Tätowierte Soldaten: Wehrbeauftragter für Altfallregelung

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In die teils heftige Debatte über die neuen Regeln für Tätowierungen von Soldaten im Erlass Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr hat sich der Wehrbeauftragte des Bundestages eingeschaltet. Hellmut Königshaus plädierte in seiner Kolumne für den Kompass, die Zeitschrift des katholischen Militärbischofs (Aprilausgabe) dafür, bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelungen bestehende Tattoos zu akzeptieren und nicht vorzuschreiben, dass sie immer abgedeckt werden müssten. Dass es keine vorstellbaren Situationen gebe, in der Tätowierungen an Armen oder Hals nicht versteckt werden könnten, wie die Bundeswehr argumentiere, scheint mir weltfremd, schrieb der Wehrbeauftragte.

Königshaus verwies auf zahlreiche Eingaben von Soldaten nach Bekanntwerden des neuen Erlasses: Die Eingaben und meine eigenen Beobachtungen bei Truppenbesuchen zeigen, dass Soldatinnen und Soldaten mit Tätowierungen an exponierten Stellen zwar kein Massenphänomen, aber auch keine Einzelfälle sind. Bisher habe das weder bei der Einstellung noch im Dienst eine Rolle gespielt. Künftig müsse die Truppe aber damit umgehen, dass wenig praktikable Regelungen für solche tätowierten Soldaten gälten: Was haben also die lang getragenen Ärmel des tätowierten Soldaten für eine Auswirkung auf seine Kameraden? Ärmel lang für alle? Das wird im Sommer zu Recht zu Beschwerden führen.

Der Wehrbeauftragte schlug vor, sich an den Regelungen der U.S. Army zu orientieren. Die sind zwar bei Tattoos strenger als die Bundeswehr-Bestimmungen, sehen aber auch eine Altfallregelung, eine so genannte Grandfather’s Clause, vor: Wessen Tätowierungen bereits an einem Stichtag vor Inkrafttreten der Neuregelung vorhanden waren (und auch in der Personalakte erfasst wurden), darf diese Körpermodifikationen auch weiter tragen – selbst wenn sie nicht abgedeckt werden können. Das könnte auch für die Bundeswehr eine gangbare Lösung sein, die den Altfällen Vertrauensschutz gewähren und ihren bereits tätowiert geleisteten Dienst anerkennen würde. Für neu eingestellte Soldaten soll dann der neue Erlass angewandt werden.

Der gesamte Beitrag des Wehrbeauftragten findet sich auch in der elektronischen April-Ausgabe des Kompass.

(Foto: privat, via Amt des Wehrbeauftragten)