Nach Klärung des Armenien-Streits mit der Türkei: Zeitplan für AWACS steht (Nachtrag: Merkel)
Nachdem mit einem, nun, sehr interessanten innenpolitischen Manöver in der vergangenen Woche der Streit zwischen der Türkei und Deutschland über die Armenien-Resolution des Bundestages ausgeräumt wurde (gut zusammengefasst beim Deutschlandfunk), steht nun auch der Zeitplan für die weitere Beteiligung deutscher Soldaten an Einsätzen im Kampf gegen die ISIS-Terrormilizen. Dass Bundestagsabgeordnete am 4. Oktober die Bundeswehreinheiten auf der türkischen Basis Incirlik besuchen wollen, hatte der SPD-Obmann Rainer Arnold bereits am Wochenende mitgeteilt. Der Einsatz von AWACS-Aufklärungsflugzeugen mit deutschen Besatzungsmitgliedern und ihre Stationierung in der Türkei soll im Oktober vom Parlament beschlossen werden.
Den Zeitplan listet die Bild am Sonntag auf:
Für den 12. Oktober ist ein Kabinettsbeschluss zum AWACS-Einsatz geplant, in der Sitzungswoche darauf (17.–21. Oktober) soll der Bundestag dem Mandat zustimmen.
Nach langen Debatten und anfänglichem Widerstand der Bundesregierung hatten sich die Staats- und Regierungschefs der NATO bei ihrem Gipfel in Warschau im Juli darauf verständigt, dass das Bündnis mit seinen Aufklärungsflugzeugen die Anti-ISIS-Koalition unterstützen soll. Die AWACS-Einheit mit ihrer Hauptbasis in Geilenkirchen bei Aachen nutzt ohnehin schon immer den türkischen Flugplatz Konya für ihre Einsätze in der Region; dort ist auch die vorgeschobene Stationierung für diese Mission vorgesehen. Da ein Drittel der AWACS-Besatzungen von der Bundeswehr gestellt wird, ist ein Mandat des Bundestages nötig – denn das geht ja über die normale Luftraumüberwachung im Bündnis hinaus.
Zu der Mission der NATO, die faktisch ein Eingreifen der Allianz in Syrien und im Irak bedeutet, passt auch weiterhin die Umfrage, wo eigentlich die Hauptbedrohungen und damit die wichtigsten Einsatzfelder der Allianz liegen – und diese Umfrage läuft weiter. Wer noch nicht abgestimmt hat und daran teilnehmen möchte: hier entlang.
Nachtrag: Die Aussagen von Bundeskanzlerin Angela Merkel beim G20-Gipfel in Hangzhou/China dazu – der entscheidende Satz: Ich kann die Lösung heute nicht verkünden.
Ich habe dann zwei bilaterale Gespräche geführt, eines mit dem australischen Premierminister und eines mit Präsident Erdoğan. Bei dem Gespräch mit Präsident Erdoğan ging es um drei Themen, zum einen um die Notwendigkeit, dass unsere Bundestagsabgeordneten die deutschen Soldaten in İncirlik besuchen können. Ich glaube, dass es in den nächsten Tagen die Möglichkeit geben wird, dass wir positive Nachrichten bezüglich dieser berechtigten Forderungen erhalten werden.
Zweitens haben wir uns über die Frage des Flüchtlingsabkommens und in diesem Zusammenhang über die Visaliberalisierung und die Erfüllung der notwendigen Kriterien unterhalten. Ich glaube, dass die Gespräche hierüber gerade auch mit der Kommission sehr intensiv geführt und auch fortgesetzt werden, auch unter Einschluss des Europarats. Das wird noch einige Zeit dauern, aber auch das erschien mir durchaus die Möglichkeit eines positiven Ausgangs zu haben, ohne dass wir das heute schon sagen könnten; das wird noch etliche Wochen dauern.
Dann haben wir uns natürlich über die katastrophale Situation in Syrien unterhalten. Der Präsident hat noch einmal dargelegt, was die militärischen Operationen der Türkei in Syrien bezwecken. Wir waren uns aber vor allen Dingen einig, dass der politische Prozess in Syrien wieder in Gang kommen muss, weil die Lage insbesondere in Aleppo nicht hinnehmbar ist und wir alle hoffen, dass es jetzt sehr schnell zu einem Waffenstillstand in Aleppo kommen kann, damit dort humanitäre Versorgung stattfinden kann.
Ich hätte Zeit für zwei Fragen.
