Ex-Rüstungsdirektor Selhausen soll Bundeswehr-Fuhrpark leiten
Der frühere Rüstungsdirektor des Verteidigungsministeriums, Detlef Selhausen, soll zum 1. Mai neuer operativer Geschäftsführer der staatseigenen Bundeswehr Fuhrpark-Service GmbH (BwFuhrparkService) werden. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, die Selhausen im Februar nach Kritik am Rüstungs- und Beschaffungswesen ebenso wie den Rüstungs-Staatssekretär Stéphane Beemelmans von seinem Amt entbunden hatte, billigte die Berufung des Ministerialdirektors nach Informationen von Augen geradeaus! bereits am 31. März. Das Bundeskabinett wurde bereits formal unterrichtet, wie nach den sogenannten Berufungsrichtlinien bei der Besetzung der Führung eines den bundeseigenen Unternehmens vorgeschrieben.
Selhausen war nach einer Sitzung des Rüstungsboards von seiner Aufgabe als Leiter der Ministeriumsabteilung für Ausrüstung, Infrastruktur und Nutzung (AIN) entbunden worden – und von der Leyen hatte diese Entscheidung mit deutlicher Kritik am Prozess der Beschaffung von Gerät für die Truppe verbunden. Zugleich hatte die Ministerin eine Neuordnung des Beschaffungswesens versprochen, das jetzt von einer Beratungsfirma durchleuchtet werden soll.
Mit der Berufung in die Geschäftsführung der BwFuhrparkService soll Selhausen den derzeit freien Posten des dritten Geschäftsführers für Operative Bereiche und IT übernehmen. Der Vertrag soll laut der von der Ministerin gebilligten Vorlage bis zum 30. Juni 2016 laufen. Vorgesehen ist ein Gehalt, dass im wesentlichen Selhausens bisheriger Besoldung als Beamter der Besoldungsgruppe B9 zuzüglich Ministerialzulage entspricht, außerdem ein Geschäftswagen im Bereich der gehobenen Mittelklasse (BwFuhrparkService-Fahrzeugklasse P5 mit einer angemessenen Zusatzausstattung) sowie eine Versorgungszulage zur Aufrechterhaltung der versorgungsrechtlichen Ansprüche.
Als Sachverhalt haben die Ministerialbeamten festgehalten: Ministerialdirektor Selhausen ist eine führungs- und prozesserfahrene Persönlichkeit. Als ehemaliger Leiter der Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung im BMVg bringt er die erforderliche Fachkompetenz für diese Geschäftsführerposition bei der BwFPS GmbH mit. Sein wirtschaftliches Verständnis hat Herr Ministerialdirektor Selhausen u.a. auch als Vorsitzender des Aufsichtsrates der VEBEG GmbH unter Beweis gestellt.
Erarbeitet wurde die Vorlage, Aktenzeichen 75-40-31/18-100, von Selhausens früherer Abteilung. Und im Aufsichtsrat der bundeseigenen Carsharing-Gesellschaft ist die Abteilung AIN des Verteidigungsministeriums ebenfalls gut vertreten.
(Foto: Selhausen bei seiner Anhörung vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss zum EuroHawk im Juli 2013 – ©Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde)
Komisch gestern noch ein Beitrag in der OT Halde, heute Leitartikel. Das ging ja fix.
@Werner
Was auch immer Sie damit ausdrücken wollen: Gestern lief’s unter „wie die Vöglein zwitschern“, aber ich lege Wert auf eine belastbare Quelle. Deshalb jetzt als harte Meldung.
Kann man durchaus als amtsangemessene Beschäftigung sehen, wobei ich persönlich (und er es wohl auch) die neue Verwendung als Abstieg verstehen würde.
Mal sehen wie gut er als einer der der Geschäftsführer funktioniert. In seiner alten Position hat er ja eine sehr dominante Rolle eingenommen. Hoffentlich geht das gut.
Was erstaunlich ist, wie gut die Gerüchteküche in der Bw funktioniert.
T.Wiegold | 26. April 2014 – 9:17
Ja ist auch O.K. – so soll es ja auch sein. Danke für die Information. Schönes Wochenende.
