Der Hubschrauber-Deal: So rechnet das Ministerium (mit Nachtrag)
Im Verteidigungs- und vor allem im Haushaltsausschuss spielt heute die Vereinbarung zwischen dem Verteidigungsministerium und der EADS-Tochter Eurocopter eine Rolle, auf die sich beide Seiten im März verständigt hatten. Unterm Strich: Die Zahl der bestellten NH90 und Tiger-Kampfhubschrauber wird reduziert, dafür nimmt die Bundeswehr von Eurocopter 18 Hubschrauber eines navalisierten NH90 für die Marine ab, die zuvor so nicht eingeplant waren. Dass die Einsparungen für den Verteidigungshaushalt offensichtlich deutlich geringer sind als die Reduzierung der bestellten Stückzahlen erwarten ließ, haben die Kollegen von Spiegel Online hier und hier vorgerechnet.
Dem hält das Verteidigungsministerium jetzt seine eigene Rechnung entgegen – in Kurzform: Die Ersparnis ist viel größer, weil die 18 Marinehubschrauber gegengerechnet werden müssen, die sonst nicht finanzierbar gewesen wären. Sie betrage somit 1,1 Milliarden und nicht nur rund 220 Millionen Euro – die Betriebskosten noch nicht mal berücksichtigt. Eine Abnahme der bestellten Maschinen und ihr späterer Verkauf wäre finanziell nicht sinnvoll.
In Langform:
Im Rahmen der Anpassung der materiellen Ausstattung an die zukünftige Struktur und das im Rahmen der Neuausrichtung priorisierte Fähigkeitsprofil der Streitkräfte sollen die Stückzahlen zu beschaffender UH TIGER von 80 auf 57 und NH 90 von 122 auf 82reduziert werden. Betrachtet man nur den Gesamtsaldo aus dem mit der Firma EUROCOPTER am 15. März 2013 abgeschlossenen Memorandum of Understanding, beträgt die Einsparung 224 Mio EUR bei einem ursprünglichen vertraglichen Gesamtvolumen von ca. 8,3 Mrd.
Wesentlich ist aber, dass die Vereinbarung die Neubeschaffung von 18 Marinehubschraubern SEA LION aus dem NH 90-Programm zu einem Preis von ca. 915 Mio EUR vorsieht. Diese Mittel wären aller Voraussicht nach in den kommenden Jahren nicht verfügbar. Die tatsächliche Ersparnis durch Minderbeschaffungen liegt damit bei 1,1 Mrd EUR. Darüber hinaus werden sich durch die Stückzahlreduzierung die Betriebskosten erheblich verringern.
Warum eine Stückzahlreduzierung durch Vertragsanpassung statt Abnahme allerHubschrauber und Verkauf der überzähligen?
Bei Nichtanpassung der Verträge müsste zunächst die volle Stückzahl abgenommen und bezahlt werden. Ob und zu welchen Preisen ein Verkauf erfolgen könnte ist jedoch ungewiss. Auch nicht genutzte, überzählige Hubschrauber müssen gewartet werden und verursachen Betriebskosten.Ein von der Bundeswehr abgenommener Hubschrauber würde als „gebraucht“ gelten. Deshalb würde erfahrungsgemäß der Verkaufserlös weit hinter dem Beschaffungspreis zurückbleiben.
Wir haben bereits versucht, den NH 90 zu verkaufen, allerdings ohne Erfolg.
Die Exportchancen des UH TIGER sind aufgrund spezieller DEU Besonderheiten, z. B. Mastvisier, Bewaffnung, eingeschränkt. Möglicherweise wollen auch andere Nationen ihre Stückzahlen reduzieren, so dass beim Verkauf der Hubschrauber ein erheblicher Wettbewerb zu erwarten ist. Darüber hinaus unterliegt der UH TIGER als Rüstungsgut den rüstungsexportpolitischen Grundsätzen der Bundesregierung, was das Feld möglicher Abnehmer erheblich beschränkt. Aller Wahrscheinlichkeit müsste auch eine Demilitarisierung des Gerätserfolgen, die von Fremdfirmen entgeltlich durchgeführt werden müsste. Die Demilitarisierung würde einen möglichen Erlös dann noch weiter schmälern.
Warum keine 25 Mio-Vorlage?
Es wird behauptet, das Verteidigungsministerium wolle sich am Parlament „vorbeimogeln“. Das ist unzutreffend. Denn eine formelle 25-Mio-Vorlage kann erst gefertigt werden, wenn die endverhandelten Verträge mit der Industrie vorliegen. Das ist aber noch nicht der Fall.Die parlamentarische Befassung erfolgt dennoch frühzeitig, da Bundeswehr und Industrie vermeiden wollen und müssen, dass auf der Basis der noch geltenden Verträge Maßnahmen ergriffen werden, die im Lichte der angestrebten Vertragsanpassungen nicht mehr notwendig sind.
