Sicherheitslage in Afghanistan: Unsicher nur für Nicht-Afghanen?
In der aktuellen Debatte über die Abschiebung von Afghanen aus Deutschland in ihr Heimatland ist das eine interessante Rand-Beobachtung: Die Einschätzung der Sicherheitslage im Land, die die Bundeswehr und das Verteidigungsministerium regelmäßig dem Bundestag übermitteln, gilt offensichtlich nicht für die Afghanen selbst.
Jedenfalls scheint das Verteidigungsministerium kürzlich zu diesem Schluss gekommen zu sein, wie ein Vergleich der Karten zur Sicherheitslage in den wöchentlichen Unterrichtungen des Parlaments nahelegt. Die sahen vorher, bis Ende November diesen Jahres, so aus:
… und enthalten seit Anfang Dezember den kleinen Zusatz-Sticker (größer oben im Aufmacherfoto):
Mit anderen Worten: Was die deutschen Streitkräfte – in Zusammenarbeit mit der NATO-geführten Mission Resolute Support – als Bedrohung im Land registrieren, gilt offiziell nur für westliche Staatsangehörige, internationale und nationale Sicherheitskräfte sowie Angehörige der staatlichen Administration. Oder, genauer: gilt nicht für afghanische Zivilisten.
Die UN-Mission in Afghanistan sieht das ein wenig, nun, differenzierter, zum Beispiel in ihrem jüngsten Quartalsbericht. Auch den Angriff auf das deutsche Generalkonsulat in Masar-i-Scharif im November sieht die UN vor allem als Angriff auf Zivilisten.
Aber vielleicht ist das ja genau andersrum gemeint und soll sagen, dass auch die nach Bundeswehr/NATO-Einschätzung nicht ganz so gefährlichen Regionen für die internationalen Streitkräfte für die Afghanen selbst auch nicht so sicher sind?
“ … Oder, genauer: gilt nicht für afghanische Zivilisten. …“
Inzwischen sind Menschenansammlungen in Europa ebenso Ziel islamistisch – terroristischer Gewaltakte. Den Unterschied in der Gefährdungslage macht lediglich die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Terroranschlages zu werden. Wobei ich mir sicher bin, dass DEU da in der Statistik noch aufholen wird.
Es ist daher nur konsequent, wenn Ausländer abgeschoben werden, die keine individuelle Verfolgung in ihrem Herkunftsland nachweisen können. Bei einem terroristischen Anschlag getötet zu werden gehört heutzutage leider zum allgemeinen Daseinsrisiko. Einen Grund, eingereiste Afghanen hier unter welchem Vorwand auch immer aufzunehmen, gibt die Sicherheitslage in AFG sicher nicht her. Ansonsten könnte „da ja jeder kommen“ – isso! Ausgenommen von dieser meiner These bleiben die Afghanen, die bei unseren SK gedient haben. Diesen und deren Angehörigen muss die Republik als neue oder vorübergehende Heimat offen stehen. Das gebieten allein schon die nationale Ehre und der Anstand. Und wer mit beidem nix anzufangen weiß: Vertrauen schaffen bei den „Hilfswilligen“ in zukünftigen Auslandseinsätzen.
Und ich bitte darum, meinen Kommentar mit dem Bemühen des Begreifens nüchtern und leidenschaftslos zu lesen. Nazi oder AfD-Keule bitte stecken lassen – träfen bei mir sicher nicht.
Hans Schommer
@Herr Schommer
Der Jahres Bericht der UN steht noch aus aber in den ersten drei Monaten des Jahres 2016 verzeichnetet die UN folgende Zahlen unter der Zivil Bevölkerung:
600 Tote
1343 Verletzte
ca. 80.000 auf der Flucht
Mal ganz ohne Emotionen wie von Ihnen gefordert betrachtet, sehe ich hier doch einen erheblichen Unterschied zu einem Land wie Deutschland in der EU.
Zu behaupten Deutschland würde hier aufholen ist wohl stark übertrieben.
Schaut man sich die Zahlen an muss man sich wirklich fragen wie ein Land mit solch einer Realität als sicher eingestuft werden kann.