Frage: Frau Bundeskanzlerin, Sie sagten, in den nächsten Tagen werde es da eine positive Botschaft geben. Heißt das im Umkehrschluss, dass die Irritationen, die es gab, noch nicht gänzlich ausgeräumt sind? Würden Sie sagen, dass das deutsch-türkische Verhältnis jetzt wirklich auf dem Weg zur Normalität ist, oder gibt es da noch Irritationen oder Verstimmungen?
BK’in Merkel: Ich habe jetzt darauf hingewiesen, dass es in den nächsten Tagen die Möglichkeit für positive Entwicklungen gibt. Ich glaube, das wird jetzt auf den entsprechenden Kanälen bearbeitet, auf denen solche Besuchsanträge auch laufen. Dann warten wir das einmal ab.
Frage: Gab es eine Kompromissbereitschaft des türkischen Präsidenten, zum Visaabkommen auch zu sagen „Das muss nicht Oktober sein, es kann auch später sein“? Gab es also auch in dieser Frage ein Entgegenkommen?
BK’in Merkel: Wir haben über die Zeiträume heute nicht ganz genau gesprochen, sondern wir waren uns einig, dass noch Arbeit zu leisten ist. Ich hatte jedenfalls den Eindruck, dass auch die türkische Seite durchaus ein Interesse daran hat, die noch ausstehenden Probleme zu lösen, aber ich kann die Lösung heute nicht verkünden.
(Archivbild Juni 2015: An E-3A Component member gives the pilot a thumbs up to let them know the NATO AWACS is clear to exit the forward operating base and enter the runway in Konya, Turkey – Photo by Tech. Sgt. Richard Longoria/NATO E-3A Component)
Klärung des Armenien-Streits …
sehr interessanten innenpolitischen Manöver in der vergangenen Woche der Streit zwischen der Türkei und Deutschland über die Armenien-Resolution des Bundestages ausgeräumt wurde …
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Wir haben in den letzten Tagen eine verlogene verwerfliche und staatspolitisch schädliche Vermischung von innenpolitisch motivierter politisch korrekter Moralisierung und außenpolitisch motivierter schmutzigster Realpolitik erlebt.
Der Bundestag macht die Gesetze. An diese Gesetze haben sich dann Gerichte zu halten. Es ist sehr wohl die Entscheidung des Parlaments zu definieren, was im deutschen Rechtsraum Völkermord ist und was nicht. Anschließend ist es Aufgabe der Gerichte, das vom Bundestag geschaffene Recht anzuwenden. Diesen demokratischen Grundsatz nun aus opportunistischen Gründen auf den Kopf zu stellen, ist infam. Neben dem Wortlaut von Gesetzen ist bei der Gesetzesauslegung der Wille des Bundestags als Gesetzgebungsorgan zu beachten. Dabei sind auch (nicht direkt rechtssetzende) Resolutionen des Bundestages als dessen Wille im Namen des Volkes zu beachten. Es würde den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllen, wenn nun ein Richter nach der Armenienresolution vor einem deutschen Gericht den Völkermord an den Armeniern gemäß türkischer Diktion als Verlaufen in der Wüste bezeichnen würde.
Der Bundestag als Vertretung des Volkes steht zudem sehr wohl über der Regierung. Wenn die Regierung als ausführendes Organ es dem Bundestag zu bunt treibt, kann der Bundestag die Kanzlerin entlassen. Die Kanzlerin kann jedoch nicht den Bundestag auflösen.
Wenn Säulen unserer Demokratie für geringwertige Besuchsrechte o.ä. infrage gestellt und unterhöhlt werden, wirft das ein ziemlich erbärmliches Licht auf unsere Demokratie.
Es würde der Presse als vierter Kraft im Staate gut zu Gesicht stehen, wenn sie nicht nur politisch vorgegebene Sprachregellungen nachplappern würde, sondern auch mal hinterfragt.
Äh, hallo? Nur „politisch vorgegebene Sprachregelungen nachplappern“?
Die Debatte über diesen Vorgang ist im Bällebad schon ausführlich geführt worden (mit Ihrer Beteiligung); warum Sie sich jetzt in dieser Art ereifern müssen, kann ich nicht so ganz nachvollziehen.
42 | 04. September 2016 – 11:41
Sehr gut…ganz genau. Im übrigen darf bezweifelt werden ob die Soldaten vor Ort sehr traurig sind, weil sie kein Politiker besucht hat. Seit wann interessieren sich Politiker im allgemeinen für die Bundeswehr?