Abgesehen von der Frage, wer einen demilitarisierten Kampfhubschrauber kaufen wollen würde (außer Sammlern?) – bin ich gespannt, wie Verteidigungs- und Haushaltsauschuss diese Erklärung bewerten.
Nachtrag: Der Verteidigungsausschuss hat wohl nicht zugestimmt, wie aus diesem Statement von SPD-Obmann Rainer Arnold hervorgeht:
Der Verteidigungsausschuss hat einvernehmlich beschlossen, dem Memorandum of understanding zur Stückzahlreduzierung NH90 und Tiger nicht zuzustimmen. Der Verteidigungsausschuss besteht auf ein geordnetes Verfahren. Danach soll der Haushaltsausschuss seine Entscheidung auf Basis der Empfehlung des Verteidigungsausschusses treffen können. Dies wird aller Voraussicht erst in der neuen Legislaturperiode erfolgen. Die SPD-Bundestagsfraktion ist nicht bereit einem Memorandum of understanding zuzustimmen, ohne dass es einen endverhandelten Vertrag gibt. Dies würde allen Regeln des Haushaltsrechts widersprechen. Das Parlament darf nicht zum „Abnicker“ der Bundesregierung werden.
Nachtrag 2: Inzwischen gibt es gewisse, nun, Diskrepranzen in der Bewertung dessen, was der Verteidigungsausschuss beschlossen hat. Zunächst mal den Wortlaut des Beschlusses:
Der Verteidigungsauschuss hat die Ausführungen von Staatssekretär Beemelmans (BMVg) zu der BMF-Vorlage zur Kenntnis genommen und wird den Bundesrechnungshof bitte, ihm – wie dem Haushaltsausschuss – die Einsichtnahme in seine Stellungnahme dazu zu ermöglichen. Darüber hinaus erwartet der Verteidigungsausschuss, dass er – dem üblichen und bislang praktizierten Verfahren entsprechend – als mitberatender Ausschuss vor der abschließenden Beratung im Haushaltsausschuss in die weiteren Entscheidungsprozesse einbezogen wird.
Dieser Beschluss, sagte Beemelmans Augen geradeaus!, sei genau das, was er auch gewollt habe – denn einen Beschluss zur Billigung könne ohnehin nur der Haushaltsausschuss, nicht aber der Verteidigungsausschus treffen.
Das ist natürlich das genaue Gegenteil dessen, was die SPD aus diesem Beschluss liest.
Klarheit? Vielleicht, wenn es einen Beschluss des Haushaltsausschusses gibt, der am Mittwochnachmittag darüber beriet. Übrigens steht auch in der Vorlage für den Haushaltsausschuss lediglich, dass die auf Grundlage eines gebilligten Memorandums of Understanding ausgehandelten Verträge dem Gremium vorzulegen sind. Nicht: zur Billigung vorzulegen. Der Interpretationskrieg dürfte also noch weiter gehen.
(Archivbild September 2010: NH90 bei der Informationslehrübung des Heeres in Munster)
Man beachte aber den folgenden Satz aus dem MoU zwischen EUROCOPTER und TdM (Zitat): „Das Ergebnis von 57 UH TIGER wird dadurch erzielt, dass sich die Industrie verpflichtet hat, 11 bereits gelieferte UHT zu einem späteren Zeitpunkt zurückzukaufen.“ Dies dürfte derart zu verstehen sein, dass insgesamt 68 UHT von der BW abgenommen werden und nach Rückkauf von 11 UHT durch ECD dann 56 UHT und das „ASGARD-F Wrack“ aus Ettal der BW verbleiben.
Das dürfte sich wie folgt erklären: Bislang wurden 27 Maschinen ausgeliefert (Stand 02/2013, 5 x STEP 1 in Le LUC, 2x STEP 2 bei WTD 61, 2x STEP 2 bei TSLw 3, 3 x STEP 2 + 6 x STEP 2 KRYPTO + 9 x STEP 2 KRYPTO mit ASGARD-F-Rüstsatz bei Rgt 36. 1 x ASGARD-F-Version ist in Ettal abgestürzt, müsste also durch Nachrüstung ersetzt werden. Dafür bietet sich eine der jüngeren STEP 2 an. Verbleiben also von den 12 x STEP 1- und STEP 2-Maschinen _e_l_f_ bereits gelieferte UHT (sprich die ältestest Vögel), die ECD zu einem späteren Zeitpunkt bei abgeschlossener Einführung zurückkaufen kann! Die werden dann bei ECD zu vielen Ersatzteilen und daran verdient man sich mit dem Verkauf an die Bw erneut eine „goldene Nase“.
Damit sind zu bezahlen: 82 NH90 + 18 MH90 + 68 UH Tiger, macht also _1_6_8_ Hubschrauber! Und das „Schnäppchenangebot“ für die 15 leichten Mehrzweckhubschrauber der Spezialkräfte (SOF-LUH) zu ca. 220 Mio. € (also Stückpreis je EC 145 T2 = 14,666 Mio. €, ziviler Stückpreis ca. 6,9 Mio. €) und die 9 Basisschulungshubschrauber zu ca. 15 Mio. € – wie heute auch im VA und HA des Bundestages zur Debatte stehend, sind da noch nicht dabei!
