Krank in den Einsatz
Sonntags-Lesestoff der Kollegen von der Welt: Vor allem vor Auslandseinsätzen werden oft genug die Kriterien für die gesundheitliche Eignung einer Soldatin, eines Soldaten schlicht nicht beachtet – und so stecken auf einmal Leute in Uniform (und in einer Ausbildung oder auf einem Dienstposten), die dafür aus Gesundheitsgründen nicht geeignet sind. So steht es jedenfalls in dem ausführlich recherchierten Text (das Verteidigungsministerium hat, schreiben die Welt-Reporter, keine Stellungnahme abgeben wollen):
Ungesundes Muster*
Die Bundeswehr zeigt sich bei ihren gesundheitlichen Mindeststandards für Soldaten zunehmend großzügig. Ein Versuch, Mängel in der Tauglichkeit zu kaschieren und so Personalprobleme zu lösen?
(*Links zu deutschen Verlagswebseiten finden hier i.d.R. nicht statt. Diese Geschichte rechtfertigt eine Ausnahme.)
(Symbolbild: Deutsche Soldaten auf dem Flug in den Einsatz – Bundeswehr/Andrea Bienert)
@Koffer, Schnuckel ( Mörser- Ironman)
Alles verstanden? Eher nicht!
Was ist besser? Der Soldat mit Einschränkung, der seinen neuen Job bewältigen kann, oder der superfite, der nicht in der Lage ist Office oder SAP zu bedienen?
Ich habe oft genug gesehen, wie hilflos diese „Kämpfer“ vor ihrem PC sitzen!
Gilt auch für Sportsoldaten.
Redet ihr in Zeiten eines krassen Personalmangels tatsächlich darüber, wen man noch aussortieren könnte?
@Koffer
Warum waren dann G3 und ABC – Masken befreite Wehrpflichtige wehrdiensttauglich?
@KlausK
Ich bin doch 100% bei Ihnen, lesen Sie doch bitte noch einmal emotionslos meinen Beitrag.
Natürlich würde ich auch gerne für eine Bewerbung auf fünf Stellen für eine Technische Verwendung 1000 Bewerber einladen um dann aus den 80, die den Test mit 100% bestanden haben, von oben nach unten die fünf sportlichsten auszuwählen.
Jetzt müssen wir aber leider aus diesem schönen Traum aufwachen und feststellen, dass wir
a) weniger Bewerber als offene Stellen haben und
b) die Qualität der Bewerber sowohl bei Fitness als auch Technikverständnis unterdurchschnittlich sind.
Und jetzt sind wir in der Realität angekommen. Wer das nur aus der Sicht der Schlammzone lösen will, der kann vielleicht die Leute nach Fitnessleistungen auswählen und der macht dann vielleicht in zwei Jahren aus einem (einigermaßen) guten Sportler einen guten Kämpfer. Oder vielleicht sogar, mit guter Ausrüstung, einen sehr guten Kämpfer.. ach nee, jetzt drifte ich wieder in die Träumerei ab, Ausrüstung ist ja auch noch eine offene Baustelle.
Wer aber z.B. einenTechniker für Luftfahrzeuge (nach EMAR) braucht, der wird sich zukünftig auf ca. sieben Jahre Ausbildung bis zum eigenständig arbeitsfähigen Feldwebel einstellen können. Und das ist immer noch schön gerechnet, ich freue mich schon auf die Praxiswerte wenn abweichend von den schönen Powerpoints nicht Lehrgang auf Lehrgang folgt.
Wer nach so einem Lehrgangs und Ausbildungsmarathon aufgrund von körperlichen Einschränkungen (die wir bei der Einstellung übrigens oftmals akzeptiert haben) überhaupt noch über ein DU Verfahren nachdenkt, der hat die Realität völlig aus den Augen verloren! Es grenzt doch schon fast an einen Haftungsfall, wenn man SaZ 12-15 für eine solche Hochwertausbildung einstellt um sie dann, fertig ausgebildet mit ziviler Qualifikation, in die Industrie zu entlassen.
Aber trotzdem wollen hier noch immer einige die körperliche Fitness für alle Bereiche über alles andere stellen und sehen keine Perspektiven innerhalb der Bundeswehr für Leute, nach denen die Industrie sich die Finger leckt.
Und die von KlausK angesprochenen Probleme mit SAP und Office sind ja auch nur plakative Beispiele für diejenigen aus der Schlammzone, die jetzt immer noch keine Probleme sehen.
Für das, was in vielen fliegenden Verbänden Probleme bereitet sind Office und SASPF nur die absolute Grundlage. Da murrt doch schon heute kein UoP mehr über einen Equi-Wechsel, eine BANF, die YA-Meldung oder die Suche nach Komponenten.
(Ironie an)
Wahrscheinlich müssen wir uns in absehbarer Zeit eher Gedanken über ein DU Verfahren für diejenigen machen, deren mentale Kapazität für SASPF nicht ausreicht. Das könnte man ja ggf. sozial verträglich abfedern.
(Ironie aus)
@Schnuckel
Macht denn Sportlichkeit die alleinige Basis des guten Kämpfers aus?
Wie sagte das Heraklit so schön
10 sollten überhaupt nicht hier sein
80 sind nur Ziele
9 sind Kämpfer
und wir sind glücklich
sie zu haben.
Denn sie schlagen die Schlacht.
Ah, aber Einer , er ist ein Krieger
und er bringt die anderen zurück.
@Schnuckel
Ich hatte das schon verstanden, deshalb Mörser-Ironman!
Alles gut.
@KlausK | 03. März 2016 – 8:55
„Was ist besser? Der Soldat mit Einschränkung, der seinen neuen Job bewältigen kann, oder der superfite, der nicht in der Lage ist Office oder SAP zu bedienen?“
1. wer hat einen Job? Soldaten wohl nicht! Aber Dienstleister sehr wohl
2. das ist ja wohl zu pauschal! Ich habe niemals behauptet, dass der 50jährige StFw oder der 60jährige Oberstlt superfit sein müssen. Sie müssen aber einsatztauglich sein. Sonst sind sie keine Soldaten, sondern lediglich Sachbearbeiter und dafür muss man keine Uniform tragen.
„Gilt auch für Sportsoldaten.“
?!?!
Sportsoldaten sind doch keine Soldaten! Sie sind staatlich geförderte Spitzensportler, die lediglich aus versorgungsrechtlichen in der Bundeswehr aufgehängt sind.
Genauso wie man DUler endlich konsequent aus den Streitkräften entlassen muss (wie es übrigens vom Gesetz auch eindeutig gefordert ist!), so müssen wir uns endlich von diesem Überbleibsel aus dem Kalten Krieg entledigen.
@ThoDan | 03. März 2016 – 10:03
„Warum waren dann G3 und ABC – Masken befreite Wehrpflichtige wehrdiensttauglich?“
Weil das eine Wehrpflichtigen-Armee war.
