Der DBwV-Vorsitzende bekommt keinen Sold

Das Thema hatte hier im Bällebad schon mal ’ne Rolle gespielt, und es scheint weiterhin einige zu beschäftigen – jedenfalls bekomme ich  Mails mit der Frage: Wenn der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, trotz seiner gewerkschaftlichen Tätigkeit zusätzlich sein Gehalt als Polizeibeamter kassierte – wie sieht das denn beim Deutschen Bundeswehrverband (DBwV) aus? (Ironie am Rande: Das Foto oben zeigt Wendt bei einer Veranstaltung des Bundeswehrverbandes…)

Um diese etwas merkwürdige Debatte gleich zu klären, habe ich offiziell sowohl beim Verteidigungsministerium als auch beim DBwV nachgefragt. Die gleichlautende Antwort: Der DBwV-Vorsitzende ist unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge freigestellt. Also generell, nicht nur der derzeitige Vorsitzende Oberstleutnant André Wüstner.

(Das hatte auch ein Kommentator hier schon geschrieben, aber das scheint einige noch nicht überzeugt zu haben.)

Das Thema spielte auch in der Bundespressekonferenz am (heutigen) Montag eine Rolle; das Bundesinnenministerium verwies darauf, dass es bislang keinen Hinweis auf eine ähnliche Praxis im Bereich des Bundes gebe, vor allem aber: da seien wohl spezifische Landes-Regelungen im Beamtenrecht angewandt worden.

(Foto: Wendt bei der Kommandeurtagung des DBwV Mitte Februar 2017 – Foto DBwV)