Wenn Allem so sein sollte wie dargestellt, wäre das wieder einmal eine „1a Blindleistung“ und es wäre das ganze MoU zwischen BMVg und ECD in Wahrheit nur ein weiteres teueres Eyewashing des TdM sowie der StSs SB uns RW! Bleibt also abzuwarten, was das Parlament heute zu dem Ganzen sagt.
„Die tatsächliche Ersparnis durch Minderbeschaffungen liegt damit bei 1,1 Mrd EUR. Darüber hinaus werden sich durch die Stückzahlreduzierung die Betriebskosten erheblich verringern.“
Das Argument ist ja mal richtig gut. Wir sollten keine Helis kaufen, dann haben wir Betriebskosten = 0 und sparen richtig viel Geld ;)
„Wir haben bereits versucht, den NH 90 zu verkaufen, allerdings ohne Erfolg.“
Als Außenstehender der bis heute einfach nur mitgelesen, und hier noch nie kommentiert hat, bringt mich diese interessante Aussage doch glatt dazu hier was zu schreiben.
Ganz nüchtern zusammengefasst:
Eine staatliche Institution kauft mit Steuergeldern ein Produkt.
Dieses Produkt ist teurer als erwartet, kommt später als erwartet und kann irgendwie auch nicht so ganz alles was man von ihm erwartet.
Seit neuestem kommen auch noch nun diese irritierenden und nicht ganz nachvollziehbaren Vereinbarungen mit dem Hersteller zutage.
Und mit dem oben angeführten Satz gibt man auch noch offen zu, dass dieses Produkt auf dem Markt nicht wirklich von anderen begehrt wird.
Und irgendwie hat man bei dem Lesen der Artikel immer den Eindruck das so oder so ähnlich schon mal bei anderen Beschaffungsvorhaben gehört zu haben ( Tiger, Jäger90, HS30, A400,…)
Ich komme da nicht mehr mit.
Da läuft doch ganz massiv was falsch in diesem Beschaffungssystem, und abgesehen von Wahlkampf-Vorgeplänkel fühlt sich keine Behörde, Instanz oder Gewalt (z.B die Medien, außer T.W.) dazu berufen diese Missstände aufzudecken?
CptnCrunch
@ Hans
Ich wiederhole mich da zwar, aber Hamburg spart auch schon seit Jahren Betriebskosten bei der Elbphilharmonie ;-)
Rechnet man die Marinehubschrauber extra teuer, damit der „Einspareffekt“ immens ausssieht oder steht im ausgehandelten Vertrag nachher noch Überraschendes, wie z.B. Full-Service für 30 Jahre, Kampfwertsteigerungen inklusive, jede Nachlieferung zum Stückpreis von nur X-Millionen…
„Wesentlich ist aber, dass die Vereinbarung die Neubeschaffung von 18 Marinehubschraubern SEA LION aus dem NH 90-Programm zu einem Preis von ca. 915 Mio EUR vorsieht. Diese Mittel wären aller Voraussicht nach in den kommenden Jahren nicht verfügbar. Die tatsächliche Ersparnis durch Minderbeschaffungen liegt damit bei 1,1 Mrd EUR.“
Lustig. Das ist keine Einsparung, nur ein Mehrwert. Denn ohne den Deal hätte man die Marinehubschrauber gemäß Eigenaussage schlichtweg nicht beschafft. Und auch diese 18 Mehrwert-Hubschrauber verursachen Betriebskosten in den Folgejahren.
Einsparung ist wirklich was anderes.
Wirklich schade, dass die Ausschuss-Grillstunde nicht öffentlich ist. Im EP-Parlament kann man fast alle Ausschussitzungen per live stream mitverfolgen, in allen Sprachen.
Hat man denn die 680 PARS 3 LR für ~380 Millionen € auch schon beschafft?
Frankreich scheint, nach Hellfire für den HAD, nun auch Interesse an den wesentlich günstigeren Lasergelenkten Raketen DAGR zuhaben.
…
„During the 50th Paris Air Show currently taking place at Le Bourget exhibition centre from 17 to 23 June 2013, Army Recognition editorial team learned that France has expressed interest in Lockheed Martin’s DAGR guided rocket solution. The interest comes in the form of a “request for cost and availability”.
http://www.airrecognition.com
Aber eigentlich geht es nur darum in Donauwörth und Schrobenhausen Arbeitsplätze zu sichern.
