umfänglich und bis im Extremfall zum äußersten Preis mit der Institution identifizieren, da muss es natürlich „schön“ sein…
@ Koffer: Koennte tatsaechlich als durch mich pauschalisierend aufgefasst werden. Da hat mich wohl eher der Zorn der freien Rede gepackt anstatt mich an die an meinem derzeitigen Wohnort vorhandene britische Debattenkultur zu halten :-). Nichtsdestoweniger zeigen die Faelle nun mal ins Heer (allein schon aus statistischen Gruenden), aber durch meine bisherige Beobachtung gibt es nun einmal eine groessere Affinitaet in diese Richtung. Ich hatte bereits an anderer Stelle angemerkt, dass wir uns in der Bw schon auf reichlich „Traditionsstoff“ abstuetzen koennen. Das von mir vorgebrachte Beispiel mit der Gruendung der Deutschen Marine in der Paulskirche 1848 dient auch dazu, oder auch die Heeresreformen durch Scharnhorst. Es muss m.E. keine durchgehende Zeitlinie in Traditionen geben, Brueche sollten erlaubt sein. Das man ggf. aus familiaeren Gruenden an die Grossvaetergeneration denkt, ist ein voellig anderes Themenfeld. Denken wir von Bw-Seite her, koennen wir imho darauf aber verzichten.
@Harry
„…Selbst wenn die FDGO das Sammeln und Ausstellen von Andenken u.ä. an die Wehrmacht zulässt, stellt sich dennoch die Frage, warum dies in einer Dienststelle des Bundes geschehen sollte…“
1. Die Frage ist falsch gestellt. Menschen haben nun einmal unterschiedliche Vorstellungen darüber wie sie ihren Gemeinschaftsraum ausgestalten wollen. Solange sie nicht gegen bestehende Regeln verstoßen müssen sie sich nicht rechtfertigen. In einer Demokratie muss man sich nicht rechtfertigen warum man etwas macht wenn man Recht und Gesetz beachtet.
2. Wenn die Bundeswehrführung keine Wehrmachtsgegenstände ausgestellt haben möchte muss sie das befehlen. Bislang haben sich aber alle Inspekteure an solchen Ausstellungsstücken nicht gestört. Der GI und die Inspektuere haben doch hunderte solcher Gemeinschaftsräume gesehen. Warum haben sie es damals nicht abstellen lassen, als sie dies gesehen haben? Und hat die Ministerin nicht selbst auch viele Wehrmachtsexponate gesehen? Zum Beispiel an den Offizierschulen?
@harry
Beispiel:
Ich hänge in meinem Dienstzimmer ein Plakat des Panzermuseums Munster auf, auf dem ein Panther abgebildet ist. Warum soll ich jetzt dieses Plakat abhängen? Ich finde dieses Plakat „schön“. Ich finde, dass der Panther ein ästhetischer, hervorragender Panzer war. Die Prinzipien des Panthers, als Reaktion auf den T-34 (angemessene Feuerkraft, Beweglichkeit, nicht zu schwere Panzerung) standen auch beim Leopard 1 und 2 Pate. Dieses schöne Plakat erfreut mich und es motiviert mich, weiter aus Schei**e Gold zu machen. Wenn die Bw deshalb auf mich verzichten will, dann wird sie es mich wissen lassen ;-).
AUAUAU.
Nachdem die hier im Blog ja schon über die Entscheidung an der UniBwH/HSU das Helmut-Schmidt Bild auf einer der studentischen Wohnebenen abhängen zu lassen gespottet wurde (bzw. der Kopf geschüttelt wurde) hat sich das Rauschen im (digitalen) Blätterwald diesbezüglich ja seit gestern spürbar erhöht.
Jetzt versetzt die BILD dem Vorgang in einem Artikel den (pressetechnischen) Todesstoß! –> Überschrift „ALTKANZLER IN WEHRMACHTSUNIFORM – Foto von Helmut Schmidt entfernt“.
Zitate „Die Aufarbeitung des Bundeswehrskandals wird immer absurder!“
Die UniBwH hatte ausweislich dieses Artikel angewiesen das Bild Schmidt durch eine „unmissverständlichere“ Form zu ersetzen.
Darauf hin fragte die BILD „Was denn an dem Foto „missverständlich“ sei, wollte BILD wissen.“
AUAUAUAU…
Und jetzt wird es „lustig“. Das BMVg lässt die UniBwH/HSU wohl im Regen stehen.
Ausweislich der BILD habe der GI NICHT angewiesen alle Wehrmachts-Bilder abzuhängen (das sei nicht „sachgerecht“), sondern lediglich einen Sachstand festzustellen.
Und – Achtung ich zünde – „Das Zeigen von Gegenständen oder Fotos aus der Wehrmachtszeit ist laut Traditionserlass erlaubt. Sie müssen geschichtlich nur richtig eingeordnet werden.“
Ich war ja anfangs angesichts der Illoyalität der studOffz/OA ggü. ihrem Vorgesetzte etwas ambivalent (obwohl ich die Reaktion mit dem „pseudo-YouTube-GEMA-Bild“ im Ergebnisse klasse fand), aber jetzt muss ich mir ehrlich die Frage stellen, ob die studOffz/OA nicht mir ihrer Aktion das bewirkt haben, was die Generalität in den letzten Tagen versäumt hat: zu einer Versachlichung der Debatte beizutragen!
@cosmo
Was motiviert junge Soldaten?
@Koffer
Es spricht prinzipiell gegen einen Vorgesetzten, wenn seine Untergebenen ihm nicht Vertrauen.
Was sagt Adenauers Ehrenerklärung den aus:
Nicht mal viel, wenn diese sich nur auf Soldaten bezog zu deren Kodex Ritterlichkeit, Respekt und ethisches Verhalten gegenüber Feind und Zivilisten beinhaltet.
@M-G.
Ich würde definitiv nicht wollen, Teil einer Tradition zu werden, in der Verbrechen als gut und richtig erachtet werden.
@Zivi a.d. | 12. Mai 2017 – 11:42
Natürlich ist es geboten, sich mit der Rolle von Zentrumspolitikern im Zuge der Ermächtigungsgesetze, während der Herrschaftszeit der Nationalsozialisten und im frühen bis mittleren Nachkriegsdeutschland kritisch auseinander zu setzen.