Da hin ich ja erleichtert, dass Herr Selbausen nicht zum Arbeitsamt gehen muss und von seiner bescheidenen Pension wird leben müssen….
Nachdem es nun amtlich ist, darf man ja auch eine Meinung dazu haben. Wie war das doch noch
– „bei uns können Sie werden, was Sie wollen, ob Sie wollen oder auch nicht“,
– oder „proportional zur Fehlerquote wird jeder solange befördert, bis er dort angekommen ist, wo er bis zur Beförderung in Ruhestand, nichts mehr anstellen kann“. …
Man könnte natürlich auch diese „Strafversetzung“ eines ehemaligen „Rüstungsdirektors“ durch UvdL letztendlich als schallende Ohrfeige sehen, welche auf Grund der Beschaffungskandale sicherlich noch besser öffentlich ankommt, als ein bei der Serenade „Vorgeführt Werden“!
In China hat man ja ein ganz brauchbares system eingeführt. Alle paar jahre wird ein hoher beamte zu langen lagerhaftstrafen verknackt. Das hift ruhe im apparat zu halen und die übrigen Kollegen sind auch viel zufriedener weil es sie selbst nicht erwischt hat.
So hier zu lande hat man das system verfeinert. Alle paar jahre wird eine total inkompetente person entweder befördert oder bei gleichem gehalt zur strafe in den ruhestand geschickt. Das sorgt dafür das die Kollegen die selbe art von anerkennung wollen und versuchen doppelt so inkompetent zu werde.
So ironie aus-
Wissend, dass auf dieser Ebene Dinge anders funktionieren und wahrgenommen werden als im Leben der „Normalsterblichen“, aber: Wenn B9 und ein P5-Dienstwagen eine „schallende Ohrfeige“ darstellen, biete ich mich auch gern für eine derartige Ohrfeige an… ;)
die „Ohrfeige“ möchte ich gerne auch – ich nehme auch P4 und B3 :-D
@Gaius Bruxellus: Nachdem wir nicht in China sind, ist es unvermeidbar, ja geradezu selbstverständlich, daß Selhausens Gehalt samt vermögenswerter Vorteile und Versorgungslage konstant bleiben muß. Die Ohrfeige ist das „neue Amt“ vs. dem alten und wird zusätzlich das weitere Medienecho auf die Meldung von T.W. bzw. AG sein. Also bei aller „Kohle“, die ich auch gern hätte und selbst bei deren Hälfte, ich möchte nicht in der Haut von D.S. stecken.
Klingt schon nach „Beförderung zum neuen Leiter der Poststelle“.
Bei Besoldungsstufe B (setze beliebige Zahl ein) + Pensionsansprüche würde ich auch die Wäschekammer nehmen…
@Voodoo: Da stimmt aber nicht mehr der Nutzwert, den man (noch) erwartet >:)
Besoldung und Statusmerkmaöe wie Autos sind auf dieser Ebene eher sekundär, wie ich finde. Als Beamter im politischen Bereich gibt es klare Regeln. Selhausen hat ganz bestimmt nicht alles richtig gemacht, aber er war nach meine, Erleben in keiner Weise vergleichbar mit dem unterirdischen Beemelmans, der als TdM-Nachzucht viel zu hoch gekommen war.
Auf einem anderen Blatt steht natürlich die Ebene der Eitelkeiten. Für die Airbus-EADS ist das wohl bitter. Denn jetzt steht keiner mehr in Verantwortung, der sich an die diversen Nebenvereinbarungen zu den Rüstungsprojekten überhaupt erinnern, geschweige denn gebunden fühlen müsste. Finde ich gut.
@Mitwisser
:) wieso schlecht für eads ? dann verkauft der gute Tom seine flieger eben an den fuhrpark … eine 319 hat doch räder und kann doch fahren und parken , also fuhr-park oder ???
:( als steuerzahler muß ich leider kotzen und lasse den fröhlichen fahrradfahrer grüßen der uns den fuhrpark eingebrockt hat : sein anstoß war immerhin gut gemeint für die truppe – und nicht um ihn als altersruhesitz für ausgediente beamte zu mißbrauchen!