„Entscheidend für Schrobenhausen war 1998 der Auftrag für das moderne Präzisionsabstandslenkflugkörpersystem Taurus KEPD 350, den die deutsche Bundeswehr erteilte. Heute ist Taurus KEPD 350 eines der wichtigsten Produktionsthemen in Schrobenhausen. 600 Systeme werden für die deutsche und 43 für die spanische Luftwaffe gefertigt.Auch die Aufträge für das Flugkörpersystem PARS 3 LR, die Hauptbewaffnung für den Hubschrauber Tiger des deutschen Heeres, sichern in Schrobenhausen Arbeitsplätze. “
http://www.bdli.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1080&Itemid=
PS Stückpreis Taurus ~950.000 €
Freut mich, dass ihm sein Deal jetzt um die Ohren fliegt.
Erbärmlich ist es auch, dass man es offensichtlich nicht schafft, die Hubschrauber-Flotte der Marine endlich mal zu erneuern und dann auf derartige „Deals“ angewiesen ist. Wie man den SeaKing durch den MH90 ersetzen will, weiß man im BmVg vermutlich auch noch nicht. Aussage: Geht schon irgendwie…
Der CH-148 Cyclone ist zwar auch nicht gerade markverfügbarer oder ausgereifter als der MH90, aber wenigstens mittelfristig ein adequater Ersatz.
Na, dann darf man den Kameraden von der Marine ja erstmal dazu gratulieren, daß der Verteidigungsausschuß den Krug von 18 SEA LION (oder sollten die etwa „SEA PRION“ heißen?) aus dem NH 90-Programm zu ca. 915 Mio. EUR bzw. ca. 51 Mio. € / EA an Nordholz vorbeigeschickt hat! Da werden bei der Marine wohl heute Abend im Hubschraubermuseum in Bücky noch ein paar Champagnerkorken knallen und einige Herren virtuell „kielgeholt“!
Zum Sea Lion, inwieweit wäre das Gerät denn überhaupt nutzbar?
Gab es da nicht die üblichen Beschwerden (zu groß, zu schwer etc.)? Ich habe irgendwie noch im Hinterkopf das der MH-90 zu groß für die F122 und F123 sein soll.
Ich habe bsiher immer gedacht, dass Beschaffungsvorhaben in dieser Größenordnung ausgeschrieben werden. Und soweit ich das laienhaft mitbekomme, war der MH90 doch nur in der Diskussion. Soweit ich das verstehe, wollte die Marina als Bedarfsträger doch einen anderen Hubschrauber.
Wie kann ich denn, so im Hinblick auf die Bundeshaushaltsordnung, mal kurz einen Vertrag mit einem Wert von ca. 900 Mio schließen, ohne dass der Bedarfsträger das will bzw. der Haushaltsausschuss / Verteidigungsausschuss das so genehmigt.
Das ist ja noch teurer als der EH.
Ich bin ein Freund davon, eher in DEU einzukaufen, weil da natürlich am meisten Ausgaben wieder beim Staat landen (Steuern etc.). Aber wenn ein Made in EU / germany Produkt eben weder in Preis/Leistung NOCH bei den Betriebskosten auf die Betriebszeit hochgerechnet positiv heraussticht, so ist das Steuerverschwendung und geht meiner Meinung nach in den Bereich der Veruntreuung.
Eine Frage an unsere Fachleute.
Mich würde mal interessieren, welche Fähigkeiten dem MH-90 NG fehlen, die andere auf dem Markt wirklich verfügbare Marinehubschrauber besitzen. Und haben diese Alternativen dann auch ausnahmslos alle Fähigkeiten des MH-90 NG?
Wirklich schlechte Produkte baut doch Eurocopter nun wirklich nicht.
http://www.marinehubschrauber.de/
Andere NATO-Staaten kaufen diese Maschine doch auch.
Oder sollen wir die Marinehubschrauber etwa bei den Russen kaufen?
Ich finde das toll:
Die Marine bekommt jetzt ein System für 915 Mio. und laut der Rechnung des Verteidigungsministeriums kann diese Summe dann als Ersparnis angesetzt werden.
Aber wenn doch der Gewinn umso größer wird, je mehr Maschinen die Marine bekommt, dann ist es doch ein leichtes mal auszurechnen, wieviele Hubschrauber die Marine braucht, damit der gesamte Verteidigungshaushalt ausgeglichen ist. Und mit jeder zusätzlichen Maschine kommen wir weiter in die schwarzen Zahlen.
Da werden sich aber Heer und Luftwaffe auf die Schenkel klopfen und sich fragen, warum sie nicht selber auf so eine einfache Lösung gekommen sind.
Ob diese Rechenkünstler vorher Kaffeefahrten verkauft haben?
Und noch ein Nachtrag oben. Da scheint gewisses Chaos zu herrschen…
Wie kann man eine solche Rechnung nur öffentlich vertreten?
Die Frage, warum die Marine ein nur bedingt einsatzklares Muster gegen den gesunden Menschenverstand bekommt, lasse ich mal außen vor.
Aber 18 Hubschrauber zu kaufen und damit Geld zu sparen, kriege ich nicht nachgerechnet.
Zusätzlich kommen massive Um- und Nachrüstungen an, um den NH-90 in der Marine in den sinnvollen Einsatz zu bringen.