1. Wir, der Westen haben den Krieg in AFG angefangen und damit auch die Pflicht diesen Krieg zu gewinnen, statt uns jetzt ums kämpfen zu drücken, aber schnell Flüchtlinge in ein unsicherer Land abzuschieben, nur weil Frau Merkel Angst hat, sonst die Wahlen zu verlieren.
2. Das Risiko im Westen Opfer von Terror oder Krieg zu werden, ist viel geringer als in AFG und nicht mit AFG vergleichbar.
@Hans Schommer
Entweder haben Sie nie in AFG „gedient“ oder falls doch, haben Sie weder vom Land, noch den Menschen etwas mitgenommen und v.a. von den dort anzutreffenden „Daseinsrisiken“ etwas erlebt.
In meinen Augen ist Ihr Kommentar nur zynisch und ohne jede Empathie.
Aus dem ostelbischen Kaminzimmer lassen sich die „Daseinsrisiken“ Anderer gut und bequem qualifizieren. Dass Sie die Entscheidung des BMI unterstuetzen, ist Ihr gutes Recht- aber bedarf es dazu diese Art von Kommentar?
AfD-Keule hin oder her- Sie bedienen deren Geschaeft.
@closius
Man kann sich aber auch eingestehen, dass dieser Krieg nicht zu gewinnen ist und es irgendwann sein lassen, unsinnig weiter Geld, Zeit und Menschenleben in dieses aussichtlose Unterfangen hinein zu pumpen.
Worauf begründen sie ihre „Pflicht zu gewinnen“???
Dieser Denkweise folgend, dass immer der gewinnen muss, welcher angefangen hat, würden heute noch unzählige Kriege (allein Deutschland ist da ja ein gutes Beispiel) seit Jahrhunderten laufen.
Dass dieses schrittweise Herauswinden statt dem offenen Eingestehen einer Niederlage politisch nicht gewollt und daher zu leeren Worthülsen ala „zur Verantwortung weiter stehen, bei der gezeigten positiven Entwicklung weiter unterstützen, usw.“ und ähnlichen Eiertänzen führt, steht auf einem anderen Blatt.
Und PS: nach offizieller Begründung haben „wir, der Westen“ ja gar nicht angefangen –> 11.09.2001
Das Bundesverfasssungsgericht hat heute vorerst die Abschiebung eines Afghanen nach AFG gestoppt. So daß jetzt das höchste deutsche Gericht die Abschiebungen prüfen wird.
Und was die Karten angeht, die hier Herr Wiegold eingestellt hat, so denke ich, daß die Einschränkung der Gefährdung nur von westlichen Personen oder EInrichtungen schnell in die Karten aufgenommen worden ist, weil sonst die alten Karten von den Gerichten hätten genutzt werden können, um Abschiebungen zu verbieten.
Aktuell betreibt das Bundesamt die Ablehnung von Flüchtlingen aus AFG, welche zur schiitischen MInderheit gehören, welche dieses Jahr schon mindestens dreimal Opfer von Anschlägen waren. So daß die Verfahren weder objektiv, noch rechtsstaatlich sind bezüglich der Afghanen, leider auch bei gewissen Verwaltungsgerichten.
@Herr Schommer: Mit wievielen Flüchtlingen aus Afghanistan haben Sie denn in der letzten Zeit gesprochen über deren Sicherheitslage oder Verfolgungsgründe?
Eric Hagen | 14. Dezember 2016 – 20:01 und closius | 14. Dezember 2016 – 20:09:
Ich habe keinen Tag meiner Dienstzeit in AFG verschwenden müssen. Und ich bedauere alle Kameraden, die dazu befohlen waren oder sind.
Mein von Ihnen, Herr Hagen, kritisierter Kommentar ist ohne jede Empathie – das werde ich auch weiter so halten. Die Daseinsrisiken qualifiziere ich aus meinem ostelbischen Bürgermeisterzimmer – und stehe mit meiner Einschätzung nicht alleine. Und ich bediene kein Parteiengeschäft – das machen die schon selber.