Es in der Art und Weise zu tun wie Sie, ist aber zu wenig reflektiert und über weite Strecken sind Ihre Ausführungen und Ableitungen schlicht falsch. Insbesondere Ihre Einlassungen zu Konrad Adenauer sind zu wenig dicht an dessen Biographie und jüngster historischer Forschung.
Ihnen sei die jüngst ausgestrahlte Fernsehbiographie der ARD über ihn empfohlen: http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/adenauer-stunden-der-entscheidung/interview/index~_recom-0.html
Koffer | 12. Mai 2017 – 11:50
„Nicht jedes Dienstvergehen ist „meldepflichtig“.“
Da kennen sie sich bestimmt besser aus als ich. Allerdings verweise ich nochmals auf den o.a. Auszug aus BT Drucksache 16/1266. Die Antwort ist bis auf das auszulegende Merkmal „Betätigen“ recht eindeutig diesbezüglich.
Darüber hinaus wäre ein unterbliebene Meldung eines meldepflichtigen „minderschweren“ Dienstvergehens (denn unabhängig davon, was wie sich OLt A. danach entwickelt haben mag, das Dienstvergehen ansich wiegt objektiv betrachtet nichts besonders schwer) ansich wiederum auch kein besonders schwerwiegendes Vergehen.
Ob es ein besonders schweres Vergehen nach der subjektiven Wertung von irgendjemandem darstellt ist hier doch irrelevant. Wenn die Arbeit des A einen Verstoß i.S.d ZDv 10/13 gegen § 8 SG darstellt, hätte dieser gemeldet werden müssen. Unterlässt der Disziplinarvorgesetzte wissentlich und willentlich (aus welchen Beweggründen auch immer) diese Meldung, handelt er pflichtwidrig. Erwächst diesem pflichtwidrigen Verhalten wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge – § 89a StGB dürfte unter § 2 Nr. 3 Var. 1 WStG subsumierbar sein – ist der Tatbestand (m.E.) erfüllt.
Ob es fahrlässig war, A nach seiner zu Tage getretenen Gesinnung weiterhin Umgang mit Waffen und Munition zu gestatten, welcher ihn erst im konkreten Fall befähigt hat, Vorbereitungshandlungen i.S.d. § 89a StGB zu unternehmen, bedarf der Auslegung.
Grundsätzlich richtet sich die Fahrlässigkeit im Strafrecht nach den Kriterien:
– Vorhersehbarkeit (hier besteht das Problem)
– Vermeidbarkeit (unproblematisch)
– subjektive Sorgfaltspflichtverletzung (indiziert aufgrund unterlassener Meldung)
Eine „Verdeckungsabsicht“ (halte ich auch für abwegig) ist dabei gar nicht erforderlich. Es reicht bereits, wenn die pflichtwidrige Handlung in der aufrichtigen Hoffnung begangen wird, dass die Folge nicht eintritt (die Folge wird eben nicht billigend in Kauf genommen). Umgekehrt indiziert dies dann das Vorliegen der o.a. Kriterien.
Erinnert sei an das Gutachten des ZMSBw:
Vergleichen Sie diese vernichtende Bewertung mit den Sachverhalten aus z.B. BT Drucksache 17/14670 – möglicherweise kommen Sie zu einem anderen Ergebnis betreffs der Schwere des Verstoßes.
@ klabautermann | 12. Mai 2017 – 11:20
…..Kämpfer zielt auf nichts anderes als auf die Militarisierung der Gesellschaft und deren Mobilisierung gegen „Überfremdung“…..
Ich habe ja wohl die letzten 1 1/2 Dekaden auf der anderen Seite des Globus verschlafen, aber davon haette ich doch etwas mitbekommen.
Hoeren Sie das (nicht vorhandene) Gras wachsen oder brauchen Sie Verschwoerungstheorien zum Wohlbefinden?
Mein Großvater war Landwirt eines kleinen Bauernhofs und wurde 1939 zur Wehrmacht eingezogen, den Hof musste der ältere Teil der Familie bewirtschaften. Dänemark – Frankreich – Russland – Unzählige Tage im erfolgreichen Angriff und verlustreichen Rückzug – unzählige Tage im Schützengraben und in der Stellung – Bauchschuss – Knapp Überlebt – Obergefreiter.
Angehöriger der Wehrmacht – Im Krieg für politische Ziele – Benutzt für politische Ziele – Selbst Schuld ????
Knapp 70 Jahre später bin ich, sein Enkel als Berufssoldat wieder in AFG, ein scheissdrecks Buckel 451 Meter hoch. Fast jeden Tag Beschuss, Kopf runter – Laufgraben – Zurückschießen – Aal fertig machen- zurückschiessen- Ruhe- Durch den Dreck und Schlamm zum Unterstand – warten auf den nächsten Beschuss – Stellung halten – Epa fressen und auf die Ablöse warten. Warum ich hier bin fragen wir uns hier schon lange – Völlig für die Katz das Ganze – Im Camp streiten sie sich anscheinend über die geringe Menge an Kelloggs Sorten – Was für ein Luxus.
Wir denken hier auf diesem Dreckhaufen oft an die Familie, aufgrund der Situation zwangsläufig an unsere Opas – so muss es ihnen auch ergangen sein – Jetzt verstehen wir wie es damals für sie war und zollen ihnen Respekt und Achtung. An die Oderflut denken wir eigentlich nicht.
3 Monate später komme ich heim – In D diskutiert man ob der Luftangriff von Oberst Klein ein Kriegsverbrechen sei. Respekt in der Bevölkerung erwarte ich schon gar nicht mehr. Die Uniform zieh ich schon seit Jahren aus, bevor ich die Kaserne verlasse. Die Blicke der Leute sind einfach abfällig. Nachfragen tut eigentlich auch keiner – Zivilversager und selbst schuld sagen sie.
Was bleibt ist der Respekt und eine tiefe Verbundenheit gegenüber meinem Opa und seinen Kameraden, ja den Angehörigen der Wehrmacht, größer als jeh zuvor –
Angehöriger der Bundeswehr – Im Krieg für politische Ziele – Benutzt für politische Ziele – Selbst Schuld ???