@42: Zur Klarstellung, die Armenien-Resolution ist kein Gesetz, schon gar kein Strafgesetz! Weil diese Resolution kein Gesetz ist, bindet diese die Bundesregierung auch nicht. Daß die Überbetonung der fehlenden Bindung ein Kotau gegenüber der Türkei ist, haben genug Medien in Deutschland so gesehen und kritisiert! Die Kommentare z.B. bei Tagesschau.de zu diesem Kotau waren fast zu 100 % gegen die Regierung!
Für ihre Kritik an deutschen Medien sehe ich hier überhaupt keinen Grund!
Deutsche Richter werden mit der Armenien-Resolution nichts zu tun haben, weil diese kein Strafgesetz ist. Das leugnen vom Holocaust ist in Deutschland unter Strafe gestellt, aber nur für das leugnen von diesem Völkermord wird man bestraft in Deutschland. Den Archipel Gulag oder den Völkermord an den Armenien darf man weiterhin in Deutschland leugnen, ohne dafür bestraft werden zu können.
Konsequent wäre es, wenn man auch das leugnen des Völkermords an den Armeniern in Deutschland unter Strafe stellen würde(und auch vom Archipel Gulag), weil diese würde die Türkei mehr treffen und dann könnte die Regierung sich auch nicht mehr von einem solchen Strafgesetz distanzieren!
Bei allem nötigen Respekt, 42, ich glaube nicht dass TW hier für die “ Presse“ steht. Es zeichnet diesen, zumeist von Profis kommentierten Blog aus, dass hier sicherheitspolitische Fakten auf den Tisch des Hauses kommen die zumeist eben nicht“ alternativlosem“ Politsprech entnommen sind. Für Sprechblasen dieser Art bitte an die Politische Hauptverwaltung der aufgelösten NVA wenden.
Das von Ihnen angesprochene Geschmäckle kann man allerdings teilen, für die beschriebene außenpolitische Volte muss mehr dahinterstehen als ein nicht genehmigtes Programm für im Einsatz überflüssige Polit-Besucher.
Selbst eine Blamage weil man den AWACS Einsatz im NATO Bündnis gefährdet, halte ich persönlich für zu geringfügig um hier so zu agieren. Was ist denn für den Fall bekannt dass die Visafreiheit für die Türkei bei diesem schmutzigen Deal plötzlich mit verhandelt wurde?
@ wetzelsgruen
Hätte ich Herrn TW hier als Person kritisieren wollen, so hätte ich ihn schon konkret benannt. Mit der gewählten Art und Weise der Darstellung befindet sich der Blogbetreiber durch im Mainstream der deutschen Presselandschaft. Nur halte ich diese regierungstreue Hofberichterstattung der Mehrheit für kritikwürdig, da der Grundsachverhalt, wie auch von Ihnen angesprochen, nicht nur ein Geschmäckle hat, sondern zum Himmel stinkt.
Closius, empfehle Ihnen § 339 StGB zur Lektüre. Mit der eindeutigen Begriffsdefinition des Völkermords an den Armeniern als Völkermord könnte hier ein Fall des § 130 Absatz 1 Nr. 2 vorliegen, wenn nun von interessierter Seite den Vorgang böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet wird (in der Wüste verlaufen …).
Man kann natürlich darüber streiten, ob es klug durch den Bundestag war, durch die in der Resolution geschaffenen Begriffsdefinitionen dem Türken-Armenienkonflikt den Weg vor deutsche Strafgerichte geebnet zu haben. Die zivilrechtliche Dimension (Schadensersatz für Nachfahren bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit) könnte dann noch ein ganz anderes Fass werden.
In der Summe wird die Armenien-Resolution der Bundesrepublik Deutschland nicht nur Ärger mit der Türkei eingehandelt haben, sondern auch eine erhebliche Ressourcenbindung für Behörden und Gerichte.
Der Besuch von Politikern im Auslandseinsatz wird von den Soldaten im Allgemeinen als “ Gefechtsfeldtourismus “ bezeichnet und gilt nicht immer als willkommene Veranstaltung. Sie haben genug mit dem täglichen Dienst zu tun und da sind zusätzliche Briefings nicht gerade erwünscht.