Herr Closius, ich habe mit keinem einzigen Afghanen gesprochen. Aber ich vertraue auf den Rechtsstaat, dem ich 38 Jahre als Soldat gedient habe. Auch bei der Abschiebepraxis.
Hans Schommer
Generelle Überlegung:
Ab wann ist das Risiko aus humanitären Erwägungen zu groß für eine Abschiebung nach Afghanistan?
An welchen Risiken soll man sich orientieren ?
Basierend auf den UN Zahlen sind für 2016 circa 3400 tote Zivilisten durch kriegerische Gewalt in Afghanistan zu erwarten.
Tote im Straßenverkehr gab es in Afghanistan im Jahre 2013 mehr, nämlich ca. 4730.
https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_countries_by_traffic-related_death_rate
Ab wann ist die Rückkehr unzumutbar ? Eine schwierige ethische Entscheidung, noch dazu kommt, dass insbesondere durch das mangelhafte Gesundheitssystem in Afghanistan auch in völlig ruhigen Provinzen die durchschnittliche Lebenserwartung circa 15-20 Jahre geringer als in Deutschland sein dürfte.
Eigentlich nimmt man bei jeder Abschiebung in ein 3. Welt Land in Kauf, dass der Abgeschobene allein bedingt durch das schlechtere Gesundheitssystem im Heimatland statistisch betrachtet ein höheres Risiko zu sterben, b.z.w. eine geringere Lebenserwartung als bei Verbleib in Deutschland hat. Aber eine generelle Anerkennung „bessere Gesundheitsversorgung“ als Immigrationsgrund für Milliarden Menschen ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich.
Herr Schommer,
Sie verkennen dabei, dass die Abschiebung nach AFG von der Politik so gewollt ist und nicht durch die Judikative gestützt wird. Politisch Gewolltes und geltendes Recht sind eben zwei Paar Stiefel.
Halten sich jetzt eigentlich mögliche IEDs auch an den Sticker und lösen nur bei „westlicher“ Annäherung aus?
Hohenstaufen | 14. Dezember 2016 – 21:06:
“ … Aber eine generelle Anerkennung „bessere Gesundheitsversorgung“ [und höherer Lebensstandard – Ergänzung Schommer] als Immigrationsgrund für Milliarden Menschen ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich.“
Das ist die grausame Wahrheit. Und der müssen wir uns stellen – so bitter das ist.
Hans Schommer
@wuehlmaus
Und was impliziert der Eid des Soldaten in dieser Angelegenheit nun? – –
Nur, dass ich das auch als Soldat richtig verstehe, wie ich meine Pflichten in diesem Kontext aufzufassen habe.
@T. Wiegold
Westliche Staatsangehörige, inkl. Angehörige entsprechender Streitkräfte, stellen nun einmal ein erklärtes Ziel diverser militanter Akteure im Lande dar und sind naturgemäß auch als solches leichter erkennbar als Einheimische. Ihr Risiko ist daher deutlich höher als das von Einheimischen der jeweils örtlich ansässigen ethnischen Gruppen. Die Darstellung der Bundeswehr bzgl. Bedrohung und Risiko und insbesondere die Differenzierung zwischen westlichen StA und Einheimischen ist fachlich absolut sauber.
Das deutsche Asylrecht soll im Übrigen nicht vor Unsicherheit schützen, sondern vor politischer Verfolgung. Die Auswanderung v.a. junger Männer zu fördern die auch einen positiven Beitrag für ihre Heimat leisten könnten indem sie in Armee oder Polizei dienen, ist zudem sicherheitspolitisch absolut kontraproduktiv.
Es gibt zweifelsohne schönere Plätze zum Leben als Afghanistan, auch wenn das Land tolle Landschaften hat.
Solange Fluchtgründe nicht ist systematischer staatlicher Verfolgung gründen, sondern in Aktivitäten von nichtstaatlichen regionalen Akteuren ihre Ursache haben, ist das eine innerafghanische Angelegenheit. Wer sich durch Umzug innerhalb von Afghanistan der Gefahr entziehen kann, hat keinen Grund, in Deutschland Asyl- oder Flüchtlingsstatus zu verlangen. Bin ja nicht oft einer Meinung mit dem Innenminister, aber hier hat er recht.
