Tätowierte Soldaten: Wehrbeauftragter für Altfallregelung
In die teils heftige Debatte über die neuen Regeln für Tätowierungen von Soldaten im Erlass Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr hat sich der Wehrbeauftragte des Bundestages eingeschaltet. Hellmut Königshaus plädierte in seiner Kolumne für den Kompass, die Zeitschrift des katholischen Militärbischofs (Aprilausgabe) dafür, bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelungen bestehende Tattoos zu akzeptieren und nicht vorzuschreiben, dass sie immer abgedeckt werden müssten. Dass es keine vorstellbaren Situationen gebe, in der Tätowierungen an Armen oder Hals nicht versteckt werden könnten, wie die Bundeswehr argumentiere, scheint mir weltfremd, schrieb der Wehrbeauftragte.
Königshaus verwies auf zahlreiche Eingaben von Soldaten nach Bekanntwerden des neuen Erlasses: Die Eingaben und meine eigenen Beobachtungen bei Truppenbesuchen zeigen, dass Soldatinnen und Soldaten mit Tätowierungen an exponierten Stellen zwar kein Massenphänomen, aber auch keine Einzelfälle sind. Bisher habe das weder bei der Einstellung noch im Dienst eine Rolle gespielt. Künftig müsse die Truppe aber damit umgehen, dass wenig praktikable Regelungen für solche tätowierten Soldaten gälten: Was haben also die lang getragenen Ärmel des tätowierten Soldaten für eine Auswirkung auf seine Kameraden? Ärmel lang für alle? Das wird im Sommer zu Recht zu Beschwerden führen.
Der Wehrbeauftragte schlug vor, sich an den Regelungen der U.S. Army zu orientieren. Die sind zwar bei Tattoos strenger als die Bundeswehr-Bestimmungen, sehen aber auch eine Altfallregelung, eine so genannte Grandfather’s Clause, vor: Wessen Tätowierungen bereits an einem Stichtag vor Inkrafttreten der Neuregelung vorhanden waren (und auch in der Personalakte erfasst wurden), darf diese Körpermodifikationen auch weiter tragen – selbst wenn sie nicht abgedeckt werden können. Das könnte auch für die Bundeswehr eine gangbare Lösung sein, die den Altfällen Vertrauensschutz gewähren und ihren bereits tätowiert geleisteten Dienst anerkennen würde. Für neu eingestellte Soldaten soll dann der neue Erlass angewandt werden.
Der gesamte Beitrag des Wehrbeauftragten findet sich auch in der elektronischen April-Ausgabe des Kompass.
(Foto: privat, via Amt des Wehrbeauftragten)
Nicht, dass das Tattoo dann beim Kampf behindert oder so.
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit die „Grandfather´s Clause“….
Hat man da wirklich nicht dran gedacht?
Man hat sich doch sicherlich bei den Verbündeten umgeschaut, bevor man eine Neuregelung beschlossen hat?
Oder wollte man die nicht?
Warum ist das offensichtlich „Einfache“ mal wieder kompliziert?
Oder übersehe ich da was…..? Wer weiß es besser?
Ärmellang. So halte ich es. Immer. Das ist Training für den Einsatz.
pi
Tja … http://www.armytimes.com/article/20140327/NEWS07/303270060/Army-releases-new-instructions-grooming-standards-rollout
Nur der Vollständigkeit halber: Diese „US-Grandfather’s Clause“ beinhaltet auch, dass von den Soldaten – leicht bekleidet – Körperfotos angefertigt und die Tätowierungen vermessen werden, beides findet sich dann in den Personalakten. Dies Prozedere wird jährlich wiederholt und dann wird abgeglichen, ob sich etwas – dann nicht vorschriftenkonform – verändert hat. Da scheint mir „abdecken“ oder „abtapen“ (am Hals) doch praktikabler.
Meiner persönlichen Meinung nach hat man sich für diesen Erlass nichteinmal im eigenen Lande umgeschaut.
Besonders im Bereich der Haartracht frage ich mich immer, warum ein Polizist sein Bundesland/den Bund mit langen Haaren representieren kann, ein Soldat aber nicht?
Mir ist schon klar, dass bestimmte Verwendungen nur noch schwer möglich sind (etwa protokolarischer Dienst oder bisweilen gewisse sensible Bereiche) aber dafür gab es doch seit jeher die „Fehlerziffer“
Auch empfinde ich diesen Erlass im Sinne eines modernen Diversity Management, welches ja durchaus zur Attraktivität des Arbeitgebers beitragen kann, eher als einen Rückschritt.
In jetzt mal überspitzt polemisch:
Ich kann mir also dicke unsportliche Soldaten in bestimmten Bereichen leisten, aber ein „zugehackter“ Soldat is ein absolutes No-Go?