Uschi wegtreten!
semper
Es bleibt abzuwarten, was sich bei der BwFPS denn möglicherweise tut………………. :)
@Mittwisser: Bei einem A319 oder auch nur dem Schlepper dazu funktionieren simpler Verkauf und Kauf nicht, da geht nur noch „sale & lease-back“.
Im Rückblick finde ich schon einmal für das mil. Beschaffungswesen gut,
– daß UvdL zunächst Beemelmanns seiner fachlichen Flankendeckung beraubte, indem sie als erstes StS Wolf feuerte und alsbald auch U. Schlieh entsorgte.
– Daß damit das Seil „Wolf – Selhausen – Stein – Arbeitsebene des BAAINBw“ seines Hakens beraubt war.
– Daß mit dem Abgang von Beemelmans so einige airbus-affine Mitentscheider aus dem BMVg nicht mehr bei dem blind airbus-hörigen, weil völlig expertiselosen StS AIN (Rü), anradeln konnten. Der Mann muß ja einen ganzen Fahrradständer vor der Tür gehabt haben, wenn man so auf die problematischen Rüstungsprojekte sieht.
– Daß einige Herren der höheren Arbeitsebene des BAAINBw mit dem Feuern von Selhausen sich nicht mehr auf den dessen schützenden Schoß, sondern nur noch ins Leere setzen konnten.
– Und daß nunmehr der Haus & Hoflieferant samt seiner Produkte zunehmend objektiver gesehen werden.
Offenbar ging UvdL bei ihren personellen Maßnahmen sehr gerissen vor, und wenn nicht so bewußt, hat das Ganze trotzdem viel System.
Und nachdem bei der Bw-Fuhrpark-Service GmbH nur handelsübliche Fahrzeuge mit militärischer Sonderausstattung (hümS) und nur zivile Sonderfahrzeuge Geschäftsgegenstand sind, ist der durchsetzungsstarke Selhausen seines Lobbyisten-Netzwerkes zur Rüstungsindustrie als operativer GF weitestgehend beraubt. Ferner bestimmen noch zwei weitere GF (Einkauf/Technik/ Marketing und kfm. Bereiche/Justitiariat/ Compliance/ QM) mit und die Deutsch Bahn hat auch noch etwas zu sagen. Als GF – Operativer Bereich hat also Selhausen mit dem Beschaffungswesen absolut nichts mehr am Hut und wird mit zunehmender Stille um ihn auch nicht mehr viel anstellen können.
Kurzum, eine treffliche Abschlußverwendung für Selhausen, hinter deren Auswahl nochmals eine gehörige Portion (weibliche) Raffiness zu stecken scheint.
Wenn der D.S. einen Dienstwagen zur (privaten?) Nutzung bekommt, warum ist das denn auf den unteren Ebenen nicht durchsetzbar?
Die Kisten sind eh da, werden zu wenig bewegt und man könnte damit eine weitere Attraktivitätssteigerung der Bundeswehr ermöglichen. Funktioniert ja in vielen anderen Bereichen auch.
Selbiges könnte man mit den Diensthandys starten – 20€ Selbstbeteiligung und gut iss…
Es geht doch nichts über Spekulation und Verschwörungstheorien, nicht wahr?!
@jugendoffizier:
Es gibt nicht genügend Fahrzeuge. Ihnen wird bei Bedarf eines gestellt. Sollten mal zu wenig Fahrzeuge vorhanden sein bekommen sie durch den Fuhrparkservice ein Fahrzeug eines anderen Anbieters gestellt.
Damit lässt sich doch keine Attraktivität erreichen. Insbesondere nicht wenn sie privat mit Y-Kennzeichen unterwegs sind (Gefahr von Manipulation/Sachbeschädigung). Der Vergleich mit der Leistung, der früher einmal geleistet wurde (Fahrerservice bei Dienstreisen, Abholung daheim) wird man nicht wieder erreichen können.
Der Attraktivitätssteigerung stehen nicht zuletzt Beamte und Soldaten im Weg, die fürchten, einer aus den eigenen Reihen könnte irgend einen Vorteil erlangen den er selbst nicht erhält. Lieber schafft man komplizierte Regeln und weitere Formulare, damit jede zusätzliche Leistung maximal den zusätzlichen Aufwand kompensiert, den jemand hat.