Wer aus sonstigen Beweggründen nach Deutschland einwandern möchte, kann sich ja gern um eine Greencard bzw. EU Blue Card gemäß Zuwanderungsgesetz bewerben. Korrekturen beim Rechtsrahmen für reguläre Einwanderung kann man ja diskutieren, die SPD begeistert sich ja für das kanadische Modell. Asyl- und Flüchtlingsrechte sind zu wichtig für wirklich triftige Fälle, als dass wird deren Akzeptanz durch Missbrauch verwässern sollten.
Zu diesem Thema sind einige recht üble Kommentare aufgelaufen, die hier nichts zu suchen haben (und jetzt weg sind). Und mir scheint es sinnvoll, in diesem Thread alle Kommentare auf moderiert zu setzen.
Ich sage es mal so, es ist doch erstaunlich, plötzlich es eine neue Einschätzung und eine neue Karte? Was mag da geschehen sein, wer mag da seine Meinung geändert haben und warum?
Bzgl. des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts ist auf folgendes hinzuweisen:
Das BVerfG hat nicht sämtliche Abschiebungen nach AFG gestoppt. Es hat eine einzelne Abschiebung bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt. Andere Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz hat es sogar abgewiesen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-094a.html
Grundsätzlich ist die Frage der Abschiebungen nach AFG natürlich ein Dilemma. Allerdings nur ein moralisches, kein rechtliches. Die Frage, ab wann ein Land sicher genug ist, um dorthin abzuschieben, wird jeder für sich unterschiedlich beantworten. Braucht man eine konkrete Bedrohungslage? Nach Aleppo wird meines Wissens niemand zur Zeit abgeschoben. Braucht man eine abstrakte Bedorhunglage? Und welche Ausformungen muss diese Abstraktheit aufweisen. Oder darf generell nicht in Länder abgeschoben werden, bei denen nicht mindestens die Riester-Rente eingeführt worden ist, weil ansonsten den Abgeschobenen keine menschenwürdige Möglichkeit der Altersvorsorge zur Verfügung steht?
@Hans Schommer | 14. Dezember 2016 – 19:05:
Nüchtern analysiert und sachlich auf den Punkt gebracht – volle Zustimmung!
Ich erinnere mich an meine Flüge über dem Balkan Ende der 90er. In den Briefings wurde regelmäßig die Sicherheitslage am Boden durch Intel dargestellt und bewertet. Gegen Ende der Einsätze damals waren die Folien ähnlich rot wie die oben im Beitrag, weil noch viele Kriminelle Schusswaffen hatten und sie auch nutzten. Mein amerikanischer Kamerad meinte dazu: “ Back home, this is what we see daily in cities such as the Bronx in NYC! …“
@Fux: Ich glaube heute noch, daß der Krieg in AFG ursprünglich zu gewinnen war, wenn man früher und mehr Truppen eingesetzt hätte, aber viele Kräfte wurden leider im Irak eingesetzt, am falschen Ort, im falschen Krieg, die man besser in AFG hätte einsetzen sollen.
Eine Niederlage bedeutet die Rückkehr der Taliban und das Risiko, daß dort Al Kaida und ISIS einen sicheren Rückzugraum haben und von dort soviele Anschläge durchführen, daß wir wieder intervenieren müssen.
Aber selbst angenommen sie hätten Recht, dann können wir nicht Flüchtlinge zwangsweise zurück schicken in einen verlorenen Krieg.
Was das juristische angeht, so ist im Asylrecht zu unterscheiden, ob jemand als Flüchtling anerkannt wird und auf Dauer bleiben darf oder ob jemand zwar nicht anerkannt wird, aber ihm im Falle der Abschiebung eine Gefahr für Leib und Leben droht und dann hat er das Recht auf Abschiebeschutz nach § 60 Abs. 5 – 7 Aufenthaltsgesetz. Aus diesem Grunde schieben wir normalerweise nicht in Kriegsgebiete ab. Aus demselben Grunde schieben wir nicht nach Syrien oder dem Irak ab. Die Bundesregierung muss sich deshalb vorwerfen lassen, sich nicht ans Gesetz zu halten und ich vermute, daß das Bundesverfasssungsgericht die Abschiebungen einschränken wird, wenn nicht sogar ganz verbieten wird.