Und von der These Ärmel lang, immer halte ich auch wenig, Anzugserleichterungen sind schließlich nicht ganz ohne Grund zulässig. So halten es nach meiner Erfahrung auch die meisten Verbündeten, durchaus auch solche mit Kampferfahrung, sollte jetzt wieder jemand aus dieser Richtung unken.
Derzeit sind die USA nach meiner Kenntnis die einzige Nation, die ihren Soldaten komplett die Ärmel lang verordnet, das hat aber nichts mit Tatoo o. Ä. zu tun, sondern damit, dass der eine oder andere G.I. wohl die Sonnencreme vergessen hatte…
Und wenn ich weiterhin mal die Aufforderung aufgreife, man solle sich doch mal bei den Verbündeten umschauen, so wandert mein Blick jetzt mal gen Norden:
Mir persönlich ist kaum ein Dänischer Soldat bekannt der nicht tattooviert ist und das durchaus auch an sichtbaren Stellen, selbiges gilt btw auch für Briten, zudem erscheint mir die Haltung des DEN MoD bezüglich der Haartracht seiner Soldaten als eher entspannt.
Und ich kenne niemanden, der den Dänischen Streitkräften nicht das Prädikat: äußerst professionell ausstellen würde.
Manche Regelungen erscheinen mir eher als: „Das haben wir schon immer so gemacht“ und weniger als zukunftsorientiert Reflektiert …
Ich habe da Betreffs spez des Abtapens so meine Fragen bzw Zweifel ob das so ne gute Sache betreffs Gesundheit ist?
Hautreizung durch das Tape, Schweiss, Hitze , Kontakt mit Fremdeinwirkung(Chemikalien(spez Lösemittel) Feuer…
Die ganze Regelung ist totaler Schwachsinn. In einer modernen Welt um qualifizierten Nachwuchs zu kämpfen ist schon schwer genug. Aber bitte…schrecken wir die jungen interessierten noch mehr ab mit Opas Weltvostellungen! Im übrigen macht es mehr Sinn sich an Europäischen Nationen zu halten. Oder sind Schweden und Norweger keine gute Vergleichsgruppe…wohl eher das Gegenteil! Ich zweifle immer mehr an dem Verstand unserer Führungspersönlichkeit. Arme Bundeswehrentwicklung!
Naja, womöglich jeden Tag zu Dienstbeginn abdecken/abtapen oder neue vorschriftenkonforme Tätowierungen melden und erfassen lassen sowie einmal im Jahr zum „Shooting“ – fraglich, was da auf Dauer betrachtet praktischer ist. Hängt sicherlich auch davon ab, wie gern und oft man sich bemalen lässt.
Ich fürchte, bei dieser Thematik gilt die Devise „Wie man’s macht, macht man’s falsch.“. Lässt man bestehende und neue Tätowierungen bedecken, nervt’s den/die Betroffenen aber es besteht eine gleiche Regelung für alle. Darf der dienstältere Kamerad seine zum Stichtag bereits bestehende Körperkunst offen tragen und muss der „Neue“ seine verdecken, freut sich der „Alte“, allerdings herrscht wieder eine Ungleichbehandlung. So oder so: Irgendwas is‘ immer.
Als betroffener Reserveoffizier und Hersteller von Tätowierfarben verfolge ich die Diskussion mit Spannung.
Der Beitrag unseres Wehrbeauftragten ist hier ein wertvoller Beitrag zur Diskussion den ich in vollem Umfang begrüße. Als Reservist, der von sich glaubt seinen Enddienstgrad erreicht zu haben, kann ich einer zukünftigen Beurteilung gelassen entgegen blicken, ich denke aber an meine aktiven Kameraden für die das in dieser Form nicht gilt.
Ich hoffe im Interesse der Gleichbehandlung bei Aufstiegsmöglichkeiten und Verwendungen dass für die betroffenen aktiven Kameraden schnell eine praktikable Altfallregelung gefunden wird.
Die Vorstellung dass sichtbare, nicht verdeckbare Tätowierungen abgedeckt werden können entspringt dabei den Gedanken nicht betroffener Personen und ist in der Realität nicht praktikabel.
Die Zukunft wird auch zeigen, wie die Bundeswehr ihre Regeneration stemmt, ich teile aber die hintergründig formulierte Skepsis des Artikels.
Bestimmt hat die nächste Fassung des Erlasses eine pragmatische Lösung parat:
An jede vernünftige Tätovierung gehört eben auch ein DTG (Date, Time, Group) und die SASPF Personalnummer des Künstlers.
An welcher Stelle das genau zu stehen hat, dass kommt dann gleich in die nächste Überarbeitung der ohnehin nicht ganz taufrischen ZDv 64/1, Geschäftsverkehr in den Dienststellen der Streitkräfte.