Aber das ist wahrscheinlich ein anderer Topf….
Liebe Damen und Herren im Verteidigungsausschuss: NACHFRAGEN! Unsinn verhindern! Blödsinn stoppen!
Der Merkantilismus ist spätestens seit Adam Smith`s Wealth of Nations (18 Jh.) veraltet und findet seine Anwendung nur noch an Stammtischen.
Interessant ist ehr die Frage, ob man sich im BMVg dazu durchringen kann EADS auch mal das Wasser abzugraben. Eine juristische Prüfung der Verträge könnte den Hebel für das BMVg beträchtlich verlängern (z.B. § 313 BGB). Ich empfinde es als verdächtig, dass TdM nicht die Ansprüche gegenüber EADS prüfen ließ, bevor es zu den Verhandlungen gekommen ist. In der freien Wirtschaft treffen sich in dieser Situation die beiden Vertragsparteien im Gerichtssaal und nicht in Hinterzimmern.
nunja man braucht die blauweiße partei und die blauweiße Partei braucht die Erfolgsmeldungen an den blauweißen standorten von EADS.
@T:W., @TomTom, @all: Das Chaos ist wirklich pefekt! Die einzelnen Abgeordneten des VA der Fraktionen nebst Fachreferenten bewegen sich gerade zum Haushaltsausschuss, zwecks Wahrnehmung ihrer „beratenden Beteiligung“. Es wird „breit“ fraktionsübergreifend befürchtet, daß der „De Maizière’sche Hubschrauber-Deal“ ungeachtet der Skepsis des VA, vom HA mit Koalitionsmehrheit „durchgewunken“ wird.
Wenn das so geschehen wird, helfen nur noch „ganz harte Manschetten“ und notfalls in der neuen Legislaturperiode ein weiterer U-Ausschuss. Das läuft doch genauso wie beim EuroHawk, morgens am 31.01.2007 wurde die 25 Mio-Vorlage vom HA durchgewunken und nachmittags wurden die Verträge im BWB unterschrieben. Jetzt winkt man halt ohne 25-Mio-Vorlage durch und Morgen sind die Verträge mit ECD unterschrieben!?
BERLIN (dpa-AFX) – Der Verteidigungsausschuss des Bundestags hat die geplante Kürzung einer Grossbestellung von Hubschraubern für die Bundeswehr auf Eis gelegt. Hintergrund ist die Kritik des Bundesrechnungshofs an der zwischen dem Verteidigungsministerium und dem Hersteller Eurocopter ausgehandelten Vereinbarung. Die Prüfer halten die Konditionen für unwirtschaftlich. Der Verteidigungsausschuss verweigerte am Mittwoch auch mit den Stimmen der Koalition die Zustimmung. Nun soll zunächst der Rechnungshofsbericht geprüft werden.
einfach mal googlen
@gk jürgen: Und die dpa sitzt mit im Sitzungssaal und in den Köpfen der Abgeordneten und weiß genau, was die wie verstehen? Ich sehe es eher wie die anderen Schreiber, dass da ein ganz fetter Kuhhandel am Laufen ist und nur mit viel Glück nicht in dieser Nacht über die Bühne geht. Minderleister technischer, intellektueller und moralischer Art haben das hier eingebrockt und die Autisten aus dem Pendlerblock sehen es als ihren persönlichen Beitrag, die EADS und ihre Unternehmen hin zum Monopolisten zu entwickeln. Warum wohl? Weil die alle echt nette Menschen sind? Weil von denen noch jedes Gerät just in time und in spec kam? Das wird es sein.
Der Stern schreibt auch dass erstmal alles auf eis gelegt wird!
@gk jürgen, @Lenkrad:
SPON, STERN und der Rest der Printmedien können schreiben, was immer sie wollen.
Eine Waffengleichheit im Bundestag gibt es nicht, die Regierungsmehrheit hat stets einen Vorsprung im Wissen und auch im Vertuschen. Wenn der HA mit Regierungsmehrheit den desaströsen – ja eher wahnsinnigen – Hubschrauber-Deal durchwinkt, ist der durchgewunken, da kann der VA einen Handstand und drei Männchen machen. So brutal und banal ist Politik. Da nützt es auch nichts, wenn längst die Handlungsfähigkeit des IBUK und seiner beamteten StSs seitens Politik, Truppe und des Volkssouveräns angezweifelt wird!
Deshalb ging auch meinerseits heute für ein Bieterkonsortium folgendes Schreiben (inhaltlich) an vier maßgebliche Abgeordnete und deren Referenten- sowie deren Arbeitsebene (von vier Fraktionen), um eben höchstvorsorglich Positionen festzuschreiben (… für den Nachgang bzw. die harten Manschetten):
[….] Zu den Vorlagen zum SOF-LUH im VA und im HA:
Laut jüngsten Stellungnahmen zur 25 Mio-Vorlage durch externe Juristen, d.h. Vergabe-, Wettbewerbs- und Kartellrechtler, wie z.B. als Unternehmenssyndikus engagiert, bei den beiden für uns maßgeblichen IHKs beratend tätig und z.B. in den Auftrags- und Vergabeprüfstellen der maßgeblichen Bundesländer unserer Niederlassungen beratend eingesetzt, erscheint das bislang durch das BMVg (BAAINBw) praktizierte Vergabeverfahren im Fall SOF-LUH in einhelliger Meinung als rechtswidrig.