Die Bedrohungslage auf den Karten trifft auch für manche afghanische Zivilisten zu: Angestellte der Regierung, sowie Polizisten sind ja klar in der Legende als Zielpersonen der Analyse eingeschlossen. Auch der UNAMA-Bericht zählt Polizisten als Zivilisten. Das steht natürlich sicher auch schon in den der Bundestags-Karte zu Grunde liegenden Papieren, aber gut, jetzt hat man es auch auf die Karte geschrieben.
Wenn Sie sich die Orte anschauen, wo es in der UNAMA Zählung zu CivCas kommt, sind die grünen Gegenden auf der Karte auch frei von Zwischenfällen in welchen es zu zivilen Opfern kommt.
Klar geht es auch noch differenzierter. Die Bedrohungslage ist ja auch eine andere wenn man schaut ob es sich um nationale oder ausländische Mitarbeiter von Hilfsorganisationen geht.
Es gibt auch eine UNAMA-Analyse zur Bewegungsfreiheit und Sicherheit von afghanischen Beamten, die differenziert nach acht Ministerien. Ganz klar am schlechtesten schaut es für Beamte des afghanischen Finanzministeriums aus, andere (Gesundheit, ländliche Entwicklung) kommen in den meisten Distrikten überall hin. Ganz klar, da sind auch Gebiete dabei, wo jetzt niemand aus irgendeinem afghanischen Ministerium hinkommt. Beispiel Nord-Zabul: Seit einiger Zeit prügeln sich zwei Talibanfraktionen, die Al-Qaida, Islamische Bewegung Usbekistan und der Islamische Staat (siehe letztes Update von A. Giustozzi & S. Mangal für Jane’s vom 13. Dez.). Nichtsdestotrotz geht auch in diesen Gebieten das Leben weiter, und afghanische Geschäftsleute verkaufen auch dort Nutella.
Ich war dieses Jahr in einigen Provinzen unterwegs (einschließlich Kandahar, Nangarhar, Paktya), und kann eine Bedrohungslage für exponierte Personengruppen in diesen Gegenden durchaus bestätigen.
In allen Städten aber ist es – abgesehen von den prononcierten Terroranschlägen – ruhiger und sicherer im Vergleich zu letztem Jahr geworden. Der von Ihnen angesprochene Bericht von UNAMA vermerkt ja auch einen signifikanten Rückgang (-22 bzw. -30%) bei zivilen Opfern in den klassischen Kategorien (IED, gezielte Ermordungen durch Taliban und andere Insurgenten). Das wird aber durch die zahlenmäßig bedeutenden Anschläge in den Städten wettgemacht, und damit bleiben die gesamten Opferzahlen auf dem Niveau des Vorjahres im Zeitraum Jan-Sep. sowie allgemein im Rahmen des Konfliktes. Den 2016 gezählten 2562 Toten in den ersten neune Monaten stehen schon die 2011 im selben Zeitraum erreichten 2508 Toten gegenüber. Dazwischen sind Schwankungen von 10% drinnen gewesen, aber keine wesentliche Veränderung.
Ich glaube deswegen, dass man bei der Betrachtung von Ursachen für Migration/Flucht aus Afghanistan die Sicherheitslage im Land nicht als den ursächlichen Faktor nehmen kann. In dem Motivationsbündel spielen auch starke Pull-Faktoren eine Rolle. Deswegen begrüße ich die methodisch richtige Anmerkung in der Legende auf der Karte.
PS: Entschuldigen Sie evtl. Schreibfehler, ich benutze keine deutsche Tatstur.