Dann sparen wir uns nämlich die jährlichen Abgleiche mit den Stammdatensätzen des Personalwirtschaftssystems.
Aber mal im Ernst:
Wenn ich mir die ganzen unsäglichen Diskussionen anschaue, dann glaube ich inzwischen, dass die nächste Reduzierung der Bundeswehr schon läuft:
Irgendwann wird sich keiner mehr freiwillig melden oder wir bekommen nur noch den untätowierten Bodensatz der Gesellschaft ;-(
Im Bundeswehrforum beschreibt ein Nutzer die Umsetzung der Vorschrift an der OSH: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=46646.msg484082#msg484082
„So, wir wurden heute von unserem Hörsaalleiter belehrt das Tattoos auch beim schwimmen zu verdecken sind.
Die Schwimmausbildung wird für uns jetzt einfach die letzten 6 Wochen ausgesetzt und gut ist.
Bin mal gespannt wie das dann in der Truppe um gesetzt wird.“
Das ist ja mal eine konsequente Lösung…
@Stephan L.
Oder Taucheranzüge tragen!^^
Findet eigentlich keiner diese neuen Regeln kurios, insbesondere wenn Standards, die die tatsächliche Leistungsfähigkeit reduzieren, abgesenkt werden sollen?
Ein Schritt vor, zwei zurück – oder so ähnlich …
@Jack Bristow
Der Erlass ist wohl kaum unter vdL erarbeitet worden
@ThoDan
Aber wie bei der Bewertung der ersten 100 Tage von vdL richtig angemerkt wurde, kommt sie aus dem gleichen „Haus“ wie ihre Vorgänger. Seit ’05 sind CDU/CSU am Steuer. So etwas wie eine halbwegs klare Linie sollte da so langsam zu erkennen sein …
Dann sollten sie den Stichtag (sic!) für die Altfallregelung aber so auf 2030 legen. Sonst könnte es mit Nachwuchs wirklich ganz bald ganz eng werden.
Es ist defininitiv ein Trend zu sichtbaren Tattoos erkennbar, und das vor allem auch bei Frauen!
Absoluter Schwachsinn.
Na ja, wenn das die größten Probleme der Bundeswehr sind, dann ist ja alles in bester Ordnung.
Ob sich die Gesellschaft = Souverän es aber leisten kann, das damit Teile des Souveräns vom Dienst ausgeschlossen werden weil sie nicht durch den sozial-mentalen Flaschenhals passen und die möglichen Folgen für Gesellschaft und BW(Scheuklappen?)?
Aus der Trollecke: http://wirdienendeutschland.de/spezial/zugtruppfuehrer.html
Stichwort: Anzug.
@Jack Bristow: Doch, ich.
Unfassbar, für welchen Schwachsinn Bürokraten Tinte verschwenden können. Da ist es wirklich ein Glück, daß wir sonst keine Themen von ähnlichem Tiefgang haben.
so ist das, wenn man von kalten Kriegern geführt wird. „Form“ geht halt vor „Inhalt“….
Erst wenn DAS abgelegt wird, könnten wir evtl. eine Armee im Einsatz sein…
Wie dem auch sei, ich sage es immer und es stimmt. Die Bw ist immer mindst. 30 Jahre zurück in JEDER Hinsicht. Anzug/Gefecht/COIN/Alltag…etc….(Sorry, das ist ein heikles und „großes“ Thema für den einfachen DEU Soldaten, ich höre lieber auf, denn meine Dienstgradgruppe hat nicht den nötigen Weitblick, um den Gesamtkontext zu verstehen)
@UmPp: Wenn der Blick zum Tellerrand nach oben zeigt…
Ich empfehle in der AGA bei Tattoos das:
http://derhonigmannsagt.files.wordpress.com/2010/12/burka-menge.jpg
Beim Antreten mit Tattoos das:
http://koptisch.files.wordpress.com/2010/07/selbstmordattentaterinnen.jpg
Beim Botschaftsempfang mit Tattoos das:
http://img.welt.de/img/nah/crop108399988/6680719321-ci3x2l-w580-aoriginal-h386-l0/Burka-Verbot-in-Nachbarstaaten-lockt-arabische-Touristen-nach-Bayern-4-.jpg
Und für die, der Realität angepasste Soldaten das:
http://www.bundeswehr.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY3NzU2MTc5Nzc2NjZhNjQyMDIwMjAyMDIw/image_large.jpg
@Magnus
Anzug?(schlimm, dass man das hier anzeigt)
..so what….er macht seinen Job, ein guter Mann. Echt traurig, dass man das hier erwähnen muss.
…Na gut, das liegt evtl. daran, dass ich kein Kdr bin, der es zu Etwas bringen will.