Zu den Vorlagen im Verteidigungsausschuss und im Haushaltsausschuss zum Vertrag über die Herstellung und Lieferung von 15 leichten Transporthubschraubern zur Verbringung von Spezialkräften (SOF-LUH) erscheinen deshalb in den heutigen Debatten des VA und HA sehr sehr kritische Nachfragen durch die jeweiligen Ausschußmitglieder als opportun:
Im VA:
Zur Auswahl des Typs, dessen generelle Eignung, der beizustellenden Ausrüstung und Bewaffnung sowie zur Preisbildung: 195,7 Mio. € für die 15 EC 145 T2 an ECD (welche die optional abrufbare Schulung und Ausbildung i.H.v. 1,1 Mio € beinhaltet) zzgl. 23,6 Mio. € für einen FMS-Vertrag mit den USA (Crypto- & Spezial-Funkgeräte). Ferner zur erfolgten Vergabepraxis – begonnen mit erster IAGFA-Sitzung -, welche bis zum Abschluss der Marktsichtung durch die IABG (dann wieder) ergebnisoffen war und weiter bis zur dann (erneut weniger ergebnissoffenen) erstellten Leistungsbeschreibung sowie der diesbezüglichen Auswahl und Zuschlagsentscheidung.
Im VA und im HA:
Die Wirtschaftlichkeit eines einzuführenden Waffensystems ergibt sich aus den Gesamtkosten (fixe und variable Kosten bzw. Invest und Betrieb) in Relation und zur Summe aller hierarchisch strukturierten und gewichteten Nutzen – also dem sogen. „Gesamt-Nutzwert“, d.h. u.a. aus dem Invest und aus den Betriebskosten im Zuge einer wirtschaftlichen und langfristigen Gesamtbetrachtung als solide Basis einer zu treffenden Auswahlentscheidung.
Ausgeschrieben wurde jedoch beim SOF-LUH bislang nur das Invest. Entsprechend muß und wird – wie auch in der 25-Mio.-Vorlage beiläufig festgehalten – der sogen. Bereitstellungs-, Wartungs- und Instandhaltungsvertrag (PPP-BWI-Vertrag) noch gesondert ausgeschrieben werden, wobei man sich hier aber schon an einen konkreten Hubschraubertyp – der zwar im Invest „wirtschaftlich“ sein mag, dies aber im Betrieb noch lange nicht sein muss – gebunden hat! Bereits deshalb stellt sich die Frage, ob den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, als auch den Normen des Vergabe- und Wettbewerbsrechts mit der beabsichtigten Vergabe der 15 SOF-LUH an die EUROCOPTER Deutschland GmbH und deren Lieferung von EC 145 T2 derart in vollem Umfang und insgesamt Rechnung getragen wurde?
Als gegenteiliges und positives Beispiel darf das Vergabeverfahren zum Basisschulungshubschrauber benannt werden:
Hier wurden und werden zwar ebenfalls der Vertrag zur Lieferung der neun BSHS, als auch der (weitere zweite) PPP-BWI-Vertrag (für 10 Jahre, mit Preisanpassung nach 5 Jahren) ausgeschrieben, Bedingung ist jedoch, dass es sich um ein und den selben Bieter (bzw. um die gleiche Bietergemeinschaft, d.h. Hersteller und LTB sowie Systembetreuer) handelt. Einerseits ergibt sich diese funktionale Erfordernis bereits daraus, daß damit Interessenskollissionen in z.B. Gewährleistungsfällen (2 Jahre) und Kulanzfällen (i.d.R. 5 Jahre) sowie auch aus AOG-Situationen (AOG = Aircraft on Ground) vermieden werden, andererseits, daß die Gefahr, daß der (die) PPP-BWI-Vertragsnehmer zwischen Hersteller und Bundeswehr „zermahlen“ wird (werden), ausgeschlossen werden kann. Hinzukommt damit im konkreten Fall der fünfzehn SOF-LUH, daß mit gegebenen Procedere der freie Wettbewerb auch hinsichtlich des PPP-BWI-Vertrages àpriori drastisch einschränkt wurde, da man die Lieferleistung vorab vergab, dies ungeachtet der korrespondierenden Dienst- und Werkleistungen sowie wider einer zwingenden gesamtwirtschaftlichen Betrachtung.
