5 Antworten auf “DroneWatch – der Sammler Januar 2016/I”
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Die Gesundheitsämter haben nach Recherchen von ZEIT ONLINE 18.654 #Coronavirus-Neuinfektionen und 1.055 neue Todesfälle registriert. https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2021-01/coronavirus-neuinfektionen-rki-gesundheitsaemter-50000-todesfaelle?wt_zmc=sm.int.zonaudev.twitter.ref.zeitde.redpost.link.x&utm_medium=sm&utm_source=twitter_zonaudev_int&utm_campaign=ref&utm_content=zeitde_redpost_link_x
Am 08.01.21 ist der Seefernaufklärer P3-C ORION der #BundeswehrimEinsatz bei EUNAVFOR MED #Irini mit technischem Defekt ausgefallen. Derzeit wird an der Fehleranalyse und Instandsetzung gearbeitet. Ein genaues Datum der Wiederaufnahme der Flüge steht derzeit noch nicht fest.
Genau genommen schon seit 8. Januar, also fast zwei Wochen: Seefernaufklärer P-3C ORION aus technischen Gründen nicht einsatzbereit, bislang drei Einsatzflüge für #Irini ausgefallen
Frankreich hat eine Studie zu technisch-operationellen Aspekten beim Betrieb einer fliegenden Kampfdrohne vergeben. 3 Lots wurden vergeben:
1. Überlebensfähigkeit in Air-Air Szenarien
2. Konsequenzen der autonomen Entscheidungsfindung
3. Kosten
Lots 1 und 2 gingen an MBDA France, Lot 3 an eine Firma „LGM SAS“.
http://www.boamp.fr/avis/detail/15-190097/1
LGM wird wohl dieses Unternehmen sein (weder Kino, noch Getränkegroßhandel):
http://www.lgmgroup.fr/
Seit Jahren wird versucht, die zivile Nutzung durch Erstellen von Vorschriften, Vorlagen usw. zu ermöglichen (UAV DACH, UAS INSYS, etc.). Kein Verantwortlicher einer Bezirksregierung wird Ihnen eine Aufstiegserlaubnis für einen automatischen Flug mit Wegepunkt Navigation genehmigen. Mit Ausnahmen in einem Sperrgebiet. Die erarbeiteten Vorschriften, sollten schon lange in Gesetzestexte einfließen, damit die Genehmigungsstellen Vorschriften zur Verfügung haben.
Der Einsatz wird ganz sicher auf Militär, Polizei, Feuerwehr und Sondererlaubnisse beschränkt bleiben.
@Quino
So ist es, denn die Bevölkerung hat bis auf Ausnahmen auch kein Interesse, dass unbemannte Plattformen außerhalb der jetzt schon möglichen Bereiche fliegen.
Den meisten reicht schon der Verkehr der bemannten Flugsportgeräte über 150m Abstand zum Boden.
Online gibt es einen Aufsatz von einem deutschen Kompaniechef aus Kundus, der offenbar schon Kampfdrohnen eingesetzt hat (Link folgen und runter scrollen):
http://www.academia.edu/19705021/W%C3%A4chter_aus_der_Luft._Drohnen_als_Schutzpatrone_deutscher_Bodentruppen_in_Afghanistan
Damit geht die Diskussion in Deutschland an der Praxis im Einsatz vorbei.