Bundeswehr schaut genauer in die Vorschrift: Erbsensuppe für Flensburger Weihnachtsmarkt gerettet

 

Übung United Endeavour 2014

Auf dem Flensburger Weihnachtsmarkt (und wohl auch bei anderen öffentlichen Veranstaltungen) darf die Bundeswehr auch künftig Erbsensuppe aus der Feldküche verkaufen. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) hat mal genauer in die Vorschriftenlage geschaut und festgestellt, dass solche traditionellen Auftritte der Truppe, einschließlich dieser Art Imbissbetrieb, im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr sehr wohl erlaubt sind. Damit dürfte sich die Stimmung in Flensburg wieder bessern, wo bislang ein Verbot der traditionsreichen Veranstaltung befürchtet wurde, wie die Stadt noch vergangene Woche mitgeteilt hatte:

Die Erbsensuppe der Bundeswehr, welche mittlerweile seit mehreren Jahrzehnten während des Flensburger Weihnachtsmarktes durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr verkauft wird, fand auch beim vergangenen Weihnachtsmarkt erneut große Zustimmung. (…)
Die Unterstützung durch die Bundeswehr hat Tradition. Seit dem Jahre 1985 erhielt die Stadt Flensburg nun insgesamt rund 338.400 Euro und konnte 297 Antragsteller bei der Durchführung sozialer Projekte unterstützen.
Dieser Tradition droht aktuell leider aufgrund der Bestrebungen des Bundesministeriums der Verteidigung das Ende.

Die Verpflegung der Truppenküche außerhalb von Bundeswehrliegenschaften soll eingestellt werden und das hätte Folgen für den alljährlichen Weihnachtsmarkt und die Beteiligung der Bundeswehr.
Die Aufgabe des Verkaufs der Erbsensuppe auf dem alljährlichen Weihnachtsmarkt hätte nicht nur erhebliche Auswirkungen auf soziale Institutionen und das bürgerschaftliche Engagement in unserer Stadt, denn das Engagement der Soldatinnen und Soldaten beim Weihnachtsmarkt ist ein herausragender Teil unseres Weihnachtsmarktes und wird in der Öffentlichkeit zu Recht so wahrgenommen. Dies fördert das Ansehen der Bundeswehr. Viele Flensburgerinnen und Flensburger, aber auch viele Besucher aus dem Flensburger Umland, nehmen bewusst die Möglichkeit wahr, sich etwas Gutes zu tun und gleichzeitig einen konkreten Beitrag für die Gesellschaft zu leisten.
Flensburg hofft also auf den Erhalt der Teilnahme der Bundeswehr am Weihnachtsmarkt und an der Fortführung der Tradition.

Das Verbot ist offensichtlich vom Tisch. Wie das zuständige Bundesamt auf Anfrage von Augen geradeaus! am (heutigen) Montag mitteilte, sehen die Regelungen zwar Verpflegungen der Truppenküche außerhalb von Bundeswehr-Liegenschaften nicht vor. In diesem Fall gelte aber die Vorschrift für Arbeiten auf militärischem wirtschaftlichem Gebiet im Ausbildungsinteresse der Truppe und im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit – und die erlaube sehr wohl, dass die Bundeswehr Mahlzeiten außerhalb ihrer Kasernen zubereite und auch verkaufe. Voraussetzung sei unter anderem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der örtlichen Industrie- und Handelskammer, die bestätige, dass es keine nachteiligen Auswirkungen zum Beispiel für die Gastronomie habe.

In Flensburg, sagt das Bundesamt, habe es bislang noch keinen Antrag für den nächsten Weihnachtsmarkt gegeben – die Meldungen über ein bevorstehendes Verbot wurden möglicherweise durch einen Hinweis des Verpflegungsamtes ausgelöst, dass Leistungen der Truppenküche auf dem Weihnachtsmarkt nicht vorgesehen seien. Aber wenn die Bundeswehr die Feldküche anwirft, ist das eben was anderes, als wenn das Verpflegungsamt die Truppenküche öffnet. An der Förde geht’s aber künftig noch einen Schritt weiter: Das zuständige Verpflegungsamt, sagt das BAIUDBw, sei angehalten, auch mit der Truppenküche zu unterstützen. Das klingt sehr nach Erbsensuppe auf dem Flensburger Weihnachtsmarkt auch in den nächsten Jahren.

(Fehler bzgl. der Vorschrift oben korrigiert)

(Archivbild Oktober 2014: Feldküche bei der Übung United Endeavour in Stetteten a.k.M – Bundeswehr/Martin Stollberg)