Apropo Akttraktivität: Was will man von einem „Unternehmen“ erwarten, dass es nicht einmal schafft Kaffee für Gäste bereitzustellen.
@Woody
Es gibt immer genügend Fahrzeuge – wie Sie selber sagen: ist keines vom Bw Fuhrpark abkömmlich, wird zivil angemietet. Aber mal ehrlich… das „Kleingeld“ für solch eine Maßnahme wird ja wohl vorhanden sein… für Eurohawk-Pleiten und Co. war ja auch mehr als genügend vorhanden…
Das Y-Kennzeichen kann durch ein SU-Kennzeichen ersetzt werden.
Die letzten beiden Ihrer Absätze unterschreibe ich sofort.
Woody | 26. April 2014 – 16:12
Was will man von einem “Unternehmen” erwarten, dass es nicht einmal schafft Kaffee für Gäste bereitzustellen.
Geht das auch auf das Konto von Detlef S.? Musste er deswegen gehen?
Kenn mich nicht so aus. Ist der Fuhrpark der Bw die Strafkolonie für gescheiterte Beamten ?
@Werner: Sie verstehen da etwas völlig falsch. Bei dem Gehalt ging der Kaffee schon immer auf eigene Rechnung, wohl auch weiterhin. D.S. wurde doch nur als GF zur BW-Fuhrpark GmbH vesetzt. Kaffee für Geschäftsgäste und Belegschaft gibt es erst bei der HBG Heimbetriebsgesellschaft mbH & Co.KG umsonst, denn da sind auch die GF-Gehälter deutlich niedriger.
Warum muss der Leiter Fuhrpark Bw so hoch besoldet sein? Welche Entscheidungen trifft er alleine?
Aus meine Sicht taete es ein Amtsrat.
werner | 26. April 2014 – 16:53
Geht das auch auf das Konto von Detlef S.? Musste er deswegen gehen?
Wenn ich die Frau Ministerin richtig verstanden habe (mündlich), musste er gehen, weil die ihrer Meinung nach nötige Transparenz in Richtung Parlament mit ihm als AL AIN nicht zu erreichen sei.
Die Probleme des Beschaffungswesen die er mit zu verantworten hat sind so zahlreich und komplex, dass man sie hier schlecht darlegen kann. Er ist da aber auch nicht alleine Schuld.
@MikeMolto: Weil einer von drei GF und davon GF Operative Bereiche, Bereich Mobilitätsmanagement. Also „General-Schirrmeister de luxe“ für 20 Mobilitätscenter und 2 Firmensitze. Und das Mobilitätsmanagement ist exakt die Achillesferse der BwFuhrpark GmbH und steht stets im Blickpunkt des BRH. Man könnte ja auch die hohe Besoldung als „Gefahrenzulage“ verstehen
Lieber Herr Wiegold,
da konnten Sie der journalistischen Eitelkeit wohl nicht wiederstehen: „Schaut mal alle her was ich hier habe! Eine Ministervorlage zu Personalangelegenheiten aus dem BMVg, sogar mit Aktenzeichen.“
Sehr investigativ, fast so wie die großartige Aufdeckgeschichte aus dem Sommer 2011. Wie gut, dass es immer jemanden gibt, der einem etwas erzählt, über das er eigentlich nicht sprechen darf. Hoffentlich bleibt das so.
@gnom
Damit wollen Sie mir jetzt was sagen? Mehr Bescheidenheit? (Bin gerade unsicher, ob ich die Ironietags übersehe oder ob die gar nicht da sind.)
Die Frage ist doch eher, wer hat das Dienstvergehen begangen und Ihnen diese mit „Persönlich! Personalangelegenheit!“ und PersDat SB 2 „eingestufte“ Kabinettsvorlage zugesteckt?
Ich glaube, dieser Sache sollte man nochmal hinterhergehen……. Ob Sie, Herr Wiegold wegen des Quellenschutzes vielleicht etwas weniger offensichtlich vorgehen wollen, bleibt Ihnen ja in Zukunft überlassen.