Heute sind wir eine Einsatzarmee mit beschränkten finanziellen und personellen Ressourcen.
Anderer Auftrag, andere Grundlage!
@ThoDan
Naja, wenn ich mir die Kommentare hier so durchlese: Anscheinend schon ;-)
Aber im Ernst: Natürlich nicht. Ich vermute aber, dass eine erhöhte Fitness halt die statistische Überlebenswahrscheinlichkeit im Gefecht erhöht; und sei es nur, weil ein Sani in einer Gefechtssituation wahrscheinlich lieber den drahtigen Kämpfer mit dem Nackenschleiftrick rettet bevor er für die Bergung des 140Kg Fleischkopes einen Bergepanzer anfordert.
Meine Aussage bezog sich darauf, dass hier sofort von DU gesprochen wird sobald ein Soldat einer beliebigen Fachrichtung nicht mehr zu 100% als Infanterist einsetzbar ist. Das mag ja in der Schlammzone stimmen wo ein „schlapper“ Soldat die ganze Gruppe gefährden kann.
In anderen Verwendungen hingegen kann es kann sogar sein, dass der Soldat mit „Rücken“ bei wenigen Tagen KzH bereits ein kaum zu stopfendes Loch aufreißt.
Wer einmal in der L-Akte eines fliegenden Verbandes, einer schwimmenden Einheit oder bei SASPF in der Logistik erlebt hat, was eine fehlende Fachkraft für Auswirkungen haben kann (von einem schnellen Ersatz durch den worst case „dumm&fleißig“ gar nicht zu reden), der weiß hoffentlich was ich meine.
Ich plädiere also nur dafür, gleiches gleich und unterschiedliches halt unterschiedlich zu bewerten. Das klappt doch bei den Frauen in der Bundeswehr inzwischen auch ganz gut.
Mit Pauschalurteilen für eine ganze Armee und deren vielfältige Einsätze werden wir jedenfalls nie auf einen Nenner kommen.
Und irgendwann macht uns diese Diskussion dann so krank, dass wir alle nur noch mit Sondergenehmigung in den Einsatz gehen können. (um mal zum urspünglichen Thema zurückzukommen)
@Koffer
Das war keine Antwort, und berücksichtigen sie bitte Rodger Young und Audy Murphy.
Die waren auch nicht fit genug um aus Flugzeugen springen zu dürfen
Im Einsatz soll Rodger Young versucht haben sich wegen seiner Hörprobleme degradieren zu lassen.
https://www.youtube.com/watch?v=1MEJM0cboDg
@Schnuckel
Aber die 140 Kg Muskeln müssen doch so fit sein.
Fitness ist gut und wichtig aber ich möchte es nicht gegen Kompetenz, Können und Motivation eintauschen.
Ich habe so ein Paar Erfahrungen mit schlecht ausgebildet und soll ausbilden
@ThoDan | 03. März 2016 – 21:35
„Das war keine Antwort, und berücksichtigen sie bitte Rodger Young und Audy Murphy.
Die waren auch nicht fit genug um aus Flugzeugen springen zu dürfen“
??? Ja und?
Ich habe niemals verlangt, dass alle Sdt FschJg-tauglich sein müssen. Lesen Sie einfach mal, was ich tatsächlich geschrieben habe.
PS Wenn es einfach wäre FschJg zu sein, könnte es ja jeder…
@Koffer:
Ihr wiederholt vorgebetetes Mantra der „Einsatztauglichkeit“ übersieht aber, dass „Einsatz“ nicht nur aus dem Kampf der fitten Supersoldaten besteht. Viele der hier zuvor von diversen Kommentatoren genannten (nicht unmittelbar kämfenden) Spezialisten machen in einer hoch technisierten Armee mit all ihren Prozessen im Hintergrund den „Einsatz“ überhaupt erst möglich. Also ist deren „Einsatztauglichkeit“ vielleicht doch eben die Fähigkeit, ein Lfz flugfertig auf die Platte zu stellen, ein IT- und Kommunikationsnetzwerk am Laufen zu halten, in einem multinationalen Stab die (für viele lästige) Papierarbeit zu bewältigen und kurz, knapp, prägnante Powerpoint-Folien für den Entscheidungsprozess des Truppenführers auch noch um 3 Uhr nachts zu produzieren oder dafür zu sorgen, dass der SPz Puma des „Kämpfers“ am A*** der Welt den notwendigen Sprit in der benötigten Qualität und Quantität zum richtigen Zeitpunkt bekommt und GANZ WICHTIG das AVZ des „Kämpfers“ pünktlich und ab dem ersten Einsatztag auf dem Konto in der Heimat eintrudelt (nur um einige Bsp. zu nennen).
Aber so wenig man von einem „Kämpfer“ verlangen wird, dass er für all diese Spezialaufgaben einspringen können muss, wenn Not am Manne ist, sollte man auch nicht von diesen langjährig ausgebildeten Spezialisten verlangen, mit dem Messer quer zwischen den Zähnen und 30kg Rucksack auf dem Rücken im Laufschritt Türen einzutreten (letzteres ist bewusst überzeichnet und plakativ ausgeführt)
@Fux | 03. März 2016 – 22:21
Mein lieber @Fux. Wann und wo habe ich etwas von superfitten Soldaten geschrieben?
Lesen Sie was ich geschrieben habe und verstehen Sie…
Einsatztauglichkeit ist sehr eindeutig definiert und dazu muss man ein Nicht-Infanterist weder superfit noch unglaublich „schaftschützen-ähnlich“ noch superstark sein.
Er muss einsatztauglich sein. Was das ist ist sowohl durch Gesetz, als auch durch Vorschrift eindeutig definiert.
Wer über längere Zeit seine IGF Leistungen und/oder aus anderen gesundheitlichen Gründen andere für sich in den Einsatz gehen lässt, soll seinen DP räumen und jemand jüngerem und/oder gesünderem Platz machen, der seine Aufgabe besser erfüllt.
Die Streitkräfte sind kein Fitness-Wettbewerb und kein Gesundheitswettbewerb, aber Soldat-sein mißt sich nicht am Schreibtischtäter im Elefantenfriedhof in Köln oder Ulm.
@Koffer
Und???
Und weist darauf hin, das körperliche Ansprüche nicht alles und vielleicht nicht mal so wichtig sind.
Aber ihre Forderungen für Einsatztauglichkeit sprechen doch eine ziemlich deutliche Sprache, hm wäre jemand der mit einem Elefanten schwanger wäre einsatztauglich?
Vergleichen sie bitte mal die Garde Alexanders III
Warum sollte ein ITler oder Generalstabler sich so fit halten müssen wie ein Fallschirmjäger, kann er das überhaupt wäre das sinnvoll?