EIN VOLK DAS SEINE SOLDATEN NICHT EHRT – IST NICHTS WERT
@Zimdarsen
Ein Offizier des WB hatte vor einigen Jahren seinen Soldaten das Tragen eines T-Shirts mit Chruchills Worten Blut, Schweiß und Tränen verboten.
@Nils Z.
Ich halte es für ethisch falsch. vor den Rechtsextremisten zu fliehen indem man ihnen jedwedes Stück geistiges Terrain das Sie beanspruchen überlässt.
Auf Grund der historischen Fakten kann man sicherlich den Standpunkt vertreten, dass die Wehrmacht als Organisation (!) nicht traditionsfähig ist. Aber man kann es auch übertreiben, indem man wieder in das nächste Extrem schlittert, was ja irgendwie typisch deutsch und typisch Bundeswehr ist.
Wenn man sich die Posse um das Schmidt-Bild ansieht und der Sprecher der Uni schließlich die Studenten der Uni belehrt, sie hätten es zu unterlassen eine Traditionslinie zur Wehrmacht ziehen, dann hat die Bundeswehr zu Recht ein Nachwuchsproblem.
Harry | 12. Mai 2017 – 13:22
1++
Jetzt werden auch die Restbestände von „Kameraden singt“ von 1991 eingestampft. Das Liederbuch soll überarbeitet werden.
Hoffentlich hat da jemand bedacht, dass konsequenter Weise auch viele LPs und CDs eingestampft werden müssen:
Zu den ersten LPs mit dem Westerwaldlied gehörten 1962 und 1964 die Aufnahmen des Heeresmusikkorps der Bundeswehr!
mietsch | 12. Mai 2017 – 10:14
Frodo | 12. Mai 2017 – 11:10
Zimdarsen | 12. Mai 2017 – 11:14
Auch damit haben Sie Recht. Nur zu, ich bin gespannt, wie Sie die Deutungshoheit da gegen die Wahrnehmung der (uninformierten) Öffentlichkeit wieder zurückerlangen. Wenn Sie meinen, dass dieser Kampf für die altdeutsche Schrift geführt werden muss, dann will ich Sie nicht aufhalten.
Bei Schwarz-Rot-Gold machen Sie sich mal keine Sorgen. Die Fußballnation steht an der Seite der Bundeswehr, die Flagge wird auf längere Sicht also nicht vom Ärmel runter müssen… Bei den Rechten ist Schwarz-Weiß-Rot sowieso beliebter.
MikeMolto | 12. Mai 2017 – 11:19
Wenn Ihnen „pc“ nicht liegt und Sie „völkisch“ für ein den Diskurs bereicherndes Wort halten, gehören Sie zu den Personen, für die Christian Ehring vom NDR kürzlich eine passende Reaktion formuliert hat. Sie sind natürlich nicht persönlich gemeint. Vielleicht verstehen Sie aber, was Herr Ehring Ihnen damit sagen will.
In der Vorschrift „Traditionspflege im Heer“ (gebilligt durch Kdo Heer) heißt es zur Wehrmacht:
„…Merke:
• „Die Wehrmacht war als Organisation des Dritten Reiches in ihrer Spitze, mit Truppenteilen und mit Soldaten in Verbrechen des Nationalsozialismus verstrickt. Als Institution kann sie deshalb keine Tradition begründen.“
• Andererseits ist die Wehrmacht die Armee unserer Väter und Großväter. Es wäre
Geschichtsklitterei, eine ganze Generation pauschal mit den Verbrechern einer Epoche zu
belasten. Angesichts der Tragik der Kriegsgenerationen ist jedes undifferenzierte Urteil
unangemessen. Wer in der Wehrmacht gedient hat, darf nicht schon deswegen verunglimpft oder ins Abseits gestellt werden.
• Militärische Leistungen von Truppenteilen, Dienststellen und einzelnen Soldaten der Wehrmacht können in der militärgeschichtlichen und taktischen Weiterbildung verwendet werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, muss dabei der allgemeine historische Kontext dargestellt werden, in dem die entsprechende Leistung vollbracht wurde…“
Eigentlich ist dem nichts hizuzufügen.
@ all
Leider erst jetzt glaub ich ein grundlegendes Problem erkannt zu haben: Nicht wenigen Herrschaften, die hier mitdiskutieren ohne „einen Draht zum Heer haben“ – ich nenne nur mal exemplarisch den Klabautermannn und den Zivi a.d. – könnte es an Basiswissen fehlen. Das meine ich nicht despektierlich!!! Aber wer den „Wegweiser für die Traditionspflege im Heer“, Fü H I 1 – Az 35-31-01 vom 1. Dezember 1999, nicht kennt, beurteilt zumindest die „formaljuristische Lage“ im Heer u.U. falsch. Und stellt Forderungen auf, die seitens der Institution InspH schon lange erfüllt sind.
Ich hätte gerne verlinkt, finde aber außerhalb des Mitgliederbereichs des Bundeswehrverbandes keine offen Quellen. Außer dieser (wenn nicht erlaubt, bitte entfernen):
https://web.archive.org/web/20060217021329/http://www.muendener-pioniere-kurhessenkaserne.de/traditionspflege.htm
Ich denke, die Kenntnis dieser Weisung (gem. Nr. 210 der Vorbemerkungen ist der Wegweiser Grundlage für Traditionsbildung und Traditionspflege im Heer) ist notwendig, damit eine gemeinsame Diskussionsgrundlage geschaffen wird.
Hans Schommer
Es gibt offenbar Gerüchte, dass auch das Eiserne Kreuz als Hoheitszeichen der Bundeswehr abgelöst werden solle. Kann das jemand bestätigen/dementieren?
Laut heute.de hat die Ministerin nun auch das Liederbuch „Kameraden singt!“ eingezogen. So heißt es dort:
Ggf. sollte man die Ministerin mal richtig beraten, denn z.B. das „Panzerlied“ war in den 1980er und 90er Jahren mindestens zweimal Gegenstand derselben Untersuchung, einmal davon sogar vor dem Truppendienstgericht Süd, II. Kammer (Mai 1983). Im Ergebnis wurden zusammenfassend einige Strophen beanstandet, die daraufhin entfernt bzw. umgedichtet wurden, so dass das Lied nichts mehr mit der Originalfassung von 1935 zu tun hatte und deswegen als unbedenklich galt. (Quelle: Lange, Werner: Sonderheft „Das Panzerlied. Die Kontroverse um ein deutsches Soldatenlied“, Freundeskreis Offz d. PzTr)
Sind wir also doch bei einer „Hexenjagd“ angekommen…
@all
Hm. Das geht ja gut ab hier.