Das derjenige welche, sein Ziel, nämlich die unsägliche Neiddebatte anzustoßen, vollständig erreicht hat, sei mal dahingestellt. Interessant immer, dass dabei diejenigen am lautesten schreien, die sich selbst nur bis maximal in mittlere Positionen haben bringen können. Doof sind ja immer „die da oben“………
[Ich verstehe das als Drohung Ihrerseits. Und als Hinweis, dass aus Ihrer Sicht Journalisten nicht aus eingestuften Quellen zitieren dürfen. Können Sie so sehen. Ich finde Drohungen gegen mich in meinem Blog nicht sehr lustig. T.W.]
Meine Erfahrungen mit dem BwFPS sind sehr negativ.
Wieder ein „Leuchtturmprojekt“ wo sich die reale, militärische Welt in der Truppe diametral zu den Wahrnehmungsstörungen auf der technokratischen, zivilen Verwaltungsebene stellt.
Es mag ja sein, dass es auf bestimmten Ämterebenen mit Langzeitmiete BwFPS einigermaßen funktioniert.
In der militärischen Welt des Truppenalltags ist es ein finanzielles Desaster und ein Bürokratiemonster.
Wenn zivile Funktionsleliten auf B+ Ebenen aufgrund Leistungsexplosionen dorthin querverschoben werden, hat das was mit dem „Peter Prinzip“ zu tun.
Kann man aber auch auf Uniformträger anwenden.
http://www.amazon.de/Das-Peter-Prinzip-oder-Hierarchie-Unfähigen/dp/349916793X/ref=sr_1_2?s=books&ie=UTF8&qid=1398596807&sr=1-2&keywords=peter+prinzip
Z25: aufpassen. Und sich vielleicht nicht so als Maßstab sehen!
Die Personalperspektive Selhausen ist seit vielen Wochen in den einschlägigen politischen, industriellen, verbandlichen und medialen Kreisen bekannt.
Dienstgebrauch, Schutzbereich Personalangelegenheit etc. sind archaische, zurückgewandte Konstrukte, die den Schritt in die Informationsgesellschaft nicht mitgemacht haben. Genau wie Zeitgenossen, die solche Stempel vor sich her tragen und dann mit dem ganz sicher jede Sekunde sauber gehaltenen Zeigefinger solche Dinge anprangern.Es spricht sehr für die journalistische und persönliche Exzellenz, dass TW hier erst mit dem finalen Beleg angetreten ist und nicht schon vor sechs Wochen mit den sehr gut belegbaren Gerüchten.
Und ja, Informationsgeber haben oft auch ein Interesse. Ob das aber erreicht wird, darüber entscheidet die Aufnahme bei den Empfängetn. Und da sind Sie, Z25, glücklicherweise nicht die Referenz. Namen sind Nachrichten.
@Mitwisser, wenn Sie mir jetzt noch mitteilen, worauf ich denn aufpassen soll?
Sind Sie tatsächlich der Meinung, dass Personalsachen und -angelegenheiten archaische, zurückgewandte Konstrukte seien? Gilt das also dann auch für Sie ganz persönlich? Dann darf ich Sie ja auch mal auffordern Ihre Einkommensverhältnisse hier offenzulegen, damit darüber diskutiert werden kann, ob dies angemessen ist.
Also mich wundern solche Aussagen doch sehr………
Also, ich finde es nicht angemessen, wenn man (wer immer sich den Schuh anziehen will), auf anderen persönlich herumhackt. Anderer Meinung kan man sein, aber es sollte meiner Meinung nach doch mit dem Thema zu tun haben. Und über die Halbwertzeit von VS-NfD oder VS-Vertraulich eingestuften Dokumenten gabs doch hier schon Diskussion.
Es sei doch bitte einmal festgehalten, was in der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages § 2 denn tatsächlich steht, hier speziell in (4) u. (5) (vgl. http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anlage3.ht)
Dabei geht es stets um die „Kenntnis durch Unbefugte, welche den Interessen oder dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder abträglich oder für einen fremden Staat von Vorteil sein könnte.“
Auch die Alternative des § 2a greift aber spätestens dann nicht mehr, wenn es um politische Beamte geht und/oder der Volkssouverän sowie das legitime öffentliche Interesse einen nachhaltigen Anspruch auf Information und Kenntnis der Sachverhalte hat. Und genau das ist auch die Meßlatte für die Causa Beemelmans und die Causa Selhausen! Schließlich zeichneten diese Herren für Milliarden an ausgegebenen Öffentlichen Geldern verantwortlich und übten hier unbestreitbar ein untragbares Maß an Selbstherrlichkeiten aus.