@42
Interessant ist doch, wie dies TUR gerade mit DEU eskaliert hat – wir sind schließlich nicht das einzige Land, welches solch‘ eine Resolution verabschiedet hat (so z.B. die Schweiz und FRA, bei letzterem ist die Leugnung sogar strafbewehrt).
https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkermord_an_den_Armeniern#Bewertung_in_der_Geschichtswissenschaft
und folgende Abschnitte.
@all
Statement der Bundeskanzlerin oben nachgetragen.
@Thomas Melber
Interessant ist, wie sich die Kanzlerin mit Erdogan in China in Szene setzt. Und zwar wiederholt vor einer türkischen Fahne, obwohl es internationales Protokoll ist, dass man als Repräsentant eines Landes sich vor seine Fahne setzt. Da entsteht in der Tat der Eindruck, wir wären eine türkische Kolonie.
Dazu gibt es einen interessanten Artikel auf Welt Online mit Bildern.
Die Kanzlerin setzt sich nicht in Szene, sondern sie versucht zu retten was zu retten ist.
Wir sind auch keine türkische Kolonie, so wie wir auch kein Global Player sind. In Syrien hat jetzt Erodogan auch sein Handtuch in den Ring geworfen, was die Lage zusätzlich komplizieren wird. Die Besuchsfrage hätte ich anderst gelöst. Alles einpacken und die Truppe nach Hause geholt. Wir spielen da ja eh keine Geige.
Vielleicht wäre es zukünftig clever – insbesondere zur Entlastung der Truppe vom Gefechtsfeldtourismus – die Parlamentarierbesuche an eine Mitgliedschaft im Verteidigungsausschuss des Bundestages oder des Bundesrates zu koppeln. Eine dahingehende „Besuchsnotwendigkeit“ wäre dann auch in anderen politischen Systemen mit dem Hinweis auf ein „Kontrollgremium“ eher plausibel zu machen. Und die Truppe würde es sicher freuen.
Hans Schommer
Tja. Es sind in der Regel immer (!) Mitglieder des Verteidigungsausschusses, die die Truppe im Einsatz besuchen. Also ist diese Notwendigkeit schon längst erfüllt.
Aus 16 monatiger Einsatzerfahrung und ehemals Verantwortlicher des Lage bezogenen LVU AC HA gegenüber habe ich die „Regel“: Besuche von Mitgliedern VgAussch „immer“,- gänzlich anders erlebt.
Nach Vortragsende IMMER (=wöchentlich und über drei Jahre) intensive Diskussion der Besucherlage mit der Dauertendenz:
jeder Orts- Kreisvorsitzende, (Ober)Bürgermeister, örtliche BdI- oder Gewerkschaftsboss, Kirchenrepräsentant, MdB/MdL und Kreistagswichtigtuer entdeckte plötzlich pressegerecht das Herz für seine Soldaten, maßte sich an „Truppen-Luft“ schnuppern zu müssen.
Wünsche betroffener Tr einmal verschont zu bleiben, wurden stets abgeschmettert. Einziges Zugeständnis: Zwei „Potentaten“ wurden zeitlich halbwegs koordiniert, was Tr nur selten entlastete, da selbst dann der Interessenlage folgend auch zwei Besucherprogramme vorzubereiten waren.
Mitglieder des VgAussch waren auch dabei, manchmal. Und falls nicht, gab es noch Schwärme benachbarter oder vorgesetzter NATO-Kdr. TOLL
– Nicht umsonst ist die Besetzung des Joint Visitors Bureau eine kritische Personalentscheidung mit Schleudersitz-Funktion.
– Ausgefallene Besuche führten IMMER zu herzerfrischenden Jubelschreien.
– Aber vielleicht wurde inzwischen ja alles optimiert und Lw in Incirlik lechzt nach Besuchern!
T.Wiegold | 04. September 2016 – 21:11:
„Tja. Es sind in der Regel immer (!) …“
In der Regel immer – tja.
Hans Schommer
@Hans Schommer/Klaus-Peter Kaikowsky:
Vielleicht sehe ich das als Nicht-Angehöriger der Bundeswehr anders, aber für mich ist die Möglichkeit für Politiker/Volksvertreter, Besuche bei der Truppe zu machen, mit unserem politischen System gut vereinbar. Oder eher noch – absolut notwendig. Stichwort Kontrolle usw.
Wobei sich mir der Nutzen hinter Besuchen durch Kommunalpolitiker, wie in einem vorherigen Beitrag erwähnt wurde, nichtsdestotrotz nicht ergibt. Das ist dann doch eher etwas für höhere Chargen.