Wg. Liederbuch: Laut SpOn war die Überarbeitung des Liederbuchs schon im Januar in Auftrag gegeben worden.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/verteidigungsministerium-stoppt-bundeswehr-liederbuch-a-1147482.html
Aber natürlich wird jetzt alles unter dem Aspekt Hexenjagd gesehen… Ich wäre dankbar, wenn bei Kommentierungen auch die Fakten im Blick blieben.
@Hans Schommer
Richtlinien zur Traditionspflege im Heer, die aber Verschlusssache sind? Kommt das nur mir komisch vor?
T.Wiegold | 12. Mai 2017 – 19:21:
„Richtlinien zur Traditionspflege im Heer, die aber Verschlusssache sind? Kommt das nur mir komisch vor?“
Nein, heißt jetzt D1-2650/0-1350 Bereichsanweisung und ist offen eingestuft. Anfang 2000 wurde die Richtlinie auch als Heftchen rausgegeben und verteilt. Bis ins Einsatzland Bosnien – wenn ich mich recht erinnere. Ob das damals VS-NFD war, erinner ich nicht mehr.
Hans Schommer
Ich bin nun gespannt, ob auch noch eine Begründung für Maßnahmen wie Liederbuch-Verbote erfolgt. Ohne einen nachgewiesenen Kausalzusammenhang zwischen „Schwarzbraun ist die Haselnuss“ und den mutmaßlichen Straftaten der beiden Verdächtigen würde eine zurechnungsfähige Führung ja nicht zu solchen Maßnahmen greifen.
[Vorherige Kommentare bzw. Anmerkungen lesen hilft: Lt. SpOn, inzwischen vom BMVg bestätigt, wurde die Anweisung zur Überarbeitung des Liederbuchs bereits im Januar gegeben. Ein Verbot gibt es nicht. Hat sich damit erledigt, Ihr Kommentar, oder? T.W.]
@Hans Schommer: Ihr Wegweiser der Traditionspflege im Heer stützt sich noch auf die allgemeine Wehrpflicht als Heerestradition!!! Staatsbürger in Uniform und Wehrpflicht lässt sich nicht trennen. Die Abschaffung der Wehrpflicht war deshalb ein Schlag gegen die innere Führung.
Falls auch das Eiserne Kreuz abgeschafft werden soll(dies wäre das Ende der BW als Armee und die Umgestaltung in einen THW mit Armeetarnanstrich) so begründet der Wegweiser noch nachvollziehbar das Eiserne Kreuz:
„das Eiserne Kreuz als Sinnbild für an sittliche Werte gebundene treue Pflichterfüllung und Tapferkeit“
Ehe hier erneut wirre Spekulationen ins Kraut schießen: Ja, ich habe den diensthabenden Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung gefragt, ob es Überlegungen gebe, das Eiserne Kreuz als Hoheitszeichen abzuschaffen, wie hier einige behaupten. Und nein, sagt er, davon sei im Ministerium nichts bekannt.
Können wir diesen Teil damit als erledigt betrachten?
@TW
Danke – das rettete meinen Feierabend; )
Was ist eigentlich die offizielle Handlungsanweisung, wenn z.B. die baltischen Verbündeten (die ja aus historischen Gründen ein recht positives Wehrmachtsbild haben) sich im Kameradenkreis positiv über die Wehrmacht äußern?
Erbleichen, aufschreien, sich die Ohren zuhalten und „mimimimimimi“ schreien bis der Kamerad fertig ist und danach Absolution suchen und versichern, nichts mitbekommen zu haben?
Oder die Verbündeten in schnarrendem Befehlston darüber aufklären daß die Wehrmacht faschistisch war und sie sich doch bitte kampflos der roten Armee hätten ergeben sollen?
„Oh du schöner Westerwald“ und „Schwarzbraun ist die Haselnuss“ hat das nationalsozialistische Gedankengut schon im Titel.
Ne, also da bin ich jetzt raus. Ich bin zwar ebenfalls der Meinung, dass die Wehrmacht nicht traditionsfähig ist, aber da bin ich jetzt endgültig raus aus dem Laden.
Im Bezug auf das Schmidt-Bild meinte der Sprecher der Uni, ich zitiere:
„Nur, weil unsere Studenten selbst Uniform tragen, berechtigt sie das nicht dazu, eine Traditionslinie zur Wehrmacht herzustellen“. Quelle mopo online
Aus einem Bild des Bundeskanzlers a.d. wird eine Traditionslinie zur Wehrmacht gemacht..
@ T.W.
Die Nachricht von SpOn war mit nicht bekannt und aus der Meldung von heute.de wurde nicht klar, dass die Überarbeitung vom Januar datiert – ziehe „Hexenjagd“ deswegen offiziell zurück.
@all
Zum Thema Helmut-Schmidt-Bild gibt es einen neuen Eintrag.
@Hans Schommer
Mit der Aktualisierung der Tradition hat die BW wohl Probleme, gibt es seit 1945 irgendwetwas neues im Bereich Soödatenlieder, Militärmusik etc. bei uns?
Ich gestehe ja jedem das Recht zu Schwarzbraun ist die Haselnuss zu singen, solange ich es nicht hören muss.
@ Nils Z. | 12. Mai 2017 – 17:00
“ Wenn Ihnen „pc“ nicht liegt und Sie „völkisch“ für ein den Diskurs bereicherndes Wort halten, gehören Sie zu den Personen, für die Christian Ehring vom NDR kürzlich eine passende Reaktion formuliert hat. Sie sind natürlich nicht….“
Was Herr Ehring sagt ist ihm freigestellt und interessiert mich nicht sehr.