Jeder Marine ist ein Rifleman ist ein schönes Bild, nützt nur sehr viel wenn die IT verhackstückt wird und Kommunikation und Koordination auf Melder und Papier zurückgeworfen wird, immer vorausgesetzt der Melder kann die Brücke verlassen.
und btw Ich hätte immer noch gerne eine Antwort, warum der Wehrpflichtige weniger Fit sein muss als der ITler heute
@ThoDan | 03. März 2016 – 22:38
„Und weist darauf hin, das körperliche Ansprüche nicht alles und vielleicht nicht mal so wichtig sind.“
Habe ich nie behauptet.
„Warum sollte ein ITler oder Generalstabler sich so fit halten müssen wie ein Fallschirmjäger, kann er das überhaupt wäre das sinnvoll?“
Muss er nicht. Habe ich nie behauptet. Nein.
„und btw Ich hätte immer noch gerne eine Antwort, warum der Wehrpflichtige weniger Fit sein muss als der ITler heute“
Doch haben Sie.
@Koffer:
Ich habe Ihre Beiträge sehr wohl gelesen und auch verstanden.
Aber benennen Sie doch bitte zunächst für eine weitere Diskussionsgrundlage das von Ihnen nun mehrfach angesprochene Gesetz mit Pragragraph, Artikel und Satz, welches „Einsatztauglichkeit“ so klar und eindeutig definiert. Ich bilde mich ja gern direkt aus dem Dokument fort.
Und dass meine Formulierungen bewusst plakativ und teils überzeichnet gewählt wurden, hatte ich sogar explizit erwähnt.
Ich glaube, hier werden einige Sachen arg vermischt.
Ein Soldat muss eine gewisse körperliche Grundfitness mitbringen und erhalten, um seinen Beruf ausüben zu können.
Es geht hier nicht um „every Marine is a rifleman“ oder FschJg/KS/MiTa-Verwendungsfähigkeit. Es geht hier um einfache Dinge, wie den Erwerb und Erhalt der körperlichen Voraussetzungen für die Einsatztauglichkeit. Da bekommt man seinen Impfstatus und macht den sog. 90/5er beim Truppenarzt. (Hörtest/Sehtest/Blut-Urinuntersuchung/Belastungs-EKG (oder wie das heißt)) Und hier merkt man schon, wo es hakt. Wenn jemand nicht mehr so gut sieht oder hört, weil er z.B. nen Knalltrauma o.ä. hat und er als ITler eingesetzt werden soll ist das sicher ok.
Wenn aber Blut- oder Leberwerte nicht stimmen, weil der Mann sich nicht gesund und fit hält und auch so aussieht (Übergewicht) und er das Belastungs-EKG nicht schafft, dann ist das ein Problem. Und dieses Problem wäre kleiner, wenn dieser Mensch z.B. regelmäßig am Dienstsport (2x 90 min/Woche) teilgenommen hätte. Und darauf gilt es Wert zu legen und zu achten. Es muss also niemand einen Ironman laufen, um sich einsatztauglich zu halten oder seine Einsatztauglichkeit zu verbessern. Und da gebe ich @Koffer recht: Dafür werden wir bezahlt! Und wer das nicht versteht, der hat in einer Freiwilligenarmee und Einsatzarmee eher nichts zu suchen.
Worum geht es im Einsatz für „Nichtkämpfer“? Es geht darum seinen Job als ITler eben nicht nur im klimatisierten Betonkomplex zu verrichten, sondern monatelang unter besonderen klimatischen Bedingungen. (40 Grad im Schatten, trockene Luft oder 45 Grad im Schatten und extrem hoher Luftfeuchtigkeit), in schlechter fäkalienversetzter müllrauchgeschwängerter Luft, 6,5 Tage die Woche. Und das ist eine Belastung für den Körper. (Mineralienentzug, Schwitzen, Lunge, Kreislauf) und dafür muss man eben die oben erwähnte Grundfitness mitbringen. Es gilt auch der weise Satz: Ein gesunder Geist in einem gesunden Körper. Bitte den Satz mal auf der Zunge zergehen lassen. Es bringt nichts, wenn wir jemanden mit schlechten Blutwerten und Übergewicht ausnahmsweise in den Einsatz lassen und der dann dort nicht voll einsetzbar ist oder und schlapp macht und auch das ist nicht ganz unterheblich, dass irgendwann Kreislaufprobleme und kleine Zipperlein auf die Motivation und damit auf die mentale Verfassung durchschlagen. Ergo: Minderung der persönlichen Leistung(sbereitschaft) im Einsatz.
Darum geht es! Und da hat @Koffer recht!
und btw aus eigenem Erleben: Wenn was passiert und die Kräfte und Mittel plötzlich knapp sind, treffen Verantwortliche Entscheidungen. Und dann ist man plötzlich mit draußen und irgendwo vorne als Unterstützer dabei. Und nicht nur da. Es gibt etliche „Nebenjobs“ die besetzt werden müssen und evtl. zeitlich begrenzten körperlichen Einsatz (z.B. zu Übungs-/Alarmierungszwecken) unter den oben genannten Bedingungen (+Weste/Mun/Waffe etc) erfordern. Und wenn wir dann im Grundbetrieb Leute haben, die „sich gehen“ lassen und mit Ausnahmegenehmigungen in den Einsatz gehen, fällt uns das vor Ort evtl. auf die Füße und wenn er die Ausnahmegenehmigung nicht bekommt, fällt es jemand anderem auf die Füße, weil der dann für denjenigen gehen muss, also öfter im Einsatz ist!
Von den positiven Auswirkungen regelmäßigen Sport für Bürostuhlelefanten (Vorbeugung Rückenprobleme etc) mal ganz abgesehen.
Und wer hier ernsthaft nach Vergleichen fragt, warum der damalige Wehrpflichtige weniger fit sein muss, als der ITler heute, der sollte sich mal nach Gründen fragen, warum die Wehrpflicht in Zeiten der Einsatzarmee ausgesetzt wurde.
@Koffer
Du drehst und windest Dich in Deiner Argumentation wie ein Brummkreisel – und wenn es eng wird, willst Du nichts behauptet haben. Nachhaltige Glaubwürdigkeit geht anders.
Und ich kann mich beim besten Willen nicht erinnern, wann Fallis außerhalb von Ausbildung und Übung gesprungen sind. Der operative Wert von Fallis im beweglich geführten Gefecht mechanisierter Verbände wurde schon in den 70er/80er Jahren aufgedeckt: asymptotisch gegen Null. Zum Studium empfehle ich den GDP des II.Korps von 1985.
Das war jetzt deutlich, aber notwendig. Komm mal von Deinem Ross runter!
@milFK
100% einverstanden, absolut richtig.