Mal „dumm“ gefragt:
Ist die „Diskriminierung“ von Deutschen mit Tätowierungen nicht ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz?
Bei anderem Körperschmuck (Piercings, Implantate) geht es auch und vor allem um die damit verbundene „Verletzungsgefahr“.
Tätowierungen stellen dahingehend ja nun mal KEINE Gefahr da-sehen höchstens „sch**“ aus……
Mir kommt überigens nur ganz nebenbei ein Kunstprojekt in den Kopf, welches ein „Einsatztätowierungen von Soldaten“ thematisiert.
Ich finde, wenn es solche Kunstprojekte gibt, dann ist das doch ein klares Zeichen, dass Tätowierungen in der Mitte der Gesellschaft angekommen sind, oder?
btw: Ähnliches gibt es auch für Gravitty aus den Einsatzgebieten.
@huey
Nein, da jeder Arbeitgeber spezielle „Anforderungen“ definieren darf, vor denen dann alle gleich behandelt werden.
Ist ähnlich wie bei den Altersgrenzen, die sind eigentlich auch unzulässig, aber können z.B. in einem Gesetz verankert und dabei ausreichend definiert werden; sie sind dann wieder zulässig.
Pauschalfestlegungen aber, wie „Übernahme zum BS nur bis zum 32.Lebensjahr“ sind hingegen rechtswidrig, wie die Bw in den letzten Jahren mehrmals(!) lernen musste.
Warum schaffen es alle Armeen der Welt, Befehle auszuführen, nur unsere nicht? Immer muss alles pseudo-InFü konform diskutiert werden. Dabei sind es doch immer nur ausreden, etwas nicht tun zu müssen, was man nicht mag.
Die neue Vorschrift ist gut!
Und lieber Königshaus: nicht immer nur die Rosinen rauspicken!
@Moped
Vielleicht weil wir noch nicht in einer Diktatur leben? Ich bin persönlich nicht von Tätowierungen angetan und was ich auf manchen Bildern sehe, widerstrebt meinem ästhetischen Empfinden. Nur das hätte man sich eben früher überlegen sollen. Ist wie im Gefecht, wer zu spät reagiert, muss mit den geschaffenen Realitäten umgehen und in solchen Dingen geht so etwas nun mal nicht nach Gutsherrenart.
@Moped
Weil wir in Deutschland mal ne Traditiion hatten:
In der ein Offizier Ungehorsam wählte, wo Gehorsam nicht Ehre brachte
Weil in der BW Befehle nur legitim sind, wenn sie einem legitimen dienstlichen Zweck dienen!
Welchem dient dieser?
@moped
?…die neue Vorschrift ist gut…?
Schallendes Gelächter.
Das dies ein undurchdachter Schnellschuss war sehe ich schon daran, dass im Inhaltsverzeichnis die lfd. Nr 2 fehlte. Zumindest in der Version welche in der Schlammzone der Disziplinarvorgesetzten ankam. Inhaltlich ist eindeutig zu erkennen das es von Dienstanzug tragenden, mit Pkw zur Dienststelle pendelnden Diensttuer verfasst wurde. Anders ist die Ächtung von jedweden Rucksäcken nicht zu erklären…und dies ist bei weitem noch nicht alles…es herrscht Nachsteuerungsbedarf.
Ich (ohne Tattoo) für meinen Teil habe in der Umsetzung einen breiten Rücken für die Männer und Frauen bewiesen…was soll auch passieren? In Sport ne 6?
Persönlich bin ich der Meinung, dass Haar- und Barttracht geregelt sein müssen, schon aus Hygienegründen. Aber Tätowierungen, soweit nicht andere Personen beleidigend? Ich denke da gibt es in der Bw Wichtigeres zu gestalten – oder muss da ein „wichtiges“ Referat beschäftigt werden?
Hier hatte eindeutig jemand zu viel Zeit … Koffer in dezenten Farben aber kein Rucksack zum „kleinen Diener“ … da wollte ich doch schon den schwarzen Laptop-Rucksack gegen den „Hello-Kitty“-Koffer meiner Nichte tauschen … oder ist rosa doch dezent??? Was soll das??? Wie weltfremd wollen wir eigentlich noch werden? Und erst die Ausführungsbestimmungen: Ein Pferdeschwanz erfüllt das Kriterium des Verzopftseins … wer verzopft äh verzapft so einen Schwachsinn. Ein wenig Augenmaß und gesunder Menschenverstand hätte es auch getan ….
Na, ich warte einfach mal die ersten Klagen ab. Soweit ich mich erinnern kann ist eine Landespolizei mit der selben Sache gescheitert, da das Gericht Tattoos als teil des öffentlichen Lebens sah.
Spiegelbild der Gesellschaft?
Stimmt ja dann so nicht mehr oder sehe ich das falsch?