Die Geheimschutzordnung ist nicht etwa dafür da, Einzelinteressen zu schützen, seien dies nun wie beim Beemelmans’schen Hubschrauber MoU die der Eurocopter SA, oder die des BMVg, oder um Informationen dem Parlament und damit dem Volkssouverän vorzuenthalten, oder auch persönliche Befindlichkeiten der im Brennpunkt der Öffentlichkeit stehenden Herren Beemelmans und Selhausen zu schützen.
Es darf auch hinsichtlich der „Halbwertszeiten von VS“ sowie eines objektiven Missbrauchs bzw. Funktionalisierung der VS-Vorschriften durch das BMVg, daran erinnert werden, daß das seinerzeitige Hubschrauber-MoU vom 15.03.2013 zunächst als „VS-Vertraulich“ durch das BMVg eingestuft war, jedoch bereits am 12.08.2013 auf „VS-NfD“ zurückgestuft werden mußte, u.a. weil dieses seit Unterzeichnung in der Industrie wie eine „Jagdtrophäe“ völlig uneingestuft in unzähligen Ausfertigungen herumkursierte und wohl auch der BRH sich nicht für seinen in Kürze anstehenden Bericht zu diesem MoU ein „VS-Vertraulich“ aufzwingen lassen wollte. N.B.: am Do, den 24.04.2014 wurde eine erneute Prüfung dieses MoU durch den BRH beim BAAINBw aufgenommen. .
Als weiteres Beispiel darf der VS-nfD eingestufte 3te Änderungsvertrag zwischen der Bundesrepublik, vertr. d. das BMVg, vertr. d. das BWB und der EURO HAWK GmbH gesehen werden, wie zeitgleich im Juni 2013 in die Akten des EuroHawk-Untersuchungsausschusses eingegangen. Irgendein engagierter Beteiligter hatte davon einen „ziemlich schrägen“ Scan auf Datenträger und der wurde dann an zumindest eine Fraktion, wie urkundsbewiesen (Faxkopf) mehrfach vom ARD-Hauptstadtstudio offen versandt.
Wer also wie @Z25 und @gnom die von T.W. beanspruchte Information (Zitat) „Erarbeitet wurde die Vorlage, Aktenzeichen 75-40-31/18-100, von Selhausens früherer Abteilung“, egal ob verbal oder auch Urkunde, nicht kennt und auch nicht deren Quelle samt Legitimation kennt, sollte also Schweigen und sich jeglicher sowie auch nur ansatzweiser Kritik, gegenüber T.W. bitte enthalten!
Über den Aspekt, daß letztendlich immer dem Gedanken Rechnung zu tragen ist, dass ein seriöser Journalismus und sauber recherchierte Sachverhalte über längst öffentlich bekannte Sachverhalte (= „die Vöglein zwitschern“ oder auch „Flurgesprächs-Rumour“) stets im Spannungsfeld zwischen systemimmanentem – teils hoffnungslos übertriebenen und damit subjektiven – Geheimschutz und der gewünschten maximalen sowie objektiven Transparenz im Interesse der Öffentlichkeit völlig legitim stattfinden muß, brauchen wir hier wohl nicht weiter diskutieren.
Bravo Herr Wiegold für Ihren bislang stets hervorragenden investigativen Journalismus und für Ihre von Zivilcourage getragene Korrektheit und Ehrleichkeit bei der Benennung der Fakten und Realitäten, welche eigentlich Jeden angehen, Viele dennoch nicht wahrnehmen und Einzelne bzw. Wenige glauben, völlig unsubstantiert hier die Finger zu heben oder gar die Moralapostel spielen zu müssen!
Die Schweiz macht es uns vor, wie man seine Angehörigen mit „Dienstfahrezugen“ ausstatten kann.