Kleiner Versuch, die Debatte auf den Kern zu reduzieren: Es geht nicht darum, ob und welche Personengruppe in welchem Teil von AFG gefährdet ist oder nicht. Die CDU versucht, an die AfD Abgewanderte zurückzuholen. Die „Abschiebe-Karte“ kommt ihr dabei zurecht. Die CDU versucht, über TdM/BMI Druck auf den Koalitionspartner aufzubauen. Der wiederum sieht sich in den für Abschiebungen zuständigen Bundesländern mit grünen Koalitionspartnern heftiger Kritik ausgesetzt. In NRW ist gerade die für Flüchtlinge zuständige grüne Landtagsabgeordnete von diesem Amt zurück getreten, weil der dortige SPD-Innenminister die „harte“ „Abschiebe-Karte“ spielt. Es geht also, erbärmlich genug, um deutsche Innenpolitik, nicht um AFG.
Wer mit den Grundbegriffen von Sicherheitsberufen vertraut ist und u.a. weiß, wie sich der Begriff „Risiko“ definiert, erkennt sofort, dass der erklärende Zusatz auf den Karten sich an fachfremde Laien richtet, die oft nicht verstehen, dass es für die Wahrscheinlichkeit, in einer solchen Lage das Ziel von Aktivitäten der Aufständischen zu werden, einen großen Unterschied macht, ob man in deren Zielprofil passt (wie westliche Ausländer, internationalen Militär etc.) oder nicht (wie normale Einheimische). Verschwörungstheorien nach der Art, dass hier eine „Abschiebekarte“ produziert worden wäre, mit der die im Übrigen rechtstaatlich nicht nur einwandfreien sondern sogar gebotenen Rückführungen begründet werden müssten, sind also Fehl am Platze.
Ganz aktuell hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass zumindest eine der geplanten Abschiebungen nach Afghanistan auszusetzen ist. Die Abschiebung war vor 30 Monaten angeordnet worden. Dazu das BVerfG:
„Dies könnte wegen der Fülle neuer Erkenntnismittel zu Afghanistan die verfassungsrechtlich erforderliche Aktualität der Tatsachengrundlage für eine Abschiebung in Frage stellen.“
Mit anderen Worten: Wenn es Mitte 2014 mal irgendwo in Afghanistan kurzzeitig sicher war (damals bestand noch das ISAF-Mandat), ist dies keine ausreichende Grundlage, um jemanden Ende 2016 nach Afghanistan abzuschieben, ohne sich den Fall erneut anzusehen. Dass der Beschwerdeführer damit bis zum Bundesverfassungsgericht gehen musste, zeigt dass bis dahin kein Verwaltungsgericht und keine Behörde diese Einsicht teilte. Und Deutschland will Afghanistan den Rechtsstaat erklären.
Also selbst der Direktor der Internationalen Organisation für Migration auessert in einem Interview der WELT, dass es in AFG Regionen gibt, wohin man durchaus rueckfuehren kann. Und dem Herrn kann ja wohl niemand vorwerfen wollen, er wuerde Menschen leichtfertig Lebensgefahr aussetzen, oder?
[Wie hier üblich und bekannt: Links zu deutschen Verlagswebseiten finden i.d.R. nicht statt. T.W.]
@Ex-BPol: Ihre Aufregung ist, nunja, selbstverschuldet. Ich hatte an keiner Stelle die Rechtstaatlichkeit von Rückführungen in Frage gestellt. Mir ging es darum darauf hinzuweisen, dass dieses Einzelelement – aus einer Vielzahl von Maßnahmen zur Steuerung der Flüchtlingsbewegung – von der CDU, besonders im Nachgang zum jüngsten Bundesparteitag, benutzt wird, um Rot-Grün in den Bundesländern unter Druck zu setzen. Das ist keine Verschwörungstheorie, sondern Parteipolitik. Die Bewertung dessen bleibt jedem selbst vorbehalten.
@Hans Schommer, ich bin ganz Ihrer Meinung.
Ich bedaure außerordentlich, dass ein großer Teil dieser Weltbevölkerung nicht in einem friedlichem Land, mit dem entsprechendem Wohlstand leben kann, und ich weiß auch, dass wir an manchem nicht unschuldig sind, aber wir können nicht diese ganzen Menschen zu uns holen. Es ist somit auch ungerecht, den einen es zu gewähren und den anderen nicht.