Ich, fuer meinen Teil, habe durch Dienst(Arbeit), Studium und Leben in vier Kontinenten erarbeitet und erfahren, dass pc abhaengig ist von herrschenden Gruppen, intellektuellen Kreisen welche nie oder selten Verantwortung fuer ihre Ergebnisse uebernehmen mussten (echte Verantwortung, nicht nur politishes oder intellectuelles „academic gas“) und haeufig ‚Kuschelbeduerfnis.‘
‚Voelkisch“ ist zwar in Deutschland negativ belegt, andere Kulturen, zb auch in Skandinavien, benutzen es, andere benutzen dafuer ’nation‘ oder ’national‘ (tribal) und meinen das Gleiche.
Im Uebrigen, ein Teil meiner Familie liegt auf dem juedischen Friedhof in Berlin-Charlottenburg und mein Grossvater und Grossonkel waren deutsche Soldaten in WWI.
ThoDan | 12. Mai 2017 – 20:25:
„@Hans Schommer
Mit der Aktualisierung der Tradition hat die BW wohl Probleme, gibt es seit 1945 irgendwetwas neues im Bereich Soödatenlieder, Militärmusik etc. bei uns? …“
Also die Liederbücher der Bundeswehr sind die der Bundeswehr. Ich habe vier oder fünf aufeinanderfolgende Ausgaben, die immer wieder überarbeitet wurden.
Hans Schommer
@Das Meer | 12. Mai 2017 – 13:42
„Koennte tatsaechlich als durch mich pauschalisierend aufgefasst werden.“
Dann Schwamm drüber! Ich bin in der aktuellen Lage auch etwas „emotionalisiert“ ;)
„Da hat mich wohl eher der Zorn der freien Rede gepackt“
Vorsicht!!!
Das ist zwar ein wunderschöner Spruch (und kommt zudem noch aus dem Umfeld der preußischen Reformer). Der Autor allerdings ist in den letzten Jahren in politischen „Verruf“ gekommen.
Wenn man also an das 19. Jhdt die gleichen 100% schwarz-weiß moralischen Maßstäbe anlegen möchte, wie derzeit an alle Soldaten der Wehrmacht, dann sollten Sie dieses Zitat vielleicht nicht mehr nutzen.
;)
Sorry, aber da konnte ich nicht widerstehen. Ich hoffe (ehrlich) Sie nehmen mir diese Spitze jetzt nicht übel :)
„Nichtsdestoweniger zeigen die Faelle nun mal ins Heer (allein schon aus statistischen Gruenden), aber durch meine bisherige Beobachtung gibt es nun einmal eine groessere Affinitaet in diese Richtung.“
Kommt darauf an, in welche Richtung Sie hier diese Affinität sehen.
Wenn Sie von einer eher konservativen, kampfesausgerichteten Traditionspflegen und (anteiliger) Berücksichtigung der zwölf dunklen Jahre sprechen, dann stimme ich Ihnen zu.
Das ist resultierte m.E.n. nach zwingend (und auch berechtigt) aus dem für Landstreitkräfte notwendigen „mind set“.
Aber da können wir sicherlich unterschiedliche Auffassungen haben.
Wenn Sie hier allerdings eine politische Positionierung und möglicherweise FDGO-feindliche Ausrichtung sehen, dann müsste ich Ihnen DEUTLICH widersprechen.
„Das von mir vorgebrachte Beispiel mit der Gruendung der Deutschen Marine in der Paulskirche 1848 dient auch dazu“
Da wäre ich vorsichtig. Auch in der politische Ausrichtung der Paulskirche lassen sich deutliche (und aus heutiger Sicht nicht mehr zu rechtfertigende) nationalistische und intolerante Handlungsströme feststellen.
Nicht, dass ich hierfür nicht offen wäre, aber auch da müssten Sie differenziert urteilen.
Und wenn Sie für 1848 differenziert urteilen wollen, dann stelle ich mir die Frage, warum wir das nicht auch für die zwölf dunklen Jahre können?!
@ThoDan | 12. Mai 2017 – 14:33
„Es spricht prinzipiell gegen einen Vorgesetzten, wenn seine Untergebenen ihm nicht Vertrauen.“
Als „Faustregel“ mag das gelten. Aber häufig spricht es eben auch gegen den Untergebenen. Erst recht, wenn der Vorgesetzte in der „Peer-Gruppe“ respektiert und angesehen ist und die geäußerte Kritik eher außerhalb des üblichen liegt und Dinge kritisiert, die nicht nur üblich sind, sondern vielmehr (bis zu einem gewissen Grade natürlich) sogar „schulmäßig“ gefordert werden…
„Was sagt Adenauers Ehrenerklärung den aus:“
Ich möchte jetzt nicht in die Detailsdiskussion eintreten (das Argument kam ja auch nicht von mir), aber Sie (und viele andere hier) machen m.E.n. den Fehler aus dem hier und heute absolut zu argumentieren.
Selbst wenn die Ehrenerklärung Adenauer aus heutiger Sicht so einzuordnen wäre, dann steht sie dennoch im Raum. Die Bundesrepublik hat sich als objektiv ihrer bedient um eine ganze Generation zurück in den Dienst für Deutschland zu bringen.
Dieser Ruf wird gehört. Dieser Dienst wurde in den 50er, 60er und 70er treu und tapfer erbracht. Dann kann man jetzt nicht im Nachhinein einfach so tun, als hätte man damals nicht ein „Versprechen“ abgegeben…
„Nicht mal viel, wenn diese sich nur auf Soldaten bezog zu deren Kodex Ritterlichkeit, Respekt und ethisches Verhalten gegenüber Feind und Zivilisten beinhaltet.“
Auch hier sehe ich übrigens kein Problem, denn da Angehörige der Wehrmacht sowieso nur im Rahmen einer Abwägung der Einzelpersönlichkeit traditionswürdig sind, kann man genau diese Dinge ja prüfen (und hat man übrigens auch bisher!).
@Shepard | 12. Mai 2017 – 14:54
Ich weiß nicht, warum Sie es so kompliziert machen und warum Sie immer wieder Strafrecht und Disziplinarrecht vermischen.