Ich hatte dies bereits vor Jahren im Rahmen eines Unteroffizieraustauschs von Anwärtern der BUSA (Berufsunteroffiziersschule der Armee) gehört. Damals schien es mir wie Science-Fiction.
Kurzfassung: Grundsätzlich bekommt jeder Berufssoldat der Armee einen „persönlichen Dienstwagen“ zugeteilt. Dieser ist zu allen „Dienstfahrten“ (also auch den Fahrten zum Dienst von zu Hause, bzw. nach Hause) zu nutzen. Privat darf der Wagen gegen Zahlung einer monatlichen Pauschale ebenfalls genutzt werden. (Ich meine mich zu erinnern das bei einem anwärter der BUSA das damals um die 100 CHF waren). Der Wagen ist durch die Armee versichert. Instandhaltung/Wartung und Betriebskosten (INKL. Kraftstoff!!) gehen, soweit ich mich erinnere, komplett zu Lasten der Armee.
Wer auf die Zuteilung eines „persönlichen Dienstwagens verzichtet“ und stattdessen seinen Privatwagen (dann mit Militärkennzeichen) bei Einzelfahrten nutzt, erhält eine pauschale Entschädigung in Höhe von 5040 CHF / per annum.
http://www.gesetze.ch/sr/172.220.111.310.2/172.220.111.310.2_013.htm
Das wäre doch zukünftig ein erschöpfendes Gebiet für den neuen GF im Bereich Mobilität der BW-Fuhrpark-Service GmbH?
Ich durfte auch schon mit großen Augen an der Offizierschule in der Nähe der ETH Zürich wahrnehmen, wie einfach manche Dinge wie Dienstwagen gehandhabt werden können.
Warum das bei uns nicht möglich sein soll, verstehe wer will… die Fahrzeuge sind vorhanden und deren Auslastung… nun ja… es gab dazu im Jahr 2009 (?) mal eine Info aus dem BMVg, dass diese nicht hoch genug sei.
@Jugendoffizier: Formulieren Sie doch das Ganze einfach als Verbesserungsvorschlag um z.B. das Bürokratie-Monster „Fahrzeugbereitstellung“ für die Truppe um ca. 50% zu reduzieren. Am besten als Brief an die Geschäftsleitung der Bw-Fuhrpark-Service GmbH, samt Ausfertigungen an die Abt IV des BRH, an Abgeordnete / Mitglieder des Verteidigungsausschusses Ihres Vertrauens und an die Redaktion von „DIE BUNDESWEHR“ (DBwV). Sie liegen bestimmt voll im „Attraktivitätstrend“.
@Z25: Sorry, ich hatte doch glatt Ihre Beiträge in diesem Thread übersehen.
Aber aus diesen und auch aus vielen vorausgegangenen Beiträgen in anderen Threads, könnte man glatt folgern, daß Sie zumindest der Gruppe der Stabsoffiziere bzw. dem höheren Dienst angehören und in den von Ihnen aufgegriffenen Themen absolut sattelfest sind. Dagegen sprechen allerdings stets ihre sehr vagen und zwiedeutigen sowie teils ziemlich agressiven Unterstellungen.
Sie sollten also bevor Sie hier den Finger erheben bzw. mit „Dienstvergehen“ und „Verletzung des Quellenschutzes“ drohen, sich mal mit dem „Cicero-Urteil“ befassen, ferner nach > Grußwort von Prof. Dr. Johannes Masing – der lange Atem < googeln und vielleicht auch nochmals http://augengeradeaus.net/2014/04/ex-ruestungsdirektor-selhausen-soll-bundeswehr-fuhrpark-leiten/#comment-106199 durchlesen.
Nicht nur der Ton macht hier die Musik, sondern auch die Substanz. Sofern Sie also noch aktiv sind, wäre zudem Ihr hier gezeigtes ausserdienstliches Verhalten im Sinne des Soldaten- oder auch Beamtengesetzes sicherlich ein weiterer Aspekt, Ihrerseits mit etwas mehr an Zurückhaltung und mit weniger Kompetenz- sowie Expertise-Armut zu agieren.
