Friedensgutachten 2016: Mehr robustes Peacekeeping

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Das diesjährige Friedensgutachten von fünf deutschen Friedensforschungsinstituten ist am (heutigen) Dienstag in Berlin vorgestellt worden. Ich konnte an der Pressekonferenz nicht teilnehmen, deshalb hier als Merkposten und zum Nachlesen

• die Pressemitteilung zur Vorstellung des Gutachtens

Aktuelle Entwicklungen und Empfehlungen, in denen mir eine Passage aufgefallen ist, die der Debatte gerade unter denen, die Auslandseinsätze der Bundeswehr ablehnen, deutlich zuwider laufen dürfte:

Damit sich Fälle wie Libyen („Regime Change“ ohne Plan für danach) und
Syrien (Lähmung der internationalen Gemeinschaft) nicht wiederholen, kann es erforderlich sein, das Verbot von Gewaltanwendung zwischen Staaten gemäß der UN-Charta durchzusetzen. Gleichzeitig ist es erforderlich, das sogenannte robuste Peacekeeping zu stärken, das auf der Basis von Kapitel VII der Charta die begrenzte Anwendung von Gewalt erlaubt und einen Beitrag dazu leisten kann Massenverbrechen zu verhindern. Deutschland sollte dazu einen bedeutend größeren Beitrag leisten

– finanziell, technologisch, aber vor allem in personeller Hinsicht. Selbstmandatierung einzelner Staaten, von „Koalitionen der Willigen“ oder durch Staatenbündnisse, widerspricht dem Völkerrecht. Ziel sollte es sein, solche Friedensmissionen unter UNO-Regie zukünftig unter das direkte Kommando der UNO zu stellen. Mittelfristig sollte die UNO dafür über eigene militärische Einheiten verfügen.

Folgerichtig wird eine Beteiligung Deutschlands an der Internationalen Anti-ISIS-Koalition ebenso abgelehnt wie Waffenlieferungen an die Peshmerga.

(Archivbild: Cérémonie d’Adieu aux deux officiers de la FPU du Bangladesh décédés suite à l’orage du dimanche 15 Mai 2016 à Bamako – MINUSMA/Harandane Dicko)