Wenn jemand aber mit 40/45 Verschleiß an Knien, Hüfte oder Kreislauf erleidet, kann man ihn nicht einfach mi 90/5 vor die Tür setzen – wie es manchen träumt.
Seht Euch ml den gotterbaermlichen Umgang mit den PTBS erkrankten oder den Radarsoldaten an. Das kann es nicht sein!
@ KlausK
Da muss ich aber @Koffer mal beispringen. Ich hab jetzt nicht jeden seiner Kommentare gelesen, aber die Sache mit dem FschJg hat hier @ThoDan reingebracht, ebenso, den Vergleich mit der Garde Alexanders des III, Generalstäbler, ITler, ex Wehrpflichtige mit ABC und G3 Untauglichkeit und sonstige Vergleiche gegen alles mögliche.. Komm mal von deinem „Ich war vor 20 Jahren Wehrpflichtiger-Ross“ runter gilt dann eher für @ThoDan (vielleicht auch der alte Indianerspruch: Ist dein (Wehrpflicht)Pferd tot, steig ab!)
@Koffer hat da nicht so ganz unrecht mit seinen Argumenten, (die ich nicht vollumfänglich teile)
@ KlausK
Wenn jemand mit 40/45 schon Verschleiß an Knie/Hüfte/Kreislauf hat, quasi im besten Alter, muss geguckt werden woran es liegt/lag. 90/5 ist z.B. eine Lösung.
1.) Meine allgemeine Lebenserfahrung sagt mir, wenn jemand mit Anfang/Mitte 40 vor mir sitzt und über diese 3 Symptome + Rücken klagt, hat er sich meist zu wenig bewegt und zu viel auf den Rippen. Denn viel Gewicht drückt auf Knie und Hüftgelenke und belastet den Kreislauf. Dann muss geguckt werden, wie ihm geholfen werden kann. Ich denke, er muss ein paar Dinge in seinem Leben ändern, was für den Betroffenen sehr hart sein kann.
2.) Vielleicht ist er auch wirklich krank und „verschlissen“, weil er jahrelang aus dem Flugzeug oder dem Panzer gesprungen ist. Kein Grund ihn zu entlassen, aber dann war er sicher mal einer von den fitten gewesen, die sich alles gegeben haben und dann gibt es sicher Möglichkeiten, wo sich so jemand mit seiner Erfahrung nützlich machen kann. Vielleicht können wir ihm ja mit dem neuen BGM sogar noch was gutes tun und seinen Gesundheitszustand verbessern.
Wenn es aber weder 1.) noch 2.) ist oder 1.) nicht über seinen inneren „Schweinehund“ springen kann, dann sollten wir doch mal über ein DU-Verfahren nachdenken.
„Gotterbärmlichen Umgang mit PTBS-Fällen“ halte ich für Übertreibung und Polemik. (Muss das „gotterbärmlich“ sein?) Da hat sich einiges getan, das schreibe ich aus persönlichem Erleben.
re: mil Fkr
Wäre mal eine interessante Frage: Wie viele DU-Fälle gab es eigentlich seit (sagen wir mal) 2008 p.a.?
Könnte ein interessantes Ergebnis bringen“- Vielleicht noch nach Dienstgraden ausgewertet …..
@mil FKr | 04. März 2016 – 9:55
Der nicht änderungswille 1. ist genauso viel oder wenig DU, wie der änderungswillige aber physisch nicht mehr änderungsfähige 2.
Entweder gehen Beide oder Keiner. So ist das im Arbeitsrecht.
Und so lange es unternehmensweit [ja, da ist wieder dieser böse Kampfbegriff] irgendwo alters- und leidens- und fähigkeitsgerechte Stellen gibt, gibt es keinen Grund, solch einen Mitarbeiter [ ;-) ] vor die Tür zu setzen.
@ Tom
Der wird ja als dienstunfähiger BS nicht vor die Tür gesetzt, wie bei einem Unternehmen XYZ. Sondern mit seinen erdienten Pensionsansprüchen entlassen, die natürlich nicht so hoch sind, aber sicher kein Sozialhilfeniveau haben. Wenn er gut vorgesorgt hat (und da gibt es immer wieder genug Hinweise auf die DU-Vers) kann er die entstandene finanzielle Lücke auch noch abmildern. Eine DU-Entlassung ist natürlich kein „goldener Handschlag“, aber auch nicht das Ende der Welt für den Betroffenen.
Für die, die so krank sind, dass sie nicht mehr können, ist das hart. Aber sollen sie sich die Gesundheit noch mehr kaputt machen?
Stimmt schon. Aber dann muss man jeden pensionieren, der ein bestimmtes Krankheitsbild aufweist. Egal wie es zu diesem gekommen ist. Ausnahme EinsatzWVG.
Aber wer nur „Knie“ hat, kann wunderbar im Friedensbetrieb beschäftigt werden. Er ist nicht pauschal DU, nur weil er seinen aktuellen Dienstposten nicht mehr zu 100% ausfüllen kann. Es sitzen auf etlichen geeigneten Stellen topfite Soldaten, die gesundheitlich an dieser Stelle überqualifiziert sind.
So lange wie die Bw nicht einmal den Anspruch erhebt, alle Dienstposten auch ins Ausland zu schicken, geschweige denn die praktische Notwendigkeit dazu besteht, so lange kann sie auch gesundheitlich eingeschränkte Soldaten auf diese Dienstposten setzen.
Ich bin schon ein wenig verblüfft, wie lange dieses Thema hier läuft…
Jetzt hat auch die Bundeswehr was dazu geschrieben:
Auf den Punkt gebracht. Und wenn die Heimatverteidigung mal eine „Generalmobilmachung“ erfordern sollte, sieht das Ganze auch schon wieder anders aus (Annahme: Wir haben genug Uniformen, Gefechtshelme, Waffen und was sonst noch dazu gehört :-; ).
@TW
Sieht fast nach PingPong zwischen
AG + Kommentariat vs.
BAPersBw + Redaktion Bw.de
aus.
Auch eine Form der Anerkennung ;)
pi
@Fux | 04. März 2016 – 1:13
„Aber benennen Sie doch bitte zunächst für eine weitere Diskussionsgrundlage das von Ihnen nun mehrfach angesprochene Gesetz mit Pragragraph, Artikel und Satz, welches „Einsatztauglichkeit“ so klar und eindeutig definiert.“
Das sind die §§ 44 und 55 SG i.V.m. den jeweiligen Erlassen zur körperlichen und soldatischen Leistungsfähigkeit (derzeit u.a. IGF und KLF) und in Verbindung mit den sanitätsdienstlichen Untersuchungsvorschriften (früher hies das Ding glaube ich „FA InspSan“, aber seit der sog. Deregulierung haben sich ja alle Bezeichnungen geändert ;) ).