Und wie wir auch schon festgestellt haben, ist es einfach so, dass manche Ecken dieser Welt einfach noch nicht „reif sind“. Und da braucht man gar nicht weit gucken, Serbien und Kosovo kriegens heute noch nicht hin. Man spricht als Mittler mit denen und die sehen es auch ein, dass es so nicht geht und wenn man dann sagt „gut dann gehen wir jetzt mal rüber und geben uns die Hand hauen sie das Messer auf den Tisch und haben Schaum vor dem Mund…
Ein Drittel der Rückgeführten waren Straftäter!, ich bin der Meinung wer hier eine Straftat begeht, sollte sofort innerhalb von 36h zurückgeführt werden, auch um ein Zeichen zu setzen.
Der Österreichische Außenminister hat vorgeschlagen Lager in oder an diesen Ländern zu errichten und zu unterhalten, auch um wirtschaftliche Anreize möglichst klein zu halten.
Heutige Zeitungsmeldung, ca. ein Drittel der 50 Afghanen die mit dem Flugzeug aus Stuttgart abgeschoben wurden, waren verurteilte Straftäter.
Soll man jetzt darüber auch noch diskutieren, ob man diese Klientel nach Afghanistan abschieben darf, abschieben sollte, oder ob die Abschiebung moralisch gerechtfertigt ist ?
Sicherlich muss man jeden Einzelfall anschauen, aber wenn jemand keinen anerkannten Flüchtlingsstatus hat, der Asylantrag abgelehnt worden ist, dann hat derjenige auch kein Recht auf Kosten des deutschen Staates hier zu leben.
Wir sollten bereit sein, anzuerkennen, dass in zahlreichen Ländern dieser Erde die Lebensrisiken doch deutlich höher sind als in der Mitte Europas. Wenn wir die Lebensbedingungen Deutschlands als Massstab anlegen, ob eventuell das Risiko für den Abgeschobenen sich damit erhöht, ja dann müssen wir darauf verzichten, jemanden abzuschieben. Im übrigen diskutieren hier sicherlich zahlreiche interessierte Menschen über das Leben in Afghanistan, die selbst noch keine einzige Nacht in einem afghanischen Dorf verbracht haben. Und ich meine damit nicht die Nacht im Feldlager… Nicht jeder, der schon einmal eine Wasserpfeife in der Hand hatte, wird damit schon zum Nahostexperten…
Es leben viele Millionen Afghanen in ihrem Land, sicher unter viel härteren Bedingungen als wir in der Mitte Europas. Aber es ist nicht einzusehen, dass die Wiederaufnahme des Lebens dort für die abgelehnten Asylbewerber eine wirklich „unbillige“ Härte bedeutet…
Es lohnt sich meist einen Blick in die Geschichte zu werfen, so auch in die von Afghanistan. Seit dem Einmarsch sowjetischer Truppen 1979 befindet sich Afghanistan faktisch im Kriegszustand, allerdings mit unterschiedlichen geographischen Schwerpunkten. Wie man auf YouTube begutachten kann, hat die russische Luftwaffe nicht weniger gebombt als die NATO Kräfte. Die nach dem russischen Abzug 1989 an die Macht gelangten Taliban haben auch kein friedliches Reich errichtet sondern stießen auf teilweise heftigen Widerstand. Wir erinnern uns an Ahmad Schah Massoud, in dessen Machtbereich damals viele Afghanen flohen.
Auch in den ersten zwölf Jahren des NATO Einsatzes hat sich nicht viel verändert.
Stellt sich also die Frage, warum plötzlich tausende junge, männliche Afghanen ihr Land aus Sicherheitsgründen in Richtung Deutschland verlassen wollen.
Zumindest während der Talibanzeit haben es Pakistan und Indien für die wohlhabenderen Afghanen auch getan.
Der Verdacht, dass hier finanzielle Verlockungen eine Rolle spielen scheint mir berechtigt zu sein.