Also frei nach dem Motto, wir haben frei nach Gutsherrenart ungeachtet der tatsächlichen Erfordernisse der KSK- und Spezialkräfte eine „fliegende Daimler S-Klasse“ vom H&L-Lieferanten gewollt und auch mit einer entsprechenden Leistungsbeschreibung durchgedrückt, statt einen wirtschaftlicheren und zweckmäßigeren „fliegenden Bv206D Husky“: Beim PPP-BWI-Vertrag (Bereitstellung, Wartung und Instandhaltung) unterhalten wir uns deshalb nur noch mit den Daimler-Benz-Niederlassungen.
Die 25-Mio.-Vorlage spricht im Übrigen völlig unsubstantiiert von 20 Mio Betriebskosten bei 4.000 Flugstunden/anno, was 5.000 € an Betriebskosten pro Flugstunde entspricht. Der für 2010 für den EC 135 T1 im VMBl ausgewiesene Vollkostensatz betrug 2.202 €/FlgStd und dürfte aktuell bei ca. 2.500 €/FlgStd liegen, die für den EC 145 T2 benannten 5.000 €/FlgStd erscheinen damit absolut nicht plausibel. Conklin & de Decker weißt wiederum die variablen Kosten für den EC 136 T1 mit $ 1.084 und für den EC 145 T2 mit $ 1.378 aus. Anderseits kostete seinerzeit der EC135 T1 die Bundeswehr 3,1 Mio. €/EA und der EC 145 T2 soll als SOF-LUH nunmehr bereits mit 10% rabattiert 14,666 Mio. €/EA kosten?!
Das BAAINBw forderte in seiner SOF-LUH-Leistungsbeschreibung u.a. vom Hersteller eine Sicherstellung der Ersatzteilversorgung für 30 Jahre. Setzt man diese wiederum als Systemlebensdauer an, entstehen mindestens (ohne Preissteigerung) 600 Mio. € an Betriebskosten.
Unter Einbezug der 220 Mio. Investitionskosten stellen damit die 600 Mio. € Betriebskosten einen Anteil von 73,2 % der Gesamtkosten (Life-Cycle-Costs) dar und sind aus betriebswirtschaftlicher und konservativ vorsorglicher Sicht, das eindeutig vorrangigere Auswahlkriterium!
Auf die Prinzipien des Life-Cycle Costings – wie auch in den CPM (nov) eindeutig festgeschrieben – darf deshalb verwiesen werden (vgl. http://www.controlling.bwl.uni-muenchen.de/studium/ws0708/interne_rechnung/seminararbeiten/15_rogalski.pdf)
Die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 VSVgV) führt zudem aus:
§ 10 Grundsätze des Vergabeverfahrens
(1) Für die Berücksichtigung mittelständischer Interessen gilt § 97 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen gemäß § 97 Absatz 3 Satz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern, insbesondere weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
§ 15 Leistungsbeschreibung und technische Anforderungen
(8) Soweit es nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist, darf in der Leistungsbeschreibung nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen, einen bestimmten Ursprung oder eine bestimmte Produktion verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Güter begünstigt oder ausgeschlossen werden. Solche Verweise sind jedoch ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftragsgegenstand nach den Absätzen 2 und 3 nicht eindeutig und vollständig beschrieben werden kann; solche Verweise sind mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ zu versehen.
Ferner gelten die BHO, hier:
§ 7 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung
(1) Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Diese Grundsätze verpflichten zur Prüfung, inwieweit staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten durch Ausgliederung und Entstaatlichung oder Privatisierung erfüllt werden können.
Sowie die Verwaltungsanweisung zu BHO § 7 (1), hier:
7 Vergabe von Leistungen
7.1Grundsätzliches zur Vergabe / Öffentliches Auftragswesen
(1) Im Gegensatz zu privaten Auftraggebern (AG) haben öffentliche AG bei der Vergabe von Leistungen besondere gesetzliche Bestimmungen (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV), Haushaltsrecht des Bundes, der Länder und der Gemeinden), Rechtsverordnungen (z.B. VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen), Rechtsnormen und Verwaltungsanweisungen (VOL, VOB, VOF, Richtlinien usw.) zu berücksichtigen, was sich auf die Auswahl der Vertragspartner sowie die Gestaltung und Abwicklung der Verträge auswirkt.
(2) Die Anwendung der VOB/A, Abschnitt 2, VOL/A, Abschnitt 2 und VOF sind nach dem GWB in Verbindung mit der VgV einklagbar, soweit es um Vergaben oberhalb der EU – Schwellenwerte (nach § 2 VgV) geht. Bieter können Nachprüfungsverfahren bei den Vergabekammern des Bundes und der Länder beantragen. Der öffentliche Auftraggeber darf nach Zustellung eines Antrags auf Nachprüfung den Zuschlag nicht vor einer Entscheidung der Vergabekammer erteilen.