Aus diesen Unterlagen geht hervor, wann ein Soldat nicht mehr uneingeschränkt verwendungsfähig bzw. einsatztauglich ist und damit die Voraussetzungen für eine Dienstuntauglichkeit vorliegen.
„Und dass meine Formulierungen bewusst plakativ und teils überzeichnet gewählt wurden, hatte ich sogar explizit erwähnt.“
Stimmt, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Sie versucht haben mir Dinge in den Mund zu legen, die ich niemals behauptet habe.
@mil FKr | 04. März 2016 – 8:24
Volle Zustimmung!
@KlausK | 04. März 2016 – 9:07
1. Ich wüsste nicht, dass ich Ihnen das „Du“ angeboten hätte.
2. [FschJg-Bashing ]Inhaltlich sehr, sehr dünne… und außerdem OT, daher –> keine Antwort
@koffer
„Sie“ sind auch nicht in der Position um mir irgendwas anzubieten, aber ich kann auch gut mit Distanz!
Kein Bashing, Fakten!
@KlausK | 04. März 2016 – 19:37
„„Sie“ sind auch nicht in der Position um mir irgendwas anzubieten, aber ich kann auch gut mit Distanz!“
Na also, ein bißchen Manieren, haben doch noch keinem geschadet :)
„Kein Bashing, Fakten!“
Na dann: Legen Sie los, lassen Sie die Fakten hören, die etwas mit dem Thema dieses Fadens zu tun haben! (Wohl gemerkt, das Thema hier ist: Musterung, Gesundheitsprüfung, Einsatz und im weiteren Sinne Nachwuchssituation im Zusammenhang mit diesen Fragen…)
… Wie ein Brummkreisel ….
Die Antwort zum Rauchen lautet wie ……..?
@KlausK | 04. März 2016 – 21:06 u. 21:13
Und wo bleiben jetzt die Fakten?
Die ganze Diskussion um Fitness in der Bundeswehr lohnt nicht, so lange das von oben nicht vorgelebt wird. Ich war noch nie in der Kampftruppe, daher kann ich den dortigen Anteil des Sports und der Fitness nicht beurteilen, aber in allen Dienststellen in denen ich nach meiner Grundausbildung bis heute gedient habe, war Sport immer nur wichtig damit die Meldung am Jahresende stimmte. Der, der Sport machen will der macht es, der Rest eben nicht. Letztendlich interessiert es niemanden so richtig, so lange die Papierlage passt.
Die Anforderungen wurden immer weiter abgesenkt bis zu diesem Witz BFT der heute als „Nachweis“ der körperlichen Leistungsfähigkeit dient.
Wenn ich heute junge Mannschaftsdienstgrade beim „Dienstsport“ sehe, bekomme ich das Grausen. Zweimal die Woche eine Kasernenrunde laufen so schnell oder so langsam man eben kann, hat keinen Trainingseffekt. Darüberhinaus findet Sport in der Regel nur nach eigener Lust und Laune statt. Ich kann mich in den letzten 25 Jahren nicht daran erinnern, das mal ein Chef mit seinen Uffzen gezielt Sport gemacht hat. Also scheint es ja nicht sooo wichtig zu sein.
Nicht draengeln, wer zuerst gefragt wird, antwortet zuerst.
@Insider | 04. März 2016 – 21:51
Da haben Sie sicherlich Recht, die Bundeswehr hat es in den letzten Jahren versäumt eine neue „Sportphilosophie“ aufzubauen. Sport ist etwas für Landser (ein Erbe der Wehrpflicht) und Freiwillige, aber nicht Pflicht und Vergnügen für alle…
Und dieses unsinnige BGM welches jetzt eingeführt wird ändert daran ja gar nichts :(
Und wenn Sie den BFT ansprechen. Der ist in der Tat zahnlos und wenig überzeugend. Aber er wäre ja zumindest man ein Anfang, wenn man aus ihm Ableitungen machen würde: da er drei „Kategorien“ abbildet könnte man durchaus darauf aufbauend gezielt Sport durchführen. Gleiches gilt für das neue DSA…
Aber ich möchte darauf hinweisen, dass Sport bzw. Übergewicht nur ein kleiner Teil der Einsatztauglichkeit ist.
Mit Sport könnten wir sicherlich den Anteil der gesunden Soldaten erhöhen, aber wir müssten auch weitere Schritte unternehmen. Mit dem zunehmenden Wegfall der Truppenverpflegung besteht nach meiner Wahrnehmung auch ein Problem mit der bisher durchaus gute/ gesunden Verpflegung. Und auch bei der Truppenverpflegung könnte man sicherlich noch etwas verbessern (ggf. muss sie dann auch ein paar Prozent teuerer werden).
Zudem sind die weiteren Soldatengrundfertigkeiten (Schießen, Marschieren, Nahkampf) in unserer Ämter- und Kopflastigen Armee vollkommen ins Hintertreffen geraten.
Die zivilen OrgBer, die ja durch die aktuelle Struktur erheblich (!) mehr Soldaten haben als die bisherige Wehrverwaltung (vor allem P, anteilig aber auch AIN), haben sich ihrer Verantwortung ggü. der militärischen Einsatzbereitschaft der zu ihren abgeordneten Soldaten bisher noch überhaupt nicht gestellt!
P z.B. ignoriert seit Jahren und vorschriftswidrig die Sport und Schießvorgaben…
@KlausK | 04. März 2016 – 22:02
„Nicht draengeln, wer zuerst gefragt wird, antwortet zuerst.“
Welche Frage haben Sie denn gestellt, die etwas mit dem Thema zu tun hat?
Und wie gesagt zu Ihren (inhaltlich sehr dünnen) Behauptungen in Bezug auf die FschJg äußere ich mich nicht, da sie hier OT sind…
Wie wäre es denn, wenn jeder Soldat, solange er die körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt, also einsatzfähig ist, eine Einsatzzulage erhält. Dann geht er bei Bedarf in den Einsatz, wo er gebraucht wird. Alles Andere, z.B. Einsatzhäufigkeit oder Berücksichtigung bei Beurteilungen und Beförderungen, lässt sich truppendienstlich regeln.
Um dies einigermaßen kostenneutral umzusetzen wird das gesamte Zulagen- und AVZ (Auslandsverwendungszuschlag)-Wesen überarbeitet.
Sicher ein dickes Brett, aber mit einem Positivanreiz Einsatzzulage ließe sich die Einsatzbereitschaft der Truppe erhöhen und so manche Zulagen- und AVZ-Diskussion wäre beendet.
@Fox 3 | 05. März 2016 – 9:36
„Wie wäre es denn, wenn jeder Soldat, solange er die körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt, also einsatzfähig ist, eine Einsatzzulage erhält.“
Von der Theorie her ein guter Ansatz, aber erstens halte ich ihn nicht für umsetzbar, da wir ja nicht wissen, wieviele „große“ bzw. „kleine“ Einsätze anstehen und wird daher den dringenden Bedarf an einsatztauglichen Sdt nicht vernünftig kalkulieren können.