@Vtg-Amtmann
Vermutlich würde die Antwort lauten: „Geht nicht, das haben wir ja noch nie so gemacht!“ :-)
Aber mal Spaß beiseite:
Die Kisten werden angeschafft und stehen auf dem Hof. Nach Dienst stehen sie im physischen Sinne in der Tat herum. Das erscheint mir keineswegs sinnvoll. Denn man „könnte“ sie für diese Zeit dann in dem oben genannten Sinne vergeben.
Natürlich müsste man dann noch einmal über das „Geschäftsmodell“ vom Fuhrparkservice sprechen, der ja momentan eher in Richtung Mietwagenbörse tendiert…
Es gab bereits wilde Untersuchungen und Überlegungen im Fuhrparkservice und der Bundeswehr, was das Thema private Nutzung angeht. Da kamen so schöne Stilblüten hervor, wie ein Telematikeinbau mit besonderer Chipkartennutzung, um gaaaaaaaaaanz genau den steuerlichen Vorteil berechnen zu können, sobald der Wagen privat und nicht dienstlich genutzt wird.
Die einfache Lösung mit der Prozentlösung war wohl zu simpel… Eine Telematik, die wiederum beim Weiterverkauf des Fahrzeuges entfernt werden müsste, ist eine teure Angelegenheit… Aber Deutschland steht ja irgendwie auf Systeme wie Toll-Collect statt Plakette an die Scheibe…
@Jugendoffizier: Werter Herr, Sie verstehen auch gar nichts . Ohne Halteschlaufen- und Rücksitz-Sensoren geht da bei der privaten Nutzung schon mal gar nichts. Und über diese Nutzungspauschale muß man sich noch im Rahmen der Bw-Gendering-Aktion samt der konsequenten unendgeldlichen Bereitstellung von Kindersitzen im Zuge der weiteren Attraktivitätssteigerung der Bw unterhalten.
@Vtg-Amtmann
Sie nehmen ja die Antwort bereits vorweg :-)
Wtf die Schweizer sind ja drauf.
@jugendoffizier:
Wie ich bereits sagte – Man will partout nicht, dass auch nur irgendwer den kleinsten Vorteil hat, selbt dann nicht wenn es dem Bund Vorteile bringen würde.
@Woody: versetzen Sie dochmal in dei Lage eines „BMW-Fünfer-Edition-Fahrers“. Deshalb steht auch der Smart in Flecktarn als Einzelstück vor dem Verwaltungsgebäude in Troisdorf.
@Vtg-Amtman: Das ist doch nur PR. Im z.B. Rüstungsbereich sind die meisten Dienstreisen etwas länger. Da ist ein P3 Wagen schon angemessen. Gab es nicht auch einen BwFPS Porsche? Wo steht der?
Mit BwFPS sind nach und nach aber auch viele Shuttelbusse im Köln-Bonner-Koblenzer Raum verschwunden. Nicht zu sprechen von Fahrservice generell (nicht nur für B6+). Alles weg.
Sollte es irgendwie zu einem Angebot kommen
, Dienstwagen auch privat zu nutzen, werden irgendwelche faulen Eier im Korb liegen.
Erst gründet die Bundeswehr aus Finanznot einen Fuhrpark im Jahre 2002.
Nur der Witz an der Sache ist doch dass es eine GmbH ist, also freier Markt. Seit Jahren wäscht die Bundeswehr in der Gesellschaft / Steuergelder/ . Hier werden Steuergelder nur hin und her geschoben . Diese BW Fuhrpark bekommt unentgeltlich von der Bundeswehr 1200 Mitarbeiter gestellt. Also die Gehälter zahlt die Bundeswehr und nicht der BW Fuhrpark. Ehemalige nutzlose Beamte werden Geschäftsführer und zu Spitzenverdiener .
Ehemaliger Personalratsvorsitzender im BMvG wird GF mit einem Gehalt von über 200000€. Lächerlich . Jetzt kommt wieder ein gescheiterer aus der Politik mit ca.270000€ Jahresgehalt . Diese BW Fuhrpark hat nur 360 eigene Mitarbeiter und ca. 1200 Kraftfahrer die aber von der Budeswehr bezahlt werden. Die sogenannten Geschäftsführer/ Bereichtsleiter und Führungskräfte der BW Fuhrpark verschlingen locker einen Millonenbetrag.Skandal