@Topic: Von einem Kotau kann nicht die Rede sein. Ein Tanzschritt auf dem diplomatischen Parkett. Ich bin gespannt, wie der Tanz weitergeht – bisher war es interessant.
@K-P.K.
Naja mit gleich 16 Monaten Gesamteinsatzerfahrung in Ihrer gesamten Dienstzeit sollten Sie vielleicht nicht so auf die Pauken schlagen.
Und vor allem in der Etappe Heeresamt!
Gefechtsfeldtourismus, so glauben die Damen und Herren Abgeordneten jedenfalls, ist eine Art Wahlkampf! Aber den gibt es nicht nur durch die Politiker, sondern auch durch die Generalität!
Weit gefehlt,, „It is a paine in the …“
Denn nicht die Soldaten stehen im Fokus, nein der Politiker / General begibt sich ja in die gefährliche Lage, die Soldaten zu besuchen. Und das Wichtigste ist dann die Pressemeldung.
@T.W.
Seit 1998 jedes Jahr im Einsatz, auch wenn Einsatz als Zähltage mit Medaille erst per Stichtag später beginnen, erlebte ich nur 1 x den Besuch eines Mitgliedes des VAusschuss, ansonsten von Patenstadt bis …, Motto: je attraktiver der Hafen, desto „wichtiger“ der Besuch.
Höhepunkt an Weihnachten, wo auch Familie da war, wurde die gesamte Besatzung für den Besuch eingebunden. Während des Gespräches erfuhr man dann, das war ein Vorschlag von „oben“, der MdB wurde gesagt, dann passt es der Besatzung am besten.
Nur, die Besatzung wusste davon nichts.
Grundsätzlich ja, aber Takt und Personenkreis und Einbindung der Einheit sollte besser werden.
@ Aufklärer19:
Hat KPK etwas anderes als Sie ausgeführt? Ist es schon so weit, dass die (Gesamt-) Einsatzdauer aussagt, wer mehr oder weniger recht oder Ahnung hat? Oder gar Voraussetzung dafür ist, sich zu bestimmten Dingen zu äußern? Für Ihre hochtrabenden „Erkenntnisse“ benötigt man an sich gar keinen Einsatz, da reicht dem Grunde nach schon ein x-beliebiger Besuch eines Generals/Ministers/Politikers in Kaserne y. Wenn man das mit den Begebenheiten im Einsatz poteniert, weiss man, zu welcher Hochstimmung solche Veranstaltungen bei den beteiligten Soldaten, oftmals gewissermaßen als „Komparsen“/“Kulisse“, führt.
Hauptsache, mal was gesagt, wa…
Guten Morgen,
daher weht der Wind also:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/incirlik-bundeswehr-investiert-millionen-in-tuerkei-stuetzpunkt-a-1110977.html
@Werner: Erst hat man sich für die Armenien-Resolution des BT entschuldigt bei der Türkei, da diese nicht rechtsverbindlich sei und dann wird schnell das Geld für den Ausbau von Incirlik freigegeben. Eine extrem kurzsichtige Politik, weil jederzeit wieder politische Probleme mit der Türkei auftreten könnten oder wieder Besuchsverbote verhängt werden könnten, vor allem wenn die Visa-Freiheit für die Türkei scheitert und diese dann den Flüchtlingsdeal aufkündigt..
Die Visa-Freiheit für die Türkei ist nicht populär in Deutschland und die politische Stimmung in Deutschland ist nicht regierungsfreundlich, wie die Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern gezeigt haben. Nicht auf die Türkei zu setzen, einen Contrakurs zu fahren und die Tornados zu verlegen, wäre sicherlich populärer und ehrlicher als dieser Kotau es ist und war.
Hmmm, vielleicht bin ich ja auf dem falschen Dampfer, aber wenn Incirlik eine NATO-Base ist, sind dann für die Infrastruktur dort zum einen die Türkei als Host Nation und zum anderen die NATO zuständig?
Es gibt doch bei der NATO einen entsprechenden Fonds für Infrastruktur (NSIP oder so ähnlich), was wird denn daraus bezahlt in Incirlik?
@Dipl.-Inf(anterist)
Ich erkenne in Incirlik keine NATO Base, ich sehe dort keine Symbole der NATO z.B. am Zugang, ich sehe dort türkische und amerikanische Symbole.
@@Dipl.-Inf(anterist)
AWACS nutzt nicht Incirlik soindern Konya.