Darüber hinaus bleibt auch immer die Landesverteidigung ein Auftrag der Bw und auch hierfür benötige ich einsatztaugliche Soldaten (alle!). D.h. wenn wir die Einsatztauglichkeit großzügig in eine faktische Freiwilligkeit umwandeln und auf Positivanreize setzen, dann gefährdenden wir den Verfassungsauftrag gem. Art 87a
Wirklich zielführend halte ich Ihren Vorschlag höchstens für besondere „Einsatzkräfte“. Also Verbände, die im besonderen Maße körperlich fit, militärisch qualifiziert und gesundheitlich tauglich sein müssen.
Hier kommen dann im Heer z.B. die beiden FschJgRgt, bestimmte Anteile der GebJg, vielleicht ein oder zwei PzGrenBtl und ein paar PzKp in Frage.
Zzgl. natürlich entsprechender Elemente der FüUstg (Fm, Inst, Vers) und KpfUstg!
Für die Marine wäre das sicherlich nicht notwendig, denn die haben das ja bereits mit ihrer Borddienstverwendungsfähigkeit und der Borddienstzulage (die man in diesem Zusammenhang allerdings vielleicht erhöhen müsste).
Und ich glaube bei der Lw wäre das überwiegend nicht notwendig (die Piloten bekommen sowieso schon eine üppige Zulage), vielleicht bei bestimmten Spezialisten im Bereich der Technik…
Für die wäre das sicherlich eine Verbesserung vor allem, weil damit dann auch gewisses Prestige verbunden wäre (für die PzGren und Pz, nicht für die Inf, da ist das ja normal ;) ).
Aber insgesamt sehe ich das eher kritisch: siehe Art 87a und soldatischen Selbstverständnis vs. Verteidigungsverwaltungsbeamtenmentalität…
Koffer & mil Fkr
Es war nicht meine Intention dieses tote Pferd zu besteigen.
Es ist mir nur unverständlich, warum eine Wehrpflicht BW geringere Ansprüche an die Tauglichkeit ihrer Soldaten zur Landes und Bündnisverteidigung haben kann, als eine sehr viel kleinere Expeditionsstreitkraft.
Deshalb entschuldigen Sie bitte, Koffer ich habe ihre Antwort mit der Einsatzarmee missverstanden.
Was die Garde Alexanders lll betrifft, die sind von Pella bis zum Indus marschiert und wieder zurück und haben danach an den Diadochenkriegen teilgenommen, und sie waren schon Veteranen bevor sie aufbrachen.
@Koffer: Als Bw-Angehöriger ohne Uniform würde ich es als _attraktiv_ empfinden, im Dienst gezielt Sport zu treiben und 1. Hilfe aufzufrischen. Aktiv. Attraktiv. Siewissenschon.
Allerdings habe ich den Eindruck, dass in den Diskussionsbeiträgen hier ein dezentes Ausspuckgeräusch bei der Nennung von „Zivilist“ mitklingt.
Dabei sind wir eine Bundeswehr, nicht HUT/LUT/MUT + ZivWurmFortsatz!
Die Trennung von 87a und 87b ist in den Ämtern ja schon unscharf geworden. Dann könnte man zur Stärkung des Zusammenhalts auch mal versuchen, die IGF _aller_ Bw-Angehörigen regelmäßig zu testen/stärken…
@ThoDan | 06. März 2016 – 2:56
„Es ist mir nur unverständlich, warum eine Wehrpflicht BW geringere Ansprüche an die Tauglichkeit ihrer Soldaten zur Landes und Bündnisverteidigung haben kann, als eine sehr viel kleinere Expeditionsstreitkraft.“
Darauf gibt es zwei Antworten:
Die rechtliche und die faktische.
Zunächst die rechtliche ;)
Rechtlich gesehen leitet sich die Einsatztauglichkeit eines Soldaten von der Erfüllung der den „typischen“ Dienstposten der Verwendungsreihe objektiv zuzuschreibenden Merkmalen und der diesbezüglichen tatsächlichen Tauglichkeit eines Soldaten nach den gesundheitlichen (inkl. sportlichen) Einschränkungen und der Erfüllung der notwendigen militärfachlichen Mindestfähigkeiten (IGF, KLF, etc. etc.).
Wenn Sie so an die Frage herangehen, dann gibt es in der Tat nur wenig (ein bißchen schon, aber eben nur wenig) Unterschiede zwischen einer Wehrpflichtarmee und einer Freiwilligenarmee.
Diesem legitimistischen Argument folgend hat man ja auch in den 90er den „T7“ geschaffen. Also einen Tauglichkeitsgrad der objektiv nicht zum Soldatensein ausreichte, aus politischen Gründen aber dennoch eingezogen wurde.
Nun zur realen Welt.
Wenn wir in Zeiten der Landesverteidigung in einen großen Krieg gezogen wären (gegen den Warschauer Pakt), dann wäre die Zahl der Toten in die Hunderttausende (oder mehr) gegangen. Bei den Zivilsten wie bei den Soldaten.
Masse glich hier also bis zu einem gewissen Grade Klasse aus. Das war gewollt und sowohl sicherheitspolitisch, als auch militärfachlich akzeptabel.
In unserer heutigen Welt ist das nicht mehr so! Wir haben nicht mehr 495.000 Aktive und 500.000 einberufungsfähige Reservisten!
Wir haben (offiziell) 170.000 einsatzbereite Soldaten (die FWD unter 12 Monaten gehen nicht in den Einsatz) und vielleicht 5.000 (max.) einsatzbereite Reservisten.
Wenn wir nun an einem Turnus von 4 Monaten festhalten, die erheblichen zbV Schülerstellen anrechnen, die unabkömmlichen Wasserköpfe abziehen, dann beschränkt sich die Einsatzarmee auf ganz ganz wenige.
Und bringt uns schon bei Einsätzen von 5.000 je Kontingent (zzgl. die vielen Kleinen, also insgesamt 10.000) in ärgste militärische, soziale und politische Schwierigkeiten.
Das darf nicht sein.
Es schränkt unsere Einsatzfähigkeit in nicht akzeptabler weise ein und es belastet wenige (gesunde) ungerecht gegenüber den „anderen“.
Es ist also sowohl militärisch falsch, als auch unsozial.
@Nur 2 Cent | 06. März 2016 – 9:05
„Als Bw-Angehöriger ohne Uniform würde ich es als _attraktiv_ empfinden, im Dienst gezielt Sport zu treiben und 1. Hilfe aufzufrischen. Aktiv. Attraktiv. Siewissenschon.“
Für Erste Hilfe gibt es kein dienstliches Argument. Für Sport wohl erste Ansätze (BGM und so ein Blödsinn).