1. Nicht jedes Dienstvergehen ist „meldepflichtig“ (ganz im Gegenteil!).
2. Durch wen und an wen was konkret zu melden ist, ist darüber hinaus äußerst unterschiedlich.
3. Wir beide wissen nicht was, wann, an wen gemeldet wurde und warum es so und nicht anders erfolgte.
Ich habe allerdings vertrauen in den durchschnittlichen Disziplinarvorgesetzten (erst Recht wenn wir auf die Ebene AC SKA und RB/WDA mit Befähigung zum Richteramt kommen) und gehe daher davon aus, dass es entweder gar kein schuldhaftes Verhalten auf dieser Ebene vorliegt bzw. lediglich eine fehlerhafte Ermessensentscheidung.
Selbst wenn auf dieser Ebene (oder auf der Ebene der Zwischenvorgesetzten) aber tatsächlich schuldhaft eine Meldung unterblieb, dann bewerte ich das vor dem Hintergrund der heute bekannten Entwicklung zwar als äußerst ärgerlich, angesichts des ursprünglich aber eher nachrangigen Dienstergehens als keinen „Skandal“…
„Eine „Verdeckungsabsicht“ (halte ich auch für abwegig)…“
Danke ;)
„…ist dabei gar nicht erforderlich. Es reicht bereits, wenn die pflichtwidrige Handlung in der aufrichtigen Hoffnung begangen wird, dass die Folge nicht eintritt (die Folge wird eben nicht billigend in Kauf genommen).“
Auch das halte ich für abwegig! Angesichts der hier und an anderer Stelle zitierten Auszüge aus dem Aktenvermerk über das Absehen von einer Disziplinarmaßnahme gingen die Vorgesetzten offensichtlich fest davon aus (bzw. haben es so bewertet), dass nun eben gerade keine schwerwiegende „Problematik“ vorlag.
Ich empfehle also (erneut) weniger Spekulation, weniger „dunkle“ Theorien, mehr Sachlichkeit und Vertreten in unseren Rechtsstaat (zu dem übrigens auch ein AC SKA und sein WDA/RB gehören!).
@pete | 12. Mai 2017 – 18:32
„In der Vorschrift „Traditionspflege im Heer“ (gebilligt durch Kdo Heer) heißt es zur Wehrmacht: […]
• „Die Wehrmacht war als Organisation des Dritten Reiches in ihrer Spitze, mit Truppenteilen und mit Soldaten in Verbrechen des Nationalsozialismus verstrickt. Als Institution kann sie deshalb keine Tradition begründen.“
• Andererseits ist die Wehrmacht die Armee unserer Väter und Großväter. Es wäre
Geschichtsklitterei, eine ganze Generation pauschal mit den Verbrechern einer Epoche zu
belasten. Angesichts der Tragik der Kriegsgenerationen ist jedes undifferenzierte Urteil
unangemessen. Wer in der Wehrmacht gedient hat, darf nicht schon deswegen verunglimpft oder ins Abseits gestellt werden.“
Danke! Guter Auszug aus der geltenden Vorschriftenlage.
Meines Erachtens nach ist diese übrigens auch ausreichend differenziert um unverändert fortgelten zu können.
@Hans Schommer
Gibt es dort modernere Lieder, welche die seit der Gründung der BW verfasst bzw. komponiert wurden?
@ThoDan | 12. Mai 2017 – 21:31
Ja….Am Arsch der Welt…. von den Bläck Föös ;-)
(Wurde meist dann gesungen, wenn man sich im Einsatz mal wieder verarscht vorkam.)
@0815 | 12. Mai 2017 – 21:46
„@ThoDan | 12. Mai 2017 – 21:31
Ja….Am Arsch der Welt…. von den Bläck Föös ;-)
(Wurde meist dann gesungen, wenn man sich im Einsatz mal wieder verarscht vorkam.)“
Sie haben „Auf Gute Freunde“ und mehrere Songs von Helene Fischer vergessen ;-)
@Koffer
Ich meinte die Masse von Untergebenen, nicht einzelne Untergebene.
Wenn Schulmäßig der Mensch in der BW beim Leutnant anfängt und alles darunter nur anonyme Verfügungsmasse ist, ….
Ich argumentiere nicht aus dem hier und jetzt, sondern aus mkn der Basiskomponenten von Ehre.
Diese beinhaltet aber leider nur Konzepte wie Kameradschaft, Loyalität zum Herren/Gemeinschaft Pflicht zum Schutz derselben aber leider kein Schutzgebot gegen Fremde Zivilisten,ehrenhafte Gegner die aus dem Kampf durch Verwundung oder Gefangenschaft nicht mehr am Kampf teilnehmen können
Damit ist Ehre erstmal auch nur eine neutrale Tugend deren ethische Bedeutung erst durch weitere Komponenten definiert werden.
@Wa-Ge
Damit kann ich endgültig die Klagen übers Nicht Singen Wollens nicht mehr nachvollziehen.
Koffer | 12. Mai 2017 – 21:28
„Ich weiß nicht, warum Sie es so kompliziert machen und warum Sie immer wieder Strafrecht und Disziplinarrecht vermischen.“
Weil es ein WStG gibt mit dem Abschnitt „Straftaten gegen die Pflichten der Vorgesetzten“ und die Pflichten sich u.a. aus der WDO bestimmen. Ich habe meine Argumente belegt und die Schlussfolgerungen sachlich vorgetragen – wenn diese mangelhaft sind, bitte ich die Fehler zu benennen.
„Nicht jedes Dienstvergehen ist „meldepflichtig“ (ganz im Gegenteil!)“
„Durch wen und an wen was konkret zu melden ist, ist darüber hinaus äußerst unterschiedlich.“
Haben sie die Textauszüge der genannten Quellen gelesen?
„Wir beide wissen nicht was, wann, an wen gemeldet wurde und warum es so und nicht anders erfolgte.“
Wir wissen, dass es nicht gemeldet wurde.
„Selbst wenn auf dieser Ebene (oder auf der Ebene der Zwischenvorgesetzten) aber tatsächlich schuldhaft eine Meldung unterblieb, dann bewerte ich das vor dem Hintergrund der heute bekannten Entwicklung zwar als äußerst ärgerlich, angesichts des ursprünglich aber eher nachrangigen Dienstergehens als keinen „Skandal“…“
„Schuldhaft“ meint Vorsatz oder Fahrlässigkeit laut Kommentar SG. Rechtsfolgen werden an Tatbestände geknüpft. Wie Sie das finden ist der Rechtsordnung ziemlich egal.
