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Frankreich hat eine Studie zu technisch-operationellen Aspekten beim Betrieb einer fliegenden Kampfdrohne vergeben. 3 Lots wurden vergeben:
1. Überlebensfähigkeit in Air-Air Szenarien
2. Konsequenzen der autonomen Entscheidungsfindung
3. Kosten
Lots 1 und 2 gingen an MBDA France, Lot 3 an eine Firma „LGM SAS“.
http://www.boamp.fr/avis/detail/15-190097/1
LGM wird wohl dieses Unternehmen sein (weder Kino, noch Getränkegroßhandel):
http://www.lgmgroup.fr/
Seit Jahren wird versucht, die zivile Nutzung durch Erstellen von Vorschriften, Vorlagen usw. zu ermöglichen (UAV DACH, UAS INSYS, etc.). Kein Verantwortlicher einer Bezirksregierung wird Ihnen eine Aufstiegserlaubnis für einen automatischen Flug mit Wegepunkt Navigation genehmigen. Mit Ausnahmen in einem Sperrgebiet. Die erarbeiteten Vorschriften, sollten schon lange in Gesetzestexte einfließen, damit die Genehmigungsstellen Vorschriften zur Verfügung haben.
Der Einsatz wird ganz sicher auf Militär, Polizei, Feuerwehr und Sondererlaubnisse beschränkt bleiben.
@Quino
So ist es, denn die Bevölkerung hat bis auf Ausnahmen auch kein Interesse, dass unbemannte Plattformen außerhalb der jetzt schon möglichen Bereiche fliegen.
Den meisten reicht schon der Verkehr der bemannten Flugsportgeräte über 150m Abstand zum Boden.
Online gibt es einen Aufsatz von einem deutschen Kompaniechef aus Kundus, der offenbar schon Kampfdrohnen eingesetzt hat (Link folgen und runter scrollen):
http://www.academia.edu/19705021/W%C3%A4chter_aus_der_Luft._Drohnen_als_Schutzpatrone_deutscher_Bodentruppen_in_Afghanistan
Damit geht die Diskussion in Deutschland an der Praxis im Einsatz vorbei.