Hinsichtlich der Gesunderhaltung mag das vielleicht auch ein hinnehmbarer Weg sein. Allerdings habe ich ehrlich gesagt daran etwas Zweifel. Der Beamte der Wehrverwaltung soll die Deckung des Bedarfs der Streitkräfte im Sinne des Art 87b erfüllen und nicht zum Ersatzsoldaten werden.
Natürlich wäre es zu überlegen ob man die Beamten, die auf wichtigen einsatzrelevanten „Einsatzwehrverwaltungsdienstposten“ nicht entsprechend verpflichtet (gegen Zulage) und dann jährlich überprüft. Sozusagen als „Scheinerhalter“.
Aber ich glaube nicht, dass das in der Beamtenschaft auf viel Gegenliebe treffen würde.
Der „Attraktivitätsbegründung“ kann ich hier nicht folgen.
Soldaten machen das nicht weil es Spaß macht, sondern weil es Ihre Pflicht ist…
„Dabei sind wir eine Bundeswehr, nicht HUT/LUT/MUT + ZivWurmFortsatz!“
Wieso, wir sind genau das: Heer, Luftwaffe, Marine und Wehrverwaltung.
„Die Trennung von 87a und 87b ist in den Ämtern ja schon unscharf geworden.“
In der Tat und es macht beiden Seiten nur Ärger :(
„Dann könnte man zur Stärkung des Zusammenhalts auch mal versuchen, die IGF _aller_ Bw-Angehörigen regelmäßig zu testen/stärken…“
Warum?
Würden Sie dann auch DU-Verfahren gegen die Beamten einleiten, die die IGF-Leistungen nicht erbringen?
PS Natürlich spricht nichts gegen ein Hin-und-wieder gemeinsames Kicken oder ein bißchen Spielspaß in der Mittagspause, aber das hat ja nichts mit IGF zu tun…
@Koffer:
Sie sollten die Begriffe „Dienstunfähigkeit“, „Einsatztauglichkeit“ und „Verwendungsfähigkeit“ nicht wild durcheinander würfeln und vermischen.
Sowohl §44 als auch §55 SG beziehen sich alleinig auf die Dienstunfähigkeit. Somit ist ihre Aussage (Koffer 03.03., 22:34) Er muss einsatztauglich sein. Was das ist ist sowohl durch Gesetz, als auch durch Vorschrift eindeutig definiert. schlicht unzutreffend. Eine gesetzliche eindeutige Definition von Einsatztauglichkeit ist mir nicht bekannt. Wenn sie also noch eine finden, be my guest. Ich lerne gern dazu. Nachgeordnete Verwaltungsvorschriften sind keine Gesetze.
Ein Soldat kann sehr wohl noch lange dienstfähig sein, wenn er auch nicht mehr einsatztauglich ist. Er kann erst recht einsatztauglich sein, wenn er – z.b. für eine spezifische Tätigkeit – nicht mehr verwendungsfähig ist, aber für andere Tätigkeiten. Im Gegenzug kann er auch für eine spezifische Tätigkeit verwendungsfähig sein, diese aber ggf. aus bestimmten Gründen nicht im Einsatz, aber im Inlandsgrundbetrieb ausführen können. Einfaches Bsp. hierfür wäre eine spezifische Allergie die im Einsatz für den Einzelsoldaten durch die dortigen medizinischen oder logistischen Prozesse nicht kompensierbar wäre.
Und wenn der Truppenarzt in 50 oder 100 Jahren statt einer Dienstbrille und orthopädischen Schuheinlagen zum Ausgleich körperlicher Defizite völlig selbstverständlich Georgi La Forge’s „Visor“ oder eine HighTech-Protese verschreibt bzw. der Rekrut bei der Ersteinkleidung statt dem „Koppeltragestell 95“ durch die freundlichen Damen hinter dem Tresen sein Ektoskelett angepasst bekommt, wird sich „gesetzlich“ in den §44 und 55 SG noch immer nichts wesentliches geändert haben.
Sowohl „Verwendungsfähigkeit“ als auch „Einsatztauglichkeit“ sind immer von den Rahmenbedinungen abhängig. Und darum auch in diversen Vorschriften und nicht allgemeingültig geregelt sowie fortlaufend angepasst.
Ihr gewähltes Bsp. IGF ist zwar ein derzeit formuliertes „Soll“ körperlicher (Grund)-Leistungsfähigkeit, aber kein zwingendes „Muss“ für eine Diensfähigkeit. Und auch hier wurden ja die Bedinungen an die „Einsatzrealitäten“ angepasst. Der Durchschnitts-Soldat musste in den 2000ern eben nicht mehr 30km (plus) im Feldanzug mit 10kg Sturmgepäck „gen Osten“ marschieren, sondern von der Patrouille auf geschütztem KFZ abgesessen nur noch 6-12km, dafür aber mit paar Liter Wasser zusätzlich im Rucksack wegen 45° Außentemperatur und einer schweren Schutzweste am Hindukusch oder in Afrika.
Die politische Führung im hohen Hause zu Berlin denkt ja sogar medial offen darüber nach, ob für bestimmte Verwendungen selbst diese querschnittlichen körperlichen individuellen Grundfertigkeiten notwendig sind, um hochspezialisiertes Fachpersonal für „einsatzrelevante“ Tätigkeiten hoch moderner Streitkräfte zu bekommen. Deren Verwendungsfähigkeit und Einsatztauglichkeit werden dann ganz anders definiert, weil sowohl Verwendung als auch Einsatz sich eben deutlich von denen eines infanteristischen Kämpfers unterscheiden. Noch vor 75 Jahren war der Einsatz von „tauglichen“ Streitkräften das Aufeinanderprallen ganzer Armeen mit Armeegruppen und unzähligen Divisionen. Denken Sie mal hypothetisch 50 oder 100 Jahre weiter und stellen sich einen Einsatz von dafür „tauglichen“ Streitkräften im Cyberraum vor, ohne dass auch nur ein Schuss fällt, ein menschlicher Soldat sein Heimatland verlassen hat, der Gegner sich aber trotzdem in der Steinzeit wiederfindet und von Drohnen, Robotern, (Computer)Viren oder was auch immer am Boden gehalten wird.
Möglicher Weise wird dann noch immer die selbe Formulierung in den §44 und §55 SG stehen………
@Fux | 06. März 2016 – 9:19
„Sie sollten die Begriffe „Dienstunfähigkeit“, „Einsatztauglichkeit“ und „Verwendungsfähigkeit“ nicht wild durcheinander würfeln und vermischen.“
Ich habe die Begriffe eigentlich immer sehr bewusst gewählt. Sollte mir einmal ein (unbeabsichtigter) Tausch unterlaufen sein, bitte ich das nachzusehen.