„Es reicht bereits, wenn die pflichtwidrige Handlung in der aufrichtigen Hoffnung begangen wird, dass die Folge nicht eintritt (die Folge wird eben nicht billigend in Kauf genommen).“
Ich wollte die Besonderheit der bewussten Fahrlässigkeit hervorheben. Natürlich hätte es „pflichtwidriges Unterlassen“ und nicht „pflichtwidrige Handlung“ heißen müssen.
„Auch das halte ich für abwegig!“
Die Rechtswissenschaft hält diese Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz nicht für abwegig.
„Angesichts der hier und an anderer Stelle zitierten Auszüge aus dem Aktenvermerk über das Absehen von einer Disziplinarmaßnahme gingen die Vorgesetzten offensichtlich fest davon aus (bzw. haben es so bewertet), dass nun eben gerade keine schwerwiegende „Problematik“ vorlag.“
Ich habe das nie bewertet sondern nur dargestellt, warum diese Frage wichtig ist. Allerdings nicht das was Sie daraus gemacht haben, sondern die Frage, ob eine fahrlässig herbeigeführte schwerwiegende Folge aufgrund des Gutachtens angenommen werden könnte (eingetreten ist sie ja, fraglich bleibt ob sie auch zurechenbar im Sinne der Fahrlässigkeit ist). Sie haben offensichtlich nicht den Zusammenhang zwischen Dienstvergehen des A durch Verfassen der Arbeit (§§ 8, 23 SG), Unterlassen der Meldung (§ 33 WDO, ZDv 10/13) und schwerwiegender Folge (§§ 41, 2 WStG) erkannt.
Oder meine Ausführungen sind sachlich fehlerhaft. Gut möglich.
„Ich empfehle also (erneut) weniger Spekulation, weniger „dunkle“ Theorien, mehr Sachlichkeit und Vertreten in unseren Rechtsstaat (zu dem übrigens auch ein AC SKA und sein WDA/RB gehören!).“
Jede meiner Aussagen ist auf den Sachverhalt und Schlussfolgerungen auf entsprechende Vorschriften gestützt. Nennen sie mir ein Beispiel, das unsachliche Ausführungen belegt. Rechtliche Überlegungen sind zulässig, insbesondere ohne Personenbezug.
Irgendwer muss den Finger in die Wunde legen ehe alles wieder verkrustet. Ich bin auch Patriot.
Hier meine Kommentare:
http://augengeradeaus.net/2017/05/traditionserlass-wird-vor-der-wahl-ueberarbeitet-und-spd-geht-auf-konfrontationskurs/comment-page-3/#comment-268401
Bei b) habe ich einen Fehler gemacht. Es muss heißen „Die Arbeit des A verstößt nicht gegen § 8 SG“.
http://augengeradeaus.net/2017/05/traditionserlass-wird-vor-der-wahl-ueberarbeitet-und-spd-geht-auf-konfrontationskurs/comment-page-3/#comment-268434
http://augengeradeaus.net/2017/05/traditionserlass-wird-vor-der-wahl-ueberarbeitet-und-spd-geht-auf-konfrontationskurs/#comment-268480
Zum Verhältnis zwischen Disziplinarrecht und Wehrstrafrecht ist die Gesetzesbegründung zum Entwurf des WStG (habe gerade nur die Urfassung) von 1956 lesenswert: BT Drucksache 2/3040
@ThoDan | 12. Mai 2017 – 23:13
„Ich meinte die Masse von Untergebenen, nicht einzelne Untergebene.
Wenn Schulmäßig der Mensch in der BW beim Leutnant anfängt und alles darunter nur anonyme Verfügungsmasse ist, ….“
Na, bei welchem Vorgesetzten ist das denn heutzutage noch so? Ich habe ja einigen minderbrillante Vorgesetzte in meiner Dienstzeit erlebt (allerdings glücklicherweise viel mehr gute und sehr gute!), aber das habe ich noch nicht erlebt.
Von daher über wen und was reden wir hier konkret?!
„Damit ist Ehre erstmal auch nur eine neutrale Tugend deren ethische Bedeutung erst durch weitere Komponenten definiert werden.“
Jepp, aber auch das wird bei den Betrachtungen der Traditionswürdigkeit von Sdt von vor 1955 schon seit Jahren (Jahrzehnten) berücksichtigt.
Wo ist jetzt das Problem?
@Koffer
Abstrakt über denjenigen, dem der Poster nicht ins Gefecht folgen wollte.
Das war nämlich exakt der erhobene Vorwurf.
Wobei jemand zu folgen wohl eine Sache ist aber jemand zu folgen und dabei andere zu führen noch eine ganz andere Sache sein dürfte.
Das Problem dabei ist, das dies nicht kommuniziert wurde bzw. nicht nach außen wird
Das nächste Gerücht kursiert: angeblich soll die Panzertruppe ihre Barettfarbe (schwarz) wegen historischer Vorbelastung verlieren.
Die Gerüchte, in denen sich auch viel, viel Frust auf „die Politik“, „die in Berlin“, und „das Gutmenschentum“ widerspiegelt, zeigen, dass die HEXENJAGD längst von beiden Seiten geführt wird.
@ThoDan | 13. Mai 2017 – 12:31
„Abstrakt über denjenigen, dem der Poster nicht ins Gefecht folgen wollte.
Das war nämlich exakt der erhobene Vorwurf.“
Ja und er konnte dies durch nichts als seiner Behauptung belegen. Und in Kenntnis des Kameraden über den hier gerade so schlecht auf der Basis eines einzelnen, unsachlichen Kommentars geredet wird, würde ich Ihnen persönlich raten hier nicht einer üblen Nachrede aufzusitzen, sondern sich vielleicht eher an Fakten zu orientieren.
@Koffer
Ich postete nicht über ihren ungenannten Kameraden, sondern prinzipiell über „abstrakte“ Vorgesetzte.
Ich möchte noch einmal Helmut Schmidt zitieren. Wieder einmal aus der „Zeit“.