(3) Gemäß der Bundeshaushaltsordnung (BHO) § 7, den entsprechenden Vorschriften der Landeshaushaltsordnungen und vergleichbaren Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnungen sind die Haushaltsmittel wirtschaftlich und sparsam einzusetzen. Wegen der Pflicht zur sparsamen Verwendung der Haushaltsmittel ist darauf zu achten, dass Leistungen von der öffentlichen Hand zu einem angemessenen Preis vergeben werden.
(4) Preise, die dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechen, sind angemessen. Um angemessene Preise zu ermitteln, ist der öffentliche und transparente Wettbewerb, bei dem alle Bewerber und Bieter gleich behandelt werden, das wirksamste Mittel: Mit der öffentlichen Auftragsvergabe soll in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren das wirtschaftlichste Angebot ermittelt werden. Dem Abschluss von Verträgen über alle Leistungen muss nach § 55 BHO eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht besondere Umstände die Ausnahme einer/eines beschränkten Ausschreibung/ nichtoffenen Verfahrens oder freihändigen Vergabe/Verhandlungsverfahrens rechtfertigen.
(5) Der Geltungsbereich der VOB/A, VOL/A und VOF ergibt sich jeweils aus § 1 der v.g. Bestimmungen und §§ 4 bis 6 VgV.
Aus Kommentar zu BHO § 7 (EBERLEIN a.a.O.):
„Gemäß der Bundeshaushaltsordnung (BHO § 7), den entsprechenden Vorschriften der Landes- und Gemeindehaushalts-Verordnungen sind die Haushaltsmittel wirtschaftlich und sparsam einzusetzen. Wegen der Pflicht zur sparsamen Verwendung der Haushaltsmittel ist darauf zu achten, daß Leistungen von der öffentlichen Hand zu einem angemessenen Preis vergeben werden. Angemessen sind solche Preise, die dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Es soll der Preis gezahlt werden, der sich im Wettbewerb am Markt bildet [Marktpreis]. Marktpreise die im offenbaren Mißverhältnis zur Leistung stehen, dürfen nicht gezahlt werden. Daraus darf jedoch ein Kosten-/Preis-Denken, wonach der Preis das exakte Äquivalant für die zur Erstellung der betreffenden Leistung angefallenen Kosten darstellen müsse, nicht abgeleitete werden. Ein solches Kosten-Preis-Denken ist nach EBERLEIN [Kommentar zur VOL] mit einer Wettbewerbswirtschaft unvereinbar. In einer Marktwirtschaft gibt es demnach, abgesehen von den Ausnahmefällen des Selbstkostenpreises, keinen Anspruch auf Kostenersatz. Das beste und wirksamste Mittel, angemessene Preise zu ermitteln, ist ein der öffentlichen Kontrolle unterworfener Wettbewerb. Mit der öffentlichen Auftragsvergabe solle in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren das wirtschaftlichste Angebot ermittelt werden. Dem Abschluß von Verträgen über alle Lieferungen und Leistungen muß nach § 55 BHO im Regelfall eine Öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht besondere Umstände die Ausnahmen einer „Beschränkten Ausschreibung“, eines „Beschränkten (nichtöffentlichen) Verhandlungsverfahrens“ oder einer „Freihändigen Vergabe“ rechtfertigen. Dies soll nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich sein, [….]“
@all
Gibt einen neuen Thread mit dem Ergebnis aus dem Haushaltsausschuss – die Diskussion vielleicht dort fortführen?
Guten Abend
@ Vtg Amtmann
Den Vertrag unterschreibt nicht das BAAINBw mit ECD/EADS sondern der muss – nach Zustimmung der anderen NAHEMO-Nationen zwischen der NAHEMA und der NHI in Aix en Provence geschlossen werden, allerdings soll ECD schon „on behave of“ NHI verhandelt haben.
Ich bin mal gespannt wie diese Luftnummer ausgeht!
Lippe 65
@VtgAmtmann
Der Vertrag wird wohl nicht heute (oder in den nächsten Tagen) in DEU geschlossen, sondern eher bei der NAHEMA in Aix en Provence mit der NHI – mal sehen wie schnell die sind.
Bei anderen Verträgen kann es auch mal 2-5 Jahre dauern.
Lippe65
@Lippe65: Siehe bitte neuen Thread von T.W.: Das sehe ich Gott sei Dank ähnlich wie Sie, denn ein früherer NAHEMA-Chef und „Mimo V.“ sind wohlbekannt.
@ T.W. Meinen vorletzten Beitrag hier im Thread bitte löschen, da hier obsolet. Danke.
Soviel weiß, gab es schon mehrere Marktsichtungen und Expertisen von BMVg und Marine nebst Nutzbarkeit. Bin ich etwa der einzige der die MH92-Werbung kennt? 92 ist besser als 90!
@markus, d.Ä. | 26. Juni 2013 – 18:00
Zitat: „nunja man braucht die blauweiße partei und die blauweiße Partei braucht die Erfolgsmeldungen an den blauweißen standorten von EADS.“
Weißblau und nicht blauweiß. ;-)
Wo soll eigentlich gebaut werden? Tessera, Marignane oder Halli?