„Sowohl §44 als auch §55 SG beziehen sich alleinig auf die Dienstunfähigkeit. Somit ist ihre Aussage (Koffer 03.03., 22:34) Er muss einsatztauglich sein. Was das ist ist sowohl durch Gesetz, als auch durch Vorschrift eindeutig definiert. schlicht unzutreffend.“
Nein ist es nicht, denn A und B sind zwar nicht identisch, aber sehr wohl mit einander verknüpft.
Wer nicht dauerhaft aufgrund von Verwendungsausschlüssen nicht einsatztauglich ist, kann nur unter sehr genauen Umständen diensttauglich sein.
„Sowohl „Verwendungsfähigkeit“ als auch „Einsatztauglichkeit“ sind immer von den Rahmenbedinungen abhängig. Und darum auch in diversen Vorschriften und nicht allgemeingültig geregelt sowie fortlaufend angepasst.“
Stimmt. Und das ist auch gut so.
Ein FschJg ist nun einmal nicht mit den gleichen Maßstäben zu messen, wie ein StDstFw im BAPersBw.
„Die politische Führung im hohen Hause zu Berlin denkt ja sogar medial offen darüber nach, ob für bestimmte Verwendungen selbst diese querschnittlichen körperlichen individuellen Grundfertigkeiten notwendig sind, um hochspezialisiertes Fachpersonal für „einsatzrelevante“ Tätigkeiten hoch moderner Streitkräfte zu bekommen“
Ja, das geht genau so lange gut, bis es zu einer DEU „Causa Camp Bastion“ kommt.
Und nochmals, selbst wenn wir in Zukunft drei Klassen haben sollten (zwei haben wir ja jetzt schon die „körperlichen Kämpfer“ und die „querschnittlichen Stabstäter“), dann würde das nur umso mehr zu einer Einschränkung der Einsatztauglichkeit der DEU Streitkräfte führen und zudem die gesunden und militärisch einsetzbaren Soldaten einseitig benachteiligen.
Nachdem Motto: „geh‘ Du mal in Deinen 5 Einsatz, Du hast ja auf Dich, Deine Gesundheit, Deine körperliche Leistungsfähigkeit und Deine militärischen Grundfähigkeiten geachtet, ich esse lieber eine Pizza mehr und bleibe im sicheren DEU am sicheren Schreibtisch…“
Hier stimmt doch etwas nicht?!
Sind wir eigentlich noch eine ernstzunehmende Armee wenn wir solche Fragen diskutieren?
Ich habe niemals eine alle-müssen-topfit-und-super-Gewehrschützen-sein-Regelung gefordert, aber die in diesem Faden sich offenbarende Akzeptanz für körperliche und militärische Unterdurchschnittlichkeit (oder sogar noch darunter) erschreckt mich :(
@Koffer
Danke
@Fux | 06. März 2016 – 9:19
Genau richtig – diese Art der Argumentation von Koffer habe ich schon vor Tagen als ziemlich wechselhaft bezeichnet, wie es hat passt dreht sich die Argumentation wie ein Brummkreisel.
Richtig ist vielmehr, dass bspw. ein Soldat, dem mit 45 Jahren eine Hüftarthrose diagnostiziert wird, von keinem verantwortungsvollem Arzt und Vorgesetzten in den Einsatz geschickt wird; er aber sehr wohl die nächsten 10 – 15 Jahre dienstfähig sein wird.
Gilt auch für FschJ – und auch dies ist kein Bashing. Entspricht der Überbetonung des körperlichen Zustandes.
Meine Aussagen über die Beurteilung des Gefechtswertes der FschJ in den 80ern während eines beweglich geführten Gefechtes führten damals zu dem Ergebnis – gering.
Nach dem Sprung, konnten die sich nur noch eingraben, da nahezu völlig unbeweglich. Da sollte man, sich mit dem GDP von damals beschäftigen, bevor man das als Bashing abtut – dann begannen die Überlegungen die FSchJ mit Wiesel etc beweglich zu machen.
@Nur 2 Cent | 06. März 2016 – 9:05
Ich kann nachvollziehen, was Du mit dem „Spuckgeräusch“ ausdrücken möchtest.
Ich will gar nicht widersprechen, aber:
– hier ist die Ansicht durchaus verbreitet, daß es sich hierbei um „Rosinenpicken“ handelt; die Zivilen also während des Dienstsports gerne ihrem Hobby frönen, ohne irgendeine Verpflichtung einzugehen, z.Bsp. das Absolvieren des Sportabzeichens oder gar Leistungsabzeichens.
– Die „Zivilen“ andererseits wachen unter FF des BMI sehr genau darüber, daß die Soldaten nicht in den Genuss der „zivilen“ Vorteile kommen, z. Bsp. Überstundenbezahlung, Versetzungsschutz etc.
– Nicht wenige Zivilangehörige interpretieren den Primat der Politik als einen Primat der Beamten über die Soldaten, denn schließlich wäre es Ihnen anvertraut, dies zu überwachen und sicherzustellen.
Dies soll keine Entschuldigung sein, sondern der Versuch einer Erläuterung, wie es zu der einen oder anderen Rivalität kommen kann.
@ KlausK
“ Beurteilung des Gefechtswertes der FschJ in den 80ern “
Was hat das mit dem Thema zu tun??
„mit 45 Jahren eine Hüftarthrose diagnostiziert “
Kenn ich einen Fall, der noch keine 45 war und wo deshalb DU im Gespräch war. Derjenige unterzog sich zuvor mehrerer Operationen und nicht immer mit Erfolg.
@mil FKr
Ersteres bezog sich auf eine ältere Diskussion hier im Threat.
Zum zweiten kenne ich etliche Fälle, bei denen dies nicht der Fall war – warum auch. Der Erfolg einer solchen Op zielt auf die Wiederherstellung der Beweglichkeit und der Schmerzfreiheit der Betroffenen, d.h. nicht, dass man wieder Fussball spielen kann.
Es gibt auch zahlreiche Fälle überstandener Herzinfarkte und Krebserkrankungen. Sollen die alle entlassen werden?
@KlausK
Ich kenn da einen, der einen kennt und meine These untermauert!
Ich gebs auf mit Ihnen… in der Hoffnung, dass der Klügere hier nachgibt.. :)
@mil FKr
Naja, „kenn ich“ war zunächst nicht von mir!
Ich könnte Namen nennen, mach ich aber nicht.
Glaubt hier jemand ernsthaft, dass in den BwKs nur Zivilisten behandelt werden oder dass alle Soldaten mit 70 beim Triathlon sterben? Ich mag es auch nicht, wenn jemand mit 35 vor lauter Bauch nicht laufen kann.
Aber Krankheit ist doch eine ganz andere Nummer, Gesundheit ist kein reines persönliches Verdienst!!!!