Dort hat er am 19.Dezember 1997 folgenden Artikel geschrieben:
„Helmut Schmidt über die Bundeswehr: Selbsterforschung ist unerläßlich“
Ich empfehle diesen Artikel der Ministerin und der gesamten Generalität/Admiralität zur Lektüre. Der Artikel ist 20 Jahre alt ist aber hochaktuell.
Einige Auszüge daraus:
1. „…Bei der anstehenden Untersuchung wird sowohl eine Reihe einzelner Fälle und das jeweilige Verhalten der Vorgesetzten bis hinauf zur Hardthöhe zu prüfen sein als auch die Frage, ob die jetzt erkennbare Häufung von unerfreulichen, zum Teil unappetitlichen, zum Teil strafbaren Handlungen nicht eine allgemeine Gefährdung signalisiert. Es wird im letzteren Falle zu prüfen sein, ob der Verteidigungsminister sich darüber im klaren war und ob die Wehrbeauftragte als Hilfsorgan des Parlamentes in ihrer alljährlichen Berichterstattung die Gefährdung erkannt und benannt hat. Und falls nicht: warum nicht? Und falls doch: Warum hat bisher das Parlament nicht eingegriffen?…“
2. „…Bei manchen Kommentatoren tritt die Versuchung hinzu, wegen ihrer generellen Ablehnung von Armee- und Dienstpflicht jeden Bundeswehrskandal zu pauschalisierender Verunglimpfung der Armee zu nutzen. Wer sich dazu verleiten läßt, der ruft trotzige Reaktion herbei…“
3. „Gewiß hat die Bundeswehr Mängel, Unzulänglichkeiten und Probleme. Weithin sind es jedoch Mängel, Unzulänglichkeiten und Probleme der Gesellschaft, der sie entstammt.“ Dieser Satz steht im Weißbuch 1970 zur Lage der Bundeswehr. Er ist auch heute richtig. Natürlich aber zieht jede Armee der Welt auch Konservative, Reaktionäre, Nationalisten und Extremisten an, wie es sie fast in jeder Gesellschaft gibt; natürlich sind Rechte eher zum Wehrdienst geneigt als zum zivilen Ersatzdienst. Jedoch sitzen Rechtsextreme keineswegs allein der Bundeswehr im Nacken. Sie sitzen vielmehr der von zunehmender Arbeitslosigkeit bedrängten und von wachsender Politikerverdrossenheit enttäuschten Gesamtgesellschaft im Nacken.
4. „..Nicht die Truppe ist die Quelle unserer heutigen Fehlentwicklungen, die Streitkräfte sind wesentlich von außen infiziert. Diese Ansteckung ist gefährlich…“
5. „…Die Gesinnung der Soldaten und ihrer Offiziere und Unteroffiziere kann man nicht von oben durch Befehle, Erlasse und Dienstvorschriften regulieren. Man kann Fehlentwicklungen auch nicht unterbinden durch Denunziation und Schnüffelei zwecks anschließender Maßregelung. Sondern man braucht Vorbilder – nicht des Heldentums, sondern des Verantwortungsbewußtseins und der Zivilcourage. Zivilcourage ist in jeder notwendig auf Befehl und Gehorsam gegründeten Armee eine seltene Tugend. Deshalb müssen alle Vorgesetzten zum Dialog zwischen unten und oben ermutigt werden…“
Schade, dass Helmut Schmidt sich heute nicht mehr zu Wort melden kann und Kaliber wie er weit und breit im heutigen politischen aber auch publizistischen Bereich für mich zumindest nicht zu erkennen sind.
Ich weiß, das Liederbuch ist hier streng genommen off-topic, dennoch lässt sich eine Verbindung zum Thema Tradition herstellen. Da einigen die kritische Überprüfung des Liedes „Westerwald“ aufstößt, mal folgende Frage in den Raum gestellt.
Tradition soll ja eine wertgebundene Auswahl sein. Und nach Traditionserlass soll auch von Zeit zu Zeit überprüft werden, ob Tradiertes noch zeitgemäß ist. Am Beispiel des Liedes „Westerwald“ ist, glaube ich, gut nachzuvollziehen, was damit gemeint ist. Dort heißt es nämlich in der letzten Strophe:
„Ist das Tanzen dann vorbei,
Gibt’s gewöhnlich Keilerei,
Und den Bursch‘ den das nicht freut,
Ja man sagt er hat kein‘ Schneid!“
Liebe Mit-Foristen: für wen soll heute diese Strophe noch sinnstiftend sein? U-Bahn-Schläger? Hooligans?
@ThoDan | 13. Mai 2017 – 13:49
„Ich postete nicht über ihren ungenannten Kameraden, sondern prinzipiell über „abstrakte“ Vorgesetzte.“
Dann sollten Sie vielleicht nicht einem anderen Kommentartor beispringen, der sich explizit über einen konkreten Kameraden negativ geäußert hat und ihm Dinge unterstellt hat, die er nicht nur nicht belegt hat, sondern die auch an der Grenze zur üblen Nachrede stehen…
@JPG | 13. Mai 2017 – 14:28
1. Liedgut muss nicht sinnstiftend sein. Der Erlass (und der gesunde Menschenverstand) sind da eindeutig. Marsch- und Soldatenlieder unterliegen also nicht einer „positiv“-Begründung, sondern lediglich einem negativ-Katalog. Und die durch diese GI-Weisung vorgegebenen Kategorien erfüllt Westerwald.
2. Wenn wir alles wörtlich nehmen, was in Liedern geschrieben steht, dann sollten wir vielleicht gar nicht mehr singen?!
Langsam wird es gruselig :(
@JPG | 13. Mai 2017 – 14:28
NACHTRAG
Ich komme nicht über die Idee hinweg, Westerwald wörtlich nehmen zu wollen und daran die Maßstäbe von berufsethischer Tradition anlegen zu wollen.
Denken Sie mal bitte an üblichen den Refrain/Zwischenruf
–> „Schmeisst den Spieß vom Fahrrad!“
Wenn das ernst gemeint wäre, wäre es glaube ich die Aufforderung zu einer Wehrstraftat!
Aber in 60 Jahren Bundeswehr hat sich glaube ich wegen Westerwald noch niemand vor einem Gericht für die Aufforderung zum tätlichen Angriff gegen einen Vorgesetzten verantworten müssen… Na, klingelts?!