Rheinmetall-Ausbildungszentrum für Russland: Lieferverbot bleibt bestehen
Das deutsche Rüstungsunternehmen Rheinmetall ist mit dem Versuch gescheitert, ein Ausfuhrverbot für die restlichen Bestandteile eines Gefechtsübungszentrums in Russland gerichtlich aufheben zu lassen. Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main teilte am (heutigen) Mittwoch mit, am Vortag habe die 5. Kammer des Gerichts den Antrag von Rheinmetall abgelehnt, gegen die Aussetzung der Liefergenehmigung vorläufigen Rechtsschutz zu erteilen. Mit anderen Worten: Das Ausfuhrverbot bleibt vorerst in Kraft. Interessant übrigens: Nach der Mitteilung des Gerichts wurden die Ausfuhrgenehmigung bereits am 10. Juni vom
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